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1 Mietspiegel 2015 (gültig vom bis ) AMT FÜR STADTENTWICKLUNG STATISTIKSTELLE

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort Angaben zur Mietspiegelerstellung Zweck des Mietspiegels Anwendungsbereich Mietbegriff Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete... 6 Schritt 1: Basis-Nettomiete je m²... 6 Schritt 2: Zu-/Abschläge zur Basis-Nettomiete... 8 Schritt 3: Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete Wohnlagenzonen-Übersichtskarte Straßenverzeichnis nach Wohnlagenzonen Berechnungshilfen und Beratungsstellen Beispiel zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete Auskunft und Beratung zum Mietspiegel Werbung

3 Vorwort Liebe Einwohnerin, lieber Einwohner von Villingen-Schwenningen, liebe Nutzerin, lieber Nutzer des Mietspiegels 2015, nachdem der Mietspiegel 2011 anhand des Verbraucherpreisindexes der Bundesrepublik Deutschland 2013 fortgeschrieben wurde, basiert der vorliegende Mietspiegel 2015 auf einer Neuerhebung der Daten und ist gemäß 558d BGB ein 'qualifizierter Mietspiegel'. Mit Hilfe des Mietspiegels kann für frei finanzierte Wohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt werden. Der Mietspiegel verschafft Ihnen einen Überblick über die Situation des kommunalen Wohnungsmarkts. Berücksichtigt werden hierbei die Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung. Der Mietspiegel bietet Mietern Schutz vor überhöhten Mieten und dient Eigentümern und Vermietern als Orientierungshilfe bei der Festsetzung von angemessenen Mieten. Durch die übersichtliche Darstellung leistet der Mietspiegel somit auch einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und dient damit allen Menschen in Villingen-Schwenningen, die Kosten für das Mietwohnen transparent darzustellen. Mein besonderer Dank gilt den Mieterinnen und Mietern sowie den Vermieterinnen und Vermietern, die auf freiwilliger Basis Angaben zu ihren Wohnungen gemacht und so die Grundlage für die Erstellung des Mietspiegels ermöglicht haben. Villingen-Schwenningen, im November 2015 Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister 1 Angaben zur Mietspiegelerstellung Der vorliegende Mietspiegel wurde im Auftrag der Stadt Villingen-Schwenningen auf Grundlage einer repräsentativen Stichprobe bei nicht preisgebundenen Wohnungen im Stadtgebiet nach anerkannten wissenschaftlichen Grundlagen erstellt. Der Mietspiegel basiert auf 522 Datensätzen, die im Zeitraum von Mai bis August 2015 bei mietspiegelrelevanten Haushalten durch persönliche Befragung bzw. bei Wohnungsunternehmen durch digitale Übermittlung erhoben wurden. Die Wohnungen wurden durch ein Zufallsverfahren ausgewählt. Die Befragung erfolgte mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens. Die Datenerhebung, die Auswertung der gewonnenen Daten und die wissenschaftliche Bearbeitung erfolgte durch das GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH, Maurienstraße 5, Hamburg. Der Mietspiegel wurde unter Anwendung der Regressionsanalyse erstellt. Die Mietspiegelerstellung ist in einem eigenen Arbeitsbericht dokumentiert. An der Erarbeitung des Mietspiegels hat ein beratender Arbeitskreis mitgewirkt. Vertreten waren darin: Deutscher Mieterbund Villingen-Schwenningen und Region Schwarzwald-Baar- Heuberg e.v. Haus & Grund Villingen-Schwenningen e.v., Eigentümerschutz-Gemeinschaft Amtsgericht Villingen-Schwenningen Baugenossenschaft Villingen eg, Familienheim Schwarzwald-Baar-Heuberg eg, Wohnungsbaugesellschaft Villingen-Schwenningen mbh Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen, Geschäftsstelle Gutachterausschuss, Vermessungsamt, Amt für Stadtentwicklung 3

4 Der Gemeinderat hat den vorliegenden Mietspiegel am verabschiedet und als 'qualifizierten Mietspiegel' im Sinne des 558d BGB anerkannt. Er gilt ab dem für 2 Jahre. 2 Zweck des Mietspiegels Die Grundlagen für die Erstellung des Mietspiegels ergeben sich aus den 558c und 558d BGB. Der Mietspiegel stellt eine Übersicht über die in Villingen-Schwenningen gezahlten Nettomieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage dar. Die ausgewiesenen ortsüblichen Mietpreise setzen sich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aus Mieten zusammen, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart (Neuverträge) oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind (Mieterhöhungen). Ein Mietspiegel liefert gezielte Informationen über ortsübliche Vergleichsmieten für verschiedene Wohnungskategorien. Er dient der Begründung eines Erhöhungsverlangens zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und der Überprüfung der Angemessenheit gezahlter Mieten. Der Mietspiegel soll dazu beitragen, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, um Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien, die sich aus Unkenntnis des Mietpreisgefüges ergeben können, zu vermeiden, Kosten der Beschaffung und Bewertung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern. Ein qualifizierter Mietspiegel setzt voraus, dass der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder den Interessenvertretern von Vermietern und Mietern anerkannt wurde und nach zwei Jahren durch Stichprobe oder Preisindex fortgeschrieben wird und alle 4 Jahre neu erstellt wird. 4

5 3 Anwendungsbereich Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum im Größenbereich von 30 m² bis 150 m². Für Wohnungen unter 30 m² und über 150 m² Wohnfläche kann mangels ausreichend vorhandener Vergleichswerte keine Aussage getroffen werden. Für diese Wohnungen gilt der Mietspiegel somit nicht unmittelbar. Aufgrund rechtlicher Bestimmungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Mietspiegels: Öffentlich geförderter und anderen Preisbindungen unterliegender Wohnraum (z. B. Sozialwohnungen); Wohnraum, der ganz oder teilweise gewerblich genutzt wird (ein Arbeitszimmer zählt nicht dazu); Wohnraum, der nur zu vorübergehendem Gebrauch maximal 6 Monate vermietet ist (z. B. Ferienwohnungen); Wohnraum in Wohnheimen, sozialen Einrichtungen oder Sammelunterkünften (z. B. Studenten-, Schwestern-, Alten-, Senioren-, Pflege-, Obdachlosen-, Asylbewerberheim, Behinderteneinrichtung, soziale Wohngruppe) Als möbliert oder teilmöbliert vermieteter Wohnraum (ausgenommen Einbauküchen und/oder Einbauschränke). Darüber hinaus ist der Mietspiegel nicht unmittelbar anwendbar für nachfolgenden Wohnraum, der bei der Datenerhebung nicht erfasst wurde: Werks-, Dienst-, Berufs- oder Geschäftsmietwohnungen, die an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden sind; Untermietverhältnisse; Einzelzimmer, die Teil einer kompletten Wohnung sind. Der Mietspiegel gilt auch für Gebäude mit nur einer Wohneinheit (z. B. Einfamilienhäuser). 5

6 4 Mietbegriff Bei den im Mietspiegel ausgewiesenen Mietpreisen handelt es sich um die monatliche Netto-Kaltmiete in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Das ist die Miete ohne sämtliche Betriebskosten gemäß 2 Betriebskostenverordnung wie die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks (Grundsteuer), die laufenden Kosten der Wasserversorgung und der Entwässerung, der zentralen Heizung und Warmwasserversorgung, des Aufzugs, des Hausmeisters, der Hausreinigung und der Gartenpflege, der Hausbeleuchtung, der Straßenreinigung der Sach- und Haftpflichtversicherung, der laufenden Kosten für Kabelfernsehen, für den Betrieb einer Gemeinschaftsantennenanlage, sonstige laufende Betriebskosten. Mietbeträge für eine Garage / einen Stellplatz oder etwaige Möblierungs- und Untermietzuschläge sind in der Netto-Kaltmiete nicht enthalten. Die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete in diesem Mietspiegel erfolgte unabhängig von der Frage, ob der Mieter vertraglich zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet ist, oder nicht. Es ist aufgrund geänderter Rechtsprechung derzeit offen, ob Vermieter bei Neuvermietungen für die Kosten der Schönheitsreparaturen zukünftig einen Mietaufschlag verlangen werden, oder nicht. 5 Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete Die Berechnung der durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete in diesem Mietspiegel erfolgt in drei Arbeitsschritten: Im Schritt 1 wird die Basis-Nettomiete in Euro/m² und pro Monat in Abhängigkeit der Wohnfläche der Wohnung ermittelt (Tabelle 1). Im Schritt 2 werden die prozentualen Zu- und Abschläge für Besonderheiten bei Art, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung bestimmt (Tabellen 2 bis 4). Im Schritt 3 werden die Ergebnisse der Arbeitsschritte 1 bis 2 zusammengefasst und die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete berechnet (Tabelle 5). Schritt 1: Basis-Nettomiete je m² Tabelle 1 gibt die durchschnittliche Vergleichsmiete in Abhängigkeit von der Wohnfläche (=Basis-Nettomiete) in Euro pro m² und Monat wieder. Tabelle 1 ist nur nach dem Merkmal Wohnungsgröße 1 aufgeschlüsselt. Alle anderen Merkmale einer Wohnung wie Art, Beschaffenheit, Ausstattung oder Lage werden erst später über Zu- und Abschläge in den Tabelle 2 bis 4 berücksichtigt. 1 Bei der Berechnung der Wohnfläche gelten folgende Grundsätze: Dachgeschossflächen mit einer lichten Höhe von mind. 1 Meter und weniger als 2 Metern werden zur Hälfte berücksichtigt; nicht berücksichtigt werden Flächen mit einer lichten Höhe von weniger als 1 Meter. Die Grundflächen von Balkonen, Loggien etc. werden gemäß Wohnflächenverordnung der Wohnfläche in der Regel mit einem Viertel angerechnet, maximal bei besonderem Nutzungswert bis zur Hälfte der Grundfläche. 6

7 Tabelle 1: Monatliche Basis-Nettomiete in Euro/m² nach Wohnungsgröße (Auf-/Abrundung nach mathematischen Grundsätzen) Wohnfläche Basis-Netto-Miete Wohnfläche Basis-Netto-Miete m² Euro/m² m² Euro/m² 30 6, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,82 7

8 Schritt 2: Zu-/Abschläge zur Basis-Nettomiete Die Wohnwertkriterien Lage, Art, Ausstattung und Beschaffenheit einer Wohnung werden durch Zu- und Abschläge in Prozent der Basis-Nettomiete in der nachfolgenden Tabelle 2 berücksichtigt. In der Tabelle können Sie ablesen, welche Besonderheiten zu prozentualen Zuschlägen oder Abschlägen führen. Hat ein Mieter einzelne Ausstattungsmerkmale selbst geschaffen, ohne dass die Kosten hierfür vom Vermieter erstattet wurden, so bleiben diese Merkmale bei der Bewertung unberücksichtigt. Beachten Sie auch die Erläuterungen am Ende der Tabelle 2! Tabelle 2: Prozentuale Zu- und Abschläge auf die Basis-Nettomiete je nach Beschaffenheit, Lage, Art und Ausstattung der Wohnung Wohnwertkriterien Zu-/Abschlag % Übertrag Beschaffenheit (Baujahr 1, Modernisierung und Wärmedämmung) Bis 1994 ± bis bis Vollsanierung oder +9 umfassende Modernisierung seit ) Zusätzliche umfassende Wärmedämmung zur vorhandenen +5 Bausubstanz bei Wohnungen mit Baujahr bis ) Lage (siehe auch Wohnlagenzonen-Karte und Straßenverzeichnis) Die Wohnung liegt in den Stadtbezirken Villingen oder ±0 Schwenningen = Zone 1 Die Wohnung liegt in den Stadtbezirken Herzogenweiler, -12 Marbach, Mühlhausen, Obereschach, Pfaffenweiler, Rietheim, Tannheim, Weigheim, Weilersbach = Zone 2 Einfache Wohnlage 4) -3 Besonderheiten bei Art, Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung Wohnung in Gebäude mit 5 und mehr Etagen (einschließlich -10 Erdgeschoss) Aufzug +15 Einfache Badausstattung 5) -9 Keine Fensterläden (Rollläden oder Klappläden) vorhanden -7 Keine Gegen-/Wechselsprechanlage mit elektr. Türöffner -5 Gut nutzbare Terrasse oder/und gut nutzbarer Garten (auch +6 bei Teilung der Gartennutzung mit anderen) Summe der allgemeinen Zu-/Abschläge für Beschaffenheit, Lage, Art und Ausstattung 8

9 1 Die Wohnung ist in die Baualtersklasse einzuordnen, in der das Gebäude erstellt bzw. die Wohnung bezugsfertig wurde. Wenn durch An- oder Ausbau nachträglich neuer Wohnraum geschaffen wurde, ist diejenige Baualtersklasse zu verwenden, in der die Baumaßnahme erfolgte (Jahr der Fertigstellung). 2 Als vollsaniert gilt eine Wohnung, wenn der Zustand nach Sanierung mit einem neuwertigen Zustand zum Modernisierungszeitpunkt vergleichbar ist. Als umfassend modernisiert gilt eine Wohnung, wenn seit 2009 mind. 5 der folgenden 8 Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden: Sanitärbereich modernisiert (mind. Fliesen, Wanne/Duschtasse, Waschbecken, Toilettenschüssel) Alle Fußböden erneuert Barrierefreie Ausstattung geschaffen (insbesondere stufenlos erreichbare Wohnung, bodengleiche Dusche, Türen mind. 80 cm breit) Elektroinstallation zeitgemäß erneuert (inkl. Leitungsquerschnitt verstärkt) Grundriss maßgeblich verbessert Treppenhaus samt Wohnungseingangstür modernisiert Außenanlage erneuert Aufzug modernisiert 3 Eine zusätzliche umfassende Wärmedämmung zur vorhandenen Bausubstanz bei Wohnungen mit Baujahr bis 1994 liegt vor, wenn mind. 2 der folgenden 3 Maßnahmen durchgeführt worden sind: Wärmedämmung der Außenwände Wärmedämmung der Kellerdecke bzw. des Fußbodens Wärmedämmung des Daches 4 Eine einfache Wohnlage liegt vor, 1) wenn die Wohnung in unmittelbarer Nähe von gewerblich/industriell genutztem Gebiet liegt oder 2) wenn die Hauptwohnräume zu einer Hauptverkehrsstraße ausgerichtet sind (siehe Kennzeichnung 'H' im Straßenverzeichnis) oder 3) es keine Grünflächen bzw. nur punktuelle Begrünung im Umkreis von 50 m gibt. 5 Für eine einfache Badausstattung müssen (bei vorhandenem Badezimmer) mind. 3 der folgenden 6 Merkmale vorliegen: Warmwasseraufbereitung separat von Heizungsanlage (z. B. Boiler, Durchlauferhitzer) Kein Fenster im Bad Keine neuwertige bzw. moderne Badausstattung Keine keramischen Bodenfliesen oder gleichwertiger Bodenbelag Wände im Spritzwasserbereich von Waschbecken, Badewanne und/oder Dusche nicht ausreichend gefliest Bad kleiner als 4 m² bei einer Gesamtwohnfläche von mehr als 70 m² 9

10 Bitte ermitteln Sie anhand der vorhandenen mietpreisrelevanten Kriterien in Tabelle 3 die Punktsumme für die Einordnung in die Kategorien bei der sonstigen Wohnungsausstattung in Tabelle 4. Tabelle 3: Kriterien zur Bewertung der sonstigen Wohnungsausstattung in Tabelle 4 Mietpreisrelevante Kriterien Punktwert Übertrag Zuschlagskriterien Überwiegend Fußbodenheizung + 1 Parkett- oder Laminatfußboden im überwiegenden Teil des Wohn-/Schlafbereiches + 1 (nicht Küche/Bad) Integrierte Küche (zum Wohn-/Essraum hin offene Küche, keine Kochnische) + 1 Einbauküche vorhanden (mind. zwei Einbauelektrogeräte wie z. B. Herd, Kühlschrank, + 1 Spülmaschine; ein Spülbecken mit Unterschrank und ausreichend Kücheneinbauschränke, Merkmal ergänzend zum Merkmal Integrierte Küche anwendbar) Überwiegende Dreifachverglasung der Wohnungsfenster + 1 Alters-/Behindertengerechte Ausstattung + 1 Abschlagskriterien Beheizung über mit Brennstoff betriebene Öfen, Raumheizgeräte, elektrische - 1 Nachtspeicherheizung PVC- oder Linoleumfußboden bzw. kein vom Vermieter gestellter Fußbodenbelag im überwiegenden Teil des Wohn-/Schlafbereiches (nicht Küche/Bad) - 1 Keine Breitbandnetzzugang/Gemeinschaftsantennenanlage - 1 Grundrissgestaltung mit mind. einem Durchgangszimmer - 1 Keine zeitgemäße Elektroinstallation (z. B. nur eine Sicherung für Beleuchtung, - 1 Steckdose bzw. Elektroherd; maximal 2 Steckdosen pro Raum; kein FI-Schalter) Installation (Gas, Wasser, Strom) meist freiliegend sichtbar über Putz - 1 Punktsumme sonstige Wohnungsausstattung: Tabelle 4: Prozentualer Zu-/Abschlag auf die Basis-Nettomiete für die sonstige Wohnungsausstattung Zu-/Abschlag für die sonstige Wohnungsausstattung (siehe Punktermittlung in Tabelle 3) Sehr umfangreiche Wohnungsausstattung (mind. +3 Punkte) +7 Umfangreiche Wohnungsausstattung (+2 Punkte) +4 Mittlere Wohnungsausstattung (0 bis +1 Punkte) ±0 Einfache Wohnungsausstattung ( -1 Punkt) -4 Sehr einfache Wohnungsausstattung (-2 Punkte und darunter) -7 Summe der sonstigen Zu-/Abschläge für die sonstige Wohnungsausstattung 10

11 Schritt 3: Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete Aus den Ergebnissen der Tabellen 1 bis 4 wird in Tabelle 5 die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung ermittelt: 1. Aus Tabelle 1 werden die Basis-Nettomiete (Feld A) und aus den Tabellen 2 und 4 die Summe der prozentualen Zu-/Abschläge (Felder B und C) übertragen. Die Zu-/Abschläge aus den beiden Tabellen werden summiert (Feld D). 2. Anschließend wird die Summe der Zu-/Abschläge in Euro/m² umgerechnet (Feld E), indem die Basismiete (Feld A) mit der Summe der prozentualen Zu-/Abschläge (Feld D) multipliziert und durch 100 geteilt wird. 3. Die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete pro m² (Feld F) wird berechnet, indem die Summe aus Basismiete (Feld A) und Zu-/Abschlagsbetrag (Feld E) gebildet wird. 4. Um den durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmietbetrag pro Monat zu erhalten (Feld G), muss die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete pro m² (Feld F) mit der Wohnfläche multipliziert werden. Tabelle 5: Anleitung zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete SCHRITT WOHNFLÄCHE PUNKTSUMME ZU-/ABSCHLAG EURO/M² FEL D 1. Basisnettomiete aus Tabelle 1 A 2. Erfassung von Zu-/ Abschlägen aus Tabellen 2 3. Erfassung Zu-/ Abschlag aus Tabellen 3 und 4 Summe der allgemeinen Zu-/Abschläge für Beschaffenheit, Lage, Art und Ausstattung Zu-/Abschlag für die sonstige Wohnungsausstattung 4. Summierung Summe aller Zu-/Abschläge D 5. Umrechnung der Summe der Zu-/Abschläge in Euro/m 2 : Feld A x Feld D / 100 = ( /m 2 ) B C E 6. durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete pro m 2 : Feld A + Feld E = ( /m 2 ) F 7. durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete insge- Feld F Wohnfläche ( ) samt: x = G Bei dem über die Tabellen 1 bis 5 errechneten Mietpreis handelt es sich um die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete. Der Mietspiegel erklärt Mietpreisunterschiede, die sich für Wohnungen aufgrund unterschiedlicher Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage ergeben. Die Mietpreise von ähnlichen Wohnungen haben aufgrund des freien Wohnungsmarktes, subjektiver (z. B. Mietdauer, Freundschaftsverhältnis) und nicht erfasster Einflussfaktoren sowie qualitativer Unterschiede der im Mietspiegel aufgelisteten Wohnwertmerkmale nicht immer die gleiche Höhe. Der Mietwohnungsmarkt weist im Schnitt Preisspannen von +/ 14 Prozent um die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete auf, in der sich zwei Drittel der Mietpreise ähnlicher Wohnungen befinden. Beim Vergleich mit der tatsächlichen Miete ist aber grundsätzlich die in Tabelle 5 berechnete durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete heranzuziehen. Ein Abweichen nach oben oder unten innerhalb der Spanne ist insbesondere dann gerechtfertigt, - wenn vom jeweiligen Standard (durchschnittliche Qualität, Erhaltungszustand, Umfang) der in den Tabellen angeführten Merkmale erheblich abgewichen wird, - wenn besondere Wohnwertmerkmale vorliegen, die nicht im Mietspiegel aufgelistet sind. 11

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13 Straßenverzeichnis nach Wohnlagenzonen 14

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19 6 Berechnungshilfen und Beratungsstellen Beispiel zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete Die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnraum auf Nettomietbasis können Sie gemäß Schritt 1 bis 3 berechnen. Zur Veranschaulichung dient eine beispielhafte Wohnung. WOHNWERTMERKMALE Wohnfläche (Tabelle 1) 80 m² Beschaffenheit, Lage, Art und Ausstattung (Tabelle 2) Sonstige Wohnungsausstattung (Tabellen 3 und 4) Baujahr 1954 BEISPIEL Dämmung der Außenwände und des Daches Bezirk Schwenningen, Stadtviertel Deutenberg/ Dauchinger Straße Wohnung in Gebäude mit 4 Etagen Keine Fensterläden Gut nutzbare Terrasse Zu-/Abschlag ±0 % +5 % ±0 % ±0 % -7 % +6 % Summe der allgemeinen Zu-/Abschläge + 4 % Umfangreiche Wohnungsausstattung: Parkettboden, Einbauküche (=+2 Punkte) +4 % Summe aller Zu-/Abschläge + 8 % SCHRITT WOHNFLÄCHE PUNKTSUMME ZU-/ABSCHLAG EURO/M² FEL D 1. Basisnettomiete aus Tabelle 1 80 m² 5,74 A 2. Erfassung von Zu-/ Abschlägen aus Tabellen 2 3. Erfassung Zu-/ Abschlag aus Tabellen 4 Summe der allgemeinen Zu-/Abschläge für Beschaffenheit, Lage, Art und Ausstattung Zu-/Abschlag für die sonstige Wohnungsausstattung (mit Tabelle 3 ermittelt) +4 % +4 % 4. Summierung Summe aller Zu-/Abschläge +8 % D 5. Umrechnung der Summe der Zu-/Abschläge in Euro/m 2 : Feld A Feld D 6. durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete pro m 2 : Feld A 7. durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete insgesamt: ( /m 2 ) 5,74 x +8 / 100 = 0,46 Feld E ( /m 2 ) 5,74 + 0,46 = 6,20 Feld F Wohnfläche 6,20 x 80 = 496,00 Nach Tabelle 1 beträgt die Basisnettomiete 5,74 Euro/m 2 für 80 m² Wohnfläche und dem Baujahr Dazu ist die Summe aller Zu-/Abschläge in Höhe von +8 % (+4 % aus Tabelle 2 und +4 % aus Tabelle 4) = 0,46 Euro/m² zu addieren. Die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete beträgt somit 6,20 Euro/m 2 bzw. insgesamt 496,00 Euro. ( ) B C E F G 20

20 Auskunft und Beratung zum Mietspiegel Informationen zur Anwendung des Mietspiegels: Stadt Villingen Schwenningen Amt für Stadtentwicklung Statistikstelle Winkelstraße Villingen-Schwenningen Telefon: 07720/ und 07720/ Telefax: 07720/ mietspiegel-vs@villingen-schwenningen.de Information und Beratung für Mitglieder: Deutscher Mieterbund Villingen-Schwenningen und Region Schwarzwald-Baar-Heuberg e.v. Goethestraße Villingen-Schwenningen Telefon: 07721/57626 Telefax: 07721/ mieterverein-vs@t-online.de Haus & Grund Villingen-Schwenningen e.v. Eigentümerschutz-Gemeinschaft Geschäftsstelle Villingen: Bleichestraße Villingen-Schwenningen Telefon: 07721/56022 Telefax: 07721/ info@hug-vs.de Geschäftsstelle Schwenningen: Bärenstraße Villingen-Schwenningen Telefon: 07720/1330 Telefax: 07720/ info@hug-vs.de Impressum Herausgeber: Stadt Villingen-Schwenningen, Amt für Stadtentwicklung, Statistikstelle, Winkelstraße 9, Villingen-Schwenningen Datenerhebung und Auswertung: GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH, Maurienstraße 5, Hamburg Druck: Stadt Villingen-Schwenningen Schutzgebühr: 5,00 Copyright beim Herausgeber: 2015 Stadt Villingen-Schwenningen Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung (auch auszugsweise) und Speicherung in elektronischen Systemen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers. 21

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