Elektronische Dokumente und deren Beweiskra5

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Elektronische Dokumente und deren Beweiskra5"

Transkript

1 Elektronische Dokumente und deren Beweiskra5 Lukas Fässler Rechtsanwalt & Informa=kexperte Artherstrasse 23a 6300 Zug

2 I. AUSGANGSLAGE II. EINLEITUNG Beweisführung im Prozessverfahren Standards und Stand der Technik Beweisführung im Allgemeinen Zeitpunkt des Scannens Nachbearbeitung Farbscan / Schwarz- Weiss- Scan Scanprozessbeschreibung Stellenwert von Standards Interne Qualitätssicherung Scannen durch Dri`e Integritätsschutz IV. SCHLUSSFOLGERUNGEN

3 I. AUSGANGSLAGE Ersetzend eingescannte Dokumente Beweistauglichkeit und Beweisführungssicherheit erhalten Beweiswertminderung muss möglichst gering gehalten werden Papierurkunde immanente Merkmale gehen verloren Das digitale Abbild muss später den beweisrechtlichen Anforderungen standhalten Fragen der Anfechtung und Bestreitung des Beweiswertes nachträglich gescannter Dokumente: Rich=gkeit Relevanz Beweiskra5 Originalkonformität

4 II. EINLEITUNG II.1. BEWEISFÜHRUNG IN PROZESSVERFAHREN Zivilverfahren Art ZPO Urkunden vorab in Art ZPO Elektronischer Geschä5sverkehr Art. 130 und 139 ZPO ELEKTRONISCHE DATEIEN SIND URKUNDEN BEWEISLAST TRÄGT JENE PARTEI, WELCHE SICH AUF URKUNDE BERUFT (ART. 8 ZGB) Gegenpartei kann Tatsachen glaubha5 machen, welche Zweifel an Echtheit begründen Strafverfahren Art. 192 Abs. 2 StPO (Urkundenbegriff im Prozess) Schri5stück mit gedanklichem Informa=onsgehalt Beweisgegenstände werden im Original zu den Akten genommen (192 Abs. 1 StPO) Kopien sind möglich und zugelassen (Art. 192 Abs. 2 StPO) Verwaltungsgerichtsverfahren Regeln wie im Zivilprozess VRG pro Kanton (LU: u.a. Art 66 VRG)

5 II. EINLEITUNG II.2. STANDARDS und STAND DER TECHNIK GeBüV Art. 2 Abs. 3: Ordnungsmässigkeit der Führung und Aunewahrung der Bücher nach den anerkannten Standards zur Rechnungslegung Werden die Geschä-sbücher elektronisch oder auf vergleichbare Weise geführt und au9ewahrt und die Buchungsbelege elektronisch erfasst oder au9ewahrt, so sind die Grundsätze der ordnungsgemässen Datenverarbeitung (Art. 2 Abs. 2 GeBüV) einzuhalten Gesetzgeberverweis: (na=onale und interna=onale) NORMEN & STANDARDS sowie den STAND DER TECHNIK VERANTWORTUNG jeder Dienststelle / Departement, die für eine ordnungsgemässe Beweisführung notwendigen Mindestmassnahmen bezüglich ersetzend eingescannten Dokument zu ergreifen.

6 II. EINLEITUNG II.2. STANDARDS und STAND DER TECHNIK TR- RESISCAN Rechtssicheres ersetzendes Scannen Bundesamt für Sicherheit in der Informa=onstechnik (BSI) Technische, organisatorische und personellen Anforderungen an den Scanprozess und die möglichst rechtssichere Scanlösung Grundsätze des ordnungsgemässen Scannens

7 II. EINLEITUNG II.3. BEWEISFÜHRUNG IM ALLGEMEINEN GeBüV Art. 2 Abs. 3: Ordnungsmässigkeit der Führung und Aunewahrung der Bücher nach den anerkannten Standards zur Rechnungslegung richtet. Werden die Geschä5sbücher elektronisch oder auf vergleichbare Weise geführt und aunewahrt und die Buchungsbelege elektronisch erfasst oder aunewahrt, so sind die Grundsätze der ordnungsgemässen Datenverarbeitung (Art. 2 Abs. 2 GeBüV) einzuhalten. Gesetzgeberverweis: (na=onale und interna=onale) NORMEN & STANDARDS sowie STAND DER TECHNIK VERANTWORTUNG jeder Dienststelle / Departement, die für eine ordnungsgemässe Beweisführung notwendigen Mindestmassnahmen bezüglich ersetzend eingescannten Dokumenten festzulegen

8 III.1. ZEITPUNKT DES SCANNENS Zeitpunkt des Scannens nachweislich und unabhängig von eigenen Zeitmessinfrastruk- turen dokumen=eren Elektronische Zeitstempel unabhängiger Anbieter von Zer=fizierungsdiensten (Art. 2 lit. g ZertES) einsetzen Geschlossene, nicht manipulierbare Scan- to- Archiv Server verwenden Logdateien von RMS/DMS, sofern keine Manipula=onsmöglichkeiten bestehen Scandateien ohne Zwischenspeicherung direkt in RMS integrierbar

9 III.2. NACHBEARBEITUNG Nachbearbeitung der Scandatei, wenn Original mangelha5 ist Inhaltlich keine Veränderung durchführen Beweisrechtliche Empfehlung Nachbearbeitungsvorgang Ausführende Person(en) Verwendete So5ware (Version) Bearbeitete Bilddatei mit Transfervermerk versehen Bearbeitete Bilddatei mit Zeitstempel versehen Evtl. Aunewahrung der Ursprungsbilddatei Bildbearbeitungsprozess im Voraus dokumen=eren

10 III.3. FARBSCAN / SCHWARZ- WEISS- SCAN S/W- Bilddatei in der Regel ausreichend Hat Farbe eine qualifizierte rechtliche Bedeutung, Original mi`els Farbscan digitalisieren Beweisrechtliche Relevanz der Originalfarbdarstellung abschätzen Nega=vliste oder Katalog von Dokumenten mit Farbscan festlegen Bei Auslagerung an Dri`dienstleister sind klare Anforderungen zu definieren.

11 III.4. SCANPROZESSBESCHREIBUNGEN Zentrale Dokumenta=on gegen Angriffe auf Originalkonformität Nachweisdokument für die durchzuführenden Prozessschri`e Indirekte Inanspruchnahme der Prozessplausibilität Erreichen eines Standardvorgehens mit hohem Anspruch an Sicherheit Blick in die TR- RESISCAN Anhang 5 zur TR enthält eine Mustervorgabe Ergänzung um eigene relevante Weisungen Art. 4 Abs. 1 GeBüV Risikoabschätzung verlangt Sicherstellung der Qualitätssicherung (Doppelsei=ge Originale) Okok Originalkonformität (ok) in Ordnung und geprü5 (ok)

12 III.5. STELLENWERT VON STANDARDS Gericht muss entscheiden, ob Beweismi`el zugelassen werden Beweislast für Originalkonformität, Authen=zität, Iden=tät, Unverändertheit liegt bei der beweisführenden, beantragenden Partei Mit Argumenta=onske`e und indirekten Plausibilitäten (Beschreibung Standardprozess) Richter überzeugen Beachtung von Standards und Normen bringt zusätzliche Argumente SNV Interdisziplinärer Bereich (INB) Technisches Komitee (TK) Verordnung des EFD über elektronische Daten und Informa=onen (ElDI- V) vom (SR ) technische, organisatorische und verfahrenstechnische Regelungen bez. MwST

13 III.6. INTERNE QUALITÄTSSICHERUNGSMASSNAHMEN Massnahmen zur Sicherung der Qualität im Scanprozess Zentrales Mi`el für Nachvollziehbarkeit der Entstehung und die Beweistauglichkeit eines Scanproduktes Sichtkontrollen Bei Massenverarbeitung: S=chprobenquoten auf Basis von sta=s=schen Grundlagen Alle Massnahmen immer dokumen=eren Momentaufnahmen mit Hauptzweck, systema=sche und wiederkehrende Fehler zu entdecken Zusätzliches Argument in der Argumenta=onske`e zur richterlichen Überzeugung

14 III.7. SCANNEN DURCH DRITTE Scanning durch Dri`e als Massnahme gegen Manipula=onsvorwürfe Fehlendes Manipula=onsinteresse des Dri`en Swiss Post Box Schri5liche Spezialregelungen bezüglich der Wahrung des Amtsgeheimnisses notwendig

15 III.8. INTEGRITÄTSSCHUTZ Nachweis der Echtheit & Manipula=onsfreiheit keine nachträgliche Veränderung Unmi`elbare und medienbruchfreie Integra=on des Scanproduktes in RMS Allenfalls mit gleichzei=ger, nicht manipulierbarer Logdateierstellung Verstärkung der Manipula=onsfreiheit durch Einsatz elektronischer Signaturen Für Integritätsschutz sind fortgeschri`ene oder qualifizierte digitale Signaturen gleichwer=g Unterschied liegt im Ersatz der eigenhändigen Unterschri5 durch qualifizierte digitale Signatur

16 IV. SCHLUSSFOLGERUNGEN Ersetzendes Scannen führt zu einem Verlust des Beweiswertes, wenn anhand physischer Beschaffenheit (Merkmale) des Papieroriginals Beweis geführt werden muss. => Aunewahrungspflicht Jeder relevante Inhalt lässt sich mit eingescannten Dokumenten rechtsgenüglich beweisen, wenn: Scanning des Papieroriginals möglichst früh erfolgt Auf einem geschlossenen, nicht von Dri`en manipulierbaren Prozess beruht Eine möglichst direkte manipula=onsgeschützte Integra=on des Scanproduktes in das Zielsystem (RMS, DMS) stawindet Nachweisliche Verfahrensvorschri5en des Scaningprozesses dokumen=ert sind Bekannte Standards und Normen angewendet werden Qualitätssicherungsmassnahmen vorhanden und dokumen=ert sind Integritätsschutz durch Einsatz elektronischer Signaturen sichergestellt wird Scanprozess allenfalls an Dri`e ausgelagert wird (Manipula=onsinteresse) Freie Beweiswürdigung der Gerichte bleibt bestehen

17

Beweiswerterhaltende Aufbewahrung von Dokumenten Anforderungen und Gestaltungsvorschläge

Beweiswerterhaltende Aufbewahrung von Dokumenten Anforderungen und Gestaltungsvorschläge Beweiswerterhaltende Aufbewahrung von Dokumenten Anforderungen und Gestaltungsvorschläge Dr. Stefanie Fischer-Dieskau 17. EDV-Gerichtstag Saarbrücken, 18.9.2008 Herausforderungen der elektronischen Aktenführung

Mehr

Rechtssicheres dokumentenersetzendes Scannen Entwicklung einer Technischen Richtlinie

Rechtssicheres dokumentenersetzendes Scannen Entwicklung einer Technischen Richtlinie Rechtssicheres dokumentenersetzendes Scannen Entwicklung einer Technischen Richtlinie (TR RESISCAN) Dr. Astrid Schumacher Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in Bonn Referat 111 - Kommunikationssicherheit

Mehr

"Umsetzung der Richtlinie Modularer Anforderungskatalog" Dr. Astrid Schumacher/Dietmar Bremser, BSI

Umsetzung der Richtlinie Modularer Anforderungskatalog Dr. Astrid Schumacher/Dietmar Bremser, BSI Informationstag "Ersetzendes Scannen" Berlin, 19.04.2013 "Umsetzung der Richtlinie Modularer Anforderungskatalog" Dr. Astrid Schumacher/Dietmar Bremser, BSI TR RESISCAN 03138 Umsetzung der Richtlinie Modularer

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

"Das ist TR RESISCAN 03138 Eine Einführung" Dr. Astrid Schumacher/Dietmar Bremser, BSI

Das ist TR RESISCAN 03138 Eine Einführung Dr. Astrid Schumacher/Dietmar Bremser, BSI Informationstag "Ersetzendes Scannen" Berlin, 19.04.2013 "Das ist TR RESISCAN 03138 Eine Einführung" Dr. Astrid Schumacher/Dietmar Bremser, BSI Papiervernichtung leicht gemacht TR-RESISCAN BSI-Richtlinie

Mehr

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an

Mehr

Richtlinien bezüglich des Verfahrens bei Einstellung der Geschäftstätigkeit einer anerkannten CSP

Richtlinien bezüglich des Verfahrens bei Einstellung der Geschäftstätigkeit einer anerkannten CSP Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Abteilung Telecomdienste Richtlinien bezüglich des Verfahrens bei Einstellung der Geschäftstätigkeit

Mehr

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland

Mehr

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von spy & track - Unternehmen Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Merkblatt über das Beglaubigungswesen

Merkblatt über das Beglaubigungswesen DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES Abteilung Register und Personenstand Notariatskommission 22. August 2014 Merkblatt über das Beglaubigungswesen 1. Grundsätzliches Die Gemeinden sind dafür verantwortlich,

Mehr

Produktblatt. ELRV: Elektronischer Schriftsatzverkehr mit Gerichten

Produktblatt. ELRV: Elektronischer Schriftsatzverkehr mit Gerichten ELRV: Elektronischer Schriftsatzverkehr mit Stand: Mai 2011 Leistungsbeschreibung: Bereits im Jahre 2001 hat der Gesetzgeber die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, die Schriftform

Mehr

Datenschutz-Politik der MS Direct AG

Datenschutz-Politik der MS Direct AG Datenschutz-Politik der MS Direct AG 1/5 MS Direct AG Telefon +41 44 925 36 36 Datenschutz-Politik General Wille-Strasse 144 meilen@ms-direct.ch CH-8706 Meilen www.ms-direct.ch 25. Juni 2015 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Die digitale Signatur. Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur

Die digitale Signatur. Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur Die digitale Signatur Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur Papierwelt: Die eigenhändige Unterschrift Grundsatz : Formfreiheit bei Willenserklärung Schriftform: Ist durch

Mehr

Signaturgesetz und Ersetzendes Scannen

Signaturgesetz und Ersetzendes Scannen Signaturgesetz und Ersetzendes Scannen Kooperation in der medizinischen Versorgung MVZ & Vernetzung 6. BMVZ-Jahreskongress Georgios Raptis Bundesärztekammer Berlin, Rechtssicherheit beim Austausch von

Mehr

A-CERT Certificate Policy

A-CERT Certificate Policy ARGE DATEN A-CERT Certificate Policy [gültig für A-CERT COMPANY Zertifikate für gewöhnliche und fortgeschrittene Signaturen] Version 1.2/Mai 2009 - a-cert-company-policy-20090529.doc OID-Nummer: 1.2.40.0.24.1.1.2.1

Mehr

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.

Mehr

Gemeindemitarbeiter und Bürgermeister. Aktenvermerk. Arno Abler, René Lorber

Gemeindemitarbeiter und Bürgermeister. Aktenvermerk. Arno Abler, René Lorber 1 Prozesskurzbezeichnung Eingangskommunikation Dokument p_avpopl_eingang Version 1.00 Dokumentstatus Empfehlung Leistungskürzel AV-PO-PL Prozesskurzbeschreibung Die Sammlung, Digitalisierung und Einbringung

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Mobil ohne Kartenleser? QeS to go

Mobil ohne Kartenleser? QeS to go Informationstag "Elektronische Signatur" Berlin, Mobil ohne Kartenleser? QeS to go Ulrich Emmert VOI / esb Rechtsanwälte /Reviscan AG Ulrich Emmert Partner der Sozietät esb Rechtsanwälte Lehrbeauftragter

Mehr

Aktenaufbewahrung/Archivierung

Aktenaufbewahrung/Archivierung Vorabendveranstaltung 21. April 2015 Aktenaufbewahrung/Archivierung Hans-Ulrich Zürcher, Dr. iur., Rechtsanwalt Helvetiastrasse 7, 3005 Bern www.advokatur-zuercher.ch H.-U. Zürcher, 21.4.2015 1 Ausgangslage

Mehr

Handlungsleitfaden. Arbeitsgemeinschaft kommunaler Groß-Krankenhäuser Arbeitskreis Informationstechnologie

Handlungsleitfaden. Arbeitsgemeinschaft kommunaler Groß-Krankenhäuser Arbeitskreis Informationstechnologie Handlungsleitfaden zur Handhabung von Einwilligungen zur Datenverarbeitung, der Durchführung, Dokumentation und Archivierung der Behandlungsaufklärung und dem Recht der Patienten auf Abschriften unter

Mehr

Überlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen

Überlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen Überlastungsanzeigen Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen 13.02.2013 Pferde haben immer sehr viel mehr kapiert, als sie sich anmerken ließen. Es

Mehr

Anzeigeformular gemäß 4 Abs. 1 EKV Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung

Anzeigeformular gemäß 4 Abs. 1 EKV Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung BGBl. II - Ausgegeben am 30. Oktober 2009 - Nr. 351 1 von 13 Anhang I Anzeigeformular gemäß 4 Abs. 1 EKV Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung An die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA Eingangsstempel

Mehr

Leichter als gedacht!

Leichter als gedacht! Ersetzendes Scannen Leichter als gedacht! mentana-claimsoft.de TR-Resiscan - Ersetzendes Scannen TR 03138 TR-RESISCAN 2 TR-Resiscan - Einfacher als es aussieht Gründe Archivraum ist knapp und teuer Zugriff

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener

Mehr

Verfügung und die Aufhebung der Milchliefersperre bei der Milchprüfung

Verfügung und die Aufhebung der Milchliefersperre bei der Milchprüfung Eidgenössisches Volkwirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Veterinärwesen BVET Vollzugsunterstützung Technische Weisung Für die Verfügung und die Aufhebung der Milchliefersperre bei der Milchprüfung

Mehr

Anleitung für Mobildruck und -scan aus Brother iprint&scan (Windows Phone )

Anleitung für Mobildruck und -scan aus Brother iprint&scan (Windows Phone ) Anleitung für Mobildruck und -scan aus Brother iprint&scan (Windows Phone ) Vor der Verwendung des Brother-Geräts Zu den Hinweisen In diesem Benutzerhandbuch werden die folgenden Symbole und Konventionen

Mehr

FAQs für beglaubigte Übersetzungen. 2015 Francesca Tinnirello

FAQs für beglaubigte Übersetzungen. 2015 Francesca Tinnirello FAQs für beglaubigte Übersetzungen Die am häufigsten gestellten Fragen für beglaubigte Übersetzungen 1) Was sind beglaubigte Übersetzungen? 2) Was kostet eine beglaubigte Übersetzung? 3) Muss ich das Original

Mehr

WIE SIE INFORMATIONSVERANTWORTUNG VORANTREIBEN INFORMATIONEN NEUARTIG BETRACHTEN DEFINIEREN SIE METRIKEN MIT MENSCHEN ARBEITEN

WIE SIE INFORMATIONSVERANTWORTUNG VORANTREIBEN INFORMATIONEN NEUARTIG BETRACHTEN DEFINIEREN SIE METRIKEN MIT MENSCHEN ARBEITEN DEFINIEREN SIE METRIKEN MIT MENSCHEN ARBEITEN RICHTLINIEN FÜR MENSCHEN INFORMATIONEN NEUARTIG BETRACHTEN WIE SIE INFORMATIONSVERANTWORTUNG VORANTREIBEN DREI ANSÄTZE ZUR ERKLÄRUNG DER BEDEUTUNG EINES VERANTWORTUNGSVOLLEN

Mehr

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt. Checkliste für die Beurteilung psychologischer Gutachten durch Fachfremde Gliederung eines Gutachtens 1. Nennung des Auftraggebers und Fragestellung des Auftraggebers. 2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

Mehr

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme

Mehr

Zivilstandsverordnung

Zivilstandsverordnung Zivilstandsverordnung (ZStV) Änderung vom... Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Zivilstandsverordnung vom 8. April 004 wird wie folgt geändert: Art. Abs. Bst. c Sie können den Sonderzivilstandsämtern

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Datenschutzkonzept. Muster. (Ausschnitt) Datenschutzkonzept. Informationsverbund

Datenschutzkonzept. Muster. (Ausschnitt) Datenschutzkonzept. Informationsverbund Muster (Ausschnitt) Datenschutzkonzept Informationsverbund.. Dokumentinformationen BSI-Konformität und gesetzliche Grundlagen Bausteine Gesetzliche Grundlagen verantwortlich für den Inhalt Name Telefon

Mehr

Lehrgang Records Management Grundlagen / Begriffe

Lehrgang Records Management Grundlagen / Begriffe Lehrgang Records Management Grundlagen / Begriffe e-comtrust International AG Lehrgang RM I I I I I I I II IIII III IIII IIIIII III IIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII Lukas Fässler

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren

Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren Praktische Erfahrungen aus der Betriebsprüfung Simon Schramer Betriebsprüfer Finanzamt Trier Trier, 26.11.2015 Folie 1 Themenübersicht

Mehr

DOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG)

DOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG) Eidgenössische Postkommission PostCom Commission fédérale de la poste PostCom Commissione federale delle poste PostCom Federal Postal Services Commission PostCom DOKUMENTATION Verfahren bei Schliessungen

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Hinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung

Hinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung Hinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung 03.12.2010 1 Inhalt SenInnSport Organisations- und Umsetzungshandbuch: 1 Zweck und Einordnung 3 2 Aufbewahrung (Langzeitspeicherung) 4 2.1 Allgemein 4

Mehr

Umrüsten von Leuchtstofflampen auf LED-Röhren

Umrüsten von Leuchtstofflampen auf LED-Röhren Umrüsten von Leuchtstofflampen auf LED-Röhren Das Umrüstungs-Prozedere von Leuchtstofflampen auf LED-Röhren ist abhängig vom Typ des Vorschaltgerätes und der Schaltung der Leuchte. Lesen Sie deshalb dieses

Mehr

BSI Technische Richtlinie

BSI Technische Richtlinie Seite 1 von 9 BSI Technische Richtlinie BSI Bezeichnung: Technische Richtlinie De-Mail Bezeichnung: Anwendungsbereich: De-Mail Postfach- und Versanddienst IT-Sicherheit Anwendungsbereich: Kürzel: BSI De-Mail

Mehr

Papierakten a.d. und Start frei für beweisbare digitale Archive

Papierakten a.d. und Start frei für beweisbare digitale Archive Informationstag "Elektronische Signatur" Gemeinsame Veranstaltung von TeleTrusT und VOI Berlin, 19.09.2013 Papierakten a.d. und Start frei für beweisbare digitale Archive Herr Werner Hoffmann Landkreis

Mehr

Abk. Praxispartnerordnung -Ordnung

Abk. Praxispartnerordnung -Ordnung Ordnung für die am dualen Studium beteiligten Praxispartner der Privaten Hochschule für Kommunikation und Gestaltung HfK+G* -Staatlich anerkannte Hochschule für angewandte Wissenschaften- Abk. Praxispartnerordnung

Mehr

Sign oder nicht Sign das ist keine Frage Rechtliche Grundlagen der elektronischen Signatur

Sign oder nicht Sign das ist keine Frage Rechtliche Grundlagen der elektronischen Signatur Sign oder nicht Sign das ist keine Frage Rechtliche Grundlagen der elektronischen Signatur mag. iur. Maria Winkler Forum SuisseID vom 26.08.2014 Themen Gesetzliche Formvorschriften und die Bedeutung der

Mehr

Elektronische Signatur

Elektronische Signatur Elektronische Signatur Besondere Aspekte bei der Signatur im Kollegialverfahren Dr.-Ing. Martin Steckermeier 1 Agenda Die elektronische Akte am DPMA Grundsätzlicher Ablauf der Signatur Kontrolle des Gremiums

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

E-Mails aus E-Mail-Programm sichern Wählen Sie auf der "Startseite" die Option "E-Mails archivieren" und dann die entsprechende Anwendung aus.

E-Mails aus E-Mail-Programm sichern Wählen Sie auf der Startseite die Option E-Mails archivieren und dann die entsprechende Anwendung aus. MailStore Home Das E-Mail Postfach ist für viele Anwender mehr als ein Posteingang. Hier wird geschäftliche Kommunikation betrieben, werden Projekte verwaltet, Aufträge und Rechnungen archiviert und vieles

Mehr

Patent, Marke, Firma und Design

Patent, Marke, Firma und Design Patent, Marke, Firma und Design 1 Disposition Einleitung 1. Einleitung: Rolle und Bedeutung von Schutzrechten in der Informatik 2. Patentschutz Worum geht es? Rechtsquellen Überblick über die Regelung

Mehr

Schlüsselaustausch. Version 1.1. APCS Power Clearing and Settlement AG

Schlüsselaustausch. Version 1.1. APCS Power Clearing and Settlement AG APCS Power Clearing and Settlement AG Schlüsselaustausch Version 1.1 Copyright APCS AG File: P:\Technisches Clearing\DATENFORMATE\Schlüsselaustausch.doc Status: Freigabe Ablage: Datum: 02.05.2002 Dokumentenverwaltung

Mehr

Elektronischer Kontoauszug

Elektronischer Kontoauszug Elektronischer Kontoauszug Mit dem elektronischen Kontoauszug können Sie den papierhaften Auszug, den Sie bisher per Post oder an einem unserer Kontoauszugsdrucker erhalten, vollständig ersetzen. Ihre

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Anzeigeformular gemäß 4 Abs. 1 EKV Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung

Anzeigeformular gemäß 4 Abs. 1 EKV Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung BGBl. II - Ausgegeben am 12. April 2012 - Nr. 126 1 von 14 Anzeigeformular gemäß 4 Abs. 1 EKV Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung Anhang I An die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA Eingangsstempel

Mehr

Rechnungshöfe des Bundes und der Länder. Positionspapier zum Thema Aktenführung

Rechnungshöfe des Bundes und der Länder. Positionspapier zum Thema Aktenführung Rechnungshöfe des Bundes und der Länder Positionspapier zum Thema Aktenführung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorgeschichte 2 2 Ausgangssituation 3 3 Grundsätze der Aktenführung 4 4 Hinweise

Mehr

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer

Mehr

Befähigte Person Wer ist das?

Befähigte Person Wer ist das? Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Mehr

10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170.

10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170. M erkblatt Vorabkontrolle 1 Einleitung Öffentliche Organe des Kantons Zürich müssen Projekte und Vorhaben dem Datenschutzbeauftragten zur Prüfung unterbreiten, wenn diese Datenbearbeitungen beinhalten,

Mehr

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Zusatzprämientarif Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Genehmigt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment gestützt auf Art. 14 SERV-G, Art. 15 und 16 SERV-V in Verbindung mit Art. 4 des Bundesgesetzes

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK)

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK) Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK) als Kooperationspartner in den Bachelor-Studiengängen Kältesystemtechnik

Mehr

TEILEGUTACHTEN. Nr.374-0019-00

TEILEGUTACHTEN. Nr.374-0019-00 ULT Seite: 1/4 TEILEGUTACHTEN Nr.374-0019-00 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang

Mehr

Update VR-NetWorld-Software 3.34 PROFILWECHSEL SICHERHEITSDATEI (ALT) NACH SICHERHEITSDATEI (NEU) Anleitung nur für Versionen ab 3.34.

Update VR-NetWorld-Software 3.34 PROFILWECHSEL SICHERHEITSDATEI (ALT) NACH SICHERHEITSDATEI (NEU) Anleitung nur für Versionen ab 3.34. Update VR-NetWorld-Software 3.34 PROFILWECHSEL SICHERHEITSDATEI (ALT) NACH SICHERHEITSDATEI (NEU) Anleitung nur für Versionen ab 3.34 Für Der Empfehlung der Bundesnetzagentur und des Bundesamtes für Sicherheit

Mehr

Positionspapier zum Thema Aktenführung

Positionspapier zum Thema Aktenführung Rechnungshöfe des Bundes und der Länder Positionspapier zum Thema Aktenführung 8. bis 10. Juni 2015 Entwurf des Arbeitskreises Organisation und Informationstechnik Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2

Mehr

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07

Mehr

V E F A H R E N (NACH ART. 243 ZPO)

V E F A H R E N (NACH ART. 243 ZPO) Bezirksgericht Bezirksgericht Hochdorf... 6280 Hochdorf... Winterthur, 12. Juni 2013 (*1*) K L A G E I M V E R E I N F A C H T E N V E F A H R E N (NACH ART. 243 ZPO) Kläger 1: Name/Firma: RENÉ SEEBERGER...

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

A585 Mailserver. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-02-04. Version: 2.03. Ersetzt: 2.02. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2005-12-05

A585 Mailserver. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-02-04. Version: 2.03. Ersetzt: 2.02. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2005-12-05 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A585 Mailserver Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-02-04 Version: 2.03 Status: Genehmigt

Mehr

SuisseID Risiken und Haftungsfragen

SuisseID Risiken und Haftungsfragen SuisseID Risiken und Haftungsfragen ISSS Security Lunch SuisseID - Identitätsmissbrauch 28. Juni 2011, 12:00-14:00, Schmiedstube, Bern Samuel Klaus, Dr.iur., Rechtsanwalt Walder Wyss AG Information Security

Mehr

Ergebnisse zur Umfrage GC MARKT-BLITZLICHT No. 6 Mitarbeiter gewinnen. 08. August 2014

Ergebnisse zur Umfrage GC MARKT-BLITZLICHT No. 6 Mitarbeiter gewinnen. 08. August 2014 Ergebnisse zur Umfrage GC MARKT-BLITZLICHT No. 6 Mitarbeiter gewinnen 08. August 2014 1. Haben Sie in den letzten 2 Jahren Schwierigkeiten bei der Gewinnung von neuen Mitarbeitern gehabt?* Helfer Die Suche

Mehr

Reglement über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht

Reglement über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht Reglement über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht (VGKE) 173.320.2 vom 11. Dezember 2006 (Stand am 19. Dezember 2006) Die provisorische Gerichtsleitung des Bundesverwaltungsgerichts,

Mehr

Newsletter: Februar 2016

Newsletter: Februar 2016 1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.

Mehr

Vorgehen bei überschuldeter Erbschaft

Vorgehen bei überschuldeter Erbschaft Vorgehen bei überschuldeter Erbschaft Erbrecht, MAS Treuhand Thomas Mayer, Im Hofacker 29, 4312 Magden Ausgangslage Prinzip der Universalsukzession (Art. 560 ZGB): Sämtliche Rechte und Pflichten (Vermögen,

Mehr

Ihr Partner im betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz. www.proterra-umwelt.de

Ihr Partner im betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz. www.proterra-umwelt.de Ihr Partner im betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz www.proterra-umwelt.de Neues vom elektronischen Nachweisverfahren für Abfall 141. Arbeitskreissitzung Betrieblicher Umweltschutz 11. September 2008

Mehr

- VJ-seitig wird der elektronische Workflow durch Schritte und Anhangsarten unterstützt.

- VJ-seitig wird der elektronische Workflow durch Schritte und Anhangsarten unterstützt. Erlässe des BM für Justiz Abteilung/Typ/Geschäftszahl BM für Justiz Erlass BMJ 604000S/10/IV3/11 Genehmigungsdatum 28.11.2011 Inkrafttretensdatum 03.12.2011 Titel Erlass vom 28. November 2011 über die

Mehr

teamsync Kurzanleitung

teamsync Kurzanleitung 1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier

Mehr

13.3358 Postulat Grossen vom 17. April 2013 Schaffung von Anreizen zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung

13.3358 Postulat Grossen vom 17. April 2013 Schaffung von Anreizen zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung Der Bundesrat 13.3358 Postulat Grossen vom 17. April 2013 Schaffung von Anreizen zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung Bericht vom 19. September 2014 Inhaltsverzeichnis 1.

Mehr

61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten

61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten Aufenthaltsverordnung TK Lexikon Arbeitsrecht 61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten HI2176383 mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium

Mehr

FRAGEBOGEN ANWENDUNG DES ECOPROWINE SELBSTBEWERTUNG-TOOLS

FRAGEBOGEN ANWENDUNG DES ECOPROWINE SELBSTBEWERTUNG-TOOLS Dieser Fragebogen bildet eine wichtige Rückmeldung der Pilotweingüter über Verständnis, Akzeptanz und Effektivität des ECOPROWINE Selbstbewertung-tools für alle daran Beteiligten. Dieser Fragebogen besteht

Mehr

Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung

Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung Einen Teil des Projekts stellt der Bereich der Finanzen dar, der vom Projektstart an ein wichtiges Thema sein sollte, muss doch für ein

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Neuerungen der Ck-Schnittstelle in dms.net 1.9.8 Rev. 4895

Neuerungen der Ck-Schnittstelle in dms.net 1.9.8 Rev. 4895 Neuerungen der Ck-Schnittstelle in dms.net 1.9.8 Rev. 4895 Allgemeine Hinweise: Um die neuen Funktionen nutzen zu können, muss zunächst nur am dms.net-server ein Update auf Version 1.9.8 Rev. 4895 ausgeführt

Mehr

Installation der Demoversion vom M-Doc AutoSigner

Installation der Demoversion vom M-Doc AutoSigner Mentana-Claimsoft AG Seite 1 Installation der Demoversion vom M-Doc AutoSigner Version 1.0 Mentana-Claimsoft AG Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Installation der Demoversion von M-Doc AutoSigner... 3 2 Installation

Mehr

Lehrgang Records Management. Grundlagen / Begriffe

Lehrgang Records Management. Grundlagen / Begriffe Lehrgang Records Management Grundlagen / Begriffe Gerichtsentscheid Betreff; [INFLOW-L] OVG Lüneburg: Beweiswert von E-Mails OVG Lüneburg vom 17.01.2005, Az. 2 PA 108/05 E-Mail ist nur mit Signatur beweiskräftig

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Pauschalleistung für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe

Antrag auf Gewährung einer Pauschalleistung für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe Bundesamt für Justiz Referat III 2 53094 Bonn Antrag auf Gewährung einer Pauschalleistung für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe Ich bin Opfer eines rechtsextremistischen Übergriffs geworden und beantrage

Mehr

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Abstimmung der in der Reihungskriterien-Verordnung genannten Kriterien für die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber auf die spezifischen Anforderungen für Bewerberinnen und

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Dieses Gesetz regelt die Aktenführung, die Archivierung und die Benutzung der Unterlagen

Dieses Gesetz regelt die Aktenführung, die Archivierung und die Benutzung der Unterlagen Anhang 5. ENTWURF Gesetz über die Archivierung (Archivierungsgesetz) Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: A Allgemeine Bestimmungen Zweck Dieses Gesetz dient der Nachvollziehbarkeit

Mehr

Archivsatzung der Gemeinde Wadgassen

Archivsatzung der Gemeinde Wadgassen Archivsatzung der Gemeinde Wadgassen Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben und Stellung des Gemeindearchivs... 2 Beteiligung des Archivs... 3 Aussonderung von Unterlagen... 4 Vernichtung... 5 Benutzung des Archivs...

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Drucken/Kopieren/Scannen und Störungen am Gerät im Hochschulnetz

Drucken/Kopieren/Scannen und Störungen am Gerät im Hochschulnetz Drucken/Kopieren/Scannen und Störungen am Gerät im Hochschulnetz Es besteht die Möglichkeit über Multifunktionsgeräte (Drucken/Kopieren/Color/sw/Scannen/Lochen/Heften) auszudrucken. Durch das FollowMe

Mehr

GEVER in der Bundesverwaltung Stand und Ausblick

GEVER in der Bundesverwaltung Stand und Ausblick Delegierte des BR für Programm GEVER Bund GEVER in der Bundesverwaltung Stand und Ausblick Kontext 1. Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz (1998, Anpassung 2006) 2.

Mehr

Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV)

Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) Änderung vom Entwurf vom 17. Juli 2014 Der Schweizerische Bundesrat, verordnet: I Die Verordnung vom

Mehr

Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte pro Frage erreichbar (Maximal 20 Punkte)

Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte pro Frage erreichbar (Maximal 20 Punkte) Abschnitt 1 2. Listen Sie zwei Abschnitte von ISO 9001 (Nummer und Titel) auf. die das Qualitätsmanagementprinzip Systemorientierter Ansatz unterstützen. (2 Punkte) Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte

Mehr

Datenschutz im Alters- und Pflegeheim

Datenschutz im Alters- und Pflegeheim Urs Belser, Fürsprecher Safe+Legal, AG für Datenschutz und Management-Consulting Schwarztorstrasse 87, 3007 Bern Tel. 031 382 74 74 E-Mail urs.belser@safelegal.ch Datenschutz im Alters- und Pflegeheim

Mehr

Erläuternder Bericht. zur

Erläuternder Bericht. zur Erläuternder Bericht zur Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (Art. 22, 95 und 97 GPR, Abstimmungserläuterungen: Beschwerdemöglichkeit und Rechtsmittelbelehrung) Inhaltsverzeichnis

Mehr