Die Europäische Union
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1 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Direktion für europäische Angelegenheiten DEA Die Europäische Union Januar 2016
2 Inhalt 1. Überblick 2. Funktionsweise 3. Vertragswerk 4. Organe und Institutionen European Union,
3 Europa vor 70 Jahren Die EU entstand nach dem Zweiten Weltkrieg aus der Idee heraus «Nie wieder Krieg». Berlin während des Zweiten Weltkrieges EDA 3
4 Erweiterungsschritte der EU Kroatien 2013 EU-28 Beitrittskandidaten: Albanien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Rep., Ungarn, Zypern 2004 EU-27 EU-25 EU Bulgarien, Rumänien Finnland, Österreich, Schweden Portugal, Spanien 1986 EG-12 EG Griechenland Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich 1973 EG-9 EG Gründerstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande 4
5 Europa heute EU-28 EWR EU-Beitrittskandidaten 5
6 Steckbrief Name: Europäische Union Geburtstag: 25. März 1957 Geburtsort: Rom Hauptwohnort: Brüssel Zivilstand: Supranationaler Zusammenschluss souveräner Staaten Grösse: 28 Mitgliedstaaten, >507 Mio. Menschen, >4 Mio. km 2 Fläche Gewicht: Wirtschaft (BIP 2014): EUR Mrd.; Handel (2013): Anteil am Weltimport 15,2%, Anteil am Weltexport 16% Amtssprachen: 24 Auszeichnungen: Friedensnobelpreis
7 Symbole der EU Flagge: Kreis mit zwölf gelben Sternen auf blauem Grund als Zeichen der Einheit, Solidarität und Harmonie zwischen den europäischen Völkern Hymne: «Ode an die Freude» von Ludwig van Beethoven Europatag: 9. Mai der Tag der Schuman-Erklärung von 1950, welche den Grundstein für die Europäische Union legte Motto: «In Vielfalt geeint» die EU-Staaten setzen sich unter Respektierung der verschiedenen Kulturen und Sprachen gemeinsam für Frieden und Wohlstand ein 7
8 Inhalt 1. Überblick 2. Funktionsweise 3. Vertragswerk 4. Organe und Institutionen European Union,
9 Politisches System und Arbeitsweise Die EU ist ein supranationaler Zusammenschluss souveräner Staaten. Mit dem Vertrag von Lissabon erhielt die EU eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann somit internationale Abkommen unterzeichnen. Mitgliedstaaten treten gewisse Entscheidungskompetenzen und Zuständigkeiten an gemeinschaftliche Organe ab. EU-Organe dürfen nur in vertraglich definierten Bereichen tätig werden. Rechtsakte, welche die Kommission, der Ministerrat und das Parlament in diesen Bereichen beschliessen, sind für die Mitgliedstaaten rechtlich bindend und gehen nationalem Recht vor. Für Bereiche, in denen die Mitgliedstaaten der Union keine Zuständigkeit übertragen haben, bleiben die Mitgliedstaaten zuständig, es sei denn, die Ziele können von ihnen nicht verwirklicht werden (Subsidiaritätsprinzip). 9
10 Binnenmarkt und vier Grundfreiheiten Binnenmarkt: Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäss den Bestimmungen der Verträge gewährleistet ist (Artikel 26 AEUV): 1. Freier Personenverkehr: Alle EU-Bürger können sich frei innerhalb des EU-Raums bewegen, niederlassen und eine Arbeit ausüben. 2. Freier Warenverkehr: Waren unterliegen innerhalb der EU keinen Grenzkontrollen, Zöllen oder Kontingenten. Dies vereinfacht und fördert den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten. 3. Freier Dienstleistungsverkehr: Dienstleister aus einem EU-Land können in jedem Staat des EU-Binnenmarktes ihre Leistungen anbieten, auch ohne sich dort niederzulassen. 4. Freier Kapitalverkehr: Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs zwischen den Staaten des EU-Binnenmarkts sind verboten. 10
11 Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) Abstimmung der wirtschaftspolitischen Entscheidungen zwischen den Mitgliedstaaten Koordinierung der Steuerpolitiken, insbesondere durch Begrenzung der Staatsverschuldung und des Haushaltsdefizits Unabhängige Geldpolitik durch die Europäische Zentralbank (EZB) Gemeinsame Währung bzw. Eurozone Mitgliedstaaten: 19 Staaten Quelle: Europäische Kommission 11
12 Karte der WWU-Mitgliedstaaten Mitgliedstaaten Nicht beigetreten Beitritt, sofern Kriterien erfüllt 12
13 Aussen- und Sicherheitspolitik Ziele: Durch ein gemeinsames Vorgehen in der Aussen- und Sicherheitspolitik verfolgen die EU-Mitgliedstaaten die Wahrung von grundlegenden Interessen, Werten, Sicherheit, Unabhängigkeit und Unversehrtheit der EU Aufgaben: Frieden erhalten, internationale Sicherheit festigen, internationale Zusammenarbeit fördern; Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten entwickeln und konsolidieren Beschluss gemeinsamer Massnahmen durch Gemeinsame Aussenund Sicherheitspolitik (GASP) Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) unter der Leitung der Hohen Vertreterin der EU für Aussen- und Sicherheitspolitik sowie die diplomatischen Dienste der EU-Mitgliedstaaten führen GASP durch. European Union,
14 Schengen/Dublin Schengen Erleichterter Reiseverkehr durch Aufhebung von Personenkontrollen an den Binnengrenzen. Sicherheit dank verstärkter grenzüberschreitender Polizei- und Justizzusammenarbeit - u.a. Schengener Informationssystem (SIS II) und verstärkte Aussengrenzenkontrollen Gemeinsame Visumspolitik für Kurzaufenthalte von maximal drei Monaten (Schengen-Visum). Dublin Koordiniert die nationale Zuständigkeit für Asyl-Verfahren. Der Zugang zur Fingerabdruck-Datenbank EURODAC erlaubt die Identifizierung von missbräuchlichen Mehrfachasylgesuchen. 14
15 Karte der Schengen Mitgliedstaaten Schengen Mitgliedstaaten Nicht-Schengen Mitgliedstaaten mit speziellem Status Schengen Mitgliedstaat mit speziellem Status Zukünftige Mitgliedstaaten Assoziierte Staaten 15
16 EU-Haushalt Die EU kann selber keine Steuern und Abgaben erheben, sondern bezieht ihre Einnahmen aus drei Quellen: 1. Beiträge der EU-Mitgliedstaaten 2. Anteil an den Mehrwertsteuereinnahmen der Mitgliedstaaten 3. Zolleinnahmen an der EU-Aussengrenze Haushalt eher klein, etwas über 1% des BIP der Mitgliedstaaten Rund 90% der Einnahmen fliessen an die Mitgliedstaaten zurück. Am meisten EU-Gelder fliessen in: Landwirtschaft, Förderung der ländlichen Entwicklung, Struktur- und Kohäsionsfonds zur Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung, Forschung und Förderung der transeuropäischen Verkehrswege und Energienetze. Europäisches Parlament und Ministerrat müssen EU-Haushalt jährlich verabschieden. Für sieben Jahre wird zudem ein verbindlicher Finanzrahmen beschlossen. 16
17 EU-Haushalt 2016 (Mrd. EUR) Total: Quelle: Europäische Kommission 17
18 Inhalt 1. Überblick 2. Funktionsweise 3. Vertragswerk 4. Organe und Institutionen European Union,
19 Vertragswerk der EU Überblick 19
20 Vertragswerk der EU Chronologie Vertrag von Lissabon (seit dem in Kraft) Verfassungsvertrag (nicht in Kraft getreten) Vertrag von Nizza Vertrag von Amsterdam Vertrag von Maastricht Einheitliche Europäische Akte Euratom Vertrag EWG Vertrag EGKS Vertrag Reformvertrag mit institutionellen Neuerungen Entwurf eines Vertrages über eine Verfassung für Europa, Vereinfachung des Vertragswerks Institutionelle Reform der EU im Hinblick auf die Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten Erweiterung der Gemeinschaftskompetenzen (qualifiziertes Mehr, Mitentscheidung Parlament) Gründung der Europäischen Union, Einheitswährung, Struktur der drei Pfeiler Vollendung des Binnenmarktes Zivile Nutzung nuklearer Energie Schaffung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft; Binnenmarkt auf der Basis der vier Freiheiten Gemeinsamer Markt für Kohle und Stahl 20
21 Vertrag von Lissabon Moderne und effiziente Institutionen Häufiger Mehrheitsprinzip, weniger Einstimmigkeitsprinzip Ständiger Präsident des Europäischen Rates Hohe Vertreterin für Aussen- und Sicherheitspolitik Europäischer Auswärtiger Dienst Einfachere Struktur «Europäische Gemeinschaften» «Europäische Union» Demokratie und Bürgernähe Europäisches Parlament wird gestärkt Bürgerinitiative European Union,
22 Inhalt 1. Überblick 2. Funktionsweise 3. Vertragswerk 4. Organe und Institutionen European Union,
23 Organe und Institutionen im Überblick 23
24 Organe und Institutionen 2016 Europäisches Parlament Europäischer Rat Staats- und Regierungschefs, Präsident des Europäischen Rates, Präsident der Europäischen Kommission Europäisches Parlament 751 Abgeordnete Strassburg/Brüssel Rat der Europäischen Union Minister der EU-Staaten Brüssel Europäische Kommission 28 Kommissare Brüssel Europäischer Gerichtshof und Gericht erster Instanz Je 28 Richter Luxemburg Wirtschafts- und Sozialausschuss 350 Mitglieder Europäische Zentralbank 19 Euro-Staaten Frankfurt Ausschuss der Regionen 350 Mitglieder Europäischer Rechnungshof 28 Mitglieder Luxemburg 24
25 Köpfe an der Spitze der EU Jean-Claude Juncker (LU) Präsident der Europäischen Kommission European Union, 2014 Martin Schulz (DE) Präsident des Europäischen Parlaments European Union, 2014 European Union, 2014 Federica Mogherini (IT) Hohe Vertreterin der EU für Aussen- und Sicherheitspolitik, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Donald Tusk (PL) Präsident des Europäischen Rates European Union,
26 Das Europäische Parlament Kompetenzen: Mitwirkung an der Gesetzgebung Entscheidung (mit dem Rat) über die Finanzen der EU Kontrolle der Kommission Wahl, bzw. Bestätigung der Kommissionsmitglieder und des Kommissionspräsidenten Zusammensetzung und Wahl: 751 Abgeordnete. Direkte Europawahlen alle fünf Jahre in den einzelnen EU-Staaten: Damit ist das EP das einzige EU-Organ, das in einer Direktwahl bestellt wird. Hauptsitz: Strassburg European Union PE-EP Louise WEISS building Architecture Studio 26
27 EP: Zusammensetzung 2016 Anzahl Sitze pro Mitgliedstaat (Total 751) 27
28 Europäischer Rat Kompetenzen: Oberstes politisches Steuerungsgremium der EU: Er gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten fest (Artikel 15 EUV). In strittigen Fragen und Verhandlungen sucht er als übergeordnetes Gremium nach Kompromissen. Zusammensetzung und Wahl: Staats- und Regierungschefs, Präsidenten des Europäischen Rats und der Europäischen Kommission Der Rat trifft sich mindestens zweimal pro Halbjahr zum EU-Gipfel. Dieser wird vorbereitet und geleitet vom Präsidenten des Europäischen Rates, der jeweils vom Rat für zweieinhalb Jahre gewählt wird und dessen Amtszeit einmal um diese Dauer verlängert werden kann. European Union 28
29 Ministerrat (Rat der Europäischen Union) Kompetenzen: Zusammen mit Europäischen Parlament zuständig für EU-Gesetzgebung und Haushalt Koordiniert Wirtschafts- und Sozialpolitik. In der Gemeinsamen Aussenund Sicherheitspolitik und bestimmten Bereichen der Handels- und Sozialpolitik alleiniges Entscheidungsgremium Zusammensetzung: Unterschiedlich je nach Politikbereichen: Jede Zusammensetzung besteht aus einem Vertreter pro Mitgliedstaat, der von seiner Regierung ermächtigt ist, verbindliche Entscheide zu fällen. European Union 29
30 Ministerrat: Abstimmungsverfahren Qualifizierte Mehrheit («doppelte Mehrheit»): 55% aller EU-Staaten, die mind. 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren Sperrminorität: vier Ratsmitglieder, die mehr als 35% der EU-Bevölkerung vertreten ordentliches Gesetzgebungsverfahren Einfache Mehrheit: Mind. 15 Ratsmitglieder für verfahrenstechnische und administrative Angelegenheiten Einstimmigkeit: Zustimmung sämtlicher Ratsmitglieder erforderlich (Stimmenthaltung möglich) für sensible Angelegenheiten wie z.b. Steuern und Aussenpolitik 30
31 Ministerrat: Stimmengewichtung 2016 Anzahl Stimmen pro Mitgliedstaat (Total 352) 31
32 Europäische Kommission Kompetenzen: Sorgt für korrekte Umsetzung der Rechtsakte, verwaltet EU-Haushalt und betreut Rahmen- und Förderungsprogramme. Hüterin der Verträge: Überwacht Einhaltung des EU-Rechts und klagt allfällige Verletzungen bei Europäischen Gerichten ein. Bei Gesetzgebung alleiniges Initiativrecht für Rechtsetzungsbeschlüsse Verhandelt auf internationaler Ebene internationale Übereinkommen und vertritt die EU in bestimmten internationalen Organisationen (z.b. WTO). Zusammensetzung und Wahl: 28 Kommissare: einer pro EU-Mitgliedstaat, darunter der Kommissionspräsident und die Vizepräsidenten. Kommissionspräsident von Europäischem Rat vorgeschlagen und von Parlament gewählt. Kommissare werden von nationalen Regierungen bestimmt. Parlament genehmigt Wahl. 32
33 Weitere Organe und Institutionen Gerichtshof der EU (EuGH): Rechtsprechungsorgan der EU: Sichert Wahrung des Rechts bei Auslegung und Anwendung der EU-Verträge. Europäischer Rechnungshof (EuRH): Finanzielle Kontrollstelle der EU: Prüft Verwendung finanzieller Mittel von EU-Institutionen Europäische Zentralbank (EZB): Zuständig für Geldpolitik der Währungsunion Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA): Besteht aus Vertretern europäischer IG, berät EU-Organe, nimmt Stellung zu Gesetzesvorschlägen der EU. Ausschuss der Regionen (AdR): Besteht aus Akteuren lokaler und regionaler Gebietskörperschaften, berät EU-Organe zu Themen, die regionale Regierungen betreffen (z.b. Umwelt, Bildung, Gesundheit) Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD): Gestaltet die diplomatischen Beziehungen der EU, geleitet von Hoher Vertreterin für Aussen- und Sicherheitspolitik. 33
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