Der Vertrag von Lissabon

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1 Der Vertrag von Lissabon Autorin: Anne Schindler Seit Maastricht wurde kaum ein europäischer Vertrag kontroverser diskutiert als der Lissabon-Vertrag, der am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer Ratspräsidentschaft unterzeichnet wurde. Er trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Der Vertrag übernahm die relevanten Inhalte des Verfassungsvertrages, der 2005 an Referenden in den Niederlanden und in Frankreich gescheitert war. Doch auch für die Ratifizierung des Lissabon-Vertrages brauchte mehrere Anläufe: In Irland wurde der Vertrag erst nach einem zweiten Referendum angenommen. Der Vertrag sollte der EU eine eigene Rechtspersönlichkeit und eine einheitliche Struktur geben sowie das politische System der EU reformieren, denn die Regelungen der vorhergehenden Verträge waren in ihrer Breite kaum überschaubar und erschienen zum Teil willkürlich und widersprüchlich. Zudem waren die Verträge für eine wesentlich geringere Anzahl von Mitgliedsstaaten geschaffen worden. Ziel des neuen Vertrages war es daher, die EU an die wachsende Zahl an Mitgliedsstaaten anzupassen, sie handlungsfähiger zu machen, Regelungen zu vereinfachen und durch den Ausbau europäischer Kompetenzen den Forderungen nach einer verstärkten Integration Rechnung zu tragen. Der Vertrag von Lissabon änderte den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Letzterer erhielt durch die Reformierung den Namen Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Anders als beim ursprünglichen Verfassungsvertrag wurden beide Verträge nur reformiert und nicht ersetzt. Laut Europäischem Rat sollten die Verträge ein transparenteres, demokratischeres, effizienteres Europa und ein Europa der Rechte und Werte, der Freiheit, Solidarität und Sicherheit schaffen. Außerdem sollte die EU in die Lage versetzt werden, außenpolitisch mit einer Stimme zu sprechen und auf diese Weise zu einem Global Player zu werden. Kritiker_innen betonen jedoch, dass die Militarisierung der EU und die Grundsätze des Neoliberalismus durch den Vertrag weiter forciert wurden. Der bewusste Verzicht auf das Sozialstaatlichkeitsprinzip erwirkt, dass die EU weiterhin nur ein wirtschaftlicher Zusammenschluss ist und die Rechte der Bürger_innen weitgehend ignoriert werden. Die Abschottung der EU nach außen wird durch eine zunehmend integrierte Innenpolitik noch verschärft. Gleichzeitig wird durch den Vertrag kaum mehr parlamentarische Kontrolle ermöglicht: Dem Europäischen Parlament werden zwar mehr Mitspracherechte eingeräumt, das Initiativrecht bleibt jedoch weiterhin ausschließlich der nur mittelbar demokratisch legitimierten Europäischen Kommission vorbehalten. Der ursprüngliche Verfassungsvertrag Die Verfassung sollte alle bisherigen Verträge der Europäischen Union ersetzen. Die Unterteilung zwischen Europäischer Union und Europäischer Gemeinschaft[1], die im Sprachgebrauch schon Seite 1 / 6

2 aufgehoben worden war, sollte durch die Verfassung entfallen. Die Verfassung wurde 2004 unterzeichnet, trat aber nie in Kraft. Der Verfassungsvertrag sollte der EU zusätzliche Kompetenzen geben: Der Europäische Rat (der Rat der Staats- und Regierungschefs) sollte als Gremium in den Vertrag aufgenommen werden, vorher war dies ein informelles Gremium. Außerdem sollten die Abstimmungsmodi im Rat der Europäischen Union (Rat der Minister_innen der jeweiligen politischen Themenfelder) reformiert werden: Die doppelte Mehrheit sollte eingeführt werden, nach der bei einer Abstimmung mindestens 55% der Mitgliedsstaaten zustimmen und mindestens 65% der Bevölkerung der Union repräsentiert werden müssen. Eine der entscheidenden Neuerungen sollte ein neu eingerichteter Außenministerrat sein sowie die Einrichtung eines EU-Außenministers/einer EU-Außenministerin. Nach Referenden in Frankreich und den Niederlanden scheiterte der Verfassungsvertrag 2005 und der Plan, alle Verträge durch einen neuen Vertrag zu ersetzen, wurde aufgegeben. Stattdessen sollten nun die Verträge der EU überarbeitet werden und die Regelungen des Verfassungsvertragsentwurfs in bestehendes Recht eingearbeitet werden. Was hat sich durch den Vertrag von Lissabon geändert? Der Vertrag stellt eine Reform des politischen Systems der Europäischen Union dar: Die demokratische Legitimation der Entscheidungen der EU sollte durch die erweiterten Handlungsspielräume des Europäischen Parlaments erhöht werden. Die EU erhielt durch den Vertrag ihre eigene Rechtspersönlichkeit. Das Europäische Parlament wird in den meisten Politikbereichen bei der Gesetzgebung mit dem Rat der Europäischen Union gleichgestellt. Im Rat der Europäischen Union werden nun die meisten Entscheidungen per Mehrheitsbeschluss[2] und ab 2014 mit doppelter Mehrheit beschlossen, um die Möglichkeit eines einzelstaatlichen Vetos zu reduzieren. Das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates wird eingeführt und ersetzt den Vorsitzenden des Europäischen Rates. Er wird für zweieinhalb Jahre ernannt. Der Präsident leitet die Sitzungen, hat jedoch kein Stimmrecht und darf während seiner Amtszeit kein nationales Amt ausüben. Das Amt des Außenministers/der Außenministerin, offiziell hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik, wurde im Vertrag von Lissabon geschaffen. Der/die Außenminister_in kann im internationalen Dialog klare Positionen für die EU einnehmen und die Koordinierung der Außenpolitik der Mitgliedsstaaten verbessern und so auch die gemeinsame Außenpolitik vorantreiben. Dieses Amt wird von Europäischen Rat gewählt und beinhaltet ebenfalls den Vorsitz des Rates für auswärtige Angelegenheiten. Außerdem wird der/die Außenminister_in stellvertretende_r Vizepräsident_in der Europäischen Kommission und Außeneauftragte_r des Europäischen Rates. Außerdem wird ein Europäischer Auswärtiger Dienst, dem Beamte der Kommission, des Ratssekretariats und der diplomatischen Dienste aller Mitgliedsstaaten angehören, geschaffen. Seine Hauptaufgabe ist die Unterstützung des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik. Der Dienst soll außerdem die Kohärenz des außenpolitischen Handelns der EU garantieren, indem die supranationalen und die intergouvernementalen Politikinstrumente koordiniert werden. Die Mitgliedstaaten können nun durch die Institutionalisierung der verstärkten Zusammenarbeit auf zwischenstaatlicher Ebene Regelungen einführen. Dies erlaubt demnach eine abgestufte Integration, ist jedoch nur in Politikbereichen gestattet, die nicht explizit durch EU-Recht abgedeckt sind. Bei Seite 2 / 6

3 mindestens neun teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten können die Regelungen in europäisches Recht überführt werden, welches dann jedoch nur in den teilnehmenden Staaten gilt. Als Sonderform wurde die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit eingeführt, die die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik regelt. Voraussetzung zur Teilnahme ist eine intensivere Entwicklung der Verteidigungsfähigkeit, also stetige Aufrüstung. Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU wird erweitert: Die Rüstungspolitik wird stärker koordiniert, eine Beistandsklausel wurde eingeführt, eine Pflicht zu militärischem Beistand, und die Europäische Verteidigungsagentur wird ausgebaut. Ziel soll eine gemeinsame Verteidigungspolitik sein, die jedoch erst nach einstimmigem Beschluss des Europäischen Rats in Kraft treten kann. Alle Entscheidungen bezüglich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik können weiterhin nur einstimmig getroffen werden. Ein neues Instrument der direkten Demokratie wurde mit der Europäischen Bürgerinitiative geschaffen. Seit dem 01. April 2012 können Bürger_innen bewirken, dass sich die Europäische Kommission mit einem bestimmten Thema befasst. Die erste angemeldete Bürgerinitiative ist Fraternité 2020 zur Förderung der europäischen Austauschprogramme wie Erasmus und des europäischen Freiwilligendienstes. Resultierend aus einer Bürgerinitiative ist keine Volksabstimmung, sondern lediglich ein Befassen der Kommission mit diesem Thema. Eine Bürgerinitiative kann keine Vertragsreform fordern und gilt nur, wenn die Kommission auch zuständig ist. Eine erfolgreiche Bürgerinitiative müssen mindestens eine Million Menschen aus sieben Mitgliedsstaaten unterschreiben. Die Kommission behält jedoch weiterhin das alleinige Initiativrecht, das bedeutet, dass sie nicht gezwungen werden kann, aus der Bürgerinitiative eine Gesetzesinitiative zu veranlassen. Die Menschenrechtscharta, die 2000 von den Mitgliedsstaaten unterzeichnet wurde, ist durch den Vertrag rechtsverbindlich geworden. Sie orientiert sich an der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie umfasst unter anderem ein Günstigkeitsprinzip, das bedeutet, dass die Grundrechtscharta auf keinen Fall eine Verschlechterung darstellen darf, sollten sich die Grundrechtecharta und andere rechtliche Grundrechtskataloge widersprechen. Der Vertrag von Lissabon regelt den freiwilligen Austritt eines Landes aus der EU. Dies bietet den Mitgliedstaaten erstmals den rechtlichen Rahmen die Europäische Union wieder zu verlassen. Der Vertrag reformiert zahlreiche Institutionen. Im Folgenden werden kurz die entscheidenden Neuerungen kurz erläutert: Das Europäische Parlament übt neben dem Rat der Europäischen Union die Haushaltbefugnisse aus. Zur Verbesserung der demokratischen Legitimation wurde das ordentliche Gesetzgebungsverfahren eingeführt: Das Europäische Parlament kann gleichwertig und gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union Gesetze verabschieden. Dieses Mitentscheidungsrecht wird im Vertrag von Lissabon zum Regelfall. Die Politikbereiche, in denen das Parlament handeln kann, wurden unter anderem um die Agrarpolitik und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen erweitert. Anders als bei der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik kann ohne das Parlament in diesen Bereichen kein Gesetzakt mehr vollzogen werden, dies galt zwar schon vor Ratifizierung des Vertrags, aber nun hat das Parlament auch die Möglichkeit formale Abänderungsvorschläge zu beschließen. Das Parlament besaß schon vor Ratifizierung des Vertrags das Budgetrecht, ausgenommen war bisher jedoch die Agrarpolitik, die 46 % des Gesamtetats ausmacht. Diese wurde mit dem Vertrag in das Budgetrecht eingefügt. Das Parlament hat somit die Entscheidungsgewalt über die Ausgaben der EU, die Entscheidungen über die Einnahmen der EU trifft jedoch weiterhin der Rat der Europäischen Union. Die Sitzverteilung des Europäischen Parlaments wird im Vertragstext als degressiv proportional Seite 3 / 6

4 festgelegt, das bedeutet, dass Länder mit mehr Einwohner_innen mehr Sitze erhalten, große Länder jedoch weniger Sitze pro Einwohner_in erhalten als kleine Länder. Jeder Staat hat zwischen 6 und 96 Sitzen, es gibt insgesamt 750 Abgeordnete und den Parlamentspräsidenten/die Parlamentspräsidentin. Der Europäische Rat, Motor der europäischen Integration, ist seit der Reformierung durch den Vertrag von Lissabon ein offizielles Organ der EU. Vorher war er nur ein informelles Gremium der Europäischen Gemeinschaften[3]. Durch den Vertrag wird das Amt des Präsidenten des Europäischen Rats geschaffen. Dieser wird für zweieinhalb Jahre mit qualifizierter Mehrheit durch den Europäischen Rat gewählt und löst somit den halbjährlich rotierenden Ratsvorsitz ab. Er soll dem Europäischen Rat ein Gesicht geben und die Meinung des Europäischen Rates nach außen hin vertreten. Der Rat der Europäischen Union entscheidet durch die institutionelle Reformierung nun in den meisten Fällen mit doppelter Mehrheit[4]. Außerdem tagen die Minister_innen bei allen Gesetzgebungsentscheidungen öffentlich, das soll die Transparenz erhöhen. Der Rat für allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen wird in den Rat für Allgemeine Angelegenheiten, in dem der Vorsitz weiterhin halbjährlich wechselt, und den Rat für Auswärtige Angelegenheiten, dessen Vorsitz der hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik innehat, aufgeteilt. Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten ist für die EU-Erweiterung und den mehrjährigen Finanzrahmen zuständig. Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten ist die Ratsformation, die für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zuständig ist. Er ist an die außenpolitische Strategie des Europäischen Rats gebunden und ihm steht der Europäische Auswertige Dienst zur Verfügung. Die Europäische Kommission hält weiterhin das alleinige Initiativrecht für Gesetzgebungsverfahren inne. Die Bereiche, in denen der Rat der Europäischen Union Gesetzgebungsvorschläge machen kann, wurden weiter reduziert. Die Rolle des/der Kommissionspräsident_in wurde gestärkt: Das Amt erhält Richtlinienkompetenz und kann nun auch Kommissar_innen entlassen. Die Neuregelung, dass nur noch zwei Drittel der EU-Mitgliedsstaaten eine_n Kommissar_in stellen, wurde bereits aufgehoben und wir erst später umgesetzt. Den nationalen Parlamenten wurde zur Sicherung der Subsidiarität, also der Begrenzung der Übertragung des Hoheitsrechts auf die EU, im Vertrag von Lissabon ein Frühwarnsystem[5] zur Seite gestellt. Das Frühwarnsystem sorgt dafür, dass die nationalen Parlamente von Beginn an in die Gesetzerarbeitung auf europäischer Ebene eingebunden werden. Sobald ein Gesetzesentwurf in alle europäischen Sprache übersetzt wird, haben die nationalen Parlamente acht Wochen Zeit bei einem eventuellen Subsidiaritätswiderspruch eine Stellungnahme abzugeben. Jedes Land hat dabei zwei Stimmen. Werden von mindestens einem Drittel der nationalen Parlamente Rügen abgegeben, so müssen die zuständigen Stellen den Gesetzesentwurf noch einmal prüfen. Das bedeutet jedoch nicht, dass zwangsläufig Änderungen in den Entwurf einfließen müssen. Bei Begründung kann auch der Originaltext zur Abstimmung gestellt werden. Das Drei-Säulen-Modell, auf dem das politische System der EU beruht, also den Europäischen Gemeinschaften, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, wird abgeschafft. Bisher besaßen lediglich die Europäischen Gemeinschaften Rechtspersönlichkeit. Die EU diente nur als Organisationsdach, Regelungen konnten jedoch nur im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft (EG) oder zwischen den Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich eingesetzt werden. Die drei Säulen wurden aufgelöst und die EG in den Verträgen durch EU ersetzt. Dadurch kann die EU als Rechtssubjekt Verträge und Abkommen unterzeichnen, über den Europäischen Auswärtigen Dienst Beziehungen zu anderen Ländern unterhalten und Mitglied in internationalen Organisationen werden. Seite 4 / 6

5 Im Vertrag von Lissabon ist ein Kompetenzkatalog zu finden. Dieser fasst alle Kompetenzen der EU zusammen und gliedert sie in ausschließliche[6], geteilte[7] und unterstützende[8] Maßnahmen. Bisher waren die Kompetenzen in Verträgen unübersichtlich und verstreut aufgelistet. Durch den Vertrag wird der Mechanismus für EU-Vertragsänderungen reformiert. So soll nicht wie bisher eine Vertragsänderung durch eine Regierungskonferenz, sondern durch einen Konvent, bestehend aus Verteter_innen der nationalen Parlamente und Regierungen, der Kommission und des Europäischen Parlaments, erarbeitet werden. Der Konvent beschließt einstimmig einen Änderungsentwurf, der dann durch die Regierungskonferenz überarbeitet wird, ehe er durch die nationalen Parlamente oder durch Volksentscheide ratifiziert wird. Änderungen im Abschnitt der Politikbereiche außer der Gemeinsamen Sicherheits- und Außenpolitik kann der Europäische Rat auch ohne formellen Änderungsvertrag einstimmig beschließen, diese dürfen die Kompetenzen der EU jedoch nicht ausweiten. Neu ist ebenfalls die Passerelle-Regelung: Der Europäische Rat kann einstimmig beschließen, dass der Rat der Europäischen Union bestimmte Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit trifft und dass das ordentliche Gesetzgebungsverfahren auf weitere Politikbereiche ausgeweitet wird. [1] Europäische Gemeinschaft (EG): Gemeinschaft ging 1993 mit dem Maastrichter Vertrag aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hervor und war eine supranationale Organisation. Bis zum Vertrag von Lissabon blieb die EG eine Gemeinschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit [2] Ausnahmen sind die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die Verteidigungspolitik, die Steuerpolitik und die Festlegung des Finanzierungsrahmens. [3] Euratom und Europäische Gemeinschaft [4] bei einer Abstimmung müssen mindestens 55% der Mitgliedsstaaten zustimmen und mindestens 65% der Bevölkerung der Union repräsentiert werden [5] 93-effektive-huter-der-subsidiaritat/ Seite 5 / 6

6 Powered by TCPDF ( [6] Nur die EU ist zuständig; u.a. Zollunion und Handelspolitik [7] Die EU ist zuständig, Mitgliedsstaaten können jedoch Gesetze erlassen soweit die EU keine erlässt; u.a. Binnenmarkt, Agrarpolitik, Energiepolitik [8] EU kann unterstützen, koordinieren und ergänzen, aber keine eigenen Gesetzgebungsverfahren auf den Weg bringen; u.a. Gesundheitspolitik, Bildungspolitik Rosa Luxemburg Foundation, Brussels Office Ave. Michel-Ange 11, B-1000 Brussels, Belgium, Tel.: +32 (0) , Fax: +32 (0) Formal designation (Belgien): ASBL - Association sans but lucratif, No. VAT: BE Seite 6 / 6

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