Muster-Ingenieurvertrag

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1 Muster-Ingenieurvertrag für Beratungsleistungen gemäß 61a des Landeswassergesetzes NRW (Beauftragung durch den Abwasserbetrieb)

2 Muster-Ingenieurvertrag gemäß 61a LWG NRW Arbeitsgruppe Der vorliegende Muster-Ingenieurvertrag wurde von einer Arbeitsgruppe im Kommunalen Netzwerk Grundstücksentwässerung (KomNetGEW) des IKT Institut für Unterirdische Infrastruktur (Gelsenkirchen) in Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros aus dem IKT-Förderverein der Wirtschaft erarbeitet. Der Arbeitsgruppe Muster-Ingenieurvertrag für Beratungsleistungen gemäß 61a des Landeswassergesetzes NRW gehören folgende Mitglieder an: Frank Baumgarten Dr. Stephan Demmert Sascha Köhler Olaf Krahn Matthias Krölls Andreas Möcking Jörg Schmeier (INGPLAN Ingenieurgesellschaft mbh, Bottrop) (KONSTA PLANUNGSGESELLSCHAFT mbh, Gelsenkirchen) (Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG) (Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH, Dortmund) (Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH, Dortmund) (ABE - Abwasserbetrieb der Stadt Erkrath) (Stadt Oer-Erkenschwick) Projektbetreuer seitens des KomNetGEW: Amely Dyrbusch Marco Schlüter Sebastian Beck (IKT Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen) (IKT Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen) (IKT Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen)

3 Muster-Ingenieurvertrag gemäß 61a LWG NRW Präambel Der neue Paragraph 61a des Landeswassergesetzes NRW verpflichtet Kommunen, ihre Grundstückseigentümer über die Pflicht zur Dichtheitsprüfung zu informieren und zu beraten. Auch sollen Kommunen öffentliche Maßnahmen der Kanalinspektion und -sanierung mit privaten Dichtheitsprüfungen koordinieren. Dabei stehen die Kommunen in der Verantwortung, ihre Bürger fachlich fundiert zu unterrichten und zu beraten. Ziel ist es, die neuen gesetzlichen Pflichten bürgerfreundlich umzusetzen, d.h. möglichst kostengünstig und ohne dass die Bürger auf ihren Grundstücken unverhältnismäßig beeinträchtigt oder gestört werden. Dies stellt Kommunen vor neue und komplexe Aufgabenstellungen, die vielerorts mit den vorhandenen Personalkapazitäten nicht abgedeckt werden können. Kommunale Stadtentwässerungsbetriebe können daher bei der Umsetzung ihrer Beratungspflichten nach 61a NRW-Landeswassergesetz Leistungen an unabhängige Sachverständige (Ingenieurbüros, Sachverständige, Grundstücksentwässerungsberater etc.) übertragen. Hierbei sind die jeweiligen, von dem Netzbetreiber vorgegebenen Qualitätsstandards zu beachten. Der beauftragte Sachverständige berät dabei im Auftrag der Kommunen den Grundstückseigentümer technisch und organisatorisch auf Basis vorhandener Erfahrungen und auf Grundlage geltender technischer Normen, Regelwerke und Richtlinien. Die Kosten für die Unterstützung der kommunalen Grundberatung zu 61a LWG NRW (vgl. 2 Gegenstand und Durchführung in Abschnitt 2.1) sind Beratungskosten im Sinne des 53c LWG NRW. Sie sind somit ansatzfähig für die Abwassergebühren.

4 Muster-Ingenieurvertrag gemäß 61a LWG NRW I Vertrag über die Übernahme von Beratungsleistungen gemäß 61a LWG NRW zwischen dem Abwasserbetrieb: im folgenden Auftraggeber (AG) - und: im folgenden Auftragnehmer (AN) -

5 Muster-Ingenieurvertrag gemäß 61a LWG NRW II Vertragsbestandteile 1 Vorbemerkungen Aufgabenstellung und Ziele Anforderungen an den Auftragnehmer Leistungen des AG Gegenstand und Durchführung Unterstützung der kommunalen Grundberatung zu 61a LWG NRW Unterstützung bei der kommunalen Konzepterstellung Bürgerberatung Bürgerversammlungen Sonstige Leistungen / Vereinbarungen Leistungs- und Kostenübersicht Aufwendungsersatz Mitwirkungspflicht des Auftraggebers Schweigepflicht, Datenschutz Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen Beginn, Laufzeit und Kündigung Erfüllungsort und Gerichtsstand Schlussbestimmungen... 19

6 Muster-Ingenieurvertrag gemäß 61a LWG NRW 1 1 Vorbemerkungen 1.1 Aufgabenstellung und Ziele Der Auftraggeber (AG) erteilt hiermit dem Auftragnehmer (AN) den Auftrag, nachfolgend aufgeführte Aufgaben im Rahmen der Beratungspflicht der Kommunen gemäß 61a des Landeswassergesetzes NRW (LWG NRW) zu übernehmen. Dabei muss der AN im Sinne des Verbraucherschutzes bürgernah beraten. 1.2 Anforderungen an den Auftragnehmer Folgende Grundvoraussetzungen sind vom AN vor Beauftragung einzuhalten bzw. nachzuweisen: 1. Der AN muss neutral und unabhängig von weiteren ausführenden Unternehmen und Dienstleistern handeln (Zertifizierter Dichtheitsprüfer, Sanierungsfirmen usw.). 2. Der AN muss über eine technische Ausbildung (Ingenieur, Techniker oder vergleichbar) und über umfassende Kenntnisse im Bereich der Grundstücksentwässerung verfügen. Ein Nachweis entsprechender Kenntnisse ist über Referenzen zu erbringen oder über die Qualifikation Zertifizierter Berater Grundstücksentwässerung abgedeckt (personenzertifiziert vgl. DIN EN ISO 17024, z.b. Absolvent IKT-Lehrgang). Eine vergleichbare Weiterbildung im Vertragszeitraum ist möglich. 1.3 Leistungen des AG Vom AG ist vor Bearbeitungsbeginn Folgendes zur Verfügung zu stellen: 1. Vorgaben zu der Beratungstiefe und zu den Beratungsinhalten (vgl. 2 Abschnitt 2.1). 2. Folgende Planunterlagen: Bestandsplan öffentliches Kanalnetz Pläne Wasserschutzgebiete Generalentwässerungsplan / Abwasserbeseitigungskonzept Planunterlagen von Maßnahmen im öffentlichen Kanalbereich

7 Muster-Ingenieurvertrag gemäß 61a LWG NRW 2 Des Weiteren werden dem AN folgende Dokumente nach Beauftragung ausgehändigt: 3. Der AG stellt dem AN notwendige Angaben z.b. aus der Entwässerungssatzung der Stadt / Gemeinde mit Stand vom.. bereit. Die nachfolgenden Festlegungen können auch im Rahmen der Konzepterstellung zusätzlich beauftragt werden (vgl. Abschnitt Konzepterstellung). Insbesondere nachfolgend aufgeführte Angaben bzw. Qualitätsanforderungen für private Kanäle sind vorab zu klären: Zuständigkeitsbereich öffentlich / privat: Geforderter Dichtheitsnachweis für Kanäle im Bestand bei häuslichem Abwasser, wie z.b. TV-Inspektion, Wasser- bzw. Luftprüfung mit Angaben zu Prüfdruck, Prüfzeit und zulässiger Zugabemengen (z.b. Dichtheitsanforderungen gemäß DIN ): Unterschiedliche Qualitätsanforderungen an die Dichtheitsprüfung bei über häusliches Abwasser hinausgehendem Gefährdungspotential (z.b. gewerbliches Abwasser) und besonderen Randbedingungen (Wasserschutzgebiete) im Einzelfall: Anforderungen an die Schadensbewertung bei der TV-Inspektion (z.b. DWA-Leitfaden Grundstücksentwässerung):

8 Muster-Ingenieurvertrag gemäß 61a LWG NRW 3 Dokumentation der Dichtheitsprüfung (z.b. unaufgeforderte Vorlage des Protokolls, Vorlage auf Verlangen, Protokollvorlagen etc.): Qualitäts- bzw. Abnahmeanforderungen an sanierte (private) Kanäle (Erneuerung, Renovierung, Reparatur) bzw. an den Neubau (z.b. Druckprüfung nach DIN EN 1610): Angaben zum geforderten Prüfumfang (z.b. Prüfpflicht von Schächten, Prüfpflicht von Regenwasserleitungen, die an MW angeschlossen sind, Umgang mit Drainageanschlüssen): Angaben über veränderte Prüffristen (z.b. in Wasserschutzgebieten oder im Rahmen von Untersuchungen nach SüwVKan im öffentlichen Bereich) und Sanierungsfristen (z.b. DWA-Leitfaden Grundstücksentwässerung): Umgang mit Regenwasser (Anschlusszwang, Gebührenregelungen bei Versickerung, Verweis auf Sachbearbeiter etc.): Besondere Qualitätsanforderungen des Auftraggebers, wie z.b. Empfehlungslisten ausgewählter Unternehmen für die Dichtheitsprüfung (z.b. KomNetGEW Liste) und für Sanierungsfirmen (für die Dichtheitsprüfung bleibt in jedem Fall die Landesliste NRW des LANUV verbindlich):

9 Muster-Ingenieurvertrag gemäß 61a LWG NRW 4 Angaben über Fördermöglichkeiten (z.b. im Rahmen eines Fremdwassersanierungskonzeptes der Kommune): Weitere Angaben:

10 Muster-Ingenieurvertrag gemäß 61a LWG NRW 5 2 Gegenstand und Durchführung 2.1 Unterstützung der kommunalen Grundberatung zu 61a LWG NRW Der Muster-Vertrag enthält Texte für die Unterstützung der kommunalen Grundberatung zu 61a LWG NRW, wie z.b.: 1. Die Beratung zur Dichtheitsprüfung nach 61a des Landeswassergesetzes NRW (Sprechstunden, Telefon, vor Ort, Bürgerversammlungen). 2. Die gebietsbezogene Beratungsleistung der Grundstückseigentümer gemäß 61a in Gebieten laut Fristensatzung der Kommune (z.b. Wasserschutzgebiete). 3. Die maßnahmenbezogene Beratungsleistung der Grundstückseigentümer gemäß 61a im Rahmen von Baumaßnahmen oder Zustanderfassung gemäß SüwVKan NRW im öffentlichen Bereich. Beratungsinhalte Folgende Beratungsinhalte müssen durch den AN abgedeckt werden: 1. Allgemeine Informationen zum LWG NRW (insbesondere 61a): - Eigentümerpflichten, Eigentümerrechte etc. 2. Allgemeine Beratung zur Entwässerung eines Grundstückes: - Konzeption einer Grundstückentwässerung, Rückstausicherung (vgl. DIN ), - Drainagen, Regenwasserbewirtschaftung etc., - Dichtheitsprüfung (Methoden, Prüfumfang- / zeitpunkt, Prüfverfahren, Sachkundige zur Dichtheitsprüfung nach 61a LWG, Kosten etc.), - Sanierung (Bedarf, Verfahren, Einsatzgrenzen, Kosten, Abnahme etc.), - Rechtsgrundlagen (z.b. WHG, LWG NRW, Entwässerungssatzung). 3. Individuelle Situation in einzelnen Stadtgebieten: - Wasserschutzzonen, Fremdwassergebiete, erhöhtes Gefährdungspotential aufgrund besonderer Randbedingungen, - Abgeänderte Fristen in einzelnen Stadtteilen. 4. Grundberatung zur Dichtheitsprüfung Folgende Fragestellungen sind beispielsweise durch den AN im Zuge der Grundberatung der Eigentümer zu beantworten:

11 Muster-Ingenieurvertrag gemäß 61a LWG NRW 6 - Was muss geprüft werden? - Bis wann muss die Dichtheit geprüft werden? - Wie kann die Dichtheit geprüft werden? - Welche Ergebnisse liefert die Dichtheitsprüfung? - Wer darf die Dichtheitsprüfung durchführen? - Wie findet man geeignete Sachkundige? - Wie kann vor unseriösen Anbietern gewarnt werden? - Was kostet die Dichtheitsprüfung? - Wie können Kosten eingespart werden? - etc. Des Weiteren sind folgende Beratungsinhalte bzw. Fragestellungen vom AN abzudecken: Die Beratungsinhalte sind zwischen dem AG und dem AN vorab abzustimmen (z.b. Verweis auf FAQ Liste KomNetGEW, siehe Internetauftritt).

12 Muster-Ingenieurvertrag gemäß 61a LWG NRW Unterstützung bei der kommunalen Konzepterstellung Der AN entwickelt ein Konzept für die Unterstützung des AG s zur Vorgehensweise bei der Beratung gemäß 61a LWG NRW. Das Konzept umfasst dabei beispielsweise folgende einzelne Schritte: Grundinformationen für die politischen Gremien, Informationskonzept Eigentümer, Festlegung von Fristengebieten o Fristenfestlegung bzw. Einbeziehung (informativ und operativ) der Anschluss- und Grundleitungen bei der TV-Befahrung vom Hauptkanal aus (Untersuchungen im öffentlichen Kanal gemäß SüwV- Kan NRW), o Fristenverkürzung in Wasserschutzgebieten, o Fristenfestlegung bzw. Einbeziehung (informativ und operativ) der privaten Anlagen bei Baumaßnahmen am öffentlichen Kanal, Maßnahmenbezogene Information der Grundstückeigentümer (z.b. Bürgerversammlungen), Festlegung von Qualitätsstandards für die Dichtheitsprüfung, Abnahme von Sanierungsleistungen etc. (vgl. Abschnitt 1.3 Punkt 3), Art der Dokumentation von Befahrungsdaten (z.b. Einbindung in die öffentliche Kanal-Datenbank), Finanzierungskonzepte z.b. o Finanzierungsmöglichkeiten, Grenzen der Kostenübernahme, o Kommune organisiert und koordiniert die Unersuchung und Erneuerung der Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich, die Hausanschlüsse werden als separates Los in die Ausschreibung übernommen, Kostenübernahmeerklärungen durch die Eigentümer oder o jeder Eigentümer beauftragt selber, Zeitlicher Ablaufplan, Konzeptabstimmung mit den politischen Gremien.

13 Muster-Ingenieurvertrag gemäß 61a LWG NRW 8 AN und AG vereinbaren einvernehmlich folgende weitere Inhalte für das Beratungskonzept:... Vergütung 1. Die Vergütung für das Leistungspaket 1.2 Konzepterstellung erfolgt pauschal nach geschätztem Zeitaufwand mit einem Netto-Tagesssatz von... Es wird von folgendem Aufwand ausgegangen: 2. Außergewöhnliche Beratungsleistungen werden nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien gesondert vergütet. Pauschal Konzepterstellung Tagessätze

14 Muster-Ingenieurvertrag gemäß 61a LWG NRW Bürgerberatung Der AG beauftragt den AN mit der Beratung der Grundstückseigentümer im Rahmen der Beratungspflicht der Kommune gemäß 61a LWG durch Bürgersprechstunden bzw. über ein Bürgertelefon und / oder der individuellen Grundberatung zur Dichtheitsprüfung vor Ort. Beratungs- / Leistungsdokumentation Der AN muss die Beratungsleistung dokumentieren. Dabei sind mindestens folgende Angaben festzuhalten: 1. Name des Beraters 2. Eigentümer (Name, Anschrift) 3. Inhalte der Beratung 4. Datum, Uhrzeit und Dauer der Beratung Weitere Angaben sind: Die Art der Dokumentation (z.b. MS Excel-Tabelle) ist vom AG vorzugeben. a) Bürgersprechstunden in Räumlichkeiten des AG Der AG stellt dem AN einen kommunikationstechnisch ausgestatteten Arbeitsplatz zur Verfügung (Telefon, Computer, Internetanschluss etc.). Der AN muss an folgenden Tagen und zu folgenden Zeiten für die Bürgerberatung vor Ort sein:

15 Muster-Ingenieurvertrag gemäß 61a LWG NRW 10 Änderungen von Zeitpunkt und Dauer der Sprechzeiten vor Ort werden zwischen AG und AN einvernehmlich abgestimmt und sind schriftlich festzuhalten. Verhinderungen seitens des AN sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Vergütung 1. Der AN erhält für das Leistungspaket 1.4 Bürgersprechstunden in Räumlichkeiten des AG eine Netto-Vergütung in Höhe von... / Stunde. 2. Außergewöhnliche Leistungen werden nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien gesondert vergütet. 4. Der AN erhält für die Beratungs- und Leistungsdokumentation eine separate Netto-Vergütung in Höhe von... / Beratung. 3. An- und Abfahrten werden bis zu einer Entfernung von maximal km mit 0,30 /km gesondert vergütet. Bürgersprechstunden Stundensätze Beratungs- und Leistungsdokumentation Pauschal An- und Abfahrt 0,30 /km

16 Muster-Ingenieurvertrag gemäß 61a LWG NRW 11 b) Externe Bürgertelefonberatung Der AN führt die telefonische Bürgerberatung von einem Arbeitsplatz seiner Wahl aus. Falls eine Weiterleitung des kommunalen Bürgertelefons auf den Anschluss des AN gewünscht wird, so muss dies vom AG veranlasst werden. Der AN muss an folgenden Tagen und zu folgenden Zeiten für die telefonische Bürgerberatung erreichbar und in Bereitschaft sein: Änderungen von Zeitpunkt und Dauer der Sprechzeiten der externen Bürgertelefonberatung werden zwischen AG und AN einvernehmlich abgestimmt und sind schriftlich festzuhalten. Verhinderungen seitens des AN sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Vergütung 1. Der AN erhält für die externe Bürgertelefonberatung eine Netto-Vergütung in Höhe von... / Stunde. 2. Außergewöhnliche Leistungen werden nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien gesondert vergütet. 3. Der AN erhält für die Beratungs- und Leistungsdokumentation eine separate Netto-Vergütung in Höhe von... / Beratung Stunde. Bürgersprechstunden Stundensätze Beratungs- und Leistungsdokumentation Stundensätze

17 Muster-Ingenieurvertrag gemäß 61a LWG NRW 12 c) Bürgerberatung vor Ort (Grundberatung zur Dichtheitsprüfung) Der Auftragnehmer führt die Bürgerberatung zur Dichtheitsprüfung vor Ort aus. Diese kann z.b. individuell auf dem Grundstück des Eigentümers nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Alternativ kann die Bürgerberatung vor Ort z.b. von einem mobilen Büro aus durchgeführt werden. Bei koordinierten öffentlichen und privaten Inspektions- bzw. Baumaßnahmen fährt der AN hierbei in die betroffenen Einzugsgebiete und steht dem Grundstückseigentümer als Ansprechpartner zur Verfügung. Die individuelle Beratung vor Ort umfasst nur grundsätzliche Auskünfte zur Dichtheitsprüfung. Verantwortlich für die Beauftragung und Begleitung der Dichtheitsprüfung bleibt der Eigentümer. Zeitpunkt und Dauer der Bürgerberatung vor Ort werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer einvernehmlich abgestimmt und sind schriftlich festzuhalten. Verhinderungen seitens des Auftragnehmers sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Vergütung 1. Der Auftragnehmer erhält für die Bürgerberatung vor Ort eine Vergütung in Höhe von... / Stunde bzw. pauschale Vergütung in Höhe von... / Grundstück bzw. zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum... fällig. 2. Außergewöhnliche Leistungen werden nach vorheriger Vereinbarung zwischen den Parteien gesondert vergütet. 3. An- und Abfahrten werden bis zu einer Entfernung von maximal km mit 0,30 /km gesondert vergütet. 4. Der Auftragnehmer erhält für die Beratungs- und Leistungsdokumentation eine separate Vergütung in Höhe von... / Stunde zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum... fällig. Bürgersprechstunden Stundensätze / Tagessätze An- und Abfahrt 0,30 /km Beratungs- und Leistungsdokumentation Stundensätze

18 Muster-Ingenieurvertrag gemäß 61a LWG NRW Bürgerversammlungen Zur Information von Anliegern z.b. im Zusammenhang mit öffentlichen Inspektions- oder Baumaßnahmen lädt der AG zu Bürgerversammlungen ein. Die Einladungen werden vom AG verschickt. Falls die Einladung durch den AN organisiert werden soll, ist diese Leistung gesondert zu vergüten. Zielstellung von Bürgerversammlungen ist z.b. die Einbindung der Grundstückseigentümer in die Umsetzung von Inspektionstätigkeiten (SüwV Kan) und von Kanalsanierungsmaßnahmen im öffentlichen Bereich. Hierbei sollen die Eigentümer auch vor dem Hintergrund des 61a LWG NRW dazu bewegt werden, ihre privaten Leitungen zumindest im öffentlichen Straßen- und Gehwegbereich im Zuge der öffentlichen Maßnahme untersuchen und ggf. instand setzen zu lassen. Der AN unterstützt den AG bei der Information der Grundstückseigentümer im Zuge von Bürgerversammlungen über die rechtliche Situation, die technischen Möglichkeiten und die Vorteile, die sich durch die Zusammenarbeit mit dem Abwasserbetrieb für den Eigentümer ergeben. Im Einzelnen werden vom AN folgende Leistungen zu einem Pauschalpreis ausgeführt: 1. Organisation der Veranstaltung Der AG organisiert in Abstimmung mit dem AN die Räumlichkeiten und die technische Ausstattung (Laptop, Beamer, Mikro). 2. Inhaltliche Vorbereitung und Erstellung von Präsentationen Zur Vorbereitung von Bürgerinformationsveranstaltungen werden Präsentationsunterlagen erstellt, die vorab in einem Gespräch mit dem AG abzustimmen sind (Dauer der Präsentation ca. 30 Minuten). Darüber hinaus findet im Vorfeld der Sitzung eine Ortsbesichtigung statt. 3. Teilnahme an der Bürgerinformationsveranstaltung (ein Dipl.-Ingenieur oder vergleichbar) Der AN wird bei der Veranstaltung einen Vortrag halten und den AG bei der Diskussion mit den Bürgern unterstützen. 4. Nachbereitung von Bürgerinformationsveranstaltungen Der AN bereitet die Sitzung im Nachgang auf (z.b. Bewertung der Veranstaltung, Verbesserungsvorschläge, Erstellung eines Protokolls).

19 Muster-Ingenieurvertrag gemäß 61a LWG NRW 14 Vergütung 1. Der AN erhält für das Leistungspaket 1.3 Bürgerversammlung eine pauschale Vergütung je Versammlung in Höhe von Netto... Es wird von folgendem Aufwand pro Versammlung ausgegangen: 2. An- und Abfahrten werden nicht gesondert vergütet. 3. Außergewöhnliche Beratungsleistungen werden nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien gesondert vergütet. Pauschal Bürgerversammlung Tagessätze

20 Muster-Ingenieurvertrag gemäß 61a LWG NRW Sonstige Leistungen / Vereinbarungen AG und AN vereinbaren folgende sonstige Leistungen:

21 Muster-Ingenieurvertrag gemäß 61a LWG NRW 16 3 Leistungs- und Kostenübersicht Zusammenfassung der vertraglich vereinbarten Leistungen einschließlich der Kostenübersicht: Leistungen des AN Vergütung / Fälligkeit Außergewöhnliche Beratungsleistungen, insbesondere die der Grundberatung weitergehende, individuelle Bürgerberatung, werden nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien gesondert vergütet. Es gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses / zum Abrechungsdatum gültige MwSt-Satz (Unzutreffendes bitte streichen).

22 Muster-Ingenieurvertrag gemäß 61a LWG NRW 17 4 Aufwendungsersatz 1. Der AG erstattet dem AN folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen: 2. Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von... durch den AG ersetzt: 3. Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

23 Muster-Ingenieurvertrag gemäß 61a LWG NRW 18 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers 1. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass dem AN alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. 2. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der AG die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen. 6 Schweigepflicht, Datenschutz 1. Der AN ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den AG bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichgültig ob es sich dabei um den AG selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der AG ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. 2. Der AN ist nicht / ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen seiner Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter hat der AN deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen. 7 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen Der AN verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren und insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

24 Muster-Ingenieurvertrag gemäß 61a LWG NRW 19 8 Beginn, Laufzeit und Kündigung Der Vertrag beginnt mit Datum der Vertragsunterzeichnung und läuft bis zum.. / auf unbestimmte Zeit (Unzutreffendes bitte streichen). Er kann von beiden Parteien bis zum mit einer Frist von Monaten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist. 10 Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung des Vertrages wird die Gültigkeit im Übrigen nicht berührt. Für den Abwasserbetrieb: Für den Auftragnehmer:.. Datum, Unterschrift.. Datum, Unterschrift.. Name in Blockschrift.. Name in Blockschrift Stempel Stempel

25 Muster-Ingenieurvertrag gemäß 61a LWG NRW 20 Anwendungshinweis Unsere Dokumente sind stets in der Fortentwicklung. Haben Sie Änderungshinweise oder Ergänzungen, so teilen Sie uns diese gerne mit. Ansprechpartner im IKT: Dipl.-Ing. Sebastian Beck Tel.:

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