Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms. der Köthen Energie GmbH

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1 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Köthen Energie GmbH Berichtszeitraum

2 2 Präambel Mit diesem Bericht kommt die Köthen Energie GmbH, nachfolgend KE genannt, ihrer Verpflichtung aus 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG nach. Der Bericht betrifft die Zeit vom bis zum und befasst sich mit den Maßnahmen des vorliegenden Gleichbehandlungsprogramms zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Der Bericht wird vorgelegt von Mathias Häfner, dem Gleichbehandlungsbeauftragten der Köthen Energie GmbH. Kontaktdaten: Der Gleichbehandlungsbeauftragte der Köthen Energie GmbH Mathias Häfner Netrion GmbH Luisenring Mannheim Telefon: 0621/ Telefax: 0621/ mathias.haefner@netrion.de Der Bericht ist veröffentlicht auf der Homepage von KE (

3 3 Teil A: Änderungen bei der Selbstbeschreibung der KE Die in Teil A des Gleichbehandlungsprogramms dargestellte organisatorische Aufbauorganisation des Unternehmens bildet die Grundlage für die im Gleichbehandlungsprogramm festgelegten Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Aus diesem Grund wird nachfolgend zunächst auf im Berichtszeitraum gegebenenfalls eingetretene, für die diskriminierungsfreie Ausübung des Netzgeschäfts relevante Änderungen der Unternehmensorganisation eingegangen. Wesentliche Änderungen in der Aufbauorganisation des Unternehmens im Hinblick auf die Entflechtungsanforderungen Die KE hat 2007 die Anforderungen der gesellschaftsrechtlichen Entflechtung durch die Gründung der Köthen Energie Netz GmbH als Tochtergesellschaft der Köthen Energie GmbH vollzogen. Es gab keine Veränderungen im Berichtszeitraum. Modifikationen hinsichtlich des Geltungsbereichs des Gleichbehandlungsprogramms infolge der vorstehend beschriebenen Änderungen der Aufbauorganisation Es gab keine Veränderungen im Berichtszeitraum.

4 4 Teil B: Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts Das Gleichbehandlungsprogramm enthält die Maßnahmen der KE zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Im Rahmen dieses Berichts stellt die KE dar, wie diese Maßnahmen während des Berichtszeitraumes im Unternehmen vermittelt und gegebenenfalls im Einzelnen weiter ausgestaltet worden sind. I. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements 1. Gleichbehandlungsprogramm Art und Weise der Festlegung des Gleichbehandlungsprogramms für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter Das Gleichbehandlungsprogramm wurde in Form einer Betriebsvereinbarung verbindlich festgelegt. Bekanntmachung des Gleichbehandlungsprogramms gegenüber den Mitarbeitern der KE Das Gleichbehandlungsprogramm ist im Intranet der KE veröffentlicht. Im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung wurden die Mitarbeiter über die Betriebsvereinbarung Gleichbehandlungsprogramm informiert.

5 5 Bekanntmachung des Gleichbehandlungsprogramms gegenüber der zuständigen Regulierungsbehörde Die Bekanntmachung des Gleichbehandlungsprogramms erfolgte an das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt Postfach Magdeburg Eventuelle Änderungen des Gleichbehandlungsprogramms im Berichtszeitraum Es gab keine Veränderungen im Berichtszeitraum. 2. Gleichbehandlungsbeauftragter/-stelle Benennung bzw. Änderung der für die Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms zuständigen Person Der bisherige Gleichbehandlungsbeauftragte Herr Ottmar Funk ist zum in den Ruhestand gewechselt. Seit diesem Tag ist Herr Mathias Häfner neuer Gleichbehandlungsbeauftragter. Die Änderung wurde der Landesregulierungsbehörde mit Schreiben vom mitgeteilt. Kommunikation zwischen dem Gleichbehandlungsbeauftragten und den mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeitern Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit, über die im Gleichbehandlungsprogramm angegebenen Kommunikationswege mit dem Gleichbehandlungsbeauftragten zu kommunizieren.

6 6 Kommunikation zwischen dem Gleichbehandlungsbeauftragten und der Unternehmensleitung Die Gleichbehandlungsbeauftragte besitzt ein direktes Vortragsrecht bei der Unternehmensleitung. Dieses Recht ist im Gleichbehandlungsprogramm fixiert worden. II. Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts Die KE hat Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen zur operationellen Entflechtung nach 7a EnWG, insbesondere bzgl. der Absätze 2 bis 5 durchgeführt. Die Netzgesellschaft Köthen Energie Netz GmbH besteht seit Im Berichtsjahr wurde wiederum ein besonderer Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen zur informatorischen Entflechtung nach 6a EnWG gelegt. Es wurden insbesondere nachfolgende Maßnahmen durchgeführt: In den Projekten zur Entgeltkalkulation Gas 2013 wurden die Anforderungen an den diskriminierungsfreien Umgang mit wirtschaftlich sensiblen Informationen ausgeprägt berücksichtigt. Die Marktinformationen zur Preisbildung, im Rahmen der aktuellen Entgeltkalkulation nach Erlösobergrenzen, stehen internem Vertrieb und externen Lieferanten zeitgleich zur Verfügung. Mit der EnWG-Novelle 2011 wurden eine Reihe weiterer Forderungen an Lieferanten und Netzbetreiber gestellt, welche insbesondere die Stärkung der Entflechtung gewährleisten soll. Hierzu zählen beispielsweise der eindeutig abgegrenzte Markenauftritt des Netzbetreibers oder auch die entsprechende Ausstattung des Netzbetreibers mit Personal. Im Zuge der im Dezember 2012 wiedererlangten Konzession für das Erdgasnetz in Köthen müssen nun diese Anforderungen umgesetzt werden. Die Realisierung erfolgt bei der KE durch ein entsprechendes Umsetzungsprojekt bis zum

7 7 Die von den jeweiligen Gesellschafterversammlungen bestätigten Jahresabschlüsse der KE und der KE Netz zum für die Zeit vom bis wurden an die Regulierungsbehörde übersandt. Damit werden die Anforderungen des 6b EnWG erfüllt. Regelmäßig im Überprüfungs-Fokus bleibt auch der entflechtungskonforme Internetauftritt der Unternehmensbereiche. Eine Aktualisierung der Auftritte von Netzgesellschaft und verbundenem Unternehmen befinden sich in Vorbereitung bzw. ist seit Juli 2012 aktiv (Köthen Energie GmbH). Aktuelle Entwicklungen der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden im Unternehmen kontinuierlich verfolgt und mit der Leitungs/ Führungsebene kommuniziert. Neben den situativen Informationskanälen im Rahmen von Projekten und Maßnahmen findet eine Regelkommunikation beispielsweise mittels Infobrief Regulierung statt. III. Schulungskonzept Schwerpunkte des Schulungskonzepts Für die Mitarbeiter der KE besteht ein Schulungskonzept. Inhaltlich ist dies wie nachfolgend beschrieben aufgebaut: Teil A Rahmenbedingungen Die Energieversorgung vor der Liberalisierung Ziele des Gesetzgebers Aktueller Marktmechanismus in der Energieversorgung Anforderungen an die Unternehmen

8 8 Teil B Das Gleichbehandlungsprogramm der KE Anwendungsbereich Wesentliche Inhalte Beispiele aus der Praxis Weitere Entwicklung Der Basis-Schulungszyklus ist bereits abgeschlossen. Die Fortbildung des Gleichbehandlungsbeauftragten wurde durch seine Teilnahme an mehreren Weiterbildungsmaßnahmen und Fachkreis-Mitarbeit gewährleistet. IV. Überwachungskonzept Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist die Überwachung des Gleichbehandlungsprogramms verantwortlich. Gleichzeitig wurden dem Gleichbehandlungsbeauftragten die erforderlichen Rechte zur Erfüllung der Überwachungspflicht übertragen. Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist ermächtigt, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Er kann Einsicht in diskriminierungsrelevante Prozesse und Unterlagen verlangen. Er ist befugt, Mitarbeiter aus relevanten Bereichen und Unternehmensteilen zu befragen. Informationsmöglichkeiten des Gleichbehandlungsbeauftragten im Hinblick auf die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms Die Mitarbeiter sind durch das Gleichbehandlungsprogramm verpflichtet worden, den Gleichbehandlungsbeauftragten bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen.

9 9 Der Gleichbehandlungsbeauftragte verfolgt eingehende Beschwerden oder Hinweise auf mutmaßliche Beschwerden. Stellt er einen Verstoß fest, teilt er diesen unverzüglich dem disziplinarischen Leiter der verantwortlichen Einheit mit. Bei schweren Verstößen wird die Unternehmensleitung informiert. Der Gleichbehandlungsbeauftragte schlägt in Abstimmung mit den Leitern der betroffenen Einheiten die erforderlichen Maßnahmen zur Abstellung des Verstoßes vor. Vom Gleichbehandlungsbeauftragten wird die Realisierung von Änderungsmaßnahmen nachgehalten. Mannheim, den (Der Gleichbehandlungsbeauftragte)

10 Unternehmensbeschreibung der Köthen Energie Netz GmbH Stand: Dezember

11 Netzgesellschaft, Beteiligungs- und Eigentumsverhältnisse Die Köthen Energie Netz GmbH (KE Netz) betreibt das Erdgasnetz für die Stadt Köthen und die Gemeinden Großpaschleben und Großbadegast. An das Netz sind rund Kunden angeschlossen. Die Köthen Energie Netz GmbH ist eine 100%ige Tochter der Köthen Energie GmbH. Funktionen und Mitarbeiter der Köthen Energie Netz GmbH In der Netzgesellschaft werden die Managementaufgaben Asset-Management, Netzwirtschaft, kaufmännische Steuerung und Netzführung wahrgenommen. In der Netzgesellschaft ist ein Geschäftsführer direkt beschäftigt. Eine technische Leiterin ist über einen Personalüberlassungsvertrag zu 50% in der Netzgesellschaft beschäftigt. Dienstleister Der Netzservice der Köthen Energie erbringt technische Dienstleistungen für die Netzgesellschaft. Diese sind über einen Dienstleistungsvertrag geregelt und beinhalten insbesondere den Betrieb der Leitwarte, die Sicherstellung von Störungsbehebungen, die Dokumentation der Netze sowie die Instandhaltung und den Neubau des Erdgasnetzes. Des Weiteren werden allgemeine Serviceleistungen wie Rechnungswesen, Controlling, Netzdokumentation, Leistungen der Leitstelle, die zur Verfügung Stellung von EDV und Telefonie sowie die Abrechnungsdienstleistungen über einen Servicevertrag abgewickelt. Alle Leistungen werden jährlich neu verhandelt. Für zusätzliche Leistungen erfolgt die Verrechnung nach einem verhandelten Stundensatz. Diskriminierungsanfällige Netzbetreiberaufgaben werden teilweise im Bereich Shared Service "Abrechnung" und "Rechnungswesen und Controlling" bei der Köthen Energie im Rahmen des Servicevertrages wahrgenommen. Die Mitarbeiter sind auf die besonderen Anforderungen geschult und auf das Gleichbehandlungsprogramm der Köthen Energie GmbH verpflichtet. Im Rahmen des Netzservice sind 9 Mitarbeiter beschäftigt. In den Abteilungen Abrechnung, Rechnungswesen und Controlling arbeiten 9 Mitarbeiter, die zum Teil Aufgaben im Auftrag der Netzgesellschaft erledigen. 2

12 Organigramm TK Köthen Energie SiFa extern Geschäftsführer GF10 - Herr Thurau Sekretariat GF11 Netz GmbH Kaufmännische Angelegenheiten Shared Service Shared Service Technik NW - Herr Wrobel K20 - Herr Fischer T30 - Herr Thurau Vertrieb / Marketing V40 - Herr Seidel Sekretariat K37 Sekretariat V37 Frau Schadock Frau Pfeiffer Servicebereich > Finanz- und Rechnungswesen (Bilanzierung) > Materialwirtschaft / Lager > Gas > Netzservice > Liegenschaften > GIS > Revision > Metering > EDM > Instandhaltung/ Wartung/ Herr Muttschall Betriebsführung > Leitwarte > Abrechnungswesen / Inkasso Herr Albrecht > Kasse Herr Piotrowsky > FW > tech. Umsetzung, Personaleinsatz > EDV + IT Systembetreuung > ETS > tech. Umsetzung, Personaleinsatz > DL f. 3. > tech. Umsetzung, Personaleinsatz Frau Förster > Controlling > Liegenschaften - Bewirtschaftung/Ish > Beteiligungscontrolling > Einkauf > Material > Fremdleistungen Herr Fischer > Reinigungskräfte > Personal Frau Pfeiffer Herr Fischer Herr Albrecht Herr Seidel Geschäftsfelder > Netzwirtschaft > Asset owner Netz > FW > Erzeugung > Netzführung (als Verwalter des Anlagevermögens) > Netz (Wartung + Instandhaltung) Vertrieb + Projektentwicklung > Asset Management > Gas (VT außerhalb+koppelprodukte (Strom) > Strom (Stromfonds + Futura) > FW (Vertragsverl.+Neuabschl.+Erzeug.strategie) > SB (Bestand und Neugeschäft) > Contracting (Vertrieb, Projektentwicklung) > ETS (neue Projekte) > DL f. Dritte (K&Z, JCI, usw.) Frau Kügler Bezug > Energie (Gas,Strom, Öl usw.) n.n. Marketing

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