Prozesse in Studium und Lehre an der Universität Paderborn. - Anhang zum Handbuch Qualitätsmanagement -

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1 Prozesse in Studium und Lehre an der Universität Paderborn - Anhang zum Handbuch Qualitätsmanagement - Verabschiedete Fassung, Version 01, 2010 Ansprechpartnerinnen: Prof. Dr. Dorothee Meister, Vizepräsidentin für Lehre, Studium und Qualitätsmanagement Isabel Fiekens, Zentrale Qualitätsmanagementbeauftragte

2 Inhaltsverzeichnis: 1 PROZESSE IN STUDIUM UND LEHRE AN DER UNIVERSITÄT PADERBORN Führungsprozesse in Studium und Lehre Organisationsprozesse in Studium und Lehre Einrichtung eines neuen Studiengangs Studiengangkonzept entwickeln und Einrichtungsantrag stellen Prüfungsordnung erstellen, verabschieden und modellieren Akkreditierung eines Studiengangs Durchführung, Weiterentwicklung und Sicherung eines Studiengangs Studentische Veranstaltungsbewertung Studierendenbefragung (geplant) Workload-Erhebung (geplant) Studienabschlussbefragung (geplant) Absolventenbefragung Änderung eines Studiengangs Reakkreditierung eines Studiengangs Aufhebung eines Studiengangs Unterstützungsprozesse in Studium und Lehre Hochschuldidaktik Beratung und Betreuung Die Zentrale Studienberatung (ZSB) Das Eltern-Service-Büro (ESB) Studierenden- und Prüfungsverwaltung elearning PAUL

3 1 Prozesse in Studium und Lehre an der Universität Paderborn Ein weiterer Schritt zum Aufbau eines leistungsfähigen und umfassenden QMS im Bereich Studium und Lehre ist die Schaffung systematisch aufeinander bezogener Prozesse. Im Fokus steht die Qualität der hochschuleigenen studienbezogenen Prozesse für Studium und Lehre, die maßgeblich zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung beitragen. Die Darstellung der Prozesse schafft Transparenz bzgl. routinemäßiger Abläufe und Zuständigkeiten innerhalb der Universität. Die Prozesslandkarte (s. Abbildung 1) zeigt die Prozesse für Studium und Lehre der Universität Paderborn, die sich in Führungs-, Kern- und Unterstützungsprozesse gliedern. Mit dem Kernprozess erfüllt die Universität Paderborn ihren Bildungsauftrag. Bei den Führungsprozessen handelt es sich um hochschulsteuernde Prozesse, die die Qualität von Studium und Lehre langfristig sichern. Die Unterstützungsprozesse sind eng verbunden mit den Kern- und Führungsprozessen und unterstützen diese. Führungsprozesse Weiterentwicklung des Ziel- und Messsystems Strategische Steuerung Controlling Kernprozess Studium und Lehre Organisationsprozesse Strategische Ziele Einrichtung eines neuen Studiengangs Durchführung, Weiterentwicklung und Sicherung eines Studiengangs Aufhebung eines Studiengangs Lehrbetrieb Ergebnisse/ Ergebnisse/ Wirkungen Wirkungen Kernprozess Forschung Unterstützungsprozesse Beratung und Betreuung Studierenden- und Prüfungsverwaltung PAUL Hochschuldidaktik elearning Abbildung 1: Prozesslandkarte für Studium und Lehre an der Universität Paderborn 1.1 Führungsprozesse in Studium und Lehre Die Führungsprozesse setzen sich zusammen aus der strategischen Steuerung und der Weiterentwicklung des Ziel- und Messsystems. Die strategische Steuerung der qualitätssichernden Prozesse für Studium und Lehre ist eine Aufgabe des Präsidiums, die durch die Vizepräsidentin/ den Vizepräsidenten für Lehre, Studium und Qualitätsmanagement wahrgenommen wird. Die Weiterentwicklung des Ziel- und Messsystems wird durch das Consilium der Studiendekane (CStud) angestoßen. 3

4 1.2 Organisationsprozesse in Studium und Lehre Die Organisationsprozesse für Studium und Lehre umfassen u. a. die Prozesse: Einrichtung, Durchführung, Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Studiengängen sowie ggf. deren Aufhebung. Das Lehramt wird auf Bachelor- und Masterstrukturen umgestellt. Die Akkreditierung soll bis Wintersemester 2011/ 12 abgeschlossen sein. Nach einem ersten Verfahrensdurchlauf wird der Prozess der Reakkreditierung in das Handbuch aufgenommen Einrichtung eines neuen Studiengangs Der Prozess Einrichtung eines neuen Studiengangs gliedert sich in die Teilprozesse: Studiengangkonzept entwickeln und Einrichtungsantrag stellen, Prüfungsordnung erstellen, verabschieden und modellieren Akkreditierung vorbereiten, Akkreditierung durchführen Studiengangkonzept entwickeln und Einrichtungsantrag stellen Verfahren: Nach der Konzeption eines Studiengangs stellt die Fakultät einen Antrag auf Einrichtung eines Studiengangs, der vom Fakultätsrat beschlossen wird. Der verabschiedete Einrichtungsantrag wird an die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten für Lehre, Studium und Qualitätsmanagement gesandt, die/der den Einrichtungsantrag zwecks Prüfung an das Dezernat 3 weiterleitet. Nach Beschlussfassung 1 in der Kommission für Lehre, Studium und Qualitätsmanagement (LSQ) beschließt das Präsidium in Abstimmung mit dem Hochschulentwicklungsplan über die Einrichtung des neuen Studiengangs. Eine Genehmigung des Studiengangs durch das Präsidium erfolgt immer vorbehaltlich einer erfolgreichen Akkreditierung des Studiengangs. Ansprechpartnerin: Silke Tuschen, Weiterführende Informationen: Verfahrensablauf zur Entwicklung, Genehmigung, Implementierung, Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen an der Universität Paderborn gemäß dem Beschluss des Präsidiums vom (bei Dez. 3.1 anzufordern) Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss der KMK vom i. d. F. vom ) Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der KMK vom i. d. F. vom ) 1 Empfehlung der Kommission LSQ (ehemals SK). 4

5 Studiengangkonzepte entwickeln und Einrichtungsantrag stellen Fakultät, Institut, Department Hochschulgremien Verwaltung Daten, Dokumente Studiengangsverantwortliche/en wählen Fakultätsordnungen Konzeption eines Studiengangs Beratung Konzept Antrag auf Einrichtung eines Studiengangs erstellen PO erstellen und verabschieden Einrichtungsantrag Fakultätsrat ja VP LSQ leitet weiter / Verabschiedeten Einrichtungsantrag prüfen Beschlussfassung über Einrichtungsantrag? Einrichtungsantrag Kommission LSQ Empfehlung aussprechen Vorlage erstellen / ja Präsidium / Beschlussfassung? Beschlussvorlage erstellen Beschluss nein ja Einrichtungsantrag überarbeiten Genehmigung vorbehaltlich der erfolgreichen Akkreditierung / Akkreditierung vorbereiten - Fakultät - Kommission LSQ - Studierendensekr. - Zentrales Prüfungssekr. - Zentrale Studienberatung - International Office informieren 5

6 Prüfungsordnung erstellen, verabschieden und modellieren Verfahren: Im Rahmen der Entwicklung eines Studiengangs ist seitens der Fakultät eine Prüfungsordnung und ein Modulhandbuch zu erstellen, die die aktuelle Gesetzeslage sowie die Leitlinien des Senats berücksichtigen. Auf Grundlage der Prüfungsordnung und des Modulhandbuchs wird ein erstes Modellierungskonzept erstellt. Die vom Fakultätsrat verabschiedete Prüfungsordnung wird an die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten für Lehre, Studium und Qualitätsmanagement gesandt, die/der die Prüfungsordnung zwecks Prüfung an das Dez. 3/ weiterleitet. Nach Beschlussfassung in der Kommission für Lehre, Studium und Qualitätsmanagement (LSQ) stellt das Präsidium die vorläufige Rechtmäßigkeit fest. Es wird die vorläufige Rechtmäßigkeit festgestellt, da das Akkreditierungsverfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. Anschließend erfolgt die vorläufige Modellierung der Prüfungsordnung in PAUL. Ansprechpartnerin: Silke Tuschen, Weiterführende Informationen: Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der KMK vom i. d. F. vom ) Leitlinien des Senats für Studiengänge mit Leistungspunktsystem ( %20Studiengänge%20mit%20Leistungspunktsystem.pdf) Musterprüfungsordnung (jeweils aktuell bei Dez. 3.1 anzufordern) 6

7 Prüfungsordnung erstellen und verabschieden Fakultät, Institut, Department Hochschulgremien Verwaltung Daten, Dokumente Einrichtungsantrag stellen Prüfungsordnung und Modulhandbuch erstellen Erstes Modellierungskonzept erstellen Dieser Prozessschritt befindet sich derzeit noch im Abstimmungsprozess. Beratung Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Leitlinien des Senats PAUL Fakultätsrat Beschlussfassung? ja VP LSQ prüfen / Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Modellierungskonzept Kommission LSQ Empfehlung aussprechen Vorlage erstellen / Prüfungsordnung ggf. überarbeiten / Beschlussvorlage erstellen Beschluss Präsidium Prüfung auf Rechtmäßigkeit einschl. ihrer Vereinbarkeit mit dem Hochschulentwicklungsplan Präsidium Feststellung der vorläufigen Rechtmäßigkeit - Fakultät - Modellierer informieren Beschluss Dieser Prozessschritt befindet sich derzeit noch im Abstimmungsprozess. Prüfungsordnung Prüfungsordnung modellieren Prüfungsordnung modellieren PAUL Akkreditierung vorbereiten Dieser Prozessschritt befindet sich derzeit noch im Abstimmungsprozess. 7

8 Akkreditierung eines Studiengangs Gegenstand und Zielsetzung: Die Akkreditierung dient der Qualitätssicherung bei der Einführung neuer (Erstakkreditierung) und der Überprüfung bereits bestehender Studiengänge (Reakkreditierung). Die Akkreditierung, d.h. die Zertifizierung eines Studienganges, erfolgt nach Prüfung fachlich-inhaltlicher Mindeststandards, der Berufsrelevanz des zu vergebenden Abschlusses und der Kohärenz sowie Konsistenz der Gesamtkonzeption des Studienganges. Sie wird im Rahmen eines transparenten, formalisierten externen Begutachtungsverfahrens (peer review) befristet vergeben, so dass der Studiengang nach Ablauf einer bestimmten Zeit erneut überprüft werden muss. Verfahren: Der Prozess Akkreditierung eines Studiengangs gliedert sich in die Teilprozesse Akkreditierung vorbereiten und durchführen. Parallel zur Konzeption des Studiengangs ist der Ablauf des Akkreditierungsverfahrens zu planen. Dies beginnt mit der Wahl der Akkreditierungsagentur durch die Fakultät und sich daran anschließenden Vorgesprächen mit der Agentur. Seitens Dezernats 3 wird der Akkreditierungsvertrag angefordert und die Unterzeichung durch Präsidentin/Präsidenten, Dekanin/Dekan und Agentur koordiniert. Die Kosten der Akkreditierung trägt die Fakultät. Die Fakultät erstellt nach den Vorgaben der Agentur einen Akkreditierungsantrag, einschließlich Prüfungsordnung, Modulhandbuch und Diploma Supplement. Nach Verabschiedung des Akkreditierungsantrags im Fakultätsrat wird der Akkreditierungsantrag an die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten für Lehre, Studium und Qualitätsmanagement gesandt, die/der den Antrag zwecks Prüfung an das Dezernat 3 weiterleitet. Im Anschluss daran fertigt Dezernat 3 eine Vorlage für das Präsidium. Das Präsidium entscheidet über die Weiterleitung des Akkreditierungsantrags an die Agentur und bestätigt der Agentur gegenüber die im Akkreditierungsantrag angegebenen Kapazitäten. Die Stellungnahme der Agentur und der Gutachter zum Akkreditierungsantrag sowie die Beschlüsse der Akkreditierungskommission werden über die Verwaltung an die Fakultäten weitergeleitet. Die Vor-Ort-Begehung wird von der Fakultät direkt mit der Agentur unter Einbeziehung des Dezernats 3 vorbereitet. Das Auftaktgespräch im Rahmen der Vor-Ort- Begehung wird mit einer Vertreterin/eines Vertreters des Präsidiums und des Dezernats 3 sowie ggf. des Dekanats geführt. Zur Vorbereitung auf die Vor-Ort-Begehung ist ein Gespräch zwischen der Vertreterin/des Vertreters des Präsidiums und der Fakultät unter Einbeziehung von Dezernat 3 vorzusehen. Wird die Akkreditierung mit Auflagen ausgesprochen beschließt der Fakultätsrat die Maßnahmen zur Auflagenerfüllung. Die Anzeige der Auflagenerfüllung bei der Agentur erfolgt durch Dezernat 3. Sind aufgrund der formulierten Auflagen wesentliche Änderungen am Curriculum oder an der Prüfungsordnung notwendig, ist die Kommission für Lehre, Studium und Qualitätsmanagement sowie das Präsidium vor Anzeige der Auflagenerfüllung zu beteiligen. Nach Erhalt der Akkreditierungsurkunde wird die Prüfungsordnung dem Präsidium zur Feststellung der endgültigen Rechtmäßigkeit vorgelegt. Nach Feststellung der Rechtmäßigkeit wird die Prüfungsordnung durch Dezernat 3 an Dezernat 2 zur Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen gegeben. Nach erfolgreichem Abschluss des Akkreditierungsverfahrens findet ein Gespräch zwischen der Fakultät, Vizepräsidentin/Vizepräsidenten und Dezernat 3 statt, indem Erfahrungen bezüglich der Abläufe bei der Einrichtung des Studiengangs sowie beim Akkreditierungsverfahren ausgetauscht, Verbesserungsvorschläge gemacht und Vereinbarungen für die Zukunft getroffen werden. Zyklus: Befristung für die Dauer von fünf Jahren Ansprechpartnerin: Silke Tuschen, 8

9 Weiterführende Informationen: Qualitätssicherung in der Lehre (Beschluss der KMK vom ) ( Qualitaetssicherung-Lehre.pdf) Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung (Beschluss des Akkreditierungsrates vom ) Verfahrensablauf zur Entwicklung, Genehmigung, Implementierung, Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen an der Universität Paderborn gemäß dem Beschluss des Präsidiums vom (bei Dez. 3.1 anzufordern) Leitfäden der Akkreditierungsagenturen AQAS und ASIIN zur Erstellung eines Akkreditierungsantrags: o (Beschluss der Akkreditierungskommission vom ) o rundsaetze_studiengaenge_ pdf (Fassung vom ) 9

10 Akkreditierung vorbereiten Fakultät, Institut, Department Hochschulgremien Verwaltung Akkreditierungsagentur Daten, Dokumente Wahl der Akkreditierungsagentur Beratung informiert Akkreditierungsvertrag anfordern und weiterleiten Akkreditierungsvertrag Vorgespräche Vorgespräche Dekan/in Präsident/in, Akkreditierungsvertrag unterzeichnen Akkreditierungsvertrag unterzeichnen Akkreditierungsvertrag, Vorgaben der Akkreditierungsagentur Akkreditierungsantrag stellen Beratung Akkreditierungsantrag Fakultätsrat Beschlussfassung ja VP LSQ Akkreditierungsantrag prüfen Akkreditierungsantrag, Prüfungsordnung, Modulhandbuch Diploma Supplement Akkreditierungsantrag überarbeiten nein Beschlussfassung? Präsidium Beschlussvorlage erstellen ja Akkreditierungsantrag weiterleiten Akkreditierungsantrag bearbeiten Akkreditierungsantrag, Bestätigung der Kapazitäten Akkreditierung durchführen Dezernat 3 Weiterleiten an Fakultät Stellungnahme der Agentur zum Antrag und Beschluss der Akkreditierungskommission Beschluss der Akkreditierungskommission 10

11 Akkreditierung durchführen Fakultät, Institut, Department Hochschulgremien Verwaltung Akkreditierungsagentur Daten, Dokumente Marketingkonzept entwerfen Informationsaustausch Vor-Ort-Begehung vorbereiten Vor-Ort-Begehung vorbereiten Vor-Ort-Begehung (vorab Auftaktgespräch mit der Hochschulleitung) Fakultätsrat Akkreditierung erfolgt Auflagen Akkreditierung erfolgt Auflagen Auflagen Maßnahmen zur Auflagenerfüllung beschließen Urkunde ausstellen u. weiterleiten Die Urkunde wird zunächst befristet auf 9 bis 12 Monate ausgestellt. Prüfungsordnung abschließend modellieren Kommission LSQ Empfehlung aussprechen Wesentliche Änderungen? / ja nein Vorlage erstellen Auflagenerfüllung anzeigen Zur Überarbeitung weiterleiten nein Auflagenerfüllung anerkannt? Curriculum, Prüfungsordnung PAUL Präsidium Beschlussfassung Beschlussvorlage erstellen ja Neue Urkunde ausstellen Beschluss Fakultät Präsident/in Hochschule informieren + Urkunde weiterleiten Akkreditierungsurkunde Ggf. modellierte Prüfungsordnung überarbeiten Präsidium Beschluss Feststellung der endgültigen Rechtmäßigkeit / Beschlussvorlage erstellen Beschluss Dezernat 2 Studiengangsverantwortliche/er Dekanat, VP LSQ Abschlussgespräch Veröffentlichung der Prüfungsordnung Prüfungsordnung Aufnahme des Studienbetriebs Internetseiten aktualisieren Studiengangsverantwortliche/er Alle Lehrenden über neuen Studiengang, Prüfungsordnung informieren Dekan/in - Zentrales Prüfungssekretariat, - Studierendensekretariat, - Zentrale Studienberatung, - International Office informieren Meldung an das zuständige Ministerium Anmeldung beim Hochschulkompass (HRK) Prüfungsordnung, Modulhandbuch 11

12 1.2.2 Durchführung, Weiterentwicklung und Sicherung eines Studiengangs Zur Durchführung und Weiterentwicklung von Studiengängen stehen qualitätssichernde und verbessernde Instrumente zur Verfügung. Nachfolgend werden sowohl an der Universität Paderborn bereits etablierte als auch im Rahmen des Qualitätsmanagements geplante Instrumente aufgeführt. Abschließend wird der Prozess zur Überprüfung bereits bestehender Studiengänge (Reakkreditierung) dargestellt Studentische Veranstaltungsbewertung Gegenstand und Zielsetzung: Die studentische Veranstaltungsbewertung (studentische Lehrveranstaltungskritik (SVK)) dient an der Universität Paderborn der Qualitätssicherung der Lehre und insbesondere der Verbesserung der didaktischen Qualität. Sie ist in diesem Sinne Feedback-Instrument für die Lehrenden sowie für die Fächer und Fakultäten insgesamt. Die Ergebnisse der Befragungen werden diskutiert und können in Maßnahmen der Beratung und der didaktischen Weiterqualifizierung münden. Eine hierüber hinausgehende Verwendung, wie z. B. eine Berücksichtigung bei der Mittelverteilung, liegt derzeit im Ermessen der Fakultäten und Fächer selbst. Die Organisation erfolgt in der Regel durch studentische Vertreter, unterstützt durch eine zentrale studentische Arbeitsgruppe (SVK-Team), die der Vizepräsidentin/ dem Vizepräsidenten für Lehre, Studium und Qualitätsmanagement unterstellt ist und die das hochschulweit eingesetzte Datenerfassungs- und Auswertungssystem EvaSys betreut. Grundlage der Evaluation der Lehre bilden die Daten der Lehrveranstaltungen. Die Daten werden mittels generierter Fragebögen über das Evaluationssystem EvaSys erfasst. Neben einigen demographischen Informationen wird die Zufriedenheit der Studierenden mit der Aufbereitung und Darbietung des Lehrstoffs erhoben. Innerhalb der Fragebögen werden Fragen zu folgenden Themen gestellt: - Inhaltliche und zeitliche Konzeption der Lehrveranstaltung, - Didaktische Umsetzung der Lehr- /Lerninhalte, - Motivation und Kenntnisstand der Studierenden, - Medieneinsatz, - Betreuung der Studierenden durch die Lehrperson, - Raumbedingungen, - Umfang und Schwierigkeitsgrad der Lehrveranstaltung, - Gesamtbewertung der Veranstaltung, - Demographische Angaben. Verfahren: Der Grundablauf der studentischen Lehrveranstaltungsbewertung ist, trotz z. T. unterschiedlicher Handhabung, in allen Fakultäten gleich: Zu Beginn des jeweiligen Semesters werden den Fakultätsverantwortlichen vom SVK-Team die aktuellen Fragebögen mit der Bitte um Durchsicht und ggf. Verbesserung zugesandt. Gleichzeitig werden diese darum gebeten, die zu evaluierenden Veranstaltungen in das System einzupflegen oder dem SVK-Team eine Veranstaltungsliste im CSV-Format zuzusenden, die dann eingepflegt wird. Sind die Veranstaltungen eingepflegt, werden die Umfragen von den Fakultätsverantwortlichen oder vom SVK-Team generiert. Jeder Veranstaltung wird ein Fragebogen zugeordnet. Die Bogeninhalte können für Vorlesung, Seminar, Übung etc. variieren. Dies ist abhängig von der Art der Durchführung und den Wünschen der einzelnen Fakultäten. Es können nur die Fragebögen ausgewertet werden, die einer Veranstaltung zugeordnet sind. Diese Zuordnung erfolgt direkt über den Fragebogen selbst oder ein der Veranstaltung zugeteiltes Deckblatt. Die generierten Fragebögen stehen den Fakultätsverantwortlichen über die Weboberfläche von EvaSys zur Verfügung oder können Ihnen vom SVK-Team zugesandt werden. Sie werden entweder vom SVK-Team oder von den Fakultätsverantwortlichen selbst in Druck gegeben. Anschließend wird die Veranstaltungskritik durchgeführt. Beim Deckblattverfahren tragen die 12

13 Fakultätsverantwortlichen dafür Sorge, dass die Bögen nach Veranstaltung sortiert erfasst werden können. Die ausgefüllten Fragebögen werden an das SVK-Team weitergeleitet und dort elektronisch erfasst. Nach der Erfassung wird geprüft, ob diese ordnungsgemäß erfolgt ist, und wo ggf. Fehlerquellen eine Erfassung unmöglich gemacht haben. Können Fehlerquellen behoben werden, erfolgt eine Nacherfassung. Um die handschriftlichen Kommentare eines Fragebogens aufzubereiten, wird in der Regel das Anonymisieren (Abtippen der Kommentare) von den Fakultätsverantwortlichen vorgenommen, alternativ werden die Freitexte als gescannte Bilder in den Auswertungsbericht eingefügt. Für die Auswertung der Daten bzw. den Versand der von EvaSys generierten Auswertungsberichte tragen die Fakultätsverantwortlichen Sorge, da es hier fakultätsspezifische Unterschiede gibt. Dies gilt auch für die weitere Verwendung der Daten und deren Speicherung. Sowohl die fakultätsspezifische als auch die allgemeine Vorgehensweisen des SVK-Teams wurden mit dem Datenschutzbeauftragten der Universität Paderborn abgesprochen und als datenschutzrechtlich unbedenklich eingestuft. Zyklus: Die studentische Lehrveranstaltungsbewertung findet i. d. R. Mitte bis Ende des jeweiligen Semesters statt. Ansprechpartner: SVK-Team Raum: B1.234 Tel.: des SVK-Teams: Ansprechpartnerin in der Zentralen Hochschulverwaltung: Wiebke Lamprecht, 13

14 Studentische Lehrveranstaltungsbewertung der Universität Paderborn Erhebung der Daten allg. Fakultätsverantwortliche, Fachschaften SVK Fakultäten Dokumente/ Daten Ablauf SVK mit Fakultätsverantwortlichen, Fachschaften absprechen Neue Fakultätsverantwortliche schulen Fragebögen aktualisieren Fragebogen Fragebögen durchsehen Musterfragebögen an Fakultätsverantwortliche weiterleiten Fragebögen ggf. verbessern Veranstaltungen erfassen Zu evaluierende Veranstaltungen einpflegen Veranstaltungsd atenbank EvaSys Fragebögen generieren Fragebogen Fragebögen veranstaltungsspezifisch verteilen Fragebögen drucken Fragebögen in den Veranstaltungen ausgeben und ausgefüllte Fragebögen einsammeln Ausgefüllte Fragebögen an das SVK- Team weiterleiten Ausgefüllte Fragebögen veranstaltungsspezifisch scannen EvaSys Fehlerhafte Scans durchsehen, Fehlerquellen beheben Gegebenenfalls handschriftliche Kommentare aufbereiten (Anonymisierung der offenen Fragen) Fehlgeschlagene Scans nacherfassen Auswertung der erhobenen Daten Regelmäßig wiederkehrende Aufgaben Pflege des EvaSys-Systems (Updates, Sicherung, etc.) EvaSys Ansprechpartner für Fakultäten, Verwaltung, etc. Überwachung der Automatismen, etwa Systembereinigung, Sicherung 14

15 Studierendenbefragung (geplant) Studierendenbefragungen finden an der Universität Paderborn derzeit nur unsystematisch statt. Die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes ist geplant Workload-Erhebung (geplant) Das Instrument ist im Rahmen des QMS geplant Studienabschlussbefragung (geplant) Das Instrument ist im Rahmen des QMS geplant Absolventenbefragung Gegenstand und Zielsetzung: Die Absolventenbefragung dient der systematischen Betrachtung von Erfahrungen und Bedürfnissen der Absolventinnen und Absolventen beim Übergang von der Hochschule in den Arbeitsmarkt. Die Rückmeldung der Absolventinnen und Absolventen ist für die Universität Paderborn eine wichtige Quelle, um die Studienbedingungen den Bedürfnissen der Studierenden anzupassen. Die gewonnen Informationen bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten für die Hochschulentwicklung und die Angebotsverbesserung der Universität und ihrer Serviceeinrichtungen. Sie können als Informationsgrundlage für die Studiengangsentwicklung und -evaluation dienen und Auskunft über die Employability der Absolventen geben. Erkenntnisse über Studien- und Berufsverläufe können die Beratung von Studienberatung und Career Service verbessern. Absolventenbefragungen können aber auch einen Beitrag zum Aufbau von Datenbanken für die Alumni-Arbeit leisten und das Hochschulmarketing unterstützen. Verfahren: Nach ersten fächergruppenbezogenen Absolventenbefragungen 2000/2001 und 2004 verstetigt die Universität Paderborn derzeit die Befragung ihrer Absolventinnen und Absolventen zu ihren Übergängen in die Erwerbstätigkeit. Seit 2007 befragt die Hochschule zentral jahrgangsweise (nach Prüfungsjahren) alle Absolventinnen und Absolventen. Befragungszeitpunkt ist jeweils anderthalb bis zwei Jahre nach Studienabschluss. Der standardisierte Fragebogen enthält Fragen zu Studienverlauf, Studienbedingungen, Kompetenzerwerb und Ausbildungszufriedenheit, Übergang Hochschule Arbeitsmarkt, Berufsverlauf, berufliche Orientierung und Arbeitszufriedenheit. Er wurde im Kooperationsprojekt Studienbedingungen und Berufserfolg unter Leitung des INCHER Kassel entwickelt. Es ist geplant die Absolventen vier bis fünf Jahre nach Studienabschluss ein zweites Mal zu befragen. Auswertung und Rückmeldung: Derzeit werden die Befragungsergebnisse auf Hochschulebene aggregiert nach Fakultäten vergleichend dargestellt. Für die Absolventen von Lehramtsstudiengängen und Promovierte wurden Sondergruppen gebildet. Zyklus: jährlich Ansprechpartnerin: Wiebke Lamprecht, Weiterführende Informationen: 15

16 Änderung eines Studiengangs Verfahren: Beabsichtigte Änderungen am Studiengang bzw. an der Prüfungsordnung werden dem Dezernat 3 und dem zeitnah mitgeteilt, damit eine Vorprüfung durchgeführt werden kann. Bei Änderungen wesentlicher Art im Sinne der Akkreditierungsagentur ist die Agentur nach Beschlussfassung im Fakultätsrat über die Änderungen und vor Beschlussfassung im Präsidium zu beteiligen. Änderungen am Studiengang werden durch eine Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung (Änderungssatzung) vorgenommen. Die vom Fakultätsrat verabschiedete Änderungssatzung wird an die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten für Lehre, Studium und Qualitätsmanagement gesandt, die/der die Änderungssatzung zwecks Prüfung an das Dezernat 3/ weiterleitet. Nach Empfehlung der Kommission für Lehre, Studium und Qualitätsmanagement stellt das Präsidium die Rechtmäßigkeit der Änderungssatzung fest und die Änderungssatzung wird durch das Dezernat 3 an Dezernat 2 zur Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen gegeben. Ansprechpartnerin: Silke Tuschen, Weiterführende Informationen: Verfahrensablauf zur Entwicklung, Genehmigung, Implementierung, Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen an der Universität Paderborn gemäß dem Beschluss des Präsidiums vom (bei Dez. 3.1 anzufordern) Muster-Änderungssatzung (jeweils aktuell bei Dez. 3.1 anzufordern) 16

17 Änderungen am Studiengang Fakultät, Institut, Department Hochschulgremien Verwaltung Akkreditierungsagentur Daten, Dokumente Änderungen mitteilen Vorprüfung durchführen Beteiligung unter bestimmten Voraussetzungen Fakultätsrat Satzung zur Änderung der PO verabschieden VP LSQ / Satzung zur Änderung der PO prüfen Beteiligung der Akkreditierungs agenturen Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung Satzung zur Änderung der PO überarbeiten ja Änderungen? nein Kommission LSQ Empfehlung aussprechen / Vorlage erstellen Agentur teilt Entscheidung mit Präsidium Beschluss Feststellung der Rechtmäßigkeit Beschlussvorlage erstellen / Beschluss Dekan/in Alle Lehrenden über Änderungen der PO informieren - Zentrales Prüfungssekr. - Studierendensekr. - International Office - Dezernat Zentrale Studienberatung informieren Veröffentlichung der Satzung zur Änderung der PO Dezernat 2.4 Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung 17

18 Beteiligung der Akkreditierungsagenturen Fakultät, Institut, Department Hochschulgremien Akkreditierungsagentur Daten, Dokumente Beteiligung der Akkreditierungsagentur AQAS Strukturelle Veränderungen? nein Siehe Änderungen am Studiengang ja Mitteilung weiterleiten Agentur prüft und entscheidet Ggf. Nachakkreditierungsverfahren einleiten Hochschule Entscheidung mitteilen Beteiligung der Akkreditierungsagentur ASIIN wesentliche Änderungen? nein ja Siehe Änderungen am Studiengang Formlosen Antrag stellen Prüfung durch zuständigen Fachausschuss Formloser Antrag Wesentliche Änderung? Fachausschuss Hochschule Entscheidung mitteilien Siehe Änderungen am Studiengang nein ja Änderung beeinträchtigt nicht die bestehende Akkreditierung Ggf. Einschätzung der Gutachter einholen ja Fachausschuss Empfehlung aussprechen verbindliche Entscheidung treffen Akkreditierungskommission Akkreditierungskommission Empfehlung aussprechen verbindliche Entscheidung treffen Hochschule Entscheidung mitteilen Neues Akkreditierungsverfahren einleiten Hochschule Entscheidung mitteilen Akkreditierung vorbereiten Änderungen am Studiengang 18

19 Reakkreditierung eines Studiengangs Gegenstand und Zielsetzung: Im Rahmen der Reakkreditierung werden bereits bestehende Studiengänge hinsichtlich ihrer Qualität überprüft, formal ähnlich wie bei der Akkreditierung. Bei positiver Entscheidung wird der Studiengang für einen bestimmten Zeitraum zertifiziert. Verfahren: Der Prozess Reakkreditierung eines Studiengangs gliedert sich in die Teilprozesse Reakkreditierung vorbereiten und durchführen. Die Reakkreditierung soll vor Ablauf der bestehenden Akkreditierung abgeschlossen sein. Die Fakultät stellt ca. 2 Jahre vor Ablauf der Akkreditierungsfrist einen formlosen Antrag auf Einleitung des Reakkreditierungsverfahrens. Nach Beschlussfassung im Fakultätsrat wird der Antrag auf Einleitung des Reakkreditierungsverfahrens an die Vizepräsidentin/ den Vizepräsidenten für Lehre, Studium und Qualitätsmanagement gesandt, die/ der den Antrag an das Dezernat 3 zwecks Erstellung einer Vorlage für die Präsidiumsentscheidung weiterleitet. Nach Beschlussfassung im Präsidium über die Einleitung des Reakkreditierungsverfahrens ist Kontakt mit einer Akkreditierungsagentur aufzunehmen und die Zeitplanung der Reakkreditierung festzulegen. Seitens Dezernats 3 wird der Reakkreditierungsvertrag angefordert und die Unterzeichnung durch die Präsidentin/ den Präsidenten, die Dekanin/ den Dekan und Agentur koordiniert. Die Kosten der Reakkreditierung trägt die Fakultät. Diese erstellt nach Vorgaben der Agentur einen Reakkreditierungsantrag. Nach Verabschiedung des Reakkreditierungsantrags im Fakultätsrat wird der Reakkreditierungsantrag an die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten für Lehre, Studium und Qualitätsmanagement gesandt, die/ der den Antrag zwecks Prüfung an das Dezernat 3 weiterleitet. Bei Änderungen am Curriculum des Studiengangs sowie bei Änderungen an der Prüfungsordnung fertigen Dezernat 3 und eine Vorlage für die Kommission für Lehre, Studium und Qualitätsmanagement, die über die Prüfungsordnung berät und empfiehlt. Nach der Empfehlung in der Kommission für Lehre, Studium und Qualitätsmanagement stellt das Präsidium die vorläufige Rechtmäßigkeit der Prüfungsordnung fest, da das Reakkreditierungsverfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. Gleichzeitig entscheidet das Präsidium über die Weiterleitung des Reakkkreditierungsantrags an die Agentur und bestätigt der Agentur gegenüber die im Reakkreditierungsantrag angegebenen Kapazitäten. Zur Durchführung von Reakkreditierungsverfahren siehe Prozess Akkreditierung durchführen. Zyklus: Befristung bis zu sieben Jahre Ansprechpartnerin: Silke Tuschen, Weiterführende Informationen: Qualitätssicherung in der Lehre (Beschluss der KMK vom ) ( Qualitaetssicherung-Lehre.pdf) Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung (Beschluss des Akkreditierungsrates vom ) Verfahrensablauf zur Entwicklung, Genehmigung, Implementierung, Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen an der Universität Paderborn gemäß dem Beschluss des Präsidiums vom (bei Dez. 3.1 anzufordern) Leitfäden der Akkreditierungsagenturen AQAS und ASIIN zur Erstellung eines Reakkreditierungsantrags: o o rundsaetze_studiengaenge_ pdf 19

20 Reakkreditierung vorbereiten Fakultät, Institut, Department Hochschulgremien Verwaltung Akkreditierungsagentur Daten, Dokumente Dekan/in Fakultätsrat Antrag auf Einleitung des Reakkreditierungsverfahrens Beschlussfassung VP LSQ Beschlussvorlage erstellen Formloser Antrag Präsidium Beschlussfassung Fakultät informieren, beraten Wahl der Akkreditierungsagentur informiert Reakkreditierungsvertrag anfordern und weiterleiten Reakkreditierungsvertrag Vorgespräche Vorgespräche Dekan/in Präsident/in Akkr.agentur Reakkreditierungsantrag stellen und PO, Curriculum, Modulhandbuch, Modellierungskonzept überarbeiten Fakultätsrat Beschlussfassung Reakkreditierungsvertrag unter- VP LSQ Beratung Reakkreditierungsantrag, PO, Modulhandbuch, Modellierungskonzept prüfen zeichnen Reakkreditierungsantrag, Prüfungsordnung, Modulhandbuch Diploma Supplement, Modellierungskonzept PAUL PO, Curriculum, Modulhandbuch, Modellierungskonzept überarbeiten ja Änderungen? Kommission LSQ Empfehlung aussprechen Präsidium Prüfung auf Rechtmäßigkeit einschl. ihrer Vereinbarkeit mit HEP nein / Vorlage erstellen Beschlussvorlage erstellen / Hochschulentwicklugnsplan (HEP) Beschluss Feststellung der vorläufigen Rechtmäßigkeit Reakkreditierungsantrag + Bestätigung der Kapazitäten weiterleiten Reakkreditierungsantrag bearbeiten Beschluss - Zentrales Prüfungssekr. - Studierendensekr. informieren Reakkreditierung durchführen siehe Akkreditierung durchführen 20

21 1.2.3 Aufhebung eines Studiengangs Verfahren: Die Aufhebung eines Studiengangs erfolgt durch eine Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung (Änderungssatzung). Die vom Fakultätsrat verabschiedete Änderungssatzung wird an die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten für Lehre, Studium und Qualitätsmanagement gesandt, die/ der die Änderungssatzung zwecks Prüfung an das Dezernat 3/ weiterleitet. Nach Empfehlung in der Kommission für Lehre, Studium und Qualitätsmanagement stellt das Präsidium die Rechtmäßigkeit der Änderungssatzung fest und legt den Aufhebungszeitpunkt des Studiengangs fest. Nach Beschlussfassung im Präsidium wird die Änderungssatzung durch Dezernat 3 an Dezernat 2 zur Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen gegeben. Ansprechpartnerin: Silke Tuschen, Weiterführende Informationen: Muster-Änderungssatzung (jeweils aktuell bei Dez. 3.1 anzufordern) 21

22 Studiengang aufheben Fakultät, Institut, Department Hochschulgremien Verwaltung Akkreditierungsagentur Daten, Dokumente Antrag auf Aufhebung eines Studiengangs stellen Vorprüfung durchführen Fakultätsrat Satzung zur Änderung der PO verabschieden VP LSQ / Satzung zur Änderung der PO prüfen Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung Satzung zur Änderung der PO überarbeiten ja Änderungen? nein Kommission LSQ / Empfehlung Vorlage erstellen aussprechen Präsidium Beschluss Feststellung der Rechtmäßigkeit + Aufhebungszeitpunkt festlegen / Beschlussvorlage erstellen Beschluss Dekan/in Alle Lehrenden über Aufhebung des Studiengangs informieren - Zentrales Prüfungssekr. - Studierendensekr. - International Office - Dez Zentrale Studienberatung informieren Veröffentlichung der Satzung zur Änderung der PO Dezernat 2.4 Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung 22

23 1.3 Unterstützungsprozesse in Studium und Lehre Hochschuldidaktik Gegenstand und Zielsetzung: Die Hochschuldidaktik Paderborn ist die hochschuldidaktische Einrichtung der Universität Paderborn. Sie ist in der Stabsstelle Bildungsinnovationen und Hochschuldidaktik" bei der Vizepräsidentin/ dem Vizepräsidenten für Studium, Lehre und Qualitätsmanagement angesiedelt und wird von dort aus evaluiert und koordiniert. Die hochschuldidaktische Weiterbildungsprogramm Professionelle Lehrkompetenz für die Hochschule soll beitragen zur Verbesserung und Sicherung der Qualität der Lehre für Studierende für Lehrende (zusätzliche Chancen der berufsbegleitenden Qualifizierung für den wissenschaftlichen Nachwuchs) durch die Entwicklung und Implementierung neuer und innovativer Methoden für die Hochschullehre Verbesserung beruflicher Karrierechancen des wissenschaftlichen Nachwuchses (durch eine fundierte Grundqualifizierung und den Erhalt eines anerkannten Zertifikats, das den Nachweis der pädagogischen Eignung unterstützt im Hochschulgesetz NRW ( 36 Abs. 1) als Einstellungsvoraussetzung für Hochschullehrer gefordert. Verfahren: Teilnahme/Teilnehmer: Das Programm richtet sich an alle Lehrenden der Universität Paderborn, insbesondere an den wissenschaftlichen Nachwuchs. An der hochschuldidaktischen Qualifizierung Interessierte sowie neue Lehrende der Universität Paderborn können sich zunächst genauer über das Programm Professionelle Lehrkompetenz für die Hochschule informieren. Dieses erfolgt einerseits über den Webauftritt der Stabsstelle ( sowie direkt durch ein persönliches Gespräch. Nach einer Erstberatung mit den Mitarbeitern der Hochschuldidaktik Paderborn erfolgt eine Vereinbarung über die Länge und die konkreten Inhalte der Weiterbildung gemeinsam mit der zuständigen Fakultät. Programmablauf: Das Weiterbildungsprogramm besteht aus Workshops, Praxisbegleitung mit Beratung bzw. Hospitationen sowie Lehrpräsentationen, eigenen innovativen Lehr-/ Lernprojekten und schriftlicher Dokumentation und Reflexion. Die Weiterbildung ist berufsbegleitend konzipiert und kann in einem Zeitraum von 2-4 Jahren absolviert werden. Das Programm umfasst insgesamt Arbeitseinheiten (AE = 45 Min.). Es besteht aus drei curricular aufeinander abgestimmten Modulen (jeweils AE; Basis-; Erweiterungs- und Vertiefungsmodul) und schließt mit einem Gesamtzertifikat ab. Interessierte Lehrende müssen sich nicht sofort zum Erwerb des Zertifikats entschließen; jede besuchte Veranstaltung wird einzeln bescheinigt, die Module werden ebenfalls einzeln zertifiziert. Die Lehrenden können sich so auch erst nach dem Besuch einiger Hochschuldidaktik Veranstaltungen für ein Zertifikat entscheiden. Die drei Module setzen inhaltliche Schwerpunkte. Ziel ist es, diejenigen Kompetenzen zu fördern, die Lehrende in der Hochschule zur professionellen Ausgestaltung ihrer Aufgabenbereiche in der Lehre benötigen (Lehren und Lernen; Prüfen und Bewerten; Studierende beraten; Evaluieren; Innovationen in Lehre und Studium entwickeln). Zu Beginn der Weiterbildung erfolgt ein Beratungsgespräch, in welchem zunächst allgemeine und persönliche Ziele der Weiterbildung vereinbart werden. Gemeinsam mit der Veranstaltung Lehren und Lernen (Startworkshop, Praxisphase, Abschlussworkshop) bilden diese Elemente den Kern des Paderborner Basismoduls und sind als Einstieg in das Weiterbildungsprogramm daher obligatorisch. Insgesamt ist das Programm so flexibel angelegt, dass ein hohes Maß an Bedarfsorientierung und Nutzbarkeit gegeben ist. Darüber hinaus werden allgemeine Workshops zu akademischen Schlüsselqualifikationen angeboten, die nicht im engeren Sinn eine hochschuldidaktische Qualifizierung darstellen. Diese können nur in einem begrenzten Umfang angerechnet werden. 23

24 Qualitätssicherung: Das Weiterbildungsangebot orientiert sich an den internationalen und nationalen Standards für hochschuldidaktische Weiterbildung. Es folgt den Leitlinien zur Modularisierung und Zertifizierung hochschuldidaktischer Weiterbildung des Fachverbands der professionellen Hochschuldidaktik in Deutschland (AHD) sowie den im Netzwerk Hochschuldidaktik NRW vereinbarten Standards. Die Veranstaltungen werden regelmäßig evaluiert, und zwar mit Hilfe von standardisierten Feedbackbögen, ggf. ergänzt durch intensive Gespräche mit teilnehmenden Lehrenden oder teilnehmender Beobachtung. Kooperationen: Die Hochschuldidaktik Paderborn ist Mitglied im Netzwerk Hochschuldidaktik NRW. Die dort zusammengeschlossenen hochschuldidaktischen Einrichtungen an Universitäten in NRW haben den Rahmen des Programms Professionelle Lehrkompetenz für die Hochschule gemeinsam entwickelt und dabei Spielräume für hochschulspezifische Ausgestaltungen und Regelungen gelassen. Die gegenseitige Nutzbarkeit und Anerkennung von Weiterbildungsangeboten ist sichergestellt. Zur Erweiterung ihrer Weiterbildungsangebote haben die hochschuldidaktischen Einrichtungen der Universitäten Paderborn und Kassel eine Kooperation vereinbart. Lehrende beider Hochschulen können damit auch gegenseitig Angebote der Hochschuldidaktik in Kassel und Paderborn nutzen. Zyklus: Obligatorisch zum Einstieg in das Weiterbildungsprogramm ist die Teilnahme am Workshop Lernen und Lehren, der aus zwei Präsenzphasen und einer dazwischen liegenden Praxisphase besteht. Dieser Workshop wird in jedem Semester mindestens einmal angeboten. Weiterhin werden in jedem Semester mindestens je ein Workshop aus den Themenbereichen Lehren und Lernen, Prüfen und Bewerten, Studierende beraten und Evaluieren angeboten. Zusätzlich finden weitere Workshops aus diesen Themengebieten oder aus dem Bereich innovative Entwicklung statt. Diese sind in erster Linie den Modulen I und II zuzuordnen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die die ersten beiden Module bereits abgeschlossen haben, können jederzeit nach Absprache mit der Hochschuldidaktik ihr Projekt für Modul III beginnen. Somit können alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer in jedem Semester in das Weiterbildungsprogramm einsteigen und an ihren Weiterbildungsstand zugeschnittene Veranstaltungen aus fast allen Themenbereichen besuchen. Jährlich erhalten die zuständigen Fakultäten einen Datenreport über die Weiterbildungszusagen sowie die Inanspruchnahme von Weiterbildungsangeboten. In regelmäßigen Abständen wird das Finanzierungsmodell gemeinsam von der Hochschulleitung und den Fakultäten überprüft und ggf. angepasst. Ansprechpartner: Stabsstelle Bildungsinnovation und Hochschuldidaktik angesiedelt bei der Vizepräsidentin/ dem Vizepräsidenten für Studium, Lehre und Qualitätsmanagement Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) bildungsinnovationen@uni-paderborn.de Weiterführende Informationen: Programmbroschüre des Netzwerks Hochschuldidaktik NRW (wird gerade überarbeitet) Netzwerkflyer (wird gerade überarbeitet) 24

25 1.3.2 Beratung und Betreuung Der Unterstützungsprozess Beratung und Betreuung wird von unterschiedlichen Stellen an der Universität Paderborn wahrgenommen. Sowohl die Fakultäten als auch die Zentrale Studienberatung (ZSB) und das Eltern-Service-Büro (ESB) beraten und betreuen Studieninteressierte und Studierende zu den verschiedenen Phasen des Studiums Die Zentrale Studienberatung (ZSB) Die ZSB übernimmt in diesem Kontext die Beratung und Betreuung von Studieninteressierten und Studierenden in allgemeinen Fragen rund ums Studium sowie bei psychosozialen Fragen. Dafür stehen verschiedene adressatenbezogene Angebote bereit, deren Qualität regelmäßig durch geeignete Instrumente überwacht wird. Die zentrale Studienberatung ist ein überfachlicher Beratungsservice für Studieninteressierte und Studierende an der Universität Paderborn. Den Ratssuchenden stehen persönliche Ansprechpartner sowie medial aufbereitete Informationen zur Verfügung. a) Allgemeine und psychosoziale Beratung Gegenstand und Zielsetzung: Die Studienberatung informiert über Studienmöglichkeiten, Rahmenbedingungen des Studiums, Zugangsvoraussetzungen, Studien- und Prüfungsordnungen, Förderungsmöglichkeiten, berät in Fragen der Studienwahl, Entscheidungsfindung und Reflektion der Neigung bzw. Eignung für einen Studiengang, bei Fachwechsel bzw. Hochschulwechsel und bei Studienabbruch unterstützt bei Studienplanung und Organisation des Studiums gibt Orientierung zum Studium, zu Ansprechpartnern und Institutionen an der Universität Paderborn begleitet bei studienbedingten und persönlichen Problemlagen (z.b. Ängste, Motivationskrisen, Arbeitsstörung, Kontaktprobleme, Konflikte mit Eltern, Partnern etc.). Zur Absicherung einer regelhaften, verlässlichen und transparenten Studien(gangs)beratung. (Zielkategorie 7.2 des uniweiten Qualitätsmanagements) werden folgende Maßnahmen ergriffen: Die Entwicklung in den Studiengängen verfolgt die ZSB durch die Teilnahme an Sitzungen der Kommission für Lehre, Studium und Qualitätsmangement (LSQ) und des Ausschusses für Lehrerbildung. Bei verwaltungsbezogenen Fragen wird auf die entsprechenden Verwaltungseinheiten verwiesen. Es wird eine Übersicht zu Ansprechpartner in den Studiengängen geführt und pro Semester durch Rücksprache mit den Fakultäten aktualisiert. Es finden regelmäßige Treffen mit Vertretern der Studiengänge (Studienfachberater, Dekane, Studiengangsmanager etc.) zur Auswertung gemeinsam durchgeführter Aktivitäten (Studieneingangsphase, Messebeteiligung) und aktuellen Entwicklungen im Studiengang statt. Die ZSB ist zu festen Öffnungszeiten erreichbar, die Studienberater bieten Sprechzeiten (mit und ohne Voranmeldung an). Die Aufgaben und Ansprechpartner der ZSB sind nach außen bekannt gemacht (auf der Internetseite, in Informationsmaterialien, in den Räumen der ZSB). Bei Informationen, die durch die ZSB zusammengestellt werden, wird die Rückverfolgbarkeit gewährleistet (Kennzeichnung der Herausgeberschaft mit Datum). Ablauf und Organisation: Als erste Anlaufstelle in der ZSB fungiert das Info-Büro, in dem Informationsmaterialen bereitgehalten, Kurzauskünfte erteilt und Termine für persönliche Beratungsgespräche vergeben werden. Das Info-Büro wird von Studentischen Hilfskräften und einer Sachbearbeiterin betreut. 25

26 Eine tiefergehende Beratung erfolgt durch die Studienberater sowohl in persönlichen Gesprächen in den Räumen der ZSB, telefonisch oder per . Sie wird unterstützt durch ein Selbstinformationsangebot auf den Internetseiten der ZSB (Informationsbroschüren, FAQ-Liste, Verlinkung zu den Fakultäts- und Institutsseiten). Die Ratsuchenden können die ZSB zu den offenen Sprechzeiten ohne Voranmeldung aufsuchen oder einen Gesprächstermin mit einem Studienberater vereinbaren. Auswertung und Rückmeldung: Kontaktstatistik des Info-Büros (zu Mail-Anfragen, Telefonanfragen, Besucheraufkommen) Beratungsstatistik: Dokumentation der Beratungsgespräche durch Erfassung von Themen und Sozialdaten wie Geschlecht, Semester, Schulabschluss der Ratsuchenden (für allgemeine und psychosoziale Beratung getrennt) Feedback-Fragebogen für Ratsuchende (Fragebögen liegen am Ausgang der ZSB und können anonym ausgefüllt werden, es finden in jedem Semester gezielte Befragungsaktionen statt) Feedbackmöglichkeit für Mails: jede Antwort enthält einen Link zu einem kurzen Onlinefragebogen zur Einschätzung wie hilfreich die Antwort war (geplant) Feedbackmöglichkeit für FAQ-Liste: Am Ende jeder Antwort kann Informationsgehalt und Verständlichkeit auf einer Skala eingeschätzt werden (geplant) Regelmäßige Treffen mit den Fachstudienberatern ( Runder Tisch Studienberatung, Kontaktgespräche mit einzelnen Fachvertretern) (geplant) Integration einer Abfrage in Studierendenbefragungen (geplant) Zyklus: kontinuierlich Ansprechpartner: Barbara Sawall, Christoph Bäcker, Jörn Sickelmann, Dr. Yvonne Salman, ZSB Weiterführende Informationen: Feedback-Fragebogen, monatliche Auswertung Onlinefragebogen, monatliche Auswertung Beratungsstatistik Erfassungs- und Auswertungsprogramm, jährliche Auswertung Kontaktstatistik des Info-Büros, jährliche Auswertung Ergebnisprotokolle der Treffen mit Fachstudienberatern b) Studieneingangsphase Start ins Studium Gegenstand und Zielsetzung: In jedem Semester wird in der Woche vor Studienbeginn die Studieneingangsphase Start ins Studium angeboten (auch Orientierungsphase genannt). Sie soll Studienanfänger(inne)n den Einstieg ins Studium durch Beratungs- und Orientierungsangebote erleichtern. Nach einer Begrüßung und allgemeinen Einführung in die Universität im Audimax werden die Erstsemester in fach- und studiengangsbezogene Kleingruppen eingeteilt und von Studierenden aus höheren Semestern (Teamer) bei der Planung und Organisation des Studiums, bei der Zusammenstellung des Stundenplans für das erste Semester sowie bei der Orientierung in der Hochschule unterstützt. Zur Absicherung einer studiengangs- und adressatengerechten Studieneingangsphase (Zielkategorie 7.3 des uniweiten Qualitätsmanagements) werden folgende Maßnahmen getroffen: nach einer gemeinsamen Eröffnung werden für jeden Studiengang gesonderte Veranstaltungen angeboten, die Studieneingangsphase wird durch erfahrene Studierende aus höheren Semestern aus den entsprechenden Studiengängen (Teamer) betreut, Informationsmaterialien sind auf die Zielgruppe der Studienanfänger abgestimmt und werden in einer Info-Mappe zusammengestellt, die Teamer werden im Vorfeld geschult (geplant). 26

27 Ablauf und Organisation: Die ZSB bildet gemeinsam mit Vertretern der Fakultät für Kulturwissenschaften und des PLAZ eine Steuerungsgruppe, die ein mehrtätiges Programm zur Einführung in die Hochschule und den Studienalltag koordiniert. Für die Organisation der Studieneingangsphase und die Abstimmung mit den beteiligten Fakultäten steht ein Ablaufplan zur Verfügung. Zur Absicherung einer adressantenbezogenen Studieneingangsphase sowie zur Gewährleistung einer gleichbleibenden Qualität (bei Teamerwechsel, in den einzelnen Teamergruppen) werden Teamerschulungen durchgeführt. Auswertung und Rückmeldung: Indikator zur Überprüfung der Zielerreichung ist die Zufriedenheit der Teilnehmenden. Sie wird erfasst durch: Schriftliche Befragung der teilnehmenden Erstsemester am letzten Tag durch Teamer (geplant). Auswertungsbericht der Fachschaften und Koordinatoren zur Studieneingangsphase auf Basis der internen Auswertung mit Teamern (standardisierte Formatvorlage geplant). Auswertungsgespräch mit Studiendekanen (geplant). Zyklus: zu jedem Semester Ansprechpartner: Barbara Sawall, ZSB Weiterführende Informationen: Ablaufplan Hinweisblatt für Studienanfänger Fragebögen Formatvorlage für Auswertungsbericht c) Informationsangebote für Schüler/innen und Lehrer/innen Gegenstand und Zielsetzung: Das Informationsangebot für Schüler/innen zum Studienangebot und Studienbedingungen an der Universität Paderborn umfasst Informationsnachmittage, bei denen Vertreter der Studiengänge einen Einblick in den Studiengang geben (Schnupperstudium der ZSB), die Möglichkeit zum Besuch freigegebener Lehrveranstaltungen ( Studium live ), bei denen die Interessierten einen Eindruck vom Studienalltag und einen Einblick in ein Themen- bzw. Fachgebiet gewinnen können (Schnupperstudium der ZSB), ein Schüler-Informationstag (9.00 bis Uhr), bei dem sich die verschiedenen Studiengänge mit Facheinführungen, freigegebenen Lehrveranstaltungen und Laborführungen präsentieren Schulbesuche und Messebeteiligung. Ablauf und Organisation: Die ZSB koordiniert und stimmt entsprechende Angebote für Schüler/innen mit den einzelnen Fakultäten, Dekanen und Fachschaften ab. Zudem werden für die Veranstaltungen Informationsmaterialien erstellt und an die Schulen verschickt. Der Kontakt zu Schulen und Schüler/innen wird auch durch die Teilnahme an Messen und Veranstaltungen in Schulen durch die ZSB sichergestellt. Dazu wird ein Veranstaltungskalender geführt, der auch der Kooperation bzw. Abstimmung mit den Fakultäten und Instituten dient. Zudem ist ein Ansprechpartner für schulische Aktivitäten in der ZSB benannt, der die Abstimmung nach innen (mit Instituten, Fakultäten etc.) und nach außen (Schulen, Lehrkräften) koordiniert. Auswertung und Rückmeldung: Schüler-Informationstag: Schriftliche Befragung der Lehrkräfte (bei Versand der Programm Fragebogen mitschicken), Integration eines Feedbackfragebogens in Programmheft (Abgabe am Präsentationsstand der ZSB, geplant) Informationsveranstaltung: Rückmeldung der Referent(inn)en (per ) zu Anzahl der Teilnehmenden an Veranstaltungen und allgemeine Hinweis zur Organisation (geplant) 27

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