Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte und Arzthelferinnen

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1 NÜRNBERGER Betriebsrenten Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte und Arzthelferinnen Erhöhung ab 1. Juli 2011 Stand 05/2011 1

2 Was regelt der Tarifvertrag? Ab 1. Juli gilt ein höherer monatlicher Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung zusätzlich oder anstatt der vermögenswirksamen Leistungen (vorher 56 EUR jetzt 66 EUR) Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VWL) wird ab dem vom Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge abgelöst Wo gilt der Tarifvertrag? Bundesweit Stand 05/2011 2

3 Für wen gilt der Tarifvertrag? Medizinische Fachangestellte, Arzthelferinnen und Auszubildende, die in Einrichtungen der ambulanten Versorgung tätig sind Sofern sie eine solche Tätigkeit ausüben, sind diesem Personenkreis gleichgestellt: Sprechstundenschwestern und Sprechstundenhelferinnen Staatlich geprüfte Kranken-, Kinderkrankenschwestern Gesundheits- und Kranken- und Kinderkrankenpfleger Stand 05/2011 3

4 Wer ist an den Tarifvertrag gebunden? Arbeitgeber, die Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Medizinischen Fachangestellten und Arzthelferinnen (AAA) und zugleich deren Medizinischen Fachangestellte und Arzthelferinnen, die Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e.v. bzw. ver.di sind Oder die Anwendung des Tarifvertrages wurde ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart Stand 05/2011 4

5 Wie ist die bav den Arbeitnehmern anzubieten? Der Tarifvertrag sieht keine Exklusivität zu Gunsten eines bestimmten Anbieters vor Als Durchführungsweg ist die Pensionskasse (in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft) vorgesehen Legt sich der Arbeitgeber nicht fest, kann der Arbeitnehmer die Durchführung über eine Direktversicherung oder Pensionskasse nach seiner Wahl verlangen Stand 05/2011 5

6 Was gilt ab 1. Juli 2011? Tarifvertrag Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung (AG-Beitrag) Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung Variante A Zusätzlich zur VWL 30 Vollzeit >18 Std. 20 Teilzeit < 18 Std. 30 Azubis Variante B Anstelle VWL 66 Vollzeit >18 Std. 38 Teilzeit < 18 Std. 48 Azubis 20% des umgewandelten Betrages Mindestens 10 AG-Beitrag ist seit verpflichtend, wenn Tarifgebundenheit vorliegt. Der Anspruch auf VWL wird ab dem endgültig vom AG-Beitrag abgelöst AG-Zuschuss nur aufzuwenden, wenn Entgeltumwandlung vereinbart wird und Tarifgebundenheit vorliegt Pensionskasse in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft Stand 05/2011 6

7 Beispiel: Eine 30-jährige Arzthelferin verzichtet auf Ihren Anspruch auf VWL zu Gunsten des Arbeitgeberbeitrages zur bav in Höhe von monatlich 66 EUR. Sie selbst wandelt monatlich 26,45 EUR um und erhält somit einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von monatlich 10 EUR. Gesamtbeitrag AG-Zuschuss 102,45 EUR 10,00 EUR eine monatliche Gesamtrente von 506,50 EUR* AN-Beitrag 26,45 EUR Nettoaufwand 0,00 EUR für oder eine mögliche Kapitalabfindung von ,00 EUR* AG-Beitrag 66,00 EUR * Tarif NPKFR2552S, Endalter 67 Jahre, 10 Jahre Rentengarantiezeit, angenommene Wertsteigerung 6% p. a. Stand 05/2011 7

8 Vorher Nachher Bruttoeinkommen 1.895, ,00 Vermögenswirksame Leistungen 30,00 0,00 Entgeltumwandlung 0,00-26,45 Gesamt 1.925, ,55 Steuer -230,78-216,12 Sozialabgaben -401,85-390,06 Nettoeinkommen 1.292, ,37 Vermögenswirksame Leistungen -30,00 0,00 26,45 Auszahlung 1.262, ,37 AG-Beitrag (durch Wegfall VWL) 0,00 66, ,00 AG-Zuschuss aufgrund Entgeltumwandlung 0,00 10, ,00 Nettoaufwand 0,00 Gesamtbeitrag bav = 102,45 Arzthelferin, Steuerklasse 1, kirchensteuerpflichtig, Rentenversicherung 19,9 %, Arbeitslosenversicherung 3,0 %, Krankenversicherung 15,5 %, Pflegeversicherung 2,20 % Stand 05/2011 8

9 Zusammenfassung Vorhandene betriebliche Altersversorgung über die NÜRNBERGER Pensionskasse AG Arbeitgeber Muster-Arztpraxis X X NÜRNBERGER Überweisung Präventiv Umsetzung Tarifvertrag 3. Quartal Versicherungsschein-Nr. L/ Versicherungsbeginn Änderung der Beitragsaufteilung zum Überweisung an: Mustervermittler Musterstraße Musterstadt NÜRNBERGER Diagnose: - bav-tarifvertrag für Arzthelfer(innen) - ab steigt der AG-Beitrag um 10 EUR - Arbeitgeberbeitrag statt VWL: -66 EUR monatlich -38 EUR monatlich (weniger als 18 Std/Wo.) -48 EUR für Azubis nach der Probezeit - Arbeitgeberbeitrag plus VWL: -30 EUR monatlich -20 EUR monatlich (weniger als 18 Std/Wo.) -30 EUR für Azubis nach der Probezeit - Entgeltumwandlung: Arbeitgeberzuschuss (20 Prozent des umgewandelten Betrages) Stempel, Unterschrift Stand 05/2011 9

10 Anhang Stand FJFJ 05/

11 Abgrenzung zu anderen Tarifverträgen Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen Zahnmed. Fachangestellte / Zahnarzthelferinnen... Tiermed. Fachangestellte / Tierarzthelferinnen Inkrafttreten zum Räumlicher Geltungsbereich Bundesweit Hamburg, Hessen, Landesteil Westfalen-Lippe Bundesweit Persönlicher Geltungsbereich Med. Fachangestellte / Arzthelferinnen, Gleichgestellte und Auszubildende Zahnmed. Fachangestellte / Zahnarzthelferinnen, Gleichgestellte und Auszubildende Tiermed. Fachangestellte / Tierarzthelferinnen, Gleichgestellte und Auszubildende Arbeitgeberfinanzierte bav bis zu 66 EUR bis zu 30 EUR bis zu 30 EUR Entgeltumwandlung inkl. AG- Beitrag max. 220 EUR max. 220 EUR max. 220 EUR Arbeitgeberzuschuss bei EU 20 % des umgewandelten Betrages, mind. 10 EUR monatlich 20 % des umgewandelten Betrages 20 % des umgewandelten Betrages Riesterförderung bei EU Nein Nein Nein Durchführungsweg Pensionskasse AG Pensionskasse AG Pensionskasse AG Freie Anbieterwahl Ja Ja Ja Stand 05/

12 Ansprechpartner Direktionsbevollmächtigte Leben-Kranken/Firmen und Verbände Vertriebsdirektion Württemberg-Pfalz DBF Reiner Held (Mannheim) Tel. 0621/ , Fax 0621/ , Mobil 0171/ DBF Lars Wagner (Stuttgart) Tel. 0711/ , Fax 0711/ , Mobil 0160/ Vertriebsdirektion Hessen-Thüringen DBF Rolf Mayr (Erfurt) Tel. 0361/ , Fax 0361/ , Mobil 0151/ DBF Mike Stoy (Frankfurt) Tel. 069/ , Fax 069/ , Mobil Vertriebsdirektion Bayern DBF Immo Heinrich (Nürnberg) Tel. 0911/ , Fax 0911/ , Mobil DBF Stefan Fendt (München) Tel. 089/ , Fax 089/ , Mobil Vertriebsdirektion Niedersachsen DBF Thorsten Lohse (Hannover) Tel. 0511/ , Fax 0511/ , Mobil 0160/ DBF Stefan Garmeister (Hannover) Tel. 0511/ , Fax 0511/ , Mobil 0151/ Vertriebsdirektion Hanse DBF Tanja Gehrke (Hamburg) Tel / , Mobil 0151/ DBF Tammo Worm (Hamburg) Tel. 040/ , Fax 040/ , Mobil 0151/ Vertriebsdirektion Ost DBF Ilka Kaul (Berlin) Tel. 030/ , Fax 030/ , Mobil 0160/ DBF Frank Jahn (Leipzig) Tel. 0341/ , Fax 0341/ , Mobil 0160/ Stefan Hieckmann (Dresden) Tel. 0351/ , Fax 0351/ , Mobil 0151/ Vertriebsdirektion Nordrhein-Westfalen DBF Jürgen Czerwonka (Düsseldorf) Tel. 0211/ , Fax 0211/ , Mobil 0170/ DBF Heinz Götz (Köln) Tel. 0221/ , Fax 0221/ , Mobil 0160/ DBF Dirk Klein (Münster) Tel. 0251/ , Fax 0251/ , Mobil 0151/ DBF Jürgen Manasterni (Dortmund) Tel. 0231/ /7, Fax 0231/ , Mobil 0160/ Udo Daniel (Dortmund) Tel. 0231/ , Fax 0231/ , Mobil 0151/ Generaldirektion bav-fachberatung (Nürnberg) Tel. 0911/ , Fax 0911/ Stand 05/

13 Impressum Herausgeber NÜRNBERGER Lebensversicherung AG Ostendstraße Nürnberg Internet: Copyright Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 9. September 1965 in der jeweils gültigen Fassung zulässig. Zuwiderhandlungen können den Strafbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes unterliegen. Haftungsausschluss Die Informationen in diesem Foliensatz wurden aus Daten erarbeitet, von deren Richtigkeit ausgegangen wurde; wir übernehmen jedoch weder Haftung noch irgendeine Garantie. Die in diesem Foliensatz gemachten Aussagen können ohne Vorankündigung geändert werden. Stand 05/

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