Internationales Eisenbahntransportkomitee Generalversammlung des CIT

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1 info 5 Internationales Eisenbahntransportkomitee 2014 Inhaltsverzeichnis Konferenz der Reklamationsdienste Personenverkehr An der Konferenz vom 25. September 2014 in Bern nahmen Mitarbeiter der Rechtsdienste, der Vertriebs- und Rechtsabteilungen sowie der Reklamationsdienste der Mitgliedsunternehmen der UIC und des CIT aktiv teil. Hauptthemen in diesem Jahr bildeten der Ausblick über die neue politische Landschaft in Brüssel, die bisherige Umsetzung der Fahrgastrechte sowie der Datenschutz. Darüber hinaus wurden Themen wie Einnahmesicherung und Einnahmekontrolle im internationalen Personenverkehr sowie das Train Information System (TIS) vorgestellt. Seite 3 Generalversammlung des CIT Gerne laden wir unsere Mitglieder zur Generalversammlung des CIT ein. Sie findet am Donnerstag, 20. November 2014 in Bern, am Sitz des CIT (Saal A, 1. Stock) an der Weltpoststrasse 20 statt. Der offizielle Teil der Sitzung beginnt um Uhr und dauert bis spätestens um Uhr. 2 CCTT: Plattform für Eur-Asische Transportintegration 3 Konferenz der Reklamationsdienste Personenverkehr 5 Full Service Model Initiative (FSM) 5 ÖV Chipkartensystem vom höchsten niederländischen Gericht gebilligt 6 Niederländisches Gericht verneint Recht auf Entschädigung für eigenmächtig geänderte Streckenführung 7 Eurasische Eisenbahngüterverkehre neue Betätigungsmöglichkeiten für die Bahnen 8 Neue Fassung der ER CUI 9 Rechtsanwendung 9 CIT-Itself 12 CIT-Kalender Editorial Liebe Leserinnen und Leser, Die Wahlen ins EU Parlament sind bereits Geschichte. Die Positionen in der EU- Kommission sind besetzt. Die Rechtsetzungsarbeit wird langsam wieder aufgenommen. Viele Regulierungsthemen im Bereich Eisenbahn werden unfertig von der letzten Legislaturperiode geerbt. Soll aber alles weiterlaufen wie gehabt? Ich erlaube mir an alle beteiligten Akteure mit den Worten des Philosophen Karl Popper einen Wunsch anzubringen: Niemand ist gegen Irrtümer gefeit; das Große ist, aus ihnen zu lernen. Die europäische Bahnreform begann mit der Richtlinie 91/440. Wir reformieren nun rollend seit bald 25 Jahren. Es besteht inzwischen genügend Praxiserfahrung mit den unterschiedlichsten Regulierungsmodellen um mit Zahlen, Daten und Fakten zu prüfen, welche Massnahmen erfolgreich waren und welche nichts gebracht haben. Ich wünsche mir ein bisschen kritischer Rationalismus bei der künftigen Eisenbahnregulierung. Die zweifellos noch bestehenden Probleme sollen demnach undogmatisch, methodisch und vernünftig untersucht und geklärt werden! Das CIT würde in der Zukunft sehr gerne ein qualitativ hochstehendes, zielführendes und unternehmenfreundliches Regelwerk in die Praxis umsetzen! Beste Grüsse aus Bern Cesare Brand Generalsekretär des CIT

2 Verkehrsrecht und Verkehrspolitik CCTT: Plattform für Eur-Asische Transportintegration Der globale Warenhandel wird sich nach einer Studie der Grossbank HSBC nach Umfrage von über 5`500 Unternehmen weltweit zufolge bis 2030 mehr als verdreifachen. Treiber bleibt unverändert Asien. Fortschreitende Wirtschaftsintegration Asiens Die diesjährige XXIII Tagung des Koordinationsrats für Transsibirische Verkehre (CCTT) stand im Zeichen einer neuen Etappe nicht nur, weil sie seit dem zwanzigjährigen Bestehen des CCTT zum ersten Mal auf dem wichtigen Knotenpunkt Ekaterinburg (ehemals Swerdlowsk) der Transsibirischen Magistrale (Transsib) mit Anbindung aus der südlich anschliessenden Seidenstrasse stattfand sondern auch, weil sie neue strategische Impulse für eine verstärkte wirtschaftliche Integration des eurasischen Wirtschaftsraumes zum Ausdruck brachte. Rückgrat dieser Anstrengungen für eine verstärkte Eur-Asische Wirtschaftsintegration wird sowohl die Transsibirische Magistrale als auch die nördlich davon verlaufende Baikal-Amur Magistrale spielen. Aus den verschiedenen Präsentationen an der XXIII CCTT-Tagung sind deutlich folgende Zeichen zu erkennen: 60% aller globalen Eisenbahngüterbeförderungen werden zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik China abgewickelt. 30% des chinesischen BIP für 2013 wird durch Export von Gütern und Dienstleistungen generiert. 16% dieser Exporte gehen in die Europäische Union, wovon lediglich nur 0.5% aller Güterexporte aus China nach Europa per Bahn unternommen werden. Dies stellte mit klaren Worten Wu Yuntian, Präsident und Generalmanager der Chinesischen Bahnen (CRCT), fest. Das vorhandene Potenzial für die Bahnen konnte von den über 200 anwesenden TeilnehmerInnen nicht übersehen werden. Eisenbahngüterbeförderungen auf der Transsib nach Europa für 9 Tage Gegenwärtig wickeln die chinesischen Absender die Eisenbahngüterbeförderungen über drei Grenzübergänge für Verkehre nach Europa ab pro Monat 105 Ganzzüge über den Grenzübergang Alshankou im Transit durch Kasachstan, 19 Ganzzüge mit direktem Anschluss an die Transsib im Nord- Osten des Landes über den Grenzübergang Manguli sowie 4 solche Züge über den Grenzübergang Erljan im Transit durch die Mongolei. Die Zeitkomponente wurde in der Zwischenzeit mit dem RZD-Projekt Transsib für 7 Tage auch entscheidend optimiert. Mehrere Vortragende bestätigten die Überwindung von km pro Tag als reale Grös se somit kann eine Lieferung in nur 9 bis 10 Tagen aus China nach Zentraleuropa der Regelfall sein, wenn auch die Grenzaufenthalte entsprechend optimiert und die Zollverfahren vereinfacht werden können. Anschluss an den entstehenden Wirtschaftsraum suchen sowohl Japan als auch Südkorea, nicht zuletzt auch im Das CIT wurde als Redner zur jährlichen Tagung des Koordinationsrats für Transsiberische Verkehre (CCTT) in Ekaterinburg eingeladen Transportbereich, wo die Eisenbahngüterbeförderungen praktisch die einzige Transportlösung für diese Binnenregionen (wenn die Mongolei dazu gezählt wird) darstellen. Japanische und südkoreanische Vorsitzende der jeweiligen Spediteur-Organisationen sind im Vorstand des Koordinationsrates vertreten. Für Japan ist die Angleichung der See- und Eisenbahntarife auf der Transsib gemäss Kenjiro Masuda, Präsident der Transsibirischen Operateure Japans, von entscheidender Bedeutung. Er möchte eine Wirtschaftskonferenz zu den Transsibirischen Beförderungen unter der Ägide der CCTT in Japan initiieren, die voraussichtlich schon im nächsten Jahr stattfinden wird. Gute Möglichkeiten erhoffen sich auch die südkoreanischen Spediteure zur Nutzung der Transsib im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der neuen Strecke Port Ragin in Nordkorea und mit Port Hasan südlich von Wladiwostok. Nachhaltige eurasische Eisenbahngüterbeförderungen Mehrmals wurde an der Tagung von den verschiedenen Rednern der Wunsch nach einem gemeinsamen eurasischen Eisenbahntransportmarktes geäussert. Dafür sind sicherlich neue Konzepte auch im Recht gefragt, was eine fortschreitende Rechtsharmonisierung notwendig macht. Wie der Präsident der RZD, V. Yakunin, einleitend ausdrückte, geht es bei den Transsibirischen Beförderungen nicht mehr nur um die Beförderung von Gütern vom Punkt A nach Punkt B über km, sondern um eine uneingeschränkte grenzüberschreitende Abwicklung von Transportdienstleistungen zwischen abgelegenen Produktions- und Konsumzentren in einem grossen Wirtschaftsraum wie Eur-Asia. Leitbildlich fasste er dies folgendermassen zusammen: Der Transport ist die Lokomotive dieser wirtschaftlichen Entwicklung und dafür ist die Transsibirische Magistrale wie prädestiniert. brauchen rechtliche Interoperabilität Dies brachte die Frage der rechtlichen Interoperabilität für grenzüberschreitende Eisenbahngüterbeförderungen deutlich in den Vordergrund, was aus den Ausführungen der Vertreter der weiteren Grossplayer aus Europa wie DB Schenker und SNCF Geodis zu entnehmen war. Das CIT ist in Kooperation mit der OSShD stets bemüht, die unsichtbare 2 CIT-INFO NR. 5 / NOVEMBER 2014

3 personenverkehr Grenze zweier Rechtsregime zu überwinden und zu harmonisieren sowie Beförderungsdokumente wie den Einheitsfrachtbrief CIM/SMGS in der Praxis zu realisieren. Neue Impulse in diese Richtung kommen auch mit der politischen Deklaration der 37 Transportminister im Rahmen der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE), wonach parallel und ergänzend sowohl Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB EurAsia) als auch harmonisierte Modelregeln auf UNECE-Ebene vorbereitet wurden. Somit sollen beide Teile von Eur-Asia nicht auseinander klaffen, sondern immer näher zusammenrücken. Zu diesem Zweck bietet CCTT ausgezeichnete Rahmenbedingungen für Fachgespräche und Networking. Erik.Evtimov(at)cit-rail.org Personenverkehr Konferenz der Reklamationsdienste Personenverkehr An der Konferenz vom 25. September 2014 in Bern nahmen Mitarbeiter der Vertriebs- und Rechtsabteilungen sowie der Reklamationsdienste der Mitgliedsunternehmen der UIC und des CIT aktiv teil. Hauptthemen in diesem Jahr bildeten der Ausblick über die neue politische Landschaft in Brüssel, die bisherige Umsetzung der Fahrgastrechte sowie der Datenschutz. Darüber hinaus wurden Themen wie Einnahmesicherung und Einnahmekontrolle im internationalen Personenverkehr sowie das Train Information System (TIS) vorgestellt. In der neuen Legislaturperiode sollen die Fahrgastrechte (PRR) weiter gestärkt und kundenfreundlicher gestaltet werden. Die PRR-Revision läuft bis 2016 und soll 2019 in Kraft treten. Die heute geltenden PRR-Ausnahmen für inländische Fernverkehre werden wohl aufgehoben werden. Es besteht das Risiko, dass die Entschädigungsvorgaben der Bahnen jenen der Fluggesellschaften angeglichen und pauschalisiert werden. Künftig sollen Reisende proaktiv über ihre Fahrgastrechte informiert werden müssen. Höhere Gewalt soll bei allen Verkehrsträgern nach gleichen Regeln entschädigt werden. Für CER und CIT bedeutet dies, die Entwicklungen in Brüssel weiterhin aufmerksam zu verfolgen und den MEP die Bahnwelt näher zu bringen, um so dem Copy-Paste-Risiko zu entgehen, dass die Fahrgastrechte aus der Luftfahrt ungefiltert in die Gesetzgebung für die Eisenbahnen transferiert werden. Die Konferenz wurde durch die Tagungspräsidentin, Carmen Filipescu, eröffnet Im Mai dieses Jahres waren die EU-Bürger aufgerufen, ein neues Europäisches Parlament zu wählen. Ilja Lorenzo Volpi (CER) hat die Zusammensetzung der Parlamenten analysiert, um herauszufinden, was dies für die Bahnen und die künftige EU-Transportpolitik bedeuten wird: Es können drei Gruppen ausgemacht werden. Die zwei praktisch gleichgrossen Blöcke des wirtschaftsfreundlichen Mitte-Rechts- Bündnisses und des Mitte-Links-Bündnisses sowie die heterogenen Euroskeptiker, welche künftig das Zünglein an der Waage spielen könnten, wenn die beiden Bündnisblöcke keine Kompromisse finden. Isabelle Saintilan (SNCF) zeigte die bisherige Umsetzung der Fahrgastrechte auf. Ein Bericht der Europäischen Kommission gibt den Bahnen recht gute Noten. Es wurde keine systematische Missachtung der Bestimmungen in der Verordnung festgestellt. Die Kundendossiers werden meist fristgerecht behandelt. Bemängelt wurde die fehlende Verfügbarkeit von durchgehenden Beförderungsausweisen und, im Fall von Störungen, die häufig unzureichende Unterstützung mit Erfrischungen und Mahlzeiten. Das CIT hatte umgehend nach dem EuGH-Urteil vom letzten Jahr, auch im Fall von höherer Gewalt Verspätungsentschädigungen auszurichten, die entsprechenden CIT- Dokumentationen angepasst (GCC-CIV/PRR und AIV). Das ausgebende EVU, zuständig für die Bearbeitung der Verspätungsreklamationen, braucht nicht mehr bei den anderen EVUs die Verspätungsursache nachzuforschen. Jan Vávra zeigte am Fall der Tschechischen Eisenbahnen (CD), dass die PRR-Entschädigungskosten steigen. Die Reisenden sind heute besser über ihre Rechte informiert und entsprechend steigt auch in Tschechien seit 2009 die Anzahl der eingereichten Gesuche stark an. Die CD reagierte mit dem Ausbau des Störungsmanagements. Ziel ist es, dass möglichst viele Reisende im Fall einer Störung ihr Reiseziel noch am gleichen Tag erreichen, sei es mit Ersatzbussen, 3 CIT-INFO NR. 5 / NOVEMBER 2014

4 personenverkehr Zügen der Konkurrenz oder häufig per Taxi. Auch werden Getränke abgegeben. Das Zugpersonal hat die Möglichkeit, Gutscheine abzugeben. Ein Call Center für Reisende hilft während 24 Stunden in Tschechisch, Englisch, Deutsch oder Russisch. Im internationalen Bahnverkehr wird ein Grossteil der ausgegebenen Fahrscheine für andere Beförderer verkauft. Deshalb sieht das UIC-Merkblatt 361 vor, dass jährlich mindestens 500 solcher Fahrscheine durch die betroffenen Beförderer geprüft werden, ob diese auch ordentlich verkauft und abgerechnet worden sind ganz nach dem Motto Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Dazu stellt das CIT sogenannte Ersatzbeförderungsausweise zur Verfügung. Philipp Käser stellte nun einen Prozess vor, welchen die SBB seit zwei Jahren erfolgreich eingeführt haben, bei dem es nicht nötig ist, den Originalfahrschein des Reisenden einzuziehen. Die Fahrscheine werden ganz einfach mit Smart- Phones fotografiert und die Bilder zur Auswertung an die Abrechnungszentrale in Bern übermittelt. Dieser kundenfreundlichere Prozess erleichtert die Aufgabe des Zugpersonals sowohl kommunikativ gegenüber dem Reisenden als auch administrativ bei der Bearbeitung. Zudem können alle Fahrscheinarten erfasst werden, auch InterRail- und Eurail- Pässe. Es wurden viele interessante Themen diskutiert wie z. B. Umsetzung der PRR, Datenschutz, Anwendung von TIS sowie Einnahmekontrolle Der Technical Manager des Train Information System (TIS), Josef Stahl (RailNetEurope) zeigte in einer Live-Demo den Entwicklungsfortschritt dieses Internet-basierten Abfragesystems für die grenzüberschreitenden Zugläufe in Mitteleuropa. Die neuste Version ermöglicht personalisierte Abfrageeinstellungen, welche im Nutzerprofil gespeichert werden können. Auch wurde die Abfragemöglichkeit optimiert, so dass ein gesuchter Zug auch mit unterschiedlichen nationalen Zugnummern gefunden wird. Die grenzüberschreitenden Personenzüge sind neu noch zwölf Monate nach dem geplanten Verkehr im TIS abrufbar, minutengenau, auch bei einem (Teil-) Ausfall oder einer Umleitung. Am Nachmittag standen der Datenschutz und die Datenschutzregelung in den Reklamationsdiensten auf der Tagesordnung. Wozu? Die Antwort von Frau Dr. Victorine Kossi kam prompt: Datenschutz ist ein Grundrecht. Jeder Mensch soll grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen. Die fortschreitende technische Entwicklung in der automatisierten Datenverarbeitung führt zu steigenden Gefahren des Datenmissbrauchs. Es gibt immer mehr Daten, die nahezu unbegrenzt gespeichert, verknüpft und ausgewertet werden können. Die einzelne Person wird dadurch in ihren Persönlichkeitsund Freiheitsrechten beeinträchtigt, insbesondere, wenn sie nicht weiss, wer welche Daten über sie hat, was mit den Daten geschieht und an wen diese weitergegeben werden. Jede personenbezogene Datenverarbeitung obliegt einer gesetzlichen Grundlage. Auf EU-Ebene gilt die Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr von Sie soll bis Ende des Jahres durch eine Verordnung ersetzt werden. In Deutschland gibt es auf nationaler Ebene das Bundesdatenschutzgesetz. Doch wie wird dieses Selbstbestimmungsrecht angewendet? Kann es überhaupt durchgesetzt werden? Kundendatenschutz ist eine wichtige Basis für das Kundenvertrauen und leistet auch Verbraucherschutz. Die drei Pfeiler zur Umsetzung gegenüber den Kunden sind dessen Information über die Einhaltung seiner Rechte, grosse Transparenz in den Prozessen und wenn immer möglich seine Selbstbestimmung. Der Grundsatz der Datensparsamkeit und Datenvermeidung gebietet keine oder möglichst wenig personenbezogene Daten zu verarbeiten, das Entstehen von Daten mit Personenbezug oder Personenbeziehbarkeit von vornherein ausschliessen bzw. auf ein Minimum beschränken, kurz: möglichst wenig Daten zu sammeln. In der Praxis bedeutet dies zum Beispiel, dass die Bankverbindung des Reisenden erst verlangt wird, wenn entschieden ist, dass der Kunde auch Anspruch auf eine Entschädigung hat und Geld zurückerstattet wird. Eine Erhebung der Bankverbindung vor der Anspruchsprüfung widerspricht dem Datenschutzgrundsatz. Zudem muss der Kunde über das Vorgehen und die Verwendung seiner personenbezogenen Daten informiert werden. Sollen diese für anderweitige kommerzielle Projekte verwendet werden dürfen, ist beim Kunden vorgängig und proaktiv das Einverständnis einzuholen. Eine weitere interessante Herausforderung in der internationalen Zusammenarbeit ist die Datenweitergabe an andere Länder. Innerhalb der EU/EWR und in Drittländer mit angemessenem Datenschutzniveau ist dies erlaubt, in Drittländer ohne angemessenen Datenschutz hingegen grundsätzlich verboten. In der Praxis braucht es im letzteren Fall zwischen den betroffenen Unternehmen eine verbindliche Datenschutzregelung, damit Reklamationsfälle trotzdem ausgetauscht und (hoffentlich) zur Zufriedenheit des Reisenden erledigt werden können. Datenschutzanforderungen und ihre Umsetzung für eine gesetzeskonforme Zusammenarbeit zwischen den Bahnen und gegenüber den Reisenden wurde bereits auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe CIV gesetzt. Thomas.Gyger(at)cit-rail.org 4 CIT-INFO NR. 5 / NOVEMBER 2014

5 PersonenVERKEHR Full Service Model Initiative (FSM) Die Full Service Model (FSM) -Initiative wurde ursprünglich im Zusammenhang mit Phase 1 der TAP-TSI aufgebaut und besteht aus einer freiwilligen, geschäftsorientierten Arbeitsgruppe,mit Vertretern von Eisenbahnverkehrsunternehmen und Fahrausweisverkaufsstellen. Seit Ende 2014 wird die FSM-Initiative als freiwillige Geschäftsinitiative fortgeführt und bezweckt, in einem ersten Schritt offene IT-Spezifikationen für das Buchen von Bahndienstleistungen zu entwickeln. Die FSM-Initiative hat jedoch auch eine Bedeutung für die Multimodalität indem es daruf ausgericthet ist, dass später auch andere Verkehrsträger wie Stadtverkehrsträger, Luftbeförderer etc. einbezogen werden können. Derzeit nehmen folgende Eisenbahnunternehmen am FSM teil: ATOC, BeNeRail, DB, PKP InterCity, SNCF, SJ, Trenitalia und Renfe. Seitens der Fahrausweisverkaufsstellen beteiligen sich Amadeus, Sabre, Trainline und Travelport. Unterstützt wird FSM von CER, ETTSA (The European Technology & Travel Services Association) und ECTAA (The European Travel Agents and Tour Operators Associations). Seit Juli 2014 ist das CIT als Berater im FSM aktiv. Das Hauptziel des FSM ist die Schaffung neuer Standards für open-it Systeme für den Vertrieb von Bahndienstleistungen - und zwar nicht nur zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen, sondern auch zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen und den Fahrausweisverkaufsstellen wie den sogenannten Global Distribution Systems (GDS) und Online-Reiseagenturen. Der primäre Anwendungsbereich umfasst Punkt-zu-Punkt-Fahrausweise aufgrund einer gewählten Fahrplanauskunft. Bahnreisepässe und andere offene Fahrausweise werden in einer zweiten Phase der FSM-Initiative behandelt. Die Arbeiten des FSM sind entsprechend dem Ablauf eines Verkaufsvorgangs in sieben Arbeitsprozessen gegliedert, beginnend mit den Basisinformationen wie Fahrplan und Grunddaten, gefolgt von Reiseplanung, Angebot, Buchung, Verkauf, Durchführung, Abrechnung, Reklamationsbehandlung sowie vertragliche und gesetzliche Aspekte. Zunächst konzentrieren sich die Arbeiten auf die ersten Schritte des Verkaufsprozesses: Grunddaten/Fahrplandaten, Reiseplanung, Angebot und Buchung. Ein zweiter Teil umfasst Verkauf, Durchführung, Abrechnung, Reklamationsbehandlung etc. In einem ersten Teil werden bis Anfang 2015 die Geschäftsanforderungen fertiggestellt und genehmigt. Danach werden in einer Spezifikationsphase die praktische Validierung ( Konzeptnachweis ) der wichtigsten Vorgaben und Konzepte für FSM erarbeitet und bis Ende 2015 abgeschlossen. Das CIT nimmt in der Arbeitsgruppe FSM aktiv im Arbeitsprozess Vertragliche und gesetzliche Aspekte teil. Die Hauptaufgabe besteht in der Unterstützung der ganzen Arbeit aus gesetzlicher und vertraglicher Sicht, wobei es insbesondere darum geht, dass das FSM mit bestehendem internationalem und europäischem Eisenbahnrecht wie den ER CIV, den PRR, den TAP-TSI etc. kompatibel ist. Das CIT hilft dem Projekt auch bei der Beantwortung von Fragen, die während der Arbeit entstehen, wie beispielsweise der Frage: Wann ist der Beförderungsvertrag als abgeschlossen zu betrachten (wichtig insbesondere für den Internet-Verkauf)? oder den rechtlichen Konsequenzen personalisierter Fahrausweise (heute lauten Eisenbahnfahrausweise zunehmend auf eine bestimmte Person, wie dies im Flugverkehr der Fall ist). Das FSM hat auch grossen Einfluss auf die zukünftigen Arbeiten des CIT und dessen Produkte wie das neue CIV- Fahrausweishandbuch. Es gilt daher von Beginn an zu berücksichtigen, dass die von FSM neu geschaffenen Verkaufsschnittstellen künftig die zentralen internationalen Standards für den Verkauf internationaler Bahnprodukte sein werden. Jan.Svensson(at)cit-rail.org Original: EN ÖV Chipkartensystem vom höchsten niederländischen Gericht gebilligt In seinem jüngsten Urteil befand das höchste Gericht der Niederlande, dass das EVU auf Verlangen von Reisenden die Umwandlung von elektronischen Fahrausweisen in lesbare Schriftzeichen vor, nach und während der Reise zu gewährleisten habe. Die technischen Möglichkeiten dafür sind schon heute vorhanden. Daher besteht für NS keine Notwendigkeit, wieder Papierfahrausweise einzuführen. Hintergrund des Falls Seit 9. Juli 2014 ist NS im Binnenverkehr vollständig zum System des elektronischen Fahrausweises übergegangen, zur sog. ÖV-Chipcard, wo alle Informationen auf einer Chipkarte gespeichert sind. Ein Reisender klagte gestützt auf Artikel 7 (5) des Anhangs I der Rail PRR (d.h. Art. 7 (5) der CIV), er erfordere, dass elektronische Fahrausweise in lesbare Schriftzeichen umwandelbar sein müssten. Der Reisende verlangte von NS auch die Wiedereinführung von Papierfahrausweisen, weil es nicht möglich sei, seinen Ausweis, wie in Art. 7 (3) CIV vorgesehen, zu überprüfen. Es fehle deshalb an der erforderlichen Gleichwertigkeit der ÖV-Chipcard zum Papierfahrausweis. Der Fall wurde schliesslich bis zum höchsten Gericht weitergezogen. 5 CIT-INFO NR. 5 / NOVEMBER 2014

6 PersonenVERKEHR Urteil des Gerichts Der «College van Beroep voor het bedrijfsleven» befand in seinem Urteil vom 29. September 2014, dass NS nicht zu Papierfahrausweisen zurückzukehren brauche. Das Gericht führte aus, dass die Informationen auf einem Papierfahrausweis und einem elektronischen Fahrausweis nicht in gleicher Weise zugänglich sein können und dass dies nicht unter das Gebot der funktionalen Gleichwertigkeit gemäss Art. 7 (3) CIV falle. Trotzdem soll das EVU, wann immer ein Reisender den Status seiner Chipkarte festzustellen wünsche, dies im Zug mittels Chipkarte-Gerät des Kontrolleurs ermöglichen. Die NS war in der Lage aufzuzeigen, dass auch im Transportsektor moderne IT-Technologien gestatten, den Reisenden die auf ihrer Chipkarte enthaltenen Informationen zu liefern. Das Gericht anerkannte, dass die Reisenden bereits Zugang zum aktualisierten Stand der Daten ihrer Chipkarte haben: beim Check-in, bei den Fahrausweisverkaufsapparaten, via NS Webseite oder bei Entgegennahme eines Ausdrucks der elektronischen Information im NS-Office. Überdies haben die Reisenden die Möglichkeit, den gegenwärtigen Stand der Chipkarte während der Reise über das Gerät des Kontrolleurs in Erfahrung zu bringen. Weil eine solche Prüfung vom Verhalten des Kontrolleurs abhängt, legte das Gericht fest, dass diese Möglichkeit einem Reisenden jederzeit offen stehen müsse und der Kontrolleur zu kooperieren habe. Das Gericht entschied, dass alle diese Möglichkeiten insgesamt die von Art. 7 (3) CIV in Anlage I der Eisenbahn- PRR geforderte gleichwertige Echtheit gewährleisteten. Entsprechend diesem Urteil wird NS ihr gesamtes Personal instruieren, ihren Fahrgästen die Informationen auf deren Chipkarten mit Hilfe der Fahrausweisgeräte auf Verlangen zu zeigen. Der Fall hat in anderen EU-Mitgliedstaaten keine direkten Auswirkungen, stellt aber doch eine bewährte Praxis dar, die wenn die gleiche Frage anderswo in Europa aufgeworfen wird von den örtlichen Gerichten berücksichtigt werden kann. Die CIV-Arbeitsgruppe verfolgt das Thema der elektronischen Fahrausweise eng und befasst sich mit der Frage der funktionalen Gleichwertigkeit zwischen Papierfahrausweisen und elektronischen Fahrausweisen. Tetyana.Payosova(at)cit-rail.org Original: EN Nützliche Links Verordnung EG Nr. 1371/2007 (Rail PRR) College van Beroep voor het bedrijfsleven, AWB 13/398, Niederländisches Gericht verneint Recht auf Entschädigung für eigenmächtig geänderte Streckenführung Das höchste Gericht der Niederlande entschied kürzlich, dass ein Reisender, der nicht eine vom Bahnbeförderer organisierte Ersatzbeförderung (Bus) in Anspruch nahm und stattdessen eigenmächtig den Zug eines anderen Eisenbahnunternehmens benützte, keine Entschädigung für einen Extra- Fahrpreis verlangen kann. Sachverhalt Ein Passagier reiste in einem Zug der NS von Rotterdam nach Venlo. Vor Eindhoven waren die Schienen blockiert. Beim Umsteigen in Tilburg wurden die Reisenden über die Situation informiert und angehalten, auf den organisierten Bahnersatz zu warten. NS organisierte innerhalb von 30 Minuten eine Busersatzbeförderung nach Venlo. Trotzdem kaufte der Reisende einen Fahrausweis und nahm sofort einen Veolia-Zug nach Nijmegen und von dort nach Venlo. In der Folge verlangte er von NS die Erstattung des Fahrpreises für den Veolia-Fahrausweis (8 Euro). Urteil des Gerichts Der College van Beroep voor het bedrijfsleven folgte den beiden Entscheiden des Niederländischen NEB zugunsten von NS und entschied ebenfalls, dass Artikel 16 der Rail-PRR dem Reisenden im Falle einer eigenmächtig geänderten Streckenführung kein Recht auf Entschädigung einräume, wenn der ursprüngliche Bahnbeförderer eine Ersatzbeförderung organisiert hatte. Die Argumentation des Reisenden, dass nach Artikel 16 der Rail-PRR Busse keine vergleichbaren Beförderungsbedingungen und die von Veolia angebotenen Verbindungen eine Fortsetzung bei nächster Gelegenheit darstellten, verwarf das Gericht. Das Gericht stützte die Position der NS und erkannte, dass Art. 16 einen Beförderer nicht dazu verpflichte, im Falle von mehr als 60 Minuten Verspätung eine Fortsetzung mit einem anderen Beförderer anzubieten, da NS eine Ersatzbeförderung mit Bus zur Verfügung gestellt hatte. Folglich habe der Reisende in diesem Fall kein Recht auf Entschädigung. Dieses Gerichtsurteil steht in Einklang mit der CIT-Haltung zur Fortsetzung der Reise im Verspätungsfall gemäss Rail-PRR. Diese gibt Punkt der GCC-CIV/PRR wieder: Danach ist eine Fortsetzung nur mit den an der Durchführung des Beförderungsvertrags beteiligten Beförderern möglich und die Bedingungen haben jenen der ursprüngliche Reise vergleichbar zu sein. Tetyana.Payosova(at)cit-rail.org Original: EN Nützliche Links Verordnung EG Nr. 1371/2007 (Rail PRR) College van Beroep voor het bedrijfsleven, AWB 13/942, 12/09/ CIT-INFO NR. 5 / NOVEMBER 2014

7 Güterverkehr Eurasische Eisenbahngüterverkehre neue Betätigungsmöglichkeiten für die Bahnen Diese Hauptaussage zog sich anlässlich der letzten Sitzungen der Koordinatoren- und Steuergruppe CIM/SMGS Mitte September - nebst der laufenden Revision des SMGS - wie ein roter Faden durch. Die VertreterInnen von mehr als 35 Mitgliedsbahnen des CIT und der OSShD sowie die Chinesischen und Kasachischen Bahnen stellten fest, dass die Fortschreitende Globalisierung der Märkte und des Internet-Handels neue Perspektiven für die Bahnen eröffnet. Ein praktisches Beispiel Ein Berner Schüler D bestellt seine heissbegehrten Vans- Sportschuhe im Internet für CHF 15. Der chinesische Produzent steht vor der Aufgabe, diese auf dem schnellsten Weg an D zu liefern ohne dabei überteuere Transportkosten zu generieren. Eine Lieferung auf dem Seeweg würde ca. 45 Tage dauern und D ist nicht bereit zu warten. Schneller wäre die Variante per Flugzeug innerhalb von zwei Tagen, wofür D CHF 60 zusätzlich bezahlen müsste. Soviel wird er beim Sommerschlussverkauf auch in einem Berner Schuhgeschäft zahlen. Wer hat an die neue Transportmöglichkeit für Lieferungen von Postpaketen als Sammelgut in Containern per Bahn in neun bis zwölf Tagen aus China nach Europa gedacht? Dies wäre auch die ideale Lösung für D, da das Preis-Leistungsverhältnis perfekt stimmt. Eine Landbrücke zwischen Europa und Asien Die wichtige Rolle des gemeinsamen CIT/OSShD-Projektes Rechtliche Interoperabilität CIM/SMGS wird immer wieder durch neue Verkehre eindeutig bestätigt. Gemäss den Informationen der InterRail Gruppe wurde bei der Beförderung zwischen Brest an der polnisch-weissrussischen Grenze und Erenhot an der mongolisch-chinesischen Grenze ein Rekordergebnis erreicht. Nur 9 Tage hat die Beförderung auf der Strecke von mehr als km gedauert, was mit einer Rekordgeschwindigkeit von 900 km pro Tag verzeichnet wurde. Mit dem Zug wurden 41 Highcube 40 Container befördert, insbesondere beladen mit Stahlausrüstungen für die Entwicklung der Infrastruktur in der chinesischen Provinz Zhengzhou. Die Provinzregierung leistet grosse Unterstützung für die Entwicklung internationaler Eisenbahnverkehre, insbesondere mit Europa, um die neuen Entwicklungspotenziale für die aufstrebende Wirtschaftsregion zu verbessern. Nach den erfolgreichen Containerzugverkehren von Zhengzhou nach Hamburg im Sommer 2013 ist das Ziel dieser Verkehre, diese auch in die Gegenrichtung aufzubauen. Das Containerzugpaar wird unter den Kennwörtern Ostwind / Westwind bekannt. Die Anwendung des Einheitsfrachtbriefs CIM/SMGS für diese Verkehre in beide Richtungen ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche und reibungslose Beförderungen. Über diese neue Möglichkeit hat auch der Vertreter der Volksrepublik China im Komitee der OSShD anlässlich der Sitzung berichtet. Ist es dann nur Zufall, dass die Gründungsväter vor mehr als 100 Jahren den Weltpostverein, die OTIF und das CIT in Bern etabliert haben? Der Globallogistiker UPS hat darüber hinaus informiert, dass er ab dem 30. Juni 2014 eine reguläre Beförderung auf der Eisenbahnbrücke zwischen China und Europa plant. Als Abgangsorte in China wurden Chengdu und Zhengzhou genannt; als Bestimmungsorte in Europa werden Lodz in Polen und Hamburg in Deutschland anvisiert. Gemäss Angaben von UPS sind Beförderungen auf der Schiene doppelt so schnell wie die Seeschifffahrt und 70% billiger als der Luftverkehr für die gleiche Strecke. Nach einer Umfrage der UPS bei ihren Kunden gaben 71% der Befragten an, in den kommenden drei Jahren eine Umstellung der Verkehre auf die Schiene zu realisieren. Gut entwickelte Eisenbahninfrastruktur für eurasische Eisenbahngüterverkehre Eine gute Zusammenarbeit der Bahnen notwendig Die Zusammenarbeit zwischen den Russischen Eisenbahnen (RZD) und den Chinesischen Eisenbahnen (CR) wird auch künftig eine wichtige Rolle für die Entwicklung der Güterbeförderung zwischen Europa und China spielen. Zu diesem Zweck wurde am 20. Mai 2014 ein Abkommen über die strategische Zusammenarbeit zwischen RZD und CR unterschrieben. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden neue Grenzübertritte für den internationalen Schienengüterverkehr geschaffen, sowie die notwendige Eisenbahninfrastruktur gebaut. Dies soll die Transitzeiten für Beförderungen verkürzen und eine höhere Sicherheit gewährleisten. Die chinesischen sowie die mongolischen Eisenbahnen sind an der Entwicklung ihres Handels- und Eisenbahntrans- 7 CIT-INFO NR. 5 / NOVEMBER 2014

8 GÜTERverkehr portpotenzials durch eine Erleichterung und effizientere Abwicklung der euroasiatischen Beförderungen weiterhin interessiert. Zurzeit kann die Eisenbahn der Volksrepublik China erst 60% der Nachfrage für eurasische Beförderungen belegen, was ein grosses Entwicklungspotenzial bestätigt. Einheitsfrachtbrief CIM/SMGS und einheitliche ABB EurAsia des CIT Für die konkrete Unterstützung der Verwendung des Einheitsfrachtbriefs CIM/SMGS im Verkehr von und nach der Volksrepublik China sieht das CIT nebst der Verbriefung der chinesischen Sprache für die Ausfertigung des Frachtbriefs CIM/SMGS im Verkehr aus der VR China die prioritäre Eintragung dreier Verkehrsverbindungen in das Handbuch Frachtbrief CIM/SMGS vor, namentlich: Alshankou Dostyk, zwischen der Volksrepublik China und Kasachstan; Erljan Zaminuud, zwischen der Volksrepublik China und der Mongolei; Manzuli Zabaikalsk, zwischen der Volksrepublik China und der Russischen Föderation. Der Einheitsfrachtbrief CIM/SMGS baut somit eine rechtliche Brücke über die unterschiedlichen rechtlichen Ordnungen CIM und SMGS sowie über die Sprachen und Grenzen auf. Hinter jedem Frachtbrief CIM/SMGS steht eine vertragliche Verbindung zwischen den Beteiligten im CIM oder SMGS-Raum, zwischen dem Absender der Güter, dem Beförderer sowie dem Empfänger der Güter. Damit schafft der Einheitsfrachtbrief CIM/SMGS mehr Rechtssicherheit. Der Einheitsfrachtbrief CIM/SMGS ist darüber hinaus als Zolltransit- und Bankdokument anerkannt. Er kommt für Ganzzüge, Wagengruppen, Einzelwagen oder Container zum Einsatz, auf Papier oder in elektronischer Form. Die IT-Firma OLTIS hat bereits eine EDV-gestützte Ausfertigung des Einheitsfrachtbriefs CIM/SMGS mit dem Programm Document+ für die chinesische Sprache realisiert. Herausforderung in der Zukunft: Verknüpfung des Produktionsortes mit dem Verbraucherort per Bahn Flankierend dazu hat das CIT in der Zwischenzeit die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB EurAsia) finalisiert. Sie wurden durch den Ausschuss CIM des CIT im März 2014 einstimmig angenommen und per 1. Juli 2014 vom GS CIT veröffentlicht. Sie gelten nur, wenn die einzelnen Beförderungsverträge auf sie Bezug nehmen (optingin-prinzip). Deshalb ist die Entwicklung und Realisierung einer Umsetzungsstrategie für den Erfolg der ABB EurAsia entscheidend. Ein wichtiger Punkt für deren zügige Umsetzung ist die gute Abstimmung mit den Kundenvertretern in den verschiedenen Gremien und Organisationen. Darüber hinaus sollen deren Vereinbarkeit mit dem zwingenden Landesrecht - insbesondere für die transsibirischen Korridore - nicht ausser Acht gelassen werden. Die Anwendung der ABB EurAsia in Form von Allgemeinen Beförderungsbedingungen erfolgt demnach aufgrund von Internationalem Privatrecht (IPR) samt dessen Kollisionsnormen. Mit einer solchen Lösung könnten Sendungen im grenzüberschreitenden Eisenbahngüterverkehr zwischen CIM- und SMGS-Staaten aufgrund eines einzigen Beförderungsvertrags durchgeführt werden. Erik.Evtimov(at)cit-rail.org Infrastrukturnutzung Neue Herausgabe der der dreisprachigen Fassung der Einheitlichen Rechtsvorschriften CUI des CIT im November 2014 Der Revisionsausschuss der OTIF beschliesst eine redaktionelle Änderung in Art. 5bis 1 und 2 der Einheitlichen Rechtsvorschriften CUI. Der Generalsekretär der OTIF hatte dem Revisionsausschuss der OTIF für Artikel 5bis der Einheitlichen Rechtsvorschriften CUI Antrag auf eine redaktionelle Änderung gestellt für eine begriffliche Bereinigung. Statt Recht der Europäischen Gemeinschaft wird es in den 1 und 2 neu Recht der Europäischen Union heissen. Der Revisionsausschuss hat den Antrag in seiner 25. Tagung vom 25. Juni 2014 angenommen. Die Änderung tritt per 1. Juli 2015 in Kraft. Das CIT hat seine dreisprachige Ausgabe der Einheitlichen Rechtsvorschriften CUI Mitte November 2014 entsprechend angepasst und seine Mitglieder in einem Rundschreiben über die Änderung informiert. Am Inhalt der Einheitlichen Rechtsvorschriften CUI ändert sich nichts. Myriam.Enzfelder(at)cit-rail.org 8 CIT-INFO NR. 5 / NOVEMBER 2014

9 Rechtsanwendung In dieser Rubrik publizieren wir Urteile zum Eisenbahntransportrecht und verwandten Rechtsgebieten, Stellungnahmen von Behörden sowie Rechtsauskünfte des Generalsekretariats des CIT zu praktischen Rechtsfragen aus dem Alltag. Wie haften die aufeinanderfolgenden Beförderer untereinander? Bei einer grenzüberschreitenden Beförderung kommen die aufeinanderfolgenden Beförderer überein, die Haftungsgrenze nach den Einheitlichen Rechtsvorschriften CIM (ER CIM) zu überschreiten. Sind sie an der Haftungsgrenze gemäss ER CIM gebunden oder können sie unter sich eine höhere Haftung vereinbaren? Wie haften sie untereinander? Die ER CIM regeln in Art. 23 ff. die Haftung des Beförderers in der Zeit zwischen Übernahme und Ablieferung des Gutes. Diese kausale Haftung des Beförderers gegenüber dem Kunden ist bei gänzlichem oder teilweisem Verlust des Gutes auf eine Obergrenze von 17 SZR (ca. 23 ) pro Kilogramm Bruttomasse (Artikel 30 2 CIM) und bei Beschädigung auf einen Prozentsatz der Wertminderung des Gutes am Bestimmungsort (Art CIM) festgelegt. Gemäss Art. 5 CIM steht es dem Beförderer darüber hinaus frei, seine Haftung und seine Verpflichtungen nach den ER CIM zu erweitern. In der Beziehung zwischen den aufeinanderfolgenden Beförderern regelt Ziff. 23 der AGB Gemeinsame Beförderung in Ausführung von den ER CIM zwei Fallkonstellationen: oder Art CIM bei Überschreitung der Lieferfrist - in der internen Beziehung zwischen den Beförderern sicher; Ziff. 23 Abs. 2 gibt wiederum den aufeinanderfolgenden Beförderern als Spezialfall (lex specialis) die Möglichkeit, den Höchstbetrag des Schadenersatzes bei der Haftungserweiterung festzulegen. Art. 23 ff. CIM sowie Art. 5 CIM regeln somit die externe Beziehung zwischen dem Kunden und dem Beförderer als Parteien des Beförderungsvertrages. Andererseits regeln die AGB Gemeinsame Beförderung des CIT die interne Beziehung zwischen den aufeinanderfolgenden Beförderern untereinander und werden nur angewandt, wenn letztere sie vereinbaren (opting-in). Erik.Evtimov(at)cit-rail.org Ziff. 23 Abs. 1 stellt die Regelfälle (lex generalis) betreffend den Schadenersatz gemäss den ER CIM - Art CIM bei Verlust, Art CIM bei Beschädigung CIT-Itself Herbsttagung des CIT-Vorstandes in Luzern Der Vorstand des CIT tagte unter der Leitung seines Präsidenten Jean-Luc Dufournaud am 18. September 2015 in Luzern. Ein Besuch des Verkehrshauses der Schweiz sorgte für eine gelungene verkehrstechnische Einstimmung für die Sitzung am Ufer des Vierwaldstättersees. Frau Andrea Scholz, Leiterin der Rechtsabteilung der ÖBB- Personenverkehr AG und Frau Aikaterini Vitou, Leiterin Internationale Kooperation bei Trainose, die von ihren Unternehmen für einen vakanten Sitz im CIT-Vorstand nominiert sind, haben ebenfalls an der Vorstandssitzung teilgenommen und konnten sich im Hinblick auf eine Empfehlung des Vorstands an die Generalversammlung vorstellen. Infolge Ablaufs des Mandates per Ende Jahr verabschiedete der Vorstand Frau Marie-Ghislaine Hénuset (SNCB/ NMBS) als langjähriges Vorstandsmitglied. Der Präsident dankte Frau Hénuset für die ausgezeichnete Zusammenarbeit. Dank ihrer hohen fachlichen Kompetenz und ihrer hervorragenden internationalen Vernetzung leistete sie einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Entwicklung des CIT. Hauptthema der Tagung: Laufende Revision des COTIF 1999 Der Vorstand diskutierte eingehend die Resultate der Tagung des Revisionsausschusses der OTIF vom 25. bis zum 27. Juni in Bern und legte das weitere Vorgehen fest. Nebst Anpassungen des COTIF-Grundübereinkommens sowie eingehender Anpassungen der technischen Anhänge ER APTU und ATMF befasste sich der Revisionsausschuss der OTIF mit der Regulierung der Werkstätte für Eisenbahnrollmaterial (ECM). Die ECM soll in Art. 9 CUV als Erfüllungsgehilfe des Wagenhalters im internationalen Beförderungsrecht fungieren. 9 CIT-INFO NR. 5 / NOVEMBER 2014

10 cit-itself Im Bereich der Anregungen des CIT zu den ER CIM, welche vorwiegend die standardisierte Verwendung des elektronischen Frachtbriefs vorsehen, ergaben die Beratungen, dass eine zusätzliche formale Abstimmung mit der EUKommission nötig ist, damit allfällige Schnittstellen zum neuen Zollkodex der EU geklärt werden können. Das GS CIT wurde beauftragt, alle zweckdienlichen Massnahmen für die zufriedenstellende Verwirklichung dieses strategischen Vorhabens der Bahnen zu unternehmen. Positiv wurde vom Vorstand schliesslich das Ergebnis der Beratungen im Rahmen des Revisionsausschusses zu den Anregungen des CIT zu den ER CUI vermerkt. Die Anregungen des CIT sind bei den Mitgliedstaaten der OTIF sowie bei der Europäischen Kommission auf Interesse gestossen. Der Generalsekretär der OTIF hat angekündigt, eine Ad-hocArbeitsgruppe CUI zur Ausarbeitung von Änderungsvorschlägen zur ER CUI zuhanden der Generalversammlung der OTIF ins Leben zu rufen. Das GS CIT wird aktiv im Interesse der Mitglieder daran teilnehmen. Kooperationsvereinbarung mit der OSShD findet Unterstützung des Vorstandes Der Vorstand nahm zustimmend vom Stand der Verhandlungen des GS CIT für eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit der OSShD Kenntnis. Dabei geht es um eine Formalisierung der laufenden Arbeiten in den verschiedenen Projekten Einheitsfrachtbrief CIM/SMGS, elektronische Frachtdokumente, Multimodalität, Zusammenarbeit im Projekt CIV/SMPS. Diese Kooperation ist auch für die Arbeiten auf UNECE-Ebene zur Harmonisierung des internationalen Eisenbahntransportrechts von Bedeutung. Der CIT-Vorstand anlässlich seiner Tagung in Luzern Ausbildungsprogramm des CIT startet im 2015 Der Vorstand wurde über den Stand der Arbeiten bei der Vorbereitung der Ausbildungskurse des CIT informiert. TRAINOSE hat bereits ihr Interesse für die Organisation eines dezentralisierten Seminars -voraussichtlich im September 2015 in Athen- angekündigt. Nächste Tagung Die nächste Tagung des CIT-Vorstands findet am 23. April 2015 in Bern am Sitz des CIT statt. Erik.Evtimov(at)cit-rail.org Neue Mitarbeiterin im juristischen Fachbereich Güterverkehr Ende August neigte sich die befristete Anstellung von Dominic Quiel dem Ende zu (siehe CIT-Info 4/2014). Aus diesem Grund war innerhalb des Generalsekretariats im Bereich Güterverkehr die Stelle als Junior Legal Adviser neu zu besetzen. Dieser spannenden Aufgabe stellt sich Frau Nina Sziládi-Scherf, welche in Deutschland ein Studium der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Internationales Privat- und Verfahrensrecht sowie Internationales öffentliches Recht absolvierte. Im Weiteren schloss sie den wirtschaftsjuristischen Master-Studiengang (LL.M.) Negotiating and designing contracts erfolgreich ab, in welchem sie sich die nötigen Kenntnisse im Bereich Vertragsrecht aneignete. 10 Frau Sziládi-Scherf arbeitete zuletzt bei der Deutschen Bahn in Frankfurt am Main, wo sie nach Abschluss des juristischen Staatsexamens zunächst in der Steuerfachabteilung beschäftigt war, bevor sie dann in den Bereich Liegenschaftsmanagement wechselte. Nina Sziládi-Scherf hat die Stelle beim CIT anfangs Oktober angetreten. Wir begrüssen sie in unserem Team sehr herzlich und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Katja.Siegenthaler(at)cit-rail.org CIT-INFO NR. 5 / NOVEMBER 2014

11 cit-itself Auf Wiedersehen und besten Dank Anfangs Oktober verabschiedete das Generalsekretariat des CIT Herrn Thomas Gyger, welcher seine Stelle beim CIT per Ende November 2014 gekündigt hat um eine neue persönliche Herausforderung anzunehmen. Sein Nachfolger ist Jan Svensson (siehe CIT-Info 4/2014). Herr Gyger war seit 2011 für die Sachbearbeitung im Bereich Personenverkehr tätig und betreute hauptsächlich die Bereiche Sicherheitsuntergrund und Ticket-Manual. Wir danken Herr Gyger für die geleistete Arbeit und wünschen ihm besten Erfolg bei seiner Neuorientierung. Katja.Siegenthaler(at)cit-rail.org Das CIT heisst die neuen Mitglieder ganz herzlich willkommen! METRANS Danubia Kft. Die Metrans-Gruppe ist ein intermodaler Schienenverkehrsbetreiber, dessen Hauptziel es ist, den globalen Containerverkehr in europäischen Häfen sowie in den europäischen Ländern Zentral-und Osteuropas zu organisieren. Schnell wachsende Verkehre in Ungarn führten in Budapest zur Gründung der METRANS Danubia Kft. im Jahre 2003 (Tochtergesellschaft der METRANS Danubia a.s. mit Sitz in der Slowakei). Heute ist die METRANS Danubia Kft. als einer der führenden intermodalen Schienengüterverkehrsunternehmen in Ungarn bekannt. Eigene Büros in den Häfen ermöglichen es, vorteilhafte Transportkosten zu garantieren. CENTRAL RAILWAYS a.s. ist ein junges, dynamisches Unternehmen mit Sitz in Košice (SK), welches sich eine relevante Position unter den Eisenbahnunternehmen in Mitteleuropa sichern will. Das primäre Ziel des Unternehmens ist es, eine hohe Service-Qualität sowie einen hohen Standard im Bereich Kundendienst zu erlangen und wettbewerbsfähige Preise im Eisenbahnsektor zu schaffen. Katja.Siegenthaler(at)cit-rail.org 11 CIT-INFO NR. 5 / NOVEMBER 2014

12 CIT-Kalender Datum Tagungen ort Verantwortlich 20. November Generalversammlung Bern Cesare Brand 3./4. Dezember Arbeitsgruppe CIM Bern Erik Evtimov 4./5. Februar Arbeitsgruppe CIV Bern Tetyana Payosova 10. März Ausschuss CUI Bern Myriam Enzfelder 25. März Arbeitsgruppe Multimodalität Bern Erik Evtimov 26. März Ausschuss CIM Bern Erik Evtimov 15. April Arbeitsgruppe CIV/SMPS Bern Erik Evtimov 23. April Vorstand 1/2015 Bern Cesare Brand April Arbeitsgruppe CIV Bern Tetyana Payosova 21. Mai Konferenz der Reklamationsdienste Güterverkehr Bern Joël Forthoffer 10./11. Juni Arbeitsgruppe CIM Bern Erik Evtimov 24. Juni Ausschuss CIV Bern Isabelle Oberson 7./8. Juli Rechts- und Expertengruppe CIM/SMGS Bern Erik Evtimov Veranstaltungen mit Beteiligung des CIT Datum Tagungen org. Ort Verantwortlich 18. November TAP-TSI CCM Meeting ERA Lille Jan Svensson 27. November TAP-TSI CSG meeting CER Frankfurt Jan Svensson 24./25. November (SC.2) Working Party on Rail Transport UNECE Genf Cesare Brand 25. November Studiengruppe Wagenverwender UIC Paris Erik Evtimov / Nina Sziladi-Scherf 26. November Freight Steering Committee UIC Brüssel Erik Evtimov 27. November Freight Forum UIC Brüssel Erik Evtimov 26. November Presentation of the E-GTC-I with CER, RNE and EIM EC Brüssel Cesare Brand / Myriam Enzfelder 26./27. November Working Group of Appendices D (CUV) and E (CUI) of COTIF EC Brüssel Cesare Brand Myriam Enzfelder 2. Dezember 19th Regional Assembly Conference UIC Paris Cesare Brand 3. Dezember 85th General Assembly UIC Paris Cesare Brand 9. Dezember Arbeitsgruppe Revision ER CIM otif Bern Erik Evtimov / Nina Sziladi-Scherf 9. Dezember EPF Inaugural Summit EPF Brüssel Tetyana Payosova 9. Dezember FSM Steering Committee FSM Brüssel Jan Svensson / Tetyana Payosova 10. Dezember Working Group for the preparation of the Revision of OTIF Bern Cesare Brand / Appendix E (CUI UR) Myriam Enzfelder 11. Dezember Assistants Meeting CER Brüssel Erik Evtimov 12. Dezember General & Regional Assembly CER Brüssel Cesare Brand 12 CIT-INFO NR. 5 / NOVEMBER 2014

13 Redaktion: Internationales Eisenbahntransportkomitee (CIT) Generalsekretariat Weltpoststrasse 20, CH-3015 Berne Telefon Fax info(at)cit-rail.org Internet 13 CIT-INFO NR. 5 / NOVEMBER 2014

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