Amtliches Mitteilungsblatt

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1 Amtliches Mitteilungsblatt Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht 32. Jahrgang Nummer 2 Köln, den Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Fortsetzung des Verzeichnisses der nach 12 FernUSG zugelassenen Fernlehrgänge...69 Berichtigung des Verzeichnisses der nach 12 FernUSG zugelassenen Fernlehrgänge...71 Berichtigung und Ergänzung der Liste der anzeigepflichtigen Fernlehrgänge zur ausschließlichen Freizeitgestaltung...71 Liste der Veranstalter von Fernlehrgängen...72 Nichtamtlicher Teil: Diagramme zur Fernunterrichtsstatistik...75 Dokumentations-/ Bibliotheksdienst der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht. Ausgewählte Beiträge Zeitraum: Jan Dez

2 Verzeichnis der nach 12 Fernunterrichtsschutzgesetz zugelassenen Fernlehrgänge -Fortsetzung des amtlichen Verzeichnisses von Ausgabe 1/2002 Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht hat folgende Fernlehrgänge gem. Fernunterrichtsschutzgesetz nach dem neu zugelassen bzw. vorläufig zugelassen Stand: Zul.-Nr. Fernlehrgang Inst.Nr Zul.-Nr. Fernlehrgang Inst.Nr Diplom-Ernährungsberater (BA Saarland) Diplom-Betriebswirt/in (FH) v v v Staatlich geprüfte/r Mechatroniktechniker/in Staatlich geprüfte/r Maschinenbautechniker/in Staatlich geprüfte/r Informations- und Kommunikationstechniker/in v Fernlehrgang Industrial Engineering Englisch Klasse v Englisch Klasse Handelsfachwirt/-in (IHK) Geprüfter Immobilienfachwirt / Geprüfte Immobilienfachwirtin (IHK) Geprüfter Immobilienfachwirt (IHK)/Geprüfte Immobilienfachwirtin (IHK) Geprüfter Immobilienfachwirt (IHK)/Geprüfte Immobilienfachwirtin (IHK) Meister im Elektrotechnikerhandwerk Meister im Elektrotechnikerhandwerk Meister im Maurer- und Betonbauerhandwerk Meister im Maurer und Betonbauerhandwerk Geprüfte Immobilienfachwirtin/Geprüfter Immobilienfachwirt (IHK) Betriebswirt/in IHK Handelsfachwirt/Handelsfachwirtin (IHK) v v v v v v Geprüfte/r Fachberater/in im Vertrieb IHK Geprüfte/r Fachberater/in im Vertrieb IHK Vorbereitung auf die schriftliche Steuerberaterprüfung Wirtschaftsprüfer- Klausurenfernlehrgang Fernlehrgang zur Vorbereitung auf das Wirtschaftsprüferexamen Ganzjahreskurs/Kompaktkurs inkl. Fernlehrgang zur Vorbereitung aus das Wirtschaftsprüferexamen v Heimleitung (HL) v Stationsleitung (SL) v Pflegedienstleitung (PDL) Betriebswirt/in - Non-Profit- Organisationen (NPO) Flexibler Lehrgang:"Wirtschaft & Management-online" Feng Shui Beratung Betriebswirtschaft im Krankenhaus v Marketingwirt FSH Ausbildung zum Tierheilpraktiker im Fernstudium Rechtsassistent (ZAR) Altbausanierung - Vorgehen und energetische Modernisierung Fachkraft Kur- und Regionaltourismus Spa- & Wellness-Trainer Pädagogische und soziale Qualität an Schulen Modellvorhaben "LIVE-Online- Qualifizierung für Existenzgründerinnen" Modernes Tourismusmarketing v Wellness- und Spamanagement Linux-Administration LPI v Fachjournalismus Sozialmanagement / Heimleitung v C++Programmierer/in für Linux v C++Programmierer/in für Linux Sicherheitsaspekte der Gentechnik Fernlehrgang als Fortbildungsveranstaltung nach 15 Abs. 4 Satz 2 Gentechniksicherheitsverordnung v Digitale Videoproduktion v Digitale Videoproduktion Schule entwickeln - Arbeitshilfen zur Unterstützung von Schulentwicklung Soziales Lernen - Verantwortung lernen, Gewaltprävention und Gruppenentwicklung im schulischen Kontext Lern- und Verhaltensprobleme - Umgang mit Disziplinkonflikten in der Schule Kompetenzen fördern - Pädagogische Arbeit in der Berufsschule und Berufsvorbereitung Interkulturelle Schule - Förderung der schulischen Integration von jugendlichen Aussiedlern, Migranten und Flüchtlingen Schule öffnen - Handlungskonzepte für die Kooperation von Schule und Jugendhilfe (Schwerpunkt: Übergang Schule-Beruf) Berufsbegleitende Qualifizierung "IT- Kompetenzen - Kommunikation und Präsentation" v Visual Basic.NET Programmierer/in v Visual Basic.NET Programmierer/in v Fernkurs "Feministische Theologie" 42 69

3 Zul.-Nr. Fernlehrgang Inst.Nr Zul.-Nr. Fernlehrgang Inst.Nr v Telekommunikationstechniker/in v Netzwerktechniker/in LAN COPD v Top im Job - zurück in den Beruf v Fernlehrgang Zollpraxis Programmieren für Anfänger v v E-Procurement - Beschaffung und Einkauf im Internet Das Zuwanderungsgesetz - Arbeitshilfen für die Rechts- und Sozialberatung Computerexperte v Digitale Videoproduktion Netzwerkadministrator/in Windows Netzwerkbetreuer/in Windows Kindererziehung Kindererziehung v Feng-Shui-Beratung v Feng-Shui-Beratung 146 v Der Fernlehrgang wurde vorläufig zugelassen 70

4 Verzeichnis der nach 12 Fernunterrichtsschutzgesetz zugelassenen Fernlehrgänge -Berichtigung des amtlichen Verzeichnisses der Ausgabe 1/2003 Stand: Zul.-Nr. Fernlehrgang Inst.-Nr Diplom-Sozialwirt/in FH Deutsche Sprache Minilab-Lehrgang: Deutsch für Chinesen Standard-Lehrgang: Deutsch für Chinesen Minilab-Lehrgang: Deutsch für Niederländer Minilab-Lehrgang: Deutsch für Japaner Standard-Lehrgang: Deutsch für Niederländer Standard-Lehrgang: Deutsch für Japaner Informatik/EDV Wirtschaftsassistent IHK Rechnungswesen II Rechnungswesen I Wirtschaftsinformatik Geprüfter Schädlingsbekämpfer/ 145 Geprüfte Schädlingsbekämpferin IHK Handelsfachwirt/in IHK Ausbildung der Ausbilder IHK Organisationslehre Steuerlehre Arbeitsrecht 8 Zul.-Nr. Fernlehrgang Inst.-Nr Studiengang Öffentlichkeitsarbeit zum 159 Kommunikationswirt/in GEP für kirchliche Öffentlichkeitsarbeit Geprüfte Direktionsassistent(in) (BSB) Direktionsassistent(in) (BSB) Buchführung IKR Grundzüge der Psychologie Modedesigner / Modedesignerin Grundzüge der Politik Gesundheitsberater(in) IFE zertifiziert Ernährungsmediziner/in (Zielgruppe: 272 Ärzte/Ärztinnen) Ernährungstherapeut (Zielgruppe: 272 Heilpraktiker/Heilpraktikerinnen) Fachapotheker/in für Ernährung (Zielgruppe: 272 Apotheker/Apothekerinnen) Erfolgstraining - Persönlichkeitsbildung 66 und zielgerechtes Arbeiten Erfolgstraining - Persönlichkeitsbildung 146 und zielgerechtes Arbeiten Technischer Autor Allgemeine Tourismuslehre Erfolgreich präsentieren Technischer Autor C/C++ - Programmierer/in für Linux C/C++ - Programmierer/in unter Windows Die Zulassung der Fernlehrgänge ist nach dem erloschen Liste der anzeigepflichtigen Fernlehrgänge zur ausschließlichen Freizeitgestaltung -Berichtigung und Ergänzung Stand: Die nachstehend aufgeführten Fernlehrgänge wurden nach dem zugelassen. Die Zulassung der nachstehend aufgeführten Fernlehrgänge ist nach dem erloschen: Zul.-Nr. Fernlehrgang Inst.-Nr. II/187 Zuchtwartseminar 226 Zul.-Nr. Fernlehrgang Inst.-Nr

5 Liste der aufgeführten Fernlehrinstitute Stand: AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH Königsstraße 46 D Münster Tel: Fax: fernlehrgang@awa-muenster.de 8 AKAD.Die Privat-Hochschulen GmbH Maybachstr D Stuttgart Tel: 0711/ Fax: 0711/ beratung@akad.de 11 Grundig-Akademie für Wirtschaft und Technik Beuthener Str. 45 D Nürnberg Tel: 0911/ Fax: 0911/ demuth@grundig-akademie.de 20 Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH Fernlehrgänge Donaustauferstr. 115 D Regensburg Tel: 0941/ Fax: 0941/ oettl.dieter@r.bfz.de 27 AWUS Wirtschaftsakademie GmbH Karl-Heine-Str. 55 D Leipzig Tel: 0341/ Fax: 0341/ wa@awus-bildung.de 36 Deutsche Fernschule e.v. Herbert-Flender-Str. 6 D Wetzlar Tel: 06441/ Fax: 06441/ df@deutsche-fernschule.de 42 Arbeitsstelle Fernstudium EKD Herzbachweg 2 D Gelnhausen Tel: Fax: fernstudium.ekd@t-online.de 47 FernAkademie Touristik Allensteiner Straße 34 D Münster Tel: 0251/ Fax: 0251/ mail@touristik-akademie.de 52 EXAMINA Gemeinnütziger Fortbildungsverein für Angehörige der wirtschaftsprüfenden und steuerberatenden Berufe e.v. Veit-Stoß-Straße 42 D München Tel: 089/ Fax: 089/ Info@examina-eV.de 55 Energieagentur NRW Kasinostr D Wuppertal Tel: 0202/ Fax: 0202/ Energieagentur.NRW@ea-nrw.de 66 ILS-Institut für Lernsysteme GmbH Doberaner Weg 20 D Hamburg Tel: 040/570-0 Fax: 040/ kursinfo@ils.de ibbw Institut für berufliche Bildung und Weiterbildung e.v. Weender Landstr. 6 D Göttingen Tel: 0551/ Fax: 0551/ info@ibbw.de 69 med info GmbH Geschäftsstelle des BdP Hainenbachstrasse 25 D Heidenheim Tel: 07321/ Fax: 07321/ medinfo@pneumologenverband.de 70 Institut für Fernunterricht Rolf Fr. Weber-Verlags-GmbH Neerstedter Str. 8 D Großenkneten-Westrittrum Tel: 04487/263 Fax: 04487/264 schniedertuens@fernschule-weber.de 72 HAF - Hamburger Akademie für Fernstudien GmbH Morewoodstr. 25, Haus 20 D Hamburg Tel: 040/ Fax: 040/ info@haf-mail.de 106 IST-Studieninstitut für Sport, Freizeit und Touristik Inhaber Dr. Hans E. Ulrich e.k. Moskauer Str. 25 D Düsseldorf Tel: 0211/ Fax: 0211/ info@ist.de 72

6 109 Studiengemeinschaft Werner Kamprath Darmstadt GmbH Ostendstr. 3 D Pfungstadt Tel: 06157/806-6 Fax: 06157/ beratung@sgd.de 117 TERTIA Edusoft GmbH Fernakademie- Schöntalweg 5-7 D Alfter bei Bonn Tel: 0228/ Fax: 0228/ fernakademie@tertia.de 135 BTB Bildungswerk für therapeutische Berufe GmbH Burger Str. 221 D Remscheid Tel: 02191/ Fax: 02191/ BTB@naturemed.de 136 Fachhochschule Lübeck Körperschaft des öffentlichen Rechts Stephensonstr. 3 D Lübeck Tel: Fax: info@oncampus.de 143 Institut für Weiterbildung und Umschulung Cottbus Karl-Liebknecht-Strasse 9 D Cottbus Tel: 0355/ Fax: 0355/ IWU53@hotmail.com 145 Fachschule für Hygienetechnik Geschäftsstelle Frankfurter Str. 8 D Bad Kreuznach Tel: 027/93440 Fax: 027/ fhtdsm@t-online.de 146 Fernakademie für Erwachsenenbildung GmbH Doberaner Weg 22 D Hamburg Tel: 040/ Fax: 040/ kursinfo@fernakademie-klett.de 150 BSA Private Berufsakademie Herrmann Neuberger Sportschule Gebäude BSA D Saarbrücken Tel: 0681/ Fax: 0681/ info@private-ba.de 159 Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik e.v. Emil-von-Behring-Str. 3 D Frankfurt Tel: 069/ Fax: 069/ info@gep.de 165 Fachakademie Saar für Hochschulfortbildung (FSH) Waldhausweg 1-3 D Saarbrücken Tel: 0681/ Fax: 0681/ Verlag Lernen mit System Waltraud Camposeo Bahnhofplatz 2 D München Tel: 089/ Fax: 089/ ALSO Akademie Maaßstraße 28 D Heidelberg Tel: 06221/ Fax: 06221/ leiblein@also-akademie.de 223 Internationales Netzwerk Weiterbildung International Network for Training (INET) e. V. Rittergutshof 1 D Großpösna Tel: /6060 Fax: / sessar@tbz-goeselhaus.de 226 Deligierten Commission e.v. (DC 1879 e.v.) Spurkenbacherstr. 12 D Waldbröl Tel: 02291/ Fax: 02291/ info@delegierten-commission.de 233 F.I.D.A. GmbH Knooper Weg 142 D Kiel Tel: 0431/ Fax: 0431/ Handelsakademie Hessen-Thüringen Pilgrimstein 28a D Marburg Tel: 06421/ Fax: 06421/ brandt-pollmann.hak@handelshaus.de 252 tele-akademie der FH Furtwangen Postfach D Furtwangen Tel: Fax: tele-ak@fh-furtwangen.de 73

7 272 IFE Institut für Fort- und Weiterbildung im Ernährungsbereich Dipl.Kfm. Dagmar Brinkhaus Lambertusstraße 36 D Erftstadt Tel: Fax: hemmer/econect GmbH Gräfstr. 41 D Frankfurt a. Main Tel: 069/ Fax: 069/ Bildungszentrum des Sächsischen Handels Gemeinnützige GmbH Salzstr. 1 D Chemnitz Tel: 0371/ Fax: 0371/ bz-handel-chemnitz@handel-sachsen.de 302 Klinikum Nürnberg Centrum für Kommunikation Information Bildung Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1 D Nürnberg Tel: 0911/ Fax: 0911/ ZAR Zentrum für Aus- und Fortbildung im Recht Bahnhofstraße 15 D Ottweiler Tel: 06824/ ZAR@rechtsassistent.de 308 SYNERGIE SÜD GmbH Qualifikationsberatung, Organisation u. -Entwicklung GmbH Pognerstraße 1 D München Tel: Fax: info@synergie-online.de 309 Private Fachhochschule Göttingen Gesellschaft für praxisbezogene Forschung und wissenschaftliche Lehre ggmbh Weender Landstr. 3-7 D Göttingen Tel: 0551/ Fax: 0551/ fernstudiengang@pfh-goettingen.de 310 PFFH-Technikum ein Institut der Privaten FernFachhochschule Darmstadt Ostendstr. 3 D Pfungstadt Tel: 06157/ Fax: 06157/ info@pffh-technikum.de 311 DBD-Verlag Ziesenißstr. 19 D Hamburg Tel: 040/ Fax: 040/ webmaster@dbd-verlag.de 312 Rolf Schneider Seminare Lochweg 17 D Kitzingen Tel: 09321/ Fax: 09321/ heilpraktikerpruefung@t-online.de 313 DISCO ggmbh Eupener Str. 159/Eingang 38 D Köln Tel: 0221/ Fax: 0221/ schoenhuette@disco-kompetenzwerk.de 314 LOGin ggmbh Freyung 38 D Neustadt/WN Tel: 09602/ Fax: 09602/ bildungsnetz@login-edu.de 315 Wellness & Gesundheitsbildungswerk GmbH Kaiser-Friedrich-Promenade 83 D Bad Homburg Tel: Fax: info@wellness-institut.com 316 DFJS Deutsche Fachjornalisten-Schule GmbH Dorfstraße 10 D Teltow Tel: 03328/ Fax: 03328/ info@fachjournalistenschule.de 74

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9 Dokumentations- und Bibliotheksdienst der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) Ausgewählte Beiträge - Zeitraum: Januar Dezember 2004 I. Amtliche Mitteilungen: Länder Baden-Württemberg Berufskolleg, Design Ausbildungs-/Prüfungsordnung Nichtschülerprüfung Brandenburg Berufsfachschule Sozialwesen Sozialassistent/in Ausbildungs-/Prüfungsordnung Hessen Hochschulzugang Ergänzungsprüfung Latein/Griechisch Hessen Abiturprüfung Nichtschüler Rheinland-Pfalz Fachschule Agrarwirtschaft Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den dreijährigen Berufskollegs für Design (APrOBKDesign) Vom 20. August K.u.U. S Abschnitt - Prüfung für Schulfremde Verordnung über den Bildungsgang der Berufsfachschule Sozialwesen (Berufsfachschulverordnung Soziales) Vom 20. Mai ABI. des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Abschnitt 6. Nichtschülerprüfung (Berücksichtigung der besonderen Situation des Fernlehrgangsteilnehmers) Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Berufsfachschulverordnung für sozialpflegerische Berufe vom 24. April 1997 (GVBl. II S. 266), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Mai 2000 (GVBl. II S. 183), außer Kraft. Verordnung über die Ergänzungsprüfungen im Lateinischen und Griechischen - Vom 29. Juni ABI. Hessen S. 479 Die Verordnung über die Ergänzungsprüfungen im Lateinischen und Griechischen vom 3. Mai 1998 (ABI. S. 394), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Oktober 2001 (ABI. S. 774) wird hiermit aufgehoben. Verordnung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler - Vom 10. Juli ABI. Hessen S Abs. 9: Hinweis auf Fernlehrgangsteilnehmer 24: Aufhebung bisheriger Vorschriften: 1. Die Verordnung über die Abiturprüfung für Nichtschüler vom 30. August 1983 (ABI. S. 620) in der Fassung vom 3. Mai 1998 (ABI. S. 429). 2. Die Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife für besonders befähigte Berufstätige vom 3. Mai 1998 (ABI. S. 383). 25: Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2008 außer Kraft. Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Agrarwirtschaft - Vom 19. Dezember GAmtsbl. RP 2004, S : Nichtschülerinnen und Nichtschüler 22: Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt - vorbehaltlich der Regelung im Absatz 3 - die Fachschulverordnung - Agrarwirtschaft vom 76

10 Rheinland-Pfalz Fachschule Altenpflegehilfe Nichtschülerprüfung Rheinland-Pfalz Fachschulverordnung: Technik, Wirtschaft, Gestaltung, Ernährung, Hauswirtschaft Saarland Erzieherverordnung Saarland Heilerziehungspfleger/in Prüfungsordnung Saarland: Fachschule, Technik Ausbildungs-/Prüfungsordnung Nichtschülerprüfung Sachsen Fachschule Schulordnung 11. August 1993 (GAmtsbl. S. 462, geändert durch Verordnung vom 3. November 1997 (GAmtsbl. 1998, S. 3), außer Kraft. Fachschulverordnung Altenpflegehilfe Vom 31. August GAmtsbl. RP S (5) Nichtschülerregelung 2. Die Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fachschulverordnung - Altenpflege vom 28. Juli 2000 (GAmtsbl. S. 680), geändert durch Verordnung vom 29. Juli 2003 (GAmtsbl. RP S. 654) außer Kraft. Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge in den Fächern Technik, Wirtschaft, Gestaltung sowie Ernährung und Hauswirtschaft Vom 2. Oktober GAmtsbl. RP 2004, S. 2 8: Besondere Bestimmungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft. Gleichzeitig treten - vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3 - außer Kraft: 1. Die Fachschulverordnung- Hauswirtschaft vom 14. März 1978 (Amtsbl. S. 373, zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Auust 1986 (Amtsbl. S. 466). 2. Die Landesverordnung über die Bildungsgänge für Wirtschaft, Technik, Naturwissenschaften, Keramikgestaltung und Edelstein- und Schmuckgestaltung der Fachschule vom 14. März 1978 (Amtsbl. S. 357, zuletzt geändert durch 10 der Verordnung vom 11. August 1993 (Amtsbl. S. 529). Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieher und Erzieherinnen - Fachschulen für Sozialpädagogik - (APO-FSP) - Vom 10. Mai Amtsbl. Saar S : Teilnahme von Schulfremde - Diese Neufassung tritt am 1. August in Kraft - Zugleich tritt die Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung von Erziehern an den Fachschulen für Sozialpädagogik im Saarland (APO-FSP) vom 23. Juli 1984 (Amtsbl. Saar S. 718), mit späteren Änderungen, außer Kraft. Verordnung - Prüfungsordnung - über die staatliche Prüfung zur Heilerziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger Vom 29. Juli Amtsbl. Saar S. 15 Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Fachschulen für Technik (APO-T) Vom 11. Juni Amtsbl. Saar S : Teilnahme von Schulfremden Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft. Zugleich tritt die Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Fachschulen für Technik im Saarland (APO-T) vom 6. Juli 1994 (Amtsbl. Saar S. 1014) außer Kraft. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Fachschule im Freistaat Sachsen 77

11 Nichtschülerprüfung Sachsen Mittelschule Schulordnung Prüfungsordnung Nichtschülerprüfung Sachsen-Anhalt Berufsbildende Schulen Ausbildungs-/Prüfungsordnung (Schulordnung Fachschule - FSO) Vom 20. August Ministerialblatt des SMK S. 213 Nichtschülerregelungen Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Mittelschulen im Freistaat Sachsen und deren Abschlussprüfungen (Schulordnung Mittelschulen Abschlussprüfungen - SOMIAP) Vom 3. August Ministerialblatt des SMK S. 317 Abschnitt 10: Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses für Schulfremde Abschnitt 11: Prüfung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses für Schulfremde Abschnitt 12: Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses für Schulfremde Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) Vom 20. Juli GVBl. LSA S , 29: Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler 30: Prüfung für Fernlehrgangsteilnehmerinnen und Fernlehrgangsteilnehmer II. Amtliche Mitteilungen: Bund Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Maurer-/Betonbauerhandwerk Meisterprüfung Metallberufe, industriell Ausbildungs-/Prüfungsordnung Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Vom 3. Juli BGBl. I S Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 43-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) außer Kraft. Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Maurer- und Betonbauer-Handwerk (Maurer- und Betonbauermeisterverordnung - MaurerBetonBMstrV) Vom 30. August BGBl. I S Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Maurermeisterverordnung vom 21. Januar 1993 (BGBl. I S. 90), die Beton- und Stahlbetonbauermeisterverordnung vom 28. Juli 1988 (BGBl. I S. 1205) und die Feuerungs- und Schornsteinbauermeisterverordnung vom 3. Februar 1986 (BGBl. I S. 252) außer Kraft. Die Prüfungsanforderungen in den Teilen III und IV sowie die Regelungen über das Bestehen der Meisterprüfung bestimmen sich nach der Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk vom 18.Juli 2000 (BGBl. I S. 1078) in der jeweils geltenden Fassung. Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen Vom 9. Juli BGBl. I S Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die industrielle Metall-Ausbildungsverordnung vom 15. Januar 1987 (BGBl. I S. 274), zuletzt geändert durch 11 der Verordnung vom 9. Juli 2003 (BGBl. I S. 1359) außer Kraft. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt - GGVBiSch) Vom 31. Januar BGBl. I S

12 Die Gefahrtgutverordung Binnenschifffahrt vom 21. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3971), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. März 2002 (BGBl. I S. 1246) tritt hiermit außer Kraft. Altenpflegegesetz Dolmetscher/Übersetzer, geprüft. Prüfungsordnung Schädlingsbekämpfer Ausbildungsverordnung Wirtschaftsprüfer Prüfungsordnung Metallberufe, industriell Berufsausbildung Erprobungsverordnung Industriemeister, Chemie Prüfungsordnung Bekanntmachung der Neufassung des Altenpflegegesetzes (AltPflG) Vom 25. August BGBl. I S Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/'Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin Vom 18. Mai BGBl. I S Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin Vom 15. Juli BGBl. I S Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer nach 14 und 131 I der Wirtschaftsprüferordnung (Wirtschaftsprüferprüfungsordnung - WiPrPrüfV) Vom 20. Juli BGBl. I S Verordnung über die Erprobung ener neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen Vom 9. Juli BGBl. I S Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeiste/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Chemie Vom 15. September BGBl. I S Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Chemie vom 3. Mai 1979 (BGBl. I S. 513), zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 3 und Art. 2 der Verordnung vom 15. April 1999 (BGBl. I S. 711) außer Kraft. - Begonnene Prüfungsverfahren können bis zum 30. September 2007 nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden. Auf Antrag kann die zuständige Stelle die Wiederholungsprüfung auch gemäß dieser Verordnung durchführen. - Im Übrigen kann bei der Anmeldung zur Prüfung bis zum Ablauf des 31. März 2005 die Anwendung der bisherigen Vorschriften beantragt werden. 79

13 III. Sonstige Hinweise Altenpflege BIBB-Curriculum Bachelor-/Masterstudiengang Informationsangebot Netzwerk Bachelor-/Masterstudiengänge: Studie Berufliche Bildung Weiterbildung Handbuch Einkommensteuergesetz Studium Weiterbildendes Studium Werbungskosten Bundesfinanzhof Urteil Bundesinstitut für Berufsbildung: Fernunterrichtsanbieter Dokumentation Dienstleistung Kundenorientierung betriebliche Weiterbildung DIE-Zertifikat: Weiterbildungsmanagement Qualitätsentwickler Drittes Buch Sozialgesetzbuch Arbeitsförderung Weiterbildung, berufliche Einkommensteuergesetz Umschulungsmaßnahme Werbungskosten Bundesfinanzhof Urteil Janssen, Bettina: Altenpflegeausbildung - so schulisch wie nötig, so dual wie möglich! in: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis. 2003, 5, S. 30 Bachelor- und Masterstudiengänge: Neues Informationsangebot des Netzwerks "Wege ins Studium" in: ibv 2004, 7, S. 20 Bachelor- und Masterstudiengänge in Deutschland: Die 12 wichtigsten empirischen Befunde in: ibv 2004, 5, S. 1 Die Studie befasst sich mit sämtlichen neuen Bachelorund Masterstudiengängen an deutschen Fachhochschulen und Universitäten. Küppers, Bert/Leuthold, Dieter/Pütz. Helmut: Handbuch Berufilche Aus- und Weiterbildung - Leitfaden für Betriebe, Schulen, Ausbildungsstätten und Hochschulen München: Vahlen, 2001 ISBN X Aufwendungen für ein Studium als vorab entstandene Werbungskosten BFH, Urteil vom VI R 50/02 (FG Saarland) in NJW 2003,49, S.3583 Leitsatz: Aufwendungen für ein Universitätsstudium im Anschluss an ein Fachhochschulstudium können Werbungskosten sein, sofern sie beruflich veranlasst sind. Es ist nicht darauf abzustellen, ob es sich bei dem Hochschulstudium um ein Erst- oder Zweitstudium handelt oder ob das Studium die Grundlage für eine neue oder andere berufliche Basis schafft Fernunterricht - im Netz ganz nah in: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis.plus, 2004, 2, S. 4 in: ibv 2004, 4, S. 53 Hinweis. Die Dokumentation der einzelnen Befragungsergebnisse steht im Internet unter und kann als PDF-Datei heruntergeladen werden (Ansprechpartner im BIBB: Willi Schmitz, Tel.: 0228/ ) Bildung als Dienstleistung: Kundenorientierung in der betrieblichen Weiterbildung in: Grundlagen der Weiterbildung. 2003, 4, S. 166 Dollhausen, Karin: Weiterbildungsmanagement und Qualitätsentwicklung in: Grundlagen der Weiterbildung. Praxishilfen (Loseblattsammlung) Neuwied: Luchterhand Verlag Steckel, Werner: Die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach SGB III - Aktuelle Tendenzen in: Grundlagen der Weiterbildung. Praxishilfen Neuwied: Luchterhand Verlag (Loseblattsammlung) Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen als Werbungskosten (EStG 9 I 1, 10 I Nr. 7, 12 Nr. 1) (BFH, Urteil vom VI R 120/01 /Rheinland-Pfalz) in: Neue Juristische Wochenschrift. 2003, 7, S. 533 Leitsatz: Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme, die die Grundlage dafür bildet, von einer Berufs- oder Ewerbsart ziu einer anderen überzuwechseln, können vorab entstandene Werbungskosten sein (Änderung der Rechtsprechung). 80

14 Einkommensteuergesetz Fortbildung Werbungskosten Bundesfinanzhof Urteil Aufwendungen für Fortbildung als Werbungskosten (Urteil des BFH vom VI R 190/97 - FG Hessen) in: NJW - Neue Juristische Wochenschrift, 2004, 4, S. 248 Leitsätze: 1. Aufwendungen einer Krankenschwester für einen Lehrgang mit dem Ziel, Lehrerin für Pflegebeufe zu werden, sind als Werbungskosten anzuerkennen. 2. Eine Bildungseinrichtung ist als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen, wenn diese häufig über einen längeren Zeitraum hinweg zum Zwecke eines Vollzeitunterrichts aufgesucht wird. Einkommensteuergesetz Aus- /Fortbildungskosten Absetzbarkeit Bundesfinanzhof Rechtsprechung Einkommensteuergesetz Berufsausbildung Werbungskosten Bundesfinanzhof Urteil Einkommensteuergesetz Berufsausbildung Werbungskosten Bundesfinanzhof Urteil elearning Betriebliche Bildung Weiterbildung, berufliche E-Learning Autorentools E-Learning: Qualitätssicherung Fernabsatzgeschäft Widerrufsrecht Fernunterrichtsschutzgesetz Verbraucherschutz Heilpraktikergesetz Oberverwaltungsgericht Urteil Stöcker, Ernst Erhard: Dammbruch bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Aus- und Fortbildungskosten in: NJW - Neue Juristische Wochenschrift, 2004, 5, S. 249 " Von dem anderwärts geltenden Grundsatz, dass das steuerlich relevante Berufsleben am Werkstor oder am Büroeingang beginnt, hat sich der BFH so weit entfernt wie noch nie." Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung als Werbungskosten (BFH, Urteil vom VI R 71/02 - FG Niedersachsen) in: NJW - Neue Juristische Wochenschrift, 2004, 5, S. 318 Leitsätze: 1. Aufwendungen für eine erstmalige, vom Arbeitsamt unterstützte Berufsausbildung zur Bürokauffrau können Werbungskosten sein, soweit sie die Kostenerstattungen nach 45 AFG (jetzt 79, 81 SGB III) übersteigen. 2. Das Unterhaltsgeld im Sinne des 44 AFG (jetzt 77, 153 SGB III) ist demgegenüber nicht nach 3 c EStG anzurechnen (Fortführung der Rechtsprechung aus BFHE 122, 265 = BStBl. II 1977, 507). Vorab entstandene Werbungskosten erstmaliger Berufsausbildung (EStG 9 I 1, 10 I Nr. 7, 12, Nr. 1) (BFH, Urteil vom VI R 33/01 (FG Münster)) in: NJW - Neue Juristische Wochenschrift, 2003, 38, S Leitsatz: Vorab entstandene Werbungskosten können aucch bei einer erstmaligen Berufsausbildung anzuerkennen sein (Anschluss an BFHE 201, 156 = BStBl II 2003, 403 = NJW 2003, S. 533) Reglin, Thomas/Severing, Eckart/ Vennemann, Michael u.a. elearning für die betriebliche Praxis Hrsg.: Herbert Loebe, Eckart Severing Bielefeld: Bertelsmann (Wirtschaft und Weiterbildung. 30.) Gamböck, Birgit: Wer braucht welches Autorenwerkzeug? In: Wirtschaft und Weiterbildung, 2004, 10, S. 50 Ehlers, Ulf-Daniel: Neue Qualität für E-Learning? Grundlegende Konzepte und empirische Erkenntnisse einer neuen Lernorientierung bei der Qualitätsentwicklung in: Berufsbildung. 2003/II, 29, S. 3 Brönneke, Tobias: Abwicklungsprobleme beim Widerruf von Fernabsatzgeschäften In: MultiMedia und Recht, 2004, 3, S. 127 Vennemann, Michael: Das Beispiel des Fernunterrichtsschutzgesetzes in Deutschland: Der Staat als Verbraucherschützer in: Grundlagen der Weiterbildung. 2003, 4, S. 170 Weitergeltung von Vorschriften des Heilpraktikergesetzes (Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 7. August A 1253/01) in: NVwZ-Rechtsprechungs-Report Verwaltungsrecht, 2003, 6, S

15 Industriemeister, Metall Fernunterricht Evaluation Industriemeister, Metall Handlungskompetenz Kosmetiker/Kosmetikerin Berufsausbildung Lebenslanges Lernen Lernkultur Weiterbildungsinstitution Lernformen Modellversuch Selbstlernen am Kundenauftrag Zusatzqualifikation Sanitär-/ Heizungs-/Klima- u.elektrohandwerk Physiotherapie Berufsausbildung PISA-Studie Weiterbildung Privathochschule Physiotherapie/ Ergotherapie Staatskunde Taschenbuch Weiterbildung Weiterbildungsteilnehmer Kunde Weiterbildung Weiterbildungsteilnehmer Kunde Dieckmann, Michael/Gidion, Gerd/Meier, Erwin/Vennemann, Michael: Selbstgesteuert Führen lernen? Evaluation von Fernlehrgängen zum Industriemeister Metall in: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis. 2003, 6, S. 22 Gidion, Gerd/Scholz, Dietrich: Zur Umsetzung des handlungsorientierten Qualifizierungsansatzes beim Industriemeister Metall in: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis. 2003, 4, S. 52 Ausbildung Kosmetiker/Kosmetikerin: Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage im Deutschen Bundestag in: ibv 2003, 21, S. 63 Dohmen, Günther Akute Veränderungen des Lernens in: Grundlagen der Weiterbildung. Praxishilfen Neuwied: Luchterhand-Verlag Loseblattsammlung Arnold, Rolf Entgrenzung des Lernens: Vom Präsenzlernen über Distance Learning zum E-Learning in: Grundlagen der Weiterbildung. 2004, 2, S. 60 Sander, Michael/Veit, Jörg: Selbstlernen am virtuellen Kundenauftrag - Zur Gestaltung auftragsorientierter und multimedial gestützter Lernarrangements in: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis. 2004, 2, S. 13 Akademisierung der Physiotherapieausbildung: Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage im Deutschen Bundestag in: ibv 2003, 17, S. 15 Krug, Manfred: PISA und die Folgen für die Weiterbildung In: Grundlagen der Weiterbildung. 2004, 3, S. 105 Private Fachhochschule für Physiotherapie und Ergotherapie in: ibv 2003, 24, S. 26 Physio- und Ergotherapeuten können künftig in Bayern einen international anerkannten Bachelor-Abschluss erwerben. Die Ausbildung ist berufsbegleitend und umfasst sechs Semster. Neben der therapeutischen Qualifikation werden die Studenten auch in Management, Personalführung, Marketing und Controlling unterrichtet. Voraussetzung für das Studium an der FH ist neben dem Fachabitur oder Abitur eine abgeschlossene Berufsfachschul-T- Ausbildung als Physio- oder Ergotherapeut. Model, Otto/Creifelds, Carl/Lichtenberger, Gustav: Staatsbürger-Taschenbuch - Alles Wissenswerte über Staat, Verwaltung, Recht und Wirtschaft. 30. Auflage München: Beck-Verlag 2000 Nuissl, Ekkehard: Wandel in der Weiterbildung: Kundschaft von Weiterbildung erzeugen in: Grundlagen der Weiterbildung. 2003, 4, S. 176 Orthey, Frank Michael: Der Kunde ist König - Der König ist gekauft: Zuspitzungen zum Konzept der Kundenorientierung in: Grundlagen der Weiterbildung. 2003, 4, S

16 Weiterbildung, berufliche Weiterbildungskosten Weiterbildungsteilnehmer Weiterbildung, berufliche Weiterbildungskosten Weiterbildung, berufliche Weiterbildungskosten Weiterbildungsnutzen Beicht, Ursula/Krekel, Elisabeth M./Walden, Günter: Berufliche Weiterbildung - welche Kosten tragen die Teilnehmer? In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis. 2004, 2, S. 39 Privatpersonen investieren Milliarden in ihre berufliche Weiterbildung - Ergebnisse der Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung, Bonn in: ibv 2004, 10, S. 50 Beicht, Ursula/Krekel, Elisabeth/Walden, Günter: Berufliche Weiterbildung - welchen Nutzen haben die Teilnehmer? In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis, 2004, 5, S. 5 Herausgeber: Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), Peter-Welter-Platz 2, 506 Köln, Telefon (0221) Verantwortlich für den Inhalt: Der Leiter der Staatl. Zentralstelle für Fernunterricht, Köln. Druck: Selbstverlag. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht in jedem Fall die Meinung der ZFU wieder. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck mit Quellenangabe erlaubt. Belegexemplar erbeten. Erscheint nach Bedarf, mindestens jedoch halbjährlich. Abonnementspreis: 5.-(inkl. Porto) Einzelheftpreis: 3 (inkl. Porto). Bestellungen sind zu richten an: Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht, Peter-Welter-Platz 2, 506 Köln. 83

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