Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014/2016
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- Frank Althaus
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1 Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014/2016 Christoph Sprengard - FIW München Fachforum Statik und Bauphysik April 2013
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3 Einleitung und Vorstellung FIW München n Das FIW München ist eines der führenden Forschungsinstitute für Wärmeschutz in Deutschland n Die Struktur gliedert sich in die vier Bereiche n Dämmstoffe im Bauwesen n Technische Dämmung n Bauphysik und Bauteile n Zertifizierung n Forschung zum Wärme- und Feuchteschutz an Materialien, Bauteilen und Gebäuden n Prüfung, Überwachung, Messung und Berechnung von wärme- und feuchtetechnischen Eigenschaften n Begleitung der Entwicklung und des Markteintritts für neue Produkte n Zertifizierung, Beratung, Begutachtung, Informierung und Schulung
4 120 Mitgliedsfirmen aus den Bereichen n Hersteller von Wärmedämmstoffen n Hersteller von Mauerwerksprodukten n Hersteller von Bau- und Fertigteilen n Verbände n Forschungs- und Prüfinstitute n Bausachverständige
5 Inhalte und Überblick n EnEV: wie sie funktioniert und was sich die Bundesregierung dabei gedacht hat n EnEV: der Referentenentwurf 2013 und die Unterschiede zur EnEV 2009 n Was gibt es im Zuge der EnEV sonst noch Neues? n Normen n KfW-Förderung u. Kriterien n Energetische Vorbemessung für neue Gebäude n Einfluss der Wärmebrücken auf den EnEV-Nachweis n Ausgewählte Innovationen und Beispiele n Dämmung n Mauersteine n Bauteile n Sanierung
6 EnEV 2009 die wichtigsten Punkte n Wohngebäude n Referenzgebäudeverfahren für Q p n Nachweis von Q p wahlweise nach DIN V oder DIN V / (nur Monatsbilanzverfahren) n oder einfach Einhaltung der Referenzgebäude-Vorgaben n H T ist nur Nebenanforderung à echter Wärmeschutz n Kühlung wird berücksichtigt n immer Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN erforderlich!
7 Referenzgebäudeverfahren A: Referenzgebäude B: geplantes Gebäude
8 Referenzgebäudeverfahren A: Referenzgebäude B: geplantes Gebäude n Geplante Geometrie n Geplante Ausrichtung / Standort n Referenz-Bauteile n Referenz-Anlagentechnik + Energieträger n è Referenzwert für Q p REF n Geplante Geometrie n Geplante Ausrichtung / Standort n Geplante Bauteile n Geplante Anlagentechnik + Energieträger n è vorhandener Wert für Q p VORH
9 Referenzgebäudeverfahren A: Referenzgebäude B: geplantes Gebäude n Höchstwerte für H T zul in Tabelle n Geplante Geometrie n Geplante Bauteile n è vorhandener Wert für H T VORH Q p,vorh Q p,ref UND H T,vorh H T,zul è bestanden
10 Anforderung an H T,zul nach Gebäudekategorie Grafik: Gierga (nachbearbeitet)
11 7 FIW Annual report 2010 EnEV 2014 / 2016!
12 Novellierung der EnEV - Entwurf n Beschluss der Bundesregierung 6. Feb n Novelle Energieeinsparungsgesetz EnEG n Novelle Energieeinsparungsverordnung EnEV n Parlamentarisches Verfahren für Änderung des EnEG n Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden n Kabinettsbeschlüsse zum Energiekonzept und zur Energiewende 2010 und 2011 (zumindest die Teile die die Energieeffizienz von Gebäuden betreffen) n Bundesratsverfahren zur Änderung der EnEV
13 Novellierung der EnEV - Entwurf BMVBS: Dr. Peter Ramsauer n "Ich stehe für eine Energiewende mit Augenmaß mit praxistauglichen und wirtschaftlich sinnvollen Einsparvorschriften. Deshalb habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass es für Bestandsimmobilien keinen Sanierungszwang gibt. Für den Gebäudebestand sehen wir bewusst von Verschärfungen ab. Die gegenwärtig geltenden Mindeststandards sind bereits anspruchsvoll, und eine Anhebung der Anforderungen würde nur geringe Energieeinsparungen auslösen. Das bedeutet Sicherheit und Berechenbarkeit für Eigentümer. Bei künftigen Neubauten sind maßvolle Änderungen vorgesehen. Auch das schafft Planbarkeit für Investitionen. Denn: Sinnvolle Sanierungen müssen sich lohnen für die Eigentümer und die Mieter. Wohnen muss bezahlbar bleiben. Wir setzen deshalb auf Anreize, nicht auf Zwang.
14 Novellierung der EnEV - Entwurf BMWi: Dr. Philipp Rösler n "Die Erhöhung der Energieeffizienz ist eine Schlüsselfrage für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung. Insbesondere die Einsparpotentiale bei Gebäuden gilt es zu nutzen. Mit unseren Entwürfen setzen wir anspruchsvolle Effizienzstandards für Neubauten und achten gleichzeitig darauf, dass diese mit wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen umgesetzt werden können. Ganz bewusst machen wir keine Vorgaben für Bestandsgebäude, auch keine Nachrüstpflichten. Kosten und Nutzen müssen stets in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Die Erfahrung zeigt: Energieeffizienz lässt sich vor allem mit Anreizen steigern, nicht mit staatlichen Eingriffen. Wichtig ist die Stärkung des Wettbewerbs und der Transparenz. Durch technologieneutrale Vorgaben ermöglichen wir ein breites Angebot an günstigen, energieeffizienten Baustoffen und Dienstleistungen."
15 Novellierung der EnEV - Auszug Neubauten n Verschärfung der Anforderungen an Q P n 2014: 12,5 % n 2016: 12,5 % n Verschärfung der Anforderungen an H T n 2014: ca. 10 % n 2016: ca. 10 % Bestandsgebäude n Keine Verschärfung der Anforderungen bei der Modernisierung der Außenbauteile n Keine Nachrüstverpflichtungen, außer n Außentüren n Schaufenster n Außerbetriebnahme für Nachtspeicherheizungen
16 Novellierung der EnEV - Auszug n Einführung der Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen bei Verkauf und Vermietung n Bezug der Kennwerte auf die Wohnfläche des Gebäudes n Vorlage des Energieausweises bei der Besichtigung n Übergabe an Mieter oder neuen Eigentümer verpflichtend! n Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in behördlich genutzten Gebäuden n Jetzt auf kleinere Gebäude erweitert n Und auf Gebäude mit starkem Publikumsverkehr
17 dabei nicht überschritten werden. 28 bleibt unberührt. Tabelle 2 Novellierung der EnEV - Wohngebäude Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts Zeile 1 Freistehendes Wohngebäude Gebäudetyp mit A N 350m² mit A N > 350m² Höchstwert des spezifischen Transmissionswärmeverlusts H T = 0,40 W/(m 2 K) H T = 0,50 W/(m 2 K) 2 Einseitig angebautes Wohngebäude * H T = 0,45 W/(m 2 K) 3 Alle anderen Wohngebäude H T = 0,65 W/(m 2 K) 4 Erweiterungen und Ausbauten von Wohngebäuden gemäß 9 Absatz 5 H T = 0,65 W/(m 2 K) * Einseitig angebaut ist ein Wohngebäude, wenn von den vertikalen Flächen dieses Gebäudes, die nach einer Himmelsrichtung weisen, ein Anteil von 80 Prozent oder mehr an ein anderes Wohngebäude oder an ein Nichtwohngebäude mit einer Raum-Solltemperatur von mindestens 19 Grad Celsius angrenzt. 1.3 Definition der Bezugsgrößen EnEV: nichtamtliche Lesefassung Die wärmeübertragende Umfassungsfläche A eines Wohngebäudes in m² ist nach den in
18 Novellierung der EnEV - Wohngebäude Referenzgebäude n Geplante Geometrie n Referenz-Bauteile n è Referenzwert für H T REF Geplantes Gebäude n Geplante Geometrie n Geplante Bauteile n è vorhandener Wert für H T VORH n Zusätzlich: Tabellenwerte Q p,vorh Q p,ref UND H T,vorh H T,Ref è bestanden
19 Novellierung der EnEV - Wohngebäude EnEV 2009 n Außenwand: U 0,28 n AW Erdreich: U 0,35 n Dach + Decke: U 0,20 n Fenster + Türen: U 1,3 n Dachfenster: U 1,4 n Außentüren: U 1,8 EnEV 2014 / 2016 n Außenwand: U 0,28 n AW Erdreich: U 0,35 n Dach + Decke: U 0,20 n Fenster + Türen: U 1,3 n Dachfenster: U 1,4 n Außentüren: U 1,8
20 bedarfs ist in Fällen des Satzes 2 um 10,9 8,4 kwh/(m² a) zu verringern; dies gilt nicht bei Durchführung von Maßnahmen zur Einsparung von Energie nach 7 Absatz 1 Novellierung der EnEV - Wohngebäude Nummer 2 in Verbindung mit Nummer VII.1 und 2 7 Nummer 2 in Verbindung mit Nummer VI.1 der Anlage des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes. Tabelle 1 Ausführung des Referenzgebäudes Zeile Bauteile/Systeme Referenzausführung/Wert (Maßeinheit) Eigenschaft (zu Zeilen 1.1 bis 3) 1.0 Der sich aus einem der in Nummer 2.1 angegebenen Verfahren berechnete Jahres- Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach den Zeilen 1.1 bis 8 ist mit dem Faktor 0,875 zu multiplizieren. Für Neubauvorhaben ab dem 1. Januar 2016 ist der Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach den Zeilen 1.1 bis 8 mit dem Faktor 0,75 zu multiplizieren. 28 bleibt unberührt. 1.1 Außenwand (einschließlich Einbauten, wie Rollladenkästen), Geschossdecke Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,28 W/(m² K) gegen Außenluft 1.2 Außenwand gegen Erdreich, Bodenplatte, Wände und Decken zu unbeheizten Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,35 W/(m² K) Räumen 1.3 Dach, oberste Geschossdecke, Wände zu Abseiten EnEV: nichtamtliche Lesefassung Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,20 W/(m² K)
21 Novellierung der EnEV - Wohngebäude n Speziell für Wohngebäude ohne Kühlung (Abschnitt 2 3) n Beschreibung von Ausstattungsvarianten n Definition von Anwendungsvoraussetzungen n Größe n Form und Ausrichtung n Dichtheit n Vermeidung von Wärmebrücken n Modellrechnungen durchführen n Gebäude erfüllen die Anforderungen ohne dass Primärenergiebedarf berechnet werden muss!
22 Novellierung der EnEV - Wohngebäude n Dichtheit / Mindestluftwechsel (Abschnitt 2 6) n Berücksichtigung im Nachweis wenn ein Blower Door Test durchgeführt wurde und die Grenzwerte eingehalten sind n Grenzwerte bei Berechnung nach DIN V bei >1500m 2 n Anforderungen an die Fugendurchlasskoeffizienten von Fenster sind entfallen n Wärmebrücken (Abschnitt 2 7) n Keine Änderungen in Text und Anforderung n Weiterhin 0,05 W/(m 2 K) im Referenzgebäude
23 Novellierung der EnEV - Nichtwohngebäude n Primärenergiebedarf: Referenzgebäudeverfahren n Bauteile Referenzgebäude nicht geändert n Reduzierung um 12,5 % 2014 und weitere 12,5 % 2016 gelöst über Faktoren wie bei den Wohngebäuden n Transmissionswärmeverluste: Tabellenverfahren bleibt aber Werte verschärft: n 2014 ca. 10 % n 2016 ca. 10 % Q p,vorh Q p,ref UND H T,vorh H T,zul è bestanden
24 62 Novellierung der EnEV - Nichtwohngebäude Tabelle 2 Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenwände wärmeübertragenden Umfassungsfläche von Nichtwohngebäuden Zeile Bauteile Anforderungsniveau Höchstwerte der nach Nummer 2.3 bestimmten Mittelwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Zonen mit Raum- Solltemperaturen im Heizfall 19 C Zonen mit Raum-Solltemperaturen im Heiz fall von 12 bis < 19 C 1a Opake Außenbauteile, nach EnEV 2009 * = 0,35 W/(m² K) 1b soweit nicht in Bauteilen für Neubauvorhaben bis zum = 0,32 W/(m² K) der Zeilen Dezember 2015 ** 1c und 4 enthalten für Neubauvorhaben ab dem 1. Januar 2016 ** = 0,28 W/(m² K) 2a 2b 2c Transparente Außenbauteile, soweit nicht in Bauteilen der Zeilen 3 und 4 enthalten nach EnEV 2009 * = 1,9 W/(m² K) für Neubauvorhaben bis zum = 1,7 W/(m² K) 31. Dezember 2015 ** für Neubauvorhaben ab ** = 1,5 W/(m² K) = 0,50 W/(m² K) = 2,8 W/(m² K)
25 wärmeübertragenden Umfassungsfläche von Nichtwohngebäuden 62 Novellierung der EnEV - Nichtwohngebäude Fenster Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten der Tabelle 2 Zeile Bauteile Anforderungsniveau Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche von Nichtwohngebäuden 2a 1a Transparente 0,35 Opake Außen- nach EnEV 2009 * = 1,9 W/(m² K) 1b Außenbauteile, soweit für Neubauvorhaben 2b für Neubauvorhaben soweit nicht in nicht Bautei- in bis zum bis zum 0,32 W/(m² K) Bauteilen der Zeilen der Dezember 2015 ** = 1,7 W/(m² K) 31. Dezember c Zeilen und 4 enthalten 3 und 4 ** für Neubauvorhaben ab 2c enthalten für Neubauvorhaben dem 1. Januar 2016 ** ab 0,28 W/(m² K) dem 1. Januar 2016 ** = 1,5 W/(m² K) 2a 3a Transparente nach EnEV 2009 * = 1,9 W/(m² K) 3b Außenbauteile, 2b für Neubauvorhaben soweit nicht in Vorhangfassade bis zum Bauteilen der = 1,7 W/(m² K) 31. Dezember 2015 Zeilen 3 und 4 ** ** 3c 2c für Neubauvorhaben ab Höchstwerte der nach Nummer 2.3 bestimmten Mittelwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Zonen mit Raum- Solltemperaturen im Heizfall 19 C 1a Opake Außenbauteile, nach EnEV 2009 * = 0,35 W/(m² K) 1b soweit für Neubauvorhaben Zeile nicht Bauteile in Bauteilen der Zeilen Dezember 2015 ** Zonen mit Raum- Anforderungsniveau bis zum = 0,32 W/(m² K) 1c und 4 enthalten für Neubauvorhaben ab Solltemperaturen im dem 1. Januar 2016 ** Heizfall = 0,28 W/(m² K) 19 C Zonen mit Raum-Solltemperaturen im Heiz fall von 12 bis < 19 C Höchstwerte der nach Nummer 2.3 bestimmten Mittelwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten = 0,50 W/(m² K) Zonen mit Raum-Solltemperaturen im Heiz fall von 12 bis < 19 C = 0,50 2,8 W/(m² K) = 2,8 3,0 W/(m² K)
26 ...und der Gebäudebestand? Bild: Christoph Sprengard
27 ...wird gedämmt wie für EnEV 2009! Bild: Christoph Sprengard
28 EnEV Gebäudebestand Außenwände n Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen Außenwände ersetzt, erstmalig eingebaut oder in der Weise erneuert werden, dass n Bekleidungen in Form von Platten oder plattenartigen Bauteilen oder Verschalungen sowie Mauerwerks-Vorsatzschalen angebracht werden, n Dämmschichten eingebaut werden oder n bei einer bestehenden Wand... der Außenputz erneuert wird, n sind die jeweiligen Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nachtabelle 1 Zeile 1 einzuhalten.
29 Novellierung EnEV - Gebäudebestand Außenwände n Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen Außenwände ersetzt oder erstmals eingebaut werden, sind die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 1 einzuhalten. Dies ist auch auf Außenwände anzuwenden, die in der Weise erneuert werden, dass bei einer bestehenden Wand n auf der Außenseite Bekleidungen in Form von Platten oder plattenartigen Bauteilen oder Verschalungen sowie Mauerwerks- Vorsatzschalen angebracht werden oder n der Außenputz erneuert wird.
30 Novellierung EnEV - Gebäudebestand n U-Wert Anforderung an Sanierungen mit Innendämmung sind entfallen! n Viele Bauschäden durch Innendämmung aufgetreten n Anwendung nicht ganz einfach n Nicht ohne Bauphysiker machen! n Pseudo-Lösungen Tür und Tor geöffnet (Styroportapete!) Foto: FIW München
31 EnEV Gebäudebestand Tabelle 1 EnEV 2009 n...größtmögliche Dämmdicke bei 0,040 W/(m K) n Außentüren U 2,9 n...gilt nicht für Schaufenster und Türanlagen aus Glas EnEV 2014 / 2016 n...größtmögliche Dämmdicke bei 0,035 W/(m K) n Außentüren U 1,8 n...satz gestrichen n Sonst keine Änderungen in den zahlenmäßigen Anforderungen!
32 bedarfs ist in Fällen des Satzes 2 um 10,9 8,4 kwh/(m² a) zu verringern; dies gilt nicht bei Durchführung von Maßnahmen zur Einsparung von Energie nach 7 Absatz 1 Novellierung der EnEV Rollladenkasten? Nummer 2 in Verbindung mit Nummer VII.1 und 2 7 Nummer 2 in Verbindung mit Nummer VI.1 der Anlage des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes. Tabelle 1 Ausführung des Referenzgebäudes Zeile Bauteile/Systeme Referenzausführung/Wert (Maßeinheit) Eigenschaft (zu Zeilen 1.1 bis 3) 1.0 Der sich aus einem der in Nummer 2.1 angegebenen Verfahren berechnete Jahres- Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach den Zeilen 1.1 bis 8 ist mit dem Faktor 0,875 zu multiplizieren. Für Neubauvorhaben ab dem 1. Januar 2016 ist der Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach den Zeilen 1.1 bis 8 mit dem Faktor 0,75 zu multiplizieren. 28 bleibt unberührt. 1.1 Außenwand (einschließlich Einbauten, wie Rollladenkästen), Geschossdecke Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,28 W/(m² K) gegen Außenluft 1.2 Außenwand gegen Erdreich, Bodenplatte, Wände und Decken zu unbeheizten Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,35 W/(m² K) Räumen 1.3 Dach, oberste Geschossdecke, Wände zu Abseiten EnEV: nichtamtliche Lesefassung Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,20 W/(m² K)
33 Novellierung der EnEV - Rollladenkasten n In EnEV-Entwurf RoKa erstmals überhaupt erwähnt! n Keine Unterscheidung in der Außenwand zwischen RoKa und Wand n Nicht missverstehen als Anforderung an einen Rollladenkasten! n Kasten übermessen n Referenzwerte sind keine Anforderungen für Einzelbauteile!!! Foto: Christoph Sprengard
34 7 FIW Annual report 2010 Neue Normen im Zuge der EnEV!
35 DIN : n Der Anwendungsbereich wurde klarer formuliert n Es wurden neue Definitionen zu "direkt", "indirekt", "über Raumverbund beheizt oder unbeheiztem Raum" aufgenommen Foto: Bundesverband Kalksandstein
36 DIN : n Die "Mindestwerte für Wärmedurchlasswiderstände von Bauteilen" in Tabelle 3 wurden überarbeitet; z.b. Anforderungen an Innentüren zum Treppenhaus aufgenommen n Die Anforderungen der Tabelle 3 können jetzt auch über die Einhaltung der f Rsi - Werte an allen Kanten und in der Fläche nachgewiesen werden (große Bodenplatten!) Bild: Bundesverband Kalksandstein
37 DIN : Tabelle: DIN :
38 DIN : n Unbedenklichkeitskriterium hinsichtlich Schimmelbildung für Ecken n drei angrenzende Kanten halten f Rsi -Wert ein, n dreidimensionale Ecke o.k. (ohne Nachweis!) n Ausnahme: gestörte Ecke (viertes Bauteil wie z.b. Stütze unter Ecke an Außenluft) n Anforderungen an die Luftdichtheit von Außenbauteilen überarbeitet Foto: Fraunhofer IBP
39 DIN : Bild: DIN :
40 DIN : n Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz wurden an neue Wetterdaten angepasst und eine neue Klimakarte aufgenommen n Nachweisverfahren für den Wärmeschutz im Sommer überarbeitet sowie Aufnahme der Nachtlüftung und Kühlung Karte: DIN :
41 7 Energetische Vorbemessung! FIW Annual report 2010
42 Energetische Vorbemessung Bauteil EnEV 2009 U-Wert Dach in W/(m² K) U-Wert Fenster in W/(m² K) U-Wert Außenwand in W/(m² K) Anlagen (nur Beispiele!) Lüftung Effizienzhaus 70 Effizienzhaus 55 Effizienzhaus 40 / Passivhaus 0,20 0,18 0,15 0,12 1,1 0,90 0,90 0,80 0,28 0,24 0,21 0,15 Brennwert + solare BW-Erw. Gepr. Luftdichtheit und Fensterlüft. Wärmepumpe + solare BW-Erw. Gepr. Luftdichtheit und mechanische Lüftungsanlage Wärmepumpe, Pellets, solare BW-Erw. Gepr. Luftdichtheit und mech. Lüft.anl.mit WRG Pellets, Solare BW-Erw. und Heiz.unterst. Gepr. Luftdichtheit und mech. Lüft.anl.mit WRG
43 Energetische Vorbemessung - Außenwand Steinbreite EnEV 2009 ca. Anforderung U 0,28 Erforderliche Wärmeleitfähigkeit der Wand in W/(m K) Effizienzhaus 70 ca. Anforderung U 0,24 Effizienzhaus 55 ca. Anforderung U 0,21 Effizienzhaus 40 / Passivhaus ca. Anforderung U 0,15 30er 0,09 0,075 0, ,5er 0,11 0,09 0,08 0,060 42,5er 0,12 0,10 0,09 0,065 49er 0,14 0,12 0,10 0,075
44 Energetische Vorbemessung Bauteil EnEV 2009 U-Wert Dach in W/(m² K) U-Wert Fenster in W/(m² K) U-Wert Außenwand in W/(m² K) Anlagen (nur Beispiele!) Lüftung Effizienzhaus 70 Effizienzhaus 55 Effizienzhaus 40 / Passivhaus 0,20 0,18 0,15 0,12 1,1 0,90 0,90 0,80 0,28 0,24 0,21 0,15 Brennwert + solare BW-Erw. Gepr. Luftdichtheit und Fensterlüft. Wärmepumpe + solare BW-Erw. Gepr. Luftdichtheit und mechanische Lüftungsanlage Wärmepumpe, Pellets, solare BW-Erw. Gepr. Luftdichtheit und mech. Lüft.anl.mit WRG Pellets, Solare BW-Erw. und Heiz.unterst. Gepr. Luftdichtheit und mech. Lüft.anl.mit WRG
45 Energetische Vorbemessung - Dach WLF des Dämmstoffs in W/(m K) EnEV 2009 ca. Anforder. U 0,20 Erforderliche Dämmdicke in cm Effizienzhaus 70 ca. Anforder. U 0,18 Effizienzhaus 55 ca. Anforder. U 0,15 Eff haus 40 (Passivhaus) ca. Anforder. U 0,12 VIP 0,007* 3,2 3,6 4,3 5,4 PUR 0, Neopor/MiWo 0,032 EPS/MiWo 0,
46 7 Wärmebrücken! FIW Annual report 2010
47 Novellierung der EnEV - Wärmebrücken n Wärmebrücken (Abschnitt 2 7) n Keine Änderungen in Text und Anforderung n Weiterhin 0,05 W/(m 2 K) im Referenzgebäude n 3 Arten der möglichen Berücksichtigung n Pauschal mit ΔU WB = 0,10 W/(m 2 K) n Pauschal bei Anwendung v. DIN 4108 Beiblatt 2: ΔU WB = 0,05 n Explizite Berücksichtigung mit Psi-Wert und Länge n Anwendung Bbl. 2 ist der Regelfall! n Berechnung / Anwendung Kataloge noch nicht Standard
48 Ψ-Wert in W/(m K) ψ in W/(lfm K) Grafik: FIW München
49 Thermischer Leitwert Grafiken: FIW München
50 Berücksichtigung in der EnEV n Vereinfachte Berücksichtigung mit ΔU WB = 0,05 W/(m² K) wenn Planung und Ausführung der Konstruktionen entsprechend DIN 4108 Beiblatt 2 n Vereinfachte Berücksichtigung mit ΔU WB = 0,10 W/(m² K) wenn Planung und Ausführung der Konstruktionen nicht gemäß DIN 4108 Beiblatt 2 H T = i U i A i + i A i ΔU WB
51 Berücksichtigung in der EnEV n Exakte Berücksichtigung der Wärmebrücken: n Berechnung der längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten Ψ für alle relevanten Gebäudeanschlüsse n Zusammenstellung der Längen der Anschlussbauteile aus der Planung n Berechnung des spezifischen Transmissionswärmeverlustes H T (in W/K) nach folgender Formel: U + Ψ + i Ai j l j H = ( χ ) T i j i i
52 Beispiel: Außenwand mit Betondecke n Außenwand mit einem U-Wert von 0,25 W/(m² K) n Abmessung 3,0 x 1,0 m mit 1,0 m Wärmebrücke n ψ-wert 0,06 W/(m K) für einbindende Decke (Wert als Beispiel nicht der Psi- Wert dieses Details) n ΔU WB = 0,05 W/(m² K) bzw. ΔU WB = 0,10 W/(m² K) Grafik: FIW München
53 Beispiel: Außenwand mit Betondecke n Erhöhung des U-Werts um: n 8 % durch ψ n 20 % bei pauschal ΔU WB = 0,05 W/(m² K) (mit Anw. Bbl. 2!) n 40 % bei pauschal ΔU WB = 0,10 W/(m² K) (ohne Anw. Bbl. 2!!) Grafik: FIW München
54 Wärmebrückenwirkung Kompensation (?) 0,40 U in W/(m²K) 0,35 0,30 (a) U-Wert (b) U-Wert incl. duwb = 0,05 W/(m²K) (c) U-Wert incl. duwb = 0,03 W/(m²K) 0,25 0,20 0,15 0,10 ca. 135 mm ca. 170 mm ca. 200 mm d in mm
55 Prinzipien bei Wärmebrücken - allgemein n Einbindende Bauteile überdämmen n Prinzip der umlaufenden Dämmebene einhalten n Vollständig n Lückenlos n keine Sprünge in der Dämmdicke n Keine unnötigen Verschwenkungen n Überall gleiche Qualität der Dämmung
56 Prinzipien bei Wärmebrücken - allgemein n Vorsicht bei Durchdringungen und Befestigungen (v.a. bei Schienen o.ä.) n Vorsicht bei Wechseldämmung (innen außen) n Starke Gliederung (Fenster, Fassaden, Erker, Vor- und Rücksprünge) vermeiden n Dämmung großflächig und gleichmäßig ausführen n Gute Dämmung wirkt auch gut an Wärmebrücken! Isothermendarstellung: FIW München
57 Prinzipien bei Wärmebrücken - allgemein n Vorsicht bei Durchdringungen und Befestigungen (v.a. bei Schienen o.ä.) n Vorsicht bei Wechseldämmung (innen außen) n Starke Gliederung (Fenster, Fassaden, Erker, Vor- und Rücksprünge) vermeiden n Dämmung großflächig und gleichmäßig ausführen n Gute Dämmung wirkt auch gut an Wärmebrücken! Wärmestromdichtendarstellung: FIW München
58 WDVS: WB-Wirkung der Sockelschiene n durchgehende Alu-Sockelschiene (im beheizten Bereich): ψ 0,30...0,40 W/(m K) n thermisch getrennte Schiene: ψ 0, ,03 W/(m K) n Dickenversprung alleine: ψ 0,004 0,01 W/(m K) n Beispiel: ψ = 0,38 W/(m K) n durchgehende Sockelschiene wirkt wie Verminderung der WDVS-Dicke von 120 mm auf 70 mm (bzw. von 140 mm auf 90 mm) am gesamten Erdgeschoss è thermisch getrennte Schienen einsetzen, oder WDVS ohne Schiene in Sockel-/Perimeterdämmung gleicher Dicke übergehen lassen Quelle: FIW München; APU; Lude
59 Prinzipien bei Wärmebrücken - Neubau n Frühzeitig Bauart und Konzept festlegen und hinsichtlich der Wärmebrücken überprüfen n Monolithisch oder zusatzgedämmt? (Kerndämmung oder WDVS) n Lage der Fenster n Perimeterdämmung oder Kellerdecke? n Keller beheizt oder nicht? n Zwischen-, Auf- oder Untersparrendämmung (oder Kombination)? n Nur vorgestellte Balkone!!! n Ggf. einen Fachplaner hinzuziehen, oder einen (guten!) Energieberater schon während der Planung einschalten!
60 7 Innovationen! FIW Annual report 2010
61 7 FIW Annual report 2010 Energieeinsparung mit Rollläden!
62 7 FIW Annual report 2010 Sanierung von Rollladenkästen!
63 7 FIW Annual report 2010 Zusammenfassung!
Neuerungen EnEV Stand 5/2016
Die geltende EnEV 2014 fordert seit dem 1. Januar 2016 einen höheren energetischen Standard für neu geplante und zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude. Regelungen der Energieeinsparverordnung Die aktuellste
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