Trennung meistern. Finanzen. Vorsorge. Assistent. Der Commerzbank Ratgeber. Weichen für die Zukunft stellen. Worauf es jetzt ankommt

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1 07 Trennung meistern Der Commerzbank Ratgeber Finanzen Worauf es jetzt ankommt Vorsorge Weichen für die Zukunft stellen Assistent Nützliche Informationen und Checklisten

2 02 03 Trennung erfolgreich meistern Das Ende einer Partnerschaft ist für die meisten Menschen ein gewaltiger Umbruch. Die neue Lebenssituation bringt viele Veränderungen, Herausforderungen und Unsicherheiten mit sich. Und zahlreiche Fragen: Was geschieht mit dem gemeinsamen Haus, dem Auto, dem Vermögen? Mit welchen Kosten muss ich jetzt rechnen? Bestehen Unterhaltsansprüche? Bei wem leben nach der Trennung die Kinder? Und wer bekommt das Sorgerecht? Dieser Ratgeber soll Ihnen helfen, sich in der neuen Lebenssituation zu orientieren. Er gibt Antworten auf die wesentlichen finanziellen und organisatorischen Fragen und zeigt, welchen Gestaltungsspielraum Sie und Ihr Partner nutzen können, um faire Lösungen für die Zeit des Getrenntlebens und während des gerichtlichen Verfahrens zu finden. Und er soll Sie ermutigen, gezielt Entscheidungen für Ihre Zukunft zu treffen. Unsere Kundenberater stehen Ihnen dabei mit Weitsicht und Initiative zur Seite. Wir sind für Sie da, um gemeinsam mit Ihnen die besten Lösungen zu finden. Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Gesprächstermin.

3 Ratgeber Assistent Lösungen 04 Recht und Steuern 12 Zukunft und Sicherheit 20 Wohnen und Immobilie 28 Einnahmen und Ausgaben 32 Finanzen und Vermögen 36 Commerzbank Assistent: Wissenswertes 42 Commerzbank Lösungen 44 Zahlen und finanzieren 47 Vorsorgen und absichern 50 Sparen und anlegen 54 Bauen und erwerben 55 Ihre persönliche Beratung Recht und Steuern Trennung ist nicht gleich Trennung Zukunft und Sicherheit Unterm Strich: Ihre Finanzen und Versicherungen Wohnen und Immobilie Räumlich auseinandergehen Einnahmen und Ausgaben Soll und Haben unter der Lupe Finanzen und Vermögen Die finanzielle Zukunft sichern

4 04 05 Recht und Steuern Trennung ist nicht gleich Trennung Ob für Ehe- oder Lebenspartner: Eine Trennung hat weitreichende Konsequenzen, nicht nur in emotionaler Hinsicht. Auch die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen sind erheblich. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich in der neuen Lebenssituation zurechtfinden können. Es sollte ein Bund fürs Leben sein aber dann kam alles doch ganz anders. Auch wenn es in jeder Beziehung Höhen und Tiefen gibt: Für viele Paare sind die Differenzen so gravierend, dass sie sich zu einer Scheidung entschließen. Geschieden wird eine Ehe nur dann, wenn das Gericht das Scheitern einer Ehe unzweifelhaft anerkennt. Als Beweis gilt: Die Ehepartner leben seit mindestens einem Jahr getrennt und beide stimmen der Scheidung zu; oder sie leben seit drei Jahren getrennt dann bedarf es nicht der Zustimmung beider Partner. Getrennt leben Den Zeitpunkt der Trennung können Sie selbst festlegen das Trennungsjahr beginnt, wenn ein Partner dem anderen seine Trennungsabsicht mitteilt. Wie Sie getrennt leben, gibt hingegen der Gesetzgeber vor: Sie und Ihr Partner müssen jeweils einen eigenen Haushalt führen, ein Auszug ist nicht zwingend notwendig. Wohl aber getrennte Kassen. Auch dürfen sich Partner in der Trennungsphase nicht unterstützen, indem sie zum Beispiel für den anderen einkaufen. Einzige Ausnahme: Wenn es um Ihre Kinder geht, sind sachliche Kontakte erlaubt. Anzahl der Ehescheidungen 1996 bis 2007 Ehescheidungen in ,6 187,8 192,4 190,6 194,4 197,5 204, ,7 201,7 190,9 187, Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand 2009

5 Ratgeber Assistent Lösungen

6 06 07 Recht und Steuern Gut beraten Ist das Trennungsjahr vorüber, kann beim Familiengericht der Scheidungsantrag gestellt werden. Da dort Anwaltszwang herrscht, muss der Antragsteller von einem Anwalt vertreten sein. Der andere Ehegatte benötigt keinen Anwalt, wenn er dem Scheidungsantrag zustimmt (einvernehmliche Scheidung). Möchte er allerdings einen eigenen Scheidungsantrag oder Anträge zum Ehegattenunterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich oder zu Kindesunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht stellen, braucht auch er einen Anwalt. Soll der Versorgungsausgleich vor Gericht entschieden werden, benötigt jeder einen Anwalt. Welche Fristen bei einer Scheidung relevant sind, erfahren Sie im Assistenten auf Seite 36. Steuern neu ordnen Auch im Jahr der Trennung können Sie das Ehe gattensplitting nutzen. Aber Achtung: Für den Partner mit dem niedrigeren Einkommen rechnet sich das nur, wenn die Steuerersparnis geteilt wird sonst zahlt er drauf. Und: Bei gemeinsamer Veranlagung haften Sie auch gemeinsam für Steuerrückstände. Während der Ehe können die Ehepartner zwischen unterschiedlichen Steuerklassen wählen, nach Ablauf des Trennungsjahres hingegen fallen beide Partner in die Steuerklasse I zurück. Derjenige, in dessen Haushalt Kinder leben, bekommt die günstigere Steuerklasse II. Je höher das Einkommensgefälle, desto drastischer wirkt sich der fehlende Splittingeffekt auf die Steuerlast nach dem Trennungsjahr aus. Mehr dazu erfahren Sie im Assistenten auf Seite 36. Kein Erbe nach der Scheidung Auch auf das Erben wirkt sich eine Scheidung aus. Mit dem Einreichen des Scheidungsantrags erlischt der Anspruch auf den gesetzlichen Erbteil, dem Ex-Partner steht im Trennungsjahr nur noch der Pflichtteil, also die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, zu. Nach der Scheidung entfällt sein Erbanspruch komplett. Im Commerzbank Ratgeber Nachlass planen erfahren Sie Weiteres zum Thema Erben.

7 Ratgeber Assistent Lösungen Info Informieren Sie sich bei einem Fachanwalt oder Steuerberater, in welcher Höhe Sie Ihre Scheidungskosten steuerlich geltend machen können. Rat ist auch gefragt, wenn Sie Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalvermögen erzielen oder für Ihr selbst genutztes Eigenheim steuerliche oder staatliche Vergünstigungen erhalten. Versorgungsausgleich Kinder erziehen, den Haushalt führen, Familienangehörige pflegen, selbstständig, freiberuflich oder sozialversicherungspflichtig arbeiten: Ihre Erwerbsbiografie und die Ihres Partners werden wahrscheinlich variieren. Und damit auch die Beiträge, die Sie für eine Alters-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente eingezahlt haben. Um zu verhindern, dass einer der Ex-Partner nach der Scheidung keine oder geringere Versorgungsansprüche hat, gibt es den Versorgungsausgleich. Beim Versorgungsausgleich werden alle gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden, berücksichtigt unabhängig vom vereinbarten Güterstand. Sobald der Scheidungsantrag gestellt ist, leitet das Gericht das Verfahren ein. Es sei denn, Sie und Ihr Partner haben den Versorgungsausgleich per Ehevertrag ausgeschlossen. Oder einer von Ihnen verzichtet auf einen Ausgleich, was seit der Reform des Versorgungsausgleichs vom möglich ist, wenn die Ehe nicht länger als drei Jahre gedauert hat. Alle Ansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterversorgung werden (ab ) bereits bei der Scheidung geteilt, und zwar intern. Hat der ausgleichspflichtige Partner Konten bei mehreren Versorgungsträgern, werden dort jeweils eigene Konten für den ausgleichsberechtigten Partner eröffnet, auf die die Hälfte der Ansprüche übertragen werden. Der Vorteil: Bei Renteneintritt sind die Anrechte bereits ausgeglichen. Privatrente Als Alternative zum Versorgungsausgleich bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit, den Ex-Partner durch eine Privatrente abzusichern.

8 08 09 Recht und Steuern Zum Wohle des Kindes Auch wenn die Eltern sich trennen um die gemeinsamen minderjährigen Kinder müssen sie sich weiterhin gemeinsam kümmern. So will es das Gesetz. Das Sorgerecht regelt, dass beide auch nach der Scheidung die wesentlichen, ein Kind betreffenden Angelegenheiten gemeinsam entscheiden sollen. Zum Beispiel, wenn es um den Aufenthaltsort, die Schule, das Vermögen oder die Gesundheit des Kindes geht. Die alltäglichen Entscheidungen darf der Elternteil treffen, bei dem das Kind lebt. Können die Eltern sich nicht einigen, haben beide die Möglichkeit, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. In diesem Fall prüft das Gericht, ob die Alleinsorge zum Wohl des Kindes ist, bei welchem Elternteil das Kind leben soll und wer das Umgangs- und Besuchsrecht erhält. Neben Vater oder Mutter können dies auch die Großeltern oder Geschwister sein. Unterhalt für das Kind Eltern sind gegenüber ihren unverheirateten Kindern ob ehelich oder unehelich generell bis zum Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums unterhaltspflichtig. Während der Trennung und nach der Scheidung wird die Unter

9 Ratgeber Assistent Lösungen haltsverpflichtung unter den Eltern aufgeteilt: Der eine leistet Betreuungsunterhalt, indem er die minderjährigen Kinder betreut, der andere leistet Bar-Unterhalt in Form von Unterhaltszahlungen. Oder beide einigen sich darauf, die Betreuung und die Unterhaltszahlungen je zur Hälfte zu übernehmen. Wie viel Unterhalt im Einzelfall zu zahlen ist, wird vom Familiengericht errechnet. Grundsätzlich gilt: Mindestens das Existenzminimum des Kindes ist zu gewährleisten. Ausschlaggebend für die Berechnung sind das Alter des Kindes und das bereinigte durchschnittliche Monatseinkommen des Unterhaltszahlers. Das ist das Nettoeinkommen abzüglich Vorsorge- und berufsbedingter Aufwendungen sowie Schulden und Unterhaltspflichten. Die so genannte Düsseldorfer Tabelle gibt Auskunft darüber, wie viel Unterhalt je nach Kindesalter und Einkommen zu zahlen ist und wie viel Geld dem Unterhaltspflichtigen jeden Monat zum Leben bleiben muss (Selbstbehalt). Unterhalt für den Ex-Partner Ex-Partner haben nach der Scheidung nur in Ausnahmefällen Anspruch auf Unterhalt. Zum Beispiel, wenn Kinder betreut werden müssen. In jedem Fall wägt das Gericht ab, wie lange und in welcher Höhe der so genannte Elementarunterhalt gezahlt wird. Einzige Ausnahme: Dem Elternteil, der gemeinsame Kinder betreut, steht voller Betreuungsunterhalt zu aber nur bis das Kind drei Jahre alt ist. Danach prüft das Gericht im Einzelfall sehr genau, ob die Lebensumstände eine weitere Betreuung durch den Elternteil erfordern, etwa weil das Kind krank ist oder keine angemessene Hortunterbringung vorhanden ist. Die Höhe des Unterhalts berechnet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen also danach, wie hoch das Familieneinkommen ist. Neben Erwerbseinkünften werden Erträge aus Kapitalvermögen und Beteiligungen angerechnet. Wie viel Ihnen zusteht oder Sie leisten müssen, lesen Sie im Assistenten auf Seite 40. Info Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten enthält die so genannte Düsseldorfer Tabelle: Unterhaltsberechnung Lassen Sie sich bei der Berechnung des Unterhalts von einem Anwalt unterstützen und von ihm die Unterhaltsberechnung des Anwalts Ihres Ehepartners prüfen.

10 10 11 Recht und Steuern Die eingetragene Lebenspartnerschaft Wie Ehepartner sind auch Lebenspartner zur gegenseitigen Fürsorge und Unterstützung verpflichtet. Das Lebenspartnerschaftsrecht sieht vor, dass die Partner nach der Trennung bestimmte Rechte haben zum Beispiel auf die Teilung des Hausrats und die gemeinsame Wohnung, auf Unterhalt sowie auf den Pflichtteil im Erbfall. Und wie Ehepaare können Sie Ihre Vermögensverhältnisse wahlweise regeln: Mit einem notariellen Partnerschaftsvertrag vereinbaren Sie vollständige Gütertrennung oder modifizierten Zugewinn; ansonsten gilt die Ausgleichsgemeinschaft bei Ehepaaren als Zugewinngemeinschaft bekannt. Auch hinsichtlich des Versorgungsausgleichs sind Lebenspartner Ehepartnern gleichgestellt: Wer mehr Rentenansprüche erworben hat, muss von jeder Anwartschaft die wertmäßige Hälfte an den anderen Lebenspartner übertragen. Steuerlich werden Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft allerdings wie Alleinstehende behandelt. Deswegen ändert sich aus steuerlicher Sicht nach einer Trennung nichts. Bankvollmacht Wenn Sie Ihrem Partner in guten Zeiten eine Bankvollmacht erteilt haben, sollten Sie diese jetzt umgehend widerrufen und Ihre Bank darüber informieren. Mit der Trennung erlischt dann die Vollmacht, Ihr Ex-Partner hat keinen Zugriff mehr auf Ihr Geldvermögen.

11 Ratgeber Assistent Lösungen Die nichteheliche Lebensgemeinschaft Für diese rechtlich unverbindliche Form der Lebensgemeinschaft gibt es für den Fall der Trennung keine speziellen Rechtsvorschriften. Abgesichert sind die Partner nur, wenn sie Verpflichtungen und Ansprüche vertraglich festgeschrieben haben. Ansonsten gilt: Auch wenn Sie mehr im Haushalt geleistet, mehr zum Lebensunterhalt beigetragen und teilweise oder ganz auf eine gewinnbringende Erwerbstätigkeit verzichtet haben, einen Anspruch auf Zugewinnausgleich wie bei Eheleuten und Lebenspartnern haben Sie nicht. Allerdings ändert sich das mit gemeinsamen Kindern. Nichteheliche Kinder haben Anspruch auf Unterhalt, bis sie eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben. Auch die Mutter eines unehelichen Kindes hat Unterhaltsanspruch: vier Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt sowie bis zu drei Jahre nach der Geburt, wenn sie infolge der Schwangerschaft krank wird oder nicht arbeiten kann. Konflikte lösen Ein Mediator hilft, faire, für beide Parteien tragbare Lösungen zu erarbeiten. Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation: Sorgerecht Das Sorgerecht hat die Mutter, der Vater hat ein umfangreiches Umgangsrecht. Das gemeinsame Sorgerecht können die Eltern beim Jugendamt beantragen.

12 12 13 Zukunft und Sicherheit Im Blick: Ihre Finanzen und Versicherungen Nach einer Trennung muss sich jeder selbst um Versicherungen, Sparanlagen, Bankkonten und die Altersvorsorge kümmern. Wer gut informiert ist, kann viel Geld sparen. Gemeinsam versichert? Gemeinsam für das Alter vorgesorgt? Mit einer Trennung ändern sich auch die finanziellen Rahmenbedingungen. Damit Sie nicht ohne Versicherungsschutz dastehen oder unterversichert sind, sollten Sie rechtzeitig Ihre Policen checken. Lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsmakler beraten und passen Sie Ihre Versicherungen an Ihre neue Lebenssituation an. Versicherungen geschätzt So viele Deutsche besaßen 2007 Private Versicherungen Geldvermögen Selbst genutzte Immobilien 10,4 % Sonstige Immobilien 6,1 % Sachvermögen 4,4 % Betriebsvermögen 36,3 % 48,9 % 52,9 % Krankenversicherung Wenn Sie sozialversicherungspflichtig arbeiten, bleibt Ihre Krankenversicherung, ob gesetzlich oder privat, unverändert. Anders verhält es sich, wenn Sie im Rahmen der gesetzlichen Familienversicherung kostenfrei mitversichert waren. Dann endet der Versicherungsschutz drei Monate, nachdem das Scheidungs- oder Aufhebungsurteil rechtskräftig geworden ist. Sie haben also drei Monate Zeit, einen eigenen Vertrag als freiwilliges oder beitragspflichtiges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung abzuschließen. Sie und Ihr Partner können dann entscheiden, über wessen gesetzliche Krankenversicherung Ihre Kinder mitversichert sind. Halten Sie die dreimonatige Frist nicht ein, müssen Sie sich privat versichern mit eigenen Verträgen für die Kinder. Übrigens: Für nicht berufstätige Partner von Beamten entfällt nach der Scheidung der Beihilfeanspruch. Die Kinder bleiben über den berufstätigen Partner mitversichert. 33,1 % Schulden (Hypotheken und Konsumentenkredite) Personen in Privathaushalten im Alter ab 17 Jahren. Quelle: SOEP 2007, DIW 2009

13 Ratgeber Assistent Lösungen

14 14 15 Zukunft und Sicherheit Privathaftpflichtversicherung Die Police ist unverzichtbar, weil sie vor Haftungsansprüchen und Schadensersatzforderungen schützt, wenn Sie einem anderen einen Schaden zugefügt haben. Nach der Scheidung erlischt der Schutz für den mitversicherten Partner, nicht aber für die Kinder. Der Partner, der den alten Vertrag behält, kann ihn anpassen lassen, da Alleinstehende häufig günstigere Tarife erhalten. Berufsunfähigkeitsversicherung Wenn Sie noch keine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) haben, sollten Sie unbedingt eine abschließen, sobald Sie wieder erwerbstätig sind. Damit sichern Sie sich und Ihren Kindern den Lebensunterhalt für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Besitzen Sie bereits eine BU-Police, empfiehlt es sich, nach der Trennung die Höhe der Rente an die neue Situation anzupassen und eventuell einen anderen Begünstigten einzusetzen. Wertvolles Gut Arbeitskraft Der Verlust der eigenen Arbeitskraft geht einher mit extremen finanziellen Einbußen. Eine Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung (BUZ) gewährleistet, dass Sie Ihren Lebensstandard erhalten können. Mehr Informationen erhalten Sie auf Seite 47 oder bei Ihrem Commerzbank Berater.

15 Ratgeber Assistent Lösungen Lebensversicherung / Risiko-Lebensversicherung Sind Sie und Ihr Ex Partner Versicherungsnehmer, ist es eventuell sinnvoll, die Lebensversicherung aufzuteilen. Oder Sie überlegen, wen Sie anstatt Ihres Ex Partners als Begünstigten einsetzen wollen. Das gilt natürlich auch, wenn nur einer von Ihnen Versicherungsnehmer ist. Auf jeden Fall sollte aber die Versicherungssumme angepasst werden. Von einer vorzeitigen Kündigung ist abzusehen, statt zu kündigen sollten Sie die Versicherung besser vorübergehend ruhen lassen. Hausratversicherung Ihr ehemaliger Partner ist Versicherungsnehmer, und Sie waren bislang mitversichert? Dann ist Ihr Hausrat nur noch maximal drei Monate über dessen Police geschützt, wenn einer von Ihnen auszieht. Diese Zeit sollten Sie nutzen, um eine eigene Versicherung abzuschließen vor allem, wenn Sie hochwertige Möbel und teure Elektrogeräte besitzen. Haben Sie bereits einen Vertrag, bitten Sie Ihren Versicherer, die Versicherungssumme entsprechend Ihrem neuen Hausratumfang zu senken. Im Ernstfall bestens abgesichert Mit einer Risiko-Lebensversicherung gewährleisten Sie die Versorgung Ihrer Angehörigen im Todesfall. Mehr Informationen erhalten Sie auf Seite 47 oder bei Ihrem Commerzbank Berater. Private Unfallversicherung Fast 60 Prozent aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit und sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Daher sollte dieser Versicherungsschutz insbesondere wenn Sie Kinder haben auch nach einer Trennung nicht fehlen. Ist bereits ein Vertrag vorhanden, können Sie den Tarif anpassen lassen.

16 16 17 Zukunft und Sicherheit Rechtsschutzversicherung Wie bei einer Hausratversicherung endet nach der Trennung auch hier der Versicherungsschutz für den mitversicherten Partner. Die Kinder sind weiter mitversichert, ganz gleich, bei welchem Partner sie leben. Lassen Sie sich von Ihrem Versicherer beraten, ob der Abschluss eines eigenen Vertrages sinnvoll ist. Kfz-Versicherung Für den Versicherungsnehmer sinkt nach einer Trennung eventuell der Versicherungsbeitrag. Auf jeden Fall kann er den Schadensfreiheitsrabatt behalten, der Ex-Partner hat keinen Anspruch auf Rabattübertragung. Es sei denn, er hat ausschließlich ein Auto gefahren, das als Zweitwagen über die Versicherung des Partners versichert war. Dann entfällt der bis zur Trennung erfahrene Rabatt eventuell nicht. Tipp Manche Autoversicherer bieten Ex-Partnern einen Tarif an, bei dem der Schadensfreiheitsrabatt teilweise angerechnet wird. Weitere Informationen Bund der Versicherten Klipp + Klar, Informationszentrum der deutschen Versicherer:

17 Ratgeber Assistent Lösungen Sauber getrennt auch bei Bankkonto und Sparanlagen Bei Geld hört die Freundschaft auf bei einer Trennung kann es eine Krise erheblich verschärfen. Deshalb sollten Sie auch bei den alltäglichen Geldangelegenheiten einen sauberen Schnitt machen. Ein gemeinsames Konto wird nach einer Trennung nicht mehr benötigt. Es birgt sogar Zündstoff, vor allem dann, wenn das Gehalt oder Erlöse aus Ihrem Aktiendepot überwiesen werden. Denn wenn nichts anderes vereinbart ist, gehört die Hälfte des Guthabens nach Abzug der Kosten Ihrem Ehepartner. Auch haften Sie beide für gemeinsame Schulden auf dem Konto. Damit niemand mehr abhebt, als ihm zusteht, sollten Sie den Dispositionskredit aufheben und das Konto kündigen oder in Einzelkonten umwandeln. Dazu ist allerdings die Zustimmung des Partners erforderlich. Sollte Ihr ehemaliger Partner bereits Geld abgehoben haben, muss er beweisen, dass ihm das Geld zusteht und er es nicht für persönliche Bedürfnisse ausgegeben hat. Ansonsten muss er den Differenzbetrag erstatten. Was für die normalen Bankgeschäfte gilt, trifft auch für Sparanlagen zu. Bisher gemeinsam geführte Konten und Sparpläne sollten getrennt werden. Wenn Sie Ihrem Partner eine Vollmacht für Ihr Einzelkonto erteilt haben, sollten Sie diese schriftlich bei Ihrer Bank widerrufen. Haben Sie und Ihr Partner ein so genanntes Oder Konto, sind Sie beide Kontoinhaber und können unabhängig voneinander über das Konto verfügen. Und die Bank ist berechtigt, sowohl an Sie als auch an Ihren Partner das gesamte Guthaben auszuzahlen. Perfektes Konto für den Alltag Für den täglichen Zahlungsverkehr müssen Sie nichts zahlen. Nutzen Sie das kostenlose Girokonto der Commerzbank inklusive Kontoumzugsservice und Dispokredit. Mehr Informationen erhalten Sie auf Seite 44 oder bei Ihrem Commerzbank Berater.

18 18 19 Zukunft und Sicherheit Altersvorsorge Nach der Reform des Versorgungsausgleichs vom 1. September 2009 steht Ihnen die Hälfte aller während Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbenen Rentenansprüche zu. Wenn Sie nicht ausdrücklich auf den Versorgungsausgleich verzichten, erhalten Sie bzw. Ihr Anwalt vom Familiengericht automatisch Formulare und Fragebögen, in denen Sie angeben müssen, welche Versicherungen bestehen. Das Gericht erfragt daraufhin bei den Rentenversicherungsträgern (BfA, LVA, Versorgungswerk, betriebliche Versicherung) die Höhe der Anwartschaften. Diese sollten Sie und Ihr Anwalt unbedingt prüfen. Im Scheidungs- oder Aufhebungstermin wird dann der Ausgleich vorgenommen. Wenn Sie und/oder Ihr Partner auch im Rahmen der privaten Altersvorsorge Versicherungsverträge abgeschlossen haben, sollten Sie sich unbedingt von einem Versicherungsexperten beraten lassen. Denn eine vorzeitige Auflösung kann zum Verlust der Renditevorteile führen. Eventuell ist es für beide Seiten günstiger, wenn ein Partner dem anderen einen Barausgleich zahlt, der dann in einen eigenen Vertrag investiert wird. Bei Riester-Verträgen gilt: Haben Sie als zulagenberechtigter Ehepartner einen eigenen Vertrag abgeschlossen, können Sie diesen nach der Trennung unverändert weiterführen und auch die Förderung weiterhin in Anspruch nehmen.

19 Ratgeber Assistent Lösungen Wenn Sie hingegen als Nichtarbeitnehmer einen abgeleiteten Anspruch auf Zulage haben, weil Ihr Ehepartner zulagenberechtigt ist, erhalten Sie nur noch im laufenden Beitragsjahr die Förderung für Ihren Vertrag. Ihren Riester Vertrag können Sie aber so lange ruhen lassen, bis Sie wieder Anspruch auf Förderung haben: durch eine rentenversicherungspflichtige Arbeit bis Sie wieder Anspruch auf Förderung haben oder in Rente gehen. Wegen der steuerlichen Auswirkungen sollten Sie sich auch bei Ihrem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Ihrer Finanzbehörde informieren und sich dort beraten lassen. Die Formulare, die Sie vom Gericht beziehungsweise Ihrem Anwalt erhalten, sollten Sie sorgfältig ausfüllen zum Beispiel den Antrag auf Feststellung der Kindererziehungszeiten, sofern Sie die Kinder großgezogen haben. Das Formular Brutto Arbeitsentgeltbescheinigung lassen Sie Ihren Arbeitgeber ausfüllen. Beim Ausfüllen des Fragebogens V1 und der Anträge auf Kontenklärung für die Deutsche Rentenversicherung ist das Renten /Versicherungsamt an Ihrem Wohnort behilflich. Besser gut versorgt Ob per Rürup-Rente oder Riester-Rente: Der Staat unterstützt Sie bei der Altersvorsorge. Nutzen Sie die Förderungsmöglichkeiten! Mehr Informationen erhalten Sie auf den Seiten 48 und 49 oder bei Ihrem Commerzbank Berater. Renditestark und sicher Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung profitieren Sie von den Renditechancen erfolgreicher Investmentfonds. Prüfen Sie mit Ihrem Berater der Commerzbank, ob diese private Form der Vorsorge zu Ihnen passt. Mehr Informationen erhalten Sie auf Seite 49 oder bei Ihrem Commerzbank Berater

20 20 21 Wohnen und Immobilie Neustart in einer eigenen Wohnung Bleiben oder gehen: Mit einer Trennung wird sich in der Regel auch die Wohnsituation ändern. Übereilte Entscheidungen sind wenig empfehlenswert. Denn eine gründliche Vorbereitung macht sich in jedem Fall bezahlt. Die gemeinsame Wohnung oder das gemeinsame Haus waren für beide Partner das Zuhause. Nach einer Trennung muss in der Regel ein Partner gehen. Ihm steht auch ein Teil des Hausrats zu. Für die Zeit des Getrenntlebens gilt: Sie können alles mitnehmen, was Ihr Eigentum ist. Dazu zählen laut 1370 BGB auch die Nachfolger von Gegenständen, die Sie mit in die Ehe gebracht haben zum Beispiel der Flatscreen-Fernseher, der Ihren alten Tragbaren irgendwann ersetzt hat. Allerdings kann Ihr Partner verlangen, dass Sie ihm bestimmte Dinge vorübergehend zur Weiterbenutzung überlassen, wenn die minderjährigen Kinder bei ihm leben oder er kein Geld hat, um neue Möbel oder Küchengeräte anzuschaffen. Um Streit und Kosten zu vermeiden, sollten Sie alles schriftlich dokumentieren: ob es sich um eine vorläufige oder endgültige Teilung handelt, welche Gegenstände in wessen Alleineigentum übergehen und wer wem dafür eine Ausgleichszahlung schuldet. Spätestens mit der Scheidung bzw. Aufhebung des Partnerschaftsvertrages können Sie vom Ex-Partner verlangen, dass er Ihre Eigentümer wieder herausgibt. Die Herausgabe des gemeinsamen Hausrats entscheidet sich nach der aktuellen wirtschaftlichen Situation und grundsätzlich zum Wohl der Kinder. Welche Unterlagen und Papiere Sie auf jeden Fall mitnehmen sollten, wenn Sie ausziehen, erfahren Sie im Assistenten auf Seite 38. Flexibel haushalten Sie benötigen einen neuen Herd oder ein neues Sofa? Mit der Commerzbank FlexiCard lassen sich Neuanschaffungen schnell und besonders bequem finanzieren (Bonität vorausgesetzt): Sie können damit sowohl direkt bezahlen als auch Geld am Automaten abheben. Über den vereinbarten Kreditrahmen verfügen Sie zeitlich unbefristet. Mehr Informationen erhalten Sie auf Seite 46 oder bei Ihrem Commerzbank Berater.

21 Ratgeber Assistent Lösungen

22 22 23 Wohnen und Immobilie Bleiben oder gehen? Legen Sie vor Beginn der Trennung fest, ob Sie die bislang gemeinsam genutzten Räume aufteilen wollen oder ob einer auszieht. In der Regel bleibt derjenige, bei dem die Kinder leben werden, da ihnen das gewohnte Umfeld Sicherheit und Orientierung bietet. Einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Ihr Partner in der Zeit des Getrenntlebens auszieht, haben Sie allerdings nur in Ausnahmefällen. Etwa wenn Sie Eigentümer des Grundstücks, des Hauses oder der Wohnung sind, wenn Sie ein Erbbau-, Nießbrauch- oder Dauerwohnrecht haben oder wenn eine unbillige Härte vorliegt, weil das Wohl der Kinder beeinträchtigt ist. Auch wenn Ihr Partner Vereinbarungen nicht einhält, kann das Familiengericht in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren relativ zügig regeln, wem die Wohnung zugewiesen wird. Tipp Wenn Sie Mieter sind Stehen beide Partner im Mietvertrag, haften Sie auch beide für den Mietzins und die Nebenkosten und können den Vertrag nur gemeinsam kündigen. Möchte einer von Ihnen vor der Kündigung ausziehen, klären Sie am besten vorher, wer zukünftig die Miete bezahlt. Solange Unterhaltsforderungen noch nicht geklärt sind, sollten Sie sich um eine einvernehmliche Lösung bemühen. Damit Sie nicht zwei Mieten zahlen müssen, bitten Sie Ihren Vermieter, dass er denjenigen, der aus der Wohnung auszieht, aus dem Mietvertrag entlässt oder, wenn nur einer von Ihnen Mieter ist, den anderen an dessen Stelle in das Mietverhältnis eintreten lässt. Stimmt der Vermieter zu, sollte der Mietvertrag geändert werden. Verweigert er seine Zustimmung, können Sie binnen eines Jahres nach der Scheidung bzw. Partnerschaftsaufhebung gerichtlich dagegen vorgehen. Halten Sie schriftlich fest, ob Sie sich auf eine vor- läufige oder endgültige Regelung geeinigt haben. Tipp Wenn Ihr Partner ausgezogen ist, sinken Strom-, Gas- und Wasserverbrauch. Bitten Sie Ihren Energieversorger, die Vorauszahlungen entsprechend zu reduzieren.

23 Ratgeber Assistent Lösungen Wenn Sie und Ihr Partner Eigentümer sind Verkaufen oder weiter nutzen? Ganz gleich, welche Lösung Sie oder Ihr Partner für Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Eigenheim favorisieren jede Möglichkeit sollte detailliert geprüft werden, damit keinem Partner ein Nachteil entsteht. Ein Verkauf bietet sich an, wenn niemand in der Immobilie wohnen bleiben möchte und sie beiden Partnern je zur Hälfte gehört. Jedem steht dann auch die Hälfte des Verkaufserlöses zu. Um einen guten Preis zu erzielen, sollten Sie sich in Ruhe einen Käufer suchen. Wenn Sie die Immobilie allein bewohnen wollen, können Sie Ihren Partner bitten, Ihnen seinen Anteil zu verkaufen. Für den Vorteil des mietfreien Wohnens müssen Sie ihm dann einen Ausgleich zahlen. Haben Sie und Ihr Partner Zugewinn vereinbart, müssen Sie keinen Ausgleich zahlen. Der Wohnvorteil, also die gesparte ortsübliche Miete, wird Ihnen dann als Einkommen angerechnet. Dasselbe gilt, wenn Ihnen Ihr Partner ein Wohnrecht einräumt.

24 24 25 Wohnen und Immobilie Ist Ihre Immobilie noch belastet, sollten Sie die Finanzierung sicherstellen. Für die Bank ist es unerheblich, ob Sie getrennt leben oder geschieden sind und wie Sie und Ihr Partner die Zahlung des Kredits regeln. Der Kredit muss wie vereinbart bedient werden. Wenn Sie Ihr laufendes Darlehen vorzeitig ablösen möchten, müssen Sie mit Ihrer Bank in entsprechende Verhandlungen eintreten. In der Regel wird eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt. Wenn Sie mit Ihrem Ex-Partner bezüglich der Aufteilung des Wohnraums und der Rückzahlung des Darlehens keine Einigung erzielen können, sollten Sie über einen Verkauf Ihrer Immobilie nachdenken. In diesem Fall empfiehlt es sich, Ihren Anwalt zurate zu ziehen. Zuverlässig finanzieren Mit dem Commerzbank Ratenkredit können Sie eventuelle Ausgleichszahlungen an Ihren Partner finanzieren (Bonität vorausgesetzt). Ihre Vorteile: sofortige Verfügbarkeit nach der Kreditentscheidung sowie monatlich gleichbleibende Raten über die gesamte Laufzeit. Mehr Informationen erhalten Sie auf Seite 46 oder bei Ihrem Commerzbank Berater. Wert ermitteln Gutachter der Kreise und kreisfreien Städte, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie örtliche Makler schätzen den Wert Ihrer Immobilie und Ihres Grundstücks: unser Team für Sie Industrie Service Bautechnik Baubegutachtung

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