Weiterbildungskonzept für die Schwerpunkt-Qualifikation Pädiatrische Radiologie

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1 Weiterbildungskonzept für die Schwerpunkt-Qualifikation Pädiatrische Radiologie Kategorie B (1 Jahr) des Instituts für Radiologie der Kantonsspital Baden AG Leiter der Weiterbildungsstätte: Dr. med. Olaf Magerkurth, Leitender Arzt Pädiatrische Radiologie Chefärztin des Instituts für Radiologie: Prof. Dr. med. Rahel Kubik 1

2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen, Vorgaben und Anforderungen 3 2. Weiterbildungsverantwortung 3 3. Anzahl Weiterbildungsstellen und Weiterbildner 3 4. Einführung, Tutorat, Qualifikationsgespräche 4 5. Weiterbildungsziele Ziele der Weiterbildung in pädiatrischer Radiologie 4 6. Einführung, Anleitung, Betreuung und Rückmeldung durch den Leitenden Arzt (Weiterbildner) am Institut für Radiologie 5 7. Praktische Weiterbildung Allgemeines Spezielles Inhalte der fallbezogenen Anleitung Inhalte der Supervision der Assistenzärzte Praktische Kenntnisse und Fertigkeiten für den Schwerpunkt Pädiatrische Radiologie 7 8. Bereitschaftsdienst Teilnahme am Bereitschaftsdienst 8 9. Theoretische Weiterbildung Inhalt Bibliothek Wissenschaftliche Tätigkeit, Publikationen, Teilnahme an Kongressen Abwesenheiten Qualifikationsgespräche und Evaluation 10 2

3 1. Grundlagen, Vorgaben und Anforderungen Das vorliegende Weiterbildungskonzept für die Schwerpunkt-Qualifikation Pädiatrische Radiologie (Kategorie B, 1 Jahr) des Institutes für Radiologie der Kantonsspital Baden AG (Standorte Baden und Brugg) beruht auf und berücksichtigt die in folgenden Dokumenten definierten Rahmenbedingungen: Die Weiterbildungsordnung der FMH vom Das Weiterbildungsprogramm FMH zum Facharzt für Radiologie vom 1. Januar 2010 Das Weiterbildungsprogramm der FMH zum Schwerpunkt Pädiatrische Radiologie vom , Revision am 3. Nov Das im Auftrag der FMH vom Institut für Aus-, Weiter- und Fortbildung (IAWF) erstellte Dokument Qualitätskriterien für die ärztliche Weiterbildung vom Juni 2002 Die Weiterbildungskonzepte des Instituts für Radiologie der Kantonsspital Baden AG für das Departement Radiologie Den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Kantonsspital Baden AG für Assistenzärztinnen und -ärzte Die Qualitätsdokumentation des Institutes für Radiologie der Kantonsspital Baden AG Die Allgemeinen Lernziele für die Weiterbildungsprogramme der FMH (gemäss Art. 3 Abs. 2 WBO) Das Institut bietet pädiatrische bildgebende diagnostische und interventionelle Untersuchungen im Kantonsspital Baden an, sowohl für die Pädiatrische Abteilung und für die Kollegen der Spezialsprechstunden der Entwicklungspädiatrie, Kinderund Jugendpsychatrie/-psychologie, Essverhaltensstörungen, Dermatologie, die Kinderchirurgen im Hause und externe zuweisende Kollegen. 2. Weiterbildungsverantwortung Die Gesamtverantwortung für alle Belange der Weiterbildung in Pädiatrischer Radiologie obliegt dem Leiter der Weiterbildungsstätte. Dieser ist Leitender Arzt, Facharzt für Radiologie und Schwerpunktinhaber für Pädiatrische Radiologie, FMH. Die Stellvertretung ist durch einen konsiliarisch tätigen Kollegen mit Schwerpunktbezeichnung pädiatrische Radiologie, FMH gewährleistet. 3. Anzahl Weiterbildungsstellen und Weiterbildner Fachspezifische Weiterbildung Assistenzärzte und Fachärzte für Radiologie mit Weiterbildungsziel Schwerpunkt Pädiatrische Radiologie Mindestanstellungsdauer: 1 Jahr anrechenbar als 1 Jahr Weiterbildung für den Facharzt Radiologie. Dabei kann die pädiatrische Ausbildung in Blöcken à drei bzw. sechs Monaten im Rahmen des allgemeinradiologischen Weiterbildungskonzepts erfolgen. 3

4 Bezüglich Weiterbildner (derzeit: ein Leiter Pädiatrische Radiologie und Stellvertreter in Teilzeit) erfüllt das Institut für Radiologie vollumfänglich die Bedingungen für eine Weiterbildungsstätte der Kategorie B für den Schwerpunkt Pädiatrische Radiologie. 4. Einführung, Tutorat, Qualifikationsgespräche Gemäss Qualitätsdokumentation werden neu in das Institut eintretende Ärzte vor dem Eintritt schriftlich über ihren Arbeitsplatz und die Betriebsabläufe informiert. Nach Begrüssung durch die Chefärztin und den Leiter der pädiatrischen Radiologie erfolgt die administrative Einführung durch das Sekretariat und die Personalabteilung, dies beinhaltet auch Mitarbeiterausweis, Schlüssel, Berufskleidung, Antrag für Internet-Zugang und -Adresse. Es erfolgt die Einweisung in die Radiologiesysteme RIS und PACS; entsprechende Termine werden mit den jeweiligen Systemverantwortlichen vereinbart. Der primär am Arbeitsplatz verantwortliche Leitende Arzt betreut den neu eintretenden Assistenten und steht ihm für Fragen und als Verbindungsperson zur Verfügung. Qualifikationsgespräche finden im ersten Jahr gegen Ende der Probezeit (vor dem 3. Anstellungsmonat) sowie nach 6 und 12 Monaten, nachfolgend 2x/Jahr statt, basierend auf den FMH-Formularen ( Logbuch ). 5. Weiterbildungsziele Die Weiterbildungsziele des Institutes für Radiologie richten sich nach den Vorgaben der FMH-Weiterbildungsprogramme für Pädiatrische Radiologie und berücksichtigen deren weitere Entwicklung Ziele der Weiterbildung in Pädiatrischer Radiologie 1. Das Erlernen des Umgangs mit Kindern und Jugendlichen, welche eine reguläre, dringliche oder notfallmässige pädiatrisch radiologische Untersuchung erhalten, und deren klinischer Betreuung. 2. Die Indikationsüberprüfung der geforderten Untersuchung, Durchführung unter Beachtung des Strahlenschutzes bei Untersuchungen mit Röntgenstrahlen und Interpretation der Bildgebung von Feten, Früh- und Neugeborenen, Säuglingen, Kindern unter Berücksichtigung der aktuell anerkannten Untersuchungsmethoden. Im Einzelnen beinhaltet dies den Erwerb folgender Kenntnisse und Fertigkeiten: 1. Die gemäss klinischer Fragestellung adäquate Indikationsstellung, die korrekte diagnostische bzw. differentialdiagnostische Interpretation, sowie die präzise, vollständige und zusammenfassende schriftliche Dokumentation und Befundung von nicht-invasiven und invasiven bildgebenden Verfahren, 2. Die umfassende Kenntnis der Indikationen und Kontraindikationen zu den speziellen pädiatrischen diagnostischen und interventionellen Verfahren, 3. Die konsiliarische Kompetenz für die spezielle kinderradiologische Diagnostik in einer Gruppe von Radiologen am Spital oder in der Praxis, 4

5 4. Die Vermittlung pädiatrisch radiologischer Kenntnisse an Radiologen in Form von Weiter- und Fortbildung, 5. Die Kontinuität und Evolution der Dienstleistungen auf dem Gebiet der pädiatrischen radiologischen Diagnostik. 6. Die besondere Beachtung des Strahlenschutzes bei allen Untersuchungsverfahren mit Röntgenstrahlen. 6. Einführung, Anleitung, Betreuung und Rückmeldung durch den Leitenden Arzt (Weiterbildner) am Institut für Radiologie Der umfassenden Einführung in die Tätigkeit am Institut für Radiologie, der gezielten und intensiven Einarbeitung in die Arbeitsbereiche, der kontinuierlichen Betreuung, der periodischen konstruktiv-kritischen Rückmeldung bezüglich Leistungen und Entwicklung und der kompetenten Anleitung der in Weiterbildung stehenden Ärztinnen und Ärzte wird seitens der Institutsleitung grösste Bedeutung beigemessen und besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Sie stellen die Schlüsselelemente zur Durchführung einer adäquaten Weiterbildung für die Ärztinnen und Ärzte sowie für die Gewährleistung eines optimalen und reibungslosen Institutsbetriebes dar. Die Einführungs- und Betreuungsqualität wird in periodischen Evaluationsgesprächen des Leiters der Pädiatrische Radiologie mit den Assistenzärztinnen und -ärzten beurteilt (s. Kapitel 4). 7. Praktische Weiterbildung 7.1. Allgemeines Die praktische Weiterbildung erfolgt in Rotationen in den Schwerpunkt Pädiatrische Radiologie und beinhaltet die Arbeitsplätze des konventionellen Röntgen einschliesslich der Durchleuchtung, Ultrasonographie, CT und MR (stationäre, ambulante, pädiatrische, Notfall-Patienten). Alle schriftlichen Befunde der durchgeführten Untersuchungen jedes einzelnen Assistenzarztes sind im Radiologie- Informationssystem (RIS) abrufbar. Eine Statistik der Untersuchungen erfolgt halbjährlich für jeden Mitarbeiter Spezielles Die praktische Weiterbildung am Institut für Radiologie erfolgt unter Fallbezogener Anleitung und kontinuierlicher Supervision durch den zuständigen und verantwortlichen Leitenden Arzt gemäss ärztlichem Dienstplan des Institutes. Die regelmässige Teilnahme der Assistenzärzte an den Kinderradiologischen Rapporten ist gemäss Punkt des Weiterbildungsprogramms ein Bestandteil der praktischen Weiterbildung. Aktuell: Pädiatrie Rapport Mo: 11:45-12:15 h und Fr 14:00-15:00 h 5

6 Obligat ist die Teilnahme an der wöchentlichen Weiterbildung, gemäss Wochenplan (Montag 12:00 Uhr, Dienstag 12:00 Uhr und Donnerstag 17:15 Uhr) sowie der speziellen Kinderradiologischen Weiterbildung (Freitag 12:00 Uhr) Die fallbezogene Anleitung der Assistenzärzte durch den direkten Weiterbildner beinhaltet: Die Fähigkeit zum kindgerechten Umgang mit den Patienten vor, während und nach einer diagnostischen oder interventionellen Massnahme. Fähigkeit zum adäquaten Umgang mit Eltern und andern Begleitpersonen. Detaillierte Kenntnisse des Untersuchungsganges und der Abklärungstechnik unter Berücksichtigung der notwendigen Strahlenschutzmassnahmen. Fähigkeit zur Interpretation aller beim Kind angewendeten konventionellradiologischen Untersuchungen. Indikationsüberprüfung, Durchführung und Interpretation von Ultraschalluntersuchungen inkl. Dopplersonographie in allen pädiatrischen Altersstufen. Kenntnis der fetalen Bildgebung und Interpretation von Ultraschalluntersuchungen beim Kind (insbesondere des Gehirns beim Neugeborenen und Säugling, des Thorax (exklusive Echokardiographie), des Abdomens, der Hüften und der Weichteile). Erfahrung und Fertigkeit in der Anwendung der Dopplersonographie beim Kind. Indikationsüberprüfung, Durchführung und Interpretation von computertomographischen Untersuchungen (CT) beim Kind, unter Berücksichtigung angemessener Strahlenschutzmassnahmen. Indikationsüberprüfung, Durchführung und Interpretation von Magnetresonanztomographien (MR) beim Kind. Kenntnis der Indikationen und Fähigkeiten zur Interpretation von Angiographien beim Kind. Kenntnis der Indikationen und Untersuchungstechniken sowie Fähigkeiten zur Interpretation der beim Kind angewendeten nuklearmedizinischen Untersuchungen. Fähigkeit, selbstständig einen pädiatrischen Notfall bilddiagnostisch adäquat abzuklären. Kenntnis der im Zusammenhang mit bilddiagnostischen Massnahmen notwendigen Sedierungstechnik beim Kind. Fähigkeit, einen pädiatrisch-radiologischen Zwischenfall zu erkennen und die notwendigen Sofortmassnahmen zu treffen Die Supervision der Tätigkeit der Assistenzärzte am Arbeitsplatz durch den direkten Weiterbildner beinhaltet: Die zeitgerechte Bewältigung des Tagesprogramms und die Vermeidung von Wartezeiten für die Patienten und Eltern bzw. Begleitpersonen und Erziehungsberechtigten Die ordentliche Abwicklung des Tagesprogramms und die Vermeidung von Untersuchungslücken Den Umgang der Mitarbeiter mit den Kindern und Erziehungsberechtigten 6

7 Die telefonische Übermittlung der Befunde bei dringlichen oder notfallmässigen Untersuchungen Die Beurteilung der Bildqualität und wo erforderlich die Anweisung zur Korrektur Den einwandfreien Zustand des Untersuchungs- und Bedienraumes Die fristgerechte Befundung (Diktat) der Untersuchungen Die Kontrolle und Visierung der schriftlichen Untersuchungsbefunde Die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung der Untersuchungen (Bilder) für die tägliche Fallbesprechung Die kontinuierliche Aufdatierung der Lehrsammlungen 7.3. Praktische Kenntnisse und Fertigkeiten für den Schwerpunkt Pädiatrische Radiologie Die folgende Tabelle listet die zur Erlangung des Schwerpunktes Pädiatrische Radiologie notwendige Minimalzahl an Untersuchungen: Skelett Gefordert innert 2 Jahren Schädel, inkl. Teilaufnahmen 100 Wirbelsäule 100 Becken 100 Extremitäten (inkl. 50 Knochenalter-Bestimmungen) 1000 Thorax/Thoraxorgane davon bei Neugeborenen Abdomen-Übersicht 200 Durchleuchtungsuntersuchungen Gastrointestinaltrakt Inkl. Invaginationsreduktionen Ausscheidungsurographien (IVP), Miktionszystourethrographien und Genitographien Interventionelle Massnahmen und spezielle Kontrastmitteluntersuchungen (Biopsie, Abszess- und Zystendrainagen, Nephrostomie, Fistulographie, postoperative lokale Kontrastdarstellungen, etc.) Ultrasonographie Abdomen (inkl. Beckenorgane) 800 Urogenitale Sonographien 400 Thorax 20 Hoden inkl. Dopplersonographie 50 Neurosonographie (kranial und spinal) 200 Hüften beim Neugeborenen und Säugling (Technik nach Graf) Weichteile / Muskuloskelettal 100 Doppleruntersuchungen 100 Computer-Tomographie (CT) 150 Magnet-Resonanz-Untersuchung (MRI) 300

8 8. Bereitschaftsdienst 8.1. Teilnahme am Bereitschaftsdienst Die reguläre Teilnahme am Bereitschaftsdienst ist integrierter Bestandteil der Weiterbildung und erfolgt nach entsprechender Einarbeitung in den für die Notfallversorgung wichtigen bildgebenden Modalitäten. Dem Bereitschaftsdienst steht ein Hintergrund mit fundierten Kenntnissen in diagnostischer Radiologie zur Verfügung. 9. Theoretische Weiterbildung 9.1. Inhalt Kenntnisse der Embryologie, Anatomie und Physiologie sowie der pathologischen Anatomie und Pathophysiologie der Organsysteme des Früh- und Termingeborenen, des Säuglings, des Kleinkindes, des älteren Kindes und des Adoleszenten. Fähigkeit, eine klinische Notfallsituation im Zusammenhang mit dem bilddiagnostischen oder interventionellen Prozedere zu erkennen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Detaillierte Kenntnisse der Indikationen, Kontraindikationen, Untersuchungsprinzipien und Komplikationsmöglichkeiten der aktuell in der Pädiatrischen Radiologie zur Anwendung gelangenden diagnostischen und interventionellen Methoden. Detaillierte Kenntnisse der normalen anatomischen Entwicklung und ihrer Varianten, wie sie sich in den verschiedenen bilddiagnostischen Methoden darstellen. Detaillierte Kenntnisse und Verständnis der pädiatrisch-radiologischen Diagnostik und Differentialdiagnostik von Missbildungen, Entwicklungsstörungen, Erkrankungen und Verletzungen aller pädiatrischen Altersgruppen. Fähigkeit, eine pädiatrisch-radiologische Falldemonstration selbständig durchzuführen und die Befunde zu diskutieren. Aufdatierte Kenntnis der relevanten Lehrmedien und Fachzeitschriften für Pädiatrische Radiologie Bibliothek Die Institutsbibliothek verfügt über zahlreiche Lehrbücher, Nachschlagewerke, Fachzeitschriften (z.t. auf CD-ROM) und Videosammlungen, welche für die Weiter- und Fortbildung in Pädiatrischer Radiologie erforderlich sind. Zeitschriften sind auch online verfügbar z.b. RadPrimer, ACR Case in Point, Pediatric Radiology, Radiologie up2date, Radiology, American Journal of Roentgenology, Röfo und weitere. Desweiteren Amirsys StatDX und eine pädiatrisch radiologische Bibliothek mit aktuellen Fachbüchern. 8

9 10. Wissenschaftliche Tätigkeit, Publikationen, Teilnahme an Kongressen Die wissenschaftliche Bearbeitung pädiatrisch radiologischer Themen, die Mitbeteiligung an Forschungsprojekten und die Mitwirkung an bzw. Erstellung von Publikationen und Kongressbeiträgen (Abstracts und Poster) von Weiterbildungskandidaten für Pädiatrische Radiologie wird ausdrücklich unterstützt. Gemäss Punkt des entsprechenden Weiterbildungsprogramms Pädiatrische Radiologie muss der Nachweis der Teilnahme an mindestens zwei nationalen und einem spezifischen Weiterbildungskurs in pädiatrischer Radiologie (insgesamt 30 Stunden nationale oder internationale, pädiatrisch radiologische Postgraduate-Kurse) erbracht werden. 11. Abwesenheiten Das Institut für Radiologie erstellt und verteilt den Ferienplan der Ärzte. Die Ferienwünsche aller Ärzte müssen bis spätestens 6 Monate vor Urlaubsantritt der Institutsleitung eingereicht werden. Neu eintretende Ärzte werden vom Sekretariat aufgefordert, ihre Ferienwünsche für das laufende Jahr 1 Monat vor Stellenantritt einzureichen. Das Sekretariat leitet diese der Institutsleitung zur Berücksichtigung im Ferienplan weiter. Nicht bezogene Ferientage können nur nach Absprache mit der Institutsleitung ins kommende Jahr übertragen werden und sind dann im ersten Quartal zu beziehen. Die Assistenzärzte müssen vor Antreten der Ferien und Kompensationstage sämtliche ihrer Untersuchungen befundet haben. Sie benennen einen Vertreter, der die geschriebenen Befunde im RIS gegenliest. Weitere Abwesenheiten wie Militärdienst, Weiter- und Fortbildung, Umzug, Heirat, etc. müssen frühzeitig der Institutsleitung für die Dienstplanung mitgeteilt werden. Unvorhergesehene Abwesenheit wegen Krankheit muss um Uhr am ersten Abwesenheitstag dem zuständigen Dienstarzt oder dem Chefarztsekretariat telefonisch mitgeteilt werden mit Angabe der voraussichtlichen Ausfallszeit. Der zuständige Dienstarzt informiert den Leitenden Arzt und das Chefarztsekretariat. Bei Abwesenheit von drei Tagen oder mehr ist ein Arztzeugnis vorzulegen. 9

10 12. Qualifikationsgespräche und Evaluation Das erste Gespräch des Assistenzarztes mit dem Weiterbildungsleiter findet gegen Ende der Probezeit (vor dem 3. Anstellungsmonat) statt. Die Assistenten müssen frühzeitig einen entsprechenden Termin beim Sekretariat vereinbaren. Schwerpunkte des ersten Gespräches sind: 1. Beurteilung von Umfang und Qualität der Einführung 2. Fachliche Stärken und Schwächen 3. Weiteres Vorgehen bezüglich Weiterbildung 4. Besuch von internen und externen Weiterbildungsmassnahmen Weitere Gespräche (Logbuchgespräche, FMH-Zeugnis) mit dem Weiterbildungsleiter finden im 6. und 12. Anstellungsmonat statt. Die Assistenten müssen frühzeitig einen entsprechenden Termin beim Chefarztsekretariat vereinbaren. Gespräche mit dem Weiterbildungsleiter für persönliche Anliegen sind, nach Terminvereinbarung mit dem Sekretariat, jederzeit möglich. Baden, im Juni 2014 Dr. med. O. Magerkurth Leitender Arzt Leiter Pädiatrische Radiologie 10

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