ANLAGE 6. Projekthandbuch 2 (PHB 2) Seite 1. Schleißheimer Straße (Westseite) zusätzl. örtl. zwischen Weitlstraße und Augustin-Rösch-Straße

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1 Projekthandbuch 2 (PHB 2) Seite 1 ANLAGE 6 Projektname: Schleißheimer Straße (Westseite) zusätzl. örtl. zwischen Weitlstraße und Augustin-Rösch-Straße Bezeichnung: Bauwerks-Nr.: Projekt-Nr.: Maßnahmeart: Erstmalige Herstellung Baureferat - HA Tiefbau T1/CS-West Datum/Projektleiter-Ansprechpartner/Tel / Frau Martina Schmid / MIP IL 1, , Rangfolge-Nr. 215 Projektkosten (Kostenberechnung) Gliederung des PHB 2 1. Bedarf 2. Entwurf 3. Beteiligung der Bezirksausschüsse 4. Rechtliche Bauvoraussetzungen 5. Dringlichkeit 6. Kosten, Kostenbeteiligung 7. Finanzierung Anlagen: A) Termin- und Mittelbedarfsplan B) Einmalig verursachte Folgekosten C) Kostenzusammenstellung D) Planunterlage

2 Seite 2 Projekthandbuch 2 (PHB 2) 1. Bedarf Der Bauausschuss hat mit Beschluss vom das Bedarfsprogramm für die vorbezeichnete Maßnahme mit einer Kostenobergrenze in Höhe von genehmigt und das Baureferat beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten und die Projektgenehmigung herbeizuführen. Es sind Mittel für die Planung in der Investitionsliste 1 des Mehrjahresinvestitionsprogrammes eingestellt. Die Westseite der Schleißheimer Straße ist im Abschnitt zwischen der Weitlstraße und der Augustin-Rösch-Straße seit vielen Jahren ein Straßenprovisorium. Es gibt keine ordnungsgemäße Straßenentwässerung und die Fahrbahn weist erhebliche Schäden auf. Ein durchgängiger Radweg fehlt ebenso wie in vielen Bereichen ein ausreichend breiter Fußweg. Der provisorisch befestigte Randbereich wird größtenteils ungeordnet von Fußgängern, Radfahrern und Parkern genutzt. In der Zwischenzeit wurde das Baugebiet an der Nordhaide fertiggestellt. Es wurde Wohnraum für ca Bürger geschaffen. Dadurch haben sich auch die Anforderungen an die Schleißheimer Straße geändert. Es ist erforderlich, mehr Raum und Sicherheit für Fußgänger (Schulkinder der neuen Willy-Brandt- Gesamtschule) und Radfahrer zu schaffen. Eine erstmalige Herstellung der Schleißheimer Straße im o.g. Abschnitt ist angezeigt, da die provisorische Herstellung nur für einen begrenzten Zeitraum ausgelegt war. Die bauliche Verkehrssicherheit konnte in den vergangenen Jahren aufrechterhalten werden. 2. Entwurf Die Schleißheimer Straße ist als Ortsstraße gewidmet und hat die Funktion einer Hauptverkehrsstraße mit maßgeblicher Verkehrsfunktion. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Derzeit liegt die durchschnittliche Verkehrsbelastung bei ca Fahrzeugen pro Tag. Es verkehren insgesamt drei Stadtbuslinien. Im Einzelnen ist Folgendes geplant: Die Westseite der Schleißheimer Straße zwischen Weitlstraße und Augustin-Rösch- Straße soll erstmalig hergestellt werden. Um die Sicherheit für die SchuIkinder der Willy-Brandt-Gesamtschule und für die Radfahrer deutlich zu erhöhen, werden in diesem Zusammenhang eine bedarfsgerechte Gehbahn (Breite ca. 3,70 m - 4,00 m), ein durchgängiger Zweirichtungsradweg (Breite 2,50 m) sowie ein Grünstreifen (Breite 2,75 m) errichtet. Es werden auf der gesamten Ausbaulänge Schrägparkbuchten (Länge 4,60 m) mit einem 0,75 m breiten Sicherheitsstreifen (Busverkehr) angeordnet. Diese werden mit ca. 27 Einzelbäumen begrünt. Es werden eine Fahrbahn (Breite 6,75 m) mit einem dem Verkehr angemessenen Aufbau sowie ein begrünter Mittelteiler (5,00 m) zur Ostfahrbahn errichtet. Im Zuge des Gesamtumbaus der Schleißheimer Straße wird die derzeitige Dammlage beseitigt. Die gesamte Westseite der Schleißheimer Straße soll bis zur bestehenden Bebauung um ca. 60 cm abgesenkt werden.

3 Seite 3 Um die Westseite der Schleißheimer Straße auf gesamter Breite entsprechend den aktuellen Regeln der Technik ausbauen zu können, muss die Gradiente auf der Westseite erheblich verändert und entsprechend dem neuen Straßenprofil angepasst werden. Die Maßnahme kann daher nur durch Umprofilierung der gesamten Westseite der Schleißheimer Straße unter Einbeziehung der aufgelassenen Straßenbahntrasse (Umgriffsbreite ca. 26 m) realisiert werden. Eine Verlängerung der Schleißheimer Straße nach Norden mit Anschluss an den Autobahnring A 99 befindet sich derzeit in Diskussion. Der Verkehrsentwicklungsplan VEP 2005 sieht eine derartige Anbindung nicht vor. Durch den vorgesehenen neuen Querschnitt der Schleißheimer Straße (Westseite) zwischen Weitlstraße und Augustin-Rösch-Straße wäre eine Anbindung an die Autobahn grundsätzlich möglich. Die Diskussion kann somit offen weiter geführt werden. Gegenüber dem Bedarfsprogramm wurden folgende Änderungen im Rahmen der Entwurfsplanung vorgenommen: Die geplanten Baumpflanzungen zwischen dem Zweirichtungsradweg und den Schrägparkbuchten können aufgrund der Spartenlage (Gashochdruckleitung und Hauptwasserleitung) nicht erfolgen. Ersatzweise soll auf dieser Fläche und im Fahrbahnmittelteiler eine Ansaat als artenreiche Blumenwiese erfolgen. Damit wird auch dem Beschluss des Bauausschusses vom "Blühende Straßenränder" entsprochen (Sitzungsvorlage Nr / V 01047). Die Bäume werden nunmehr in die Schrägparkflächen, mit einem Abstand von ca. 4,50 m zum Fahrbahnrand, integriert. Insgesamt sind 27 Baumpflanzungen vorgesehen. Großes Augenmerk wurde auf die Situierung der zukünftigen Bäume gerichtet. In der Schleißheimer Straße verläuft die historische Sichtachse vom Alten Schloss Schleißheim zum Dom zu Unserer Lieben Frau. Um die Sichtachse auch nach dem Ausbau zu wahren, ist es erforderlich, die Bäume um ca. 4,50 m vom Fahrbahnrand abzurücken. Es ist außerdem geplant, eine säulenförmige Baumart auszuwählen, deren Kronendurchmesser 6,00 m nicht überschreiten wird (z. B. Spitzahorn in Säulenform, Pyramiden-Hainbuche, Baumhasel oder Mehlbeere). Die Fahrbahnbreite wurde von 6,50 m auf 6,75 m aufgeweitet. Der Grünstreifen zwischen Radweg und Schrägparkbuchten wurde dementsprechend von 3,00 m auf 2,75 m verschmälert. Im Rahmen der laufenden Untersuchungen zur ÖPNV-Erschließung des Münchner Nordens durch die MVG (SWM - VB) in Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird auch die Möglichkeit einer Straßenbahntrasse in der gesamten Schleißheimer Straße diskutiert. Im Spartenverfahren hatte die Stadtwerke München GmbH, Unternehmensbereich Verkehr (SWM-VB), gegen die Planung Einwände erhoben. Sie hatte gefordert, diesen Abschnitt der Schleißheimer Straße so zu gestalten, dass für die SWM-VB weiterhin Alternativen für eine eventuelle Trassenvariante bei einem zukünftigen Ausbau der Straßenbahn nach Norden zur Verfügung stehen. Außerdem wurde seitens SWM-VB die Anordnung von Schrägparkbuchten kategorisch abgelehnt. Als Ergebnis einer gemeinsamen Besprechung konnte man sich darauf einigen, die Fahrbahn von 6,50 m auf 6,75 m aufzuweiten und die Grünfläche von 3,00 m auf 2,75 m zu reduzieren. Die Fahrbahnbreite neben den Schrägparkbuchten erhält eine Breite von 3,75 m.

4 Seite 4 Dies erhöht die Sicherheit für die Fahrgäste, da nunmehr zusammen mit dem 0,75 m breiten Sicherheitsstreifen eine Fläche von 1,00 m (bzw. 1,50 m bei linksbündiger Fahrweise des Busses) zum Ausrangieren verbleibt, die dem Busfahrer genügend Zeit zum Reagieren verschafft. Die Anordnung der Schrägparkbuchten wurde daher von SWM-VB akzeptiert. Durch die Verbreiterung der Fahrbahn von ursprünglich 6,50 m auf 6,75 m wäre es möglich, zu einem späteren Zeitpunkt eine Straßenbahntrasse ohne größere Umbauten nachzurüsten. Da dann der Busverkehr wegfallen würde, verbliebe für die beiden Fahrbahnen eine Breite von 6,00 m. Ferner könnte auf den Sicherheitsstreifen von 0,75 m, der für den Busbetrieb erforderlich ist, verzichtet werden. Zusammen mit dem 5,00 m breiten Mittelteiler würde sich dann eine ausreichende Breite von 6,50 m für die Trambahn ergeben. Die Stadtwerke München GmbH, Unternehmensbereich Verkehr, hat dieser geänderten Planung zugestimmt. Im Zuge der Maßnahme sind insgesamt ca. 27 Baumpflanzungen vorgesehen. Durch den Ausbau der Westseite der Schleißheimer Straße ist es erforderlich sieben Bäume zu fällen. Nach Fertigstellung der Maßnahme stehen, aufgrund der Anordnung von Schrägparkplätzen, ca. 120 Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Dies entspricht dem derzeitigen Parkbedarf. An den Bushaltestellen Weitlstraße und Caracciolastraße sind insgesamt ca. 26 Fahrradabstellplätze vorgesehen. Die Bushaltestellen an der Augustin-Rösch-Straße und Freudstraße werden durch den Wegfall der bislang verkehrenden Nachtlinie aktuell nicht frequentiert. Änderungen des Liniennetzes im Münchner Norden können sich u.a. durch den geplanten Neubau des Gymnasiums auf dem Gelände der ehemaligen Kronprinz- Rupprecht-Kaserne sowie durch die Schaffung einer neuen Straßenverbindung zwischen Schleißheimer Straße und Knorrstraße in Höhe des Busbahnhofes Am Hart ergeben. Auf Wunsch der Stadtwerke München GmbH, Unternehmensbereich Verkehr, sollen diese Bushaltestellen vorab baulich hergestellt und als Grünfläche ausgebildet werden. Es wird eine zusätzliche Querungsmöglichkeit für Fußgänger an der Caracciolastraße errichtet. Die zuständigen planungsbeteiligten Dienststellen haben der Maßnahme zugestimmt. 3. Beteiligung der Bezirksausschüsse Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 24 Feldmoching-Hasenbergl hat sich zuletzt in seiner Sondersitzung am mit den Plänen zur erstmaligen Herstellung der Schleißheimer Straße (Westseite) zwischen Weitlstraße und Augustin-Rösch- Straße befasst und folgendes beschlossen: 1. Die Baumaßnahme Schleißheimer Straße West ist so auszuführen, dass die Sichtachse zu den Frauentürmen gewahrt wird. Sparten- oder Leitungsverlegungen sollen aber nach Möglichkeit vermieden werden. 2. Längsparkzonen sind nicht erforderlich.

5 Seite 5 3. Die Baumnasen können belassen werden, jedoch sind die Bäume um 1,50 m nach Westen zu versetzen. Außerdem sollen nur Bäume mit einer schmalen, wenig ausladenden Krone gepflanzt werden, um die Sichtachse nicht zu beeinträchtigen. 4. Die Gehwegbreite kann so belassen werden. 5. Da die Bushaltestellen zur Zeit nicht benötigt werden, können die dafür vorgesehenen Flächen als Grünflächen angelegt werden. 6. Mit nur einer zusätzlichen Querungsmöglichkeit an der Caracciolastraße besteht Einverständnis. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 11 Milbertshofen-Am Hart hat sich zuletzt in seinen Sitzungen am und am mit den Plänen zur erstmaligen Herstellung der Schleißheimer Straße (Westseite) zwischen Weitlstraße und Augustin-Rösch-Straße befasst. Er hat den Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 24 Feldmoching-Hasenbergl bestätigt und folgende Punkte ergänzt: 2. Der Ausbau der Schleißheimer Straße sollte des Weiteren auf keinen Fall einen möglichen Anschluss der Schleißheimer Straße an die Autobahn behindern. 3. Der BA 11 Hart begrüßt die Versetzung der Bäume um ca. 2 m auf den Kanal. Das Baureferat nimmt hierzu wie folgt Stellung: Wie im Vortrag der Referentin unter Punkt 2.2 Konkretisierung im Rahmen der Entwurfsplanung aufgeführt, wurden alle Forderungen der Bezirksausschüsse der Stadtbzirke 24 Feldmoching-Hasenbergl und 11 Milbertshofen-Am Hart in der vorliegenden Planung berücksichtigt. Gegenüber den Plänen, die dem Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 24 Feldmoching-Hasenbergl am vorgestellt wurden, wurde die Baumachse um ca. 2,50 m nach Westen verschoben. Der Abstand zum Fahrbahnrand beträgt nunmehr ca. 4,50 m. Wie bereits auf Seite 3 erwähnt, wäre eine Anbindung an die Autobahn durch den vorgesehenen neuen Querschnitt der Schleißheimer Straße grundsätzlich möglich. Die Diskussion kann somit offen weiter geführt werden. 4. Rechtliche Bauvoraussetzungen Die Baumaßnahme bewegt sich innerhalb rechtsverbindlicher Straßenbegrenzungslinien. In einem Teilbereich befinden sich ca. 150 m 2 nicht im städtischen Besitz. Die Grunderwerbsverhandlungen wurden aufgrund inakzeptabler Forderungen eingestellt, zumal dieses Grundstück für die Umsetzung der Maßnahme nicht zwingend erforderlich und das geringfügige Zurückbleiben von der Straßenbegrenzungslinie in diesem Bereich für die Erschließungsbeitragsabrechnung nicht hinderlich ist. Die Maßnahme kann durch eine Reduzierung der Gehbahnbreite auf 2,55 m bzw. 3,20 m auf einer Länge von ca. 50 m realisiert werden. 5. Dringlichkeit

6 Seite 6 In Anbetracht des derzeitigen schlechten Straßenzustandes ist die Realisierung der Baumaßnahme dringend notwendig. Nur so können unwirtschaftliche Maßnahmen zur Substanzerhaltung auf der Westseite der Schleißheimer Straße in diesem Abschnitt vermieden werden. Zudem wird der westseitige Ausbau von verschiedenen Privatpersonen, dem zuständigen Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 24 Feldmoching-Hasenbergl sowie dem angrenzenden Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 11 Milbertshofen-Am Hart gefordert. Zahlreiche Beschwerdeschreiben liegen dem Baureferat vor. 6. Kosten, Kostenbeteiligung Das Baureferat hat auf der Grundlage der Entwurfsplanung die Kostenberechnung erstellt. Danach ergeben sich für die Maßnahme Projektkosten in Höhe von ca (Anlage C). Die darin enthaltene Risikoreserve von ca ist nach fachlicher Beurteilung ausreichend. Die mit dem Bedarfsprogramm vom genehmigte Kostenobergrenze in Höhe von wurde eingehalten. Es handelt sich hier um Kosten nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand zuzüglich eines Ansatzes für nicht vorhersehbare Kostenrisiken (Konkretisierung der Planung sowie der Mengen- und Preisansätze). Unabhängig davon ist eine Kostenfortschreibung aufgrund von Index- bzw. Marktpreisveränderungen zulässig. Der von der Stadtwerke München GmbH zu tragende 40 %-ige Anteil an den einmalig verursachten Folgekosten (Anlage B) beträgt (ohne Mehrwertsteuer). Es ist erforderlich, im Bereich der neu geplanten Buswartehallen Schutzrohre als Sicherungsmaßnahme der Hochdruckgasleitung einzubringen. Es entstehen einmalig verursachte Folgekosten (Anlage B) durch: 1. die Entsorgung des kontaminierten Bodenaushubes im ehemaligen Gleisbereich in Höhe von ca Diese Kosten werden von der Stadtwerke München GmbH getragen und sind nicht Bestandteil der Projektkosten. 2. die Anpassungen der bestehenden Lichtzeichenanlagen an den Kreuzungen Schleißheimer Straße - Weitlstraße - Neuherbergstraße, Schleißheimer Straße - Freudstraße - Weyprechtstraße und Schleißheimer Straße - Augustin-Rösch- Straße - Rathenaustraße in Höhe von ca Die bestehenden Lichtzeichenanlagen sind älter als 20 Jahre. Sie müssen ausgetauscht werden. Die Baumaßnahme wird zum Anlass genommen, den Austausch vorzunehmen. Diese Kosten sind nicht Bestandteil der Projektkosten. Die laufenden Folgekosten erhöhen sich nicht, da es sich um eine bereits vorhandene Verkehrsfläche handelt. Mittel für Kunst am Bau sind in den Projektkosten nicht vorgesehen. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen des Baureferates sind im anliegenden Termin- und Mittelbedarfsplan nachrichtlich aufgeführt (Anlage A). 7. Finanzierung

7 Seite 7 Die Maßnahme ist im Mehrjahresinvestitionsprogramm in der Investitionsliste 1 unter der Maßnahme-Nr (Rangfolge-Nr. 215) mit (ohne Risikoreserve in Höhe von ) enthalten. Im Investitionszeitraum sind Planungskosten in Höhe von eingestellt. Um den geplanten Baubeginn im August 2010 einhalten zu können, sind die Bauraten in Höhe von (ohne Risikoreserve in Höhe von ) in den Investitionszeitraum einzustellen. Im Gegenzug können Baukosten der Maßnahme Laimer Unterführung Umweltverbundröhre (MIP , IL 1, Maßnahme-Nr , Rangfolge-Nr. 223) aus dem Investitionszeitraum verschoben werden. Damit ergeben sich keine Veränderungen im Investitionszeitraum des Mehrjahresinvestitionsprogrammes Die Finanzierung für den Austausch der Lichtzeichenanlagen von ca erfolgt über die Maßnahme Endausbau des Austausches von Verkehrsrechnern und Anpassung der Lichtzeichenanlagen an das Verkehrsnetzsteuerungssystem mit Energieeinsparungsprogramm im Stadtgebiet München (MIP , IL 1, Maßnahme-Nr , Rangfolge-Nr. 15). Die Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel 2010 und die notwendige Anpassung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes werden nach Genehmigung des Haushalts 2010 im Rahmen einer Veranschlagungsberichtigung auf dem Büroweg bei der Stadtkämmerei beantragt. Die Maßnahme ist grundsätzlich erschließungsbeitragsfähig. Es werden nach überschlägiger Berechnung Erschließungsbeiträge in Höhe von 1,4 Mio. erwartet. Die Höhe des Erschließungsbeitrages kann erst nach Abschluss der Baumaßnahme exakt berechnet werden. Die Maßnahme ist durch den bauklassengerechten Ausbau und den Radweglückenschluss förderfähig nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Der entsprechende Förderantrag wurde bei der Regierung von Oberbayern bereits gestellt. Es sind Fördermittel in Höhe von ca zu erwarten. Die Stadtkämmerei ist mit der Sachbehandlung einverstanden.

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