GEMA. Geschäftsbericht 2004

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1 GEMA Geschäftsbericht 2004

2 Auf einen Blick Mio. Mio. Mio. Erträge 812, , ,208 Aufwendungen 118, , ,030 Verteilungssumme 693, , ,178 Kostensatz 14,6 % 14,7 % 14,4 % Zur Ertragsseite: Gliederung nach Rechten Aufführungs-, Vorführungs-, Sende- und Wiedergaberechte 357, , ,081 Vervielfältigungsrechte 254, , ,164 davon aus Tonträgerlizenzen 160, , ,345 aus anderen Sparten 93,172 90,911 93,819 Vergütungsansprüche 27,489 31,377 39,785 Inkassomandate 140, , ,420 davon aus der zentralen Lizenzierung von Tonträgern 99,372 93,108 89,818 für andere Verwertungsgesellschaften 41,284 66,407 69,602 Sonstige Erträge 32,988 31,141 30, , , ,208 Gliederung nach Sparten Lebende Musik 67,326 71,373 73,515 Tonfilm 10,730 9,435 10,790 Mechanische Musik 101, , ,591 Vergütungsansprüche nach 27 UrhG 7,406 7,068 6,640 Tonträger- und Bildtonträgervervielfältigung 266, , ,434 Inkassomandate für andere Verwertungsgesellschaften 39,784 36,669 38,611 Vergütungsansprüche nach 54 UrhG 20,083 24,308 33,145 Rundfunk und Fernsehen 200, , ,711 Ausland 65,396 61,984 60,013 Sonstige Erträge 32,988 31,141 30, , , ,208 Zur Aufwandsseite: Persönliche Kosten 62,131 64,644 64,283 Sachliche Kosten 56,590 54,810 51, , , ,030

3 3 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2004 Erträge nach Rechten Mio , , , , , , Aufführungs-, Vorführungs-, Sende- und Wiedergaberechte 500 Vervielfältigungsrechte aus Tonträgerlizenzen aus anderen Sparten , , ,164 Vergütungsansprüche 300 Inkassomandate aus zentraler Lizenzierung von Tonträgern für andere Verwertungsgesellschaften , ,656 31, ,515 39, ,420 Sonstige Erträge 0 32,988 31,141 30, Erträge nach Sparten Lebende Musik Tonfilm Mio ,326 10, , ,511 71,373 9, , ,617 73,515 10, , ,208 Mechanische Musik Vergütungsansprüche nach 27 UrhG Tonträger- und Bildtonträgervervielfältigung , ,693 7, ,712 6, ,434 Inkassomandate für andere Verwertungsgesellschaften Vergütungsansprüche nach 54 UrhG ,784 20, ,284 36,669 24, ,857 38,611 33, ,711 Rundfunk und Fernsehen Ausland ,396 61,984 60,013 Sonstige Erträge 0 32,988 31,141 30,

4 5 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2004 Inhalt Vorwort 6 Verstorbene Mitglieder 10 Ehrenmitglieder 11 Ehrenpräsident 11 Vorstand 12 Aufsichtsrat 13 Ausschüsse und Kommissionen 14 GEMA-Sozialkasse 18 Internationale Organisationen 19 Organigramm der GEMA 20 Generaldirektion und Bezirksdirektionen der GEMA 21 Bericht des Vorstands 23 Lagebericht 24 Erträge, Aufwendungen Entwicklung und Struktur 32 Verteilung an Mitglieder und andere Berechtigte 35 Investitionen 41 Mitarbeiter 42 Jahresabschluss 43 Bilanz 44 Gewinn- und Verlustrechnung 48 Anhang 49 Prüfungsergebnis und Bestätigungsvermerk 52 Bericht des Aufsichtsrats 53

5 6 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2004 Vorwort Kontinuität im Wandel Prof. Dr. Reinhold Kreile 101 Jahre nach Gründung der musikalischen Verwertungsgesellschaft weist die GEMA für das Geschäftsjahr 2004 erneut einen Ertrag über 800 Mio. aus, der für die Nutzung der ihr übertragenen Urheberrechte der musikalischen Autoren (Komponisten und Textdichter) aus Deutschland und aus der Welt und beider Verleger erzielt wurde. In schwieriger Zeit und einem zum Teil widrigen Umfeld beweist die GEMA hier erneut Kontinuität auf hohem Niveau, doch auch ein Rückgang von unter 1 % muss und wird Ansporn sein, die weiteren und bestehen bleibenden Anforderungen zu bewältigen. Betrachtet man die Bilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres im Detail, so sieht man: In allen Bereichen des Aufführungsrechts und des Senderechts gelang es, mit den musikalischen Rechten der Wahrnehmungsberechtigten, als dem musikalischen Weltrepertoire, steigende Erträge zu erzielen. Im Vervielfältigungsbereich hat der Rückgang des Tonträgermarktes auch die Erträge der Komponisten, Textdichter und Verleger getroffen. Die beachtlichen Steigerungen im Tonträgermarkt des letzten Jahrzehnts sind zunächst Vergangenheit. Es wird kontinuierlicher Arbeit aller Beteiligten bedürfen, den Tonträgermarkt wieder zu stärken, das Interesse der Käufer an ihm wieder in den Vordergrund zu rücken. Das Feld, das hier für die GEMA zu beackern ist, ist groß. Es beginnt bei der täglichen Rechtedurchsetzung, setzt sich fort bei der Gestaltung der Tarife und endet bei dem Kampf um ein verbessertes Urheberrecht beim deutschen Gesetzgeber, aber auch beim Gesetzgeber der Europäischen Union. Nun hat die Schwäche bei den Verkäufen der Tonträger vielfältige Ursachen, in deren Zentrum gewiss die rasante Entwicklung der digitalen Musiknutzung mit allen ihren Verwerfungen bis hin zur Piraterie liegt. Die GEMA hat diese Entwicklung immer aufmerksam verfolgt, hat deutlich ihre Stimme erhoben und mitgewirkt, wenn es um die Brandmarkung der unentgeltlichen Nutzung geistigen Eigentums ging. Sie sah sich in diesem Punkt stets unmissverständlich auf der Seite der Phonographischen Industrie. Umso unverständlicher war es daher, dass die großen Majors in der Deutschen Landesgruppe der IFPI ihre Probleme plötzlich auf dem Rücken der Urheber zu lösen trachteten, den Urhebern die angemessene Vergütung streitig machten. So hat dann die deutsche Phonographische Wirtschaft in einem bisher einmaligen und unerhörten Vorgang das geltende Recht einseitig aufgekündigt, um die vereinbarte Vergütung für CDs erheblich gekürzt und zwar von 9,009 % auf 6,5 % vom Händlerabgabepreis insgesamt eine Kürzung weit über 40 %. Dieses den Urhebern zustehende Geld wird ihnen vorenthalten, es wird seitdem auf ein Sperrkonto einbezahlt. Also musste die GEMA als Treuhänderin im Interesse ihrer Mitglieder alle rechtlichen Maßnahmen ergreifen: Sie hat Beschwerde beim Bundeskartellamt wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung der IFPI- Majors eingelegt und hat sich nachdrücklich gegen die ungerechtfertigten Kürzungen im Verfahren bei der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt zur Wehr gesetzt. Bei diesem Streit um die Durchsetzung der angemessenen Vergütung ging es im Wesentlichen auch darum, ob die beim seinerzeitigen Vertragsabschluss maßgeblichen Verhältnisse sich so grundsätzlich geändert hatten, dass eine Herabsenkung des Tarifs gerechtfertigt wäre. Dies ist nicht der Fall. Urheber bleiben vor Entwertung ihrer Rechte durch die Phonographische Industrie geschützt In diesem Grundsatzstreit zwischen der GEMA und der Deutschen Landesgruppe der IFPI über die angemessene Vergütung für CDs hat nach langen und schwierigen Verhandlungen der musikalische Urheberschutz einen bedeutenden Sieg errungen, der für weitere Versuche, das Schutzniveau auf dem Altar kommerzieller Interessen auszuhöhlen, richtungweisend sein wird. Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt hat mit Entscheidung vom 12. April 2005 die Auffassung und die Rechtspositionen der

6 7 GEMA in allen Punkten bestätigt. Angemessen ist nicht, wie die IFPI dies beantragt hat, eine prozentuale Vergütung vom PPD (Händlerabgabepreis) von 6,6 %. Angemessen ist vielmehr nach wie vor eine Vergütung von 9,009%, und zwar ohne einen weiteren Abzug für medienbeworbene Tonträger. Unangemessen ist auch die weitere Forderung der IFPI auf Reduzierung der Vergütung für Piraterieverfolgung um zusätzliche 1%. Die Schiedsstelle hat in ihrer umfangreichen Entscheidungsbegründung jedes der zahlreichen Reduzierungsargumente der IFPI entkräftet. Insbesondere hat die Schiedsstelle die Notwendigkeit einer Mindestvergütung die von der IFPI bestritten worden war in den Vordergrund gestellt und hervorgehoben, dass eine Regelung über Mindestvergütung erforderlich ist, um die Urheber vor einer möglichen Entwertung ihrer Rechte zu schützen. Die derzeitige Mindestvergütung sei damit zu bestätigen. Die Schiedsstelle folgt mit ihrer Entscheidung in konsequenter Hinsicht der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München und des Bundesgerichtshofs, dass stets eine wirklich angemessene Vergütung für die Rechte der Urheber gefunden werden müsse, und sie hat diese in ihrer Entscheidung auch gefunden. Statt zu erkennen, dass ihre Tarifabsenkungsstrategie gescheitert ist, sie dem geltenden Recht und seiner richtigen Anwendung widerspricht, und statt den Weg zurück zu einer sich gegenseitig verstehenden und respektierenden Zusammenarbeit zu finden, war die erste Reaktion der IFPI und des Bundesverbandes der Phonographischen Industrie auf diese klare Entscheidung zum Recht der Urheber auf angemessene Vergütung die Eröffnung eines neuen Kriegsschauplatzes, indem sie die GEMA zur Lizenzsenkung für Musik im Internet und Mobile-Bereich aufgefordert hat. Dies zeigt erneut, dass die Phonographische Industrie, die die Notwendigkeit der Zusammenarbeit von musikalischem Schöpfertum von ihren Interpreten mit Produzenten doch sehen müsste, den Grundsatz der Angemessenheit der urheberrechtlichen Vergütung nicht respektiert. Hiergegen muss und wird die GEMA weiterhin mit aller Entschiedenheit vorgehen, in der Gewissheit, bei den Gerichten wiederum den gerechten Anspruch der schöpferisch Tätigen durchzusetzen. Nicht um Lizenzsenkungen geht es jetzt. Jetzt ist vielmehr die Musikindustrie aufgefordert, ihre Probleme, seien sie hausgemacht oder global-technologisch begründet, zu lösen und den Urhebern nicht mehr ihre angemessenen Tarifvergütungen vorzuenthalten. Sie muss vielmehr endlich angemessen und zeitnah vergüten. Die Entscheidung der Schiedsstelle wird für die internationalen Verhandlungen der Dachorganisation der Verwertungsgesellschaften BIEM und der Dachorganisation der IFPI von richtungsweisender Bedeutung sein. Zufrieden stellende Jahresbilanz Trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen erzielte die GEMA Zuwächse und steigerte in allen Ertragsbereichen (außer im Tonträgerbereich) die Erträge von 571,6 Mio. auf 600,9 Mio. (ein Plus von 5,1% = 29,3 Mio. ), die den Rückgang im Tonträgerbereich von 242,0 Mio. auf 205,3 Mio. (ein Minus von 15,2% = 36,7 Mio. ) nicht ganz ausgleichen konnten. Der Gesamtrückgang von 0,9 % führte dazu, dass mit dem erzielten Ertrag von 806,2 Mio. das Vorjahresergebnis von 813,6 Mio. nicht ganz erreicht werden konnte. Die negative Entwicklung des Tonträgermarktes, der etwas über ein Viertel des Gesamtaufkommens der GEMA ausmacht, hat sich auch im Geschäftsjahr 2004 fortgesetzt. Zudem wurde der Rückgang des CD- Absatzes überschattet vom Konflikt mit der Phonoindustrie über die Höhe der Tonträgervergütung und der deswegen erforderlichen Rückstellungsbildungen beides zusammen führte zu einem Ertragsrückgang im Tonträgerbereich. Im Bereich des Außendienstes also der Lizenzierung der Musik in der Öffentlichkeit, der Musik also der Sparten U und E, ferner der Sparte M konnte die GEMA die positive Ertragsentwicklung der zurückliegenden Jahre fortführen. Die Erträge stiegen um 11,2 Mio. oder 4,6%. Auch konnten die Erträge im Bereich Rundfunk und Fernsehen um 11,8 Mio. oder 5,4 % gesteigert werden. Besonders erfreulich ist die Senkung des Kostensatzes von 14,7 % auf 14,4%. Der Kostensatz liegt damit auf seinem niedrigsten Stand seit mehreren Jahren.

7 8 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2004 Vorwort Gleichwohl hat die GEMA in einem zweifellos sehr schwierigen Geschäftsjahr ein noch zufrieden stellendes Ergebnis für die Musikautoren erzielt. Angesichts des rückläufigen Gesamtertrags hat das Kostenmanagement der GEMA seine Effizienz nachdrücklich unter Beweis gestellt. Die GEMA hat auch 2004 ihre Spitzenposition unter den internationalen Verwertungsgesellschaften behaupten können. Sie wird auch künftig dafür Sorge tragen, dass der starke wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Wert der Musik in einer stets angemessenen Entlohnung der musikalisch Kreativen seine Entsprechung findet. Engagement der GEMA in Deutschland, Europa und der Welt Urheberschutz muss gelten bei jeglicher Art der Nutzung, bei jedem technologischen Fortschritt muss auch der Urheberschutz fortschreiten. Gerade die digitale Welt erfordert neuen und mutigen Kampf um die Rechte der Urheber. Die digitale Welt verlangt von den Verwertungsgesellschaften ebensolche globalen Reaktionen. So wichtig der nationalstaatliche Schutz ist, so wichtig also die nationalen Urheberrechtsgesetze bleiben, so gleichrangig tritt daneben ein weltweit abgestimmter Schutz. Die urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften müssen demnach ihr internationales Engagement intensivieren. Als Präsident der weltweiten Dachorganisation der Urheber CISAC (Confédération Internationale des Sociétés d Auteurs et Compositeurs, Paris) nimmt diese Aufgabe seit einigen Jahren der Aufsichtsratsvorsitzende der deutschen Musikautorengesellschaft GEMA, Prof. Christian Bruhn, wahr. Er hat sich dabei internationales Ansehen als Exponent des globalen Urheberschutzes erworben. Für sein unermüdliches Engagement wurde er im vergangenen Jahr in Seoul mit der CISAC-Goldmedaille ausgezeichnet, von der manche sagen, es sei der Nobelpreis für Urheberrecht. Die GEMA verdankt ihrem langjährigen Aufsichtsratsvorsitzenden viel und hat dies anlässlich seines 70. Geburtstages im vergangenen Oktober auch zum Ausdruck gebracht. Als einflussreicher Komponist hat Bruhn immer wieder betont, dass es die Autoren, die schöpferisch kreativen Menschen, sind, die einen unverzichtbaren Beitrag für die kulturelle Entwicklung der globalen menschlichen Gemeinschaft leisten: Bei seinem leidenschaftlichen Einsatz für die Rechte der Musikautoren hat ihn seine menschliche und liebevolle Art dazu befähigt, die große, unbestrittene Integrationsfigur der musikalisch Kreativen zu sein. Er konnte so den traditionellen Solidargedanken der deutschen Musikautorengesellschaft GEMA als Grundpfeiler der kollektiven Rechtewahrnehmung weltweit in beispielhafter Weise ausprägen. Gerade in einem zusammenwachsenden Europa gilt es, die kollektive Rechtewahrnehmung und das Territorialprinzip als bewährte Eckpfeiler des erfolgreichen musikalischen Urheberschutzes zu verteidigen. Die GEMA scheut nicht den von der EU- Kommission eingeforderten Wettbewerb zwischen den europäischen Verwertungsgesellschaften. Hier mag und kann es um einzelne Bereiche des Kostenwettbewerbs gehen. Aber es muss Klarheit darüber von Anbeginn an herrschen, dass im Interesse der Urheber der Wettbewerb nicht im Tarifbereich ausgetragen werden kann und darf: Kostenwettbewerb ja, Tarifwettbewerb nein! Denn die angemessene Vergütung der angemessene Tarif ist vom Urheberrechtsgesetz vorgegeben und kann nie Bestandteil des Wettbewerbs und einer falsch geleiteten Wettbewerbspolitik sein. Gerade wegen des Wettbewerbs der Kosten wird im Interesse der Kostensenkung die Zusammenarbeit der Schwestergesellschaften weiter vorangetrieben werden, zum Beispiel in großen IT-Projekten wie CIS-Net und Fast Track, die an die Stelle von Papierdatenmengen eine zeitgemäße elektronische Administration setzen. GEMA Online-Werke-Datenbank Die GEMA selbst ist auf dem Weg der digitalen Verwaltung auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder ein gutes Stück vorangekommen. Schon seit April 2003 bietet die GEMA ja über das Internet einen beschränkten allgemeinen Zugriff auf ihre Werkedaten unter an.

8 9 Ziel dieses Services ist es, Musiknutzern eine schnelle Auskunftsmöglichkeit mit einem entsprechenden Verweis auf den zuständigen GEMA-Verlag zu geben. Seit der Freigabe sind über 1,5 Mio. Zugriffe auf die Datenbank von öffentlichen Nutzern erfolgt. Die Zugriffshäufigkeit hat sich bei monatlich über Zugriffen aus ca. 40 Ländern stabilisiert. Eine enorme Zahl, die ein deutliches Indiz für die Notwendigkeit und den Erfolg dieser administrativen Verbesserung beim Mitglieder- und Kundenservice darstellt. Deutlich wurde zudem, dass die Datenbank auch von Schwestergesellschaften genutzt wird. Diese Nutzungsintensität ist ein klarer Beweis, dass die GEMA mit dieser Datenbank eine bedarfsgerechte Lösung für Musiknutzer anbietet. Um GEMA-Mitgliedern mehr Informationen über ihre Werke zur Verfügung zu stellen, wurde diese Datenbank nun für Mitglieder mit erweiterter Funktionalität und erweitertem Informationsumfang ausgestattet. Da mit den Erweiterungen auch Daten zur Verfügung stehen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, erfolgt der Mitglieder-Zugang über eine persönliche Nutzerkennung, die mit einem Passwort verknüpft ist und deren Weitergabe unzulässig ist. Die erweiterten Funktionen und Werk-Informationen werden dadurch auf das eigene Repertoire begrenzt. Nicht-öffentliche Daten fremder Werke können nicht eingesehen werden. Verantwortung für die GEMA geht in neue Hände Zum letzten Mal lege ich nun in verantwortlicher Position Rechenschaft darüber ab, wie die GEMA als Treuhänderin der in ihr zusammen geschlossenen Komponisten, Textdichter und Musikverleger im Interesse ihrer Mitglieder gewirtschaftet hat. Meine Maxime als Vorstandsvorsitzender war immer, die große kulturelle Errungenschaft des musikalischen Urheberschutzes zu erhalten und zu mehren getreu dem Goethe-Wort was du ererbt von deinen Vätern, erwirb es, um es zu besitzen. Das Recht des geistigen Eigentums schafft die materielle Grundlage für die Schöpfer der Musik und ihre Helfer nie darf vergessen werden, dass dieser Eigentumsschutz auch und gerade des geistigen Eigentums, Verfassungsrang besitzt. Dem verantwortlichen Vorstand der GEMA ging es also immer und muss es auch fürderhin gehen um die finanzielle Existenzsicherung der GEMA und ihrer Mitglieder. Und ebenso muss die große Aufgabe erfüllt werden, das erreichte hohe urheberrechtliche Schutzniveau gegen Angriffe zu verteidigen und beständig auszubauen. Ich konnte mich bei meiner Arbeit im Interesse des musikalischen Urheberschutzes immer auf hoch motivierte Kollegen und Mitarbeiter verlassen, ohne die der Kampf um eine angemessene Vergütung für die Nutzung kreativer Leistungen nicht erfolgreich geführt werden kann. Auf dieses Potenzial wird auch in Zukunft Verlass sein, wenn die Verantwortung für eine der größten Urheberrechtsgesellschaften der Welt zu Beginn des Jahres 2006 in neue Hände übergeht. Nach meinem Ausscheiden zum ist vom Aufsichtsrat Dr. Harald Heker als weiteres Vorstandsmitglied neben Prof. Dr. Jürgen Becker, der zunächst 2006 auch die Funktion des Sprechers des Vorstands übernimmt, und Dipl.-Oec. Rainer Hilpert bestellt worden. Mit Harald Heker hat der Aufsichtsrat der GEMA einen international ausgewiesenen Urheberrechtsexperten für die Führung des Hauses gewinnen können, hoch geachtet auch wegen seiner Managerqualitäten, die er als Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und Sprecher der Geschäftsführung der Börsenverein Beteiligungsgesellschaft mbh unter Beweis gestellt hat. Mit seiner Wahl verbindet sich die Hoffnung, dass er durch seine langjährigen praktischen Erfahrungen im Spannungsfeld von geistigem Eigentum, Markt und Kultur auch an der Spitze der GEMA den Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern weiterhin die angemessenen und gedeihlichen Rahmenbedingungen für ihre schöpferische Tätigkeit sichern wird. Ich bin mir sicher, dass damit der richtige Weg in eine auch weiterhin erfolgreiche Zukunft der GEMA geebnet ist und richtig beschritten wird. Reinhold Kreile

9 10 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2004 Wir gedenken unserer verstorbenen Mitglieder Luis Gustavo Acuna Kurt Deichmann John Hendrik Dieter Nathow Walter Schrattenholz Kpani Joseph Addy Günter Derbsch Robert Herchenbach Britta Neander Heinz Schumacher Käthe Altmann Noucha Doina-Cogan Frank Hille Hermann-Josef Nellessen Claudia Schwarz Adolf Angst Eberhard Döring Matthias Hippe Ewald Neuberg Josef Schwarz Izora Armstead- Walburga Dove Reinhard Hirsch Karl-Heinz Neumann Michael Seibold Murray Herbert Dreilich Willi Hübner Heribert Neumayr Baldur Seifert Horst Asshoff Rolf Druschel Günter Ilgner Lothar Noack Scott Cedric Smith Josef Bach David D. Dudley Michael Ingerl Anselm Noffke Willi Sonnen Heinz-Georg Bangert Albert Egger Ralf Ello Jäger Charles Nowa Jacky Spelter Eckhard Baum Eduard Ellersdorfer Hans-Peter Jannoch Wilhelm Ochs Benno Spindler Günter Baumgarte Willibald Eser Gertraud Kaltenecker Heinz Oettinger Winfried Spinnler Wilhelm Becker Markus Felden Hansjoachim Kaps Hermann Ophoven Ulrich Staut Heinz-Otto Behr Helge Fischer-Mannez Michael Karoli Rolf Oscher Bernd Steffen Axel Behrend Willi Fischer-Wolf Ahmet Kaya Boris Pawelski Dirk Josef Steinzen Rita Liselotte Bellert Henning Frederichs Sunday Stephen Kibuka Rüdiger Piesker Ulrich Stranz Rudolf Bengert Gert Friedrich Peter Kirsten Mario Puttner Udo Strauch Rainer Bertram Joachim Gaiser Kurt Klaus Helmut Rebscher Harald Strietzel Erich Ludwig Biberger Jutta Garattoni Wilfried Klostermann Holger Redeker Leopold Suppinger Hartmut Bieber Karl-Heinrich Gast Helmut Köhler Johann Josef Reinartz Andre Szabo Erwin Boche Siegfried Gauerke Werner Köster Frederick Reiter Francisco Tanzer Dieter Bock Hans-Herbert Gebhard- Wilhelm Koppenberger Lubomir Rezanina- Jürgen Teichmann Helmut Bogenhardt Menges Hans Köth Zina Harry Theis Heinz Born Horst Geipel Patrick Heinz Krebitz Wolfgang Richter Ute Margit Thomas-André Vytautas Roman Brenner- Josef Bertram Giese Andrea Krehky Gerhard Ewald Reinhard Thomsen Stanzl Mark Andreas Giesecke Leo Lamm Rischka Harald Thumann Alexander Brezina Mario Giorgetti Emilie Lang Eric-Olaf Roentz Gerhard Trubel Peter Brömse Eliziel Goulart da Silva Franz-Martin Lang Theophil Rothenberg Rita Uhlmann Clarence Alfred Gerhard Grosche Roy Last Bernd Rusinsky Jan Uitterlinden Brown Volker Gwinner Erich Leipert Lieselotte Ruthe Andreas Urban Uwe Bruchhäuser Christian Ludwig Haas Rosa Lenz Alice Samter Ursula Vollbrecht Hans-Georg Brunner- Johannes Haas Rolf Ernst Lichtblau Erhard Sauer Hans Wagener Schwer Günter Haase Anton Loibl Dieter Schick Kai Wälken Rudolf Burkhardt Horst Hartwich Helmut Lohbeck Xaver Schmid Stephan Weber Daralen Burton-Günsch Annelies Hatz Kristin Ludwig Hans Schmidt-Hanson Prinzo Weiss Georg Buschor Alfred Hause Heinz Lyschik Gerhard Schmidt-Olm Horst Wesely Michael Chrometzka Karl-Heinz Hedtler Barbara Maly Rolf Schneebiegl Michael Christopher White Claus Creuznacher Peter Heilek Rudolf Merten Geraldo Schneider Charles Wilp Kevin Coyne Peter Heilig Burk Mertens Alfred Josef Scholz Bärbel Witte Ingeburg Daiber Hans Heinrich Rudolph Moshammer Helmut Schömer Hilmar Wolf-Derooy Olga Degunda Lutz Helger Hans Müller-Tarch Fred Schönitz Willem Zuijdervelt

10 11 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2004 Ehrenmitglieder Prof. Harald Banter Prof. Jürg Baur Prof. Christian Bruhn Klaus Doldinger Dr. Peter Hanser-Strecker Hans Hee Karl-Heinz Klempnow Prof. Dr. Hans Wilfred Sikorski Prof. Karl Heinz Wahren Bruno Balz Richard Bars Prof. Werner Egk Dr. Hans Gerig Prof. Dr. Dr. h. c. Joseph Haas Heinz Korn Peter Jona Korn Eduard Künneke Dr. Willy Richartz Prof. Dr. Georg Schumann Günther Schwenn Dr. Hans Sikorski Dr. Dr. h. c. Ludwig Strecker Ehrenpräsident Prof. Dr. jur. h. c. Erich Schulze

11 12 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2004 Vorstand Vorsitzender des Vorstands und Generaldirektor: Prof. Dr. Reinhold Kreile Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands und Chefsyndikus: Prof. Dr. Jürgen Becker Mitglied des Vorstands Finanzen und Wirtschaft: Rainer Hilpert Prof. Dr. Reinhold Kreile (Mitte), Prof. Dr. Jürgen Becker (li.) und Rainer Hilpert (re.)

12 13 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2004 Aufsichtsrat Vorsitzender: Stellvertretende Vorsitzende: Prof. Christian Bruhn Hans Hee Karl-Heinz Klempnow Prof. Christian Bruhn Prof. Gottfried Böttger Klaus Doldinger Frank Dostal Peter Ende Jörg Evers Dr. Peter Hanser-Strecker Prof. Klaus-Michael Karnstedt Rudolf-Günter Loose Prof. Dr. Enjott Schneider Dagmar Sikorski Stefan Waggershausen Dr. Ralf Weigand Hans Hee (li.), Karl-Heinz Klempnow (re.) Stellvertreter: Rechtsberater: Burkhard Brozat Egon L. Frauenberger Prof. Dr. h. c. Wolfgang Rihm Prof. Manfred Schoof Peter F. Schulz Gabriele Schulze-Spahr Prof. Dr. Dr. Ernst-Joachim Mestmäcker

13 14 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2004 Ausschüsse und Kommissionen Wirtschaftsausschuss Prof. Christian Bruhn Frank Dostal Peter Ende Dr. Peter Hanser-Strecker Hans Hee Prof. Dr. Enjott Schneider Tarifausschuss Prof. Christian Bruhn Sachverständiger: Frank Dostal Peter Ende Jörg Evers Karl-Heinz Klempnow Peter F. Schulz Stefan Waggershausen Programmausschuss Unterausschuss E-Musik: Stellvertreter: Dr. Peter Hanser-Strecker Prof. Manfred Schoof Prof. Dr. h. c. Wolfgang Rihm Sachverständige: Prof. Dr. Enjott Schneider Prof. Georg Katzer Dagmar Sikorski Peter Tonger Prof. Karl Heinz Wahren Unterausschuss U-Musik: Prof. Christian Bruhn Jörg Evers Hans Hee Prof. Klaus-Michael Karnstedt Gabriele Schulze-Spahr Stefan Waggershausen Sachverständige: Prof. Harald Banter Dr. Gerhard Jussenhoven Satzungskommission Prof. Christian Bruhn Rechtsberater: Frank Dostal Prof. Dr. Dr. Ernst-Joachim Mestmäcker Peter F. Schulz

14 15 Verteilungsplankommission Komponisten: Stellvertreter Komponisten: Prof. Christian Bruhn Jörg Evers Prof. Dr. Enjott Schneider Prof. Dr. h. c. Wolfgang Rihm Dr. Ralf Weigand Textdichter: Hans Hee Stefan Waggershausen Verleger: Dr. Peter Hanser-Strecker Prof. Klaus-Michael Karnstedt Stellvertreter Textdichter: Egon L. Frauenberger Stellvertreter Verleger: Peter Ende Dagmar Sikorski Sachverständige: Prof. Harald Banter Klaus Doldinger Wertungsausschuss für das Prof. Jürg Baur (bis ) Stellvertreter: Wertungsverfahren der Prof. Robert M. Helmschrott Prof. Frank Michael Beyer Komponisten in der Sparte E Prof. Martin Christoph Redel Werner Heider Prof. Manfred Trojahn (ab ) Für Fälle von Chormusik: Prof. Karl Haus Gerhard Rabe Delegierter der außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder: Johannes K. Hildebrandt Stellvertreter für Fälle von Chormusik: Wolfgang Lüderitz Dr. Rudolf Lukowsky Delegierter des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Enjott Schneider Wertungsausschuss für das Michael Holm Stellvertreter: Wertungsverfahren der Erich Offierowski Robert Jung Textdichter in der Sparte E Carl J. Schäuble Werner Raschek Hans-Ulrich Weigel Delegierter der außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder: Heiner Tietze Delegierter des Aufsichtsrats: Stefan Waggershausen Wertungsausschuss für das Karl Rarichs Stellvertreter: Wertungsverfahren der Horst Schubert Dr. Reinhold Quandt Verleger in der Sparte E Delegierter des Aufsichtsrats: Dr. Peter Hanser-Strecker

15 16 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2004 AUSSCHÜSSE UND KOMMISSIONEN Wertungsausschuss für das Komponisten: Stellvertreter Komponisten: Wertungsverfahren in der Martin Böttcher Heinz Ehme Unterhaltungs- und Dr. Rainer Fabich Peter Finger Tanzmusik Michael Reinecke Ladislav Geisler Textdichter: Stellvertreter Textdichter: Michael Holm Robert Jung Erich Offierowski Werner Raschek (bis ) Carl J. Schäuble Hans-Ulrich Weigel Verleger: Günter Ilgner ( ) Pamela Michel Michael Wewiasinski Delegierte der außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder: Komponisten: Andreas Spieß Textdichter: Heiner Tietze Verleger: Karin Wirthmann Stellvertreter Verleger: Wolfgang Borchard-Jacoby Suzy Frauenberger Rudolf Slezak Delegierte des Aufsichtsrats: Komponisten: Dr. Ralf Weigand Textdichter: Stefan Waggershausen Verleger: Karl-Heinz Klempnow Schätzungskommission Friedel Berlipp Stellvertreter: der Bearbeiter Raimond Erbe Bertram Gebauer Wilfried Grünberg (bis ) Ladislav Geisler Jo Plée Thomas Rebensburg (ab ) Joachim Schmeißer (ab ) Joachim Schmeißer (bis ) Werner Theisen Delegierter des Aufsichtsrats: Prof. Gottfried Böttger Werkausschuss Komponisten: Stellvertreter Komponisten: Ernst-August Quelle Prof. Theo Brandmüller Dieter Reith Prof. Martin Christoph Redel Prof. Lothar Voigtländer Alexander von Schlippenbach Prof. Bernd Wefelmeyer Jochen Schmidt-Hambrock Textdichter: Erich Offierowski Carl J. Schäuble Verleger: Karl Rarichs Stellvertreter Textdichter: Robert Jung Werner Raschek Stellvertreter Verleger: Wolfgang Borchard-Jacoby Delegierter des Aufsichtsrats: Prof. Manfred Schoof

16 17 Aufnahmeausschüsse Komponisten: Stellvertreter Komponisten: Prof. Dietrich Erdmann Heinrich Riethmüller Prof. Bernd Wefelmeyer Textdichter: Robert Jung Erich Offierowski Verleger: Andreas Meurer Michael Wewiasinski Stellvertreter Textdichter: Werner Raschek Stellvertreter Verleger: Peter Tonger Ausschuss Kirchenmusik Prof. Helmut Barbe Sachverständiger: Prof. Robert M. Helmschrott Friedemann Strube Wolfgang Matthei Dieter Spahn Beschwerdeausschuss Vorsitzender: Stellvertretender Vorsitzender: Prof. Dr. Fritz Traub Dieter Jalowietzki (Vorsitzender Richter a. D. am (Vorsitzender Richter a. D. am Oberlandesgericht Frankfurt) Kammergericht) Vertreter der Berufsgruppen: Komponisten: Hartmut Westphal Textdichter: Norbert Hammerschmidt (bis ) Hans-Ulrich Weigel (ab ) Verleger: Heinz Kremer Stellvertreter Komponisten: Martin Böttcher Stellvertreter Textdichter: Werner Raschek Stellvertreter Verleger: Volker Landtag Sachverständiger: Wolfgang Brandenstein

17 18 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2004 GEMA-Sozialkasse Abteilung Komponisten: Hartmut Westphal Ralf Hoyer Wilhelm Dieter Siebert Geschäftsführender Kurator Abteilung Textdichter: Erich Offierowski Wolfgang Brandenstein Werner Raschek Geschäftsführender Kurator Abteilung Verleger: Andreas Meurer Günter Ilgner ( ) Gabriele Schulze-Spahr Thomas Tietze (ab ) Geschäftsführender Kurator

18 19 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2004 Internationale Organisationen CISAC Präsident des Verwaltungsrats: Prof. Christian Bruhn Confédération Internationale des Sociétés d Auteurs Deutsches Mitglied des Verwaltungsrats: Prof. Dr. Reinhold Kreile et Compositeurs, Paris Deutsches Mitglied des Exekutivbüros: Prof. Dr. Reinhold Kreile Deutsche Mitglieder des Internationalen Rates der Autoren und Komponisten und des Internationalen Rates der Autoren dramatischer, literarischer und audiovisueller Werke: Deutsches Mitglied der Juristischen Kommission: Prof. Christian Bruhn Hans Hee Prof. Dr. Jürgen Becker Mitglied des Common Information System Supervisory Board (CSB): Prof. Dr. Michael Karbaum BIEM Ehrenpräsidenten: Prof. Dr. jur. h. c. Erich Schulze Bureau International des Prof. Dr. Hans Wilfred Sikorski Sociétés gérant les Droits d Enregistrement et de Präsident des Vorstands: Prof. Dr. Reinhold Kreile Reproduction Mécanique, Paris Deutsche Delegierte für die Generalversammlung: Prof. Christian Bruhn Hans Hee Vizepräsident der Generalversammlung: Karl-Heinz Klempnow GESAC Präsident: Prof. Dr. Reinhold Kreile Groupement Européen des Sociétés d Auteurs et Deutsches Mitglied der Groupe de Madrid: Prof. Dr. Jürgen Becker Compositeurs, Brüssel

19 20 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2004 Organigramm der GEMA Stand: Aufsichtsrat Vorstand und Generaldirektor GEMA-Sozialkasse Kuratorium Mitgliederversammlung Mitgliederausschüsse Stellvertreter des Generaldirektors Direktion Organisation und Informatik Chefsyndikus Beauftragter des Vorstands für europäische Tarifharmonisierung im Aufführungsrecht Personaldirektion München Berlin Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Revision Unternehmensplanung Datenschutzbeauftragter IT-Prozessmanagement Geschäftsbereich Lizenzen und Inkasso Geschäftsbereich Verteilung Geschäftsbereich Finanzen und Wirtschaft Geschäftsbereich Mitglieder und Dokumentation

20 21 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2004 Generaldirektion und Bezirksdirektionen der GEMA Hamburg Hannover Berlin Dortmund Dresden Wiesbaden Nürnberg Stuttgart Augsburg München Generaldirektion in Berlin Bayreuther Straße Berlin Postfach Berlin Tel.: (0 30) Fax: (0 30) Internet: gema@gema.de Generaldirektion in München Rosenheimer Straße München Postfach München Tel.: (0 89) Fax: (0 89) Internet: gema@gema.de Direktion Musikprogramme in Köln Im Mediapark Köln Tel.: (02 21) Fax: (02 21) musikprogramme@gema.de Bezirksdirektion Augsburg Stettenstraße 6/ Augsburg Postfach Augsburg Tel.: (08 21) Fax: (08 21) bd-a@gema.de Bezirksdirektion Berlin Keithstraße Berlin Postfach Berlin Tel.: (0 30) Fax: (0 30) bd-b@gema.de Bezirksdirektion Dresden Zittauer Straße Dresden Tel.: (03 51) Fax: (03 51) bd-dd@gema.de Bezirksdirektion Hamburg Schierenberg Hamburg Postfach Hamburg Tel.: (0 40) Fax: (0 40) bd-hh@gema.de Bezirksdirektion Hannover Blücherstraße Hannover Postfach Hannover Tel.: (05 11) Fax: (05 11) bd-h@gema.de Bezirksdirektion München Rosenheimer Straße München Postfach München Tel.: (0 89) Fax: (0 89) bd-m@gema.de Bezirksdirektion Nordrhein-Westfalen Südwall Dortmund Postfach Dortmund Tel.: (02 31) Fax: (02 31) bd-nrw@gema.de Bezirksdirektion Nürnberg Johannisstraße Nürnberg Postfach Nürnberg Tel.: (09 11) Fax: (09 11) bd-n@gema.de Bezirksdirektion Stuttgart Herdweg Stuttgart Postfach Stuttgart Tel.: (07 11) Fax: (07 11) bd-s@gema.de Bezirksdirektion Wiesbaden Abraham-Lincoln-Straße Wiesbaden Postfach Wiesbaden Tel.: (06 11) Fax: (06 11) bd-wi@gema.de

21 Bericht des Vorstands Lagebericht Erträge, Aufwendungen Entwicklung und Struktur Verteilung an Mitglieder und andere Berechtigte Investitionen Mitarbeiter

22 24 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2004 Bericht des Vorstands Lagebericht 1. Geschäftsverlauf in Im Jahr 2004 konnten die Erträge bei der Wahrnehmung von Aufführungs-, Vorführungs-, Sende- und Wiedergaberechten sowie bei den Vergütungsansprüchen nochmals gesteigert werden. Die Erträge aus der Wahrnehmung der Vervielfältigungsrechte verminderten sich aufgrund strittiger Lizenzierung um 32,363 Mio., entsprechend 13,98 %. Dadurch nahmen die Gesamterträge im Geschäftsjahr 2004 gegenüber dem Vorjahr um 7,4 Mio., entsprechend 0,91 %, ab. Auch die Aufwendungen verringerten sich um 3,4 Mio., entsprechend 2,87 %, im Vergleich zum Geschäftsjahr Damit weist die Verteilungssumme im Geschäftsjahr 2004 gegenüber dem Vorjahr einen um 4,0 Mio., entsprechend 0,57 %, niedrigeren Betrag aus Erträge aus urheberrechtlichen Nutzungsrechten und aus Vergütungsansprüchen Die Gesamterträge aus der Verwertung urheberrechtlicher Nutzungsrechte und aus Vergütungsansprüchen haben im Berichtsjahr 775,450 Mio. betragen, worin 5,767 Mio. lizenzersetzender Schadenersatz enthalten ist. Der kostenersetzende Teil des Schadenersatzes in Höhe von 5,767 Mio. ist unter den Sonstigen Erträgen ausgewiesen. Die Erträge 2004 mit 775,450 Mio. sind gegenüber dem Vorjahresbetrag von 782,476 Mio. (davon 7,319 Mio. lizenzersetzender Schadenersatz) um 7,026 Mio. niedriger. Die Erträge im Einzelnen: Veränderung Erträge aus urheberrechtlichen Nutzungsrechten und aus Vergütungsansprüchen Mio. Mio. Mio. a) Erträge aus der Wahrnehmung von Aufführungs-, Vorführungs-, Sende- und Wiedergaberechten 360, , ,024 darin enthaltener lizenzersetzender Schadenersatz 7,319 5,767-1,552 b) Erträge aus der Wahrnehmung von Vervielfältigungsrechten 231, ,164-32,363 c) Erträge aus Vergütungsansprüchen 31,377 39, ,408 davon nach 27 UrhG (Vermietungs- und Verleihrechte) 7,069 6,640-0,429 nach 54 UrhG (Private Vervielfältigung) 24,308 33, ,837 d) Erträge aus der Wahrnehmung von Inkassomandaten 159, ,420-0,095 davon für andere Verwertungsgesellschaften 66,407 69, ,195 aus der zentralen Lizenzierung von Tonträgern (Verkaufsgebiet Ausland) 93,108 89,818-3, , ,450-7,026

23 25 In den Erträgen aus der Wahrnehmung von Aufführungs-, Vorführungs-, Sende- und Wiedergaberechten in Höhe von 377,081 Mio. (Vorjahr: 360,057 Mio.) sind die Vergütungen der Nachfolgegesellschaften der Deutschen TELEKOM (KDG, ish, iesy, Kabel Baden-Württemberg) für die Nutzung der musikalischen Kabelweitersenderechte für das Jahr 2004 in Höhe von 10,314 Mio. (Vorjahr: 10,314 Mio.) enthalten. Die GEMA hat den Nachfolgegesellschaften der Deutschen TELEKOM für die genannten Zeiträume ebenfalls die Rechte zur Kabelweitersendung anderer Rechteinhaber eingeräumt, welche die GEMA zu diesem Zweck vorab entsprechend mandatiert hatten. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Verwertungsgesellschaften VG WORT, GVL, VG Bild-Kunst, AGICOA GmbH, VFF, VGF und GÜFA. Die Vergütungen für diese Rechteeinräumungen beliefen sich insgesamt auf 27,136 Mio. (Vorjahr: 28,738 Mio.) Zins- und Wertpapiererträge Die Erträge haben sich von 15,026 Mio. um 0,463 Mio. auf 14,563 Mio. vermindert Aufwendungen Der Personal- und Sachaufwand hat sich in den letzten beiden Jahren wie folgt entwickelt: Aufwendungen Mio. Mio. Personalaufwand 64,644 64,283 Sachaufwand 54,810 51,747 Gesamt 119, , In den letzten 10 Jahren hat sich die Zahl der Mitarbeiter von auf (minus 15 %) verringert. Im gleichen Zeitraum konnten die Erträge der GEMA von 685,122 Mio. auf 806,208 Mio. (plus 18 %) gesteigert werden. Die Anzahl ihrer Mitglieder und Wahrnehmungsberechtigten ist in diesen 10 Jahren um 51 % gestiegen, nämlich von Mitgliedern und Berechtigten am 31. Dezember 1995 auf Mitglieder und Berechtigte am 31. Dezember Im Kalenderjahr 2004 hat sich die Anzahl der unbefristet beschäftigten Mitarbeiter gegenüber dem Vorjahr von auf 1.037, also um 3, erhöht Mit dem Abschluss des DIDAS-Projekts, das die Dokumentation der audiovisuellen und musikalischen Werke und anhand der Rechteverhältnisse die werkbezogene Verteilung der Tantiemen auf eine neue Grundlage gestellt hat, konnte mit der Neukonzeption des Abrechnungssystems der Nutzung von GEMA-Werken im Ausland begonnen werden. Dabei werden die von den Auslandsgesellschaften abgerechneten GEMA-Anteile plausibilisiert, strukturiert und in normierter Form gegen die in DIDAS gespeicherten Rechteverhältnisse geprüft und evtl. korrigiert. Das Teilpaket der Datenplausibilisierung konnte im Berichtsjahr bereits realisiert und getestet werden. Die produktive Einführung ist für 2005 vorgesehen. Mit dem Beginn der EDV-technischen Umstellung der Mitgliederbuchhaltung wird die Konsolidierung der GEMA-Anwendungssysteme fortgeführt. Die Überführung in den produktiven Betrieb ist für die zweite Hälfte des Jahres 2005 geplant. Ein Teil der heutigen Anwendungssysteme (maschinelle Nutzungsauftragungen, Tonträgerinformations- und Tonträgerab-

24 26 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2004 Bericht des Vorstands Lagebericht rechnungssystem) läuft noch auf der Großrechnerbasis BS2000. Die technische Umstellung der Programme und die Migration der ADABAS-Datenbanken auf die einheitliche Systemplattform UNIX (Betriebssystem) und ORACLE (Datenbanken) wurde begonnen. Kurz vor Jahresende konnte die erste umgestellte Anwendung (maschinelle Auftragungen der Sendemeldungen) erfolgreich in Betrieb genommen werden. Diese EDV-technische Konsolidierung ist notwendiger Bestandteil für eine weitere Reduzierung der EDV-Betriebskosten. 2. Voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung Nach den vorläufigen amtlichen Statistiken betrug das wirtschaftliche Wachstum in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr ,6 %. Für das Jahr 2005 wird mit Wachstumsraten eher von 1,0 % bis 1,6 % gerechnet. Unverändert bestehen Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung durch hohe Rohstoffpreise, insbesondere Energiepreise, hohe Arbeitslosigkeit und die strukturellen Defizite der öffentlichen und Sozialhaushalte. Inwieweit eingeleitete Reformen im Gesundheitssystem oder unter dem Stichwort Hartz IV zu einer besseren Perspektive im Verlauf des Jahres 2005 beitragen können, ist angesichts der strukturellen Probleme nicht mit hinreichender Sicherheit zu beurteilen. Die Musikbranche hat auch im Jahr 2004 im Tonträgerbereich eine deutlich rückläufige Tendenz im Vergleich zu den Vorjahren hinnehmen müssen. Diese hat sich aber im Verlauf des Jahres 2004 abgeschwächt. Von daher kann bei differenzierten Entwicklungen in für die GEMA wichtigen Ländern von einer gewissen Stabilisierung des Marktes ausgegangen werden. Berücksichtigt werden muss allerdings der Tarifstreit zwischen der Deutschen Landesgruppe der IFPI und der GEMA über die angemessene Vergütung für Tonträger. Die angerufene Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt dürfte wohl im April 2005 eine Entscheidung treffen. Die anderen Ertragsbereiche der GEMA können auch im Jahr 2005 mit einer im Wesentlichen mit den Vorjahren vergleichbaren Entwicklung rechnen. Vor diesem Hintergrund kommt auch im Geschäftsjahr 2005 einem aktiven Kostenmanagement für alle Bereiche und Kostenarten des Unternehmens eine hohe Bedeutung zu. 3. Rechtsentwicklung Die grenzüberschreitende Internetpiraterie hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Mit der am von den Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rats unterzeichneten Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums werden wichtige Instrumente zur Bekämpfung der Produkt- und Internetpiraterie bereitgestellt. Die nationalen Gesetzgeber sollen die Richtlinie innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht umsetzen. In ihrer Mitteilung vom über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten im Binnenmarkt unternimmt es die Europäische Kommission, Eckpfeiler für ein Europäisches Wahrnehmungsrecht zu setzen. Die Umsetzung einer urheberrechtsspezifischen Richtlinie war im Jahre 2004 nicht angezeigt. So wurden sowohl das Urheberrechtsgesetz als auch das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz im Berichtsjahr nicht geändert. Im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2003 wurde aber bereits über die Notwendigkeit eines so genannten Zweiten Korbes informiert. Während mit dem Gesetz zur

25 27 Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, das am in Kraft getreten ist, vom Gesetzgeber die zwingend vorgegebenen Regelungen der europäischen Informationsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurden, waren einige fakultativ aber sehr bedeutsame Regelungsaspekte zurückgestellt worden, bei denen eine zügige Einigung im Gesetzgebungsverfahren nicht zu erwarten war. Am hat das Bundesministerium der Justiz für diese einen Referentenentwurf für ein zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vorgelegt, der sich den im Zweiten Korb zu behandelnden Themen widmet. Inzwischen hat das Bundesministerium der Justiz am einen abschließenden Entwurf vorgelegt Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums Über den Vorschlag für eine solche Richtlinie wurde im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2003 berichtet. Den Vorschlag hatte die Europäische Kommission erst am vorgelegt. Im Hinblick auf die auslaufende Legislaturperiode und den Umstand, dass sich nach dem Beitritt weiterer Staaten zum die Verabschiedung des Rechtsaktes auf unbestimmte Zeit hinausgezögert hätte, wurde die Richtlinie noch im April 2004 verabschiedet. Gemäß deren Artikel 1 betrifft die Richtlinie Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe, die erforderlich sind, um die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums sicherzustellen. Die in der Richtlinie vorgesehenen Instrumente sollen dabei auf jede Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums, die im Gemeinschaftsrecht oder innerstaatlichen Recht des betreffenden Mitgliedsstaates vorgesehen sind, Anwendung finden. Grundsätzlich wäre also mit den Mitteln der Richtlinie ein Vorgehen sowohl gegen die organisierte Kriminalität als auch gegen jeden Verbraucher anwendbar, der eine urheberrechtsverletzende unerlaubte Handlung begeht. Die damit verbundene erhebliche Eingriffsintensität kann dadurch abgemildert werden, dass der nationale Gesetzgeber besonders einschneidende Maßnahmen zur Durchsetzung des geistigen Eigentums nur für in gewerblichem Ausmaß vorgenommene Rechtsverletzungen vorsehen muss. Als solche einschneidenden Maßnahmen werden von der Richtlinie die in Art. 6 Abs. 2 (Herausgabe von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen als Beweismittel), Art. 8 Abs. 1 (Auskunftsansprüche gegen Dritte) und Art. 9 Abs. 2 (Einstweilige Maßnahmen zur Sicherung von Schadenersatzforderungen) bezeichnet. Was unter einer in gewerblichem Ausmaß vorgenommenen Rechtsverletzung zu verstehen ist, wird im Erwägungsgrund 14 der Richtlinie dargelegt: In gewerblichem Ausmaß vorgenommene Rechtsverletzungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie zwecks Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils vorgenommen werden; dies schließt in der Regel Handlungen aus, die in gutem Glauben von Endverbrauchern vorgenommen werden. Art. 8 der Richtlinie wird dabei für die Rechtsdurchsetzung im Internet von besonderer Bedeutung sein. Nach dieser Bestimmung können Auskunftsansprüche nicht mehr nur gegen den Rechtsverletzer geltend gemacht werden, sondern auch gegenüber an der Rechtsverletzung unbeteiligten Dritten. Den Rechteinhabern wird damit in Zukunft die Möglichkeit eröffnet, gegenüber Access- Providern die gerichtliche Anordnung zu erwirken, verfügbare Informationen Urheberrechtsverletzungen betreffend herauszugeben.

26 28 GEMA GESCHÄFTSBERICHT 2004 Bericht des Vorstands Lagebericht Antragsberechtigt für entsprechende Maßnahmen sollen weiterhin auch Verwertungsgesellschaften sein. Nach Art. 4c der Richtlinie sollen Verwertungsgesellschaften mit ordnungsgemäß anerkannter Befugnis zur Vertretung von Inhabern von Rechten des geistigen Eigentums grundsätzlich befugt sein, die Anwendung der Sanktionsinstrumente zu beantragen Mitteilung der Kommission über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten im Binnenmarkt Im materiellen Recht wurde durch die verschiedenen Richtlinien in der Vergangenheit bereits eine Angleichung in den nationalen Gesetzen der EU-Mitgliedsländer erzielt, nicht so aber im Bereich des so genannten Verwertungsgesellschaftsrechts, das in Deutschland im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz geregelt ist. In der Mitteilung, die noch keine rechtlichen Auswirkungen entfaltet, erörtert die Kommission die mögliche Angleichung des individuellen und des kollektiven Wahrnehmungsrechts in den einzelnen nationalen Gesetzen. Die Regelungsunterschiede vor allem im Bereich des kollektiven Wahrnehmungsrechts sind nach Ansicht der Kommission dem Binnenmarkt hinderlich und führten zu einer Rechtsunsicherheit, die beseitigt werden müsste. Insbesondere zwei Punkte werden dabei von der Kommission hervorgehoben: Zum einen handelt es sich um die Forderung von gewerblichen Nutzern im Online- Bereich nach gemeinschaftsweiten Lizenzierungen. Die Kommission deutet dabei an, dass sie eine gemeinschaftsweite Lizenzierung durch die Verwertungsgesellschaften bevorzugen würde, verbunden mit der Wahlfreiheit für den Nutzer, die Lizenzierung von einer beliebigen Verwertungsgesellschaft eines der EU-Länder verlangen zu können. Zum anderen erwägt die Kommission, welche Möglichkeiten das DRM (Digital Right Management) dem Binnenmarkt bietet, kommt aber noch zu keinem abschließenden Ergebnis. Hauptanliegen der Kommission in der Mitteilung ist aber das Recht der Verwertungsgesellschaften. Die Kommission möchte anscheinend alle Fragen der kollektiven Wahrnehmung einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung unterstellen. So soll zum Beispiel eine Gründungs- und Tätigkeitsaufsicht installiert werden, zum Schutz der Verwerter sollen Vergütungssätze veröffentlicht und Wahrnehmungsbedingungen auf ihre Angemessenheit überprüft werden können, durch Hinterlegungen Lizenzierungen als eingeräumt gelten usw. Soweit ersichtlich, sind in Deutschland die von der Kommission beabsichtigten Regelungen bereits im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz kodifiziert Entwurf für ein zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft Zweiter Korb Im Ersten Korb, dem im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2003 besprochenen Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, wurde klargestellt, dass die Privatkopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes auch in digitaler Form zulässig ist. Verboten wurde die Umgehung eines Kopierschutzes. An dieser Grundentscheidung soll sich durch den Zweiten Korb nichts ändern: Die Privatkopie, egal auf welche Weise, ob analog oder digital, bleibt erlaubt. Allerdings wird es auch keine Durchsetzung der privaten Kopie gegen den Kopierschutz geben. Ein Recht auf Privatkopie zu Lasten des Rechteinhabers gibt es nicht.

27 29 Durch die bereits jetzt kodifizierte Vergütungspflicht für Leerträger und Geräte, mit denen Privatkopien hergestellt werden können, wird die von der Verfassung geforderte Kompensation der durch privates Kopieren bei den Berechtigten entstehenden Einnahmeausfälle gewährleistet. Bezüglich dieser Vergütung sollen gesetzlich verbindliche Maßgaben festgeschrieben werden, wie deren Höhe im Einzelnen zu bemessen ist. Gedacht ist daran, dass die Verwertungsgesellschaften die Höhe der von ihnen aufzustellenden Vergütung danach bestimmen, in welchem tatsächlichen Ausmaß die Geräte genutzt werden, das anhand von Marktforschungsumfragen ermittelt werden soll. Zwischen der Vergütung und dem Preis des Gerätes soll dabei ein wirtschaftlich angemessenes Verhältnis bestehen. Soweit es für die Bemessung dieser Vergütung erforderlich sein sollte, gewisse Sachverhalte zu ermitteln, soll dem Urheber das Recht eingeräumt werden, die Betriebs- und Geschäftsräume des Betreibers von Vervielfältigungsgeräten zu betreten. Weiteren Regelungsbedarf sieht der Zweite Korb in der Behandlung von noch nicht bekannten Nutzungsarten. Derzeit kann der Urheber vertraglich nicht regeln, ob und wie sein Werk später in Nutzungsarten verwertet wird, die heute noch nicht existent sind. Das kann in der Praxis für den Verwerter des Werkes in einer Nutzungsart sehr hinderlich sein, denn er müsste dann im Regelfall umfangreiche Nachforschungen anstellen, um zu ermitteln, wer Rechteinhaber ist. Der Urheber soll daher über seine Rechte auch für die Zukunft verfügen und diese für unbekannte Nutzungsarten zum Beispiel einer Verwertungsgesellschaft übertragen können. Dem Urheber soll aber auch das Recht eingeräumt werden, der bereits erfolgten Übertragung zukünftiger Rechte bis zum Beginn der Verwertung in der neuen Nutzungsart zu widersprechen. Für Filmproduzenten soll eine klare Rechtslage geschaffen werden. Diese sollen kraft Gesetzes alle benötigten Verwertungsrechte erwerben, auch solche für noch unbekannte Nutzungsarten, sofern sich ein Urheber zur Mitwirkung verpflichtet hat. Bisher gab es insoweit nur eine Vermutungsregel für Zweifelsfälle. Den Bibliotheken soll es erlaubt werden, ihre Bestände auch an elektronischen Leseplätzen zu zeigen. Im Übrigen soll die Zitierfreiheit durch die Verwendung einer Generalklausel in 51 UrhG erweitert werden. Als Änderung im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ist vorgesehen, dass das Bundesministerium der Justiz zur Beilegung eines bestimmten Streitfalles, der den Abschluss oder die Änderung eines Gesamtvertrages über die Vergütungspflicht für Geräte und Speichermedien betrifft, einen Vorsitzenden berufen kann und in einem solchen Falle die Beteiligten die beiden Beisitzer benennen können, die allerdings nicht stimmberechtigt sind Rechtsprechung Bundesgerichtshof a) Mit Urteil vom , Az. I ZR 244/01, hat der Bundesgerichtshof (BGH) über Fragen der Verteilung des Vergütungsaufkommens einer Verwertungsgesellschaft entschieden. Im zu beurteilenden Fall hing der Anteil eines einzelnen Berechtigten am Vergütungsaufkommen seiner Verwertungsgesellschaft davon ab, in welcher Höhe der Berechtigte selbst Lizenzeinnahmen erzielte. Der BGH hat hierzu festgestellt, dass aa) die Verwertungsgesellschaft dem Berechtigten eine angemessene Ausschlussfrist

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