Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (FH) Fachrichtung Informatik vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (FH) Fachrichtung Informatik vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Neu Die Ausbildung im Überblick Den berufsqualifizierenden Abschluss Diplom-Ingenieur/in (FH) erreicht man auf dem Weg über ein Studium an Fachhochschulen. Informatik wird auch an Universitäten als Diplomstudiengang angeboten. Zunehmend wird der Studiengang mit Bachelor- oder Master-Abschluss angeboten, an einigen Hochschulen laufen die entsprechenden Diplomstudiengänge aus. Die Fachhochschule Dortmund bietet in Zusammenarbeit mit der IT-Center Dortmund GmbH einen Modellstudiengang an, der zum berufsqualifizierenden Abschluss Professional in Information Technology führt. Darüber hinaus gibt es an Fachhochschulen auch die Möglichkeit eines dualen Studiums. Dabei sind in den Studiengang z.b. die bundeseinheitlich geregelten dualen Berufsausbildungen als Fachinformatiker/in, Informatikkaufmann/-frau, Informationsund Telekommunikationssystem-Elektroniker/in oder Elektroniker/in für Geräte und Systeme integriert. Ausbildungsinhalte Grundlagenstudium Das Grundlagenstudium sieht Vorlesungen, Übungen und zahlreiche Praktika unter anderem zu folgenden Themen vor: Einführung in die Informatik, Theoretische Informatik, Mathematik, z.b. Lineare Algebra, Statistik Programmieren, Rechnerstrukturen und Betriebssysteme, Systemgrundlagen, z.b. Datenbanken, Softwaretechnik Studienrichtungsspezifische Veranstaltungen, z.b. bei der - Studienrichtung Technische Informatik: physikalisch-elektrotechnische Grundlagen, Hardware-Engineering - Studienrichtung Praktische Informatik: Medieninformatik, Künstliche Intelligenz, Software- Systeme Außerfachliche Grundlagen, z.b. Betriebswirtschaftslehre, technisches Englisch Hauptstudium/Vertiefungsstudium Das Hauptstudium kann unter anderem vorsehen: Vertiefung der mathematischen, ingenieurwissenschaftlichen und informationstechnischen Grundlagenfächer Pflichtfächer aus Modulen der gewählten Studienrichtung Projektarbeit Wahlpflichtfächer aus den Modulen Informatik, Technische Informatik bzw. Praktische Informatik Außerfachliche Wahlpflichtfächer, z.b. Informatik und Gesellschaft, Studium Generale ein bis zwei Praxissemester Projekte und Praktika, Praxissemester Projektarbeiten und Praktika während des Studiums bereiten die Studierenden auf ihre späteren Tätigkeiten z.b. bei Hardware- und Softwareherstellern oder auch in IT-Abteilungen von Industrie- und Handelsunternehmen, Banken, Versicherungen oder Behörden vor. Angaben zum Inhalt und zum Ablauf der Informatik-Praktika sind in der jeweiligen Praktikumsordnung festgehalten. Praktikumsordnungen

2 werden von den Instituten oder wissenschaftlichen Einrichtungen erstellt, die die Praktika durchführen. Teilweise müssen Industriepraktika, die nicht in den Studiengang integriert sind, in der vorlesungsfreien Zeit oder vor Studienbeginn abgeleistet werden. In den Praxissemestern führen die Studierenden ingenieurnahe Projektarbeiten durch, beispielsweise konzipieren sie Internetzugänge und -dienste, planen Computerarbeitsplätze und Netzwerke und richten sie ein oder entwickeln Software für Industrie und Handel. So können sie ihre erworbenen Fachkenntnisse praktisch erproben und anwenden. Rechtsgrundlagen Studienordnungen der Hochschulen in Verbindung mit den hochschuleigenen Prüfungsordnungen Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Fachhochschulstudenten und -studentinnen nehmen an den für ihren Studiengang ausgewiesenen und an selbst ausgewählten Lehrveranstaltungen in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule teil und studieren in den Fachbereichsräumen der Hochschule, in Bibliotheken und zu Hause. Während der berufspraktischen Ausbildung im Praxissemester arbeiten sie zum Beispiel in den Rechenzentren oder Planungs- und Organisationsabteilungen von Industrieunternehmen, Software- und Systemhäusern, Ingenieurbüros für IT- Systementwicklung, Unternehmen der Telekommunikation und Dienstleistern für Informations- und Kommunikationstechnik. Gern wird empfohlen, ein Praxissemester im Ausland zu studieren. Bei internationalen Studiengängen ist ein Studiensemester im Ausland meist Pflichtbestandteil des Studiengangs. Ausbildungsstätten Fachhochschulen Welche Fachhochschulen einen Informatik-Studiengang anbieten, können Sie der Datenbank KURSNET entnehmen. Ausbildungssituation/-bedingungen Während des Fachhochschulstudiums besucht man Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen, lernt und studiert allein und in Arbeitsgruppen, nimmt an Exkursionen und hochschulinternen Praktika teil, arbeitet bei Projekten und im Labor mit. Das Pensum wird überwiegend im Einzelstudium erarbeitet, zum Teil auch in selbstorganisierten Kleingruppen. Im Vergleich zur Schulzeit werden dabei höhere Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation gestellt. Es gibt aber in der Regel einen Studienplan der Fachhochschule, aus dem genau hervorgeht, in welchem Semester welche Pflichtveranstaltungen anstehen. Auch studienbegleitende Prüfungen nach dem Besuch einer Lehrveranstaltung sind üblich und ermöglichen, in jedem Semester den Studienfortschritt zu überprüfen. Während der praktischen Studiensemester setzt man das erworbene Wissen in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis um und nimmt an den begleitenden Lehrveranstaltungen teil, die die Fachhochschule anbietet. In der Regel sind die Studierenden selbst dafür zuständig, sich rechtzeitig eine Praktikumsstelle zu beschaffen. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Zum Studium gehört es, während der Vorlesungszeit regelmäßig an den Hochschullehrveranstaltungen teilzunehmen und sich zusätzlich wissenschaftliche Inhalte selbstständig zu erarbeiten - im Selbststudium während des Semesters und in den Semesterferien. Hochschulveranstaltungen finden auch in den Abendstunden statt. Studierende sollten mit Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS) rechnen. In Studiengängen der Informatik sind jedoch auch 30 Semesterwochenstunden und mehr möglich. Etwa die gleiche Zeit ist dafür anzusetzen, die Veranstaltungen vor- und nachzubereiten. In den Praxissemestern verbringt man deutlich weniger Zeit an der Fachhochschule - beispielsweise drei oder sechs Semesterwochenstunden. Hier gilt die im jeweiligen Betrieb übliche tägliche Arbeitszeit. Zunehmend werden in Studiengängen Leistungspunktsysteme eingeführt. Im European Credit Transfer System (ECTS) ist ein Semester auf 30 Leistungspunkte (Credit Points) ausgelegt. Jeder Credit Point entspricht einem geschätzten Arbeitsaufwand für das Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden. Pro Semester sollten Studierende also von mindestens 900 Arbeitsstunden ausgehen. Während bei Vordiplom- und Diplomprüfungen mit einem erhöhten Zeitaufwand vor den Prüfungen zu rechnen ist, wird der Leistungsstand in modularisierten Studiengängen kontinuierlich kontrolliert. Da es immer wichtiger wird, während der vorlesungsfreien Zeit Praktika zu absolvieren, Auslandserfahrungen einzubringen oder Zusatzqualifikationen zu erlangen, kommen die Zeitaufwände hierfür noch zu den oben erwähnten Arbeitsstunden hinzu. Finanzielle Aspekte Finanzielle Aspekte Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2005 können auch öffentliche Hochschulen Studiengebühren verlangen. Eine Übersicht über allgemeine Studiengebühren in den jeweiligen Bundesländern finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Studiengebührenregelungen der Bundesländer Unabhängig davon fallen für alle Studierenden neben den Lebenshaltungskosten auch Einschreibungsgebühren oder Beiträge zu den Verwaltungskosten an. Förderungsmöglichkeiten bieten das Bundesausbildungsförderungsgesetz Das neue BAföG, der Bildungskredit oder Stipendien. Darlehen zu besonderen Konditionen gewähren vor allem die Landesbanken der Bundesländer, in denen

3 allgemeine Studienbeiträge erhoben werden. Einen Überblick über Studienkreditangebote bietet die Stiftung Warentest: Studienkredite Informationen zu Einkommen und Ausgaben von Studierenden in Deutschland erhalten Sie durch die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Ausbildungsdauer Die Regelstudienzeit beträgt gemäß Rahmenprüfungsordnung der Kultusministerkonferenz 8 Semester. Darin ist ein praktisches Studiensemester enthalten, je nach Landesrecht können auch zwei vorgesehen sein. Tatsächlich schlossen Absolventen und Absolventinnen des Prüfungsjahres 2003 im Studienbereich Informatik, dem die Ingenieurinformatik zugeordnet wird, nach durchschnittlich 9,4 Fachsemestern ihr Studium ab. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2003 Ausbildungsform Diese Studiengänge an Fachhochschulen werden durch hochschuleigene Diplomstudien- und Diplomprüfungsordnungen geregelt. Letztere basieren auf den Hochschulgesetzen der Länder sowie auf dem Hochschulrahmengesetz (HRG). Derzeit bestehen, bedingt durch den laufenden Hochschulreformprozess, unterschiedliche Organisationsstrukturen und Gliederungen von Studiengängen nebeneinander: Einige Studiengänge sind zwar weiterhin in die beiden Abschnitte Grund- und Hauptstudium gegliedert, die Lehreinheiten werden jedoch in Module gegliedert und nach Leistungspunkten, den Credit Points, nach dem European Credit Transfer System bewertet. Unabhängig von der Gliederungsform ist am Ende des Studiums eine Diplomarbeit anzufertigen. In der Regel sehen die Studienordnungen auch Berufspraktika außerhalb der Hochschule, mitunter vor Studienbeginn, sowie eines oder mehrere praktische Studiensemester vor. In einigen Studienordnungen ist ein Auslandssemester in das Studium integriert. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiengangs Informatik. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in hochschuleigenen Prüfungsordnungen geregelt - auf Basis der von der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz beschlossenen Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Technische Informatik/Ingenieurinformatik an Fachhochschulen bzw. der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen sowie auf Grundlage der Hochschulgesetze der Länder. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Erforderliche Nachweise Voraussetzung für den Erwerb des Hochschulgrades Diplom-Ingenieur/in (FH) ist eine erfolgreich abgelegte Diplomprüfung. Als Zugangsvoraussetzungen zur Diplomprüfung müssen dem Prüfungsamt der Fachhochschule folgende Nachweise vorgelegt werden: Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise/Credit Points, Scheine) Nachweis des erfolgreich absolvierten berufspraktischen Semesters Erforderliche Prüfungen Vordiplom Das Grundstudium schließt mit dem Vordiplom ab. Vordiplomprüfungen finden in der Regel studienbegleitend statt. In modularisierten Studiengängen werden die Leistungsnachweise ebenfalls studienbegleitend durchgeführt und mit Leistungspunkten versehen. Üblicherweise sind 90 Leistungspunkte für das Vordiplom nachzuweisen. Diplomprüfung Um den akademischen Abschluss Diplom zu erlangen, sind im Hauptstudium weitere Leistungsnachweise zu erbringen sowie eine Diplomarbeit anzufertigen. Die Fachprüfungen finden üblicherweise studienbegleitend statt. Die jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen legen Art, Umfang, Zeitpunkt und Inhalt der Prüfungsfächer fest; Wahlmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Studienschwerpunkt. In modularisierten Studiengängen mit studienbegleitenden Leistungsnachweisen wird auf die Diplomprüfung in der Regel ebenso verzichtet. Die Diplomarbeit soll zeigen, dass man in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Fragestellung aus der Informatik selbstständig wissenschaftlich zu bearbeiten. Hierfür stehen in der Regel drei Monate zur Verfügung, je nach Thema auch sechs Monate, zum Beispiel bei hohem Aufwand für experimentelle oder empirische Untersuchungen. Im anschließenden Kolloquium erläutert bzw. vertritt man die Ergebnisse seiner Diplomarbeit. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Fachprüfungen können in der Regel zweimal wiederholt werden, die Diplomarbeit nur einmal. Prüfende Stelle/Prüfungsordnung Prüfungsberechtigt sind Professorinnen und Professoren sowie andere nach Landesrecht prüfungsberechtigte Personen, die in dem Fachgebiet, auf das sich die Prüfungsleistung bezieht, eine eigenverantwortliche, selbstständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule ausgeübt

4 haben bzw. mindestens hierzu berechtigt sind. Ein Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Abschlussbezeichnung Nach erfolgreich absolviertem Studium verleiht die Fachhochschule den Diplomgrad: Diplom-Ingenieur (Fachhochschule) (Dipl.-Ing. (FH))/Diplom-Ingenieurin (FH) (Dipl.-Ing. (FH)) Abschluss des Modellstudiengangs der Fachhochschule Dortmund in Kooperation mit der IT-Center Dortmund GmbH: Professional in Information Technology Den Anhang zum Abschlusszeugnis bildet das in der Regel in englischer Sprache abgefasste Diploma Supplement. Es enthält unter anderem Informationen über Art und Qualifikationsniveau des Abschlusses, den Status der Hochschule, die den Abschluss verleiht, sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde (Zulassungsvoraussetzungen, Studienanforderungen, Studienverlauf u.a.). Hinweis: Diplomabschlüsse von Fachhochschulen sind Bachelorabschlüssen grundsätzlich gleichgestellt und verleihen dieselben Berechtigungen. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Studiengänge an Fachhochschulen sind nicht bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Hochschulen vergeben ihre Studienplätze selbst und legen dabei eigene Auswahlkriterien fest. Vor Studienbeginn muss man normalerweise ein mehrwöchiges Vorpraktikum ableisten. Generell ist für ein Fachhochschulstudium die Fachhochschulreife, die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU-Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und mindestens die deutsche Fachhochschulreife besitzt. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsche Fachhochschulreife müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Für die Immatrikulation benötigen sie einen Zulassungsbescheid. Außerdem wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Informationen zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland erteilt der Deutsche Akademische Austausch Dienst: Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.v. (DAAD) Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für ein Fachhochschulstudium der Informatik ist die Fachhochschulreife, die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis gibt es darüber hinaus in allen Bundesländern Sonderbestimmungen, die auch diesem Personenkreis den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Dieser so genannte Dritte Bildungsweg ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt - als Sonderprüfung für besonders befähigte Berufstätige, als Einstufungsprüfung oder als Probestudium. Informationen zu Hochschulzugangsmöglichkeiten für besonders qualifizierte Berufstätige finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Berufliche Vorbildung - rechtlich Wer an Fachhochschulen Informatik studieren möchte, muss in der Regel vorher Praxiserfahrungen gesammelt haben. Das Vorpraktikum, das an vielen, aber nicht an allen Fachhochschulen Zulassungsvoraussetzung ist, muss je nach Hochschule 6 oder auch 13 Wochen lang sein. Eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung kann vom Vorpraktikum befreien. Die Berufsausbildung kann zusätzlich das erste Praxissemester ganz oder teilweise ersetzen. Ob die berufsbezogene Vorbildung als einschlägig anerkannt wird, entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs. Von Bewerbern und Bewerberinnen, die die Fachhochschulreife an einer Fachoberschule für Technik erworben haben - hierzu gehört eine fachpraktische Ausbildungsphase - wird kein Vorpraktikum verlangt. Auswahlverfahren Bundesweite Auswahlverfahren Es gibt kein bundesweit einheitlich geregeltes Auswahlverfahren für Studiengänge der Informatik an Fachhochschulen. Hochschuleigene Auswahlverfahren Hochschulen, bei denen die Bewerberzahl das Studienplatzangebot übersteigt, führen örtliche Auswahlverfahren durch. Die Kriterien, nach denen die künftigen Studenten ausgewählt werden, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist der schulische Leistungsstand. Auch Wartezeiten und eine eventuelle Berufsausbildung spielen eine Rolle. Darüber hinaus nehmen Eignungsfeststellungsverfahren an Bedeutung zu. Die Aufnahme des Studiums hängt dabei vom Ergebnis eines festgelegten Auswahlverfahrens ab. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung geregelt. Informationen über die unterschiedlichen Auswahlregeln finden Sie unter: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Eine Information der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS

5 Weitere Ausbildungsvoraussetzungen An der überwiegenden Anzahl der Fachhochschulen kann das Studium nur im Wintersemester aufgenommen werden. Perspektiven nach der Ausbildung Informatikingenieure und -ingenieurinnen arbeiten nach dem Studium beispielsweise in Herstellerbetrieben für mikroelektronische Systeme und andere Erzeugnisse der Informations- und Kommunikationstechnik, bei System- oder Softwarehäusern sowie in unterschiedlichsten Unternehmen, die IT-technische Produkte oder Dienstleistungen entwickeln, anbieten oder nutzen. Auch in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, im Bereich von Forschung und Lehre oder bei Ingenieurbüros der Informations- und Kommunikationstechnik können sie tätig sein. Spezialisierungsmöglichkeiten ergeben sich oftmals während der beruflichen Praxis, beispielsweise in den Gebieten Systemprogrammierung und -entwicklung, Anwendungsprogrammierung oder Netzwerktechnologie. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums ist die berufliche Bildung für Informatikingenieure und -ingenieurinnen nicht beendet. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über ein aktuelles Fachwissen zu verfügen, neue Technologien zu kennen und anzuwenden. In der Informations- und Computertechnologie, im Software Engineering und in der Hard- und Software sowie in der spezialisierten Anwendungsentwicklung schreiten die Entwicklungen rasch voran. Um auf dem Laufenden zu bleiben, müssen die Informatikingenieure und Informatikingenieurinnen sich ständig mit neuem einschlägigen Wissen versorgen und ihre Kenntnisse immer wieder an die neuesten Entwicklungen anpassen. Das tun sie in erster Linie durch das Studium der Fachliteratur und von Fachveröffentlichungen im Internet sowie durch den Besuch von Kongressen und Tagungen. Abhängig vom jeweiligen Aufgabenbereich bietet sich ihnen darüber hinaus eine Vielzahl von Bildungsangeboten. Als Themen kommen beispielsweise Informationstechnik, Computertechnik, Systemprogrammierung und -analyse, Netzwerke, Mikrocomputer- und Mikroprozessortechnik, (Prozess-)Automatisierungstechnik oder Datenschutzrecht in Frage. Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem vom Arbeitsplatz und den Interessen und Vorlieben der jeweiligen Beschäftigten ab. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich jedoch durch das ganze Berufsleben ziehen. Informatikingenieure und -ingenieurinnen können auch Fortbildungsmöglichkeiten in Betracht ziehen, z.b. als Datenschutzbeauftragte/r, Qualitätsfachingenieur/in, Qualitätsmanagementbeauftragte/r oder REFA-Ingenieur/in. Durch Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiengänge lassen sich die eigenen Kenntnisse vertiefen oder Spezialkenntnisse erwerben. Hier bieten sich z.b. Studiengänge zu Themen wie Technologie- und Innovationsmanagement, Wirtschaftsinformatik oder Medieninformatik an. Auch die Promotion ist unter bestimmten Voraussetzungen und bei Nachweis besonderer Qualifikationen möglich (unterschiedliche Regelungen in den Ländern bzw. an den Hochschulen ). Möglich ist darüber hinaus auch der Weg in die Selbstständigkeit, beispielsweise mit einem eigenen System- und Softwarehaus, einem Unternehmen auf dem Gebiet der IT-Dienstleistungen oder als freiberufliche/r IT-Berater/in. Informatikingenieure und -ingenieurinnen können sich auch mit einem Handwerksbetrieb, beispielsweise im Informations- oder Elektrotechnikerhandwerk, selbstständig machen. Hierfür ist in diesem zulassungspflichtigen Handwerk eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Voraussetzung ist entweder eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung, ein entsprechender Abschluss einer Hochschule oder einer Fachschule für Technik, eine Ausübungsberechtigung oder eine Ausnahmebewilligung. Künftige Betriebsinhaber/innen oder deren angestellte Betriebsleiter/innen müssen eine der genannten Voraussetzungen erfüllen. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Diplom-Ingenieur/in (FH) - Informatik nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Diplom-Ingenieur/in (FH) - Informatik gibt es Alternativen in den Bereichen: Informatik, Informationstechnik, Kommunikationstechnik Elektronik, Elektrotechnik Medientechnik, Medieninformatik Mechatronik Gemeinsam ist diesen Bereichen der professionelle Umgang mit Computern und Datenverarbeitungsanlagen unterschiedlichster Art und Größe, Rechnernetzen und -systemen, System- und Anwendungssoftware sowie computerunterstützten Technologien. Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Hochschulrahmengesetz (HRG) vom (BGBl. l S. 185), in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 1976 (BGBl. l S. 185), 1999 (BGBl. I S. 18), 2000 (BGBl. I S. 1638), 2001 (BGBl. S. 2785), 2002 (BGBl. I S. 693, 1467, 3138), 2004 (BGBl. I S. 2298, 3835), 2006 (BGBl. I S. 2748), 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz- WissZeitVG) vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet

6 Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Technische Informatik/Ingenieurinformatik - Fachhochschulen - beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland am und der Kultusministerkonferenz am Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 297kB) Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland, Beschluss der KMK vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 183kB) Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am beschlossen) Fundstelle: 2005 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 43kB) Regelungen auf Länderebene Hochschulgesetze, Fachhochschulgesetze Rahmenprüfungsordnungen für Fachhochschulen Qualifikations- oder Hochschulzugangsverordnungen Regelungen auf Fachhochschulebene Studienordnungen für das Diplomstudium der Informatik Richtlinien für die Durchführung und die inhaltliche Gestaltung des praktischen Studiensemesters Diplomprüfungsordnungen für den Studiengang Informatik Die Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes werden in Fachhochschulgesetzen der Länder oder allgemeinen Hochschulgesetzen umgesetzt. Auf Basis des Landes-Hochschulgesetzes und der Rahmenordnungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz erstellt jede Hochschule für jeden von ihr angebotenen Studiengang eine eigene Studienordnung und eine Prüfungsordnung. Die allgemeinen Bestimmungen der Hochschulgesetze der Länder werden in landesspezifischen Verordnungen zum Beispiel über den Hochschulzugang konkret ausgeführt. Neu Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft Junge Wissenschaftler/innen haben nun Rechtssicherheit, dass sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Medizin: 15 Jahre) auf Drittmittelstellen weiterbeschäftigt werden können: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht explizit die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung vor. Durch eine familienpolitische Komponente - bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind - wird die Situation von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschafterinnen mit Kindern berücksichtigt. Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten

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