Preisliste Gewerbekunden

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1 Pro-Secur Gruppe Hauptverwaltung Max-Planck-Strasse Grafschaft - Gelsdorf Telefon: / Telefax: / info@wachdienste.biz Preisliste Gewerbekunden Aufschaltung einer Gefahrenmeldeanlage mittels Übertragungsprotokoll. (Alle gängigen Transportprotokolle werden durch unsere Alarmempfangsstelle unterstützt. Im Zweifelsfall fragen Sie uns bitte an.) Monatliche Grundgebühr für die Aufschaltung einer Gefahrenmeldeanlage mit EINEM Wählgerät: 9,90. Nachfolgende Überwachungslinien können Sie optional zusätzlich zu Ihrer Aufschaltung hinzubuchen. Bei Kameraschaltungen bitten wir Sie ein individuelles Angebot anzufordern. Mögliche Überwachungslinien: Einbruch Zustandsüberwachung (Scharf- / Unscharf): Protokollierung der Zustandsüberwachung: Routinerufkontrolle (24 Std. Routine): Überfall / Panik / S.O.S: Störung Allgemein: Störung Netz: Sabotage: Feuer / Brand / Rauch: Zeitfensterüberwachung für Scharf- / Unscharf Schaltungen): Aufzugnotruf (Telewächter, Telegärtner, Telenot, Direct Call, etc.) 4,75.- je Monat 7,50.- je Monat 4,75.- je Monat 4,75.- je Monat 9,90.- je Monat 4,75.- je Monat 4,75.- je Monat 4,75.- je Monat 14,90.- je Monat 9,90.- je Monat 12,90.- je Monat Zu Ihrer Aufschaltung haben Sie OPTIONAL die Möglichkeit Pro-Secur bundesweit mit der Sicherstellung der Alarmverfolgung durch ständig verfügbare Einsatzkräfte zu beauftragen. Dies ist Sinnvoll wenn Sie Sicherstellen möchten dass zu jeder Zeit und an allen Tagen des Jahres qualifizierte Einsatzkräfte Ihr Objekt im Alarmfall anfahren und kontrollieren. Für diese Dienstleistung halten wir ein bundesweites Dienstleisternetzwerk vor welches in unserem Auftrag tätig wird. Alarmmanagement / Alarmverfolgung: Änderung des Maßnahmenplan. Kostenlos. Einsatz- und Rufbereitschaft (365/7/24). 15,00.- je Monat. Aufbewahrung der Objektschlüssel zur Alarmverfolgung. 5,00.- je Monat. Alarmverfolgung je angebrochener Einsatzstunde. 60,00.- je angebrochener Std. Standwachen zur Objektsicherung im Havarie Fall. 35,00.- je angebrochener Std. (*) Mobile Kontrolldienste bei Ausfall der Übertragung. 45,00.- je Kontrolle (15 Minuten). (*) Mobile Kontrolldienste bei nicht Erreichen der im Massnahmenplan benannten Ansprechpartner oder negativer Vorprüfung. 45,00.- je Kontrolle (15 Minuten). (*) Telefonische Alarmintervention zur Vorprüfung im Objekt und zur Kontaktierung der im Massnahmenplan benannten Ansprechpartner. 4,90.- je Vorgang / Anruf. (*) = Zzgl. der gesetzlichen Zulagen (Nacht-, Sam-, Sonn- und Feiertagszulagen) sowie An- und Abfahrt. Einmalige Gebühren: Einmalige Einrichtungsgebühr zur Aufschaltung: 49,00.-. Ausstellen eines Aufschaltattest (Nachweis für Versicherung): 29,00.-. (OPTIONAL) Einmalige Einrichtungsgebühr Alarmmanagement- Verfolgung: 49,00.-. Schlüsselübernahme & Objekteinweisung: 99,00.- bei der ersten Schlüsselübernahme. Schlüsselaustausch auf Kundenwunsch: 175,00.- je Vorgang / Schlüsseltausch. Alle genannten Preise / Gebühren verstehen sich immer rein netto, also zzgl. der am Tag der Rechnungserstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie für ein (1) Wählgerät / Objekt / Aufzugskabine. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt in jedem Fall 24 Monate (2 Jahre) ab Abschluss des Vertrages. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen welche Sie zu diesem Angebot erhalten haben. Irrtümer und Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte per an vertrieb@wachdienste.biz! Seite 1

2 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pro-Secur e.k. 1. Allgemeine Dienstausführung (1) Das Sicherheitsgewerbe ist gemäß 34a Gewerbeordnung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe und übt seine Sicherheitsdienstleistung als Revier-, Objektschutz-oder Sonderdienst aus. a) Der Revierdienst erfolgt in Dienstkleidung durch Einzelstreifen oder Funkstreifenfahrer. Es werden dabei soweit nichts anderes vereinbart ist bei jedem Rundgang Kontrollen der in Wachrevieren zusammengefassten Wachobjekte zu möglichst unregelmäßigen Zeiten vorgenommen. b) Der Separat-/ Objektschutzdienst erfolgt in der Regel durch eine(n) oder mehrere Sicherheitsmitarbeiter/In, die eigens für ein bzw. wenige in einem räumlichen Zusammenhang stehende Wachobjekte eingesetzt ist / sind. Die einzelnen Tätigkeiten werden in besonderen Dienstanweisungen festgelegt. c) Zu den Sonderdiensten gehören z. B. Personalkontrollen, Personenbegleit-und Schutzdienste, Geld-und Wertdienste, Sicherungsposten der DB AG, der Betrieb von Alarm-und Notrufzentralen (Dienstleistungszentralen) sowie die Durchführung von Kassen-, Ordnungs-und Aufsichtsdiensten für Ausstellungen, Messen, Veranstaltungen und andere Dienste. (2) Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber und Sicherheitsunternehmen (im Folgenden: Unternehmen) werden in besonderen Verträgen vereinbart. (3) Das Unternehmen erbringt seine Tätigkeit als Dienstleistung (keine Arbeitnehmerüberlassung gemäß Gesetz über gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vom 7. August 1972 in der jeweils gültigen Fassung), wobei es sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegt ausgenommen bei Gefahr im Verzuge bei dem beauftragten Sicherheitsunter-nehmen. (4) Das Unternehmen ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein verantwortlich. 2. Begehungsvorschrift Im Einzelfall ist für die Ausführung des Dienstes allein die schriftliche Begehungsvorschrift / der Alarmplan maßgebend. Sie / er enthält den Anweisungen des Auftraggebers entsprechend die näheren Bestimmungen über die Rundgänge, Kontrollen und die sonstigen Dienstverrichtungen, die vorgenommen werden müssen. Änderungen und Ergänzungen der Begehungsvorschrift / des Alarmplanes bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit unvorhersehbare Notstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen, Rundgängen und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden. 3. Schlüssel und Notfallanschriften (1) Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. (2) Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Dienstpersonal herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet das Unternehmen im Rahmen der Ziffer 10. Der Auftraggeber gibt dem Unternehmen die Anschriften bekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes auch nachts telefonisch benachrichtigt werden können. Anschriftenänderungen müssen dem Unternehmen umgehend mitgeteilt werden. In den Fällen, in denen das Unternehmen über aufgeschaltete Alarmanlagen die Alarmverfolgung durchzuführen hat, ist vom Auftraggeber die Benachrichtigungsreihenfolge anzuordnen. 4. Beanstandungen (1) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes (etwa Nichtantritt des Dienstes, Verspätungen, Schlechterfüllung der vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen etc.) beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Betriebsleitung des Unternehmens zwecks Abhilfe mitzuteilen. (2) Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn das Unternehmen nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist spätestens innerhalb von sieben Werktagen für Abhilfe sorgt. 6. Ausführung durch andere Unternehmen Das Unternehmen ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß 34a GewO zugelassener und zuverlässiger Unternehmen zu bedienen. 7. Unterbrechung der Bewachung (1) Im Kriegs-oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann das Unternehmen den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. (2) Im Falle der Unterbrechung ist das Unternehmen verpflichtet, das Entgelt entsprechend den etwa ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen. 8. Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Wichtige Gründe sind, festgestellte Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz), anhaltender Zahlungsverzug durch den Auftraggeber, Liquidierung der Gesellschaft des Auftraggebers. In diesem Fall ist eine vorzeitige Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. (2) Gibt der Auftragnehmer sein Geschäft oder Teilgeschäft (Vertriebszweig, Niederlassung, Standort) auf, so ist dieser ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt. 9. Rechtsnachfolge Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung oder Ein- oder Ausgliederung in andere Unternehmen, wird der Vertrag nicht berührt. 10. Haftung und Haftungsbegrenzung (1) Die Haftung des Unternehmens für Sach-und Vermögensschäden ist in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sachund Vermögensschäden bleibt unberührt. (2) Auch die Haftung der Mitarbeiter für Sach-und Vermögensschäden ist in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt. Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach-und Vermögensschäden bleibt unberührt. (3) Gemäß 6 Bewachungsverordnung besteht eine Haftpflichtversicherung des Unternehmens. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und die Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von Bewachungsunternehmen uneingeschränkt zu Grunde. Von diesem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, die mit der eigentlichen Sicherheitsdienstleistung nicht in Zusammenhang stehen, wie die Übernahme der Streupflicht bei Glatteis, bei Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen, oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen. (4) Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt. Die Einschränkungen der Abs. 1 bis 3 gelten nur für Sach-und Vermögensschäden. 5. Auftragsdauer Der Vertrag läuft soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist zwei Jahre. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, so verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr und danach wieder um ein weiteres Jahr usw. Gültig ab

3 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pro-Secur e.k. 11. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen (1) Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 3 Monaten, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. (2) Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Unternehmen unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, zum Schadensverlauf und zur Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten. 12. Haftpflichtversicherung und Nachweis Das Unternehmen ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen Haftung, deren Grenzen sich aus Ziffer 10 ergeben, abzuschließen. Der Auftraggeber kann den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen. Die Höhen der Versicherungssummen sind festgelegt in der Verordnung über das Bewachungsgewerbe in der Fassung vom 10. Juli 2003 (BGBl. I S. 1378). 13. Zahlung des Entgelts (1) Das Entgelt für den Vertrag ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus zu zahlen. (2) Aufrechnung des Entgelts ist nicht zulässig, es sei denn im Falle einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung. 16. Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe (1) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter des Unternehmens zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst-oder Arbeitsverhältnisses als selbstständige oder unselbstständige Mitarbeiter des Auftraggebers zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch sechs Monate nach Beendigung des Vertrages. (2) Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen die Bestimmungen des Absatz 1, so ist er verpflichtet, dem Unternehmen für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine von dem Unternehmen nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe, deren Angemessenheit im Streitfall durch das zuständige Gericht zu überprüfen ist, zu zahlen. 17. Datenschutz (1) Für den Datenschutz gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), vor allem die 27 ff. BDSG für nichtöffentliche Stellen in seiner jeweils gültigen Fassung. (2) Insbesondere gilt 5 BDSG (Datengeheimnis). 18. Gerichtsstand und Erfüllungsort Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder handelt es sich um öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Betriebsleitung des Unternehmens. Diese Gerichtsstand-Vereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Sitz, Wohnort und / oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt; b) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. 14. Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel-oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde. (2) Dem Auftraggeber steht im Fall der Veränderung von Kostenfaktoren, die zu einer Senkung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, entsprechend der Regelung in Absatz 1 ein Anspruch auf Preissenkung zu. (3) Fordert eine der Parteien eine berechtigte Preisanpassung, steht der anderen Partei kein Sonderkündigungsrecht zu. 15. Vertragsbeginn Der Vertrag ist von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht oder der Dienst durch den Auftragnehmer angetreten und durch den Auftragnehmer angenommen worden ist. Gültig ab

4 Alarmempfangstelle Konform gem. DIN EN Alarm Der Alarm. Der Angstgegner vieler Unternehmer, Privatpersonen und öffentlicher Einrichtung Modernste technische - und Gebäudeinfrastrukturen sichern unsere Partnerleitstellen gegen jeden äußeren Einfluss eindrucksvoll und zuverlässig ab. Bereits für unter 0,50.- am Tag stellen wir Ihnen die Dienstleistung unserer modernen Alarmempfangsstellen im Partnernetzwerk zu Verfügung. Sie erhalten für dieses Angebot die Aufschaltung inkl. 3 Standardmeldelinien (Einbruch, Störung, Sabotage) durch uns. Konfigurieren Sie Ihre Maßnahmen selber und stellen Sie Ihre individuellen Wünsche mit Hilfe unserer Außendienstmitarbeiter schnell und einfach zusammen. Unsere Leistungen für Sie im Überblick: - Aufschaltung von Gefahrenmeldenanlagen - Aufschaltung von Brandmeldeanlagen - Aufschaltung von Videoüberwachungen - Aufschaltung von Aufzugsnotrufsystemen Personelle Sicherheit - Werk- und Industrieschutz - Objektschutz aller Art - Revier- und Kontrolldienst - Alarminterventionsdienst (Verfolgung) - Standwachen- und Separatposten - Einzelhandelsschutz - Schlüsseldepot Technische Sicherheit - Installation von Sicherheitstechnik - Einbruchmeldeanlagen - Zutrittskontrollen - Videoüberwachungstechnik - Aufzug- und Personennotrufeinrichtungen und vieles weitere mehr! Pro-Secur Gruppe, Max-Planck-Str. 20, Grafschaft - Telefon: +49 (0) 800 /

5 Dienstleistungen in höchster Qualität Für Personen, W erte und Objekte. Leistungskatalog

6 Vertrauen ist gut. Sicherheit ist besser. Ob im privatwirtschaftlichen, öffentlichen oder im häuslichen Bereich: Sicherheit zählt zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Gerade in einer offenen und freiheitlichen Gesellschaft ist jedoch das Spektrum der Bedrohungspotenziale breit. Auch und gerade deshalb ist der Einsatz von gut ausgebildetem Personal von hoher Bedeutung. Wirtschaftlichkeit und Qualiät sind unsere Zielsetzung, wenn es um die Erfüllung der Aufgaben bei unseren Kunden und in deren Auftrag geht. In einer Zeit, in der staatliche Institutionen sich zunehmend auf die Wahrnehmung rein hoheitlicher Aufgaben beschränken, kommt dem Angebot privater Sicherheitsunternehmen eine hohe Bedeutung zu. Pro-Secur ist ein familiengeführtes und konzernunabhängiges Unternehmen, welches ordnungsbehördlich geprüft und zugelassen nach 34 a GewO arbeitet. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen der Schutz und die Unversehrtheit von Menschen sowie die Sicherung wirtschaftlicher und kultureller Werte. Unseren Kunden aus verschiedenen Wirtschaftszweigen stellen wir ein breites Leistungsangebot zur Verfügung, das sich an individuellen Gefährdungspotenzialen und Schutzbedürfnissen orientiert. Hierzu zählen die Aufgaben des Werk- und Objektschutzes, des Veranstaltungsdienstes, Personenschutzes, der Call-Center-Dienstleistungen, der Betrieb einer hochmodernen Notruf- und Serviceleitstelle sowie Leistungen im Bereich der Sicherheitsberatung und -technik. in dubio pro reo... Warum erst Zweifel aufkommen lassen...

7 Unser Leistungsspektrum persönlich - individuell - passend Werkschutz: Sicherheit für Industrie und Verwaltung. Unternehmens- und Produktionsstandorte, aber auch öffentliche Gebäude repräsentieren vielfach enorme Werte, die es zuverlässig zu schützen gilt, ohne die internen Prozesse zu beeinträchtigen. Deshalb bieten wir im Rahmen des Werkschutzes alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung von Gebäuden, Einrichtungen und Personen aus einer Hand. Diese reichen von Revier- und Separatwachdiensten über den Betrieb von Leitzentralen bis hin zur Wahrnehmung von Aufgaben des Brandschutzes, z. B. durch die Gestellung betrieblicher Werksfeuerwehren. Unsere komplexe Betrachtungsweise ermöglicht eine effektive, wirtschaftliche Dienstleistung und minimiert zugleich die Gefahr von Schnittstellenproblemen zu den betrieblichen Abläufen. Notruf- und Serviceleitstelle. Stelle (Alarmempfangsstelle) unseres Partners. In dieser werden sämtliche elektronischen, mechanischen und personellen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zentral koordiniert. Dies erlaubt die effiziente Steuerung von Prozessen sowie das unmittelbare Reagieren auf Gefährdungs- und Schadensereignisse. Sicherheitstechnik: Für den zuverlässigen Schutz von Objekten. Umfassendes Know-how zum zielgerichteten Einsatz von Sicherheitstechnik ergänzt unser Leistungsangebot. Herstellerunabhängig und systemoffen planen und beraten wir Sie zum optimalen Einsatz mechanischer und/oder elektronischer Systeme. Selbstverständlich übernehmen wir auch Installation und Service der technischen Komponenten für Sie. Dabei bieten wir effiziente Kauf-, Leasing- oder Mietoptionen an. Das organisatorische Zentrum unserer Sicherheitsdienstleistungen bildet eine rund um die Uhr besetzte, anerkannte Notruf- und Serviceleit- Pro-Secur Gruppe Sicherheit aus Leidenschaft.

8 Sicher, professionell und repräsentativ. Veranstaltungsservice: Ihr Event in guten Händen. Wo viele Menschen zusammenkommen, z. B. bei Sport- und Kulturveranstaltungen, Messen oder Konferenzen bilden Sicherheit und eine perfekte Organisation wesentliche Voraussetzungen für den erfolgreichen und reibungslosen Verlauf. Um dies zu gewährleisten, bedarf es fundierter Erfahrungen und umfassend geschultem Personal, das in jeder Situation den angemessenen Ton trifft und auch in kritischen Momenten souverän bleibt. Die Sicherung von Großevents oder hochrangig besetzten Veranstaltungen in Politik und Wirtschaft beginnt für uns mit einer Konzeption, die sämtliche Eventualitäten berücksichtigt. Gemeinsam mit dem Veranstalter und ggf. involvierten Behörden koordinieren wir die erforderlichen Maßnahmen von der Außensicherung über den Einsatz der Ordnerdienste und Hostessen bis zum qualifizierten Personenschutz. Damit Sie sich während der Durchführung der Veranstaltung ausschließlich auf Ihre Gäste und das Event konzentrieren können, übernehmen wir darüber hinaus die Parkraumbetreuung, Garderoben-, Informations- und Kassendienste, aber auch die individuelle Sicherung besonders schutzbedürftiger Gäste. Der Empfangsbereich: Die Visitenkarte Ihres Hauses. Der Empfangsbereich, ob in Unternehmen oder Krankenhäusern, gilt vielfach als erste Visitenkarte. Ein gepflegtes und seriöses Erscheinungsbild sowie angenehme Umgangsformen gehören deshalb zur Grundausstattung unserer Mitarbeiter. Darüber hinaus verfügen diese bedarfsgemäß über Fremdsprachenkenntnisse oder die Befähigung zur Übernahme von Kontrollfunktionen bzw. sonstigen administrativen Aufgaben. Schließlich möchten wir dazu beitragen, dass schon Ihr erster Eindruck überzeugt. Integrative Dienstleistungen unauffällig - leistungsstark - effektiv

9 Sicherheit hat viele Facetten, und Erfolg viele Väter... Erfolgsfaktor Mitarbeiter. Jedes Unternehmen ist so gut wie seine Mitarbeiter. Deshalb ist der Einsatz von qualifiziertem und zuverlässigem Personal für uns selbstverständlich. Eine leistungs- und tarifgerechte Entlohnung ist für uns nicht nur Ausdruck der Wertschätzung für die Arbeit unserer Beschäftigten, sondern sorgt für eine hohe Motivation und Loyalität des Stammpersonals. Erfolgsfaktor Qualität. Maximale Ausführungs- und Dokumentationsqualität steht bei jedem Handeln im Vordergrund. Prozessnahe und Leistungsgerechte Steuerung von Ausführungen, Planungen und Dokumentationen sind ein wesentlicher Bestandteil des Qualitätsgedanken von Pro-Secur. Erfolgsfaktor Allianzen. Regelmäßige Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung tragen dazu bei, dass unsere Mitarbeiter fachlich wie persönlich stets den höchsten Anforderungen unserer Kunden entsprechen. So bilden wir in regelmäßigen Abständen unser Personal weiter und aus. Rahmenvertragspartner vieler Alarmempfangsstellen. Mitglied in der Gesellschaft für Datenschutz e.v. Erlaubnis zur Bewachungstätigkeit nach 34 a Gewerbeordnung. Zertifizierte Partnernotrufleitstelle (NSL) und Interventionsstelle (IS) aller Klassen. Mitglied des Verband für Sicherheit in der Wirtschaft e.v. Konzernunabhängiger Meisterbetrieb mit Tradition. Qualität in neuen Dimensionen. Pro-Secur - der Markendienstleister

10 Dienstleistungen im Überblick. Schutz- und Sicherheit (Fachbetrieb) Werkschutz in Industrieunternehmen Betrieb von Leitzentralen Separatwachdienste (Posten- und Streifendienste, Torkontrolldienste) Revierwachdienste Empfangsdienste Telefondienste Betrieblicher Brandschutz/ Werksfeuerwehren Sicherheitsüberprüfungen Personenschutz/Begleitdienste inkl. Chauffeurservice City-Streifen im Bereich der Wohnungswirtschaft Notruf- und Serviceleitstelle - Alarmempfangsstelle gem. DIN Zertifizierte Leitstelle 24-Stunden-Service Alarmaufschaltung/Alarmverfolgung Havarieservice Videofernüberwachung Aufschaltung von Servicetelefonen Call-Center-Betrieb Aufzugsnotdienste Veranstaltungsdienste Sicherheitskonzepte für Großveranstaltungen Sicherung von Messen, Kultur- und Sportveranstaltungen Ordnerdienste Hostessenservice Garderobenservice Informationsservice Kassendienste Sicherung von VIP- Veranstaltungen Parkraumbetreuung Sicherheitsberatung Sicherheitstechnik Bedrohungs- und Risikoanalyse Beratung zur Sicherheitsoptimierung Beratung, Installation und Aufschaltung Planung, Montage und Service Besuchen Sie uns auch im Internet. P ro-secur Gruppe Hauptverw altung Pro-Secur Gruppe Rheinhessen Pro-Secur Gruppe Interventionsstandorte Max-Planck-Str Grafschaft Carl-Zeiss-Strasse Mainz Mehr als 200 Interventionsstandorte Tel.: / Fax: / Tel.: / Fax: / Eine aktuelle Übersicht Finden Sie auf unseren Webseiten. info@wachdienste.biz info@wachdienste.biz

11 Informationstechnologie- Lö Herzlich Willkommen bei Pro-Secur Outsourcing Telefonzentrale Erreichbarkeit Für Ihr Unternehmen rund um An allen Tagen des Jahres rund um die Uhr erreichbar. die Uhr. Zuverlässig! Freundliche und Kompetente Servicekräfte INDIVIDUELL mit Ihrer Corporate Identity. Ohne Standardlösungen und ohne 08/15 Lösungen finden wir garantiert für jede Anforderung Individuelle Maßnahmen hinterlegen. die passende Lösung. Persönliche Betreuung jedes einzelnen KOSTENLOS Anrufers ohne Zeitlimit. Unser kostenloser Telefonsupport steht Ihnen rund um die Uhr zu Verfügung. Sie haben Fragen, wir die passenden Antworten und Lösungen. PERSÖNLICH Kein Callcenter, kein Anrufbeantworter, echte Menschen mit soviel Zeit wie Sie benötigen. Garantiert. Sie müssen für Ihre Kunden, Auftraggeber oder Geschäftspartner rund um die Uhr telefonisch erreichbar sein? Sie müssen bei technischen Störungen Techniker Informieren und das rund um die Uhr? Sie kennen die Anrufe mitten in der Nacht oder am Wochenende die nur Zeit, Geld und Energie kosten? Wir haben die Lösung. Pro-Secur betreibt eine an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr besetzte Notruf- und Serviceleitstelle mit modernster technischer Infrastruktur. Hier beschäftigen wir speziell für Stresssituationen geschultes Servicepersonal (keine Zeitarbeit oder externe Kräfte) welche allen Anforderungen gewachsen sind. Pro-Secur stellt Ihnen die gesamte Infrastruktur zur Verfügung. Wir nehmen Anrufe in Ihrem Namen entgegen, erfassen alle nötigen Informationen und leiten die mit ihnen besprochenen Maßnahmen ein. Gleichzeitig filtern wir unwichtige Anrufe außerhalb der Geschäftszeiten heraus, so dass Sie sich ganz der verdienten Nacht- bzw. Wochenendruhe widmen können. Und das alles in Ihrem Namen. Diskret, Seriös und tausendfach bewährt. Natürlich ebenfalls rund um die Uhr.

12 Features und Vorteile der Dienste UNTERSTÜTZUNG Sparen Sie bares Geld. Das Outsourcing von Sekundärdiensten spart Potenzial und somit bares Geld. Jedes Objekt, jeder Kunde und jeder Anspruch ist anders. Pro- Secur vertritt die Philosophie; keine Standardlösungen, keine 08/15 Angebote. Angefangen bei der EDV um Ihre Meldungen zu verarbeiten über die Beratung, egal ob persönlich vor Ort, per Telefon oder per bis hin zur Anrufbearbeitung stellen wir uns jedes Mal neu individuell auf Ihre Wünsche, Bedürfnisse und Anforderungen ein. Unsere Mitarbeiter/innen sind so geschult dass Sie auch bei Laien erkennen was der Kunde wünscht und wo es im Zweifelsfall auch mal klemmt. Immer freundlich, kompetent und selbstverständlich für Sie zu 100% kostenlos*. KEINE AUSFALLZEITEN Wir sind rund um die Uhr für * Sie erreichen uns über den Freecall 0800 Dienst der Deutschen Telekom. Für Sie sind Anrufe und Faxe auf dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz kostenlos, die Kosten übernehmen wir für Sie. tätig. An allen Tagen des Jahres zu jeder Stunde, jeder Minute und jeder Sekunde. LÖSUNGEN Wir finden Ihre Lösung. Es gibt keine Problemstellung die nicht lösbar ist. Vollkommen egal welches System Sie betreiben wollen, wie alt das System ist I M P R E S S U M oder wer der Hersteller ist, wir finden Ihre ganz persönliche Lösung. Pro-Secur Gruppe Deutschland Hauptverwaltung Max-Planck-Str. 20 Gewerbepark Gelsdorf Grafschaft Telefon: / Telefax: / vertrieb@wachdienste.biz Web:

13 Pro-Secur Gruppe Hauptverwaltung Max-Planck-Strasse Grafschaft Telefon: 0800 / Telefax: 0800 / info@wachdienste.biz Warum sollte ich meine Einbruchmeldeanlage aufschalten lassen? Zunächst, so haben wir in hunderten Telefonaten und Beratungsgesprächen festgestellt, muss man einmal folgendes Festhalten: Ihre Alarmanlage ist ein technisches Hilfsmittel zur Ereignismeldung, der Definition nach nämlich eine Einbruchmeldeanlage (Abkürzung: EMA). Eine Einbruchmeldeanlage kann nichts verhindern, lediglich das Absetzen von Meldungen ist die Aufgabe dieses Gerätes. Zusammenfassend kann man sagen, eine Einbruchmeldeanlage ist KEINE Einbruchverhinderungsanlage. Nutzen Sie die Aufschaltung oder Fernüberwachung Ihrer Einbruchmeldeanlage auf unsere 24 Stunden besetzte Leitstelle und stellen Sie so sicher, dass Meldungen Ihrer Einbruchmeldeanlage zu jeder Tagesund Nachtzeit und an jedem Tag des Jahres kompetent bearbeitet werden. Welche Arten von Übertragungen gibt es: 1. Übertragungsart Anrufaufschaltung mittels Anrufbenachrichtung (AWAG) Hierbei werden durch die Einbruchmeldeanlage / Wählgerät die im Gerät hinterlegten Rufnummern der Kontaktpartner nacheinander angewählt und mit Hilfe der Telefonanbindung (GSM, VoIP, ISDN), sowie einem auf Ihrer Einbruchmeldeanlage hinterlegten individuellen Ansagetext bei Erreichen der Kontaktpartner eine Ereignisbenachrichtigung abgesetzt. Verschiedene Einbruchmeldeanlagen bieten auch die Möglichkeit einen Text per SMS und / oder per abzusenden, dies wird jedoch Leistellenseitig nicht unterstützt und nicht angeboten. Hierzu ist es unbedingt notwendig, dass die Einbruchmeldeanlage mindestens einen der Kontaktpartner erreichen kann und das dieser die Alarmmeldung am Telefon entsprechend den Herstellervorgaben der Einbruchmeldeanlage quittiert. Genau diese Leistung stellen wir mit unserer ständig besetzten Stelle für Sie sicher. Es kann keine Meldung Ihrer Einbruchmeldeanlage mehr verloren gehen. Bei dieser Meldungsart AWAG ist kein Rückkanal verfügbar. Daher können wir keine Routinerufe, Scharf- / Unscharf Überwachungen oder Störmeldungen verarbeiten. Dieses ist nur bei der nachfolgenden Übertragungsart (zu 2) möglich. 2. Übertragungsart digitale Übertragung und / oder AWUG Bei dieser Übertragungsart wird eine Modemwählverbindung durch Ihre Einbruchmeldeanlage zum Alarmempfänger der Notruf- und Serviceleitstelle (oder gemäß DIN im Amtsdeutsch Alarmempfangsstelle ) aufgebaut. Diese beiden Stellen kommunizieren mittels eines Protokolls (Contact ID, VdS, Telenot, u.s.w.) und der Alarmempfänger in der Notruf- und Serviceleitstelle gibt die von Ihrer Einbruchmeldeanlage erhaltene Meldung an einen Leitstellenrechner mittels automatischer Datenbankabfrage in Millisekunden weiter. Dieser Leitstellenrechner identifiziert Ihre Einbruchmeldeanlage mittels einer eindeutigen Identifikationsnummer und stellt nun dem Leitstellenoperator die benötigen Informationen les- und sichtbar am Bildschirm bereit. Diese Prozedur dauert nur den Bruchteil einer Sekunde. Diese Übertragungsart ist die sicherste und gleichzeitig auch die häufigste und bei gewerblichen Objekten, oder bei überschreiten einer gewissen Deckungssumme, durch die meisten Versicherer vorgeschrieben. Diese Beschreibungen sind kurze Zusammenfassungen und haben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Seite 1

14 Pro-Secur Gruppe Hauptverwaltung Max-Planck-Strasse Grafschaft Telefon: 0800 / Telefax: 0800 / info@wachdienste.biz Was passiert wenn ein Alarm bei Pro-Secur eingegangen ist? Im Vorfeld zu Ihrer Aufschaltung erstellen Sie und wir gemeinsam einen sogenannten Maßnahmenplan. In diesem Plan wird, im übrigen durch Sie völlig frei konfigurierbar, bereits vor der eigentlichen technischen Aufschaltung festgelegt, was ist bei welcher Meldung wie zu veranlassen, wer ist zu benachrichtigen und wann ist dieser zu benachrichtigen. Sie können bis zu 7 Ansprechpartner bei uns hinterlegen und zu diesen 7 Ansprechpartner jeweils bis zu 10 einzelne Aktionen / Maßnahmen. Egal ob Sie Ihren Partner, Ihre Familie, Ihren freundlichen Nachbar oder die Polizei mit der Alarmverfolgung beauftragt haben, wir wissen zu jeder Zeit was zu tun ist. Und das zu 100% in Ihrem Sinne. Natürlich haben Sie die auch die Möglichkeit als zusätzliches Leistungsmerkmal und optional ein Interventionspaket zu buchen. Hier beauftragen wir als Leitstelle einen Sicherheitsdienst in Ihrer Nähe mit der Alarmverfolgung im Alarmfall sowie der Schlüsselverwahrung. Bitte beachten Sie, das dieses Leistungsmerkmal kostenpflichtig ist und zusätzliche monatliche Kosten (addierend zur Grundgebühr für die Aufschaltung) und einmalige Kosten auslöst. Egal was passiert, wir sind immer für Sie im Einsatz. Zur Not organisieren wir weitere Schadenverhütendeund / oder reduzierende Maßnahmen (Notglaser, Notinstallateure, etc.) zur Sicherung Ihrer Liegenschaft in Ihrer Abwesenheit. Sie haben die freie Auswahl aus einer Fülle von Servicedienstleistungen. Noch Fragen? Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf unter der kostenlosen Servicerufnummer / oder auf Ihre an beratung.aufschaltung@wachdienste.biz Seite 2

15 Pro-Secur e.k. Max-Planck-Str Grafschaft - Ringen Telefon: / Telefax: / leitstelle@wachdienste.biz Seite 1 von 4 Auftraggeber / Rechnungsempfänger: M A S S N A H M E N P L A N Identnr.: Name / Firma: Anschrift: Ort / PLZ: Telefon: Telefax: Mobile Rufnummer: adresse: Objektdaten des zu überwachenden Kundenobjektes: (Falls Abweichend vom Auftraggeber / Rechnungsempfänger) Firma oder Name, Vorname: Anschrift: Ort / PLZ: Telefon: Telefax: Mobile Rufnummer: adresse: Technische Daten zur Aufschaltung: Übertragungsart: Hersteller GMA: Typbezeichnung GMA: Meldungsart: Errichter der GMA Errichter Telefon: Errichter Telefax: Errichter Mobile Rufnummer: Errichter adresse: Errichter Daten: MSN Nr.: sonstige: Gebuchte Meldelinien (Reihenfolge / Nummerierung dient nur Übersichtszwecken): (ggf. gesondertes Blatt verwenden und Linien chronologisch Aufzählen) (Stand:02/2013) Pro- Secur Gruppe

16 Pro-Secur e.k. Max-Planck-Str Grafschaft - Ringen Telefon: / Telefax: / leitstelle@wachdienste.biz Seite 2 von 4 Ansprechpartner / Kundenvertreter: Ansprechpartner für alle Notfälle / Ereignismeldungen. Diese werden der Reihe nach solange angerufen, bis der erste Ansprechpartner erreicht wurde. Wir empfehlen das zunächst im überwachten Objekt angerufen wird um ggf. einen Fehlalarm auszuschließen. Bitte beachten Sie das die Kontaktaufnahme zu den Ansprechpartnern als telefonische Intervention kostenpflichtig sein kann. Details entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag. Die Kontaktpartner sind gemäß der Ereignisart und des Zeitfensters zu Informieren. Bitte achten Sie unbedingt auf die Aktualität / Richtigkeit der nachstehenden Angaben. 1. Name: Objekt Rufnr.: Ereignis: Alle Zeitfenster: Immer. 2. Name: Rufnr.: Ereignis: Zeitfenster: Nur wenn vorstehender Kundenvertreter nicht erreichbar. 3. Name: Rufnr.: Ereignis: Zeitfenster: Nur wenn vorstehender Kundenvertreter nicht erreichbar. 4. Name: Rufnr.: Ereignis: Zeitfenster: Nur wenn vorstehender Kundenvertreter nicht erreichbar. 5. Name: Rufnr.: Ereignis: Zeitfenster: Nur wenn vorstehender Kundenvertreter nicht erreichbar. 6. Name: Rufnr.: Ereignis: Zeitfenster: Nur wenn vorstehender Kundenvertreter nicht erreichbar. 7. Name: Rufnr.: Ereignis: Zeitfenster: Nur wenn vorstehender Kundenvertreter nicht erreichbar. Zuständiger Sicherheitsdienst für die Alarmverfolgung: (nur wenn Sicherheitsdienst NICHT Pro-Secur ist) Firma: Anschrift: Ort / PLZ: Telefon: Telefax: Mobile Rufnummer: adresse: Sicherheitsdienst wird durch Alarmempfangsstelle benannt: Ja Nein Kundenvertreter und Alarmverfolger betreten das Gebäude im 4- Augen Prinzip Ja Nein Sonderdienste nur bei technischen Störungen oder auf Anforderung durch Pro-Secur: Beauftragung von Sonderkontrollen im Falle einer technischen Störung: Ja Nein Beauftragung von Sonderkontrollen im Falle der nicht Erreichbarkeit eines AP: Ja Nein Beauftragung von Standwachen, wenn Sonderkontrollen nicht möglich: Ja Nein Sonderdienste sind VOR Beauftragung durch die Pro-Secur Interventionsleitstelle freizugeben. (Stand:02/2013) Pro- Secur Gruppe

17 Pro-Secur e.k. Max-Planck-Str Grafschaft - Ringen Telefon: / Telefax: / leitstelle@wachdienste.biz Seite 3 von 4 Vereinbartes Kundencodewort: Dieses Kundencodewort autorisiert den Ansprechpartner administrative Änderungen an den hinterlegten Maßnahmen (dauerhaft und temporär) telefonisch vorzunehmen, oder die Überwachung zeitweilig auszusetzen (Revisionsschaltung) bzw. Alarmmeldungen zu stornieren. Bitte achten Sie darauf, dass Sie dieses Codewort bei jeder Kommunikation mit der Alarmempfangsstelle abzufragen ist. Wird das Überfallcodewort bei der Kommunikation genannt wird automatisch die Alarmkette initiiert und die örtliche Polizei benachrichtigt ohne jede weitere Rückfrage und ohne Möglichkeit der Stornierung durch den Auslöser. Codewort: Überfall Codewort: Zuständige hoheitliche Dienste: (bitte nicht 110 oder 112) örtliche Polizei: örtliche Berufsfeuerwehr: Scharf- / Unscharfüberwachung mit Zeitfensterüberwachung: Beauftragt: Ja Nein - Wenn ja, dann bitte die nachfolgende Tabelle beachten. - Montag Scharf ab : Uhr Unscharf ab : Uhr Karenz: Min. Dienstag Scharf ab : Uhr Unscharf ab : Uhr Karenz: Min. Mittwoch Scharf ab : Uhr Unscharf ab : Uhr Karenz: Min. Donnerstag Scharf ab : Uhr Unscharf ab : Uhr Karenz: Min. Freitag Scharf ab : Uhr Unscharf ab : Uhr Karenz: Min. Samstag Scharf ab : Uhr Unscharf ab : Uhr Karenz: Min. Sonntag Scharf ab : Uhr Unscharf ab : Uhr Karenz: Min. Feiertag Scharf ab : Uhr Unscharf ab : Uhr Karenz: Min. In den vorstehenden Zeiten (Zeitfenster) muss die überwachte Meldeanlage scharf bzw. unscharf geschaltet sein (+ / - Karenzzeit). Bei ausbleibenden Scharf- und / oder Unscharf Meldungen wird die Alarmkette initiiert. (Stand:02/2013) Pro- Secur Gruppe

18 Pro-Secur e.k. Max-Planck-Str Grafschaft - Ringen Telefon: / Telefax: / leitstelle@wachdienste.biz Seite 4 von 4 Bestellung Alarmkartenerstellung / Objektbegehung & Aufschaltattest: Objektbegehung / Erstellung der Alarmkarte wird hiermit beauftragt: Ja Nein Ausstellung einer Aufschaltattestes wird hiermit beauftragt: Ja Nein Die vorgenannten kostenpflichtigen Bestellungen (Preise gem. Preisliste bzw. Hauptangebot) wir durch die folgende Unterschifte verbindlich. Erweiterte Dienstleistungen: Hier können Bedarfsweise erweitere Dienstleistungen beauftragt werden. Dazu zählen u.a. die Beauftragung von Handwerkernotdiensten im Bedarfsfall (z.b. bei Abwesenheit eines verantwortlichen Kundenvertreters). Die Kosten für diese Beauftragung werden durch Pro-Secur vorverauslagt und mit 5% über den banküblichen Dispokreditzinsen und einer pauschalen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00.- an Sie weiterberechnet. Notglaser bei Glasbruch: Ja Nein Gas- und Wasserinstallateur bei Gas oder Wasserschaden: Ja Nein Elektrikernotdienst bei Energieausfall: Ja Nein Schlüsseldienst / Bauschlosser, etc. bei Gebäudeschäden: Ja Nein Sonstige Handwerker / Techniker / Fachbetriebe: Ja Nein Sonstige Sicherungsmassnahmen: Ja Nein Allgemeines / Abschlußerklärung: Die vorstehenden Daten wurden geprüft und zur zweckgebundenen Nutzung durch Pro-Secur freigegeben. Die Daten werden bei Bedarf durch den Kunden aktualisiert und Pro-Secur unaufgefordert zugesendet. Bitte beachten Sie, dass Änderungen, Aktualisierungen, etc. an diesem Massnahmenplan nach der Unterzeichnung nur noch schriftlich (Fax oder Brief) mit korrekter Benennung des vereinbarten Passwortes möglich sind. Dieser Massnahmenplan wird mitgeltende Unterlage zum Dienstleistungs- bzw. / Aufschaltungsvertrag., den Unterschrift / Stempel des Auftraggebers Name in Klarschrift: Sie benötigen Hilfe oder Unterstützung bei diesem Formular? Wir helfen Ihnen sehr gerne. Bitte kontaktieren Sie uns kostenlos unter / (Stand:02/2013) Pro- Secur Gruppe

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