mehr als viele andere (Steuer-) Themen schreckt das Schlagwort Finanzpolizei. In diesem Schreiben informieren wir Sie darüber
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- Jürgen Holzmann
- vor 8 Jahren
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1 G e s c h ä f t s f ü h r e r : Dr. Franz Kerber Wirtschaftsprüfer Steuerberater Mag. Caroline Kerber Wirtschaftsprüferin - Steuerberaterin I n C o o p e r a t i o n : P r o k u r i s t i n : Dr. Georg Waldstätten Steuerberater Bianca Ebner-Brunner Steuerberaterin Betrifft: KLIENTENINFORMATION zum THEMA FINANZPOLIZEI Kitzbühel, 16. Oktober 2013 Sehr geehrte Klientin, sehr geehrter Klient, mehr als viele andere (Steuer-) Themen schreckt das Schlagwort Finanzpolizei. In diesem Schreiben informieren wir Sie darüber - welche Aufgaben die Finanzpolizei hat, - wie sie dabei vorzugehen hat und - welche Rechte der betroffene Unternehmer hat. In der Anlage finden Sie eine Checkliste zur Vorbereitung auf einen Besuch der Finanzpolizei (FINPOL). Nachdem die FINPOL auch eine Kassennachschau machen kann, werden Sie unsere Mitarbeiter in den nächsten Wochen kontaktieren, um den Ablauf der Losungserfassung bzw. das System der Registrierkasse zu erheben und zu dokumentieren. 1) WAS IST DIE FINPOL UND WELCHE RECHTE HAT DIESE BEHÖRDE: Die FINPOL ist aus der KIAB (Ausländerkontrollbehörde), die einigen von Ihnen - speziell im Bereich Gastgewerbe und Bauwirtschaft - bereits bekannt ist, hervorgegangen. Sie hat gegenüber der KIAB aber einen wesentlich erweiterten Aufgabenkreis. Die FINPOL soll Maßnahmen zur Eindämmung der Schattenwirtschaft, zur Betrugsbekämpfung und zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen setzen. Dazu hat sie nun insbesondere folgende Rechte:
2 K E R B E R & P A R T N E R Betretungsrecht für Betriebsstätten und räume, auswärtige Arbeitsstätten sowie Aufenthaltsräume der Arbeitnehmer, nicht jedoch für private Wohnräume - Auskunftsrecht über alle für die Erhebung von Abgaben maßgeblichen Tatsachen. Dies betrifft auch Befragungen der im Betrieb anwesenden Personen sowie Einsicht in Bücher und Aufzeichnungen (auch EDV) - Identitätsfeststellung aller anwesenden Mitarbeiter - Anhalterecht für Kfz - Festnahme- und Beschlagnahmerecht bei Gefahr in Verzug Die Schwerpunkte des FINPOL Einsatzes werden naturgemäß unterschiedlich sein und von der Branche und Art des Betriebes abhängen. Nicht zu verwechseln ist der normale Besuch der Finanzpolizei mit einer sogenannten Fahndungsprüfung. Die Fahndungsprüfung beruht auf schwerwiegenden Verdachtsmomenten der Steuerhinterziehung und geht einher mit Hausdurchsuchungen. 2) WAS IST BEI EINER KONTROLLE DURCH DIE FINPOL ZU BEACHTEN: Das Wichtigste bei einer Kontrolle durch die FINPOL ist: Ruhe bewahren!!! Die Mitglieder der FINPOL müssen sich unaufgefordert ausweisen und werden auf Basis der unterschiedlichsten Gesetze tätig. Fragen Sie zu Beginn nach, auf welcher Rechtsgrundlage die Kontrolle erfolgt. Je nach Verfahren hat man unterschiedliche Rechte und Pflichten. Die Organe der FINPOL haben die Pflicht, den Unternehmer über den Verfahrensablauf und die Rechtsfolgen zu belehren. Es lohnt sich, die erfolgte Belehrung in einer Niederschrift zu protokollieren. Gegebenenfalls muß um Rücksichtnahme auf den laufenden Geschäftsbetrieb und um Beachtung der Hygienevorschriften ersucht werden. Unverhältnismäßige Einsätze sollten von Zeugen (zb einem Mitarbeiter, der bestimmt wird, als Zeuge zu agieren) oder durch Filmen mit dem Mobiltelefon dokumentiert werden. Es kann durchaus eine Maßnahmenbeschwerde erstattet werden. Informieren Sie jedenfalls unsere Kanzlei über den Finanzpolizeieinsatz! Eine Vertretung bzw. Unterstützung durch seinen Steuerberater kann der Unternehmer auch im Rahmen einer finanzpolizeilichen Kontrolle in Anspruch nehmen. Diese sollte jedoch gleich zu Beginn beantragt werden ebenso, dass die FINPOL wartet, bis der Steuerberater da ist.
3 K E R B E R & P A R T N E R Handelt es sich um Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) müssen die Beamten nicht auf Ihren steuerlichen Vertreter warten! Je nach Art des Einsatzes kann es Sinn machen, dass ersucht wird, zu warten, bis wir vor Ort sind. Gerade bei Stoßzeiten wie zb zur Mittagszeit auf Schihütten wird man aber eher bestrebt sein, der FINPOL alle erforderlichen Auskünfte rasch zu erteilen, um den Einsatz möglichst kurz zu halten. Wenn der Einsatz problemlos abläuft, ist eine Teilnahme unsererseits nicht nötig. Weiters müssen Sie als Arbeitgeber dafür sorgen, dass bei Ihrer Abwesenheit vom Betrieb eine dort anwesende Person den Behörden die erforderlichen Auskünfte erteilen kann, Einsicht in die erforderlichen Unterlagen gewähren kann bzw. uns als Steuerberater verständigen kann. Das Ergebnis der Amtshandlung ist in einer Niederschrift festzuhalten. Sorgfältig durchlesen Fehler sind durch die FINPOL zu korrigieren. Verlangen Sie eine Kopie der Niederschrift! Dienstbehinderung und Strafen Eine faktische Verhinderung der Auskunftspflicht sowie die Dienstbehinderung der Finanzpolizei werden mit Strafen von 2.500,-- bis 8.000,-- geahndet. Eine Verletzung der Auskunftspflicht kann auch dem Arbeitnehmer angelastet werden. Werden Unterlagen nicht bereitgehalten, kann dies ebenfalls Strafen nach sich ziehen. Im gegebenen Fall kann gegen die festgesetzte Strafe aber eine Berufung eingebracht werden. Wir stehen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung und senden Ihnen beste Grüße aus der Kanzlei.
4 K E R B E R & P A R T N E R Checkliste Finanzpolizei (FINPOL) und Kassenprüfung Zur Vorbereitung auf den Besuch der FINPOL empfehlen wir folgende Maßnahmen: Kopie Personalausweis/Reisepass aller Mitarbeiter vor Ort Bei Ausländern aus Drittstaaten bzw. Rumänien, Bulgarien, Kroatien Bewilligungen nach AuslBG (Ausländerbeschäftigungsgesetz), EWR sowie Aufenthaltstitel (Niederlassungsbewilligung, oder ähnliches) Folgende Unterlagen aus der Lohnverrechnung: o Kopien der Anmeldung bei GKK oder A1 Formular (bei entsandten Mitarbeitern) o Unterlagen gemäß AVRAG (Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungs-Gesetz) für ALLE Mitarbeiter o Arbeitsvertrag o Lohnkonto Wenn wir für Sie die Lohnverrechnung machen, sind diese Unterlagen bei uns im Haus und können beim FINPOL Einsatz jederzeit angefordert werden. Schulung der Verantwortlichen über richtiges Verhalten, Rechte und Pflichten (keine Aussage ohne Vertreter) o Tel. Nr. von Steuerberater (05356/6900) und Anwalt bereithalten Bestimmung von Mitarbeitern, deren Aufgabe es ist, bei Einschreiten der FINPOL als Beobachter bzw. Zeuge zu agieren (Widerspruch dokumentieren) Maßnahmen bei der Kontrolle durch die FINPOL: Ruhe bewahren, kooperative Signale setzen Verständigung des Arbeitgebers bzw. dessen Bevollmächtigten
5 K E R B E R & P A R T N E R Vertretungsrecht (Steuerberater, Anwalt) Zeuge darf sich nicht vertreten lassen, sehr wohl aber beraten (zb. vom Steuerberater oder Anwalt). Achten auf Rechtsgrundlage! Weist die Behörde auf Wechsel der Rechtsgrundlage hin? o Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) o Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und Arbeitslosenversicherungsgesetz (ALVG) o Gewerbeordnung (GewO) o ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) o Rechte der Finanzpolizei (AVOG) 12 o Verwaltungsstrafgesetz (VStG), Bezirksverwaltungsbehörde (BH, Magistrat) o Bundesabgabenordnung (BAO) Identitätsfeststellung der teilnehmenden Beamten (vor allem des Leiters) Dokumentation der Befragung der Mitarbeiter o Umfang, Themen o Unterschied, ob Ausländer oder Inländer Wenn die Arbeitsaufzeichnungen angefordert werden o Rechtsgrundlage dafür? Verlangen (!) einer Niederschrift o Auf Inhalt achten o Bei Verweigerung oder Unvollständigkeit sofort eigenes Protokoll mit den Zeugen anfertigen Beschreibung Kassensystem (Empfehlung: organisieren Sie sich das Handbuch) Losungsermittlung o seien Sie auf einen Kassasturz vorbereitet (Zählung des Bargeldbestandes)! o Die FINPOL kann elektronische Kassendaten verlangen (falls eine elektronische Registrierkasse vorhanden ist). Um Verzögerungen hintanzuhalten, empfehlen wir Ihnen sich von Ihrem Kassenbetreuer zeigen zu lassen, wie Daten herausgesichert werden können.
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