Asbestentsorgung. Merkblatt Nummer 3 (Asbest) vom März Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin -
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- Katrin Brahms
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1 Asbestentsorgung Merkblatt Nummer 3 (Asbest) vom März Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin - Dipl.-Ing. Ulf Berger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
2 Merkblatt Asbest - wieso Licht im Dschungel der Regelungen Für Anwender, die nicht täglich damit zu tun haben Beratungsaufwand straffen Viele Adressaten erreichen Häufige Fehler aus der Praxis vermeiden Entsorgungsmöglichkeiten aufzeigen Anpassung an gültige Rechtslage
3 Merkblatt 3: Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin Sicherheits- und Umweltschutzmaßnahmen Entsorgung von Kleinmengen von asbesthaltigen Baustoffen bis zu 1 m3 Nachweisführung Bereitstellung und Transport zur Entsorgung Fundstellen Annahmestellen von asbesthaltigen Baustoffen
4 Verwendete Abfallschlüssel Gebundener Asbest ( *) Schwach gebundener Asbest ( *) Asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement ( *) Geräte mit Asbest ( *)
5 Mengenschwellen der Entsorgungsmöglichkeiten von Asbestabfällen Entsorgungsweg BSR Schadstoffsammelstelle Asbest- Kleinsammelstellen Sammelnachweis Einzelnachweis Mengenschwelle < 500 Kg / Jahr < 2000 kg/jahr < 20 t je Abfall pro Jahr > 20 t je Abfall pro Jahr Bemerkung Summe aller besonders überwachungsbedürftigen Abfälle Summe aller besonders überwachungsbedürftigen Abfälle Transporteur (Vertragspartner) ist Besitzer des Nachweises Erzeuger besitzt Nachweis (Vertragspartner Entsorger)
6 Sicherheits- und Umweltschutzmaßnahmen Beauftragung einer Fachfirma zur Entfernung asbesthaltiger Baustoffe (personelle/ technischen Voraussetzungen) Arbeitsschutz gemäß der Gefahrstoffverordnung, mit LAGetSi abstimmen Beim Abbruch/Sanierung von Gebäuden, technischen Anlagen oder Geräten vorhandene asbesthaltige Materialien durch vorherigen Ausbau getrennt erfassen. Entstehung und Ausbreitung von Stäuben unterbinden (z.b. Bewässerung bzw. staubdichte Abschottung).
7 Sicherheits- und Umweltschutzmaßnahmen Demontage so zerstörungsfrei wie möglich Kein Sanierungsgebot bezüglich älterer Asbestzementplatten. Asbesthaltige Bauabfälle in dichtverschließbare Behältnisse verpacken. Getrennte Entsorgung asbesthaltiger Bauabfälle von anderen Abfällen
8 Bereitstellung und Transport zur Entsorgung Abfälle dürfen gewerbsmäßig nur mit Genehmigung eingesammelt oder befördert werden. (Transportgenehmigung oder entsprechendes Entsorgungsfachbetriebs-Zertifikat inklusive Anhang) Werden eigene Abfälle vom Erzeuger im Rahmen gewerblicher Unternehmungen transportiert, ist Begleitscheinführung ebenfalls vorgeschrieben, jedoch keine Transportgenehmigung. Der Erzeuger fungiert dann als Beförderer, benötigt Beförderer-Nummer, die im Begleitschein einzutragen ist. Asbesthaltige Abfälle sind in geeigneten, sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältern getrennt zu sammeln und zu befördern.
9 Entsorgung von Kleinmengen von asbesthaltigen Baustoffen bis zu 1 m 3 Für die Anlieferung von Kleinmengen aus Haushalten und Kleingewerbe bis zu 1 m 3 vom Erzeuger stehen im Stadtgebiet mehrere Kleinsammelstellen gewerblicher Anbieter zur Verfügung. Oder es können für bis zu 500 kg/ Jahr vom Erzeuger die sechs Schadstoffsammelstellen der BSR genutzt werden. Der Anlieferer der Abfälle erhält als Annahmebestätigung einen Übernahmeschein. Die Annahme ist kostenpflichtig. Transport und Anlieferung der Abfälle bedürfen keiner gesonderten behördlichen Genehmigung. Entsprechende Vorkehrungen zur Sicherheit beim Umgang mit diesen Abfällen sind jedoch auch hier zu beachten.
10 Bezirk Anschrift der Sammelstelle Firma Telefon Marzahn Hellersdorf 12623, Hultschiner Damm 335 ALBA Berlin GmbH , Nordring 5 BSR , Landsberger Allee 397 BTB Recyclinghof GmbH Lichtenberg- Hohenschönhausen 13051, Dorfstraße 28 ABEG , Marzahner Straße 35 a ALBA Baudienstleistung , Hohenschönhauser Str. 5 Torsten Lackert Neukölln 12107, Greinerstr. 25 / 27 Fritz Pennecke Söhne , Gradestr. 77 BSR Pankow 13156, Buchholzer Straße Andreas Berg , Prenzlauer Promenade 101 BSV , Behmstr. BSR Treptow Köpenick 12555, Oberspreestr. 109 BSR Reinickendorf 13059, Holzhauser Straße 16/18 E. Schütze GmbH , Flottenstraße 7-9 ALBA Recycling GmbH , Zabel-Krüger-Damm 76 Fuhrbetrieb R. Neuendorf Spandau 13591, Nennhauser Damm 158 Nenn Entsorgung , Brunsbüttler Damm BSR Steglitz- Zehlendorf 12207, Landweg 7 c Fuhrbetrieb Lothar Dülfert , Barnackufer 27 Bernd Klebs , Hegauer Weg 17 BSR
11 Asbest Einstufung als bes. überwachungsbedürftig Über 0,1% Asbest -> bü. da krebserzeugend Entsorgung durch Deponierung (auch nach 2005) Alternative: Entsorgung durch thermische Verfahren Gemische im Einzelfall zu betrachten (dann häufig Entsorgungsprobleme) Keine Analysemöglichkeit für geringe Gehalte im Sinne einer Asbestfreiheitsfeststellung
12 Boden/Asbest Sofern Asbestbruchstücke erkennbar sind, muss von gefährlichem Abfall ausgegangen werden. Einstufung als besonders überwachungsbedürftig wenn über 0,1% Asbest enthalten Analytik des Grenzwertes praktisch nicht möglich Entsorgung durch Deponierung (auch nach 2005)
13 Zu beachten: Trennung unterschiedlich schadstoffhaltiger Abfälle Getrennte Erfassung nicht schadstoffhaltiger Abfälle Trennung nach Entsorgungswegen Vermeidung Sekundärkontamination Verpackung geeignet/ mit Entsorger und Transporteur abgestimmt
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