Anmeldung für Standfläche und Produkteinträge

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1 1 Anmeldung für Standfläche und Produkteinträge Aufplanungsbeginn: 09. Mai 2016 Veranstalter: Bitte retour senden an oder an Fax Messe Dornbirn GmbH Messeplatz 1, A-6854 Dornbirn Tel Aussteller-Adresse: für Ihren Eintrag im Aussteller- und Produktverzeichnis (Print und online) Sollte die Korrespondenz-Adresse von der Aussteller-Adresse abweichen, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Internet: Frau/Herr: Mobil: Abweichende Rechnungsadresse Ihre Produkteinträge im Aussteller- und Produktverzeichnis Nur die hier angeführten Produkte dürfen präsentiert werden und erscheinen im Aussteller- und Produktverzeichnis (Print und online). Wählen Sie ausschließlich aus dem beigefügten Produktindex zur alphabetischen Reihung. Maximal 4 Nennungen sind im Paket inkludiert. Weitere, kostenpflichtige Einträge (pro Eintrag 20,00) Wir bestellen verbindlich ein Ausstellerpaket mit den folgenden Leistungen: 12 m² Standfläche (4 x 3 m Eckstand) Eintrag im SALTEX Magazin inklusive Logo und Kurzbeschreibung Eintrag im Aussteller- und Produktverzeichnis (Print und online) Rückwände inklusive einem Logoaufdruck 12 m² Teppich Standbeleuchtung 2 Stehtische 2 Barhocker 2,2 KW Stromanschluss 2 Ausstellerkarten (exkl. Eintritt SALTEX Symposium) 1 Parkplatz 2 Eintrittskarten zur SALTEX Abendveranstaltung am 05. Oktober Paketpreis: 2.495,00 Auf Anfrage sind Flächen mit eigenem Standbau ab 30 m² möglich. Alle Preise verstehen sich exkl. 20 % MwSt. Änderungen vorbehalten. Wir anerkennen die angeschlossenen Teilnahmebedingungen in allen Teilen und unterwerfen uns in allen aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ohne Rücksicht auf den Streitwert dem Gerichtsstand des Bezirksgerichtes Dornbirn.

2 2 Anmeldung Mitaussteller und allgemeine Informationen Meldung Mitaussteller Pro Mitaussteller wird eine Anmeldepauschale in Höhe von 220,00 erhoben. Diese beinhaltet den Eintrag der Firmenadresse in das Aussteller- und Produktverzeichnis (Print und online) mit maximal 2 Produkten, den Eintrag im SALTEX Magazin inklusive Logo und Kurzbeschreibung, die Aussteller-Werbemittel sowie eine Ausstellerkarte. Mitaussteller 1 Produkteinträge: Internet: Mitaussteller 2 Produkteinträge: Internet: Wir interessieren uns für eine Platzierung im folgenden Themenbereich: Intelligente Textilien Faserverbundwerkstoffe Forschung Automatisierung Allgemeine Informationen AUF- UND ABBAU: Aufbau Dienstag, 04. Oktober 2016, von 12 bis 21 Uhr Abbau Donnerstag, 06. Oktober 2016 von 19 bis 24 Uhr, Freitag, 07. Oktober 2016, von 7 bis 17 Uhr Der Auf- und Abbau außerhalb der genannten Zeiten bedarf der vorherigen Anmeldung und Genehmigung durch die Messe Dornbirn. ÖFFNUNGSZEITEN: Die Messe ist Mittwoch und Donnerstag jeweils von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Einlass für Aussteller am Mittwoch ab 8 Uhr und Donnerstag ab 9 Uhr. MÜLLENTSORGUNG: Für Müll, der vom Aussteller nicht selbst entsorgt wird, stellt die Messe Dornbirn pro Kubikmeter 75,00 zuzüglich Arbeitsaufwand in Rechnung. URHEBERRECHT: Die Aussteller sind nach dem Urheberrecht verpflichtet, für jegliche musikalische Aufführung (Radio, CD-Player, Fernsehen, Video, selbst kopierte Musik auf CDs, MP3s usw.) die Aufführungsbewilligung spätestens drei Tage vor Messebeginn bei der jeweils zuständigen Geschäftsstelle der AKM ( bzw. GEMA ( zu erwerben. Alle Preise verstehen sich exkl. 20 % MwSt. Änderungen vorbehalten.

3 3 Anmeldung für Mobiliar und Kartenbestellung Späteste Bestellung bis 09. September Nachbestellungen können nur nach Möglichkeit und gegen einen Aufschlag von 20% bearbeitet werden. Mobiliar/zusätzliche Einrichtung Stk. Stehtisch à 65,00 Stk. Barhocker à 55,00 Stk. Infopult à 150,00 (H x B x T = 98 x 99 x 49,5 cm) Stk. Prospektständer à 75,00 A4, drei Auflagefächer Stk. Strahler à 50,00 3,5 KW Stromanschluss (statt 2,2 KW) 65,00 Aufschlag Stärkere Stromanschlüsse sowie Wasseranschlüsse sind auf Anfrage und gegen Aufpreis möglich. Wireless-LAN (Internetzugang): W-LAN Paket inkludiert für 1 Gerät: 1 Aufbau- und 2 Messetage = 60,00 Anzahl: (bis zu 5MB Down-/1MB Uploadspeed, Für W-LAN sind die Bereitstellung und das Datenvolumen (Fair Use) für die Dauer der Messe im Pauschal preis enthalten.) Ausstellerkarten Im Ausstellerpaket sind 2 Ausstellerkarten inkludiert. Die Ausstellerkarten sind nicht übertragbar und nur für den Einlass des Standpersonals gültig. Sie berechtigen nicht zum Eintritt in das SALTEX Symposium. Stück zusätzliche Ausstellerkarten 25,00/Stück Parkkarten Stück zusätzliche Parkkarten 25,00/Parkplatz Im Ausstellerpaket ist je 1 Parkplatz inkludiert. Die Parkkarten sind nicht übertragbar. Die Benützung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. SALTEX Symposium: Ermäßigte Einladungskarten für Besucher Ermöglichen Sie Ihren Kunden das SALTEX Symposium vergünstigt zu besuchen. Jeder Besucher, der über einen Aussteller eine Besucher- Einladungskarte vorweisen kann erhält 20% Nachlass auf die Teilnahmegebühr für das Symposium (Dauerkarte e 299,00 exkl. MwSt.). Stück Besucher-Einladungskarten (kostenlos) Kundenkarten: Eintrittskartengutscheine für Besucher Ermöglichen Sie Ihren Kunden den kostenlosen Eintritt zur SALTEX - fordern Sie dazu die mit Ihrer Adresse bedruckten Kundenkarten an. Alle eingelösten Eintrittskartengutscheine werden Ihnen nach der Messe vergünstigt mit je e 8,00/Stück verrechnet. Stück, Verrechnung bei Einlösung um e 8,00/Stück Alle Preise verstehen sich exkl. 20 % MwSt. Änderungen vorbehalten.

4 4 Anmeldung für Kommunikationsleistungen Die SALTEX bietet Ihnen, neben der bestmöglichen Messebetreuung, vor allem auch zielgerichtete Kommunikationskanäle. Späteste Bestellung bis 09. September Nachbestellungen können nur nach Möglichkeit und gegen einen Aufschlag von 20% bearbeitet werden. ACHTUNG: Abweichende Abgabetermine je nach gebuchten Leistungen möglich. Kostenfreie Werbemittel Stück Besucherfolder Stück A2-Plakate (42 x 59,4 cm) Stück personalisierte Besucherfolder (Bestellung bis spätestens 09. Mai 2015) Stück Kuvert-Aufkleber Weitere Werbemittel finden Sie unter zum Download. Kommunikationspakete: Wir organisieren die Einladung Ihrer Kunden zur SALTEX Informieren Sie Ihre Kunden ohne großen Aufwand über Ihre Messeteilnahme! Geben Sie die Kontaktadressen Ihrer Kunden einfach an unseren Versandpartner. Dieser verschickt alle von uns gestellten Informationen zur SALTEX zuverlässig an Ihre Kundenadressen im In- und Ausland. Dazu gehören je ein personalisierter Besucherfolder, ein Einladungsschreiben und zwei Eintrittskartengutscheine. Je nach gebuchtem Paket erhalten Sie außerdem zusätzlich die unten beschriebenen Leistungen. Ihre Adressen müssen unserem Versandpartner bis spätestens 15. Juli 2016 vorliegen. BASIS-PAKET BIS 99 ADRESSEN 150, Personalisierte Besucherfolder 100 Einladungsschreiben 200 Eintrittskartengutscheine 10 Besucher-Freikarten STANDARD-PAKET AB 100 BIS 299 ADRESSEN 350, Personalisierte Besucherfolder 300 Einladungsschreiben 600 Eintrittskartengutscheine 10 Besucher-Freikarten 2 Eintrittskarten zur SALTEX Abendveranstaltung KOMFORT-PAKET AB 300 BIS 500 ADRESSEN 550, Personalisierte Besucherfolder 500 Einladungsschreiben Eintrittskartengutscheine 10 Besucher-Freikarten 2 Eintrittskarten zur SALTEX Abendveranstaltung ¼ Seite Inserat im SALTEX Magazin (im Wert von 750 e) Paket Infomaterial: Verteilung Ihrer Werbematerialien an alle Besucher Bei Buchung dieses Pakets lassen Sie uns Werbematerialen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrem Produkt zukommen und wir verteilen die erhaltenen Unterlagen am Eingang der SALTEX an alle Besucher. Mit diesem Service ist gewährleistet, dass Sie alle unsere Besucher erreichen. Die Verteilung sowie die Verpackung der Werbematerialien wird von der Messe Dornbirn übernommen. Bitte lassen Sie uns Ihre Unterlagen (max. 2 Sorten Flyer oder Broschüren) in einer Auflage von ca Stück bis zum 31. Juli 2016 zukommen. Wir buchen das Paket Infomaterial 250,00 Einzelschaltungen im SALTEX-Magazin als Inserat oder PR 1/4 SEITE, 4C 750,00 1/2 SEITE, 4C 1.300,00 1 SEITE, 4C 2.200,00 Sonstige Kommunikationsleistungen Eintrittskarten-Branding (Preis auf Anfrage) diverse Werbeflächen im Messegelände (auf Anfrage) Alle Preise verstehen sich exkl. 20 % MwSt. und exkl. Werbeabgabe Änderungen vorbehalten.

5 1 5 Produktindex 1 ORGANISATION 1.1 Hersteller, Industrie 1.2 Zulieferer 1.3 Handel 1.4 Endanwender 1.5 Forschung 1.6 Entwicklung / Design 1.7 Verbände / Plattformen 1.8 Öffentliche Einrichtungen 1.9 Aus- u. Weiterbildung 1.10 Fachpresse 1.11 Organisation Sonstiges 2 SMART TEXTILES 2.1 Sport-Cloth-Worktech 2.2 E-Textiles Wearables 2.3 Medtech 2.4 Mobiltech 2.5 Smart Textiles Sonstiges 3 LEICHTBAU 3.1 Faserverstärkte Werkstoffe 3.2 Hochleistungswerkstoffe 3.3 Composites Hybridstrukturen 3.4 Struktur- u. Formteile 3.5 Leichtbau Sonstiges 4 TEXTIL POLYMERE 4.1 Synthetische Polymere 4.2 Biologische Polymere 4.3 Cellulose Fasern 4.4 Synthetische Fasern 4.5 Textil Polymere Sonstiges 5 KUNSTSTOFFE 5.1 Thermoplaste 5.2 Duroplaste 5.3 Masterbatch 5.4 Klebstoffe 5.5 Kunststoffe Sonstiges 6 GARNE 6.1 Fasergarne 6.2 Filamentgarne 6.3 Rovings 6.4 Leitende Garne 6.5 Garne Sonstiges 7 VERSTÄRKUNGSFASERN 7.1 Carbon Fasern 7.2 Glas Fasern 7.3 Aramid / Basalt Fasern 7.4 Natur Fasern 7.5 Verstärkungsfasern Sonstiges 8 FLÄCHENHERSTELLUNG 8.1 Weben 8.2 Tufting 8.3 Stricken 8.4 Bänder /Seile /Gurte/Schläuche 8.5 Stickerei 8.6 Wirken 8.7 Flechten 8.8 Gelege 8.9 Vliese 8.10 Tailored-Fibre-Placement 8.11 Flächenherstellung Sonstiges 9 TEXTILVEREDELUNG 9.1 Färben / Drucken 9.2 Beschichtung / Kaschierung 9.3 Textil- Finishing 9.4 Nanotechnologie 9.5 Textilveredelung Sonstiges 10 KONSOLIDIERUNG 10.1 Umformung 10.2 RTM-Verfahren 10.3 Prepreg / Nasspressverfahren 10.4 Spritzguss Verfahren 10.5 Konsolidierung Sonstiges 11 TEXTIL-KONFEKTION 11.1 Zuschnitt 11.2 Molding 11.3 Nähen 11.4 Tapen / schweißen 11.5 Textil-Konfektion Sonstiges 12 BAUTEILBEARBEITUNG 12.1 Wasserstrahlschneiden 12.2 Fräsen / Bohren 12.3 Fügen / Kleben 12.4 Kunststoffbeschichtung / Lackierung 12.5 Bauteilbearbeitung Sonstiges 13 FUNKTIONALISIERUNG 13.1 Elektronik / Sensorik 13.2 Kontaktierung / Energieversorgung 13.3 Mikrosystemtechnik 13.4 Übertragungstechnik 13.5 Funktionalisierung Sonstiges 14 KOMPONENTEN 14.1 Aluminium 14.2 Hochfeste Stähle 14.3 Krafteinleitungen 14.4 Verbindungselemente 14.5 Komponenten Sonstiges 15 TEXTILMASCHINEN 15.1 Faser-Garn Herstellung 15.2 Flächenherstellungsanlagen 15.3 Veredelungsanlagen 15.4 Konfektionsanlagen 15.5 Textilmaschinen Sonstiges 16 KUNSTSTOFFANLAGEN 16.1 Umformpressen 16.2 Infiltrationsanlagen 16.3 Spritzgussanalgen 16.4 Schneidetechnologie 16.5 Kunststoffanlagen Sonstiges 17 TECHNISCHES ZUBEHÖR 17.1 Nadeln/Litzen/Bohrer 17.2 Hilfsmittel 17.3 Laborgeräte 17.4 Messgeräte 17.5 Technisches Zubehör Sonstiges 18 AUTOMATISIERUNG 18.1 Sondermaschinenbau 18.2 Regelungstechnik 18.3 Verfahrenstechnik 18.4 Apparatebau 18.5 Automatisierung Sonstiges 19 ELEKTRONIK 19.1 Hard u. Softwarehersteller 19.2 Mikrochip Hersteller 19.3 Interface Entwickler 19.4 Sensoren, Aktuatoren Hersteller 19.5 Elektronik Sonstiges 20 WERKZEUGBAU 20.1 Konstruktion 20.2 Simulation 20.3 Rapid Prototyping 20.4 CNC Technologie 20.5 Werkzeugbau Sonstiges 21 DIENSTLEISTUNGEN 21.1 Textildesign / Konstruktion 21.2 Beratungsunternehmen 21.3 ERP-Systeme 21.4 Recycling 21.5 Nachhaltigkeit 21.6 Ingenieurbüros 21.7 Drapier-Simulation 21.8 Messtechnik 21.9 Werkstoffprüfung Dienstleistungen Sonstiges

6 Teilnahme- und Ausstellungsbedingungen 1. VERANSTALTER: Messe Dornbirn GmbH, Messeplatz 1, A-6854 Dornbirn. 2. ZULASSUNG ZUR MESSE: Eine gültige Gewerbeberechtigung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Messe. Die Messe Dornbirn GmbH behält sich das Recht vor, Anmeldungen zur Messe ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Wer den während der Messeveranstaltung Verstöße eines Ausstellers gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen bekannt und diese vom Aussteller nicht unverzüglich behoben, oder werden berechtigte Be schwerden wie z. B. eine unwahre Werbebotschaft gegen einen Aussteller vorgetragen, so behält sich die Messe Dornbirn GmbH das Recht vor, diesen Aussteller auch während der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die Messe Dornbirn GmbH ist berechtigt, die Messe zu verlegen, zu verkürzen oder abzusagen. Bei vollständiger oder teilweiser Verlegung oder Verkürzung gilt der Vertrag als für den neuen Zeitpunkt und für die neue Zeitdauer, mit den dann gültigen Preisen, abgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht oder Schadenersatzanspruch steht den Ausstellern in diesem Falle nicht zu. Für den Fall der Nichtabhaltung entfallen für die angemeldeten Aussteller unter Ausschluss jedes Schadenersatzanspruches die für diese Veranstaltung vorgesehenen Zahlungen. 3. ZULASSUNG GASTRONOMIE: Speisen und Getränke für den Sofortverzehr dürfen nur von Gastronomie- Betrieben, die der Messe Dornbirn GmbH definitiv als solche gemeldet sind und eine Gastronomie-Konzession besitzen, verkauft werden. Für alle Gastronomie-Betriebe gelten außerdem die Ergän zenden Gastro-Bestimmungen der Messe Dornbirn GmbH und die Auflagen des Institutes für Umwelt- und Lebensmittelsicherheit des Landes Vorarlberg. Diese Unterlagen können bei der Messe angefordert werden. 4. ANMELDUNG, PLATZZUWEISUNG UND STANDBEZUG: Die Anmeldung ist genauestens auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterfertigen. Eine einmal erfolgte Anmeldung kann nicht zurückgezogen werden. Die Standmiete und Anmeldegebühr einschließlich aller gesetzlich vorgeschriebenen Steuern sind auch dann zu ent richten, wenn der Aussteller nicht an der Messe teilnehmen kann. Zusätzlich in Rechnung gestellt werden ebenso etwaige Kosten für die Herstellung der Infrastruktur am Messestand (Strom, Wasser, Standbau etc.). Gelingt es jedoch der Messe Dornbirn GmbH, den vom Aussteller nicht belegten Platz gleichwertig zu vermieten, ist seitens der angemeldeten Firma eine Stornogebühr von zumindest 30 % des vollen Mietbetrages sowie der anfallenden gesetzlichen Abgaben zu entrichten. Mit Versand der Anmeldebestätigung an den Aussteller ist der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Aussteller vollzogen. Die erteilte Zusage kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind. Es dürfen dabei nur jene Waren ausgestellt werden, die bereits bei der Anmeldung angeführt sind. Die Standzuweisung erfolgt seitens der Messe Dornbirn GmbH spätestens drei Wochen vor Messebeginn. Fehler in der Standzuteilung oder Standänderungen berechtigen den Aussteller weder zum Rücktritt noch zu Schaden ersatzansprüchen. Wird der gemietete und von der Messe Dornbirn GmbH zugeteilte Stand bis spätestens 18 Uhr vor dem Eröffnungstag der Messe nicht bezogen, oder wird er vor dem Ende der Messe geräumt, hat die Messe Dornbirn GmbH das Recht, darüber anderweitig zu verfügen. Der Aussteller hat in diesem Falle keinen Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebühr bzw. eines aliquoten Teiles davon. 5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Nach der Zulassung (Annahme der Anmeldung) sind sämtliche von der Messe Dornbirn GmbH ausgestellten Rechnungen ohne Abzug zahlbar netto Kassa, nach Erhalt der Rechnung. Die Fakturierung erfolgt in Euro. Mietrechnungen sind vor Standbezug zu bezahlen. Sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben, insbesondere Umsatzsteuer, Rechtsgebühr und Werbeabgabe, gehen zu Lasten des Ausstellers. Sämtliche angegebenen Preise sind Nettopreise. Umsatzsteuer-Rückerstattung für ausländische Aussteller: Finanzamt Graz-Stadt. Weitere Informationen und Formulare unter der Internetadresse 6. UNTERVERMIETUNG: Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung der Messeleitung den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise unterzuvermieten oder sonst zu überlassen, ihn zu tauschen oder Aufträge für eine andere Firma anzunehmen. Die von der Messeleitung genehmigte Aufnahme eines oder mehrerer Mitaussteller ist gebührenpflichtig. 7. STANDBAU UND GESTALTUNG: Die Standbauhöhe beträgt max. 2,50 m. Eine bauliche Abgrenzung der Standfläche zu den Nachbarständen ist vorgeschrieben. Die Standgrenzen sind strikt einzuhalten. Werbeelemente wie Gestaltungstürme oder Firmentransparente bedürfen der Genehmigung der Messeleitung und werden separat in Rechnung gestellt. Die Standbeschriftung bezüglich Name und Anschrift des Ausstellers muss klar ersichtlich sein. Die Dekoration der Stände muss geschmackvoll erfolgen. Das Anbohren, Bekleben und Bemalen der Böden, Wände, Pfeiler und Decken der Gebäude und weiterer baulicher Einrichtungen ist untersagt. Das Befestigen irgendwelcher Lasten und Gegenstände an diesen Bauteilen bedarf der vorherigen Bewilligung. Bei der Stand gestaltung sind alle feuerpolizeilichen Bestimmungen sowie jene des Baukoordinationsgesetzes einzuhalten. Kerzen sind zur Vermeidung der Brandgefahr in entsprechenden Behältnissen aufzustellen. Die Installationen innerhalb des Standes (Gas, Wasser, Strom) müssen von Fachfirmen vorgenommen werden. Der Einsatz von Gasflaschen ist folgendermaßen reglementiert: a) Die Verwendung von Flüssiggasbehältern in den Hallen ist nicht gestattet. b) Die Verwendung von Flüssiggas im Freien ist möglich, wenn höchstens 1 Flüssiggasbehälter à 11 kg pro Gas-Gerät zum Einsatz kommt und zusätzlich nur insgesamt 1 Stück Reservebehälter zum Wechseln am Stand gelagert wird. Weitere Flüssiggasbehälter sind im messeeigenen Gaslager zwischenzulagern. c) Die Verwendung von nicht brennbaren Gasen (Ballongas, CO 2 etc.) ist auch in Hallen möglich. Für die Anzahl der Flaschen am Stand bzw. die Zwischenlagerung im messeeigenen Gaslager gelten jedoch dieselben Bedingungen wie unter Pkt. b) und d). d) Die Ein- und Auslagerungsvorgänge beim messeeigenen Gaslager werden vom Messe-Wachdienst überwacht und assistiert. e) Alle Gasflaschen und -geräte sind stets gegen Umfallen zu sichern und die an den Geräten und Flaschen angegebenen Sicherheitsrichtlinien unbedingt zu beachten. Ausstellungsgüter und andere Gegenstände sind derart anzubringen und zu befestigen, dass diese keine Gefahr darstellen oder Schäden verursachen können. Die Messe Dornbirn GmbH ist jederzeit berechtigt, Maßnahmen zur Beseitigung solcher Gefahren zu verlangen. Bei Nichtbeachtung dieser Aufforderung ist der sofortige Ausschluss von der Teilnahme der Veranstaltung möglich. Der Aussteller haftet gegenüber der Messe Dornbirn GmbH für alle verursachten Schäden. Werden vom Aussteller, dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Standbauern den Ausstellungs- und Teilnahmebedingungen zuwiderlaufende Handlungen gesetzt, so wird dafür ein Pauschalbetrag von mindestens 200,-- in Rechnung gestellt. Eine von der Messe Dornbirn GmbH in Ausnahmefällen genehmigte Standbelassung (Fixstand) kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Sie begründet keinen Anspruch auf Platzzuteilung und enthebt den Standinhaber nicht von der Anmeldepflicht. Abhängungen von der Decke müssen von der Messe Dornbirn GmbH genehmigt sowie fachgerecht und nach gültigen Normen und Gesetzen durchgeführt werden. Bei nicht fachgerechter Ausführung laut gültigen Normen und Gesetzen ist die Messe Dornbirn GmbH berechtigt, die Abhängungen nicht zu genehmigen und den Abbau zu veranlassen. 8. VERPACKUNGSMATERIAL: Das Verpackungsmaterial der Ausstellungsgüter ist am Vortag der Messeeröffnung bis 18 Uhr aus den Messeräumen zu entfernen, widrigenfalls die Beseitigung auf Kosten des Ausstellers veranlasst werden kann. Für den Verbleib nicht rechtzeitig entfernter Materialien wird keine Verantwortung durch den Veranstalter übernommen. Das Verpackungsmaterial kann beim offiziellen Messespediteur kurzfristig eingelagert werden. 9. AUFBAU UND RÄUMUNG DER STÄNDE: Hinweise zum Auf- und Abbau können dem Aussteller-Informationsblatt der jeweiligen Messe entnommen werden. Alle für den Aufbau ver wendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein. Das Räumen der Stände ganz oder teilweise ist vor dem Zeitpunkt des offiziellen Messeschlusses nicht gestattet. Die Messegüter dürfen erst dann aus dem zugewiesenen Ausstellungsraum entfernt werden, wenn der Aussteller alle ihm zur Last fallenden Kosten entrichtet hat. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, muss bis spätestens einen Tag nach Messeschluss die Räumung des Standes erfolgt sein, widrigenfalls die Messe Dornbirn GmbH die Räumung des Standes auf Kosten des Ausstel lers veranlassen kann. In diesem Fall übernimmt die Messe Dornbirn GmbH keine Haftung für die ordnungsgemäße Räumung und Einlagerung der Ausstellungsgegen stände. Einlagerungsgebühren übernimmt der Aussteller. Die Ausstellungsfläche ist im Zustand wie übernommen zurückzugeben. Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und des miet- oder leihweise zur Verfügung gestellten Materials haftet der Aussteller. Teppichkle-

7 Teilnahme- und Ausstellungsbedingungen bebänder, die rückstandslos entfernt werden können, sind bei der Messeleitung bzw. den Hallenchefs käuflich erwerbbar. 10. BEWACHUNG: Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen ist während der offiziellen Auf- und Abbauzeiten sowie während der Messe durch die Messe Dornbirn GmbH ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen gewährleistet. Eine Bewachung außerhalb der oben angegebenen Zeiten ist nicht möglich. Für die Beaufsichtigung und Be wachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten. Sonderwachen sind nur mit Genehmigung der Messeleitung zulässig. 11. HAFTUNG: Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Messe- und Ausstellungsgegenständen und an der Standausrüstung sowie für Folgeschäden. Soweit dem Veranstalter ein Verschulden nachgewiesen werden kann, wird die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 12. VERSICHERUNG: Mit der schriftlichen Anmeldung bzw. Teilnahme an einer Messe/Veranstaltung besteht kein automatischer Versicherungsschutz. Es wird den Ausstellern dringend nahegelegt, ihre Messe- und Aus stellungs gegenstände und ihre Haftpflicht auf eigene Kosten zu ver sichern. 13. REINIGUNG: Die Reinigung der Gänge und Ausstellungshallen veranlasst die Messe Dornbirn GmbH. Die Instandhaltung, Reinigung und Bewachung des eigenen Ausstellungsplatzes und der Ausstellungsgegenstände obliegen dem Aus-steller. Die Kojenreinigung muss täglich vor Beginn der offi ziellen Messebesuchszeit beendet sein. Der Aufenthalt in den Messehallen außerhalb der Öffnungszeiten ist den Ausstellern und ihren Beauftragten nur jeweils eine Stunde vor und nach den offiziellen Öffnungszeiten gestattet. 14. AUSZEICHNUNGSPFLICHTEN: Gemäß Preisauszeichnungsgesetz vom 19. März 1992, 2, Abs. 1, besteht für alle ausgestellten Waren Preisauszeichnungspflicht. Ausgenommen davon sind Ausstellungsgüter, die ausschließlich für Wiederverkäufer bestimmt sind, wobei dies jedoch durch einen deutlich sichtbaren Anschlag bekanntgegeben werden muss. Für bestimmte Ausstellungsgüter insbesondere bei Produktgruppen, die dem Lebensmittelgesetz unterliegen bestehen Deklarationspflichten bezüglich ihrer Inhaltsstoffe, Herstellungsund Ablaufdaten sowie Sicherheits- und Gebrauchskennzeichnungen. 15. STROM UND WASSER: Aufgrund der Bestellung des Ausstellers stellt die Messe Dornbirn GmbH die Elektro-, Wasser- und Abwasserinstallation bis zum jeweiligen Ausstellungsstand gegen Verrechnung einer entsprechenden Pauschale her. Nachträgliche, nicht mit der Anmeldung erfolgte Bestellungen von Energie und Zusatzleistungen werden mit einem Aufschlag von 50 % auf die Basispreise belegt. Sämtliche Installationen innerhalb der Kojen sind vom Aussteller zu veranlassen und gehen auf Kosten des Ausstellers. Diese dürfen nur von behördlich konzessionierten Firmen und nur ab den für den jeweiligen Stand vorgesehenen Anschluss punkten durchgeführt werden. Sämtliche Installationen werden durch ein von der Vorarl berger Landes-regierung bestimmtes Kontrollorgan überprüft, ob sie den Vorschriften des ÖVE entsprechen. Sollte dies nicht zutreffen, müssen sie entfernt und den Vorschriften gemäß neu erstellt werden. Bei Versagen der Energieversorgung bzw. der Zu- und Abwasserleitungen haftet der Aussteller für jene Personen- und Sachschäden, die durch seine Aus stellungsgüter oder seine Angestell ten entstehen. 16. HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die Messe Dornbirn GmbH haftet nicht für Schäden, die Personen oder Sachen in den Messehallen, auf dem Messegelände und auf Parkplätzen erleiden. Sie haftet keinesfalls für Elementar-, Unfall-, Fahrzeug- und Diebstahlschäden sowie weitere Schäden aller Art. Die Messe Dornbirn GmbH übernimmt insbesondere auch keinerlei Haftung bei Abhandenkommen oder Beschädigung der vom Aussteller oder Dritten eingebrachten oder zurückgelassenen Güter, insbesondere Ausstellungs- und Standausrüstungsgegenstände. Sie haftet nicht für Schäden, die aus dem Verhältnis Aussteller/Aussteller sowie Aus steller/besucher entstehen. Weiters haften die Messe Dornbirn GmbH oder deren Angestellte nicht für auf Irrtum beruhende Angaben oder Maßnahmen. Insbesondere verzichtet der Aussteller auf jegliche Ersatzansprüche gegenüber der Messe Dornbirn GmbH, wenn sich herausstellen sollte, dass Angaben in den Verkaufsprospekten über die Messeveranstaltungen nicht erfüllt werden. Solche Angaben beruhen auf Erfahrungswerten und können von der Messe Dornbirn GmbH deshalb nicht verbindlich zugesagt werden. Der Aussteller erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden. 17. WERBUNG IM MESSEGELÄNDE: Dem Aussteller steht für Werbezwecke nur sein ihm zugeteilter Stand zur Verfügung. Werbung für Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Messe Dornbirn GmbH gestattet. Werbeschriften und Werbezettel dürfen außerhalb des zugewiesenen Standes weder angebracht noch verteilt werden. Die Messe Dornbirn GmbH hat das Recht, unbefugt angebrachte oder unbefugt ausgeführte Werbung ohne Anhören des Ausstellers und ohne Anrufung gerichtlicher Hilfe zu unterbinden. Bereits außerhalb des Standes des jeweiligen Ausstellers angebrachte oder verteilte Werbemittel werden auf Kosten des Verursachers entfernt. Promotionaktionen außerhalb des Standes werden nur in Ausnahmefällen genehmigt und bedürfen einer schriftlichen Genehmigung der Messe Dornbirn GmbH. Sämtliche verkaufsfördernden Aktivitäten am Stand sowie die Inhalte der Werbebotschaften sind nach ethischen Grundsätzen auszurichten. Im Zweifelsfall ist die Rücksprache mit der Messeleitung erforderlich. Für Mikrofon, Musik- und Lautsprecheranlagen behält sich die Messeleitung das Recht zur Lautstärkenregulierung und gegebenenfalls sogar die Außerbetriebnahme vor. 18. FOTOGRAFIEREN: Die Messe Dornbirn GmbH ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen von Ausstellungsgegenständen anfertigen zu las sen und zur Veröffentlichung zu verwenden. Der Aussteller verzichtet auf alle Einwendungen aus dem Urheberrecht. 19. HAUSORDNUNG: Die Messeleitung übt das Hausrecht im Messegelände aus. Es gilt die aktuelle Hausordnung des Veranstaltungsortes. Übernachten im und am Gelände sowie auf allen Parkplätzen ist verboten. 20. SCHLUSSBESTIMMUNGEN: Etwaige Ansprüche des Ausstellers sind spätestens 14 Tage nach Messeschluss der Messe Dornbirn GmbH mittels eingeschriebenen Briefes zu melden. Später erhobene Forderungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Jeder Aussteller erkennt für sich und seine Beauftragten durch Vollziehung der Anmeldung die vorstehenden Bedingungen und alle ortspolizeilichen, gewerbebehördlichen und sonstigen Vorschriften sowie Bestimmungen an. Die Messe Dornbirn GmbH ist berechtigt, bei Zuwiderhandlung gegen die Bedingungen den fristlosen Ausschluss von der Messe auszusprechen und durchzuführen. Mündliche Abmachungen müssen, um Gültigkeit zu erlangen, schriftlich von der Messe Dornbirn GmbH bestätigt werden. Die mit der Anmeldung verbundenen ausstellerbezogenen Daten werden EDV-gestützt verarbeitet und für Zwecke genutzt, die primär der Durchführung der Messeveranstaltung dienen. Der Aussteller berechtigt den Veranstalter, Stammdaten und andere für die Identität maßgebliche Daten, die für die Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Ausstellers oder für die Eintreibung von Forderungen notwendig sind, zum Zwecke des Gläubigerschutzes an den Kreditschutzverband von 1870 oder andere dafür dienliche Institutionen zu übermitteln. Ebenfalls ist der Veranstalter berechtigt, ausstellerbezogene Daten für eigene Marketingund Werbezwecke zu verwenden und gegebenenfalls weiterzugeben. Die Messe Dornbirn GmbH übt auf dem gesamten Messegelände und den dazugehörigen Parkplätzen das Hausrecht aus. 21. GERICHTSSTAND: Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag oder aufgrund der Teilnahme an der Messeveranstaltung unterwirft sich der Aussteller der Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Dornbirn. Messe Dornbirn GmbH Dornbirn/Austria Stand November Änderungen vorbehalten.

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