Spendenrecht Regeln des Spendenrechts
|
|
- Teresa Cornelia Bergmann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Spendenrecht Regeln des Spendenrechts Edgar Oberländer Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h
2 Verein muss gemeinnützig sein Freiwilligkeit Verwendung des amtlichen Vordrucks R e g e l n Ordnungsmäßige Erfassung im Kassenbuch Nachweis über die satzungsmäßige Verwendung Vereinsvermögen muss der Höhe der ausgestellten Zuwendungsbestätigungen entsprechen
3 Edgar Oberländer Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Vereinsberatung : Steuern Geldzuwendung Bargeldhingabe Geldeingang auf dem Bankkonto des Vereins Ausstellung einer Quittung für den Spender Einzahlung des Betrages auf dem Vereinskonto Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung
4 Edgar Oberländer Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Vereinsberatung : Steuern Aufwandszuwendung Verzichtserklärung für Aufwandsersatz Vertragliche Vereinbarung zwischen Verein und ÜL Vorstandsbeschluss über Aufwandsersatz Nachweis über Aufwand muss vorliegen Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung (das Wort JA ist anzukreuzen) Nachweis über die Höhe des Aufwandes ist der Kopie der Zuwendungsbestätigung beizufügen
5 Zuwendungshaftung Bei Zuwiderhandlungen gegen das Spendenrecht z.b. durch Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen, die nicht den Gemeinnützigkeitsbereich des Vereins betreffen die Summe aller Zuwendungsbestätigungen höher als das Vereinsvermögens ist Ausstellung von Gefälligkeitsbescheinigungen Nichtverwendung des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks Zuwendungsbestätigung Folge: Zuwendungshaftung in Höhe von 30% Einkommensteuer und 15 % Gewerbesteuer des Betrages, der auf der Zuwendungsbestätigung bescheinigt worden ist.
6 Hinweise zu den Anlagen : 1. Muster Verzichtserklärung - zu verwenden, wenn kein Geld fließt 2. Negativerklärungen Spender (für 3 Nr. 26 und 26a EStG) - Schutz für den Verein bei Doppelverwendung der Freibeträge 3. Muster Zuwendungsbestätigung (Geld) - zu verwenden bei Geldspende und bei Verzicht auf Geld 4. Muster Zuwendungsbestätigung (Sachzuwendung) 5. Download Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) - Download-Link zum Hess. Finanzministerium
7 Hinweise zu den Anlagen : 1. Muster Verzichtserklärung - zu verwenden, wenn kein Geld fließt 2. Negativerklärungen Spender (für 3 Nr. 26 und 26a EStG) - Schutz für den Verein bei Doppelverwendung der Freibeträge 3. Muster Zuwendungsbestätigung (Geld) - zu verwenden bei Geldspende und bei Verzicht auf Geld 4. Muster Zuwendungsbestätigung (Sachzuwendung) 5. Download Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) - Download-Link zum Hess. Finanzministerium
8 Hinweise zu den Anlagen : 1. Muster Verzichtserklärung - zu verwenden, wenn kein Geld fließt 2. Negativerklärungen Spender (für 3 Nr. 26 und 26a EStG) - Schutz für den Verein bei Doppelverwendung der Freibeträge 3. Muster Zuwendungsbestätigung (Geld) - zu verwenden bei Geldspende und bei Verzicht auf Geld 4. Muster Zuwendungsbestätigung (Sachzuwendung) 5. Download Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) - Download-Link zum Hess. Finanzministerium
9 Hinweise zu den Anlagen : 1. Muster Verzichtserklärung - zu verwenden, wenn kein Geld fließt 2. Negativerklärungen Spender (für 3 Nr. 26 und 26a EStG) - Schutz für den Verein bei Doppelverwendung der Freibeträge 3. Muster Zuwendungsbestätigung (Geld) - zu verwenden bei Geldspende und bei Verzicht auf Geld 4. Muster Zuwendungsbestätigung (Sachzuwendung) 5. Download Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) - Download-Link zum Hess. Finanzministerium
10 Hinweise zu den Anlagen : 1. Muster Verzichtserklärung - zu verwenden, wenn kein Geld fließt 2. Negativerklärungen Spender (für 3 Nr. 26 und 26a EStG) - Schutz für den Verein bei Doppelverwendung der Freibeträge 3. Muster Zuwendungsbestätigung (Geld) - zu verwenden bei Geldspende und bei Verzicht auf Geld 4. Muster Zuwendungsbestätigung (Sachzuwendung) 5. Download Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) - Download-Link zum Hess. Finanzministerium
Anlagen zur Arbeitshilfe
Anlagen zur Arbeitshilfe Damit die Kasse stimmt! Arbeitshilfe für Kassierer, Kassenprüfer und Vorstandsmitglieder rund um die Themen Kassenführung und Kassenprüfung Übersicht: Anlage 1 Anlage 2 Anlage
MehrHessisches Ministerium der Finanzen. Gemeinnützige Vereine und Steuern
Hessisches Ministerium der Finanzen Hessisches Ministerium der Finanzen Gemeinnützige Vereine und Steuern Überblick 1. Zahlungen an Mitglieder 2. Spendenrecht 3. Mittelverwendung 4. Abgabe der Steuererklärung
MehrNur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. Steuerlicher Spendenabzug ( 10b EStG); Muster für Zuwendungsbestätigungen
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
MehrVeräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens
Veräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens I. Grundfall 1. Sachverhalt Einzelkaufmännisches Unternehmen A Anlagevermögen 500.000 Eigenkapital 900.000 Umlaufvermögen 400.000 900.000 900.000 A veräußert
Mehr1 Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Finanzordnung der Schützengilde Gärtringen 1985 e.v. (beschlossen in der ordentlichen Hauptversammlung am 23.03.2013) Inhalt: 1 Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 2 Haushaltsplan 3 Jahresabschluss
MehrSteuerliche Vorschriften über Spenden
I-39100 Bozen Brennerstr. 9 Tel.+39 0471 974 378 Fax.+39 0471 979 373 www.vss.bz.it - info@vss.bz.it Steuernummer 80022790218 Landesgericht BZ Nr. 8759/444 R.P.G. Volontariatsorganisation Dekret LH Nr.
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt
Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer Spendenbescheinigung Übungsleiterpauschale
MehrGeschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert
Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.
MehrBuß- und Verwarnungsgeldkatalog
Buß- und Verwarnungsgeldkatalog für Zuwiderhandlungen gegen das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) - abgestimmt zwischen den für die Umsetzung des BKrFQG zuständigen obersten Behörden des
Mehrc:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc
ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS
MehrSpenden vs. Sponsoring
MTV INFO Spenden vs. Sponsoring 1 Einführung Die Unterstützung durch Mittel von Privatpersonen und Firmen gewinnt bei der Umsetzung unseres Vereinszweckes und daraus abgeleiteten Veranstaltungen und Projekten
MehrZusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)
Zusatzprämientarif Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Genehmigt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment gestützt auf Art. 14 SERV-G, Art. 15 und 16 SERV-V in Verbindung mit Art. 4 des Bundesgesetzes
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrVereinsberatung: Steuern. Ablösesummen Ausbildungsentschädigung
Ablösesummen Ausbildungsentschädigung Steuerliche Behandlung bei der Körperschaftsteuer Zuordnung der Einnahmen aus Ablösesummen und Ausbildungsentschädigungen Zweckbetrieb wenn die Einnahmen des Zweckbetriebs
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrBusinessplan. Softwareunterstützung in der Extremitätenchirurgie. Manuel Mayr. Jürgen Tyka. 14. Juni 2006. Technische Universität München
Softwareunterstützung in der Extremitätenchirurgie Marina Berkovich Manuel Mayr Klaus Lochmann Jürgen Tyka Technische Universität München 14. Juni 2006 Outline Executive Summary 1 Executive Summary State
MehrDer Kassenprüfer. Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Der Kassenprüfer Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Vereinsförderung und beratung des Landessportbund Hessen e.v. Stand: November 2009 Kassenprüfer Satzungsregellungen
MehrE N T S C H E I D S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5736 Entscheid Nr. 137/2014 vom 25. September 2014 E N T S C H E I D S A U S Z U G In Sachen: Vorabentscheidungsfrage in Bezug auf Artikel 43 des Gesetzes vom 11. Juni
MehrInfoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung
Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung Einen Teil des Projekts stellt der Bereich der Finanzen dar, der vom Projektstart an ein wichtiges Thema sein sollte, muss doch für ein
Mehr4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als
MehrEingangsformel. 1 Unterrichtung der Studienbewerber und Studenten. 2 Versicherungsbescheinigung. 3 Zuständigkeitsregelung SKV-MV
Verordnung über Inhalt, Form und Frist der Meldungen sowie das Meldeverfahren für die Krankenversicherung der Studenten (Studentenkrankenversicherungs- Meldeverordnung - SKV-MV) SKV-MV Ausfertigungsdatum:
MehrGrant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
MehrGRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen
GRUNDSATZVEREINBARUNG abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien im folgenden stets kurz Gremium
MehrAuftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV
Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach
Mehr1. Wie viel Zinsen bekommt man, wenn man 7000,00 1 Jahr lang mit 6 % anlegt?
Zinsrechnung mit der Tabellenform: Berechnen der Jahreszinsen Ein Sparbuch mit 1600 wird mit 4% verzinst. Wie Zinsen erhält man im Jahr? Geg.: K = 1600 p% = 4% ges.: Z Das Kapital (Grundwert) entspricht
MehrAnlage zum Antrag auf Leistungen nach 13 a USG (Leistungen für Selbstständige im Falle einer Wehrübung) *)
Absender Kreis Stormarn Amt für Unterhaltssicherung 23840 Bad Oldesloe Vor dem Ausfüllen bitte die Hinweise auf der letzten Seite beachten Anlage zum Antrag auf Leistungen nach 13 a USG (Leistungen für
MehrVEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS
VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS zwischen (Firma / Behörde) Anschrift: Tel.: Email: Branche Beschäftigtenzahl: - nachfolgende Praxisstelle genannt - und Herrn / Frau geb.
MehrDas unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer
Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB
MehrHinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.
Antrag für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
MehrVereinsberatung: Steuern. Spielgemeinschaften. Vereinsgemeinschaften
Spielgemeinschaften Vereinsgemeinschaften Gesetzliche Voraussetzungen 705 ff BGB: 705 BGB Gesellschaft bürgerlichen Rechts 705 BGB Inhalt eines Gesellschaftsvertrages 706 BGB Beiträge der Gesellschafter
MehrGebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
www.wpk.de/rechtsvorschriften/ Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer (Körperschaft des öffentlichen Rechts) gemäß 61 Abs. 2 WPO in der Fassung des Beiratsbeschlusses vom 29. April 2016 * 1 Allgemeines
MehrBitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei.
Absender: Name Straße PLZ, Ort zurück: per Post (incl. Belege) oder per Fax (incl. Belege) Vogel & Vogel Steuerberater Wettinerstr. 28 04600 Altenburg Telefax +49 3447 502683 Fragebogen zur Gewinnermittlung
MehrLU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:
LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene
MehrAktuelle Aspekte des Gemeinnützigkeitsrechts
Aktuelle Aspekte des Gemeinnützigkeitsrechts Frankfurt am Main: 19. Mai 2015 Dr. Klaus Zimmermann Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Seite 2 Inhaltsverzeichnis Zur Person Dr. Klaus Zimmermann ist
MehrDer Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt. Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd
Der Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd Selbständig, was nun? Welche Abgaben? Welche Steuern? Welche Pflichten? Was bin ich? Freiberufler oder Gewerbetreibender?
MehrAuswertung Fünfjahresüberprüfung
Auswertung Fünfjahresüberprüfung Insitution Abkürzung Anzahl Rückmeldungen Lehrbetrieb Lehrbetrieb mit -Angebot (befreiter Betrieb) Ausbildungszentrum mit Basisausbildung und -Angebot Überbetriebliches
MehrHinweise und Ausfüllhilfe zur Belegführung
Hinweise und Ausfüllhilfe zur Stand Dezember 2014 Erläuterung Zuwendungsvertrag Was gibt den Rahmen für die Durchführung der Maßnahme vor? Förderrichtlinie Kultur macht stark Vertrag und Nebenbestimmungen
MehrSwiss Life Vorsorge-Know-how
Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrFremdwährungen in Buchungen erfassen
Fremdwährungen in Buchungen erfassen Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1163 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweisen 2.1. Buchung in Fremdwährung erfassen 2.2. Konto in Fremdwährung führen 3.
MehrSpesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO)
Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO) Auszug aus Kreisschreiben der Steuerverwaltung des Kantons Bern vom 18. Januar 2008 Spesenreglemente für Non-Profit-Organisationen (NPO) Rahmenbedingungen
MehrUnternehmensplanung Fallbeispiele, Vorgehensweise
Unternehmensplanung Fallbeispiele, Vorgehensweise Werner Seebacher Seite 1 www.seebacher.com INHALT Unternehmensplanung - Fallbeispiele Seite 3 Fallbeispiele zum Download Seite 6 Vorgehensweise bei der
MehrPrignitzer Kleinbahnmuseum Lindenberg e.v.
für eine Mitgliedschaft im Kleinbahnmuseum Lindenberg als: Einzelmitgliedschaft Familienmitgliedschaft * Für jede Person ist ein weiterer Antrag auszufüllen (auf den Folgeseiten vorbereitet). Bitte die
MehrSteuerliche Behandlung von Preisgeldern
Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche
Mehrder Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.
der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. Er hat seinen Sitz in Frankfurt
MehrVereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Vereinigtes Königreich Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Nein.
MehrSteuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012
Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7-22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 Steuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012 Auf den nachfolgenden Tabellen ersehen
MehrL 04 12/15 A N T R A G A U F I N V A L I D I T Ä T S V E R S O R G U N G F Ü R Z A H N Ä R Z T E
WOHLFAHRTSFONDS L 04 12/15 A N T R A G A U F I N V A L I D I T Ä T S V E R S O R G U N G F Ü R Z A H N Ä R Z T E An die Ärztekammer für Niederösterreich Wohlfahrtsfonds Wipplingerstraße 2 1010 Wien Übermittlung
MehrAusbildungsvertrag. zwischen. Flugschule / Charterflug Gregor Stahnke, Mühlweg 4b, D-09385 Lugau OT Erlbach-Kirchberg, und Herrn / Frau
Seite 1 von 5 zwischen Ausbildungsvertrag, Mühlweg 4b,, und Herrn / Frau Name Vorname Geburtsdatum Geburtsort Anschrift Straße PLZ Ort Tel. privat Tel. dienstlich Mobil E-Mail nachfolgend Ausbildungsteilnehmer
MehrKann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?
Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,
MehrDieser Vertrag wird geschlossen zwischen dem Zweizimmerladen Anni Blüml und: Straße:.. Telefon:.Handy: e-mail: Bankverbindung IBAN:
Obere Wehd 3. 90518 Altdorf Telefon 09187-921301 Regalvermietung - Vertrag www.zweizimmerladen.de Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen dem Zweizimmerladen Anni Blüml und: Name: Straße:.. PLZ: Ort:.
MehrNur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden
MehrRUDER- UND TENNIS-KLUB. e.v. Köln gegründet 1905. NUTZUNGS-Ordnung. für Klubfahrzeuge
RUDER- UND TENNIS-KLUB e.v. Köln gegründet 1905 NUTZUNGS-Ordnung für Klubfahrzeuge Nutzungsordnung für Klubfahrzeuge Klubfahrzeuge und deren Nutzung Der Ruder- und Tennis-Klub Germania e.v. hält für seine
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
MehrProvisionssicherung: Ist die Maklerklausel im Notarvertrag noch die Lösung?
Provisionssicherung: Ist die Maklerklausel im Notarvertrag noch die Lösung? Hans F. Lutwitzi Rechtsanwalt,Bingen a.r. 24.02.2015 Köln Gesetzl. Neuregelung seit 13.6.2014 312 b BGB Für außerhalb von Geschäftsräumen
MehrThemenschwerpunkt Sofortrente
Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung
MehrHerausforderung: Schreiben wissenschaftlicher Texte im Studium
Keine Behinderung durch Handicap Ergebnisse aus dem World Café TISCHTHEMA Herausforderung: Schreiben wissenschaftlicher Texte im Studium START Bitte klicken Sie auf die einzelnen Texte! Kann man lange
Mehr(BStBl I S. 577); TOP 18 der Sitzung AO III/2015 vom 16. bis 18. September 2015
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern
MehrEinkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann
MehrJahreshauptversammlung
Jahreshauptversammlung HANSE AEROSPACE e.v. 29. April 2015 29. April 2015 1 Agenda Allgemeines Prüfungsschwerpunkte Ertragslage Vermögens- und Finanzlage Sonstiges Schlussbemerkung 29. April 2015 2 Allgemeines
MehrBegriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit
Selbstständig Unternehmenspräsentation im Nebenerwerb Dirk Max Langert Mustermann 19. Januar 30.06.2012 2016, IHK OWL, Bielefeld Seite 1 Grundsätzliches Begriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit
MehrNr. über EUR Kennwort. Nr. über EUR Kennwort. Nr. über EUR Kennwort
mit der Bitte, das Sparkonto/die Sparkonten abzurechnen und den Gegenwert einschließlich der Zinsen an die angegebene Bank zugunsten zu überweisen. Wir bitten, von der Berechnung von Vorschusszinsen abzusehen,
MehrStornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016
Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit
MehrBendel und Partner GbR Steuerberater
Bendel und Partner GbR Steuerberater Alfred Bendel Steuerberater Dipl. Kfm. Ulrich Haußmann Steuerberater information: Vorgehensweise bei Gewährung eines Benzingutscheins an Arbeitnehmer Vorbemerkung Die
MehrGewerblicher Grundstückshandel
Gewerblicher Grundstückshandel Veranstaltungsort: 17. Juni 2015 in München Diplom-Volkswirt Steuerberater, München Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.v. Gewerblicher
MehrSpenden und Sponsoring
und Sponsoring 1 Förder- oder sammel-vereine bzw. Stiftungen: Ausnahmsweise hat der Gesetzgeber die Beschaffung von geldern und deren Weiterleitung an andere steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften
MehrDienstleistungsvertrag
Dienstleistungsvertrag ( Beratung/Coaching/Psychotherapie) zwischen Vorname: Name: geb. am: wohnhaft in Straße, Nr.: PLZ / Ort: Telefon privat: Telefon mobil: E-Mail-Adresse: (im folgenden Klient genannt)
MehrÜbungsleiter und Spendenrecht
V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n Übungsleiter und Spendenrecht Möglichkeiten der Durchführung Anlagen: Download Zuwendungsbestätigungen Muster Zuwendungsbestätigungen (Geld) Muster Vereinbarung
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 1 GZ. RV/0621-L/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der T-GmbH, vertreten durch Dr. Rebernig & Partner GmbH, 9020 Klagenfurt, Paulitschgasse
MehrDer Fachbereich Wohnen informiert über
Fachbereich Wohnen Der Oberbürgermeister Der Fachbereich Wohnen informiert über die Wohnberechtigung im geförderten Wohnungsbau AnsprechpartnerInnen für Fragen der Wohnberechtigung oder Wohnungsvermittlung
Mehr-Prüfung der Tragwerksplanung-
Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»
MehrRichtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz
Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz Stand: Mai 2010 Italien (Italienische Republik) I. Auslieferung
MehrAnmeldung. Staatlich geprüfter Betriebswirt. Beginn: April 20 / Oktober 20. Essen: Tagesstudium. Düsseldorf: Abendstudium WIRTSCHAFTS AKADEMIE.
Anmeldung Staatlich geprüfter Betriebswirt Beginn: April 20 / Oktober 20 Düsseldorf: Tagesstudium Düsseldorf: Abendstudium Essen: Tagesstudium Essen: Abendstudium WIRTSCHAFTS AKADEMIE Name: Vorname: Geburtsdatum:
Mehreasy2000 Software Praxisbeispiele Einnahmen-Ausgaben Buchhaltung Seite 1
easy2000 Software Praxisbeispiele Einnahmen-Ausgaben Buchhaltung Seite 1 Anfangsbestand Kasse: Am 1.1. buchen Sie den Anfangsbestand Ihrer Kasse, im Beispiel mit EUR 2700,- In der Buchungsmaske wählen
Mehrzwischen und dem GKV-Spitzenverband*, Berlin
Ergänzungsvereinbarung zu 6 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung nach 39a Abs. 2 Satz 7 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit vom 03.09.2002,
MehrVERTRAG PARTIARISCHES DARLEHEN
VERTRAG PARTIARISCHES DARLEHEN zwischen Tel.: Mobil: E-Mail: - im folgenden Darlehensgeber genannt - und XiLLeR GmbH Deutschherrnstrasse 47a 90429 Nürnberg Tel.: 0911 4801317 Mobil: 0177 8033260 E-Mail:
MehrZwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...
Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten
MehrDie Zukunft sichern mit der SV GenerationenRente
Die Zukunft sichern mit der SV GenerationenRente Schenken Sie Ihrem Kind den Vorteil, den viele gerne hätten Zeit. Wenn Sie sich heute schon vorausschauend für die finanzielle Absicherung Ihres Kindes
MehrWerbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des
Werbebanner-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme
Mehr- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.
- 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrBIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg
BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg Workshop 5: Vertragliche Aspekte von Kooperationen Steuerliche Rahmenbedingungen im gemeinnützigen Bereich RA/StB Kersten Duwe Treuhand
MehrUnterschrift unterwegs
Unterschrift unterwegs Kurzpräsentation zum Fachkongress 2015 Folie 1 Ausgangslage Privatrecht: 126 a BGB: (1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt
MehrVerein als Arbeitgeber
Verein als Arbeitgeber Edgar Oberländer Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2012 Kriterien für eine nichtselbständige oder selbständige Tätigkeit Nichtselbständige Tätigkeit
MehrRichtlinien Förderprogramm Energieeffizienz Haustechnik
Gemeindekanzlei Chilegass 1, Postfach 68, 6170 Schüpfheim Tel. 041 485 87 00, Fax 041 485 87 01 gemeindeverwaltung@schuepfheim.lu.ch, www.schuepfheim.ch Richtlinien Förderprogramm Energieeffizienz Haustechnik
MehrUlrich Krumme. Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD. Rechtslage ab 01.01.2012
Ulrich Krumme Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD Rechtslage ab 01.01.2012 // Inhaltsverzeichnis I. Berücksichtigungsfähige Kinder 3 II. Allgemeine Voraussetzungen 5 III. Begriffsbestimmungen
MehrCheckliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt
Checkliste zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Wissen des Mitarbeiters zu Führen mit Zielen Reicht es aus? Nein? Was muß vorbereitend getan werden?
MehrBerufungsentscheidung
E Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/2323-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart betreffend Rückerstattung
MehrLorenz & Partners Legal, Tax and Business Consultants
Lorenz & Partners Legal, Tax and Business Consultants Kanzlei-Information Nr.: 21 (GE) Ehe, Familie, Scheidung, Unterhalt und Erbrecht im deutschen und thailändischen Recht August 2015 All rights reserved
MehrGESUCH UM UNENTGELTLICHE RECHTSPFLEGE
Adresse des zuständigen Gerichts Dossier Nr.:... Datum:... GESUCH UM UNENTGELTLICHE RECHTSPFLEGE Persönliche Angaben über den Gesuchsteller/die Gesuchstellerin Name Vorname Adresse Geburtsdatum Beruf/Arbeitgeber
MehrBetreuungsvertrag Kindertagespflege
Kindertagespflege zwischen den Personensorgeberechtigten Name wohnhaft Telefon und der Tagespflegeperson Name wohnhaft Telefon zur Betreuung in Kindertagespflege von Name geb. am 1. Betreuungszeiten Die
MehrNotwendige Dokumente
Au-Pair in China Programm Notwendige Dokumente Im Laufe deiner Bewerbung und vor deiner Abreise nach China wirst du folgende Dokumente - in der Regel in untenstehender Reihenfolge - benötigen: Dokument
Mehrgolfclub-fleesensee.de
Jahresspielberechtigungsvertrag zwischen der Fleesensee Sportanlagen GmbH c/o Golf & Country Club Fleesensee e.v. Tannenweg 1, D-17213 Göhren-Lebbin vertreten durch die Geschäftsführer Wolfgang Hilleke,
MehrBRASILIANISCHE BOTSCHAFT IN BERLIN AUSSCHREIBUNG NR. 02/2015
BRASILIANISCHE BOTSCHAFT IN BERLIN AUSSCHREIBUNG NR. 02/2015 Die Brasilianische Botschaft mit Sitz in Berlin führt zu den nachfolgenden Bedingungen eine Ausschreibung (Aufforderung zur Angebotsabgabe)
MehrAllgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche
Allgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche Anlagen: 3 Nr. 26a EStG = 500 - Muster Vereinbarung mit dem Spender - Muster Negativerklärung des Spenders - Download Zuwendungsbestätigungen - Muster Zuwendungsbestätigung
MehrMERKBLATT. FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ (FPfZG) Zeit für Pflege durch Arbeitszeitreduzierung. Recht und Steuern
MERKBLATT Recht und Steuern FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ (FPfZG) Seit dem 1. Januar 2012 ist das Familienpflegezeitgesetz in Kraft, das eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ermöglichen und dem Wunsch
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung im Haushaltsjahr 2016*
Achtung, letzter Abgabetermin für diesen Antrag ist der 30. November 2015 Stadtverwaltung Freital Amt für Soziales, Schulen und Jugend Postfach 1570 01691 Freital (Ort, Datum) Antrag auf Gewährung einer
MehrVereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden
Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es
MehrAmbulante Behandlung von Asylsuchenden und Flüchtlingen
Ambulante Behandlung von Asylsuchenden und Flüchtlingen Grundlagen zur Abrechnung Name Funktion Struktur Elke Ruby Datum 26.09.2015 Ambulante Behandlung von Asylsuchenden und Flüchtlingen I Für Asylbewerber
Mehr