Betriebliche Ausbildung nach dem neuen Krankenpflegegesetz
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- Fritzi Brodbeck
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1 Betriebliche Ausbildung nach dem neuen Krankenpflegegesetz Was hat sich in der Praxis getan? Barbara Ritter, Abteilungsleiterin betriebliche Ausbildung Pflege Asklepios Klinik Wandsbek 9. Gesundheitspflege-Kongress Hamburg, Sylt Barmbek (Hamburg) Falkenstein Ini Hannover Bad Griesbach
2 Inhalt 01 Vorbemerkung 02 Änderungen zum Krankenpflegegesetz 03 Organisationsstruktur bei Asklepios Hamburg 04 Rahmenbedingungen für die Ausbildung 05 Handlungsfähigkeit und Beratungskompetenz 06 Qualifikationsanforderungen an AusbilderInnen 07 Lernort Praxis erweiterte Einsatzmöglichkeiten 24. November 2011 Barbara Ritter Betriebliche Ausbildung nach dem neuen Krankenpflegegesetz 2
3 02 Vorbemerkung Lernort Praxis gewinnt an Bedeutung Handlungsfähigkeit und Beratungskompetenz der Auszubildenden steigen Informierte Patienten fordern höhere Kompetenzen in der Pflege ein Qualifikationsanforderungen an die praktischen AusbilderInnen (PraxisanleiterInnen, MentorInnen) erhöhen sich Unterstützen der Lernentwicklung von Auszubildenden und Funktion als 2. FachprüferIn im praktischen Examen werden erwartet Erweiterte Einsatzmöglichkeiten im ambulanten Bereich zusätzliche Lernangebote der außerklinischen Versorgung als Arbeitsfeld für Pflegende transparent darstellen 24. November 2011 Barbara Ritter Betriebliche Ausbildung nach dem neuen Krankenpflegegesetz 3
4 01 Änderungen im Krankenpflegegesetz Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz, KrPflG) trat am 1. Januar 2004 in Kraft ersetzt das bis dahin gültige Krankenpflegegesetz vom 4. Juni 1985 Fünf wesentliche Inhalte des neuen Gesetzes sind Es bleibt bei zwei Berufsbildern für die Kranken- und die Kinderkrankenpflege. erweiterter Ansatz in der Krankenpflege, der sich in den neuen Berufsbezeichnungen "Gesundheits- und Krankenpfleger/in" sowie "Gesundheitsund Kinderkrankenpfleger/in" sprachlich darstellt Ausbildungsziele werden den neuen Anforderungen angepasst. o Pflege ist nicht auf den kurativen Aspekt beschränkt o beinhaltet auch präventive, rehabilitative und palliative Maßnahmen. praktische Ausbildung findet in Krankenhäusern (2.000 Stunden) und in geeigneten ambulanten (500 Stunden) oder stationären Pflege- oder Rehaeinrichtungen statt. verbindliche Regelungen zur Unterstützung der praktischen Ausbildung durch Praxisbegleitung der Schulen und Praxisanleitung in den Einrichtungen 24. November 2011 Barbara Ritter Betriebliche Ausbildung nach dem neuen Krankenpflegegesetz 4
5 Was sollte mit der Gesetzesänderungen insbesondere erreicht werden? vielfältigere Arbeitseinsatzorte EU-Anerkennung des Berufsabschlusses Zugangsvoraussetzungen gesenkt Verbesserung der Ausbildungsqualität durch o Erhöhung der Unterrichtsstunden von auf Stunden o Durchführung von Praxisanleitungen o Angemessene Anzahl an PraxisanleiterInnen mit festgelegter Qualifikation o Begleitung der Auszubildenden in der Praxis durch Lehrkräfte Veränderung der Patientenversorgung berücksichtigen 24. November 2011 Barbara Ritter Betriebliche Ausbildung nach dem neuen Krankenpflegegesetz 5
6 03 Organisationsstruktur bei Asklepios Hamburg 24. November 2011 Barbara Ritter Betriebliche Ausbildung nach dem neuen Krankenpflegegesetz 6
7 04 Rahmenbedingungen für die Ausbildung 1. Gemeinsam entwickeltes und abgestimmtes Curriculum Theoretisches Curriculum wird vom BZG umsetzt Betriebliches Curriculum wird von jedem Krankenhaus umsetzt 2. Festgelegte Ausbildungsstruktur in der betrieblichen Ausbildung Vor-, Zwischen- und Abschlussgespräche auf den Stationen Individuelle Lernberatung, Begleitendes Coaching zum Lernstand durch Ausbildende Einheitliches Beurteilungssystem nach Schlüsselqualifikationen Projekte auf den Stationen regelmäßige Kurstreffen + Themenbezogene Seminartage Vorbereitung zum Praktischen Examen (Zwischenprüfung) Festgelegte Anzahl an Praxisanleitungen durch freigestellte hauptamtliche PA s Praxisbegleitung für Auszubildende durch LehrerInnen 3. Einheitliche Ausbildungsdokumentation Nachweis der praktischen Anleitungen pro Semester Ausbildungsverlauf wird durch Abt. Ausbildung evaluiert 24. November 2011 Barbara Ritter Betriebliche Ausbildung nach dem neuen Krankenpflegegesetz 7
8 4. Kompensation der gestiegenen Arbeitsbelastungen erfolgen durch: Klare Strukturen und Absprachen sichern die Ausbildungsqualität Zertifizierung zusätzliche Arbeit der PraxisanleiterInnen und Mentoren wird durch Freistellung für Ausbildungsaufgaben und berufspädagogische Fortbildungen gewürdigt Unterstützung und Beratung für Stationsteam und Stationsleitung Zusätzliche Motivation für PA über zufriedene Auszubildende und deren Lernerfolge 24. November 2011 Barbara Ritter Betriebliche Ausbildung nach dem neuen Krankenpflegegesetz 8
9 05 Handlungsfähigkeit und Beratungskompetenz Methoden-, Sozial-, und Personalkompetenz gewinnen neben der Fachkompetenz zunehmend an Bedeutung: weil Sie helfen, den Anpassungsdruck an die sich schnell wandelnde Arbeitsumgebungen zu verringern, weil sie für die fallbezogene Arbeit von Pflege nötig sind (vor allem dort, wo die Arbeit neben kurativen Aspekten auch präventive, rehabilitative und palliative Aspekte umfasst), weil das Arbeiten zunehmend selbstständiger und in multiprofessionellen Teams erfolgt. Beratungskompetenz erweitern Um den wachsenden Informationsbedarf der Patienten nachzukommen Um den Patienten eine Entscheidungsgrundlage für weitere pflegerische Versorgung zu ermöglichen 24. November 2011 Barbara Ritter Betriebliche Ausbildung nach dem neuen Krankenpflegegesetz 9
10 Erfolgt durch Einsatz vielfältiger Methoden Einzel- und Gruppenanleitungen Projekte auf den Stationen Lernaufträge Fallbesprechungen Praxisreflektion Fachspezifische Angebote Übergeordnete Kurstreffen 24. November 2011 Barbara Ritter Betriebliche Ausbildung nach dem neuen Krankenpflegegesetz 10
11 06 Qualifikationsanforderungen an AusbilderInnen Angemessene Anzahl von PraxisanleiterInnen *) sicherstellen mind. 2 PraxisanleiterInen pro Station Kompetente pädagogisch geschulte PraxisanleiterInnen/MentorInnen Gestalten des Lernverlaufs auf der Einsatzstation Einhalten der Rahmenbedingungen Entwickeln von Lernaufgaben Anwenden passender Anleitungsmethoden Umsetzen punktueller Praxisanleitungen 2. FachprüferIn im praktischen Examen Fortbildung für PraxisanleiterInnen/MentorInnen Hausinterne Angebote mit pflegefachlichen und pädagogischen Inhalten Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von Lernangeboten Coaching und kollegiale Beratung *) mindestens 2 Jahre Berufserfahrung und 200 Stunden berufspädagogische Zusatzqualifikation 24. November 2011 Barbara Ritter Betriebliche Ausbildung nach dem neuen Krankenpflegegesetz 11
12 07 Lernort Praxis erweiterte Einsatzmöglichkeiten Erhöhung der praktischen Stunden in der ambulanten Versorgung ambulante Pflegedienste als Lernort außerhalb der Klinik Bilden eigene PraxisanleiterInnen aus Entwickeln eigene Lernangebote Tätigkeitsfelder außerhalb stationärer Versorgung kennenlernen Besseres Verständnis für die pflegerische Versorgung außerhalb der Klinik Einblicke in die wirtschaftliche Lage der Einsatzorte und der Patienten Biographiearbeit (Auseinandersetzung mit der Lebensgeschichte führt zu besserem Verständnis und somit zur besseren pflegerischen Versorgung) Beratung über Möglichkeiten der Weiterversorgung 24. November 2011 Barbara Ritter Betriebliche Ausbildung nach dem neuen Krankenpflegegesetz 12
13 Einsatzorte ambulante Pflegedienste Hospiz Tageskliniken, Schmerzambulanzen. 24. November 2011 Barbara Ritter Betriebliche Ausbildung nach dem neuen Krankenpflegegesetz 13
14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Barbara Ritter Tel. 040/ Fax 040/ Sylt Barmbek (Hamburg) Falkenstein Ini Hannover Bad Griesbach
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