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1 Hornstein, am Gutachten Nr. I/S/Gansrigler/2 S C H Ä T Z G U T A C H T E N W O H N U N G S I N V E N T A R V E R K E H R S W E R T Insolvenzverfahren: Dr. Franz Michael GANSRIGLER Journalist Girmerstraße Deutschkreutz Insolvenzverwalter: Dr. Christian SUPPER Rechtsanwalt Hauptplatz Oberpullendorf Aktenzeichen: 26 S 75/13a des LG Eisenstadt VERKEHRSWERT gesamt 1.060,-- ( eintausendsechzig Euro ) Büro Hornstein Büro Linz tel / Rechte Hauptzeile 10 Landstraße office@pinczolits.cc A-7053 Hornstein A-4020 Linz RLB Kto , BLZ UID: ATU

2 1. Auftrag In gegenständlichem Insolvenzverfahren wurde ich vom Insolvenzverwalter Dr. Christian SUPPER mit der Inventarisierung und Schätzung des Wohnungsinventars nach 96 der IO beauftragt. 2. Unterlagen Für die Erstattung des Schätzgutachtens standen mir nachfolgende Unterlagen, Auskünfte und Informationen zur Verfügung: a) Befundaufnahme in Anwesenheit von Herrn Florian GANSRIGLER b) Fotodokumentation während der Befundaufnahme c) Informationen zu Zustand, Funktionalität und Mängel der Fahrnisse durch die unter 2. a) genannten Person d) Erfahrungswerte, Markterhebungen und Internetrecherche e) Preisrücksprache mit einem Altwarenhändler 3. Zweck und Gültigkeit des Gutachtens Der Zweck des Gutachtens ist die Inventarisierung und Schätzung des beweglichen Sachanlage- und Umlaufvermögens zu Verkehrs- und Liquidationswerten. Das Gutachten dient dem gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter zur Wertermittlung. Die Gültigkeit des Gutachtens beträgt 3 Monate, danach ist eine neuerliche Preisanpassung erforderlich. 4. Bewertungsstichtag Der Bewertungsstichtag ist jener Tag, zu dem die im Gutachten gelisteten Fahrnisse bewertet wurden. Der Bewertungsstichtag stimmt, soweit nicht gesondert beschrieben, mit dem Tag der Gutachtensausfertigung überein. 26 S 75/13a des LG Eisenstadt Seite 2 von 7

3 5. Befundaufnahme Die Befundaufnahme erfolgte an den nachfolgend angeführten Standorten: Datum: Ort: 7301 Deutschkreutz, Girmerstraße 18 Anwesend: Herr Florian Gansrigler (Sohn des Verstorbenen) Herr Ing. Michael Pinczolits (SV) Herr Alexander Stefanits Die Befundaufnahme erfolgte durch Augenschein, ohne Zerlegearbeiten oder Funktionsüberprüfungen. Die eingeholten Informationen hinsichtlich Zustand, Einsatz, Verwendung, Vollständigkeit, Funktionalität und Eigentumsverhältnisse fließen in das Gutachten ein. 6. Anmerkungen Der unterfertigende Sachverständige steht zu keiner der beteiligten Personen, Firmen oder dem Auftraggeber in einem Naheverhältnis. Befangenheitsgründe liegen keine vor. Die Erstattung des Gutachtens erfolgte in Erinnerung an den geleisteten Eid, sowie nach den Standesregeln der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs. 7. Räumung Anfallende Kosten für Demontage, Abtransport, Räumung oder Entsorgung, insbesondere von wertlosen Positionen, werden in der Wertermittlung des Gutachtens nicht berücksichtigt. Bei der Demontage von Maschinen und Anlagen ist darauf zu achten, dass es zu keinerlei Beschädigungen am Gebäude kommt. Die Kosten für bauliche Maßnahmen werden ebenfalls nicht berücksichtigt. 8. Haftung des Sachverständigen Die Schätzwerte wurden in der Annahme erstellt, dass an den im Gutachten gelisteten Fahrnissen, soweit nicht gesondert angeführt, keine nennenswerten Reparaturen durchzuführen, sowie keine nennenswerten Mängel und Beschädigungen vorhanden sind. 26 S 75/13a des LG Eisenstadt Seite 3 von 7

4 Technische Daten wurden bei der Befundaufnahme ermittelt, den Aussagen der beteiligten Person(en) (siehe Punkt 2. a) oben), oder den vorgelegten Unterlagen entnommen. Es wurde keine Funktionsüberprüfung durchgeführt, sodass das Gutachten keinerlei Garantie auf Zustand oder Funktionalität der Objekte erwirkt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer allfälligen Überschreitung der Sachverständigenkompetenz für eine abschließende Beurteilung der Befundung und Gutachtenserstellung einem für diesen Sachbereich zuständigen Sachverständigen vorbehalten bleibt! 9. Definition Verkehrs- und Liquidationswert Der Verkehrswert ist jener Wert, der bei einer Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann und ist dem ordentlichen und gemeinen Wert gleichzustellen. Es werden alle Umstände die den Preis beeinflussen berücksichtigt, persönliche oder ungewöhnliche Umstände fließen nicht ein. Aufgrund starker oder geringer Nachfrage, kann es zu entsprechenden Preiskorrekturen kommen. Unter dem Liquidationswert ist jener Wert zu verstehen, der bei der Zerschlagung eines Unternehmens erzielt werden kann. Es ist festzustellen, dass unter Druck verkauft wird und die dabei zu erzielenden Erlöse einen deutlichen Wertverlust gegenüber den Verkehrswerten darstellen. Wertsteigernde Faktoren werden nicht berücksichtigt. 10. Befund Die ergänzende Inventarisierung und Schätzung betrifft das Wohnungsinventar der schuldnerischen Liegenschaft in 7301 Deutschkreutz, Girmerstraße 18. Auftragsgemäß wurde von einer detaillierten Inventarisierung abgesehen. Es wurden nur jene Fahrnisse erfasst, die einen Wert aufweisen. 26 S 75/13a des LG Eisenstadt Seite 4 von 7

5 11. Zusammenfassung der Schätzwerte VERKEHRSWERT gesamt 1.060,-- ( eintausendsechzig Euro ) Alle angeführten Schätzwerte exklusive steuerlicher Abgaben. Hornstein, am Der Sachverständige 26 S 75/13a des LG Eisenstadt Seite 5 von 7

6 Pos Menge Beschreibung des Objektes Schätzwert EINRICHTUNG, FAHRNISSE 1 1 Luster mit Glasbehang, 80er Jahre, ø 60 cm, 2 Ketten- 200,00 stränge gerissen, leicht beschädigt 2 1 Piano KARL HAMBURGER, stark gebraucht, verstimmt 100,00 Schwarz, Breite ca. 145 cm 3 1 Kredenz, altdeutsch, 2 Laden, 4 Drehtüren (2 davon mit 300,00 Glas), Länge ca. 160 cm 4 1 Vitrine, altdeutsch, 2 Laden, 4 Drehtüren (2 davon mit 180,00 Glas), Länge ca. 120 cm 5 2 Klavierhocker, Holz, 4-Bein-Ausführung, ø 40 cm 180, Flügel JOSEF & ADOLF GÖSSL, stark gebraucht, 100,00 verstimmt, Breite ca. 150 cm Gesamtsumme 1.060,00 26 S 75/13a des LG Eisenstadt Seite 6 von 7

7 Pos. 1 Pos. 2 Pos. 3 Pos. 4 Pos. 5 Pos S 75/13a des LG Eisenstadt Seite 7 von 7

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