Fremdwährungsumrechnung im Fonds (insbes. ausländ. thesaurierende Fonds):
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- Christa Beutel
- vor 8 Jahren
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1 Frage-Antwrt-Katalg (Stand: ) LBBW Ggf. Diskussinsthema: Wie gehen andere Banken mit dem Thema "inländische thesaurierende Fnds/Kirchensteuer/nachträgliche Verlustverrechnung" um? Wird allgemein akzeptiert, dass der Kunde mit slchen Fnds grundsätzlich in die Veranlagung muss? Antwrten Teilnehmer: Grundsätzlich Veranlagungsfall Fremdwährungsumrechnung im Fnds (insbes. ausländ. thesaurierende Fnds): wann liefert WM den umgerechneten ADDI zum und ggf. auch die Inf, mit welchem Kurs sie umrechnen (zeitnah zum der direkt am der später)? Falls erst zu späterem Zeitpunkt - wann ist damit zu rechnen? Ist ggf. Vrabinf möglich, welche Kurse WM verwendet? Wie gehen andere Banken, die nicht schn in der Vergangenheit in einer Parallelkette den ADDI in FW in EURO umgerechnet haben, mit alten ADDI`s aus Anschaffungen vr dem um? Zum Test: Könnten Sie uns Ihren Umrechnungskurs zum für US-$ mitteilen? Können Banken auch genau diesen Kurs verwenden, um den ADDI im Anschaffungszeitpunkt umzurechnen? Oder anders ausgedrückt: Stellt WM auch den Kurs per se zur Verfügung? Welche Werte werden vn WM in den Feldern zur ausländischen Quellensteuer und den ausländischen Erträgen geliefert? im Feld Erträge: Bruttertrag der Nett nach Abzug QueSt? (QueSt mal 4??) und im Feld angerechnete QueSt t (QueSt x 4??) Wird die QueSt nminal ausgewiesen der bereits mit der vierfachen Gewichtung, wie im Rahmen der Frmel zur Berechnung der Abgeltungsteuer? (Nehme an, jeweils Nminalbetrag der QueSt und Ausweis der Brutterträge (= Nettertrag nach QueSt zzgl. anrechenbare QueSt -nminal) Geplant um 10 Uhr, Devisenkurs wird nicht geliefert, wie ist dies gemeint? EZB- Mittelkurs vm EBK-Kursdatenbank; Hinterlegung; Thmas Krausser TP/Teilnehmer Für USD=1,5 und für JPY=150 (fiktiv auf Basis der Testdaten); Tatsächlicher Dllar- Kurs! M.E. ja. über EBK II; derzeit nch nicht bestückt; alternativ neues ID-Feld der Infline; kein Bedarf aus AK heraus? Welche Felder? ED107/ED130? ED214/ED215/ED216? ED107=anrechenbare ausl. QueSt; ED130= anrechenbare fiktive QueSt; ED214/ED215/ED216= bereits angerechnete QueSt wird nminal ausgewiesen Fndsfusinen: Wann liefert WM letzten ADDI des untergehenden Fnds (direkt zum Fusinszeitpunkt, d. h. Fnds-Geschäftsjahresende der später? Wenn später, wann kann man damit rechnen?) Es gibt bei der Lieferung des abschließenden ADDIs bei Fusinen ffensichtlich keine einzuhaltenden Fristen für den Emittenten. Eine Thesaurierung im Rahmen einer Fusin, welche mitten im GJ 1/9
2 Unabhängig vn Investmentfnds: Liefert WM ein Datenfeld, aus dem sich bei ausländischen Kapitalmaßnahmen die Inf ergibt, b das Besteuerungsrecht Deutschland ausgeschlssen ist ("ja/nein")? Zu den Erträgen aus Investmentfnds gibt es weiterhin die steuerpflichtigen Felder im Privatvermögen: ED202, ED204, ED206. Für was werden diese nch benötigt? Sie dürften dch eigentlich vn den Kapst-Bemessungsgrundlagen nicht mehr abweichen - zur Sicherheit? Anrechenbare Quest bei Fnds: Die bereits auf Fndsebene verrechnetet QueSt kann bei inländischen thesaurierenden Fnds geliefert werden. Welcher Betrag wird als Thesaurierungsbetrag angeliefert, der Brutt- der der Nettwert? Nach Verrechnung mit der QueSt auf Fndsebene? Thesaurierung vr Verrechnung 1000 anr. Quest 50 Lieferung: Variante 1 Thesaurierung 1000 anr. Quest 50 Variante 2 Thesaurierung 950 anr. Quest 50 Variante 3 Thesaurierung 800 anr. Quest 50 Variante 2+3, weil uns nicht klar ist wie viel Ertrag die QueSt im Fnds verbraucht. Den Betrag an QueSt an sich der das 4fache (maximal anrechenbarer QueSt -Satz analg QueSt-Verrechnung bei Dividenden) Kann swhl eine nch nicht angerechnete und eine bereits angerechnete QueSt zu einem Fnds geliefert werden? Was passiert mit dem ADDI, wenn Fnds nachträglich alle Erträge ausschüttet? Wird der ADDI auf 0 gesetzt? Akkumulierter Mehrbetrag bei inländischen Fnds: Wer meldet den Mehrbetrag bei intransparenten, inländischen Fnds? Die Bank der dch die Kapitalgesellschaft? stattgefunden hat, kann durchaus erst mit Ablauf des laufenden GJ gemeldet werden. Nein, kein Datenfeld vrhanden - Relevant für ausländische vllthesaurierende Investmentfnds, da hier keine Meldung der KapSt- Bemessungsgrundlage erflgt; - Veranlagung - Steuerbescheinigung - Erträgnisaufstellung - Dachfnds redaktinelle Anpassung: ED206 keine Veräußerungsgewinne bei der Befüllung der Muster 1 Bescheinigung - m.e. Bruttthesaurierung (ED134); Nett- Thesaurierung (ED039A) - die Felder ED207/208/209 sind m.e. ebenfalls als Bruttgrößen zu liefern - m.e. ja; ED107+ED130= anrechenbare QueSt; ED214+ED215+ED216= bereits angerechnete QueSt; (ED107+ED130)- (ED214+ED215+ED216)= nch anrechenbare QueSt siehe Zeile 4 - m.e. reduziert sich der ADDI nicht, es sei denn die agle der Vrjahre würden als steuerpflichtig ausgewiesen. WM ermittelt den Mehrbetrag bei in- und ausländischen intransparenten Investmentfnds; Erstmeldung mit Null der negativ sind im ID909 mit einem Wert zu versehen 2/9
3 Wird der Ersatzwert für den Zwischengewinn nachkrrigiert [analg SCH(ätzwert)ADDI]? Ist es möglich, dass der bereinigte akkumulierte ausschüttungsgleiche Gewinn (BERAKAGEW) sich nachträglich ändert, hne dass sich der ADDI/ SCHADDI ändert? Ist es möglich, die Vllständigkeit der Knsistenz der Werte in den ID-Feldern der Arbeitsgebiete IFP bzw. IFP+ anhand der GD-Felder zu kntrllieren? Bsp.: 1.ADDI = 10 GBP 2. ADDI = 7 Wird am durch 2 ersetzt, der 1 zum mit Kurs krrigiert, der stehen 1+2 in WM? Wie ist der Przess für die Lieferung des Mehrbetrags (wg. Auffrderung Bank an WM)? Autmatische Berechnung möglich? Werden für die neuen WM-Felder (außer IFP+, da gibt es ja ein Mini-Testban Testbänder geliefert? Wann kmmt ein Snderband zur Umstellung der Gattungen? Kmmt ein Snderband s rechtzeitig, dass es sich lhnt, dieses auch schn im Test zu verarbeiten? Können Snderbänder schn vr dem eingespielt werden, um den Jahresabschluss zu entzerren? (z. B. Kennzeichen Verlusttpf) Kann es vrkmmen, dass auch der Mehrbetrag nachkrrigiert wird? ITS Welche Felder werden bei Thesaurierungen und Ausschüttungen inländischer & ausländischer Fnds verwendet? Sind die Felder ED207/8/9 die KESt-BMGL auf Ebene des Fnds der gelten diese auch für das PV? Welche Felder sind für die Besteuerung vn PV und BV zu verwenden? Müssen zur krrekten Befüllung der Jahres-/ Einzelsteuerbescheinigungen Beziehungen veröffentlichter Felder beachtet werden? Staate Street Welche WM-Felder sind den einzelnen Zeilen der Steuerbescheinigungen (Muster 1 und Muster 3) zuzurdnen? BHF-Bank Wenn eine Thesaurierung eines deutschen Fnds in den Ertragssegmenten veröffentlicht wird und die neuen Felder ED214, ED215 der ED216 Werte liefern, ist dann die berechnete KESt in ED200 bereits um diese Werte reduziert der müssen wir als WM-Datenempfänger die Werte aus diesen drei neuen Feldern nch vm Wert in ED200 abziehen, um auf die vm Emittenten einbehaltene KESt zu kmmen. WM rechnet keinen Ersatzwert für ZWG; Ersatzwert i.s.d. Tz. 121, BMF-Schreiben vm ist vm Kreditinstitut besitzanteilig zu rechnen M.E. ja, wenn ausschüttungsgleiche Erträge der Vrjahre ausgeschüttet werden Eine Knsistenzprüfung ist über ED-Felder möglich. Ja, 1 wird am durch 2 ersetzt und mit Krrekturkennzeichen D versehen. Bedarfsfeststellung und - mitteilung am Ende des Kalenderjahres Vgl. KI zum 57.Release; gegebenenfalls Rücksprache mit Herrn Laubmeister m.e. ab Oktber-Release möglich.; gegebenenfalls Rücksprache mit Herrn Laubmeister siehe vrherige Zeile m.e. ja in Ausnahmefällen möglich vgl. Meldefrmular Relevanz für Fnds und Deptbank vgl. Meldefrmular/WM- Dkumentatin nicht auszuschließen Prjekt/Prdukt s. Muster 1 bzw. 3 Bruttmethde; Hinweis in Feldbeschreibung; vr Anrechnung der ausländischen Quellensteuer! 3/9
4 Deka-Bank - Letzter Stand Übernahme des ADDI in EUR und die Nutzung in den einzelnen Häusern - Gemeinsames Verständnis zur Nutzung der WM-Felder für Ausschüttungen, Thesaurierungen, Veräußerungen swie den Ausweis in die Steuerbescheinigungen - Gibt es Infrmatinen vn KAG die die neuen Felder in der aufgezeigten Frm nicht liefern bzw. berechnen können. Cmmerzbank Definitin und Verwendung vn ED210 Inhalt und Nutzen des Feldes ED210. Laut Beschreibung die Summe aus ED207, ED208 und ED209. Die Nutzung der Inhalte dieser Felder ist aber abhängig vm Kunden. Ist die Annahme für die Abstandnahme bei betrieblichen Anlegern BV mit der Frmel = ED210 abzüglich ED208 krrekt. Ist die Annahme für die Abstandnahme bei Steuerausländern mit der Frmel = ED210 abzüglich ED208 und ED209 krrekt FSA Verrechnung für Vereine erflgt nur für Zinserträge. Ist smit die Annahme bei Fndsausschüttungen bzw. Thesaurierungen krrekt, dass nur das Feld ED209 in die FSA Verrechnung einfließen darf? Ist das Feld ED218 für BV analg zu ED206 PV zu sehen? Und ist smit die Beschreibung für ausländische REIT für BV nicht entsprechend anzupassen? Werden für WM-Release 57 insbesndere für die neuen ED-Felder Test- Termindaten für Fndausschüttungen bzw. Thesaurierungen vn WM zur Verfügung gestellt? Falls ja, ab wann? Gibt es eine allgemeingültige und vn allen Banken verwendbare Auflistung der zu berücksichtigenden WM-Felder für Fnds (Abrechnungen, Ausweis in Steuerbescheinigungen etc.) KORDOBA Identifikatin vn Zertifikaten mit Übergangslösung GD198B = 4000 (Zertifikate) und lt. Auskunft WM einige Anleihen mit GD198= 2000/2800 und Nichtbelegung vn GD504A (=Leerwert) Wie können diese einigen Anleihen genau eingegrenzt werden? Eine eindeutige Verschlüsselung (neuer Schlüssel) wäre hier wünschenswert. Beste Lösung: Fragliche Altbestände würden umgeschlüsselt dies könnte allerdings zu Irritatinen im Markt und Ärger mit den Emittenten führen (deswegen wurde vn einer prinzipiellen Umschlüsselung zur Einführung des EFIC davn abgesehen). Kennzeichnung vn Investmentfnds im Feld GD500/ED035 Gatt./Quellensteuerschlüssel Lt. WM werden vn den bisherigen Schlüsseln für Fnds nur 18 und 22 weiterhin verwendet plus neu der Schlüssel 84 Wenn 84 verwendet wird, dann ist daraus keine Unterscheidung zwischen ausschüttenden der thesaurierenden Fnds mehr ableitbar. Ist nicht weiterhin eine Unterscheidung sinnvll? Einrdnung vn Thesaurierenden Fnds mit GD311A = 13? TP/Teilnehmer TP/Teilnehmer TP/Teilnehmer Prüffeld; Mussfeld für die steuerliche Transparenz Prüffeld; Summenfeld m.e. ED208; diese Erträge unterliegen beim betrieblichen Anleger nicht dem Steuerabzug m.e. ED208 und ED209; diese Erträge unterliegen beim Steuerausländer nicht dem Steuerabzug FSA-Verrechnung mit ED208 und ED209 ja Vgl. KI zum 57. Release; gegebenenfalls Rücksprache mit Herrn Laubmeister Neue Meldefrmulare sind im Internet eingestellt Anleihen, die eigentliche Zert. sind: GD198C = 2021 GD500 = 89; Zertifikate, die eigentlich Anl. sind: GD198B = 4000 GD500 89; Auch jetzt können nch Snderfälle existieren, die sich nicht auf slche Weise eindeutig selektieren lassen können (z.b. Inland: Vrgabe Steuer/EFIC durch Emittenten) Investmentfnds werden weiterhin mit 18 und 22 verschlüsselt; GD311a unterscheidet auf jeden Fall zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fnds 4/9
5 GD234/ED234 Zust. KeSt-Abzug Kennzeichnung swhl vn ausschüttenden (Zahlstelle = Deptbank) als auch thesaurierenden Fnds (KAG) mit Schlüssel 3? Bedeutung und Verwendung der neuen Felder zur angerechneten ausländischen QueSt ED214, ED215 und ED216 Unterschied zwischen den Feldern ED125 und ED218 einerseits und ED205 und ED219 andererseits Grundsätzlich Gesamtaufstellung der stpfl. Ertragsfelder für Privatvermögen und Betriebsvermögen ntwendig, die nach relevant und vn WM nch verwendet werden Im Umkehrschluss sllten die nicht mehr verwendeten Felder als inaktiv der zumindest mit Kmmentar Belegt bis in der WM-DOK gekennzeichnet werden. ED212 Anrechenbare QueSt Ist in diesem Feld unter Umständen auch eine fiktive QueSt enthalten? Wenn ja, nur fiktive QueSt, die auch in BZSt-Aufstellung als anrechenbar dargestellt ist? Welche Auswirkung hat die Neueinführung der Felder ID922 akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge und ID923 akkumulierter Mehrbetrag (ab in EUR) auf die Datenlieferung in den bestehenden Feldern ID905 bzw. ID909? Im Feld VD052A wird ab ein neuer Schlüssel A (Kapitalertragsteuerpflichtiger Einlösungsbetrag) geliefert. Können die Felder VD052A und GD505B AbgSt-Satz auseinanderlaufen? A müsste immer dann eingestellt werden wenn GD505B =25%. Umfangreiche Fachinfrmatin zur AbgSt gewünscht Darstellung der einzelnen WP-Arten mit Muster-Belegung der Felder aus Sicht AbgSt SEB AG Was sind Erkennungskriterien für Millinärsfnds wegen Snderregelung ABS (Abgeltungsteuer) (Mindesteinlage) = Eur Caceis Verwendung der neuen Felder Mein Vrschlag zum bereits mehrfach aufgegriffenen Thema "Verwendung der neuen Felder" wäre: Aufstellung der Felder in einer tabellarischen Frm (vergleichbar mit der damaligen Aufstellung bei Umstellung auf das Halbeinkünfteverfahren) - Feld wird benötigt bei Erträgnis-Abrechnung? (wenn ja, Besnderheiten zu berücksichtigen?) - Feld wird benötigt bei Berechnung Veräußerungsergebnis? (wenn ja, Besnderheiten zu berücksichtigen?) Gem. Vrgabe wurden alle Fnds mit GD234 = 3 ausgestattet vgl. Feldbeschreibung ED125 = steuerpflichtiger VG gem. 3 Nr. 40 EStG (TEV) ED218 = vll steuerpflichtige VG gem. 20 Abs. 2 EStG (inkl. VG aus Zinspapieren) ED205 = steuerpflichtige Dividenden (TEV) ED219 = steuerpflichtige inländische Dividende hne REIT-Erträge; Feld wird zur Berechnung der REIT-Erträge herangezgen ja, Abweichungen sllten nicht vrkmmen keine m.e. kann es zu keinen Abweichungen kmmen; siehe Feldbeschreibung (...bei Kapitalfrderungen i.s.v. 52a Abs. 10 Satz hat die auszuzahlende Stelle das Anschaffungsdatum zu berücksichtigen Prjekt/Prdukt Kriterien müssten definiert werden; Teilnehmer des AK-Investmentfnds sahen keinen Bedarf für besnderes WM-Feld; vgl. auch Mailverkehr BVI- LBBW vm ABS=Asset Backed Securities? Prjekt/Prdukt 5/9
6 - Feld wird ausgewiesen auf Steuerbescheinigung? (wenn ja, Besnderheiten zu berücksichtigen?) - Feld wird ausgewiesen auf Erträgnisaufstellung? (wenn ja, Besnderheiten zu berücksichtigen?) Jeweils für Privatvermögen & Betriebsvermögen Tafelgeschäfte sind Besnderheiten im Tafelgeschäft zu berücksichtigen? - bei Kupneinlösung ==> Abrechnung ==> Steuerbescheinigung - Effektive Werte bei Liquidatin ==> genaue Berechnungsmethde abstimmen - gibt es Abweichungen zur Berechnungsweise im Deptbereich? (Sind bei Einlösungen im Tafelbereich alle WM-Felder analg der im Juni abgestimmten Berechnungsmethde heranzuziehen? Oder fallen durch die Pauschale Berechnung bestimmte Rechnenschritte weg?) Geplante Änderung Investmentsteuergesetz Ergeben sich durch die kürzlich eingetrffene Änderung des InvStG (Stellungnahme des Bundesrates zum Jahressteuergesetz 2009 vm ) wesentliche Änderungen für die Institute? BVI-LBBW Sehr geehrte Herr Maier, BMF-Schreiben? Antwrt BMF steht aus; ffen BVI; Herr Maier berichtet! in der Umsetzung zur Abgeltungsteuer sind wir bei inländischen thesaurierenden Fnds (ITF) in Bezug auf die Quellensteuer auf flgende Frage gestßen. Bei ITFs kann der Einbehalt der KapSt auf die in 7 Abs. 1 InvStG aufgeführten Erträge nach Anrechnung der Quellensteuer auf Fndsebene erflgen. Dies Werte werden über die neuen WM-Felder ED gemeldet. Nun ist uns leider nicht klar was nun der ITF als KapSt Bemessungsgrundlage an die WM meldet (ED )? Die Bruttthesaurierung der die Nettthesaurierung nach Anrechnung der QueSt? Die Bruttthesaurierung. Ich werde mich darum bemühen, dass bei WM die Feldbeschreibung entsprechend gefasst wird. Beispiel (hne Sli): Bruttthesaurierung 200 Eur davn ausl. Dividenden 100 Eur Kest (vr Qst) 25 anr. Qst 5 Kest (nach Qst) 20 -> Nettthesaurierung 180 Eur (4* ) Wenn die Bruttthesaurierung gemeldet wird, muss auch die Bank - als wir - in unserer Steuerberechnung die 5 QueSt (auf Fndsebene verrechnet) vn den 200 Eur berücksichtigen. Zur Zeit ist hier lt. DWP-Schnittstelle angedacht, dass die 5 Quest (auf Fndsebene verrechnet) nur fiktiv in unsere Steuerberechnung ein und sfrt ausgebucht werden, nur aus dem Grund, dass es später wieder aufleben kann. Gerne hätte ich hier vn Ihnen hierzu die Sicht, wie nach Auffassung des BVI bei bereits auf Fndsebene verrechnetete Quest zu verfahren ist bzw. welche Daten die KAGs an WM melden. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Flrian Schuster 6/9
7 WM Aktien/Bnds/Zertifikate/Termingeschäfte (5a) Bsp: Anleger A kauft am die Aktie der SASI zum Preis vn 17 Eur. Dem Anleger fließen für das GJ zum Dividenden i.h.v. 2 Eur aus dem steuerlichen Einlageknt zu. A verkauft am die Aktie zum Preis vn 21 Eur. Event ED006 = stf. 27 neu ED008a = Ermittlung des Veräußerungsergebnisses gem. 20 Abs. 4 Satz 1 EStG ED007 = a) 2 Verkauf: 21 ED050 = Eur ED021 = GV512 c) =2./. Kauf: 17 + GV Ps. a: Akkum. Zahlungen aus steuerlichem Einlageknt Ps. b: Währung Ps. c: Datum Zufluss Ps. d: Krrekturkennzeichen Investmentfnds (3) Beispiel: Anleger A kauft Fnds XY am zum Kurs vn 120 Eur und verkauft am zum Kurs vn 175 Eur Event 1 ID904 a) 10 ID904 a) 18 Veräußerung (20.10) ( 8 Abs. 5 InvStG) ED006 = Thesaurierter Ertrag ED050 = Eur ED060 = ED134 = 10 ED201 = 10 c) ID908 a) 10 b) % ID919 c) ID908 a) 20 b) % ID919 ID /. ID ID /.ID /. ID921 9 a) a) 2 (2-0=2) + ID919 2 Event 2 b) + ID920 1 ED0004A = Erträgnisausschüttung c) c) /. ID ED050 = Eur ID920 ID920 ED021 = a) a) 1 (1-0=1) KapSt- ED008A = 20 b) Bemessungs- EV213 = 1 c) c) Grundlage 17,- EUR ED121 = 2 ID921 ID921 ID921 ED008H = 1 a) 5 a) 15 a) 14 (14-5=9) c) *0,20= 35./. 120*0,10= /9
8 Investmentfnds (6) Beispiel Währungswechsel in ID905: Kunde A kauft zum zu 15$ (ADDI) und verkauft zum zu 27 (ADDI) Fndsanteil XY (vllthesaurierender transparenter ausländischer Investmentfnds. Der Zwischengewinn wird aus Vereinfachung nicht berücksichtigt. Der Fnds hat Geschäftsjahr Für das Geschäftsjahr 07/08 veröffentlicht der Fnds zum einen zu akkumulierenden ausschüttungsgleichen Ertrag i.h.v. 10 $. Für das Geschäftsjahr 08/09 zum einen zu akkumulierenden ausschüttungsgleichen Ertrag i.h.v. 20 $. Flgende Wechselkurse wurden unterstellt: 1$ = 0,50 ( ), 1$ = 0,60 ( ) ID a) 15 a) 20 a) 10 D a) 30 a) 15 a) 27 E 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG Kauf: 15 $ Verkauf: 27 Ergebnis:./.15$ * 0,5 =./.7, = 19,50 Meldung: Meldung: Meldung: Meldung: Ps. a: Akkum. Ertrag Ps. b: Akkum. Währung Ps. c: Akkum. Datum Ps. d: Krrekturkennzeichen Schlüssel D: Umstellung Fremdwährung auf Eur zum mit den bis zum gemeldeten Werten Schlüssel E: Krrektur Währungsumrechnung aufgrund Nachlieferung vn Daten nach dem , die in 2008 als steuerlich zugeflssen gelten Investmentfnds (7) Beispiel: wie Seite 18, Kreditinstitut hat bereits die agle zum Zeitpunkt des Zuflusses in Eur umgerechnet und akkumuliert a) 15 a) 20 a) 10 a) 30 a) 15 a) 27 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG ID905 D E Kauf: 12 Verkauf: 10 Ergebnis:./ ,5 = 11, = 23,50 15*0,80=12 5*0,9=4,5+ 12=16,5 10*0,7=7+16,5= 23,5 ID922 Umrechnung erflgte durch das deptführende Kreditinstitut; Aufbau einer eigenen Akkumlierungshistrie a) 12 b) c) Eur WM /9
9 Ausweis fiktiver Quellensteuer in ED130? ID921 im Kntext JStG 2009 Stellungnahme Bundesrat (vgl. 8 Abs.5 Satz 3 InvStG) Ausweis der fiktiven Quellensteuer (hne besndere Vraussetzungen); fiktive Quellensteuern die weitere Vraussetzungen vrsehen werden nicht ausgewiesen?! Hinweis: Feldbeschreibung,!!!! Ist bei ausländischen thesaurierenden Investmentfnds die ausländische QueSt im Rahmen der Bereinigung des Veräußerungsergebnisses vn den agle abzuziehen bzw. gewinnerhöhend zu berücksichtigen? ja 9/9
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