Die Situation von PersonenausSyrienin Syrien, in den Nachbarstaatenund in Europa
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- Liane Weiner
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1 Die Situation von PersonenausSyrienin Syrien, in den Nachbarstaatenund in Europa 1
2 I. Die Situation in Syrien ist das vierte Konfliktjahr 40% der syrischen Bevölkerung sind auf der Flucht 6,5 Millionen Binnenvertriebene in Syrien Persons of Concern außerhalb Syriens, registrierte Flüchtlinge 3,5 Millionen Menschen leben in Gegenden, die für humanitäre Hilfe schwer zu erreichen sind Die grundlegende Infrastruktur sowie soziale Dienste wurden zerstört 60% der Gesundheitszentren wurden zerstört Es gibt keinen Fortschritt mit Blick auf eine politische Lösung 2
3 II. Die Situation syrischer Flüchtlinge in der Region -mehr als Personen warten auf ihre Registrierung -durchschnittlich werden mehr als Personen pro Monat registriert -der Anteil der Frauen und Männer unter den registrierten Flüchtlingen liegt bei ca. 50% -der Anteil von Kindern und Jugendlichen unter den registrierten Flüchtlingen liegt ebenfalls bei ca. 50%; somit sind ca. 75% der Flüchtlinge Kinder und Frauen -62% der syrischen Flüchtlingskinder im schulpflichtigen Alter haben keinen Zugang zu Bildung -85% der syrischen Flüchtlinge leben außerhalb von Flüchtlingslagern Adult males 25% Women and children 75% 3
4 II. Die Situation syrischer Flüchtlinge in der Region 4
5 Libanon syrische Flüchtlinge im Libanon Juni
6 Libanon syrische Flüchtlinge im Libanon Juni
7 Libanon syrische Flüchtlinge im Libanon Juni
8 Libanon syrische Flüchtlinge im Libanon Heute 8
9 III. Die Situation syrischerflüchtlinge in Europa -Zwischen April 2011 und Juni 2014 gab es in Europa ca Asylanträge (EU plus Norwegen+Schweiz), davon allein im Jahr (EU plus Norwegen+Schweiz) - 60 % der Asylanträge wurden in Deutschland und Schweden gestellt - Die folgenden Staaten sind Bulgarien, Niederlande und Schweiz -In Deutschland lag die Zahl der Asylanträge von syrischen Staatsangehörigen wie folgt: 2012: (Gesamtschutzquote: 99,75%) 2013: (Gesamtschutzquote: 99,75%) Jan-Okt 2014: (Gesamtschutzquote: 99,88%; im Oktober 99,95%) 9
10 III. Die Situation syrischerflüchtlinge in Europa 10
11 IV. UNHCR-ErwägungenzumSchutzbedarfvon Personen, die aus Syrien fliehen (aktuell Oktober 2014) - Überblick über Gesamtsituation in Syrien sowie Schilderung des Konflikts -Überblick über die Risikoprofile aus Sicht von UNHCR, u.a. tatsächliche oder vermeintliche Gegner der syrischen Regierung bzw. Unterstützer der syrischen Regierung, bestimmte Berufsgruppen (Journalisten, Ärzte etc), bestimmte Angehörige religiöser Gruppen, Angehörige ethnischer Minderheiten, Frauen und Kinder -Empfehlungen in Bezug auf die angrenzenden Staaten: -u.a. Leben in Sicherheit und Würde - Zugang zu grundlegender Versorgung - Schutz vor Refoulement -Empfehlungen in Bezug auf u.a. Westeuropa: - faire und effiziente Asylverfahren - großzügige Gewährung von Schutz (sowohl Flüchtlingsschutz als auch subsidiärer Schutz) - Aussetzung von Abschiebungen - effektiver Zugang zu Familienzusammenführungsverfahren 11
12 V. Resettlementund Humanitäre Aufnahmeprogramme 12
13 V. Unterschiede zwischen Resettlementund Humanitärer Aufnahme Resettlement: - Einheitliche etablierte UNHCR-Verfahren anhand festgelegter Kriterien und Verfahrensabfolgen -Nach Auffassung von UNHCR sollen Personen, die im Rahmen von Resettlementaufgenommen werden, einen Flüchtlingsstatus erhalten; insbesondere um eine dauerhafte Lösung zu finden Humanitäre Aufnahme: - Flexibler Ansatz in Bezug auf Kriterien, Rechte und Verfahren - Humanitäre Aufnahme kann als temporärer Schutz konzipiert werden - Ziele: zuverlässiger Schutz für einen begrenzten Zeitraum für besonders verletzliche Flüchtlinge unmittelbarer Schutz und verhältnismäßig zügiger Ablauf des Verfahrens, u.a. durch flexible Kriterien und Verfahren -Nach Auffassung von UNHCR sollen Personen, die im Rahmen von humanitärer Aufnahme aufgenommen werden, Flüchtlingen weitestgehend gleichgestellt werden; der Aufenthalt im Aufnahmestaat kann hierbei dauerhaft oder temporär sein, abhängig von den nationalen Regelungen. 13
14 Herausforderungen in Bezug auf Resettlement von syrischen Flüchtlingen -Identifizierung/Auswahl von Flüchtlingen -Begrenzte Möglichkeiten bzgl. Personal und Räumlichkeiten - Komplexe Fallbearbeitungen -Resettlement als arbeits-und zeitintensiver Prozess 14
15 V. Resettlement und Humanitäre Aufnahme für syrische Flüchtlinge Resettlement-Bedarf aus Sicht von UNHCR: 96,337 Fälle / 378,684 Personen -Ziel von Personen bis Ende Zusätzliche Personen bis Ende Mindestens die Hälfte der Fälle sollten besonders schutzbedürftige Fälle sein, die von UNHCR ausgesucht werden -Die Aufnahme sollte zusätzlichzu bestehenden Resettlement-Quoten durchgeführt werden -Andere Formen von Humanitärer Aufnahme sind Teil des Flüchtlingsschutzes und der Nothilfe 15
16 V. Resettlement und Humanitäre Aufnahme syrischer Flüchtlinge Land Argentinien Resettlement Australien Humanitäres Kontingent Österreich Weissrussland 20 Brasilien Belgien 150 Humanitäre Visa Verwandtennachzug / Privat finanzierte Aufnahme unbeziffert unbeziffert Kanada Tschechische Republik Dänemark 140 Finnland 500 Frankreich 500 Deutschland Ungarn 30 Irland 310 Liechtenstein 25 Luxemburg 60 Niederlande 250 Neuseeland 100 Norwegen Portugal 23 Spanien 130 Schweden Schweiz 500 USA unbeziffert Uruguay 120 Summe
17 VI. Humanitäre Aufnahmeprogramme in Deutschland => HAP I: Aufnahmeanordnung vom 30. Mai 2013 (5.000 Plätze): Personen mit Angehörigen in Deutschland; Personen mit sonstigen Bezügen zu Deutschland; Angehörige religiöser Minderheiten, sofern sie wegen ihrer Religionszugehörigkeit verfolgt wurden; Personen, die nach Beendigung des Konfliktes einen Beitrag zum Wiederaufbau in Syrien leisten können sowie Eine begrenzte Zahl (5% der Gesamtzahl) medizinischer Fälle. Während der überwiegende Teil der aufzunehmenden Flüchtlinge auf Vorschlag von UNHCR ausgewählt werden sollte, konnten im Einzelfall auch Personen in das Programm aufgenommen werden, die zuvor vergeblich einen Visumsantrag bei einer deutschen Auslandsvertretung gestellt hatten. Auswahl und Einreise der im Rahmen des ersten humanitären Aufnahmeverfahrens identifizierten Flüchtlinge sind mittlerweile abgeschlossen, wobei insgesamt Flüchtlinge auf Vorschlag von UNHCR sowie weitere Flüchtlinge aufgrund von Meldungen der deutschen Botschaften in der Region berücksichtigt wurden. 17
18 VI. Humanitäre Aufnahmeprogramme in Deutschland => HAP II: Aufnahmeanordnung vom 23. Dezember 2013 (5.000 Plätze): HAP II konzentriert sich in stärkerem Maße auf die Aufnahme von Angehörigen syrischstämmiger Personen mit legalem Aufenthalt in Deutschland, die auf entsprechenden Antrag bei den örtlich zuständigen Ausländerbehörden berücksichtigt werden können; die Erteilung einer Aufnahmezusage kann vom Vorliegen einer Verpflichtungserklärung abhängig gemacht werden; UNHCR und die Bundesregierung vereinbaren, dass daneben weitere von UNHCR vorgeschlagene Flüchtlinge Berücksichtigung finden können. Das HAP II erweitert den Kreis potentiell Aufnahmeberechtigter um - Staatenlose und Drittstaatsangehörige Flüchtinge mit vormaligem gewöhnlichen Aufenthalt in Syrien; - Personen aus Syrien, die infolge des Konfliktes in andere Nachbarstaaten (Türkei, Jordanien) oder nach Ägypten geflohen sind Anm.: Die Vorauswahl syrischer Flüchtlinge durch UNHCR sowie die lokalen Ausländerbehörden, denen unter der Aufnahmeanordnung vom 23. Dezember 2013 eine Aufnahmezusage erteilt werden soll, ist mittlerweile ebenfalls abgeschlossen und ein erheblicher Teil der Flüchtlinge ist inzwischen bereits in das Bundesgebiet eingereist (letzter Charter aus Beirut: 9. September 2014) 18
19 VI. Humanitäre Aufnahmeprogramme in Deutschland => HAP III: Aufnahmeanordnung vom 18. Juni 2014 ( Plätze): Die Aufnahmeanordnung vom 18. Juni 2014 knüpft im Wesentlichen an die Aufnahmeanordnung vom 23. Dezember 2013 an und enthält keine wesentlichen Veränderungen. Da sich das dritte Aufnahmeprogramm auf syrische Flüchtlinge in der Region mit Angehörigen in Deutschland konzentrieren soll, erfolgt die Auswahl über entsprechende Aufnahmegesuche bei den Ausländerbehörden, die an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitergeleitet und dort weiterbearbeitet werden. UNHCR wird daneben weitere Personen mit humanitären Bedürfnissen zur Aufnahme vorschlagen. 19
20 VI. Humanitäre Aufnahmeprogramme in Deutschland => Länderaufnahmeprogramme (Bundestagsbeschluss vom ): -die Bundesregierung wurde im Rahmen eines fraktionsübergreifenden Antrags aufgefordert, ihr Einvernehmen mit weitergehenden Aufnahmeprogrammen für syrische Flüchtlinge mit Familienangehörigen in Deutschland durch die Bundesländer zu erklären. -15 Bundesländer haben entsprechende Aufnahmeanordnungen erlassen oder in Planung; Bayern hat kein Läneraufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge - eine Übersicht über die einzelnen Landesregelungen findet sich auf der Web-Seite von Pro- Asyl. Wesentliche Inhalte sind u.a.: Zuzug zu Verwandten in Deutschland mit deutschem Pass oder regulärer Aufenthaltserlaubnis, die seit dem in D leben; aufzunehmende Verwandte müssen sich in Syrien, den Anrainerstaaten oder Ägypten befinden; in der Regel sind Begünstigte Ehegatten, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel oder Geschwister (sowie deren Ehegatten und minderjährigen Kinder); Verpflichtungserklärung. 20
21 VI. Humanitäre Aufnahmeprogramme VORLÄUFIGES FAZIT: in Deutschland Nach Angaben des Auswärtigen Amtes wurden zum Stichtag 30. September syrischen Flüchtlingen im Rahmen der drei Bundesaufnahmeprogramme Visa erteilt, von denen der überwiegende Teil bereits eingereist ist*; syrischen Flüchtlingen Visa zur Einreise unter einem der 15 Länderprogramme zur Verwandtenaufnahme erteilt worden*; -Darüber hinaus befinden sich mehr als syrische Flüchtlinge in den verschiedenen Stadien des Auswahlprozesses. Zudem haben zwischen April 2011 und Juli 2014 im Rahmen regulärer Asylverfahren etwa syrische Asylbewerber in Deutschland Schutz gefunden. *) Aufgrund der individuellen Einreise der Flüchtlinge sind tagesaktuelle Angaben zu tatsächlichen Einreisen nicht verfügbar 21
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Nach Angaben des Auswärtigen Amtes wurden zum Stichtag 30. September syrischen Flüchtlingen im Rahmen der drei Bundesaufnahmeprogramme Visa erteilt, von denen der überwiegende Teil bereits eingereist ist*; syrischen Flüchtlingen Visa zur Einreise unter einem der 15 Länderprogramme zur Verwandtenaufnahme erteilt worden*; -Darüber hinaus befinden sich mehr als 10,000 syrische Flüchtlinge in den verschiedenen Stadien des Auswahlprozesses. Zudem haben zwischen April 2011 und Juli 2014 im Rahmen regulärer Asylverfahren etwa 50,000 syrische Asylbewerber in Deutschland Schutz gefunden. *) Aufgrund der individuellen Einreise der Flüchtlinge sind tagesaktuelle Angaben zu tatsächlichen Einreisen nicht verfügbar 22
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