Checkliste Eigenkontrolle Ackerbau 2015

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1 Nr. Kriterium Checkliste Eigenkontrolle Ackerbau 2015 Datum der Eigenkontrolle: 2. Allgemeine Anforderungen 2.1 Allgemeine Betriebsdaten Betriebsübersicht: Adresse mit Registriernummer (VVVO-Nr.) Anbauflächen/Lagerkapazitäten, Betriebsskizze, Lagepläne Nutzung des QS-Zeichens nach QS-Vorgaben Umsetzung von Korrekturmaßnahmen aus der Auditierung Eigenkontrolle wird durchgeführt, Abweichungen werden behoben und dokumentiert 3. Spezielle Anforderungen Pflanzenproduktion 3.1 Rückverfolgbarkeit Dokumentation Zukauf / Wareneingang, Belege (Lieferscheine/Rechnungen) für: Saat- und Pflanzgut, Jungpflanzen Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel Düngemittel (einschließlich organische Düngemittel) Reinigungs- und Desinfektionsmittel Dienstleistungen (z.b. Lohnunternehmer) 3.2 Anforderungen an den Standort Schläge und Teilschläge sind eindeutig identifizierbar, Dokumentationen sind den Schlägen und Teilschlägen zuzuordnen Bei neu einbezogenen Flächen (Pacht / Zukauf): Information liegen vcr (z.b. Bodenanalyse, Informationen zu Vorkultur und Pflanzenschutzmitteleinsatz) oder Bodenuntersuchung auf pflanzenverfügbare Nährstoffe Erstmalig landwirtschaftlich genutzte Flächen: Nachweis der Unbedenklichkeit für eine landwirtschaftliche Nutzung Dokumentation Vorfrucht, Vor-Vorfrucht und Zwischenfrüchte für jeden Schlag Kartoffelanbau nur alle drei Jahre pro Fläche oder Bodenuntersuchung 3.3 Bodenbearbeitung, Erosionsminderung und Bodenschutz Dokumentation Art der Bodenbearbeitungsmaßnahmen Datum / Zeitraum der Maßnahmen Maßnahmen zur Erosionsminderung und zum Bodenschutz (z.b. bodenschonende Bearbeitungstechniken, -geräte, Mulchsaatverfahren, Zwischenfruchtanbau, Bodendämpfung (geschützter Anbau)) 3.4 Aussaat/Pflanzgut Dokumentation Fruchtart Sortenbezeichnung ggf. Anerkennungsnummer Aussaat-/Pflanzverfahren (z.b. Drillsaat, Mulchsaat, Direktsaat) Aussaatdatum Aussaatmenge Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bei gentechnisch veränderten Saaten, Standortregister Dokumentation des Beizmitteleinsatzes: Art des Beizmittels, Aufwandmenge 3.5 Düngung Dokumentation ausgebrachte Düngemittel Termin der Ausbringung zugeführte Nährstoffmenge je Flächeneinheit ggf. Düngermenge Jährliche Dokumentation des Nährstoffvergleichs Nachweise bei überbetrieblicher Verwertung Bodenuntersuchung auf Phosphat, Kali, Magnesium und ph-wert oder Kalkgehalt alle 6 Jahre Ermittlung Düngebedarfs unter Berücksichtigung: Nährstoffbedarf des Pflanzenbestandes für die zu erwartenden Erträge und Qualitäten (Angaben zum Stickstoffgehalt pflanzlicher Erzeugnisse) im Boden verfügbare Nährstoffmengen Kalk- und Humusgehalt des Bodens bewirtschaftungsbedingte Nährstoffzufuhren Erfüllt Bemerkung Ja* Nein Mangel

2 bei Düngung >50 kg N/ha und Jahr und >30 kg P 2 O 5 /ha und Jahr: Untersuchung Nährstoffversorgung und Düngebedarf unter Einhaltung guter fachlicher Praxis N min -/EUF-Bodenuntersuchung: mind. 1 sachgerechte Probe pro Schlag/ Bewirtschaftungseinheit je Betrieb u. Jahr oder Übern. von Vergleichswerten Gesamtmenge Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft überschreitet 170 kg Gesamtstickstoff/ha der Fläche im Durchschnitt des Betriebes nicht Stickstoffhaltige Düngemittel so ausbringen, dass Nährstoffe während der Vegetationszeit für die Pflanzen verfügbar werden; Sperrfristen werden eingehalten Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffüberschuss im Mittel der letzten 3 Jahre Einhaltung der Grenzwerte für Phosphatüberschuss im Mittel der letzten 6 Jahre: 20 kg/ha und Jahr Vermeidung des direkten Eintrags von Düngemitteln in Oberflächengewässer Einhaltung der Abstände zu Oberflächengewässern Anforderungen an die Verwendung von Sekundärnährstoffen Produkte geeignet für die Verwendung (Analyseergebnisse/Attest) Bodenuntersuchung auf Schwermetalle vor Ausbringung von Klärschlamm Anzeige 2 Wochen vor erstmaligen Ausbringung von Bioabfällen zuständigen Behörde Bodenuntersuchung spätestens 3 Monate nach Aufbringung Gärsubstrate: hygienisch unbedenklich, nur aus Gülle und pflanzlichem Material Einsatzstoffe anhand des Einsatzstoff-Tagebuchs nachgewiesen aussagekräftige Rückstandsuntersuchungen liegen vor Kartoffeln: Klärschlamm u. Komposte 12 Monate vor der Auspflanzung verboten Lagerung fester und flüssiger Mineraldünger Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige Düngemittel : getrennt von Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutzmitteln, Lebensmitteln Schutz vor Witterungseinflüssen Hinweisschilder mit Zutrittsverbot kein Feuer, offenes Licht, Wärmeübertragung flüssige Düngemittel : Lagerbehälter mit Prüfzeichen oder Bauartzulassung Anfahrschutz (z.b. Leitplanken) vorhanden doppelwandiger Tank mit Leckanzeige oder ausreichendes Auffangvolumen des Auffangraumes / Auffangbehälters Lagerung von Stalldung (eingeschließlich Kompost) Feldlagerung: keine wasserwirtschaftlich sensiblen Gebiete, kein Eintrag in Oberflächengewässer, Lagerzeitraum weniger als 6 Monate Ortsfeste ausreichende Lagerung: Bodenplatte, kein Eintrag in Gewässer 3.6 Pflanzenschutz Dokumentation Schlagbezogene Aufzeichnungen Pflanzenschutzmaßnahmen: Datum und ggf. Entwicklungsstadium Name des Pflanzenschutzmittels und ggf. Wirkstoffname Aufwandmenge Pflanzenschutzmittelanwender Anwendungsgebiet Einhaltung der Grundsätze guter fachlicher Praxis im Pflanzenschutz: Prüfung der Anwendung nichtchemischer Maßnahmen Orientierung an Schadschwellen Nutzung von Beratungen Pflanzenschutzmitteleinsatz nur in begründeten Fällen Beschränkung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes auf das notwendige Maß Nutzung der Vorteilswirkung verschiedener direkter und indirekter Pflanzenschutzmaßnahmen, mind. 5 je Produktionsbereich nachweisen Befallsstärke des Schädlings/der Krankheit/des Unkrautes dokumentiert Aktuelle Pflanzenschutzmittelliste Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau liegt vor

3 Umgang mit Pflanzenschutzmitteln Beachtung Gebrauchsanweisung, Sicherheitsblätter Transport gemäß gefahrgutrechtlicher Vorgaben Beachtung Schutz des Anwenders, Dritter und des Naturhaushalts ordnungsgemäße Dosier- und Wiegeeinrichtungen Schutzkleidung vorhanden Fachausbildung im Agrarbereich oder Teilnahme an Sachkundelehrgang Pflanzenschutzspritze geprüft, Prüfplakette bzw. Prüfzeugnis liegt vor Ausschließlicher zugelassener bzw. genehmigter Pflanzenschutzmittel Wartezeiten und Anwendungsauflagen werden eingehalten Beachtung Mindestanforderungen an die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln: Pflanzenschutzmittel im Originalbehältnis Pflanzenschutzmittel von anderen Stoffen getrennt Gebinde auf Dichtigkeit kontrolliert Lagerliste, Gefahrstoffverzeichnis vorhanden Betriebsanweisung, Not- und Alarmplan Lagerungsgenehmigung bei: Gesamtlagermenge > 5t oder > 200 kg mit der Gefahrstoffkennzeichnung "giftig" (T) oder > 50 kg mit der Gefahrstoffkennzeichnung "sehr giftig" (T+) Beachtung ggf. zusätzlicher Schutzgebietsanforderungen Anforderungen an das Pflanzenschutzmittellager Lager trocken, kühl, frostfrei und belüftet ordnungsgemäßer Boden ohne Bodenabfluss Hinweisschild Feuerlöscher vorhanden Waschgelegenheit vorhanden Elektrogeräte gemäß technischer Anforderungen Lager wird nicht als Sozialraum genutzt Lager gegen Betreten von Unbefugten abgesichert Aufnahmebehälter und saugfähiges Material vorhanden Auffangwanne vorhanden und ausreichend groß leere Pflanzenschutzmittelverpackungen werden gespült Spülwasser wird zur Spritzbrühe gegeben Pflanzenschutzmittelverpackungen werden trocken aufbewahrt, Deckel getrennt Ordnungsgemäße Entsorgung gemäß Verpackungshinweis oder z.b. PAMIRA (Packmittelrücknahme-Agrar) 3.7 Ernte Schlagbezogene Aufzeichnungen der Erntemaßnahmen Dokumentation Erntetermin bzw. Zeitspanne der Ernte Erntemenge (ggf. geschätzt) Qualitätsbestimmende Merkmale (insbesondere Feuchtigkeit bei Druschfrüchten) Lagerort (bei Lagerung im eigenen Betrieb) Lieferscheinnummern (bei Abgabe an Handel/Verarbeitung) 3.8 Lagerung Erntprodukte Be- und Entladebereich der Lagerstätte ist sauber keine gleichzeitige Lagerung von Düngemitteln und Ernteprodukten Lagerstätten, in denen Pflanzenschutzmittel oder andere Gefahrstoffe gelagert wurden, werden ordnungsgemäß gereinigt Verunreinigungen jeder Art werden vermieden Wände, Böden und sonstige Oberflächen der Lagerstätte werden gesäubert Gebäude sind gegen Eindringen von Regen geschützt kurzfristig auf Freiflächen gelagertes Erntegut ist vor Beeinflussung geschützt Maßnahmen gegen Vögel und Insekten sowie Verschmutzung werden getroffen Glühbirnen und Leuchtstoffröhren gesichert Reinigungs- und Desinfektionsplan vorhanden Aufzeichnungen über Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen keine Vermischung oder Kontamination des Lagergutes regelmäßige Kontrolle des Lagergutes

4 Dokumentation Lagerkontrolle: Feuchtigkeit Temperatur des Lagergutes Schädlingsbefall Verschmutzungen des Erntegutes (bei der Einlagerung zu vermeiden) Nachweise Anlagenwartung ggf. Köderplan Warenausgangsdokumentation (z.b Lieferscheine) Eindeutige Identifikation des Lagergutes eindeutige Kennzeichnung QS-Ware, Bezug QS-Ware zu Begleitdokumentation (Lieferscheine, Rechnungen etc.) sichergestellt 3.9 Transport Ernteprodukte Anforderungen an die Sauberkeit der Transportfahrzeuge und -behälter Reinigungsmaßnahmen in Abhängigkeit der Vorladung Futtermittelrohstoffe: Fegen (nach Soja-Transporten ggf. Nassreinigung) Erde/Steine: Reinigung mit Wasser (Hochdruck) Mineralische Dünger: Fegen, ggf. Reinigung mit Wasser Organische Dünger: Reinigung mit Wasser, Desinfektion Verpackte Produkte: Fegen Gebeiztes Saatgut: Reinigung mit Wasser, Reinigungsmittel (Bei toxischen Beizmitteln ist die Reinigung durch eine Prüfeinrichtung zu bestätigen.) Verbot des Transports von Erntegut nach: giftigen oder ätzenden Stoffen Ausnahme: sachgerechte Reinigung mit Bestätigung durch eine Prüfeinrichtung Anforderungen an die Transportdokumentation Dokumentation (Aus Lager an Dritte): Adresse des Abgebenden Name des Fahrers ggf. Spediteurs oder Kfz-Kennzeichen Transportfahrzeug Transportgut Ort der Verladung und Entladung Verladedatum und Entladedatum Angaben über die Produkte u. Reinigungsmaßnahmen der letzten drei Touren Dokumentation durch externe Spedition: Herkunft der Ladung (Lagerkennzeichnung) Abnehmer und Bestimmungsort Keine Vermischung von Lagergütern Teilnahme Fortbildung mit direktem oder indirektem Bezug zu den einzelnen ausgewählten Betriebszweigen (Zeitraum: Herbst Vorjahr Sommer Kontrolljahr) Bezug von Fachliteratur und Fachzeitschriften (mindestens 1 Fachzeitschrift) 3.10 Dokumentation Betriebsmittel, Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung, Zeichennutzung Dokumentation Zukauf Betriebsmittel u. Dienstleistungen Warenausgenagsliste, Verfahren zur Rückverfolgbarkeit Kennzeichnung als QS-Ware Nutzung des QS-Zeichens nach QS-Vorgaben 4. Fruchtartspezifische Anforderungen an die Pflanzenproduktion 4.1 Grünland- und Futterproduktion Art der Grünlandnutzung/Weidebewirtschaftung Dokumentation der Art der Grünlandnutzung / Weidebewirtschaftung Jährlicher Wechsel der eingerichteten Zufütterungs- / Tränkeplätze, oder Maßnahmen (z.b. Nachsaat, Befestigung der Tränkplätze, Aufbringung von Stroh) zur Vermeidung/Abmilderung möglicher Beeinträchtigungen Schutzwürdige Biotope vor negativen Beeinträchtigungen geschützt (z.b. Auskoppeln) Dokumentation Intensität der Beweidung: Beweidungsdauer (Beginn, Ende) Tierbesatz Weidesicherungsmaßnahmen überprüft Maßnahmen während der Futterlagerung Ausschließliche Verwendung zugelassener Silierhilfsmittel/-zusatzstoffe Dokumentation: Silierhilfsmittel/-zusatzstoffe Anwendungstermin eingesetztes Mittel

5 Anforderungen an die Futterlagerung Futtermittellager so, dass negative Einflüsse auf die Futtermittelqualität während der gesamten Lagerperiode sicher vermieden werden Dokumentation Temperaturmessungen Lagergut Silageabdeckung einwandfrei, regelmäßig kontrolliert Entsorgung von Abprodukten Auffangeinrichtung für Silosickersaft vorhanden Ausbringungsnachweis Silosickersaft Wiederverwendungs- bzw. Entsorgungsnachweis Silofolie Bemerkungen Abweichung Korrektur Datum der Korrektur

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