Berufsinformation Auslandsqualifikation Stand: 15. November 2011
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1 Berufsinformation Auslandsqualifikation Stand: 15. November 2011 Deutschland: Kraftfahrzeugmechatroniker/in Schwerpunkte: Personenkraftwagentechnik Motorradtechnik Nutzfahrzeugtechnik Fahrzeugkommunikationstechnik Russland: Kraftfahrzeugmechaniker 1 Fachrichtungen: Kraftfahrzeugschlosser Tankwart Kraftfahrzeugführer Kraftfahrzeugmechatroniker sind in der Planung, Wartung, Prüfung, Diagnose, Instandsetzung, Aus- und Umrüstung von Kraftfahrzeugen in den Schwerpunkten Personenkraftwagen-, Nutzfahrzeug-, Motorrad- oder Fahrzeugkommunikationstechnik tätig. Die Ausbildung erfolgt bei Fahrzeugherstellern und in Servicebetrieben. Fachrichtung Kraftfahrzeugschlosser: Kraftfahrzeuge warten, reparieren und instandsetzen, Diagnose von Fahrzeugbediensystemen ausführen, Bauteile demontieren und instandsetzen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, Prüfprotokolle erstellen und Ergebnisse dokumentieren Tätigkeitsprofil 2 Fachrichtung Kraftfahrzeugführer: Fahrzeuge der Typen B und C führen und bedienen, Güter und Passagiere transportieren Fachrichtung Tankwart: Auto betanken, Motoröl nachfüllen, Anlagen für Tankstellen warten und reparieren Betätigungsfeld: Instandhaltung von Kraftfahrzeuge, Autowerkstätten, Tankstellen 1 Nationaler Beruf-Verzeichnis ОK (ОKЗ), Datum 1. Januar Ausführungen: Datum 29. August 2011 Handwerkskammer Potsdam Charlottenstraße Potsdam Seite 1 von 24
2 Kenntnisse und Fertigkeiten 3 Kenntnisse und Fertigkeiten 4 Berufsbild - Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnisse Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen, Qualitätsmanagement, Messen und Prüfen an Systemen, Betriebliche und technische Kommunikation, Kommunikation mit internen und externen Kunden Fertigkeiten Bedienen von Fahrzeugen und Systemen, Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen, Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen, Bedienen und Inbetriebnehmen von Kraftfahrzeugen und deren Systemen, Warten, Prüfen und Einstellen von Kraftfahrzeugen und Systemen, Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen sowie Beurteilen der Ergebnisse, Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Kraftfahrzeugen, deren Systemen, Baugruppen und Bauteilen, Aus-, Um- und Nachrüsten, Untersuchen von Kraftfahrzeugen nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, Diagnostizieren, Instandhalten, Aus-, Umund Nachrüsten Ausbildungsdauer 29 Monate Allgemeinbildung: Russisch, Literatur, Sozialkunde, Fremdsprache, Geschichte des Vaterlandes, Naturwissenschaft, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik Berufliche Grundbildung: Elektrotechnik, Arbeitsschutz, Stoffkunde, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Berufliche Fachbildung (nach Fachrichtungen): technische Wartung und Reparatur der Kraftfahrzeuge, theoretische Ausbildung zum Fahrzeugführer (Fahrerlaubnisklasse B und C), Bedienung der Tankstellen Ausbildungsdauer 10 Monate Berufliche Grundbildung: Elektrotechnik, Arbeitsschutz, Stoffkunde, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Berufliche Fachbildung (nach Fachrichtungen): technische Wartung und Reparatur der Kraftfahrzeuge, theoretische Ausbildung zum Fahrzeugführer (Fahrerlaubnisklasse B und C), Bedienung der Tankstellen, Arbeitsmittel und Messgeräte auswählen, Prüfen von Messgeräten, Messen und Prüfen von Fahrzeugbauteilen sowie Diagnostizieren von Fehlern und Störungen, Demontieren und Montieren einer fahrzeugtechnischen Baugruppe, Erstellen eines Messoder Prüfprotokolls 3 Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker/zur Kraftfahrzeugmechatronikerin vom 20. Juli 2007, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 25. Juli Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechaniker/in vom 20. Mai 2010, Standard Nm , Ausführungen: Stand 24. Oktober 2011 Handwerkskammer Potsdam Charlottenstraße Potsdam Seite 2 von 24
3 Rechtsgrundlagen Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung Ausbildungsordnung Gesellenprüfungsordnung der Handwerkskammer Berufsbildungsgesetz Ausbildungsordnung Ausbildungsdauer 42 Monate 10 Monate (nach der 11. Schulklasse) 29 Monate (nach der 9. Schulklasse) Ausbildungscurriculum 5 Ausbildungscurriculum 6 Während der gesamten Ausbildung zu vermitteln Während der gesamten Ausbildung zu vermitteln Ausbildungscurriculum 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären; gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen; Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen; wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen; wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen Allgemeinbildung 1. Russisch - 78 Stunden 2. Literatur Stunden 3. Fremdsprache Stunden 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern; Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären; Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen; Grundlagen, Auf- 4. Geschichte des Vaterlandes Stunden 5. Sozialkunde Stunden 6. Naturwissenschaft - 34 Stunden 5 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker/zur Kraftfahrzeugmechatronikerin vom 20. Juli 2007, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 25. Juli Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechaniker/in vom 20. Mai 2010, Standard Nm Handwerkskammer Potsdam Charlottenstraße Potsdam Seite 3 von 24
4 gaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen; berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden; Verhaltensweise bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten; Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen 4. Umweltschutz Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären; für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden; Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen; Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen 1. Ausbildungsjahr - Berufliche Grundbildung Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln* 5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen* - 4 Wochen Arbeitsschritte und -abläufe nach funktionalen, organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Kriterien sowie nach Herstellervorgaben planen und festlegen; Werkstoffe, Betriebsmittel und Hilfsstoffe ermitteln; Teilebedarf, Material, Werkzeuge und Hilfsmittel auf- 7. Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - 68 Stunden 8. Biologie - 78 Stunden 9. Mathematik Stunden 10. Physik Stunden 11. Chemie - 78 Stunden 12. Informatik Stunden Berufliche Grundbildung 1. Elektrotechnik: Anwenden von Messgeräten, Messen und Berechnen von physikalischen Größen, Erdableitungswiderstand berechnen, Beachten von Sicherheitsmaßnahmen für elektrische Maschinen und Geräte 2. Arbeitsschutz: Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden, Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdung von Handwerkskammer Potsdam Charlottenstraße Potsdam Seite 4 von 24
5 tragsbezogen anfordern, bereitstellen und dokumentieren; Zeitbedarf ermitteln; Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten; Arbeitsergebnisse durch Soll-Ist-Wertvergleiche kontrollieren, bewerten, dokumentieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsergebnisse vorschlagen 6. Qualitätsmanagement* - 4 Wochen Prüfverfahren und Prüfmittel anforderungsbezogen anwenden; Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, zur Beseitigung beitragen, Arbeiten dokumentieren; Qualitätsmanagementsystem des Betriebes anwenden 7. Messen und Prüfen an Systemen* - 5 Wochen Verfahren und Messgeräte auswählen, Messfehler abschätzen; elektrische sowie elektronische Größen und Signale an Baugruppen und Systemen messen, prüfen und beurteilen, Prüfergebnisse dokumentieren; elektrische Verbindungen, Leitungen und Leitungsanschlüsse auf mechanische Schäden sichtprüfen; Funktion elektrischer Bauteile, Leitungen und Sicherungen prüfen; Messzeuge zum Messen und Prüfen von Längen, Winkeln und Flächen auswählen und anwenden; Längen, insbesondere mit Messschiebern, Messschrauben und Messuhren, messen, Einhaltung von Toleranzen und Passungen prüfen; Werkstücke mit Winkeln, Grenzlehren und Gewindelehren prüfen; physikalische Größen, insbesondere Drücke und Temperaturen, messen, prüfen und Prüfergebnisse dokumentieren 8. Betriebliche und technische Kommunikation* - 8 Wochen Bedeutung der Information, Kommunikation und Dokumentation für den wirtschaftlichen Betriebsablauf beurteilen und zur Vermeidung von Störungen beitragen; betriebliches Informationssystem zum Bearbeiten von Arbeitsaufträgen anwenden und zur Beschaffung von technischen Prozesse ergreifen, Kenntnisse im Bereich: negative Auswirkungen eines technischen Prozesses, Technik zum Schutz vor biologischen Auswirkungen 3. Stoffkunde: Werk- und Hilfsstoffe, Betriebsmittel ermitteln, die Werkstoffe nach Art und Verwendungszweck unterscheiden, physikalische und chemische Eigenschaften der Brenn- und Schmierstoffe kennen 4. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit: Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der Bevölkerung vor negativen Auswirkungen ergreifen, Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen, persönliche Schutzausrüstung vor Massenvernichtungswaffen kennen, erste medizinische Hilfe leisten Berufliche Fachbildung 1. Technische Wartung und Reparatur der Kraftfahrzeuge Messgeräte auf Funktionsfähigkeit überprüfen, Werkzeuge für die Schlosserarbeit auswählen und anwenden, Bauteile und Baugruppen montieren und demontieren, Bauteile und Baugruppen auf Funktion prüfen, Baugruppen und Bauteile instand setzen, Schäden und Funktionsstörungen an Baugruppen und Systemen von Kraftfahrzeugen feststellen, Zeit-Teilebedarf für die Störungsvermeidung ermitteln, Werkzeuge zur Diagnose von Fehlern und Störungen auswählen und anwenden, Prüf- und Arbeitsergebnisse dokumentieren 2. Theoretische Ausbildung zum Fahrzeugführer (Fahrerlaubnisklasse B und C) Regeln im Straßenverkehr beachten, mit einem Fahrzeug fahren bei verschiedenen meteorologischen Bedingungen, insbesondere Handwerkskammer Potsdam Charlottenstraße Potsdam Seite 5 von 24
6 technischen Unterlagen und Informationen nutzen; Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und in der Gruppe situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen sowie deutsche und englische Fachausdrücke anwenden; Kommunikation mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen sicherstellen; Datenträger handhaben und Datenschutz beachten; digitale und analoge Mess- und Prüfdaten lesen; Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und Baugruppen identifizieren; Zeichnungen lesen und anwenden, Skizzen anfertigen; Instandsetzungs-, Montage-, Inbetriebnahme- und Betriebsanleitungen, Kataloge, Tabellen sowie Diagramme lesen und anwenden; Schaltpläne, Stromlaufpläne, Anschlusspläne, Anordnungspläne und Funktionspläne lesen und anwenden; Funktionspläne fahrzeugpneumatischer und hydraulischer Steuerungen und Kraftübertragungen lesen und beachten; Vorschriften und Richtlinien für die Verkehrssicherheit sowie für das Verhalten im Straßenverkehr anwenden 9. Kommunikation mit internen und externen Kunden* - 3 Wochen Kundenwünsche und Informationen entgegennehmen, im Betrieb weiterleiten und nach Vorgaben berücksichtigen; Vorgaben für das Informieren über Instandhaltungsarbeiten beachten; Vorgaben für das Informieren hinsichtlich der Bedienung des Zubehörs und der Zusatzeinrichtungen beachten, auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen bei Schnee und Regen, Verhalten im Ereignisfall und in Gefahrensituationen koordinieren, Richtlinien für die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr anwenden, Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen kennen, erste medizinische Hilfe leisten, Gefahren im Straßenverkehr feststellen und vermeiden, Kraftfahrzeuge warten und bedienen, Schäden und Funktionsstörungen an Baugruppen und Systemen von Kraftfahrzeugen suchen, feststellen und beseitigen, Güter sicher transportieren, Transport-Dokumentation anfertigen 3. Bedienung der Tankstellen Technische Wartung und Reparatur von Messgeräten an Tankstellen durchführen, Auto betanken, Motoröl nachfüllen, Autogas tanken, Zapfsäulen ein- und ausschalten, Flüssiggastank lagern und transportieren, Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen, an der Kasse arbeiten, Arbeitsergebnisse im Computer dokumentieren Ausbildungscurriculum Ausbildung 10 Monate (Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Kraftfahrzeugmechaniker/in vom 20. Mai 2010, Standard Nm ) Theoretischer Teil (berufliche Grund- und Fachbildung) Stunden Praktischer Unterricht (in einer Lehrwerkstatt) und Betriebspraktikum Stunden (19 Wochen) 10. Bedienen von Fahrzeugen und Systemen* - 3 Wochen Vorschriften und Hinweise zur Sicherheit und zur Bedienung beachten und anwenden; Bedienungsanleitungen lesen, anwenden und erklären; Bedienelemente von Fahrzeugen anwenden; Bedienelemente von Systemen anwenden, insbesondere von Anlagen, Maschinen oder Geräten Handwerkskammer Potsdam Charlottenstraße Potsdam Seite 6 von 24
7 11. Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen - 9 Wochen Arbeits- und Sicherheitsregeln sowie Herstellerrichtlinien beim Transport und beim Heben von Hand anwenden; Fahrzeuge, Baugruppen und Systeme bewegen, abstellen, anheben, abstützen und sichern; Wartungsarbeiten nach Vorgabe durchführen, insbesondere Betriebsflüssigkeiten kontrollieren, nachfüllen, wechseln und zur Entsorgung beitragen, Arbeitsschritte dokumentieren; mechanische und elektrische Bauteile, Baugruppen und Systeme auf Verschleiß, Beschädigungen, Dichtheit, Lageabweichungen und Funktionsfähigkeit prüfen, Arbeiten dokumentieren; hydraulische, pneumatische und elektrische Leitungen, Anschlüsse und mechanische Verbindungen prüfen und Prüfergebnisse dokumentieren; Drücke an pneumatischen und hydraulischen Systemen messen und einstellen; Werterhaltung beim Umgang mit Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen berücksichtigen 12. Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen - 16 Wochen Bauteile, Baugruppen und Systeme außer Betrieb nehmen, demontieren, zerlegen, auf Wiederverwertbarkeit prüfen, kennzeichnen und systematisch ablegen; demontierte Bauteile und Baugruppen Systemen zuordnen und auf Vollständigkeit prüfen; Bauteile und Baugruppen säubern, reinigen, konservieren und lagern; Bauteile, Baugruppen und Systeme fügen, insbesondere Schraubverbindungen unter Beachtung der Teilefolge und des Drehmomentes herstellen; Bauteile, Baugruppen und Systeme montieren, in Betrieb nehmen sowie auf Funktion und Formgenauigkeit prüfen; Oberflächen für den Korrosionsschutz vorbereiten, Korrosionsschutz ergänzen und erneuern; Lage von Bauteilen und Baugruppen prüfen, Lageabweichungen messen; Bezugslinien, Bohrungsmitten und Umrisse unter Handwerkskammer Potsdam Charlottenstraße Potsdam Seite 7 von 24
8 Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften anreißen; und körnen, Bauteile und Halbzeuge trennen und umformen; Maschinenwerte von handgeführten und ortsfesten Maschinen bestimmen und einstellen; Werkstücke und Bauteile bohren und senken; Innen- und Außengewinde herstellen und instand setzen; elektrische Verbindungen und Anschlüsse herstellen, überprüfen, instand setzen und dokumentieren 2. Ausbildungsjahr - Berufliche Fachbildung Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln* 1. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen* - 6 Wochen Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages, der Instandhaltungsvorgaben, Einbauanleitungen, der personellen und technischen Gegebenheiten planen, kontrollieren und bewerten; Zeit-, Teile- und Materialbedarf sowie Betriebs- und Hilfsstoffe für den Arbeitsauftrag festlegen; Arbeitsplatzbedarf festlegen, Werkzeuge und Prüfmittel ermitteln sowie deren Einsatz abstimmen; Schäden an angrenzenden Bauteilen und Baugruppen erkennen, protokollieren und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten; Verkehrs- und Betriebssicherheit kontrollieren und dokumentieren; Sicherheitshinweise der Hersteller, insbesondere bei Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrieben, beachten 2. Qualitätsmanagement* - 4 Wochen Richtlinien zur Sicherung der Produkt- und Arbeitsqualität beachten; Prüf- und Wartungsfristen von Betriebs- und Prüfmitteln beachten und Maßnahmen einleiten; Verfahrensabläufe für Rückrufmaßnahmen oder Nachbesserungen beachten und anwenden; zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbe- Handwerkskammer Potsdam Charlottenstraße Potsdam Seite 8 von 24
9 reich beitragen 3. Betriebliche und technische Kommunikation* - 2 Wochen Kommunikations- und Informationssysteme nutzen; technische Informationen interpretieren, aufbereiten, vermitteln, präsentieren und dokumentieren; Gesetze und Vorschriften, insbesondere über die Zulassung im Straßenverkehr, beachten; elektrische, elektronische, elektropneumatische und elektrohydraulische Schalt- und Funktionspläne von Kraftfahrzeugen anwenden 4. Kommunikation mit internen und externen Kunden* - 4 Wochen mit Kunden situationsgerecht umgehen; Störungs- und Schadensanalyse durch eingrenzende Kundenbefragung durchführen; Kunden in die Bedienung von Kraftfahrzeugen und Systemen einweisen; Kunden auf erforderliche Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten sowie weitere Serviceleistungen der Hersteller und des Betriebes hinweisen 5. Bedienen und Inbetriebnehmen von Kraftfahrzeugen und deren Systemen* - 4 Wochen Menüfunktionen erkennen, anwenden und Informations-, Kommunikations-, Komfort- und Sicherheitssysteme bedienen; Zubehör, Zusatzeinrichtungen und Sonderausstattungen codieren und in Betrieb nehmen; mechanische Notfunktionen anwenden; erhöhtes Gefährdungspotential an Kraftfahrzeugen erkennen, Sicherheitsvorschriften anwenden 6. Warten, Prüfen und Einstellen von Kraftfahrzeugen und Systemen - 8 Wochen Wartungs- und Prüfvorschriften nach Herstellerangaben anwenden; Funktionskontrollen durchführen und Fehlerspeicher auslesen; War- Handwerkskammer Potsdam Charlottenstraße Potsdam Seite 9 von 24
10 tungsarbeiten nach Wartungsplänen durchführen; Einstellarbeiten an Kraftfahrzeugen und Systemen vornehmen; Ergebnisse interpretieren, dokumentieren und Maßnahmen zur Instandsetzung einleiten 7. Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen sowie Beurteilen der Ergebnisse - 6 Wochen Schäden und Funktionsstörungen an mechanischen, elektrischen, elektronischen, mechatronischen, pneumatischen und hydraulischen Systemen von Kraftfahrzeugen und deren Baugruppen feststellen; Fehler und Störungen und deren Ursachen mit Hilfe von Schalt-, Anschluss- und Funktionsplänen eingrenzen und bestimmen; Standarddiagnoseroutinen anwenden; Fehler und Störungen eingrenzen und bestimmen, insbesondere durch Funktionskontrolle, Sinneswahrnehmungen, Auslesen von Fehlerspeichern sowie Messen und Prüfen elektrischer, elektronischer, hydraulischer, mechanischer und pneumatischer Größen; Zusammensetzung der Abgase interpretieren; Prüfprotokolle erstellen, Ergebnisse beurteilen und dokumentieren 8. Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Kraftfahrzeugen, deren Systemen, Baugruppen und Bauteilen - 8 Wochen Systeme und Baugruppen auf Funktion und Schäden prüfen; Systeme, Baugruppen und Bauteile unter Berücksichtigung von Montageanleitungen demontieren und montieren; Funktion von Sensoren und Aktoren, insbesondere Signale, prüfen und messen; Arbeiten und Arbeitsschritte dokumentieren; elektrische, elektronische, mechanische, mechatronische, pneumatische und hydraulische Systeme, Baugruppen und Bauteile instand setzen 9. Aus-, Um- und Nachrüsten - 4 Wochen Zubehör, Zusatzeinrichtungen und Sonderausstattung nach gesetzlichen Vorschriften und technischen Unterlagen dem Fahrzeugtyp Handwerkskammer Potsdam Charlottenstraße Potsdam Seite 10 von 24
11 zuordnen; Zubehör, Zusatzeinrichtungen und Sonderausstattung für den Ein- oder Umbau vorbereiten, ein- oder umbauen, anschließen, Funktion prüfen, die Integration in die vorhandenen Systeme vornehmen; Änderungen dokumentieren 10. Untersuchen von Kraftfahrzeugen nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften - 6 Wochen Kraftfahrzeuge für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen vorbereiten, Durchführung begleiten; Verkehrs- und Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen überprüfen, Mängel dokumentieren und erforderliche Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten; Soll- und Istwerte unter Anwendung der Diagnosesysteme ermitteln, Einstellwerte erfassen, Einstellungen durchführen und Ergebnisse dokumentieren 3. und 4. Ausbildungsjahr - Berufliche Fachbildung Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln* 1. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen* - 4 Wochen Arbeit im Team planen, Aufgaben aufteilen und Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten; Kraftfahrzeuge zur Kundenübergabe vorbereiten 2. Qualitätsmanagement* - 4 Wochen Ursachen von Fehlern und Mängeln im Arbeitsprozess systematisch suchen, bewerten, beseitigen und dokumentieren, Folgewirkungen von Fehlern und Mängeln abschätzen; eigene und von anderen erbrachte Arbeitsergebnisse überprüfen, bewerten und protokollieren 3. Betriebliche und technische Kommunikation* - 6 Wochen Handwerkskammer Potsdam Charlottenstraße Potsdam Seite 11 von 24
12 Richtlinien für Garantie, Kulanz und Sachmängelhaftung beachten; Vernetzungspläne identifizieren und anwenden; elektronische Informationssysteme und technische Geräte aktualisieren; Service- Informationen auch aus englischsprachigen Unterlagen und Datenbanken entnehmen und anwenden 4. Kommunikation mit internen und externen Kunden* - 4 Wochen Kunden hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Durchführbarkeit von Instandsetzungen beraten, zulassungsrechtliche Vorschriften beachten; Kunden- und Lieferantenwünsche ermitteln, bewerten und Maßnahmen zur Erfüllung einleiten; Kommunikationsregeln als Basis effizienter Teamarbeit anwenden 5. Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen sowie Beurteilen der Ergebnisse - 6 Wochen Informationsfluss zwischen den Datenübertragungssystemen berücksichtigen, Vernetzungspläne und Fehlersuchprogramme anwenden; Fehler und Störungen in vernetzten Systemen eingrenzen und bestimmen 6. Aus-, Um- und Nachrüsten - 2 Wochen Kunden in die Bedienung einweisen und auf zulassungsrechtliche Vorschriften hinweisen Schwerpunkt A - Personenkraftwagentechnik Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln* Diagnostizieren, Instandhalten, Aus-, Um- und Nachrüsten* - 20 Wochen Diagnosesysteme für Antriebs-, Fahrwerks-, Komfort- und Sicherheitssysteme anwenden, Daten auslesen und interpretieren; Exper- Handwerkskammer Potsdam Charlottenstraße Potsdam Seite 12 von 24
13 tensysteme anwenden, insbesondere geführte Fehlersuche, Datenbank und Telediagnose, Hotline nutzen; Software von Steuergeräten ermitteln und aktualisieren, Rückstellungen und Grundeinstellungen an Fahrzeugsystemen durchführen, Lernwerte anpassen, Änderungen dokumentieren 16 Wochen Brems-, Fahrwerks-, Federungs-, Dämpfungs- und Niveauregelungssysteme prüfen, diagnostizieren und einstellen, Regelung und Steuerung prüfen; Antriebsaggregate mit Motormanagementsystem und Nebenaggregate prüfen, diagnostizieren und instand setzen; automatisierte Schaltgetriebe und Automatikgetriebe prüfen, diagnostizieren, instand setzen und einstellen 10 Wochen Komfort- und Sicherheitssysteme prüfen, diagnostizieren, instand setzen, einstellen und nach Kundenwünschen parametrieren, Ergebnisse dokumentieren; Datenkommunikationsleitungen instand setzen, insbesondere elektrische und optoelektronische Leitungen 6 Wochen Karosseriesysteme, insbesondere Türschließanlagen, Verdeckanlagen und Schiebedächer, prüfen, diagnostizieren, instand setzen und einstellen; mechanische Notfunktionen anwenden; Lenksysteme prüfen und instand setzen; Allradantriebssysteme prüfen, instand setzen und einstellen, Fahrwerksvermessung durchführen Schwerpunkt B - Nutzfahrzeugtechnik Diagnostizieren, Instandhalten, Aus-, Um- und Nachrüsten - 2 Wochen Spezialmaschinen für die spanende Bearbeitung einrichten und Handwerkskammer Potsdam Charlottenstraße Potsdam Seite 13 von 24
14 umrüsten, Bauteile spanend bearbeiten; Bauteile und Profile in verschiedenen Schweißpositionen durch unterschiedliche Schweißverfahren heften und fügen sowie Bauteile und Profile thermisch trennen Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln* 20 Wochen Diagnosesysteme für Antriebs-, Brems-, Fahrwerks-, Komfort- und Sicherheitssysteme und Zusatzeinrichtungen anwenden, Daten auslesen und interpretieren; Expertensysteme, insbesondere geführte Fehlersuche, Datenbank und Telediagnose, anwenden, Hotline nutzen; fahrzeugspezifische Notrufsysteme beachten; Steuergeräte aktualisieren und parametrieren, Rückstellungen und Grundeinstellungen an Fahrzeugsystemen durchführen, Lernwerte anpassen, Änderungen dokumentieren, Datenkommunikationsleitungen instand setzen; Telematikdienste nutzen 18 Wochen Antriebsaggregate mit Motormanagementsystem und Nebenaggregaten prüfen, diagnostizieren und instand setzen; Getriebesysteme, insbesondere mit hydraulischen, pneumatischen und elektropneumatischen Schaltungen, Automatikgetriebe mit integriertem Retarder, Kupplungssysteme, Systeme zur Drehmomentanhebung beim Anfahrvorgang und Verteilergetriebe, prüfen und instand setzen; elektropneumatische Systeme, insbesondere Bremsanlagen, Federungen, Türbetätigungen und Druckluftversorgung, mit Sicherungsund Trocknungssystemen prüfen, diagnostizieren sowie parametrieren, Ergebnisse dokumentieren; Allradantriebssysteme prüfen und instand setzen; Nebenantriebe, insbesondere hydraulische Antriebe, prüfen und instand setzen, Nebenantriebe parametrieren Handwerkskammer Potsdam Charlottenstraße Potsdam Seite 14 von 24
15 12 Wochen Mechanische und elektrohydraulische Lenksysteme von Fahrzeugen mit mehr als zwei Achsen, insbesondere Zweikreislenksysteme sowie Lenksysteme für Vor- und Nachlaufachsen, vermessen, prüfen, instand setzen, einstellen und kalibrieren; Zusatzeinrichtungen an Nutzkraftwagen, insbesondere Hub- und Ladeeinrichtungen, instand setzen; hydraulische und elektromagnetische Zusatzbremsanlagen sowie Motorbremsanlagen prüfen und instand setzen; mechanische Notfunktionen anwenden, Notfunktionen zurückstellen, System prüfen Schwerpunkt C - Motorradtechnik Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln* Diagnostizieren, Instandhalten, Aus-, Um- und Nachrüsten* - 20 Wochen Diagnosesysteme für Antriebs- und Fahrwerkssysteme anwenden, Daten auslesen und interpretieren; Fehler und Störungen an elektrischen und elektronischen Systemen unter Berücksichtigung von Kundenangaben durch Prüfen und Messen eingrenzen, bestimmen und deren Ursachen feststellen; Fehler und Störungen an Verbrennungsmotoren von Motorrädern unter Beachtung der Gemischaufbereitungs- und Abgasanlage auf Basis von Kundenangaben durch Prüfen und Messen eingrenzen, bestimmen und deren Ursachen feststellen, Ergebnisse dokumentieren; Fehler und Störungen an Bauteilen, Baugruppen und Systemen der Kraftübertragungen von Motorrädern durch Prüfen und Messen eingrenzen und bestimmen und deren Ursachen feststellen Handwerkskammer Potsdam Charlottenstraße Potsdam Seite 15 von 24
16 8 Wochen Bauteile und Baugruppen an ein- und ausgebauten Antriebssystemen demontieren, prüfen, vermessen, instand setzen, einstellen, montieren sowie auf Funktion prüfen; Rahmen, Radaufhängungssysteme und Fahrwerke auf Verschleiß und Schäden, insbesondere auf Unfallschäden, prüfen, demontieren, montieren und einstellen, Ergebnisse dokumentieren 18 Wochen Fahrwerksgeometrie prüfen, Fahrwerke abstimmen und Ergebnisse dokumentieren; Räder und ihre Bauteile prüfen und instand setzen, insbesondere zentrieren und auswuchten, zulassungsrechtliche Bedingungen beachten; Bremssysteme warten, instand setzen und auf Funktionsfähigkeit prüfen; Zusatzausrüstungen nachrüsten, insbesondere Verkleidungen und Trägersysteme; leistungsverändernde Maßnahmen unter Berücksichtigung zulassungsrechtlicher Vorschriften und Herstellerangaben planen und durchführen; Motorräder für gesetzlich vorgeschriebene Geräusch- und Abgasuntersuchungen vorbereiten 6 Wochen* Kunden bezüglich der technischen Machbarkeit von Veränderungen unter besonderer Berücksichtigung von technischen Regeln, Herstellervorschriften, Normen und Gesetzen informieren und beraten; Teilebeschaffungen nach Kundenauftrag vorbereiten und durchführen Schwerpunkt D - Fahrzeugkommunikationstechnik Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln* Handwerkskammer Potsdam Charlottenstraße Potsdam Seite 16 von 24
17 Diagnostizieren, Instandhalten, Aus-, Um- und Nachrüsten* - 20 Wochen Diagnosesysteme für Antriebs-, Brems-, Fahrwerks-, Komfort-, Sicherheits- und Energiemanagement sowie Kommunikationssysteme anwenden, Daten auslesen und interpretieren; Expertensysteme, insbesondere geführte Fehlersuche, Datenbank und Telediagnose anwenden, Hotline nutzen; Steuergeräte aktualisieren und anpassen, Softwaresysteme installieren und einrichten, Rückstellungen und Grundeinstellungen an Fahrzeugsystemen durchführen, Lernwerte anpassen, Änderungen dokumentieren 32 Wochen Diagnosen in vernetzten Systemen auf Basis der Ergebnisse von Standarddiagnoseroutinen vornehmen, insbesondere Botschaften in Datenbus-Systemen analysieren und interpretieren, Störungen aufgrund elektromagnetischer Unverträglichkeit erkennen; Telematikdienste nutzen, fahrzeugspezifische Notrufsysteme prüfen und instand setzen, Telematiksysteme nachrüsten; Komfortsysteme, Fahrzeuginformations- und Fahrzeugbediensysteme, insbesondere Memory- und Sprachsysteme, diagnostizieren, instand setzen, einstellen, nach Kundenwünschen parametrieren und nachrüsten; Systeme, Komponenten und Schaltkreise der Signalverarbeitung für optische Übertragungssysteme diagnostizieren, instand setzen und nachrüsten; Fehler und Störungen an drahtlosen Signalübertragungssystemen, Antennenanlagen und an der Unterhaltungselektronik diagnostizieren und instand setzen, Kraftfahrzeuge mit drahtlosen Signalübertragungssystemen, Antennenanlagen und Unterhaltungselektronik nachrüsten Prüfungsanforderungen Handwerkskammer Potsdam Charlottenstraße Potsdam Seite 17 von 24
18 Prüfungsanforderungen 7 Gesellenprüfung Gestreckte Prüfung (Teil 1, Teil 2) Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung besteht aus dem Prüfungsbereich Arbeitsauftrag. Der Prüfling soll nachweisen, dass er die Arbeitsschritte planen, Daten recherchieren, Arbeitsmittel und Messgeräte auswählen, Messungen durchführen, Schaltpläne und Funktionen analysieren, Mittel der technischen Kommunikation nutzen, Instandhaltungsabläufe, insbesondere den Zusammenhang von Technik, Arbeitsorganisation, Umweltschutz sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigen, fachbezogene Probleme und deren Lösungen darstellen, die für die Arbeitsaufgaben relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgaben begründen kann. Der Prüfling soll drei Arbeitsaufgaben durchführen, die Kundenaufträgen entsprechen, ein darauf bezogenes situatives Fachgespräch führen, das aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann, und schriftliche Aufgabenstellungen bearbeiten, die sich inhaltlich auf die Arbeitsaufgaben beziehen. Prüfungsanforderungen 8 Staatliche Endattestierung Die staatliche Endattestierung schließt eine Verteidigung der Belegarbeit (Fertigkeitsprüfung) und staatliche Abschlussprüfung (Kenntnisse) ein. Die Belegarbeit sollte der erlangten Qualifikation und den Fähigkeiten (nach staatlichen Standards) entsprechen. Die Prüfungsmodalitäten werden von der Bildungsstätte in enger Abstimmung mit örtlichen Arbeitgebern festgelegt. Qualifikationsniveau 9 Kraftfahrzeugschlosser - Stufe 3 Teile von Diesel-PKW, Spezial-LKW und Busse über mehr als 9,5 m Länge demontieren und zerlegen, Teile von PKW ausschließlich Diesel-PKW, Spezial-LKW und Busse über weniger als 9,5 m Länge instand setzen und montieren, Motorräder und Motorroller warten und Teile instand setzen, Schraubverbindungen ausführen, elektronische Systeme und Geräte zerlegen, Schäden und Funktionsstörungen an Bauteilen, Baugruppen und Systemen von Kraftfahrzeugen suchen, feststellen und vermeiden, Schäden an elektrischen Verbindungen suchen, feststellen und vermeiden, Leitungen an elektronischen Geräten anschließen, elektrische Verbindungen und Anschlüsse herstellen und überprüfen 7 Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker/zur Kraftfahrzeugmechatronikerin vom 20. Juli 2007, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 25. Juli Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechaniker/in vom 20. Mai 2010, Standard Nm Einheitlicher Lohngruppenkatalog der Arbeit und der Berufe, Handwerkskammer Potsdam Charlottenstraße Potsdam Seite 18 von 24
19 Arbeitsaufgabe 1 - Tätigkeiten: Messen und Prüfen von Fahrzeugbauteilen sowie Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen, Erstellen eines Mess- oder Prüfprotokolls mindestens an einem der nachfolgenden Systeme: Bordnetzsystem, Beleuchtungssystem, Ladestromsystem oder Startsystem Arbeitsaufgabe 2 - Tätigkeiten: Warten und Prüfen eines Fahrzeuges oder Systems einschließlich Erstellen einer Dokumentation Arbeitsaufgabe 3 - Tätigkeiten: Demontieren und Montieren einer fahrzeugtechnischen Baugruppe, Erstellen einer Dokumentation Kraftfahrzeugschlosser - Stufe 4 Technische Wartung und Reparatur von Diesel-PKW, Spezial-LKW, Busse, Mikrobusse, Motorräder, Motorroller und importierten PKW, Bauteile, Baugruppen und Systemen montieren, demontieren und instand setzen, Schäden und Funktionsstörungen an Bauteilen, Baugruppen und Systemen von Kraftfahrzeugen suchen, feststellen und vermeiden, statische und dynamische Auswuchtung von Kraftfahrzeugen ausführen, Diagnostizieren von Fehlern und Störungen, Prüfergebnisse beurteilen und dokumentieren Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen Kundenauftrag, Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik, Diagnosetechnik, Wirtschafts- und Sozialkunde. Prüfungsbereich Kundenauftrag: Der Prüfling soll nachweisen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer, zeitlicher und qualitätssichernder Vorgaben selbstständig planen und umsetzen, Informationssysteme nutzen, mit Kunden kommunizieren, Kraftfahrzeuge und Systeme bedienen und erklären, Funktionen überprüfen, Diagnosesysteme einsetzen, Fehler und Störungen diagnostizieren, Systeme untersuchen, instand setzen und nachrüsten, Mess- und Prüfprotokolle anfertigen und analysieren, fachbezogene Probleme und deren Lösungen darstellen und die für die Arbeitsaufgaben relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgaben auch unter wirtschaftlichen Aspekten begründen kann. Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Kundenauftrag vier gleichwertige Arbeitsaufgaben, die Kundenaufträgen entsprechen und aus mehreren Teilaufgaben bestehen können, bearbeiten sowie hierüber ein situatives Fachgespräch führen, das aus mehreren Gesprächs- Handwerkskammer Potsdam Charlottenstraße Potsdam Seite 19 von 24
20 phasen bestehen kann; zwei der Arbeitsaufgaben sollen sich auf den gewählten Schwerpunkt beziehen. Tätigkeiten in allen Schwerpunkten Arbeitsaufgabe 1: Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen am Fahrzeugsystem unter Einbeziehung der Abgaszusammensetzung einschließlich der Recherche von Reparaturinformationen mit Hilfe branchenbezogener Instrumente, Auswerten der Mess- und Prüfdaten sowie Erstellen einer Dokumentation Arbeitsaufgabe 2: Instandhalten von Fahrzeugsystemen einschließlich der Recherche von Reparaturdaten und Erstellen einer Dokumentation Schwerpunkt Personenkraftwagentechnik Arbeitsaufgabe 3: Untersuchen von Personenkraftwagen nach straßenverkehrsrechtlichen und straßenverkehrszulassungsrechtlichen Vorschriften, insbesondere Überprüfung der Verkehrssicherheit, Betriebssicherheit und Einhaltung der gesetzlichen Emissionsvorschriften sowie Beurteilung von Schäden und Verschleißzuständen einschließlich der Recherche von Daten und Erstellen einer Dokumentation oder Überprüfen der Fahrzeugsysteme von Personenkraftwagen unter Einbeziehung der herstellerspezifischen Dokumente sowie Anfertigen einer Dokumentation der durchgeführten Prüfarbeiten Arbeitsaufgabe 4: Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen an Systemen von Personenkraftwagen, insbesondere unter Verwendung von Diagnosesystemen sowie Beurteilen der Ergebnisse unter Einbeziehung eingrenzender Kundenbefragung einschließlich der Recherche von Daten und Erstellen einer Dokumentation an mindestens einem der folgenden Systeme: Bremssystem, Fahrwerkssystem, Komfortsystem oder Sicherheitssystem Handwerkskammer Potsdam Charlottenstraße Potsdam Seite 20 von 24
21 Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik Arbeitsaufgabe 3: Untersuchen von Nutzfahrzeugen nach straßenverkehrsrechtlichen und straßenverkehrszulassungsrechtlichen Vorschriften, insbesondere Überprüfen der Verkehrssicherheit, Betriebssicherheit, Funktion der Kontrollsysteme und Einhaltung der gesetzlichen Emissionsvorschriften sowie Beurteilung von Schäden und Verschleißzuständen einschließlich der Recherche von Daten und Erstellen einer Dokumentation oder Überprüfen der Fahrzeugsysteme von Nutzfahrzeugen unter Einbeziehung der herstellerspezifischen Dokumente sowie Anfertigen einer Dokumentation der durchgeführten Prüfarbeiten Arbeitsaufgabe 4: Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen an Systemen von Nutzfahrzeugen, insbesondere unter Verwendung von Diagnosesystemen sowie Beurteilen der Ergebnisse unter Einbeziehung eingrenzender Kundenbefragung einschließlich der Recherche von Daten und Erstellen einer Dokumentation an mindestens einem der folgenden Systeme: Antriebssystem, Bremssystem, Komfortsystem, Sicherheitssystem oder Zusatzeinrichtungen Schwerpunkt Motorradtechnik Arbeitsaufgabe 3: Untersuchen von Motorrädern nach straßenverkehrsrechtlichen und straßenverkehrszulassungsrechtlichen Vorschriften, insbesondere Überprüfen der Verkehrssicherheit, Betriebssicherheit und Einhaltung der gesetzlichen Emissionsvorschriften sowie Beurteilen von Schäden und Verschleißzuständen einschließlich der Recherche von Daten und Erstellen einer Dokumentation oder Überprüfen der Fahrzeugsysteme von Motorrädern unter Einbeziehung der herstellerspezifischen Dokumente sowie Anfertigen einer Dokumentation der durchgeführten Prüfarbeiten Arbeitsaufgabe 4: Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und de- Handwerkskammer Potsdam Charlottenstraße Potsdam Seite 21 von 24
22 ren Ursachen an Systemen von Motorrädern, insbesondere unter Verwendung von Diagnosegeräten sowie Beurteilen der Ergebnisse unter Einbeziehung eingrenzender Kundenbefragung einschließlich der Recherche von Daten und Erstellen einer Dokumentation an mindestens einem der folgenden Systeme: Motorsystem, Kraftübertragungssystem, Bremssystem oder Fahrwerkssystem Schwerpunkt Fahrzeugkommunikationstechnik Arbeitsaufgabe 3: Untersuchen von Kraftfahrzeugen nach straßenverkehrsrechtlichen und straßenverkehrszulassungsrechtlichen Vorschriften, insbesondere Überprüfen der Verkehrssicherheit, Betriebssicherheit und Einhaltung der gesetzlichen Emissionsvorschriften sowie Beurteilen von Schäden und Verschleißzuständen einschließlich der Recherche von Daten und Erstellen einer Dokumentation oder Überprüfen und Codieren vernetzter Fahrzeugsysteme unter Einbeziehung der herstellerspezifischen Dokumente sowie Anfertigen einer Dokumentation der durchgeführten Prüfarbeiten Arbeitsaufgabe 4: Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen an Systemen von Kraftfahrzeugen, insbesondere unter Verwendung von Diagnosesystemen sowie Beurteilung der Ergebnisse unter Einbeziehung eingrenzender Kundenbefragung an datenbusvernetzten Systemen, drahtlosen Signalübertragungsanlagen, Antennenanlagen oder an der Unterhaltungselektronik einschließlich der Recherche von Daten und Erstellen einer Dokumentation Prüfungsbereich Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik: Der Prüfling soll nachweisen, dass er fachliche Probleme mit verknüpften informationstechnischen, technologischen und mathematischen Sachverhalten analysieren, bewerten und geeignete Lösungswege darstellen, Sicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen, zulassungsrechtliche Vorschriften sowie die Methoden Handwerkskammer Potsdam Charlottenstraße Potsdam Seite 22 von 24
23 der Instandhaltung unter Berücksichtigung des Qualitätsmanagements und der Grundsätze der Kundenorientierung anwenden und Ergebnisse bewerten, Problemanalysen durchführen, für die Instandhaltung erforderliche Ersatzteile, Werkzeuge, Mess- und Prüfgeräte sowie Werkstatteinrichtungen und Hilfsmittel unter Beachtung von technischen Regeln und Herstellerangaben auswählen, die Maßnahmen unter Berücksichtigung betrieblicher Abläufe planen sowie Datensammlungen und branchenbezogene Software nutzen und auswerten kann Gebiete: Beschreiben kraftfahrzeugtechnischer Systeme, Erläutern der Funktionen und Analysieren der Verknüpfungen, Beschreiben der Vorgehensweise bei der Ausführung von Instandhaltungsarbeiten an Kraftfahrzeugen und deren Systemen, insbesondere das Untersuchen, Warten, Prüfen, Demontieren, Montieren, Instandsetzen, Einstellen sowie Aus- und Umrüsten Der Prüfling soll schriftliche Aufgaben bearbeiten, die sich auf Kundenaufträge beziehen sollen. Prüfungsbereich Diagnosetechnik: Der Prüfling soll nachweisen, dass er fachliche Probleme mit verknüpften informationstechnischen, technologischen und mathematischen Sachverhalten analysieren, bewerten und geeignete Lösungswege darstellen, Informationen aus Funktions-, Schalt- und Vernetzungsplänen sowie Herstelleranweisungen, Datensammlungen und branchenbezogener Software sowie Informationen, Daten und Protokolle von den zur Störungs- und Fehlersuche eingesetzten Mess-, Prüf- und Diagnosegeräten, Systemtestern und Diagnosesystemen sowie aus Kundenhinweisen nutzen, auswerten und Ergebnisse bewerten, die Funktion von Systemen des Kraftfahrzeuges und deren Vernetzung beschreiben und analysieren kann, die Vorgehensweise beim systematischen Eingrenzen und Bestimmen von Störungen, Fehlern und deren Ursachen in Systemen von Kraftfahrzeugen, insbesondere Handwerkskammer Potsdam Charlottenstraße Potsdam Seite 23 von 24
24 durch Messen, Prüfen und Diagnostizieren, ist zugrunde zu legen. Der Prüfling soll schriftliche Aufgaben bearbeiten, die sich auf Kundenaufträge beziehen sollen. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann. Der Prüfling soll schriftlich praxisbezogene Aufgaben bearbeiten. Ausbildungsinstitution Ausbildungsbetrieb (Unternehmen) und überbetriebliche Ausbildungsstätte des Handwerks Berufsschule Lyzeum Ausbildungsbetrieb (Unternehmen) Ansprechpartner Handwerkskammer Bildungsministerium der Russischen Föderation, Regionale Abteilung Geltungsbereich Bundesrepublik Russische Föderation Handwerkskammer Potsdam Charlottenstraße Potsdam Seite 24 von 24
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