VoIP-Interkonnektion. Handbuch Betrieb. Vertrag betreffend Verbindung von VoIP Fernmeldeanlagen und -diensten 1/9

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1 VoIP- Ausgabedatum Ersetzt Version - Gültig ab Vertrag Vertrag betreffend Verbindung von VoIP Fernmeldeanlagen und -diensten Gültig ab /9

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Voraussetzungen und Limitierungen Service Fulfillment Netzverbindungen Initialbestellung Netzverbindung Bestellung / Ausbau zusätzlicher Netzverbindungen Realisierung Netzverbindungen Kündigung Netzverbindungen VoIP sdienste Auftrag zur Implementierung von VoIP sdiensten Realisierung Implementierung VoIP sdienste Kündigung sdienste Implementierung FDA Kennungen (NPRN) Auftrag zur Implementierung FDA Kennungen (NPRN) Deaktivierung FDA Kennungen (NPRN) Implementierung neuer Nummernbereiche Auftrag zur Implementierung neuer Nummernbereiche Ausserbetriebnahme Nummernbereiche Nummernportierung Bestellung Nummernportierung Service Assurance Störungsbehebung Wartungsfenster / geplante Arbeiten Zutritt zum FDA Übergabepunkt am Standort der FDA...9 Gültig ab /9

3 1 Einleitung Das Handbuch Betrieb beschreibt die Abläufe zwischen Swisscom und der FDA im Zusammenhang mit der VoIP. Wo nachfolgend nicht anders erwähnt, sind für die Abläufe zwischen Swisscom und der FDA die in der Liste Kontaktstellen angegebenen Stellen zuständig und Willenserklärungen erfolgen auf elektronischem Weg (z. Bsp. , Webtool/elektronische Schnittstellen etc.). 2 Voraussetzungen und Limitierungen Die FDA kann nur die in der Anlage zum Vertrag vereinbarten Dienste bestellen. Die von Swisscom tatsächlich erbrachten Leistungen ergeben sich aus den einzelnen Bestellungen der FDA. Die FDA muss die Netzverbindungen ausreichend dimensionieren, um den generierten Verkehr abzuwickeln. Swisscom kann von der FDA eine Verkehrsprognose verlangen. Die Kapazitätsauslastung wird von den Parteien regelmässig überprüft. Reicht die Kapazität nicht mehr aus, bestellt die FDA zusätzliche Netzverbindungen. Die Implementierung der VoIP sdienste ist Voraussetzung für die Nutzung bzw. die Übertragung von Sprachtelefonie über die VoIP sschnittstelle. 3 Service Fulfillment 1 Netzverbindungen Es können folgende Geschäftsvorfälle zur Anwendung kommen: Bestellung Realisierung Kündigung 1 Initialbestellung Netzverbindung 6. Die Parteien bestimmen gemeinsam die Anzahl der benötigten Netzverbindungen für die vereinbarten Dienste. Die Mindestzahl ist eine Netzverbindung pro Übergabepunkt. Ein Berechnungsbeispiel ist im Handbuch Technik hinterlegt. Die FDA fragt für die erstmalige Netzverbindung die gewünschte Variante und die Anzahl Netzverbindungen je Standort bei Swisscom an. Für die Initialbestellung erstellt Swisscom eine Offerte. Mit dem Akzept der Offerte durch die FDA und der nachfolgenden Bestätigung durch Swisscom kommt die Einzelvereinbarung zustande. Die Parteien definieren gemeinsam einen Zeit-, Implementierungs- und Testplan. Bei einer Initialbestellung sind zwingend die Tests gemäss Anhang 2 des Handbuchs Technik durchzuführen. Gültig ab /9

4 2 Bestellung / Ausbau zusätzlicher Netzverbindungen Die FDA fragt für den Ausbau der Netzverbindung(en) die gewünschte Variante und die Anzahl Netzverbindungen je Standort bei Swisscom an. Bei Bedarf definieren die Parteien gemeinsam einen Zeit-, Implementierungs- und Testplan. Für weitere Bestellungen von Netzverbindungen kommt die Einzelvereinbarung zustande durch die Bestellung der FDA und deren Bestätigung durch Swisscom. 3 Realisierung Netzverbindungen Bei der Realisierung werden die bestellten Netzverbindungen implementiert, getestet und abgenommen. Die Parteien einigen sich, wann welcher Test nach der Implementierung der Netzverbindungen durchgeführt wird. Die Parteien tauschen die Testergebnisse aus. Sind die Tests nicht bestanden, müssen diese nach Behebung der Fehlerursache wiederholt werden. Eine Netzverbindung gilt als abgenommen, wenn die Tests gemäss Anhang 2 zum Handbuch Technik erfolgreich waren und die Ergebnisse von beiden Parteien akzeptiert sind. Die Abnahme kann sowohl mündlich wie auch schriftlich erfolgen. Die kommerzielle Nutzung der Netzverbindungen ist bis zur Abnahme nicht gestattet. Swisscom ist berechtigt, nach erfolgter Abnahme der FDA Rechnung zu stellen. 4 Kündigung Netzverbindungen Die Kündigung von Netzverbindungen erfolgt an die allgemeine Kontaktstelle. 2 VoIP sdienste Folgende VoIP sdienste können implementiert werden: Swisscom Terminierungsdienst (inklusive Swisscom Transitterminierung) 1 Auftrag zur Implementierung von VoIP sdiensten Die FDA gibt Swisscom die gewünschten sdienste an. 2 Realisierung Implementierung VoIP sdienste Bei der Realisierung werden die gewünschten sdienste implementiert, getestet und abgenommen. Die Parteien einigen sich, wann welcher Test nach der Implementierung der sdienste durchgeführt wird. Die Parteien tauschen die Testergebnisse aus. Sind die Tests nicht bestanden, müssen diese nach Behebung der Fehlerursache wiederholt werden. Ein sdienst gilt als abgenommen, wenn die Tests gemäss Anhang 2 zum Handbuch Technik erfolgreich waren und die Ergebnisse von beiden Parteien akzeptiert sind. Die Abnahme kann sowohl mündlich wie auch schriftlich erfolgen. Die kommerzielle Nutzung des Gültig ab /9

5 sdienstes ist bis zur Abnahme nicht gestattet. 3 Kündigung sdienste Die Kündigung von sdiensten erfolgt an die allgemeine Kontaktstelle. 3 Implementierung FDA Kennungen (NPRN) 1 Auftrag zur Implementierung FDA Kennungen (NPRN) Wird Swisscom oder der FDA eine NPRN durch das BAKOM zugeteilt, so informiert sie jeweils die andere Partei. Swisscom aktualisiert das Handbuch Nummerierung und versendet eine neue Version. Beide Parteien implementieren die FDA Kennungen (NPRN) innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem Versand der neuen Version des Handbuches Nummerierung in ihrem Netz. Swisscom kann für die Implementierung einer NPRN die offizielle Meldung vom BAKOM verlangen. 2 Deaktivierung FDA Kennungen (NPRN) Die FDA ist verpflichtet, die Ausserbetriebnahme einer FDA Kennung der allgemeinen Kontaktstelle zu melden. 4 Implementierung neuer Nummernbereiche 1 Auftrag zur Implementierung neuer Nummernbereiche 6. Beantragt Swisscom oder eine FDA neue Nummernbereiche beim BAKOM, so unterrichtet die empfangende Partei die andere Partei. Die Information der FDA ist gleichzeitig der Auftrag an Swisscom für die Implementierung der Nummernbereiche. Swisscom kann dazu die offizielle Meldung vom BAKOM verlangen. Swisscom aktualisiert das Handbuch Nummerierung und versendet eine neue Version. Beide Parteien implementieren die Nummernbereiche innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem Versand der neuen Version des Handbuches Nummerierung in ihrem Netz. Beide Parteien sind verantwortlich, dass die neuen Nummernbereiche in ihrem Netz erreichbar sind. Bei der Implementierung von Nummernbereichen müssen jeweils auch die Nummernbereiche für den dazugehörigen Voic Zugang (Combox 0860) eingerichtet werden. Auf Verlangen definieren und implementieren die Parteien Testnummern, die für Testzwecke so lange im Netz bestehen bleiben, wie der Nummernbereich im Netz eingerichtet ist. 2 Ausserbetriebnahme Nummernbereiche Die Ausserbetriebnahme eines Nummernbereiches erfolgt analog der Implementierung eines neuen Nummernbereiches. Gültig ab /9

6 5 Nummernportierung 1 Bestellung Nummernportierung Für die betrieblichen Abläufe von Nummernportierungen (ONP) gelten die Bestimmungen im TelDas GmbH Dokument ONP Document for Implementation. Bei der Initialbestellung von ONP muss die FDA vorgängig die Implementierung einer NPRN bei Swisscom bestellen. Der Vertrag über ONP (Einzelvereinbarung) kommt zustande mit dem Portierungsauftrag im INet- Server (INIT) durch die FDA und der Bestätigung <SEND HANDOVER> via INet-Server von Swisscom. 4 Service Assurance Die Parteien überwachen ihre Anlagen und Dienste gemäss dem jeweiligen Stand der Technik und protokollieren die Ergebnisse. Sie wirken hierbei zusammen, um Fehler und Überlastungen ihrer Netze zu verhindern oder zu vermindern. Treten im Verantwortungsbereich einer Partei Fehler oder Überlastungen auf, so setzt sie die andere Partei davon in Kenntnis und behebt die Fehler oder Überlastungen. 1 Die Parteien erbringen ihre sdienste 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche und an allen Tagen des Jahres. Die Parteien halten die im Handbuch Technik aufgeführten Empfehlungen und Standards, sowie die Vorgaben des BAKOM und der TelDas GmbH ein. Beide Parteien überwachen und zeichnen die Leistung von ihrem eigenen Netz auf. Die Parteien können vereinbaren, die Leistungsmessungen in einem Bericht zusammen zu fassen und auf Anfrage hin auszutauschen. 1 Störungsbehebung 6. Swisscom bestätigt den Eingang der Störungsmeldung der FDA. Liegt die Störung im Verantwortungsbereich von Swisscom, leitet Swisscom die Störungsbehebung ein. Liegt die Störung im Verantwortungsbereich der FDA, so ist die FDA für die Störungsbehebung verantwortlich. Wenn eine Partei eine Störung entdeckt, die eine erhebliche Reduzierung der Qualität der sdienste bewirkt, informiert sie die andere so rasch als möglich. Die Parteien teilen jeder Störung eine Störungsnummer zu, welche für die weitere Kommunikation verwendet wird. Die Parteien informieren sich regelmässig über den Fortschritt der Störungsbehebung und teilen einander die geschätzte Behebungsdauer sowie mögliche Auswirkungen auf die Qualität der sdienste bis zur Störungsbehebung mit. Die für die Störungsbehebung verantwortliche Partei behebt die Störung nach Möglichkeit innerhalb der definierten Behebungsdauer. Kann die Störung nicht innerhalb der definierten Behebungsdauer behoben werden, informieren sich Gültig ab /9

7 Phase die Parteien laufend über die Fortschritte der Störungsbehebung. Die Eskalationsstellen der Swisscom sind in der Liste Kontaktstellen definiert. Die Parteien informieren sich über eine temporäre Störungsbehebung und teilen einander die geschätzte Behebungsdauer sowie mögliche Auswirkungen auf die Qualität der sdienste bis zur definitiven Störungsbehebung mit. Nach der Störungsbehebung teilen sich die Parteien gegenseitig die folgenden Angaben mit: - Die Störungsnummer - Die Behebungsdauer - Begründung der Störung - Massnahmen zur Störungsbehebung - Wenn möglich, die Zeitangabe wann die Störung aufgetreten ist und/oder die Dauer der Störung Die Prioritäten der Störungsbehebung sind wie folgt definiert: - Priorität 1: Totaler Ausfall oder stark eingeschränkter sdienst - Priorität 2: alle übrigen Störungen Die Phasen für die Störungsbehebungen sind wie folgt definiert: Beschreibung Registrierungszeit Zeit zwischen der Störungsmeldung und der ersten Antwort von der für die Störungsbehebung verantwortlichen Partei Verifikationszeit Behebungsdauer Tabelle 1 Phasen Störungsbehebung Zulässige Zeit für die FDA, um eine behobene Störung zu akzeptieren oder zurückzuweisen Zeit zwischen der Störungsmeldung und der Störungsbehebung. Wird aufgeteilt nach Priorität 1 und Priorität 2 1 Frist Die Fristen sind für alle sdienste wie folgt definiert: Priorität 1 Priorität 2 Dauer (ausserhalb Bürozeit) Dauer (innerhalb Bürozeit) Dauer Registrierungszeit < 60 min < 30 min < 60 min Verifikationszeit < 24 Stunden < 24 Stunden < 24 Stunden Tabelle 2 Fristen sdienste (inner-, ausserhalb Bürozeit) 1 Die Behebungsdauer ist für alle sdienste wie folgt definiert: Priorität 1 Priorität 2 Behebungsdauer (ausserhalb Bürozeit) Behebungsdauer (Bürozeit) Behebungsdauer (alle Zeiten) Gültig ab /9

8 80% < 6 Stunden 90% < 10 Stunden 95% < 14 Stunden (*) (*) 95% bis 100% best effort Tabelle 3 Behebungsdauer sdienste 80% < 2 Stunden 90% < 4 Stunden 95% < 8 Stunden (*) 80% < 24 Stunden 95% < 48 Stunden (*) 2 Wartungsfenster / geplante Arbeiten Damit eine hohe Qualität der sdienste sichergestellt werden kann, sind periodisch geplante Arbeiten (z.b. Rekonfigurationen, Umschaltungen, Aufrüstungen, Wechsel von Software etc.) unabdingbar. Geplante Arbeiten werden falls möglich im Wartungsfenster (Coordinated Maintenance Window - CMW) durchgeführt. Das CMW ist jeweils am Sonntag zwischen 02:00 und 06:00 Uhr. Über geplante Arbeiten ist die andere Partei wie folgt zu informieren: - Datum und Zeitpunkt der Arbeiten - Erwartete Unterbruchsdauer - Detaillierte Beschreibung der Arbeiten - Erwartete Auswirkungen auf die sdienste - Klassifizierung der erwarteten Auswirkungen und der Eintrittswahrscheinlichkeit - Dringlichkeit der Arbeiten - Andere relevante Belange Die erwarteten Auswirkungen werden von jeder Partei nach folgenden Kategorien klassifiziert: Extensive Significant Moderate Minor ist nicht nutzbar; sehr hohe Kundenauswirkung; Betrieb massiv beeinträchtigt eingeschränkt nutzbar; hohe Kundenauswirkung; Betrieb eingeschränkt möglich Nutzung der ist gering eingeschränkt; geringe Kundenauswirkung; geringe Auswirkung auf den Betrieb steht uneingeschränkt zur Verfügung; keine Kundenauswirkung; keine unmittelbare Auswirkung auf den Betrieb Die erwartete Eintrittswahrscheinlichkeit wird von jeder Partei nach folgenden Kategorien klassifiziert: high ; medium ; low ; very low. Unterbrechungen der sdienste werden von den Parteien so weit möglich minimiert, insbesondere durch Koordination der geplanten Arbeiten. Die gegenseitige Information erfolgt mindestens eine Woche vorher an den Kontakt gemäss Liste Kontaktstellen. Bei geplanten Wartungsarbeiten ausserhalb des Wartungsfensters sind beide Parteien aufgefordert, gemeinsam einen Termin zu vereinbaren. Es ist in der Verantwortung der FDA, ihre Endkunden über die bevorstehenden Arbeiten zu informieren. 9. Swisscom kann vor der Implementierung von Änderungen an der Netzinfrastruktur einen erneuten Gültig ab /9

9 Test gemäss Handbuch Technik verlangen. 5 Zutritt zum FDA Übergabepunkt am Standort der FDA Die FDA gewährt Swisscom für Installations-, Unterhalts- und Störungsbehebungsarbeiten Zutritt zu den Swisscom Ausrüstungen am Standort der FDA. Für Installations- und Unterhaltsarbeiten gewährt die FDA Swisscom den Zutritt innerhalb von 48 Stunden. Im Störungsfall gewährt die FDA Swisscom den Zutritt innerhalb von zwei Stunden. Gültig ab /9

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