Hygieneplan für Arztpraxen*

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Hygieneplan für Arztpraxen*"

Transkript

1 Seite: 1 Hygieneplan für Arztpraxen* *auf Grundlage der veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (Zur besseren Übersichtlichkeit sind die Auszüge aus den Empfehlungen sowie Quellenverweise gekürzt. Die Veröffentlichungen sind zu finden auf den Internetseiten des RKI unter Der Papierversion des Hygieneplanes sind als Ausdruck komplette Texte beigefügt, so dass Sie sich weiterführend informieren können. Wir verstehen uns als Dienstleister bei der optimalen Zusammenstellung des Hygieneplanes. Unsere Unterlagen sind umfassend recherchiert und in der Praxis anerkannt. Die Verantwortung für die Prüfung auf Richtigkeit und deren Umsetzung in die Praxis kann aber ausschließlich dem Praxisinhaber obliegen! Denn nur Sie kennen die Praxisabläufe und Ihre Behandlungsschwerpunkte vor Ort.)

2 Einleitung Seite: 2 Für den Bereich der Hygiene in der Praxis tragen die Praxisinhaber die Verantwortung. Hygienebeauftragte sind:. Der Praxis- Hygiene-Plan steht als Referenz für unser tägliches handeln. Ist das, was wir tun ausreichend unsere Patienten vor Infektionen zu schützen und tun wir genug? Dieser Hygiene-Plan basiert auf den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Institutes. Empfehlungen und Texte werden, soweit möglich, wörtlich übernommen. Wo notwendig, wurden die Empfehlungen für die Praxisbelange konkretisiert und ergänzt. Neue Entwicklungen und Erkenntnisse auf allen Gebieten der Medizin zwingen zum stetigen kritischen Überdenken infektionspräventiver Maßnahmen. Daher ist der Hygieneplan als Handlungsgrundlage jährlich mit allen PraxismitarbeiterInnen im Rahmen einer Dienstberatung zu schulen und ggf. zu aktualisieren. Voraussetzung für ein erfolgreiches Hygienemanagement sind standardisierte Arbeitsabläufe und Verfahrensweisen, die einerseits den geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und Empfehlungen der Expertenkommission des Robert Koch- Institutes (RKI), Berlin, angeglichen werden müssen, und zugleich auch praktisch umsetzbar sind. Mit Ihrer jährlich aktualisierten Unterschrift bestätigen die Praxisinhaber sowie alle Praxis-Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen die Kenntnis des vorliegenden Hygieneplanes sowie der dazugehörigen Anlagen.

3 Seite: 3 Inhalt

4 Inhalt Seite: 4 1. Übersicht / Einleitung Mappe 1 2. Elemente der Basishygiene 3. Händehygiene und Hautschutz 4. Umgang mit Arbeitsschutzkleidung 5. (Hygieneverhalten im OP individuelle Erstellung nach Praxisgegebenheiten) 6. Reinigung und Desinfektion von Flächen 7. Aufbereitung von Medizinprodukten 8. (Gefährdungsbeurteilung / Umgang mit Gefahrstoffen individuell nach Praxisgegebenheiten) 9. Anlagen Mappe 2 1. Hygieneverordnung des jeweiligen Bundeslandes 2. Meldepflichtige Krankheitserreger 3. MRSA / ESBL Aushänge (individuell nach Praxisgegebenheiten) 1. Betriebsanweisungen Desinfektionsmittel 2. Sicherheitsdatenblätter a) Reinigungs- und Desinfektionsplan b) Hautschutzplan c) Handschuhplan Quellenangaben finden Sie auf der letzten Seite des Dokumentes

5 Einleitung Praxis-Check Hygiene Seite: 5 Hygiene-Tipp der DGKH, Jährlicher interner Praxis-Check Hygiene, Einmal jährlich sollte eine Begehung der eigenen Praxis erfolgen mit dem Schwergewicht auf Hygiene. Teilnehmen sollten auch die Hygienebeauftragten, soweit vorhanden. Ergebnisse, Folgerungen und Umsetzung sollten dokumentiert werden. Speziell sollten folgende Fragen gestellt werden: Wurden neue Medizinprodukte beschafft? Gibt es für diese Aufbereitungsvorschriften? Ist der Hygieneplan noch aktuell und entspricht er den geltenden (eventuell neuen?) Vorschriften? Ist das Inventar so beschaffen, dass es gereinigt und desinfiziert werden kann? Sind die (jährlichen) Wartungen / Validierungen erfolgt (Steri,)? Wurde, falls erforderlich, Trinkwasser untersucht. Wurden neue Mitarbeiter, auch Reinigungskräfte, in den Hygieneplan eingewiesen und belehrt? Dokumentiert? Wird die Kartei nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung geführt? Werden auch abgelehnte Schutzimpfungen dokumentiert? Sind Verbrauchsmaterialien, Medizinprodukte und Medikamente korrekt gelagert? Wie hoch ist der Verbrauch von Händedesinfektionsmitteln, auch im Vergleich zu Vorjahren? Wird die Händedesinfektion korrekt durchgeführt und zu den richtigen Anlässen? Fanden Teambesprechungen zum Thema Hygiene statt? Sind sie dokumentiert? Wurden Arbeitsaufträge daraus auch umgesetzt? Gibt es Patienten mit bestimmten Infektionen (z.b. Noroviren, MRSA, VRE, Clostridium difficile, ESBL)? Sind Regelungen dazu vorhanden? Ist die Erfassung von Wundinfektionen durchgeführt worden. Sind die Ergebnisse bewertet? Sind die Ergebnisse unauffällig? W. Popp, K.-D. Zastrow

6 Einleitung Praxis-Check Hygiene Seite: 6 Pflege und Behandlung sind je nach Ihrer Art mit einem endogenen und exogenen Infektionsrisiko verbunden. Dieses auf der Basis der aktuellen Erkenntnisse über die Vermeidung derartiger Infektionen zu minimieren ist das Ziel von den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention gemäß 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist diese Kommission beim Robert Koch- Institut angesiedelt. Die Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen schließen solche zu betrieblichorganisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene, das Hygiene-Management sowie Methoden zur Erkennung, Erfassung, Bewertung und gezielten Kontrolle dieser Infektionen ein. Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen zu vermeiden: Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren. Arztpraxen, Zahnarztpraxen ) Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut und der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie beim Robert-Koch-Institut beachtet worden sind. (In diesem Hygieneplan werden diese Empfehlungen in Auszügen aufgeführt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit))

7 Einleitung Kategorisierung Seite: 7 Die Kategorisierung in den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) Das Erfordernis wissenschaftlicher Evidenz und Transparenz wird in Empfehlungen heute durch eine abgestufte Kategorisierung verdeutlicht, die die Kommission 1997 in ihre Empfehlungen eingeführt hat und die auch in dieser Richtlinie als Hinweis in den Anlagen enthalten ist. Die Kategorisierung basiert auf der wissenschaftlich abgesicherten Beweiskraft der jeweiligen Aussagen oder deren nachvollziehbarer theoretischer Begründung, soll dadurch Anwendbarkeit bzw. Praktikabilität der Empfehlungen verbessern und die ökonomischen Auswirkungen berücksichtigen. Zusätzlich werden gesetzliche Vorgaben, Verordnungen oder sonstiges verbindliches Recht in einer eigenen Kategorie berücksichtigt. Kategorie I: Nachdrückliche Empfehlung I A Die Empfehlungen basieren auf gut konzipierten experimentellen oder epidemiologischen Studien. I B Die Empfehlungen werden von Experten und aufgrund eines Konsensusbeschlusses der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut als effektiv angesehen und basieren auf gut begründeten Hinweisen für deren Wirksamkeit. Eine Einteilung der entsprechenden Empfehlung in die Kategorie I B kann auch dann erfolgen, wenn wissenschaftliche Studien möglicherweise hierzu noch nicht durchgeführt wurden. Kategorie II: Eingeschränkte Empfehlung Die Empfehlungen basieren teils auf hinweisenden klinischen oder epidemiologische Studien, teils auf nachvollziehbaren theoretischen Begründungen oder Studien, die in einigen, aber nicht allen Krankenhäusern/Situationen umgesetzt werden sollten. Kategorie III: Keine Empfehlung/ungelöste Frage Maßnahmen, über deren Wirksamkeit nur unzureichende Hinweise vorliegen oder bislang kein Konsens besteht. Kategorie IV: Rechtliche Vorgaben Anforderungen, Maßnahmen und Verfahrensweisen in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, durch autonomes Recht oder Verwaltungsvorschriften zu beachten sind

8 Einleitung Standardhygiene Seite: 8 Standardhygiene Die Standardhygiene beinhaltet Maßnahmen, die grundsätzlich in der Grundversorgung bei allen Patienten in jeder Gesundheitseinrichtung durchzuführen sind. Sie treffen als Verhaltenskodex für das gesamte Personal zu und sind konsequent zu beachten, wenn Tätigkeiten am oder in der Nähe des Patienten durchgeführt werden, die zu einer Kontamination/Kolonisation mit einem nachfolgenden Infektionsrisiko für den Handelnden, den Patienten und andere Personen führen können. Ein Erregernachweis ist nicht Voraussetzung oder Bedingung für das Verhalten, da Blut, Körperflüssigkeiten, Exkrete wie Sekrete oder auch Schleimhäute bzw. Haut des Patienten als potentiell infektiös angesehen werden (z.b. HIV, HBV, MRSA) Ziele der Standardhygiene aus Sicht des Patienten: Ausschaltung der Übertragung von Erregern, die nosokomiale Infektionen hervorrufen können Ziele der Standardhygiene aus Sicht des Personals: Eigenschutz vor Erregern von Infektionskrankheiten, einschließlich der Befallskrankheiten durch Vermeidung von Blutkontakt und anderen Übertragungswegen Ziele der Standardhygiene aus Sicht der übrigen Bevölkerung: Vermeidung der Übertragung der Erreger bei Aufbereitung (z.b. Wäsche), Entsorgung (z.b. Abfall), oder Wartung wie Reparatur von Medizinprodukten

9 Einleitung Standardhygiene Seite: 9 Elemente der Standardhygiene 1. Händehygiene Die Händehygiene ist die wichtigste Maßnahme der Standardhygiene und umfasst: Hygienische Händedesinfektion (effektivste Maßnahme zur Verhinderung der Übertragung von Infektionskrankheiten und Erregern und zum Personalschutz) Hände waschen (ergänzende Maßnahme zur Händedesinfektion, eigenständige Maßnahme zum Patienten- und Personalschutz) Handpflege (zur Vermeidung von Hautirritationen, Patienten- und Personalschutz 4. Flächendesinfektion und Reinigung Routinemäßig für reine Arbeitsflächen und Patienten nahe Haut- und Handkontaktflächen (überwiegend Maßnahmen des Patientenschutzes) 2. Persönliche Schutzausrüstung des Personals Die Persönliche Schutzausrüstung soll verhindern, dass die Berufs - oder Bereichskleidung kontaminiert wird und dadurch Krankheitserreger verbreitet werden. Sie bildet eine mechanische Barriere zwischen dem Träger und seiner Umgebung (wird auch als "Barrieremaßnahme" bezeichnet). Zur Persönlichen Schutzausrüstung gehören: Schutzkittel flüssigkeitsdichte Einmalschürze Schutzhandschuhe, Mund -/ Nasenschutz Augenschutz 5. Abfallentsorgung Personal- und Patientenschutzmaßnahme 3. Pflegeutensilien, Medizinprodukte und Wäsche, Pflegeutensilien: Patienten bezogener Einsatz und adäquate Aufbereitung (Reinigung/Desinfektion) oder Entsorgung bei Einmalprodukten (überwiegend Maßnahmen des Patientenschutzes) Medizinprodukte: Aufbereitung nach Kontamination bzw. Anwendung am Patienten (überwiegend Maßnahmen des Patientenschutzes) Wäsche: Wechseln, Einsammeln und desinfizierende Waschverfahren dienen dem Patienten- und Personalschutz 6. Vermeidung von Verletzungen Der Einsatz von sicheren Blutentnahmesystemen und Sicherheitsflexülen sowie die sofortige und sichere Entsorgung scharfer und spitzer Gegenstände dienen überwiegend dem Personalschutz. Kanülen (auch sichere Systeme), Nadeln, Skalpellklingen und andere scharfe Gegenstände sind in der Nähe des Arbeits- /Anwendungsortes in einem stich- und bruchsicheren Behältnis mit einem Sicherheitsdeckel zu entsorgen.

10 Händehygiene Zielsetzung Seite: 9 Die Hände des Personals sind das wichtigste Übertragungsvehikel von Krankheitserregern. Deshalb gehört die Händehygiene zu den wichtigsten Maßnahmen zur Verhütung von nosokomialen Infektionen. Die Hand kann darüber hinaus als Infektionsquelle fungieren, wenn sich Mikroorganismen in den oberen Schichten der Haut oder in infizierten Läsionen vermehren und von dort freigesetzt werden, was in der Infektionsprophylaxe zu berücksichtigen ist. Die unterschiedlichen Maßnahmen der Händehygiene dienen dem Schutz der Haut vor Kontamination mit obligat oder potentiell pathogenen Erregern und deren Verbreitung, der Entfernung und/oder Abtötung transienter Mikroorganismen, der Reduktion der residenten Flora und der Entfernung von Verschmutzungen. Als Voraussetzung für die Händehygiene dürfen in Arbeitsbereichen in denen eine Händedesinfektion erforderlich ist, an Händen und Unterarmen keine Schmuckstücke, einschließlich Uhren und Eheringe, getragen werden (KAT 4). Auch wenn Uneinigkeit herrscht, ob künstliche Fingernägel in die Kategorie Schmuck fällt oder nicht, sollten Personen, die Patienten behandeln oder pflegen keine künstlichen Fingernägel tragen. Nosokomiale Ausbrüche durch bakterielle Erreger in Verbindung mit künstlichen Fingernägeln sind mehrfach beschrieben worden. Auch die Verbreitung von Pilzen (Aspergillus, Candida und in deren Folge nosokomiale Infektionen) ist belegt. Ursache der Besiedelung und damit der Lokalisation einer ständigen Infektionsquelle dürften unvollständig dichte Ränder und kleine (Feuchtigkeits- )Kammern unter den künstlichen Nägeln sein. Lackierte Fingernägel stellen ebenso ein hygienisches Risiko dar: mögliche Verschmutzungen sind, insbesondere bei farbigem Nagellack, nicht sichtbar und feine Risse bieten ein Reservoir für Keime. Zudem ist die zuverlässige Wirkung von Händedesinfektionsmitteln nicht gegeben. Händedesinfektionsmittel können den Nagellack angreifen, was wiederum die Bereitschaft zur Händedesinfektion vermindern kann. Daher sollen Mitarbeiter, die in Arbeitsbereichen in denen eine Händedesinfektion erforderlich ist tätig sind, keinen Nagellack tragen Vermeiden Sie zu häufiges Händewaschen, da es der Haut schadet. Führen Sie stattdessen eine hygienische Händedesinfektion ohne anschließendes Händewaschen durch. Wo steht eigentlich, dass Mitarbeiter bei hautgefährdenden Tätigkeiten keinen Schmuck an den Händen tragen dürfen? Antwort: Für Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, regelt die BGR 250/TRBA 250, Pkt , dass dabei an Händen und Unterarmen keine Schmuckstücke, Uhren und Eheringe getragen werden dürfen. Derartige Gegenstände können die Wirksamkeit der Händedesinfektion vermindern.

11 Händehygiene Zielsetzung Seite: 11 Verhütung einer Infektionsübertragung von infizierter Haut Bei Vorliegen infektiöser Krankheitsprozesse der Haut des Personals ist jede mit einem Infektionsrisiko verbundenen Tätigkeit, z.b. Operieren, Pflege und Behandlung protektiv isolierter Patienten, Sterilabfüllung, Speisenzubereitung, bis zur Sanierung zu unterlassen [13] (Kategorie I

12 Händehygiene Zielsetzung Seite: 12 Verhinderung einer Kontamination der Umgebung bei Durchführung von Maßnahmen der Händehygiene Waschplatz Wasserhähne am Waschbecken mit fließendem warmen und kalten Wasser, die von Beschäftigten mit direkten Patienten oder bei indirektem Umgang mit Körperflüssigkeiten oder infektiösen Material (z.b. in Laboratorien) benutzt werden, müssen ohne Handkontakt (.z.b: durch Fuß- oder Ellenbogenbedienung) bedienen zu sein [7], (Kategorie II). In Arbeitsbereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung müssen an Handwaschplätzen für alle Beschäftigten Wasserarmaturen ohne Handkontakt zu betätigen sein [7] (Kategorie IV). Der Wasserstrahl darf nicht direkt in den Siphon gerichtet sein, um ein Verspritzen keimhaltigen Wasser zu vermeiden (Kategorie III). Spender Spender sollen bequem per Ellenbogen, auf keinen Fall aber nur durch direktes Anfassen, zu betätigen sein. Ebenso sollte der Auslass am Spender nicht mit den Fingern berührt werden. Für die Benutzung von Desinfektionsmittelspendern ist deren bequeme Erreichbarkeit wesentlich. [1, 14] (Kategorie I B) Waschlotion-, Desinfektionsmittel- und Handtuchspender müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Waschlotionenspender müssen erneuten Füllen gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Dabei ist das System mehrfach gründlich mit heißem Wasser durchzuspülen, um Ablagerungen zu entfernen. Nicht vollständig entleerte Behälter dürfen nicht nachgefüllt werden [15]. Falls das Hautpflegemittel aus dem Spender entnommen wird, gelten die gleichen Anforderungen. Waschlotionen Die Waschlotionen müssen frei von pathogenen Keimen sein. Empfehlenswert ist die Verwendung von Einmalflaschen, weil die Wiederaufbereitung und das Nachfüllen mit Kontaminationsrisiken verbunden sind (Kategorie III). Seifenstücke sind nicht zulässig (Kategorie I B). Desinfektionsmittelflaschen Entleerte Flaschen von Händedesinfektionsmittel dürfen aufgrund des Arzneimittelgesetzes nur unter aseptischen Bedingungen einer Krankenhausapotheke nachgefüllt werden [15], (Kategorie IV). Daher empfiehlt sich auch hier die Verwendung von Einmalflaschen.

13 Händehygiene Maßnahmen Seite: 13 Maßnahmen der Händehygiene Bei tatsächlicher wie auch fraglicher mikrobieller Kontamination der Hände muss eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt werden [13], (Kategorie I A). Bei mutmaßlicher oder wahrscheinlicher Viruskontamination muss ein gegen Viren wirksames Präparat vorliegen, sofern dafür valide Prüfergebnisse vorliegen, verwendet werden. (z.b. Isoliereinheit, Kinderstation, Verdacht oder gesicherte übertragbare Virusinfektion; Kategorie I B). Die Hygienische Händedesinfektion ist so durchzuführen, dass die Kontaminationsflora noch auf den Händen weitgehend abgetötet wird (Kategorie I A). Zur hygienischen Händedesinfektion sind vorzugsweise Mittel auf Wirkstoffbasis von Alkoholen zu verwenden [13,16]. Die zu verwendenden Mittel müssen den Standardzulassungen gemäß 36 des AMG entsprechen [15], vorzugweise sind VAH-gelistete Mittel zu verwenden. Auf Mittel aus der Desinfektionsmittelliste des RKI ist bei behördlich angeordneten Entseuchungen zurückzugreifen (Kategorie IV). Das alkoholische Präparat wird über sämtliche Bereiche der trockenen Hände unter besonderer Berücksichtigung der Innen- und Außenflächen einschließlich Handgelenke, Flächen zwischen den Fingern, Fingerspitzen, Nagelfalze und Daumen eingerieben und für die Dauer der Einwirkzeit feucht gehalten [13, 17, 18].

14 Händehygiene Maßnahmen Seite: 14 Hygienische Händedesinfektion gemäß DIN EN ml eines alkoholischen Desinfektionsmittels (Wandspender 2 x betätigen) werden unverdünnt in die trockenen Hände eingerieben. Dabei wird folgendermaßen verfahren: 1. Schritt: Handfläche auf Handfläche 2. Schritt: Rechte Handfläche über linkem Handrücken und linke Handfläche über rechtem Handrücken 3. Schritt: Handfläche auf Handfläche mit verschränkten, gespreizten Fingern 4. Schritt: Außenseite der Finger auf gegenüberliegende Handflächen mit verschränkten Fingern 5. Schritt: Kreisendes Reiben des rechten Daumens in der geschlossenen linken Handfläche und umgekehrt 6. Schritt: Kreisendes Reiben hin und her mit geschlossenen Fingerkuppen der rechten Hand in der linken Handfläche und umgekehrt Die in der Praxis verwendenden Händedesinfektionsmittel haben eine Standardzulassungen gemäß 36 des AMG und sind VAH- gelistet. Aufgeführt sind diese im Reinigungs- und Desinfektionsplan. Quelle: BODE CHEMIE GmbH - Flyer sind auch in laminierter Form als Aushänge erhältlich!

15

16 Praxis: RMP-med Steffen Roßberg Tulpenstr Freital Händehygiene Maßnahmen Seite: 16 Gültig ab: Revision Eine hygienische Händedesinfektion ist erforderlich (Kategorie I B): vor dem Betreten der reinen Seite der Personalschleuse von Operationsabteilungen, Sterilisationsabteilungen und anderer Reinraumbereiche vor invasiven Maßnahmen, auch wenn dabei Handschuhe ( Steril oder nicht sterilisiert) getragen werden (z. B. Legen eines Venen- oder Blasenkatheders, vor Angiographie, Bronchoskopie, Endoskopie, Injektionen, Punktionen) vor dem Kontakt mit Patienten, der im besonderen Maße infektionsgefährdet sind (z.b: Leukämiepatienten, polytraumatisierte Patienten, bestrahlte oder sonstige schwer erkrankte Patienten, Verbrennungspatienten) vor und nach jeglichen Kontakt mit Wunden vor und nach dem Kontakt mit dem Bereich der Einstichstellen von Kathedern, Drainagen u. Ä. nach dem Kontakt mit potenziell oder definitiv infektiösen Material (Blut, Sekret oder Exkremente) oder infizierten Körperregionen nach dem Kontakt mit potenziell kontaminierten Gegenständen, Flüssigkeiten oder Flächen (Urinsammelsysteme, Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Trachealtuben, Drainagen, Schmutzwäsche, Abfälle u. Ä.) nach Kontakt mit Patienten, von denen Infektionen ausgehen können oder die mit Erregern von besonderer krankenhaushygienischer Bedeutung besiedelt sind (z.b. MRSA), nach dem Ablegen von Schutzhandschuhen bei stattgehabtem oder wahrscheinlichen Erregerkontakt oder massiver Verunreinigung. erstellt geprüft freigegeben Bereich Name Datum Unterschrift RKI Empfehlung Anforderungen an die Hygiene

17

18

19 19

20 Händehygiene Maßnahmen Seite: 20 Vor aseptischen Maßnahmen (z.b. bei Verbrennungspatienten) kann ggf. vergleichbar einer chirurgischen Händedesinfektion eine Handwaschung vor der Händedesinfektion erforderlich sein. Im Folgenden Situationen ist risikoabhängig die Entscheidung hygienische Händedesinfektion oder Händewaschung zu treffen Kategorie I B): vor der Essenzubereitung und Essenverteilung, vor und nach der Pflege bzw. Versorgung von Patienten, sofern nicht die nicht die zuvor genannten Indikationen für die hygienische Händedesinfektion zutreffen. nach Toilettenbenutzung (bei Diarrhoe besteht hohe Wahrscheinlichkeit einer massiven Ausscheidung von viralen, bakteriellen oder parasitären Krankheitserregern mit zum Teil extrem niedriger Infektionsdosis; Rotavirus, SRSV, EHEC, CL. Difficile, Cryptosporidien, deshalb zuerst Händedesinfektion), nach dem Naseputzen (bei Rhinitis besteht hohe Wahrscheinlichkeit einer viralen Infektion mit Konsekutiver erhöhter Ausscheidung von S. Aureus, deshalb zuerst Händedesinfektion)

21 Händehygiene Maßnahmen Seite: 21 Händewaschung Vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende genügt eine Händewaschung. Vor allem wegen geringeren Wirksamkeit ist die hygienische Händewaschung keine Alternative für die hygienische Händedesinfektion. Wird zusätzlich zur hygienischen Händedesinfektion eine Reinigung erwünscht, soll diese bis auf folgende Ausnahmen erst nach der Desinfektion durchgeführt werden (Kategorie I B). Stark beschmutzte Hände werden zunächst vorsichtig abgespült und dann gewaschen, wobei darauf zu achten ist, dass Umgebung und Kleidung nicht bespritzt werden (z.b. bei Blutverunreinigung). Gegebenenfalls ist der Kontaminationsbereich danach zu desinfizieren und die Kittel zu wechseln. Im Anschluss sind die Hände zu desinfizieren. Bei punktueller Verunreinigung kann diese mit einem mit Händedesinfektion getränkten Papierhandtuch, Zellstoff o.ä. entfernt und danach die Hand desinfiziert werden.

22 Händehygiene Maßnahmen Seite: 22 Hautschutz und Hautpflege Hautpflege an den Händen und Unterarmen ist eine berufliche Pflicht, weil es bereits kleinste Risse und Mikrotraumen potenzielle Erregerreservoire sind und sich eine nicht gepflegte Haut nicht sicher desinfizieren lässt, (KAT I B). Wichtig für die Bereitstellung von Hautpflegemitteln wie auch von Mittel zur Händedesinfektion und Händewaschung ist neben der nachgewiesenen Wirksamkeit und einem akzeptablen Preis auch die Akzeptanz des Personals, was seinem Niederschlag in der Compliance bei allen Maßnahmen der Händehygiene finden wird. Hautpflegemittel sollten aus Spendern oder Tuben entnommen werden und wegen präparateabhängig nachgewiesener Wirkungsbeeinträchtigung der alkoholischen Händedesinfektion am günstigsten in Arbeitspausen bzw. nach der Arbeit angewendet werden, sofern vom Hersteller keine begründeten Anwendungshinweise gegeben werden. Bei Gefährdung der Haut durch Arbeiten im feuchten Milieu sind feuchtigkeitsdichte Handschuhe zu tragen, eine gezielte arbeitsmedizinische Vorsorge zu gewährleisten, eine Betriebsanweisung zu erstellen und ein Hautschutzplan zu erarbeiten, (KAT IV). Dabei gilt als Feuchtarbeit auch das Arbeiten mit flüssigkeitsdichten Handschuhen länger als 2 Stunden.

23 Händehygiene Maßnahmen Seite: 23 Chirurgische Händedesinfektion Die chirurgische Händedesinfektion ist vor allen operativen Eingriffen durchzuführen (KAT I A). Bedingungen sind (KAT I B): - Fingernägel müssen kurz und rund geschnitten sein - Es dürfen keine Nagelbettverletzungen oder entzündliche Prozesse vorhanden sein - Ausschließlich Nägel und Nagelfalze sollen bei Bedarf mit weicher (!) (thermisch) desinfizierter Kunststoffbürste und hygienischem Handwaschpräparat gereinigt werden - Bürsten der Hände und Unterarme ist wegen Hautirritation und höherer Keimabgabe zu unterlassen,, (KAT I A) - Armaturen und Spender dürfen nicht über Hautkontakt bedient werden! Ausführung (KAT I B) Vor der OP.-Tag erstmalig durchgeführten chirurgischen Händedesinfektion werden Hände und Unterarme bis zum Ellenbogen mit nach oben gerichteten Fingerspitzen und tiefliegendem Ellenbogen während etwa 1 min mit einem Handwaschpräparat gewaschen. Länger dauernde Händewaschungen sind wegen potentieller Hautschädigungen abzulehnen, zumal dadurch keine weitere Keimzahlminderung erreicht wird. Nach dem Abtrocknen mit einem keimarmen Einmalhandtuch wird die Händedesinfektion durchgeführt. Während der vom Hersteller der Präparate angegebenen Einwirkzeit müssen Hände und Unterarme vollständig mit Desinfektionslösung benetzt sein. Eine Händetrocknung ist mit Rekontaminationsrisiko verbunden und nicht erforderlich (falls jedoch gewünscht, nur mit sterilen Tuch zur Einmalbenutzung); allerdings müssen die Hände vor dem Anlegen der Op.- Handschuhe lufttrocken sein, um Hautschäden vorzubeugen und die Integrität des Op.-Handschuhes nicht zu gefährden. Bei der Aufeinanderfolge kurzer Eingriffe (Op. + Op.-Pause < 60 min) mit geringer Kontaminationswahrscheinlichkeit (intakter Handschuh!) kann vor dem nächsten Eingriff die Händewaschung unterbleiben, (KAT II). Ferner sind folgende Aspekte von Bedeutung: Durch Einbürsten eines alkoholischen Desinfektionsmittels in den Nagelfalz kann eine Wirkungssteigerung erzielt werden; dies empfiehlt sich, wenn eine hohe Keimarmut erforderlich ist, z.b. vor Implantationen alloplastischer Materialien (KAT II). Sofern bei der Händewaschung bereits die Op.-Bereichskleidung angelegt ist, sollte eine wasserundurchlässige keimarme Schürze getragen werden, um ein Durchnässen der Op.- Bereichskleidung zu verhindern (KAT I B). Es ist darauf zu achten, dass Bereiche oberhalb der Ellenbogens (Ärmel!) nicht befeuchtet werden (KAT III).

24 Händehygiene Zusammenfassung Seite: 24 Hygienische Händedesinfektion wann: Bei tatsächlicher oder fraglicher mikrobieller Kontamination der Hände muss eine hygien-ische Händedesinfektion durchgeführt werden. Hygienische Händedesinfektion wie Das alkoholische Präparat wird über sämtliche Bereiche der trockenen Hände unter beson-derer Berücksichtigung der Innen- und Außenflächen einschließlich Handgelenke, Flächen zwischen den Fingern, Fingerspitzen, Nagelfalze und Daumen eingerieben und für die Dauer der Einwirkungszeit feucht gehalten. Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, dürfen an den Händen und Unterarmen keine Schmuckstücke, Uhren und Eheringe getragen werden. Bei mutmaßlicher oder wahrscheinlicher Viruskontamination muss ein gegen die entsprechenden Viren wirksames Präparat, sofern dafür valide Prüfergebnisse vorliegen, verwendet werden. (z. B. Verdacht oder gesicherte übertragbare Virusinfektion) (KAT IB) Siehe auch "Händehygiene in speziellen Situationen. Eine hygienische Händedesinfektion ist außerdem erforderlich vor invasiven Maßnahmen, auch wenn dabei Handschuhe (steril oder nicht sterilisiert) getragen werden (z. B. Legen eines Venenkatheters, Injektionen), vor Kontakt mit Patienten, die im besonderen Maße infektionsgefährdet sind (z. B. Leukämie-Patienten, polytraumatisierte Patienten, bestrahlte oder sonstige schwer erkrankte Patienten, Verbrennungspatienten) vor Tätigkeiten mit Kontaminationsgefahr (z. B. Bereitstellung von Infusionen, Herstellung von Mischinfusionen, Aufziehen von Medikamenten), vor und nach jeglichem Kontakt mit Wunden, nach Kontakt mit potentiell oder definitiv infektiösem Material (Blut, Sekrete oder Exkremente) oder infizierten Köperregionen, nach Kontakt mit potentiell kontaminierten Gegenständen, Flüssigkeiten oder Flächen (Absauggeräte, Schmutzwäsche, Abfälle u. ä.) nach Kontakt mit Patienten, von denen Infektionen ausgehen können oder die mit Erregern von besonderer krankenhaushygienischer Bedeutung besiedelt sind (z. B. MRSA), nach Ablegen von Schutzhandschuhen bei stattgehabtem oder oder wahrscheinlichem Erregerkontakt oder massiver Verunreinigung.

25

26 Maßnahmen der Händehygiene Spezielle Situation Seite: 26 Händedesinfektion bei viralen Erkrankungen Bei bestimmten Erkrankungen die durch Viren mit hoher Desinfektionsmittelresistenz (unbehüllte Viren, z.b. Rota-, Noro-, Adenoviren) verursacht werden, muss die Händedesinfektion mit einem speziell für Viren zugelassenen Händesdesinfektionsmittel erfolgen. In der Praxis wird dafür zum Beispiel Softa-Man acute eingesetzt. Die Einwirkzeit beträgt hierbei 2x30 Sekunden.. Zu beachten ist, dass nach Abklingen der Symptome bis 72 Stunden danach noch mit Softa-Man acute die Hände zu desinfizieren sind (auch alle anderen speziellen Anforderungen an die Hygienemaßnahmen bleiben bis zum Ende dieser Zeitspanne bestehen). Nach einem Ausbruch (> 2 Betroffene) wird Softa-Man acute bis 14 Tage nach Abklingen der Symptome des letzten Betroffenen weiterverwendet

27 Händehygiene Arbeitsschutz Seite: 27 Schutz vor Kontamination Nicht sterilisierte Schutzhandschuhe Bei vorhersehbarem oder wahrscheinlichem Erregerkontakt sowie bei möglicher massiver Verunreinigung mit Körperausscheidungen, Se- und Exkreten sind Schutzhandschuhe anzulegen (Kategorie I B). Das betrifft z.b. die Pflege inkontinenter Patienten, das Waschen von MRSA-infizierten Patienten, den Umgang mit Beatmungsschläuchen, die Entleerung von Wasserfallen, endotracheales Absaugen, Tracheostomapflege, Entsorgung von Sektreten, Exkreten und Erbrochenem, Blutabnahmen, Entfernung von Drainagen, Verbänden u.a. mit Sekreten, Exkreten oder Fäzes kontaminierten Materialien (z.b. Stoma). Nach Beendigung der Tätigkeit, u.u. auch zwischen der Verrichtung verschiedener Tätigkeiten an einem Patienten, sind die Handschuhe abzulegen und es ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen, da Handschuhe keinen absolut sicheren Schutz vor einer Händekontamination gewährleisten (Perforation, ggf. auch Kontamination beim Ablagen) [8,9], (Kategorie B). Eine hygienische Händedesinfektion behandschuhter Hände wird nicht allgemein empfohlen (Kategorie III), kann aber im Ausnahmefall erwogen werden, da auf angelegten Schutzhandschuhen eine höhere Keimzahlreduktion als auf der Haut der Hand erreichbar ist [10, 11,12]. Das betrifft vor allem Situationen, die einen sehr häufigen Handschuhwechsel erfordern würden (z.b. i.v.-blutentnahme), der erfahrungsgemäß häufig nicht durchgeführt wird (bzw. wird in diesen Fällen vielfach kein Handschuh angelegt). Allerdings müssen folgende Voraussetzungen beachtet werden: -nachgewiesene Desinfizierbarkeit (Häufigkeit, Materialverträglichkeit, Handschuhfabrikat, Desinfektionsmittel) -kein vorangegangenes Perforationsrisiko und keine bemerkte Perforation, keine Kontamination mit Blut, Se- und Exkreten - keine erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Kontamination mit Viren oder multiresistenten Erregern [12]

28 28

29 29

30 Händehygiene Schmuck (DGKH) Seite: 30 Empfehlung der DGKH Schmuck, Piercing und künstliche Fingernägel in Krankenhaus und Pflegeeinrichtung Über das Tragen von Schmuck und Piercing kommt es in Krankenhäusern und Alten-und Pflegeheimen immer wieder zu heftigen Diskussionen. Die DGKH möchte hierzu eine Fachinformationen bieten, damit sachlich mit dem Problem umgegangen werden kann. Finger-/Unterarmschmuck Ehe-und Schmuckringe, Armbanduhren, Armbänder, Freundschaftsbändchen sind bei Tätigkeiten, die eine Händedesinfektion erfordern, nicht zu tragen. So formuliert es die TRBA 250 (Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe), dies wird auch aus hygienischer Sicht so gesehen. Die Gründe hierfür sind: Ringe erhöhen die Kolonisation der Hände mit transienten gram-negativen Bakterien und Hefen. Ringe verschlechtern die Wirksamkeit der Händedesinfektion. Es können Desinfektionsmittelreste verbleiben, die unter Umständen eine Hautirritation hervorrufen. Es kann zu Patientenverletzungen kommen. Ringe mit Stein oder Schliff perforieren Schutzhandschuhe. Damit ist die Schutzfunktion sowohl für das Personal als auch gegenüber dem Patienten - nicht mehr gewährleistet.

31 Händehygiene Schmuck (DGKH) Seite: 31 Sowohl in der Pflege als auch im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit treten wiederkehrend Situationen auf, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern. Dies gilt auch für andere Berufsgruppen (z.b. Reinigungskräfte, Service-Assistentinnen, MTAs, Physiotherapeuten, RTAs), die direkten Patientenkontakt haben. Insofern gilt das Schmucktrageverbot für alle Berufsgruppen. Laut TRGS 401 (Gefährdung durch Hautkontakt) im Punkt dürfen Ringe und Schmuck an Händen und Unterarmen aus Hautschutzgründen während der Arbeit nicht getragen werden, da unter dem Schmuck durch intensive Einwirkung von Feuchtigkeit oder Gefahrstoffen die Entstehung von krankhaften Hautveränderungen besonders begünstigt wird. Piercing Nicht sichtbares Piercing z.b. Bauchnabel ist ohne Relevanz. Sichtbares Piercing an Händen und Unterarmen ist wie Schmuck zu betrachten und verboten (siehe oben). Sichtbares Piercing an anderen Körperstellen z.b. im Gesicht kann ab einer kritischen Größe zur Eigengefährdung führen, wenn der (z.b. demente/ verwirrte) Patient es ergreifen und abreißen kann. Es ist daher aus Arbeitsschutzgründen zu untersagen. Generell ist Piercing (nicht sichtbar/ sichtbar) bei Rötung, Schwellung, Sekretion sofort zu entfernen, da Erreger in die Umgebung verteilt und somit Patienten infiziert werden können. Halsketten Halsketten können Talg-und Hautrückstände enthalten und beim Lösen kann es hierdurch zum direkten Erregereintrag bzw. zur Erregerverbreitung kommen. Außerdem können Halsketten zur Eigengefährdung führen, wenn sie z.b. von einem dementen/ verwirrten Patienten ergriffen werden. Sichtbare Halsketten sind daher im Allgemeinen nicht zuzulassen, mindestens aber in OP und auf Intensivstation verboten.

32 Händehygiene Schmuck (DGKH) Seite: 32 Nagellack und (künstliche) Fingernägel Verschiedene Studien belegen, dass Nagellack und künstliche Fingernägel eine Besiedlung mit potentiell pathogenen Erregern und Pilzen fördern. Erregerübertragungen mit nachfolgenden Infektionen bei Patienten wurden berichtet. Lange Fingernägel können darüber hinaus zu Patientenverletzungen führen. Auf Grund dieser Argumente sind Nagellack, künstliche Fingernägel (auch Gel und Frenchingo.ä.) grundsätzlich zu verbieten, wenn das Personal direkten Patientenkontakt hat. Naturfingernägel sind kurz und sauber zu tragen. Tattoos Tattoos stellen kein hygienisches Risiko für Patienten dar, außer wenn das betroffene Hautareal entzündet ist. In einem Abmahnungsverfahren wurde bereits 1995 gerichtlich festgestellt, dass der Arbeitgeber (Krankenhaus etc.) unter arbeitsschutzrechtlichen Aspekten verbindliche Anweisungen zum (Nicht-)Tragen von Schmuck geben kann (LAG Schleswig-Holstein, Urt.v , Az:4 Sa 467/95). Darüber hinaus ist es in das Ermessen einer Einrichtung gestellt, über die Hygiene und den Arbeitsschutz hinaus gehende Regelungen zum Tragen von Schmuck usw. zu treffen. So kann ein Schmuck- oder Piercing-Trageverbot beispielsweise auch aus Gründen der Corporate Identity begründet werden. Konsensus des DGKH-Vorstandes

33 Persönliche Schutzausrüstung Seite: 33 Bekleidung - Definition und Einsatzgebiete Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten geeignete Schutzkleidung/Schutzausrüstung in ausreichender Menge zur Verfügung stellen (GUV-R 250 / TRBA ). Für die Reinigung, Desinfektion und Instandhaltung der Kleidung ist ebenfalls der Arbeitgeber verantwortlich. Das Personal muss die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Berufs- und Schutzkleidung tragen. Sie muss in der Vertragswäscherei der Praxis und darf grundsätzlich nicht zu Hause gewaschen werden, da dort die hygienische Aufbereitung nicht gewährleistet ist. Berufskleidung darf nur zu Dienst-/Arbeitszwecken getragen werden. Sind entsprechende Gefahren absehbar, müssen die Mitarbeiter zusätzlich die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung benutzen. Bereichskleidung Bereichskleidung wird ausschließlich sensiblen, patientenbezogenen Arbeitsbereichen zur Verfügung gestellt. Die z.b. dunkelblaue Bereichskleidung wird nur innerhalb des zu schützenden Bereiches (OP- Bereich, Eingriffsräume) getragen. Umkleideregel beachten! (Personalschleuse). Arbeitskleidung Arbeitskleidung ist eine Kleidung, die die Mitarbeiter der Praxis während der Arbeit tragen. Sie hat keine spezifische Schutzfunktion. Wechselfrequenzen Es steht jedem Mitarbeiter eine ausreichende Anzahl von Berufskleidung zur Verfügung, so dass folgende Wechselfrequenzen einzuhalten sind: Berufskleidung mindestens 2 x wöchentlich, bei optisch sichtbarer Verschmutzung oder Kontamination jedoch sofort. Schutz- und Bereichskleidung mindestens1 x täglich, bei Bedarf auch öfter. Schutzkleidung Schutzkleidung ist dazu bestimmt, die Mitarbeiter der Praxis vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit oder deren Arbeitsoder Privatkleidung vor der Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe (Krankheitserreger) zu schützen. Getragene Schutzkleidung ist von anderer Kleidung getrennt aufzubewahren. Unsterile Schutzkleidung Unsterile Schutzkleidung wird zusätzlich zur Bereichskleidung getragen. Hierunter versteht man z.b. flüssigkeitsdichte Schürzen, Schuhe, Handschuhe, Kittel, OP-Hauben, Schutzbrillen usw. Sie dient dem Schutz des Rumpfes, der Arme, des Kopfes und der Beine vor körperschädigenden Einflüssen. Sterile Schutzkleidung Hierunter versteht man OP-Mantel, OP-Handschuhe und andere sterile Kleidungsstücke mit der Aufgabe, den direkten Kontakt zwischen Haut, Bereichs- und Unterkleidung des Personals mit der Wunde zu vermeiden. Schutzkleidung für Besucher Handwerker, Techniker etc., die im OP und in den Eingriffsräumen arbeiten, müssen ebenfalls Bereichs- oder Schutzkleidung tragen.

34 Persönliche Schutzausrüstung Arbeitsschuhe Seite: 34 Hygiene-Tipp der DGKH, Oktober 2011 Sichere Arbeitsschuhe Viele Arbeitsunfälle passieren durch ungeeignetes Schuhwerk. Bei der Auswahl sollten daher einige Kriterien beachtet werden: Der Schuh muss (vorn) geschlossen sein. Zehen und Vorderfuß sind so geschützt. Die Fersenkappe muss geschlossen und fest sein. Dies gewährleistet Standsicherheit, auch bei Drehbewegungen und Gewichtsverlagerung. Außerdem sind Ferse, Sehnen, Bänder und Gelenke geschützt. Ein Fersenriemchen, Gummipantoletten und Korksandalen sind ungeeignet, weil der Fuß keinen Halt findet. Die Sohle muss gut profiliert sein und einen großflächigen Auftritt haben. Das Material muss rutschhemmend wirken. Stark gebogene Sohlen (sog. Barfußtechnik, Therapieschuhe) sind ungeeignet. Die Spannweite muss regulierbar sein. Die Schuhe sollen durch Schnüren oder einen Klettverschluss an den Fuß anpasst werden. Das Fußbett muss bequem sein. Das Abrollen des Fußes muss möglich sein, sodass die Zehen in der Bewegung nicht vorne anstoßen. Gegebenenfalls müssen die Schuhe so groß sein, dass sie Einlagen aufnehmen können. Die Sohle muss dämpfen. Gute dämpfende Eigenschaften haben Kunststoffmaterialien wie EVA (Ethylenvenylacetat) und PU (Polyurethan). Der Absatz muss flach sein. Der Absatz sollte nicht höher als zwei Zentimeter sein. Im Schuh muss ein gutes Klima sein. Obermaterial wie Leder und atmungsaktive antimikrobielle Futtermaterialien nehmen die Feuchtigkeit des Fußes auf und transportieren sie nach außen. Außerdem soll das Material desinfizierbar sein, wenn es zu Kontaminationen kommt. Alle sechs Monate sollte geprüft werden, ob neue Arbeitsschuhe notwendig sind. Am aussagekräftigsten hierfür ist der Zustand der Sohle (schief und/oder abgelaufen). Schuhe beschaffen und finanzieren die Arbeitgeber im allgemeinen nur dann, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass mit Fußverletzungen durch äußere Einwirkungen zu rechnen ist (Stoßen, Einklemmen, Durchnässen etc.). Ein guter Kompromiss kann sein, dass der Arbeitgeber Vorgaben macht und einen Zuschuss zur Anschaffung gibt. W. Popp, K.-D. Zastrow

35 Persönliche Schutzausrüstung Wäsche Seite: 35 Hygiene-Tipp der DGKH, Infektionserreger in Wäsche, Das Infektionsrisiko, das von Wäsche ausgeht, hängt davon ab, ob die Erreger auf trockener Wäsche längere Zeit überleben können und ob die Wäsche feucht und mit erregerhaltigem Material verschmutzt ist. Es gibt nur wenige Erreger, für die der Nachweis erbracht wurde, dass sie auf trockener Wäsche überleben, wie zum Beispiel MRSA und Sporen von Pilzen. Da jedoch eine Vermischung von Wäsche ohne Erreger, mit Wäsche mit erregerhaltigem Material nie ausgeschlossen werden kann, geht man von einer potentiellen Infektionsgefahr aus und spricht deshalb im Gesundheitswesen von infektionsverdächtiger Wäsche, die desinfizierend aufbereitet werden muss. Ziel einer sachgerechten Aufbereitung ist die Infektionskette zu unterbrechen, indem Patienten und Personal, Wäsche ohne Krankheitserreger zur Verfügung gestellt wird.

36 Persönliche Schutzausrüstung Wäsche Seite: 36 Unbekannter Infektionsstatus Die durch die Berufsgenossenschaften vorgegebenen Schutzmaßnahmen und die Anwendung von nachweislich desinfizierenden Aufbereitungsverfahren müssen konsequent eingehalten werden. Der Infektionsstatus vieler Patienten ist unbekannt, da zum einen die Liegezeiten sehr kurz geworden sind und bestimmte Erkrankungen, bei denen sich der Patient in der Inkubationszeit befindet, nicht wahr genommen werden, weil der Patient nicht auf jede Infektionskrankheit untersucht wird, aber dennoch Krankheitserreger ausscheidet. Es ist also durchaus denkbar, dass Patienten unerkannt mit einer offenen Tuberkulose oder als MRSA-Träger ins Krankenhaus oder in die Praxis kommen.

37 Persönliche Schutzausrüstung Wäsche Seite: 37 Zusammenfassung In Wäsche kann eine große Zahl von Infektionserregern vorhanden sein, die durch desinfizierende Aufbereitungsverfahren sicher abgetötet werden. Die sicherste und qualitativ beste Form der Wäscheaufbereitung bieten Wäschereien die nach RAL 992/2 arbeiten. Die Aufbereitung von Arztkitteln in der Arztpraxis könnte theoretisch mit chemothermischen Verfahren bei mindestens 65 C und mit einem gelisteten desinfizierendem Waschmittel erfolgen. Allerdings sind hier räumliche Voraussetzungen in Form einer Trennung in reine und unreine Bereiche zu schaffen. Geprüfte Verfahren sind in den Listen des Robert- Koch-Institutes RKI ( oder des Verbundes für Angewandte Hygiene - VAH zu finden. Unter diesen Bedingungen ist sichergestellt, dass die Wäsche die Patienten und Personal zur Verfügung gestellt bekommen, frei ist von Krankheitserregern. W. Popp, K.-D. Zastrow

38 38

39 Seite: 39 Reinigung und Desinfektion von Flächen

40 Flächendesinfektion Einleitung Seite: 40 Einleitung Die hygienisch einwandfreie Durchführung der Hausreinigung und Flächendesinfektion im Praxis- und OP-Bereich dient sowohl der Sauberkeit als auch der Infektionsverhütung zum Patienten- und Personalschutz. Es ist selbstverständlich, dass das Patientenumfeld frei von Staub und Verunreinigungen und damit für Patienten, Besucher und Mitarbeiter in einem ansprechenden Zustand sein muss. Bei der Bewertung des unbelebten Umfeldes (alle den Patienten und das Personal umgebenden Flächen) müssen unter dem Gesichtspunkt von Infektionsrisiken berücksichtigt werden: die ubiquitäre Präsenz von Mikroorganismen, die Persistenz und Infektiosität der Erreger (im unbelebten Umfeld) und deren Übertragungswege sowie die Infektionsdosis, die Virulenz, die zunehmende Verbreitung Antibiotika- resistenter Mikroorganismen Die Gegebenheiten vor Ort sowie eine Bewertung des Infektionsrisikos bilden die Grundlage für die Festlegung des Umfanges der erforderlichen Maßnahmen. Dabei sind auch ökologische, ökonomische und arbeitsmedizinische Aspekte zu beachten. Die Hygienepläne sind sowohl für das Personal der medizinischen Einrichtung als auch für das Personal von Fremdfirmen verbindlich! Risikobewertung Im Vergleich zu belebten Reservoiren (z.b. Haut, Schleimhäute und Wunden), kontaminierten Medizinprodukten und Arzneimitteln ist die Bedeutung der unbelebten Flächen als Quelle nosokomialer Infektionen wissenschaftlich weniger umfangreich untersucht. Da jedoch vereinzelte und ausbruchartige Erregerübertragungen von Flächen publiziert worden sind, müssen diese in der Risikoanalyse berücksichtigt werden. Bei der Risikobewertung sind v. a. die Flächen zu berücksichtigen, die mit Haut (insbesondere Hände) und Schleimhaut von Patienten und Personal direkt berührt oder durch Sekrete und Exkrete bzw. aerogen verunreinigt werden. Von diesen können indirekt (z. B. über Hände, Pflegehilfsmittel) oder evtl. über Staub und aktive Verwirbelungen, Mikroorganismen auf Patienten oder infektionsrelevante Flächen und Instrumente (z. B. im OP) übertragen werden. Patientennahe Flächen, die häufig kontaminiert werden können, und patientenferne Flächen mit häufigem Hand- oder Hautkontakt durch Patienten oder Personal haben ein größeres Übertragungsrisiko als patientenferne Flächen, mit denen auch das Personal keinen Kontakt hat. Bei der Risikobewertung müssen immer auch patientenspezifische Faktoren berücksichtigt werden, die zu einer erhöhten Infektanfälligkeit führen. In Bereichen, in denen vorwiegend abwehrgeschwächte Patienten behandelt oder Patienten, bei denen invasive Eingriffe durchgeführt werden, ist das Infektionsrisiko erhöht. Sichtbare Verunreinigungen sind für die Beurteilung des Kontaminationszustands von unbelebten Flächen als alleiniges Kriterium ungeeignet

41 Flächendesinfektion Einleitung Seite: 41 Reinigung und Desinfektion Eine alleinige Reinigung führt nur zu einer 50 80%igen Reduktion. Eine statistisch signifikante Reduktion auf mindestens 84 99,9% wird durch wirksame Desinfektionsverfahren erreicht. Bei Verwendung von Reinigungsmitteln zeigte sich eine erhebliche Kontamination des Putzwassers mit infektionsrelevanten Erregern, was bei Verwendung von Desinfektionsmitteln, bei korrekter Dosierung, nicht erfolgte. Auf den behandelten Flächen waren Hospitalismuskeime bei Verwendung von Reinigungslösungen insgesamt häufiger nachweisbar, als bei Verwendung von Desinfektionsmittellösungen. Reinigung Unter Reinigung wird ein Prozess zur Entfernung von Verunreinigungen (z.b. Staub, chemische Substanzen, Mikroorganismen, organische Substanzen) unter Verwendung von Wasser mit reinigungsverstärkenden Zusätzen (z.b. Detergenzien oder enzymatische Produkte) verstanden, ohne dass bestimmungsgemäß eine Abtötung/Inaktivierung von Mikroorganismen stattfindet bzw. beabsichtigt ist. Die Reinigungswirkung ist bisher nicht quantifiziert oder in anderer Weise standardisiert Desinfektion Desinfektion ist ein Prozess, durch den die Anzahl vermehrungsfähiger Mikroorganismen infolge Abtötung/ Inaktivierung unter Angabe eines standardisierten, quantifizierbaren Wirkungsnachweises reduziert wird mit dem Ziel, einen Gegenstand/ Bereich in einen Zustand zu versetzen, dass von ihm keine Infektionsgefährdung mehr ausgehen kann. Ziel der Desinfektion ist definitionsgemäß nicht die Eliminierung nicht infektionsrelevanter Umweltkeime, sondern die definierte Verminderung der Anzahl pathogener oder fakultativ- pathogener Mikroorganismen. Im Hinblick auf die Häufigkeit und den Umfang der Desinfektion wird unterschieden: Routinemäßige Desinfektion Schlussdesinfektion Desinfektion durch den Desinfektor (bei Infektionskrankheiten) Gezielte Desinfektion Gezielte Desinfektion Zusätzlich zur routinemäßigen Desinfektion kann eine Desinfektion nach sichtbarer Kontamination von Flächen oder Gegenständen erforderlich werden (Blut, Eiter, Ausscheidungen, sonstige Körperflüssigkeiten) Routinemäßige Desinfektion Die routinemäßige Desinfektion wird auch als laufende Desinfektion bezeichnet oder Desinfektion am Krankenbett. Sie hat den Zweck, die Verbreitung von Krankheitserregern während der Pflege und Behandlung einzuschränken und erstreckt sich auf Flächen von denen zu vermuten oder anzunehmen ist, dass sie mit erregerhaltigem Material kontaminiert wurden, ohne dass dies im Einzelfall erkennbar oder sichtbar ist. Von desinfizierender Reinigung wird gesprochen, wenn Reinigungsprozess und Desinfektion in einem Arbeitsgang erfolgen. Die hierfür verwendeten Mittel müssen aufgrund möglicher unerwünschter Wechselwirkungen der Einzelkomponenten ausdrücklich für diesen Zweck deklariert sein Schlussdesinfektion Die Schlussdesinfektion erfolgt in Bereichen oder Räumen, die zur Pflege oder Behandlung von Patienten dienten. Durch die Desinfektion soll der Bereich/ Raum so hergerichtet werden, dass er ohne Infektionsgefährdung zur Pflege oder Behandlung eines anderen Patienten genutzt werden kann. Es sollen die Mittel und Verfahren der routinemäßigen Desinfektion eingesetzt werden. Die Schlussdesinfektion erstreckt sich je nach Erkrankung oder Krankheitserreger auf die patientennahen bzw. alle erreichbaren Oberflächen und Gegenstände die kontaminiert sind bzw. sein können

42 Flächendesinfektion Einleitung Seite: 42 Reinigung und Desinfektion in unterschiedlichen Risikobereichen Das Ausmaß der durchzuführenden Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen wird bestimmt durch: die Wahrscheinlichkeit des direkten Kontaktes, die mögliche Kontamination mit Krankheitserregern sowie durch den Grad der klinisch relevanten Immunsuppression der Patienten. Für die Festlegung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen ist daher eine Unterscheidung von Risikobereichen sinnvoll: Bereiche ohne Infektionsrisiko a) Bereiche mit möglichem Infektionsrisiko Bereiche mit besonderem Infektionsrisiko Bereiche mit Patienten, die Erreger in oder an sich tragen, so dass im Einzelfall die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht Bereiche, in denen v. a. für das Personal ein Infektionsrisiko besteht b) Treppenhäuser, Flure, Büros, Aufenthaltsraum,, technische Bereiche Ambulanzbereiche, Therapie, Sanitärräume, OP-Abteilungen, Eingriffsräume, Isolierbereiche, -pflege, Funktionsbereiche, in denen die o. g. Patienten behandelt werden Entsorgung, unreine Bereiche von: Wäsche, Instrumentenaufbereitung Nähere Angaben zur Risikobewertung enthalten die Technischen Regeln Biologische Arbeitsstoffe (z. B. TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege"

43 Flächendesinfektion Einleitung Seite: 43 Einteilung nach Risikobereichen Die Wahrscheinlichkeit des direkten Kontaktes und einer möglichen Kontamination mit Krankheitserregern ist an patientennahen Flächen oder Flächen, die häufigen Haut-/Händekontakt haben, größer als an patientenfernen Flächen. Ein besonderes Risiko kann von kontaminierten Flächen ausgehen, die für aseptisches Arbeiten vorgesehen sind. Die Desinfektion ist in der Lage, die Übertragung von Infektionserregern von Flächen mit häufigen Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren. Flächen mit häufigem Hand- oder Hautkontakt und Flächen, die für aseptische Arbeiten vorgesehen sind, sind z.b. Behandlungsliege und Zubehör, medizinische Geräte (Monitore, Tastatur, Außenflächen bei medizinischen Geräten mit häufigem Kontakt, Infusionsständer, EKG-Gerät, Kabel), Arbeitsflächen von Verbandswagen, Arbeitsflächen für die Zubereitung von Infusionslösungen, Spritzen etc. Es wird darauf hingewiesen, dass nosokomiale Infektionserreger von kontaminierten Oberflächen auf Patienten übertragen werden können. Weitere Hinweise sind den aktuell aushängenden Reinigungs- und Desinfektionsplänen unserer Praxis zu entnehmen

44 Flächendesinfektion Durchführung Seite: 44 Häufigkeit von Reinigung bzw. Desinfektion in unterschiedlichen Bereichen Die jeweils erforderlichen Reinigungs- und ggf. Desinfektionsintervalle für alle Flächen sowie die einzusetzenden Mittel und Verfahren werden im Reinigungs- und Desinfektionsplan abhängig vom Risiko jeweils für die einzelnen Bereiche spezifiziert und verbindlich vorgeschrieben (Kat.IB). Nichtkontamination, Reinigung und Desinfektion sind die drei Säulen der hygienischen Behandlung von Oberflächen und Räumen. Die Maßnahmen sind in Abhängigkeit von der zu erwartenden Infektionsgefahr gezielt oder präventiv durchzuführen. Den Räumen einer Praxis muss je nach Nutzung unterschiedliche hygienische Aufmerksamkeit gewidmet werden, was in unterschiedlichen Reinigungs- und Desinfektionsfrequenzen resultiert. Durch Desinfektionspläne und -kontrollen sollen diese Maßnahmen für das Personal übersichtlicher gestaltet und der Erfolg der ergriffenen Maßnahmen kontrolliert werden. Für die Reinigung und Desinfektion stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Bei den Reinigungsverfahren werden Trocken-, Feucht- und Nassreinigung unterschieden. Die Reinigung ohne Desinfektionsmittel erfolgt in Bereichen mit geringem Infektionsrisiko. Durch eine sachgemäße Reinigung sollen ein hoher Sauberkeitsgrad, eine Reduzierung der Keimzahlen auf Oberflächen und eine geeignete Pflege der behandelten Objekte erzielt werden. Durch eine gründliche Flächenreinigung ist eine 50 bis 90 %ige Keimreduktion möglich. Bei der Festlegung sind auch andere die Flächendesinfektion betreffende Empfehlungen der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention zu speziellen Bereichen zu berücksichtigen (insbesondere die Anlagen zu den Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen. In Bereichen, in denen Arzneimittel hergestellt bzw. Medizinprodukte aufbereitet werden, gelten die Vorgaben des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts. Die Flächendesinfektionsmaßnahmen müssen gemäß den Gegebenheiten vor Ort festgelegt werden (KAT IV) Flächen, auf denen aseptische Arbeiten ausgeführt werden, sind grundsätzlich desinfizierend zu reinigen (KAT IB)

45 Flächendesinfektion Durchführung Seite: 45 Prüfung der Wirksamkeit Für die Anforderungen an Reinigungsmittel und -verfahren bestehen derzeit keine festgelegten Kriterien, während für Desinfektionsmittel und -verfahren die antimikrobielle Wirksamkeit belegt sein muss. Verlässliche Daten über die Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln und -verfahren werden durch unabhängige Prüfungen nach standardisierten Testmethoden erstellt. Bei behördlich angeordneten Entseuchungen (Desinfektion) dürfen entsprechend 18 des Infektionsschutzgesetzes Absatz 1 nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die von der zuständigen Bundesoberbehörde derzeit Robert-Koch-Institut (RKI) in einer Liste im Bundesgesundheitsblatt bekannt gemacht worden sind. Die Aufnahme in die Liste erfolgt nur, wenn die Mittel und Verfahren hinreichend wirksam sind und keine unvertretbaren Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt haben. Für routinemäßige Desinfektionsmaßnahmen in humanmedizinischen Bereichen wird von der Desinfektionsmittel- Kommission im Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) e.v. eine Liste bzw. ein Zertifikat für nach den Richtlinien der DGHM für die Prüfung und Bewertung chemischer Desinfektionsverfahren geprüften und als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren herausgegeben. Eine Zertifizierung als viruswirksames Desinfektionsmittel erteilt die Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten e.v. (DVV). Vermeidung der Selektion von Krankheitserregern Desinfektionsmittel unterscheiden sich u. a. hinsichtlich ihres Wirkungsspektrums auf Mikroorganismen. Dies ist den jeweiligen Bereichen bei der Auswahl eines geeigneten Präparates zu berücksichtigen. Bei der Anwendung darf es nicht zu einer Selektion von Mikroorganismen kommen, die durch das eingesetzte Mittel nicht erfasst werden. Deshalb ist es erforderlich, dass die verwendeten Desinfektionsmittel ein umfassendes Wirkungsspektrum hinsichtlich der häufigsten Erreger nosokomialer Infektionen haben Konzentrations-Zeit-Relationen Für eine erfolgreiche Desinfektion ist die Einhaltung der für wirksam befundenen Konzentrations-Zeit-Relationen erforderlich. Vor allem für die Desinfektion von Flächen, die bei rasch aufeinander folgenden Eingriffen am Patienten bzw. Verrichtungen zu Infektionsquellen werden können (z. B. Arbeitsflächen, OP- Tische) ist es notwendig, schnell wirkende Verfahren einzusetzen. Angaben zum Wirkungsspektrum, zu Einwirkzeit und Konzentration finden sich z.b. in der Desinfektionsmittel-Liste der VAH. Für die in unserer Praxis eingesetzten Produkte befinden sich die Produktinformationen im Anhang!

46 Flächendesinfektion Durchführung Seite: 46 Trockenreinigung Für die Trockenreinigung sollten ausschließlich staubbindende Reinigungsverfahren angewendet werden. Besen, Staublappen etc. sind nicht geeignet, da durch ihre Anwendung mit dem Staub Keime aufgewirbelt werden. Ist im Einzelfall die Anwendung staubbindender Reinigungsverfahren nicht möglich, muss vor der Reinigung desinfiziert werden. In der Praxis ist der Gebrauch eines handelsüblichen Staubsaugers ausreichend, beispielsweise bei Teppichböden oder Bodenmatten. Die Verwendung von Bodenmatten im Durchgang zu hygienisch sensiblen Bereichen bietet keine hygienischen Vorteile, sondern kann die Arbeitssicherheit durch ein erhöhtes Sturz- und Verletzungsrisiko beeinträchtigen. Eine Nutzung von Bodenmatten ist daher nicht zweckmäßig. Feuchtreinigung Die Feuchtreinigung wird mit angefeuchteten, aber nicht tropfnassen Wischern aus Baumwolle oder synthetischen Fasern durchgeführt. Auch Gazetücher und Einmal-Feuchtwischtücher finden Verwendung. Diese Reinigungsmethode hat viele Vorteile wie einfache Handhabung, große Flächenleistung und geringe Sachkosten. Letzteres gilt vor allem bei der Verwendung von Einmaltüchern. Wird dabei ein Desinfektionsmittel angewendet, bleibt der erzielte Keimtötungseffekt wegen der geringen Wirkstoffmenge und wegen des raschen Auftrocknens der Oberfläche eingeschränkt. Da bei dieser Methode grobe Verschmutzungen nur unzureichend entfernt werden, sollte sie nur in Bereichen mit geringer Verschmutzung Anwendung finden

47 Flächendesinfektion Nassreinigung Seite: 47 Nassreinigung Die Nassreinigung wird dort angewendet, wo stärkere Verschmutzungen auftreten. Dazu wird Reinigungslösung mit einem Lappen oder Mopp auf die Oberflächen aufgetragen. Die Reinhaltung der Lappen (Wischer, Mopp) und der Reinigungslösung ist dabei besonders zu beachten und soll durch die Anwendung von geeigneten Verfahren gewährleistet werden. Ein empfohlenes Prinzip besteht darin, dass mit einem Reinigungsbehälter und einer Vielzahl von (ggf. auch neuen z.b. Einweg-Wischbezug) frisch gewaschenen Lappen, Fransenbezügen oder Pads gearbeitet wird. Für jeden Raum wird ein eigenes Behältnis mit Reinigungslösung und Lappen vorbereitet. Der Lappen wird nur einmal in die Reinigungslösung eingetaucht, für eine begrenzte Fläche verwendet und dann gesammelt, um nach Arbeitsende desinfiziert zu werden. Die verbreitete Reinigungslösung wird mit einem zweiten frischen und trockenen Tuch wieder aufgenommen. So werden nur reine, nicht kontaminierte Lösungen und saubere Textilien verwendet. Für große Flächen oder eine Vielzahl an Räumen können alternativ in einem großen Behälter gleich mehrere frische Mops oder Tücher in Reinigungslösung eingelegt werden.

48 Flächendesinfektion Durchführung Seite: 48 Flächendesinfektion Unter der Flächendesinfektion versteht man die Abtötung oder Inaktivierung von Mikroorganismen auf Oberflächen durch chemische Mittel. Die Flächendesinfektion kann gleichzeitig mit der oder im Anschluss an die Nass-oder Feuchtreinigung durchgeführt werden. Wichtig ist, dass die laufende Reinigung und Desinfektion einander ergänzen müssen. Die Desinfektion kann nicht wirksam werden, wenn grobe Verschmutzungen vorhanden sind, die die Keime umhüllen und sie damit der Einwirkung des Desinfektionsmittels entziehen, bzw. durch vorhandene Eiweiße die Wirksamkeit des Desinfektionsmittels herabsetzen. Es ist je nach Ziel zu unterscheiden zwischen der allgemeinen desinfizierenden Reinigung und der gezielten Flächendesinfektion. Die allgemeine desinfizierende Reinigung ist definiert als die regelmäßige Behandlung von Flächen mit kombinierten Flächendesinfektions-und Reinigungsmitteln. Durch sie soll verhindert werden, dass bei routinemäßigen Reinigungsarbeiten Infektionserreger verbreitet werden. Die gezielte Flächendesinfektion ist die Behandlung von Flächen mit Desinfektionsmitteln bei sichtbarer Kontamination (z.b. Verschmutzung mit Blut, Sekreten, Fäkalien) oder nach Tätigkeiten, die auch ohne sichtbare Verschmutzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Kontaminationen geführt haben (z.b. nach kleineren Eingriffen). Es soll verhindert werden, dass Infektionserreger von kontaminierten Flächen auf Patienten, Personaloder Gegenstände übertragen werden. Sichtbare Verschmutzungen sollten zuerst mit Zellstoff aufgenommen werden. Danach wird die Fläche mit Desinfektionsmittel vollständig benetzt. Bei der Flächendesinfektion ist es wichtig, dass das Desinfektionsmittel auf die Fläche gebracht wird und mechanisch in Form vonwischen verteilt wird. Der mechanische Effekt spielt für den Desinfektionserfolg eine entscheidende Rolle. Durch den dabei entstehenden Druck können mögliche Infektionserreger aufgebrochen werden und die Einwirkung des Desinfektionsmittels dadurch deutlich erleichtern. Flächen, welche bereits mit Desinfektionsmittel benetzt wurden, sollten nicht nachgetrocknet werden.

49 Flächendesinfektion Durchführung Seite: 49 Desinfektionsmitteldosierung Nicht ausreichend konzentrierte oder unwirksame Desinfektionsmittellösungen, insbesondere wenn sie in verunreinigten Behältnissen vorbereitet und für längere Zeit aufbewahrt werden, können zu einer Infektionsquelle v. a. mit gramnegativen Bakterien (v. a. Enterobacteriaceae, Pseudomonaden) werden. Die exakte Dosierung eines Desinfektionsmittels ist Voraussetzung einer wirksamen Desinfektion und der Vermeidung einer Selektion von Mikroorganismen und der Verhinderung einer Desinfektionsmitteltoleranz/-resistenz. Falls kein Dosiergerät eingesetzt wird, sollen andere sichere Dosiersysteme verwendet werden, die einfach, zuverlässig und wenig störanfällig sind. Die richtige Anwendung muss gewährleistet sein und vom dienstlich Vorgesetzten überprüft werden (KAT IB) Schutz vor Nebenwirkungen durch Reinigungs- und Desinfektionsmittel Reinigungs- und Flächendesinfektionsmittel weisen eine Reihe von wirkungsrelevanten Inhaltsstoffen auf, die bei der Anwendung der Mittel in Abhängigkeit von ihren chemischphysikalischen Eigenschaften in unterschiedlichem Ausmaß in die Innenraumluft gelangen. Patienten und Personal können daher über die Atemluft diese Substanzen gasförmig oder als Aerosol in den Organismus aufnehmen. Dies muss bei der Auswahl der zu verwendenden Präparate berücksichtigt werden. Bei der Auswahl sind infektiologische und arbeitssicherheitstechnische Kriterien zu berücksichtigen. Beim Umgang mit Reinigungs- und Flächendesinfektionsmittel sind geeignete Handschuhe (z.b. Nitrilhandschuhe (EN 374)) zu tragen.) Umweltverträglichkeit Bei der Auswahl von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln müssen immer die Auswirkungen auf die kommunale Kläranlage und die biologische Abbaubarkeit der eingesetzten Wirkstoffe berücksichtigt werden. Der übliche Entsorgungsweg gebrauchter verdünnter Desinfektionsmittellösungen erfolgt über das Abwasser. Konzentrate sind grundsätzlich als besonders überwachungsbedürftiger Abfall zu entsorgen und dürfen nicht ins Abwasser eingeleitet werden. Personelle Voraussetzungen und Schulung Bei unzureichender oder fehlerhafter Durchführung von Reinigungs- und Desinfektionsverfahren von Flächen entstehen Risiken für Patienten und Personal. Das mit der Reinigung und Desinfektion betraute Personal muss geeignet, geschult und eingewiesen sein (KAT IV) Bei der Vergabe von Reinigungs- und Desinfektionsaufgaben an Fremdfirmen muss auch der Aspekt der Schulung der Mitarbeiter und dessen Nachweis Auswahlkriterium sein (KAT IB) Es muss ausreichend Zeit für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten eingeplant werden (KAT IB)

50 Flächendesinfektion Durchführung Seite: 50 Wischdesinfektion Für eine ausreichende Desinfektionswirkung muss genügend (aber nicht mehr) Wirkstoff auf die Fläche gelangen jedoch sind Angaben des Herstellers zu beachten. Die zu desinfizierende Oberfläche muss mit einer ausreichenden Menge des Mittels unter leichtem Druck abgerieben werden (Nass-Wisch- und Scheuerdesinfektion) (KAT IB). Gebrauchslösungen von Desinfektionsmitteln dürfen maximal einen Arbeitstag lang verwendet werden (KAT IB)). Spezielle Desinfektionstucheimer können mit Desinfektionsmittel gefüllt maximal 4 Wochen verwendet werden. Eine Sprühdesinfektion gefährdet den Durchführenden und erreicht nur eine unzuverlässige Wirkung. Sie sollte daher ausschließlich auf solche Bereiche beschränkt werden, die durch eine Wischdesinfektion nicht erreichbar sind (KAT IB) Bei alkoholhaltigen Desinfektionsmitteln ist die bei großflächiger Anwendung bestehende Explosions- und Brandgefahr zu beachten (KAT IV) Bei Kontamination mit organischem Material (Blut, Sekrete) muss bei der gezielten Desinfektion zunächst das sichtbare Material mit einem in Desinfektionsmittel getränkten Einwegtuch, Zellstoff o. Ä. aufgenommen (Einmalhandschuhe tragen) und das Tuch verworfen werden. Anschließend ist die Fläche wie üblich zu desinfizieren (KAT IB) Wiederbenutzung desinfizierter Flächen Nach allen routinemäßig durchgeführten Flächendesinfektionsmaßnahmen kann die Fläche wieder benutzt werden, sobald sie sichtbar trocken ist. Die angegebene Einwirkzeit vor der Wiederbenutzung der Fläche muss abgewartet werden bei: gezielter Desinfektion von Flächen mit Blut, Eiter, Ausscheidungen und anderen Körperflüssigkeiten von Patienten mit Verdacht auf bzw. gesicherter Infektion unter Berücksichtigung des Übertragungsweges sowie der Schlussdesinfektion durch den Desinfektor (z.b. bei Tuberkulose) (KAT IB) der Aufbereitung von Medizinprodukten (KAT IV) Wenn Flächen regelmäßig schnell wieder benutzt werden müssen, ist es sinnvoll, Desinfektionsmittel einzusetzen, die nach kurzen, der Praxissituation angemessenen Einwirkzeiten ihre volle Wirksamkeit entfaltet haben (KAT IB)). Beschaffenheit von Oberflächen Die Effizienz der Reinigung und der Desinfektion hängt von der Beschaffenheit der Oberflächen ab. Insbesondere Flächen mit häufigem Hand- und Hautkontakt müssen hinsichtlich der Anforderungen an eine leichte Reinigung und Desinfektion überprüft werden. Oberflächen in Bereichen der Patientenversorgung bzw. in Bereichen, in denen mit biologischen Materialien gearbeitet wird, müssen glatt, abwaschbar, fugendicht und mit Desinfektionsmitteln und -verfahren in den in der Liste des Robert Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desinfizierbar sein (KAT IB) Da es schwierig ist, textile Fußbodenbeläge zu pflegen und zu reinigen insbesondere desinfizierend zu reinigen sollten diese überall dort nicht verlegt werden, wo eine regelmäßige Reinigung und häufige Desinfektion aus infektionsprophylaktischen Gründen notwendig ist (KAT IB) Medizinisch-technische Geräte und Einrichtungsgegenstände sollen möglichst glatte Oberflächen haben und insbesondere an den Kontaktstellen zur Bedienung leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein (KAT IB)

51 Flächendesinfektion Durchführung Seite: 51 Flächenreinigung und Desinfektion Durchführung der Flächendesinfektion als Scheuer-Wisch-Desinfektion; Wiederbe-nutzung der Fläche nach Antrocknen der Desinfektionslösung; kein Trockenwischen! Sprühdesinfektionen sind nur zulässig, wo keine Scheuer-Wisch-Desinfektion möglich ist. Routinemäßige Flächendesinfektion (auch laufende Desinfektion oder prophylaktische Desinfektion): ist überall dort durchzuführen, wo mit einer Kontamination mit erregerhaltigem bzw. potentiell infektiösem Material zu rechnen ist. Gezielte Flächendesinfektion: bei erkennbarer Kontamination (z. B. mit Blut), beim Auftreten spezieller Erreger, als Schlussdesinfektion am Ende des Praxistages Flächendesinfektion wann/wo patientennahe Flächen, Untersuchungsliege/ -stuhl (wird keine Papierauflage verwendet, ist eine Desinfektion vor jedem neuen Patienten erforderlich), Flächen mit häufigem Hand- und Hautkontakt, Flächen, die für aseptische Arbeiten vorgesehen sind, z. B.: Arbeitsflächen für die Zubereitung von Infusionslösungen, Spritzen etc., Flächen für Laborarbeiten, medizinische Geräte wie z. B. EKG-Gerät, Kabel, Außenflächen bei medizinischen Geräten mit häufigem Kontakt, Monitore, Tastaturen, Telefone, benutzte Geräte bzw. Teile derselben bei direktem Kontakt vor jedem Einsatz am nächsten Patienten, generell jedoch am Ende der Sprechstunde, Arbeitsplätze /-flächen für die Aufbereitung / Verpackung von Instrumenten, Waschbecken in Behandlungsräumen, Seifen-/Desinfektionsmittelspender Stethoskope, Blutdruckmanschetten sind bei Bedarf bzw. nach Gefährdungspotential vor Benutzung am nächsten Patienten mit einem Desinfektionsmittel abzuwischen (für die Desinfektion der Blutdruckmanschetten/Stethoskope ist auch ein Präparat auf alkoholischer Basis, z. B. Hautdesinfektionsmittel, einsetzbar), Fußböden in Räumen, in denen invasive Eingriffe (z. B. endoskopische Untersuchungen, ggf. Laborund Aufbereitungsräume) oder Operationen erfolgen. Tägliche Desinfektion erforderlich. Alle übrigen Flächen nur Reinigung.

52 Dosiertabelle Fläche Seite: 52 Konzentration [%] Lösung 0,25% 0,5% 0,75% 1% 1,5% 1 Liter 2,5ml 5ml 7,5ml 10ml 15ml 2 Liter 5 ml 10 ml 15 ml 20 ml 30 ml 5 Liter 12,5 ml 25 ml 37,5 ml 50 ml 75 ml 8 Liter 20 ml 40 ml 60 ml 80 ml 120 ml 10 Liter 25 ml 50 ml 75 ml 100 ml 150 ml 20 Liter 50 ml 100 ml 150 ml 200 ml 300 ml 30 Liter 75 ml 150 ml 225 ml 300 ml 450 ml

53 Flächendesinfektion Durchführung Seite: 53 Nass-Wisch- und Scheuerdesinfektion Praktische Durchführung: (Dosierung laut Angabe Reinigungs- und Desinfektionsplan - Dosiertabelle beachten) 1. 8 Liter Eimer für Gebrauchslösung mit max. handwarmen Wasser füllen 2. Entnehmen der Menge Wasser, welche als Desinfektionsmittel zuzuführen ist (zum Beispiel: 1,0% Lösung = 80ml Wasser entnehmen) 3. Hinzu Dosieren des Desinfektionsmittels (80 ml) 4. Da Desinfektionsmittel-Lösungen an Wirkstoff verlieren, wenn sie verschmutzen, darf eine Entnahme aus Behältern nur mit frischen, sauberen Tüchern (oder Mopp) o.ä. erfolgen. Deshalb: Bezugswechselmethode (um Verbreitung von Krankheitserregern durch wiedereintauchen zu vermeiden) 1.Tuch/Mopp nur einmal eintauchen, 2.Raumfläche wischen, 3.für den nächsten Bereich frisches Tuch/Mopp einsetzen 4.Gebrauchtes Tuch/Mopp der Aufbereitung zuführen oder verwerfen 5. Alle Flächen werden vollständig benetzt. Das Präparat muss durch Scheuer- oder Wischdesinfektion aufgebracht und mechanisch verteilt werden. (Aufbringen durch Sprühen wegen der inhalativen Gefährdung nur in Ausnahmefällen) 6. Um die Wirkung zu gewährleisten, darf das aufgetragene Desinfektionsmittel nicht durch Nachwischen mit Wasser o.ä. entfernt werden. 7. Wiederbenutzung der Flächen: 1.Nach routinemäßiger Flächendesinfektion, sobald die Fläche sichtbar trocken ist, ggf. auch vorher 2.Einwirkzeit vor Wiederbenutzung abwarten bei: Desinfektion patientennaher Kontaktflächen, bevor der nächste Patient damit in Kontakt kommt Merke: Wenn Flächen regelmäßig schnell wieder benutzt oder begangen werden müssen, ist es sinnvoll, Konzentrationen einzusetzen, die nach kurzen Einwirkzeiten ihre volle Wirksamkeit erzielen! Vorgaben sind im Reinigungs- und Desinfektionsplan hinterlegt!

54 Flächendesinfektion Eingriffs-/ OP- Bereiche Seite: 54 Flächendesinfektionsmaßnahmen in Eingriffs- und Operationsräumen: Nach jeder Operation ist eine Scheuer-Wisch-Desinfektion im OP-Raum erforderlich (Zwischendesinfektion) der patientennahen Flächen (sofern der OP-Tisch mit einer flüssigkeitsundurchlässigen Auflage abgedeckt wird, reicht das Wechseln dieser Auflage), aller sichtbar kontaminierten Flächen, des begangenen Fußbodens, benutzter Armaturen und Waschbecken. Nach Abtrocknen des Desinfektionsmittels kann der Operationsraum wieder begangen werden. Desinfizierende Reinigung nach Arbeitstagende Endreinigung / -Desinfektion die begehbaren Fußbodenflächen im Eingriffs-/OP-Raum, die potentiell verschmutzten bzw. kontaminierten Flächen: Arbeitsplätze mit Computer und Tastatur, Schränke, Liegen, Stühle, Beistelltische, hygienische Waschplätze, Spender für Seife und Desinfektion, EKG-Gerät, Labortisch, Armpolster, Abfallbehälter

55 Flächendesinfektion Reinigungsutensilien Seite: 55 Reinigungsutensilien und Feuchtwischbezüge müssen für Desinfektionsmitteleinsatz geeignet sein und nach Anwendung desinfizierend (am günstigsten in thermischen Desinfektionswachverfahren) aufbereitet und getrocknet werden. Nicht nass aufbewahren! (Vermehrung von Feuchtkeimen) Alternativ Einsatz von Einmaltüchern und Einmalwischbezügen! Arbeitsschutz beim Umgang mit Desinfektionsmitteln beachten! Hand- und Hautschutz beachten!

56 Seite: 56 Aufbereitung von Medizinprodukten

57 Medizinprodukte Seite: 57 Aufbereitung von Medizinprodukten Die Aufbereitung und die stete Erfüllung der Anforderungen setzt ein Qualitätsmanagementsystem voraus. Die Aufbereitung soll nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen und den Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigen. Mit der Aufbereitung ist eine hohe Verantwortung verbunden, weshalb zu beachten ist, dass der jeweils Zuständige seine Aufgabe aufgrund seiner Position und Qualifikation auch tatsächlich erfüllen kann. Gemäß 4 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sind die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten (MP) mit geeigneten, validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern und Dritten nicht gefährdet wird. Sicherung der Qualität der zur Anwendung kommenden Aufbereitungsprozesse: Die kontinuierliche Gewährleistung der Qualität der Aufbereitung erfordert Sachkenntnis und soll durch ein Qualitätsmanagementsystem und entsprechenden Schulungen unter Beachtung der vorliegenden Empfehlung sichergestellt werden (s. Anlage 6 Sachkenntnis, MPBetreibV; QM). Die gemäß der Einstufung der Medizinprodukte durchzuführenden Aufbereitungsverfahren sind in ihren Einzelschritten unter Angabe der jeweilig notwendigen Prüfungen auch im Hinblick auf Standardisierung und Reproduzierbarkeit in Standardarbeits- und Betriebsanweisungen festzulegen (QM, MPBetreibV). Die praktische Durchführung der zur Anwendung kommenden Verfahren ist vor der Aufbereitung in allen Einzelschritten festzulegen. Für jedes Medizinprodukt (Produktgruppe) ist durch den für die Aufbereitung Verantwortlichen schriftlich festzulegen, ob, wie oft und mit welchen Verfahren es aufbereitet werden soll. Aufgrund dessen ist eine Risikobewertung und Einstufung aller in Ihrer Praxis vorhandenen Medizinprodukte (Instrumente) vorzunehmen. Risikogruppen Unkritische Medizinprodukte (MP): MP, die lediglich mit intakter Haut in Berührung kommen. Semikritische Medizinprodukte (MP): MP, die mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut In Berührung kommen. Kritische Medizinprodukte (MP): MP zur Anwendung von Blut, Blutprodukten und anderen sterilen Arzneimitteln, und MP, die die Haut oder Schleimhaut durchdringen und dabei in Kontakt mit Blut, inneren Geweben oder Organen kommen, einschließlich Wunden. Semikritische und kritische Medizinprodukte können weiter eingeteilt werden in solche, bei denen die Aufbereitung ohne besondere Anforderungen (Gruppe A) oder mit erhöhten Anforderungen (Gruppe B) durchgeführt werden muss. Bei kritischen Medizinprodukten können zusätzlich solche abgegrenzt werden, bei denen an die Aufbereitung besonders hohe Anforderungen (Gruppe C) gestellt werden müssen.

58 Risikobewertung Seite: 58

59 59

60 Aufbereitung nicht angewendeter Medizinprodukte Seite: 60 Aufbereitung nicht angewendeter Medizinprodukte Bei diesen Medizinprodukten handelt es sich um: - unsterilausgelieferte, aber steril zur Anwendung kommende Medizinprodukte, welche ihrer Anwendung entsprechend der Herstellerangaben aufzubereiten sind, - sterilisierte Medizinprodukte, bei denen die Verpackung beschädigt oder geöffnet wurde, ohne dass das Medizinprodukt angewendet wurde, oder um - Medizinprodukte, bei denen Sterilgutlagerfrist innerhalb des Zeitraumes, in dem gefahrlose Anwendung des Medizinproduktes möglich ist (Verfalldatum), abgelaufen ist ohne das zwischenzeitlich eine Anwendung erfolgte und die Beschaffenheit des Produktes eine Aufbereitung zulässt. Sofern eine Kontamination oder Beschädigung des Medizinproduktes ausgeschlossen ist, kann sich die Aufbereitung auf die erneute Verpackung und Sterilisation beschränken, vorausgesetzt, dass die technisch-funktionelle Sicherheit hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Hierbei sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen. Folgende Schritte sind erforderlich: - gegebenenfalls auspacken und prüfen der technisch-funktionellen Sicherheit (s. auch 2.2.3) - neu verpacken (s ) - anwenden eines geeigneten Sterilisationsverfahrens (s ), das neben der Sterilisation sicherstellt, dass die Funktion desmedizinproduktes ohne Einschränkung erhalten bleibt, - Kennzeichnung (s ) - Dokumentation der Aufbereitung (s ) - Freigabe zur Anwendung (s.2.2.7) Sofern eine Kontamination nicht auszuschließen ist, gegebenenfalls bei unsterilausgelieferten, aber steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten, sind auch diese Medizinprodukte unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers wie angewendete Medizinprodukte aufzubereiten (MPG; MPBetreibV

61 Aufbereitung angewendeter Medizinprodukte Seite: 61 Aufbereitung angewendeter Medizinprodukte Bei den angewendeten Medizinprodukten sind folgende Aufbereitungsschritte erforderlich: - das sachgerechte Vorbereiten(z.B. Vorbehandeln, Sammeln, Vorreinigen und gegebenenfalls Zerlegen) der angewendeten Medizinprodukte und deren sicher umschlossenen und Beschädigungen vermeidenden Transport zum Ort der Aufbereitung - die Reinigung ggf. Zwischenspülung, Desinfektion, Spülung und Trocknung - die Prüfungauf Sauberkeit und Unversehrtheit der Oberflächen (z.b. Korrosion, Materialbeschaffenheit) und gegebenenfalls Identifikation zum Zwecke der Entscheidung über eine erneute Aufbereitung - die Pflege und Instandsetzung - die Prüfung der technisch-funktionellen Sicherheit und je nach Erfordernis - die Kennzeichnung sowie - das Verpacken - und die Sterilisation Die Aufbereitung endet mit der dokumentierten Freigabe des Medizinproduktes zur erneuten Anwendung bzw. Lagerung (s und 2.2.7) (QM).

62 Medizinprodukte Reinigung Seite: 62 Aufbereitungsanleitung wiederverwendbarer chirurgischer Instrumentarien Reinigung Grundsätzlich müssen alle äußeren und inneren Oberflächen für die eingesetzten Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsmittel zugänglich sein (Öffnen von Ventilen/Hähnen, Gelenkinstrumenten!). Komplexe Medizinprodukte müssen gegebenenfalls zerlegt werden (KAT IB)). Es muss ein wirksames Reinigungsverfahren unter Vermeidung nachhaltiger, d.h. für die Anwendungssicherheit des freigegebenen Medizinproduktes relevanter Kreuzkontaminationen angewendet werden. Ziel der Maßnahmen ist eine rückstandsfreie Reinigung, um anschließende Schritte der Desinfektion und Sterilisation nicht durch z.b. Blut-, Sekret- oder Geweberückstände zu beeinträchtigen (KAT IB) Wie bei der Vorreinigung ist auch bei der (Haupt-) Reinigung durch die Verfahrensführung sicherzustellen, dass es nicht zu einer Fixierung von Rückständen (z.b. Blut, Sekreten, Geweberesten) am Medizinprodukt kommt, da diese die Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsleistung beeinträchtigt (KAT IB) Entscheidend ist die nachgewiesene Reinigungsleistung eines Mittels oder Verfahrens. Die verwendeten Reiniger sollen die Wiederanheftung abgelösten Materials vermeiden (Minimierung von Kreuzkontaminationen). Der Einsatz von Ultraschall ist nicht bei allen Medizinprodukten möglich (Vorsicht z.b. bei Klebungen) oder, insbesondere wegen mangelhafter Übertragung des Schalls bei weichen oder luftgefüllten Medizinprodukten, nicht immer effektiv. Im Zweifelsfall ist der Hersteller zu befragen. Die Reinigungslösung wird durch organisches Material und chemische Rückstände verunreinigt. Zur Vermeidung mikrobieller Vermehrung, von nachhaltigen Kreuzkontaminationen und einer Beeinträchtigung der Reinigungsleistung mindestens arbeitstäglich frisch ansetzen, bei sichtbarer Verschmutzung sofort wechseln. Aus den gleichen Gründen und zur Vermeidung von Biofilmbildung soll das Reinigungsbecken arbeitstäglich gründlich mechanisch gereinigt und desinfiziert werden (KAT IB)

63 Vorbereitung zur Aufbereitung Seite: 63 Die Kette von erforderlichen Maßnahmen muss optimiert sein, da Schwächen in einem Einzelschritt (z.b. der Reinigung) den Gesamterfolg in Frage stellen können. Unzureichende Ergebnisse können durch Mängel bei jedem Schritt der Aufbereitung, z.b. bei Verwendung nicht geeigneter Reinigungs-und Desinfektionsmittel, fehlerhafter Anwendung, kontaminierter Desinfektions-oder Spülflüssigkeiten, unzureichende Trocknung und fehlerhafte Lagerung, auftreten. Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Aufbereitung von Medizinprodukten ist daher in der Regel eine Vorbereitung (Vorbehandlung und Sammlung) notwendig. Um eine Beeinträchtigung der hygienischen Sicherheit und der Funktionsfähigkeit des aufbereiteten Medizinproduktes auszuschließen, muss, insbesondere bei zeitlicher Verzögerung der Reinigung/Desinfektion, eine in diesen Fällen erforderliche Vorreinigung und gegebenenfalls die Zwischenlagerung folgende Anforderungen erfüllen: Grobe Verschmutzungen des Medizinproduktes sollen unmittelbar nach Anwendung entfernt werden. Das Antrocknen von Blut und Gewebe ist durch Festlegung geeigneter Verfahren und Abläufe (z.b. Abwischen äußerer Verschmutzungenund Spülung von Arbeitskanälen unmittelbar nach Anwendung), insbesondere zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der Reinigungsleistung (Antrocknungvon Infektionserregern in Schutzkolloiden) soweit wie möglich auszuschließen (KAT IB) Die Mittel und Verfahren der Vorreinigung sind auf die nachfolgenden Aufbereitungsverfahren abzustimmen, insbesondere, um nachteilige Effekte auf folgende Schritte auszuschließen (z.b. Vermeidung fixierender Verfahren wie die Anwendung von Hitze oder Aldehyden vor der Reinigung; Ausnahmen können aus Gründen der Infektionsprävention in besonderen Situationen erforderlich sein) (KAT IB) Chemische, mechanische und physikalische Schädigungen der Medizinprodukte durch die Vorreinigung, den Transport oder eine eventuell notwendige Zwischenlagerung (z.b. mit der Folge von Kristallisation von Flüssigkeitsresten) sind durch Festlegung geeigneter Verfahrensabläufe auszuschließen. Entsprechende Risiken (z.b. ein Abknicken) sind bei der Prüfung auf Sauberkeit und technisch-funktionelle Sicherheit zu berücksichtigen. Bei allen Schritten der Vorbereitung (der Vorreinigung, Sammlung, Zwischenlagerung und dem Transport) sind die Belange des Arbeitsschutzes, z.b. durch geeignete Schutzkleidung, Schutzbrille, geeignete Handschuhe, Raumluftqualität, zu gewährleisten(kat IV)

64 Reinigung im Ultraschallbecken Seite: 64 Die Anwendung von Ultraschall kann unter bestimmten Voraussetzungen die Reinigungsleistung erhöhen. Beim Einsatz von Ultraschall muss die Dosierungsvorgabe des ultraschallgetesteten Reinigungs-/Desinfektionsmittels in Verbindung mit der vorgegebenen Beschallungszeit unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers eingehalten werden. Die verwendeten Reiniger sollen die Wiederanheftung abgelösten Materials vermeiden (Minimierung von Kreuzkontaminationen). Der Einsatz von Ultraschall ist nicht bei allen Medizinprodukten möglich (Vorsicht z.b. bei Klebungen) oder, insbesondere wegen mangelhafter Übertragung des Schalls bei weichenoder luftgefüllten Medizinprodukten, nicht immer effektiv. Im Zweifelsfall ist der Hersteller zu befragen. Der Beladung der Ultraschallbäder ist besondere Sorgfalt zu widmen, da Fehlbeladungen zu mangelhafter Wirkung (z.b. durch Schallschatten) führen können. Zur Entfaltung der Wirkung müssen alle Teile des Medizinproduktes komplett von Flüssigkeit bedeckt sein. Da Ultraschall zu Temperaturveränderungen führen kann, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf die Medizinprodukte oder die Reinigungsleistung haben, soll die Betriebstemperatur geräteseits kontrolliert werden (KAT IB) Aus Gründen des Arbeitsschutzes ist eine Abdeckung der Ultraschallbäder empfehlenswert. Die Reinigungslösung wird durch organisches Material und chemische Rückstände verunreinigt Vermeidung mikrobieller Vermehrung, von nachhaltigen Kreuzkontaminationen und einer Beeinträchtigung der Reinigungsleistung mindestens arbeitstäglich frisch anzusetzen, bei sichtbarer Verschmutzung sofort zu wechseln. Aus den gleichen Gründen und zur Vermeidung von Biofilmbildung soll das Reinigungsbecken arbeitstäglich gründlich mechanisch gereinigt und desinfiziert werden ((KAT IB)

65 Medizinprodukte Desinfektion Seite: 65 Die verwendeten Desinfektionsverfahren müssen nachweislich bakterizid, fungizid und viruzid sein (Wirkungsbereich AB gemäß der Definition der Wirkungsbereiche der Liste der geprüften Desinfektionsmittel und verfahren des Robert Koch-Institutes). Bei der manuellen Reinigung/Desinfektion mit einer möglichen Verletzungs-und Infektionsgefahr muss eine nichtfixierende Desinfektion mit belegter Wirksamkeit unter Beachtung von weiteren Maßnahmen des Arbeitsschutzes (z.b. Schutzkleidung, Schutzbrille, geeignete Handschuhe; Raumluftqualität) erfolgen (KAT IV) Die Menge des benötigten Wassers erhält man, wenn von der gewünschten Menge der Gebrauchsverdünnung die Menge des Desinfektionsmittels abgezogen wird. 10 Liter einer 2%ige Anwendungslösung = 200 ml Desinfektionsmittel + 9,8 Liter Wasser Von dem gereinigten und desinfizierten Medizinprodukt darf bei Kontakt mit Haut und Schleimhaut keine Infektionsgefahr ausgehen. Den thermischen Verfahren in Reinigungs- und Desinfektionsgeräten ist wegen der zuverlässigeren Wirksamkeit (z.b.der geringeren Beeinträchtigung durch Restverschmutzungen) der Vorrang vor chemischen und chemo-thermischen Desinfektionsverfahren zu geben (KAT IB) Wie bei der Vorreinigung und Reinigung ist auch bei der Desinfektion durch die Verfahrensführung sicherzustellen, dass es nicht zu einer Fixierung von Rückständen/Proteinen (z.b. Blut, Sekreten, Geweberesten) am Medizinprodukt kommt, da diese die Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsleistung beeinträchtigt (KAT IB) Eine effektive Reinigung und Desinfektion setzt die Beachtung der Gebrauchsanweisung, insbesondere der Einwirkzeit, voraus (KAT IB) Dies ist bei der Organisation der Arbeitsabläufe zu berücksichtigen (KAT IB)

66 Dosiertabelle Instrumente Seite: 66 Konzentration [%] Lösung 2% 2,5% 3% 5% 1 Liter 20ml 25ml 30ml 50ml 2 Liter 40 ml 50 ml 60 ml 100 ml 5 Liter 100 ml 125 ml 150 ml 250 ml 8 Liter 160 ml 200 ml 240 ml 400 ml 10 Liter 200 ml 250 ml 300 ml 500 ml 20 Liter 400 ml 500 ml 600 ml 1000 ml 30 Liter 600 ml 750 ml 900 ml 1500 ml

67 Medizinprodukte Spülung und Trocknung Seite: 67 Spülung und Trocknung Die Bildung von Reaktionsprodukten und Rückständen verwendeter Reinigungs- und Desinfektionsmittel, insbesondere solcher, die Gesundheitsbeeinträchtigungen auslösen können (z.b. chemische Irritationen oder allergische Reaktionen), muss ausgeschlossen sein (KAT IV) Reinigungs-und Desinfektionsmittellösungen müssen deshalb durch intensives Nachspülen sorgfältig entfernt werden (KAT IB). Der Effekt dieses Schrittes ist von der Zeit, der Temperatur und dem verwendeten Wasservolumen abhängig. Für die Reinigung/Desinfektion ist, insbesondere zur Vermeidung von Rekontaminationen und Kristallbildungen, geeignetes Wasser zu verwenden, das mikrobiologisch mindestens Trinkwasserqualität hat. In jedem Fall erfordert die abschließende Spülung entmineralisiertes Wasser, um Kristallbildungen auf dem Medizinprodukt, welche z.b. den anschließenden Sterilisationsprozess stören können, zu vermeiden (KAT IB). Die Nachspülung und Trocknung muss unter Bedingungen erfolgen, die eine Rekontamination der desinfizierten Medizinprodukte ausschließen. Die Verwendung von Druckluft zur Trocknung wird diesbezüglich aufgrund ihrer guten und raschen Wirkung empfohlen (KAT IB) Eine sichere Sterilisation erfolgt nur bei sauberen Medizinprodukten. Es ist deshalb erforderlich, den Effekt der Reinigung zu überprüfen (KAT IB) Nach der Reinigung/Desinfektion dürfen bei normaler oder auf normal korrigierter Sehkraft an allen Teilen des Medizinproduktes keine Verschmutzungen (z.b. Verkrustungen, Beläge) erkennbar sein (KAT IB) Gegebenenfalls erfordert die Beurteilung der Reinigungsleistung den Einsatz von optischen Vergrößerungshilfen oder geeigneter anderer Methoden (z.b. chemische oder physikalische). Ist der Erfolg der Reinigung nicht durch Inspektion beurteilbar (z.b. aufgrund langer, enger Lumina, Hohlräume, wie z.b. bei MIC-Instrumenten; Medizinprodukte Kritisch B und C), muss die Reinigung verfahrenstechnisch sichergestellt (z.b. durch validierte, maschinelle Reinigungsverfahren) und gegebenenfalls parametrisch überwacht werden (KAT IB, KAT IV)

68 Medizinprodukte Techn.-funkt. Sicherheit Seite: 68 Prüfung der technisch-funktionellen Sicherheit Die Gewährleistung der technisch-funktionellen Sicherheit eines aufbereiteten Medizinproduktes obliegt dem Betreiber. Einfache, sicherheitsrelevante Funktionsprüfungen sind auch unmittelbar vor Anwendung vom Anwender durchzuführen (KAT IV) Insbesondere bei der Durchführung von Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen sind auch nach Abschluss von Reinigung/Desinfektion, Spülung und Trocknung, aber vor der Sterilisation, technisch-funktionelle Prüfungen durchzuführen (KAT IV) Umfang und Art der Prüfungen sind vom Medizinprodukt abhängig und sollen in der Standardarbeitsanweisung definiert sein (KAT IB). Dabei darf es nicht zu Kontaminationen mit gesundheitsschädlichen Substanzen (z.b. toxischen Pflegemitteln) oder Partikeln (z.b. Talkum) kommen, die die folgenden Schritte der Aufbereitung überdauern (KAT IV) Darüber hinaus dürfen die eingesetzten Pflegemittel (z.b. medizinische Weissöle gemäß DAB) den Erfolg der Sterilisation nicht beeinträchtigen. Hierzu sind gegebenenfalls Angaben des Herstellers der Pflegemittel einzuholen. Einflüsse des Aufbereitungsverfahrens auf die Materialeigenschaften sowie die technisch-funktionelle Sicherheit sind in der Regel produktspezifisch und müssen daher im Einzelfall geprüft, vom Hersteller in der Gebrauchsanweisung, gegebenenfalls unter Angabe nach Aufbereitung durchzuführender Prüfungen oder Kontrollen, angegeben und vom Betreiber in der Standardarbeitsanweisung (z.b. durch Angabe der zu erreichenden Zielgrößen) zur Aufbereitung berücksichtigt werden (KAT IV) Auch die Pflege und Instandsetzung erfolgen unter Berücksichtigung der entsprechenden Angaben des Herstellers (LAT IV) Die Prüfungen auf Sauberkeit, Unversehrtheit und definierte technisch-funktionelle Eigenschaften haben zum Ziel, Medizinprodukte, bei denen erkennbare Rückstände auch durch erneute Reinigung nicht entfernt oder bei denen technisch-funktionelle Mängel nicht beseitigt werden können, auszusondern.

69 Medizinprodukte Verpackung Seite: 69 Die Verpackung besteht in der Regel aus mechanischer Schutzverpackung, Sterilisierverpackung und gegebenenfalls einer Umverpackung (Lager- und Transportverpackung) und muss auf das zur Anwendung kommende Sterilisationsverfahren (z.b. Ermöglichung der Sterilisation), auf die Eigenschaften des desinfizierten oder zu sterilisierenden Medizinproduktes, die Erhaltung seiner Funktionsfähigkeit (z.b. mechanischer Schutz empfindlicher Teile) sowie auf die vorgesehene Lagerung und den Transport (Berücksichtigung mechanischer Belastungen) abgestimmt sein. Die Sterilisierverpackung muss die Sterilisation ermöglichen und die Sterilität bei entsprechender Lagerung bis zur Anwendung gewährleisten; gegebenenfalls ist eine Sterililisiergut-Lagerfrist anzugeben (s. hierzu auch die Angaben des Herstellers der Sterilisiergutverpackung). Eine Rekontamination des Medizinproduktes nach seiner Aufbereitung muss bis zur Anwendung ausgeschlossen sein. Sterilgutverpackungen sind Sterilbarrieresysteme Die für die Aufrechterhaltung der Sterilität wirksame Verpackung wird auch als Sterilbarrieresystem bezeichnet. Der europäische Standard EN ISO :2006 definiert ein Sterilbarrieresystem in folgender Weise: es ist die Mindestverpackung, die das Eintreten von Mikroorganismen verhindert und die aseptische Bereitstellung des Produktes am Ort der Verwendung ermöglicht. Verpackungssysteme Einfachverpackung - Folie-Papier Zweifachverpackung s.o. nochmal in Folie-Papier Sterilisier-Container Metallcontainer, Siebe Die Primärverpackung umschließt das Medizinprodukt keimdicht Die Sekundärverpackung enthält ein oder mehrere Medizinprodukte, wobei jedes nochmal in einer Primärverpackung steckt Eine Transportverpackung dient dem Schutz vor Beschädigung beim Transport Anforderungen an die Verpackungsmaterialien Material wird während des Sterilisiervorganges nicht verändert Material muss durchgängig sein für das Sterilisationsmedium Möglichkeit der Kennzeichnung oder Erkennen des Sterilisiergutes muss vorhanden sein Material muss Lagerfähig sein Material muss eine Barrierefunktion gegenüber Mikroorganismen haben Verpackung muss steriles Öffnen ermöglichen das Sterilisiergut muss während des Sterilisiervorganges unverändert bleiben Bei der Verpackung ist zu beachten Verpackung darf nicht beschädigt sein Instrumente trocken und sauber verpacken Instrumente im geöffnetem Zustand verpacken richtige Verpackung Sterilisiertüten im Verhältnis 1/3 zu 2/3 verpacken, nicht zu stramm die Schweißnaht muss einen Abstand von 3cm zum Rand haben Beschriftung nicht auf das Papier, Beschriftung auf den Rand bei Zweifachverpackung, Folie auf Folie, damit der Inhalt noch sichtbar ist

70 Medizinprodukte Verpackung Seite: 70 Bei der Verpackung ist zu beachten Verpackung darf nicht beschädigt sein Instrumente trocken und sauber verpacken Instrumente im geöffnetem Zustand verpacken richtige Verpackungsgröße Sterilisiertüten im Verhältnis 1/3 zu 2/3 verpacken, nicht zu straff die Schweißnaht muss einen Abstand von 3cm zum Rand haben Beschriftung nicht auf das Papier, Beschriftung auf den Rand bei Zweifachverpackung, Folie auf Folie, damit der Inhalt noch sichtbar ist

71 Heißsiegelnähte lt. AK Q Seite: 71

72 Medizinprodukte Dampfsterilisation Seite: 72 Dampf-Sterilisation von Medizinprodukten Gemäß 4 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) soll die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren (z.b. in Dampf-Sterilisatoren nach DIN EN Dampf-Klein-Sterilisatoren) so durchgeführt werden, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern oder Dritten nicht gefährdet wird. In der Norm DIN Sterilisation von Produkten für die Gesundheitsfürsorge-Feuchte Hitze-Teil 1: Anforderungen an die Entwicklung, Validierung und Lenkung der Anwendung eines Sterilisationsverfahrens für Medizinprodukte und Teil 2: Leitfaden für die Anwendung von ISO finden sich die notwendigen Schritte für die Durchführung der Validierung von Sterilisationsverfahren mit feuchter Hitze. Die Leistungsbeurteilung von Sterilisatoren setzt sich aus folgenden Schritten zusammen: 1. der parametrischen Prüfung und 2. ggf. der Überprüfung mit Chemo- Indikatoren und/oder 3. der Überprüfung mit biologischen Indikatoren (insbesondere dann, wenn der Nachweis der Erzeugung der Sterilisationsbedingungen durch Anwendung von physikalischen Prüfverfahren allein nicht möglich ist). Voraussetzung für eine sichere Sterilisation ist die sorgfältige Reinigung der Medizinprodukte (KAT IB) Zur Sterilisation wird ein hinsichtlich seiner Eignung für das Medizinprodukt geprüftes, wirksames und validiertes Verfahren angewendet. (KAT IV) thermischen Sterilisationsverfahren mit Sattdampf (bei 121 C oder 134 C) Für den Erfolg der Sterilisation sind auch die Art des Sterilgutes, die Verpackung und die Beladungskonfiguration von Bedeutung (KAT IB) Es ist darauf zu achten, dass das Sterilisiermittel Zugang zu allen äußeren und inneren Oberflächen hat (z.b. durch sorgfältige Reinigung aller Lumina, Öffnen von Ventilen oder Hähnen). Diese Anforderungen sollen bereits bei der Anschaffung von Medizinprodukten berücksichtigt werden (KAT IB) Es wird genannt, dass in angemessenen Zeitabständen (z.b. nach Angaben des Geräteherstellers) periodische Prüfungen bestätigen sollen, dass sich keine unbeabsichtigten prozessrelevanten Veränderungen ergeben haben. Sie können ggf. mit der Wartung zeitlich koordiniert werden. Der Zeitpunkt und der Umfang für die Überprüfungen sind abhängig vom Sterilisator, der Beladung und den Ergebnissen der vorherigen Prüfungen. Werden prozessrelevante Veränderungen vorgenommen, so ist eine erneute Beurteilung aus besonderem Anlass vor der Weiternutzung notwendig.

73 Medizinprodukte Freigabe Seite: 73 Kennzeichnung und Freigabe nach der Aufbereitung Auf der Verpackung des Medizinproduktes, müssen für den Anwender erkennbar angebracht sein: Bezeichnung des Medizinproduktes, die eine nutzungsrelevante Identifizierung erlaubt (z.b. Modell, Größe), sofern nicht unmittelbar ersichtlich. Angaben zur Unterscheidung zwischen freigegebenen und nicht freigegebenen Medizinprodukten und solchen, die den Gesamtprozess oder Teile davon nicht oder nicht vollständig durchlaufen haben wie die Freigabeentscheidung und gegebenenfalls Prozessindikatoren sowie Angaben, die die Entscheidung über zeitabhängige Aspekte der gefahrlosen Anwendung des Medizinproduktes erlauben, (Chargenkennzeichnung der erfolgten Sterilisation, Sterilisierdatum), gegebenenfalls die Sterilgutlagerfrist. Ist die Anzahl der möglichen Aufbereitungen bei einem Medizinprodukt vom Hersteller festgelegt, müssen zusätzlich die Anzahl und Art der durchgeführten Aufbereitungen erkennbar sein. Bei der Festlegung des Verfallsdatums im Sinne des Datums, bis zu dem eine gefahrlose Anwendung nachweislich möglich ist, sind die möglichen Materialveränderungen (auch gegebenenfalls durch den oder die Aufbereitungsprozesse), bei der Festlegung der Sterilisiergutlagerfrist auch die Art der Verpackung, zu berücksichtigen. Auch bei Medizinprodukten, bei denen die Aufbereitung mit einer Desinfektion endet, muss die erfolgte Durchführung des Prozesses für den Anwender erkennbar sein. Die Aufbereitung von Medizinprodukten endet mit der Freigabe zur Anwendung. Diese erfolgt auf der Basis der Übereinstimmung der bei der Aufbereitung jeweils ermittelten Prozessparameter mit denen der Validierungsprotokolle und schließt die Durchführung und Dokumentation der täglichen Routineprüfungen, die Überprüfung und Dokumentation des vollständigen und korrekten Prozessverlaufes (chargenbezogene Routineprüfungen und Chargendokumentation), die Überprüfung der Verpackung auf Unversehrtheit und Trockenheit und die Überprüfung der Kennzeichnung ein. Aus Gründen des Qualitätsmanagements sind die zur Freigabe berechtigten Personen schriftlich zu benennen. Die Standardarbeitsanweisung muss die Form der Dokumentation der Freigabeentscheidung und das Vorgehen bei Abweichungen vom korrekten Prozessablauf enthalten. Erst anschließend erfolgt die Freigabe zur Anwendung.

74 74

Hygieneplan für Arztpraxen

Hygieneplan für Arztpraxen Seite: 1 Hygieneplan für Arztpraxen Einleitung Seite: 2 Für den der Hygiene in der Praxis tragen die Praxisinhaber die Verantwortung. Hygienebeauftragte sind:. Der Praxis- Hygiene-Plan steht als Referenz

Mehr

5. Isolierungsmaßnahmen

5. Isolierungsmaßnahmen 5. Isolierungsmaßnahmen 5.8. Durch Blut- u. andere Körperflüssigkeiten übertragbare Erreger 5.8.1. HBV, HCV, HDV Hepatitis B Erreger: Hepatitis B-Virus (HBV) gehört zu der Gruppe der Hepadna-Viren Instrumente),

Mehr

Schulungseinheit 1 Fachliche Grundlagen und Standards

Schulungseinheit 1 Fachliche Grundlagen und Standards Schulungseinheit 1 Fachliche Grundlagen und Standards Seite 1/10 Folie 2 Begrüßung Schulungsziel: Zielgruppe: Zeitrahmen: Schulungsinhalt: Teilnehmer lernen Begriffe aus dem Bereich der Hygiene und des

Mehr

Staphylococcus aureus o Häufiger Erreger bakterieller Infektionen. o Natürlicher Standort ist die Haut und Schleimhaut von Mensch und Tier, vor allem der Nasen-Rachenraum. o o Keine besondere Gefährdung

Mehr

3. Hygienemaßnahmen in bestimmten Bereichen

3. Hygienemaßnahmen in bestimmten Bereichen 3. Hygienemaßnahmen in bestimmten Bereichen 3.1. Hygienemaßnahmen bei Operationen Begriffsdefinition Institut für Hygiene und Umweltmedizin OP-Abteilung: umfasst einen oder mehrere OP-Säle mit Nebenräumen,

Mehr

Ergebnisse des Projektes Hygiene in der ambulanten Pflege und Empfehlungen zur Verbesserung der. Hygiene in der ambulanten Pflege

Ergebnisse des Projektes Hygiene in der ambulanten Pflege und Empfehlungen zur Verbesserung der. Hygiene in der ambulanten Pflege Universitätsklinikum Essen Krankenhaushygiene Ergebnisse des Projektes Hygiene in der ambulanten Pflege und Empfehlungen zur Verbesserung der Hygiene in der ambulanten Pflege 16.03.2006 Universitätsklinikum

Mehr

Kein Heim für multiresistente Erreger So (ver)meidet die AWO Problemkeime

Kein Heim für multiresistente Erreger So (ver)meidet die AWO Problemkeime Kein Heim für multiresistente Erreger So (ver)meidet die AWO Problemkeime Joachim Willms Hygiene/Infektionsprävention AWO Wohnen und Pflegen Weser-Ems GmbH Inhalt Definition Hygiene Erreger Übertragungswege

Mehr

Persönliche Hygiene. Handbuch Betriebliche Pandemieplanung Anhang 2 Persönliche Hygiene Seite 1 von 5 H 5. Erregerübertragung.

Persönliche Hygiene. Handbuch Betriebliche Pandemieplanung Anhang 2 Persönliche Hygiene Seite 1 von 5 H 5. Erregerübertragung. Seite 1 von 5 H 5 Erregerübertragung Händereinigung Händedesinfektion Hygiene beim persönlichen Verhalten Merkblatt Schutz vor Atemwegsinfektionen Merkblatt Händehygiene mit Handreiniger und Wasser Merkblatt

Mehr

3.14. Maßnahmen bei Patienten mit cystischer Fibrose (Mukoviszidose-Patienten)

3.14. Maßnahmen bei Patienten mit cystischer Fibrose (Mukoviszidose-Patienten) 3.14. Maßnahmen bei Patienten mit cystischer Fibrose (Mukoviszidose-Patienten) Allgemein: Für Patienten mit Cystischer Fibrose (CF) sind insbesondere folgende Erreger von Bedeutung: Burkholderia cepacia

Mehr

5. Isolierungsmaßnahmen

5. Isolierungsmaßnahmen 5. Isolierungsmaßnahmen 5.1 Übertragungsweg-abhängige Isolierungsmaßnahmen Übertragungsweg-abhängige Isolierungsmaßnahmen Institut für Hygiene und Umweltmedizin Der Begriff Isolierung (engl. isolation)

Mehr

Hygienemaßnahmen: Was-Wann-Wo?

Hygienemaßnahmen: Was-Wann-Wo? Hygienemaßnahmen: Was-Wann-Wo? 2. Workshop MRSA-Netzwerk Marzahn-Hellersdorf 29.09.2010 Dr. med. Sina Bärwolff Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin und Öffentliches Gesundheitswesen Leiterin des Fachbereiches

Mehr

Umgang mit Explantaten

Umgang mit Explantaten Umgang mit Explantaten Aktuelle Entwicklung Implantate / Explantate Warum wird dieses Thema plötzlich so wichtig? Wem gehört das Explantat? Was muß berücksichtigt werden? Welche Aufgabe betrifft die ZSVA?

Mehr

Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) Behindertentageseinrichtungen

Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) Behindertentageseinrichtungen 04 /2005 Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) Behindertentageseinrichtungen 1. Allgemeine Informationen 2. Spezielle Informationen für Behindertentageseinrichtungen 3. Empfehlungen zum Umgang

Mehr

DECKBLATT. Selbstauskunft von Einrichtungen für ambulantes Operieren

DECKBLATT. Selbstauskunft von Einrichtungen für ambulantes Operieren DECKBLATT (diese Seite bitte nicht an HLPUG senden!) Selbstauskunft von Einrichtungen für ambulantes Operieren für die Erhebung der Qualität des Hygienemanagements auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes

Mehr

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,

Mehr

Hygiene und Infektionsvorbeugung

Hygiene und Infektionsvorbeugung Hygiene und Infektionsvorbeugung Isolierung Beter voor elkaar 2 Einleitung Diese Broschüre ist für Patienten gedacht, die isoliert gepflegt werden und für deren Angehörige/sonstige Personen, die diese

Mehr

Hygieneanforderungen an die DFA

Hygieneanforderungen an die DFA Hygieneanforderungen an die DFA Dr. med. Dorothea Reichert Landau Diabetes-Fußambulanz ADE und DDG Hygienemanagement Abbildung am besten im praxiseigenen Qualitätsmanagement, was seit 2010 schriftlich

Mehr

Hygiene-Gutachten zur Medigenic TM Tastatur/Maus-Kombination der Firma Esterline Advanced Input Systems aus Coeur d Alene, USA

Hygiene-Gutachten zur Medigenic TM Tastatur/Maus-Kombination der Firma Esterline Advanced Input Systems aus Coeur d Alene, USA Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene Krankenhaushygiene Universitätsklinikum Giessen und Marburg GmbH Philipps-Universität Marburg Rein EDV GmbH Jakob-Krebs-Strasse 124 47877

Mehr

Prüfungsrelevante Kriterien bezüglich der Hygiene in stationären und ambulanten Einrichtungen

Prüfungsrelevante Kriterien bezüglich der Hygiene in stationären und ambulanten Einrichtungen Fachtagung MRE in Pflegeheimen und ambulanter Pflege Prüfungsrelevante Kriterien bezüglich der Hygiene in stationären und ambulanten Einrichtungen Claudia Meinz, 11.06.2015 Pflegefachkraft, Dipl. Pflegewirtin

Mehr

Methicillin Resistenter Staphylococcus Aureus (MRSA)

Methicillin Resistenter Staphylococcus Aureus (MRSA) Methicillin Resistenter Staphylococcus Aureus (MRSA) Allgemein Ihr Kind wurde in das UMC St Radboud in Nijmegen aufgenommen, nachdem es einige Zeit in einem anderen, wahrscheinlich ausländischen Krankenhaus

Mehr

Hygiene/Gesundheit: Notwendigkeit von Desinfektionsmaßnahmen auch in der Prophylaxe

Hygiene/Gesundheit: Notwendigkeit von Desinfektionsmaßnahmen auch in der Prophylaxe Hygiene/Gesundheit: Notwendigkeit von Desinfektionsmaßnahmen auch in der Prophylaxe Cornelia Wegemund Desinfektions- und Reinigungsmittel IHO-Mitglied Hygieneschulung Pflege 1 Warum Hygiene? Warum Desinfektion?

Mehr

Standardmaßnahmen zur Prävention nosokomialer Infektionen

Standardmaßnahmen zur Prävention nosokomialer Infektionen Standardmaßnahmen zur Prävention nosokomialer Infektionen CDC, 2007 Standard Precautions Siegel JD, Rhinehart E, Jackson M, Chiarello L; HICPAC. 2007 Guideline for isolation precautions: preventing transmission

Mehr

Oberflächendesinfektion Die Erreger kommen rasch zurück

Oberflächendesinfektion Die Erreger kommen rasch zurück Oberflächendesinfektion Die Erreger kommen rasch zurück Ruth Meinke Diplom-Biologin, Beraterin f. Infektprävention Klinik für Infektiologie & Spitalhygiene Unterschiede Desinfektionsmittel 2 10/9/2012

Mehr

Aufbereitung von Medizinprodukten

Aufbereitung von Medizinprodukten R K I - R I C H T L I N I E N Aufbereitung von Medizinprodukten Erläuterungen zu der Übersicht Nachfolgend veröffentlichen wir eine Übersicht zur Aufbereitung von Medizinprodukten der Gruppen semikritisch

Mehr

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen Heimgesetz -Pflege nach dem allg.- anerkanntem Stand der med.-pflegerischen Erkenntnisse -angemessene Lebensgestaltung -Schutz vor Infektionen Quelle: Krankenhausrichtlinien 1 Gesetzliche

Mehr

Postanschrift: D-46322 Borken Hausanschrift: Burloer Straße 93, D-46325 Borken. Tel.: 02861/82-1030 Fax 02861/82-2021 EINLEITUNG

Postanschrift: D-46322 Borken Hausanschrift: Burloer Straße 93, D-46325 Borken. Tel.: 02861/82-1030 Fax 02861/82-2021 EINLEITUNG --------- F ACHBEREICH G ESUNDHEIT --------- Postanschrift: D-46322 Borken Hausanschrift: Burloer Straße 93, D-46325 Borken Tel.: 02861/82-1030 Fax 02861/82-2021 M ERKBLATT H YGIENEPLAN F Ü R G E M E I

Mehr

Rechtliche Grundlagen in der Hygiene und deren Umsetzung in der Praxis

Rechtliche Grundlagen in der Hygiene und deren Umsetzung in der Praxis 16.Pflege-Recht-Tag Hygiene, Organisation und Recht Rechtliche Grundlagen in der Hygiene und deren Umsetzung in der Praxis Referentin: Katrin Sprachta Rechtsanwältin Begriffsbestimmung Standard: Normalmaß,

Mehr

Auszug aus: 9.6 Händehygiene. Hinweis. 9.6.1 Ziele der Händehygiene

Auszug aus: 9.6 Händehygiene. Hinweis. 9.6.1 Ziele der Händehygiene Auszug aus: Peter Bergen Basiswissen Krankenhaushygiene Brigitte Kunz Verlag 2., aktualisierte und überarbeitete Auflage 2006. 296 Seiten, 14,8 x 21,0 cm, kartoniert ISBN 978-3-89993-444-1 9.6 Händehygiene

Mehr

Händehygiene gültig ab: 14.04.2014 Version 02 Seite 1 von 7

Händehygiene gültig ab: 14.04.2014 Version 02 Seite 1 von 7 Univ. Klinik für Krankenhaushygiene und Infektionskontrolle ALLGEMEINES KRANKENHAUS DER STADT WIEN HYGIENERICHTLINIE gültig ab: 14.04.2014 Version 02 Seite 1 von 7 Abbildung: My 5 Moments of Hand Hygiene

Mehr

Schutzmaßnahmen Der rechtliche Hintergrund und die Umsetzung der TRBA 250

Schutzmaßnahmen Der rechtliche Hintergrund und die Umsetzung der TRBA 250 Schutzmaßnahmen Der rechtliche Hintergrund und die Umsetzung der TRBA 250 Safety first! Schutz vor Nadelstichverletzungen Worauf der Praxisbetreiber achten muss München, März 2011 Regierung von Oberbayern,

Mehr

Jutta Weiland (HFK im AGAPLESION BETHESDA KRANKENHAUS WUPPERTAL) und. Nicole Demuth-Werner (HFK in der Kath. Krankenhaus Hagen gem.

Jutta Weiland (HFK im AGAPLESION BETHESDA KRANKENHAUS WUPPERTAL) und. Nicole Demuth-Werner (HFK in der Kath. Krankenhaus Hagen gem. Vortrag von: Jutta Weiland (HFK im AGAPLESION BETHESDA KRANKENHAUS WUPPERTAL) und Nicole Demuth-Werner (HFK in der Kath. Krankenhaus Hagen gem. GmbH) 2013 2 1 2013 3 Kategorien Kategorie 1 A: systematischen

Mehr

Hygienestrukturen in den Einrichtungen des Gesundheitswesens welche Kompetenz ist wo erforderlich?

Hygienestrukturen in den Einrichtungen des Gesundheitswesens welche Kompetenz ist wo erforderlich? Hygienestrukturen in den Einrichtungen des Gesundheitswesens welche Kompetenz ist wo erforderlich? Karl-Heinz Stegemann -Fachkrpfl. für Hygiene und Infektionsprävention (RbP)- -Diplom-Pflegepädagoge- 1

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Stand: 31.08.2012/ MSGFG/ VIII 403

Stand: 31.08.2012/ MSGFG/ VIII 403 Gemäß 10 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG)vom 14. Dezember 2001 (GVOBl. Schl.-H. S. 398), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung gesundheitsdienstlicher

Mehr

MRE-Hygieneplan Pflegeheime

MRE-Hygieneplan Pflegeheime -Hygieneplan Organisatorische Aufgaben Unterbringung des Bewohners Informationspflicht Transport und Verlegung Besucher Kolonisierter Bewohner (besiedelte Bewohner, die das Zimmer verlassen und auch an

Mehr

Hygieneplan. für. ambulante Pflegedienste

Hygieneplan. für. ambulante Pflegedienste Hygieneplan für ambulante Pflegedienste Eine kurze Anmerkung zum Demoplan: Bei den im Internet veröffentlichen Plänen handelt es sich um eine gekürzte Form, bei diesen sind nur einige Seiten einzusehen.

Mehr

SCHLÜSSEL: Protokoll für die vorbereitende Desinfizierung/manuelle Reinigung und Sterilisation der Schlüssel von SATELEC

SCHLÜSSEL: Protokoll für die vorbereitende Desinfizierung/manuelle Reinigung und Sterilisation der Schlüssel von SATELEC SCHLÜSSEL: Protokoll für die vorbereitende Desinfizierung/manuelle Reinigung und Sterilisation der Schlüssel von SATELEC Warnhinweise: Keine Stahlwolle oder Scheuermittel verwenden. Die Verwendung von

Mehr

in den Kliniken Mühldorf / Haag

in den Kliniken Mühldorf / Haag Händehygiene in den Kliniken Mühldorf / Haag Ingrid Denk 2013 1 Keime finden sich überall und ihre Übertragungswege sind vielfältig Von den Händen Durch die Raumluft Von den Arbeitsflächen Von Instrumenten

Mehr

Hygienemaßnahmen bei 3 und 4 MRGN Erreger in der stationären und ambulanten Versorgung

Hygienemaßnahmen bei 3 und 4 MRGN Erreger in der stationären und ambulanten Versorgung Hygienemaßnahmen bei 3 und 4 MRGN Erreger in der stationären und ambulanten Versorgung Vortrag von Nicole Demuth-Werner HFK in der Kath. Krankenhaus Hagen gem. GmbH 2 3 Was Sie erwartet: Erregervorstellung

Mehr

Kanülenstichverletzungen sind vermeidbar! Gesetzliche Unfallversicherung

Kanülenstichverletzungen sind vermeidbar! Gesetzliche Unfallversicherung Ihre Unfallversicherung informiert Kanülenstichverletzungen sind vermeidbar! Gesetzliche Unfallversicherung GUV-I 8537 Dieses Faltblatt informiert Sie als Arbeitgeber und Beschäftigte über Maßnahmen zu

Mehr

Checkliste Hautschutz in der Altenpflege

Checkliste Hautschutz in der Altenpflege Checkliste Hautschutz in der Altenpflege Handlungsanleitung zur Ermittlung und Bewertung des Hautschutzes im Betrieb Sehr geehrter Arbeitgeber/Verantwortlicher, für Sie als Unternehmer ist es kostspielig,

Mehr

DAS KDS-HYGIENESIEGEL

DAS KDS-HYGIENESIEGEL KLINIK REHA SENIOR SOZIAL DAS KDS-HYGIENESIEGEL Eine stets optimale Hygienequalität hat in Ihrer Klinik oder Pflege-/Rehaeinrichtung höchste Priorität. Das KDS-Hygienesiegel dokumentiert die effektiven

Mehr

Hygieneschulung 2014 erster Teil

Hygieneschulung 2014 erster Teil Hygieneschulung 2014 erster Teil Susanne Greiner-Fischer, Amtstierärztin Folie 1 Hygieneschulung 2014 des Landkreises Lichtenfels gem. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. mit Anh. II Kap. XII

Mehr

UMFRAGE: Nadelstichverletzungen in der Altenpflege

UMFRAGE: Nadelstichverletzungen in der Altenpflege Berlin, 12. Mai 2014 Hintergrund der Umfrage Seit Inkrafttreten der neuen Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) im März 2014 sind nun

Mehr

Hygiene, Mikrobiologie und Ernährungslehre für Pflegeberufe

Hygiene, Mikrobiologie und Ernährungslehre für Pflegeberufe Reihe, KRANKHEITSLEHRE Hygiene, ikrobiologie und Ernährungslehre für Pflegeberufe Bearbeitet von artin Beutel, Herbert Hof, Gundolf Keil, Ulrich F. Klein, Uwe Liebert, Stefan Schubert, Christian Jassoy,

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Umgang mit Patienten, die mit multiresistenten gramnegativen Stäbchenbakterien (3MRGN, 4MRGN) besiedelt/ infiziert sind

Umgang mit Patienten, die mit multiresistenten gramnegativen Stäbchenbakterien (3MRGN, 4MRGN) besiedelt/ infiziert sind Umgang mit Patienten, die mit multiresistenten gramnegativen Stäbchenbakterien (3MRGN, 4MRGN) besiedelt/ infiziert sind Erregerdefinition In den letzten Jahren ist unter den gramnegativen Stäbchenbakterien

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Patientenverfügung. Was versteht man genau unter einer Patientenverfügung? Meine persönliche Patientenverfügung

Patientenverfügung. Was versteht man genau unter einer Patientenverfügung? Meine persönliche Patientenverfügung Patientenverfügung Erarbeitet vom Klinischen Ethikkomitee im Klinikum Herford. Im Komitee sind sowohl Ärzte als auch Mitarbeitende der Pflegedienste, Theologen und ein Jurist vertreten. Der Text entspricht

Mehr

Osteoporose. Ein echtes Volksleiden. Schon jetzt zählen die Osteoporose und die damit verbundene erhöhte Brüchigkeit der Knochen

Osteoporose. Ein echtes Volksleiden. Schon jetzt zählen die Osteoporose und die damit verbundene erhöhte Brüchigkeit der Knochen Osteoporose Osteoporose 9 Osteoporose Ein echtes Volksleiden Schon jetzt zählen die Osteoporose und die damit verbundene erhöhte Brüchigkeit der Knochen in den entwickelten Ländern zu den häufigsten Erkrankungen

Mehr

Produkt : DERMISAN PLUS Datum : 01/03/07 Code : 0 71E 0 Version 1.4 DERMISAN PLUS EUTERHYGIENE VOR DEM MELKEN. UBA Nr : 4234 1034

Produkt : DERMISAN PLUS Datum : 01/03/07 Code : 0 71E 0 Version 1.4 DERMISAN PLUS EUTERHYGIENE VOR DEM MELKEN. UBA Nr : 4234 1034 DERMISAN PLUS Wirkungsvolle Flüssigkeit für den professionellen Gebrauch EUTERHYGIENE VOR DEM MELKEN HYGIENE DER HÄNDE DES MELKERS Wirkstoff(e) : N-(3-Aminopropyl)-N-dodecylpropan-1,3-diamin 1,5% in g/g

Mehr

Klinikum Friedrichshafen GmbH. Unterweisung Stichverletzungen

Klinikum Friedrichshafen GmbH. Unterweisung Stichverletzungen Unterweisung Stichverletzungen Einleitung Kanülenstichverletzungen sind vermeidbar! Bitte bedenken Sie: Jede gebrauchte Kanüle könnte mit Krankheitserregern behaftet sein. Bei einer Verletzung besteht

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

Einteilung der Medizinprodukte nach RKI (Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten vor der Aufbereitung)

Einteilung der Medizinprodukte nach RKI (Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten vor der Aufbereitung) ÖGSV Fachkundelehrgang I 11 Einteilung der Medizinprodukte nach RKI (Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten vor der Aufbereitung) M.T. Enko 2015 Inhalt 1 Ziel des Unterrichtes:... 3 2 Änderungen

Mehr

AWO-Qualitätsbericht. stationär

AWO-Qualitätsbericht. stationär AWO-Qualitätsbericht stationär Inhaltsübersicht 1. Wesentliche Kenndaten der Einrichtung 2. Leistungsangebot 3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 4. Freiwillige Helferinnen und Helfer / Bürgerschaftlich

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

Zertifizierung des QM-Systems bei der Aufbereitung von Kritisch-C Produkten

Zertifizierung des QM-Systems bei der Aufbereitung von Kritisch-C Produkten Christian Witte Zertifizierung des QM-Systems bei der Aufbereitung von Kritisch-C Produkten Zur aktuellen Differenz zwischen MPBetreibV und KRINKO/BfArM-Empfehlung Verordnung über die Änderung der MPBetreibV

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG von Urs Schaffer Copyright by Urs Schaffer Schaffer Consulting GmbH Basel www.schaffer-consulting.ch Info@schaffer-consulting.ch Haben Sie gewusst dass... >

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht. Aktualisierte Fassung 2008

Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht. Aktualisierte Fassung 2008 Kleidung Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht Aktualisierte Fassung 2008 Die Sektion Hygiene in der ambulanten stationären Krankenpflege, eine Arbeitsgruppe der DGKH, erarbeitet Vorgaben

Mehr

Zimmer 19. Isolation

Zimmer 19. Isolation Isolierungsstufen Zimmer 19 Isolation John, warum bist Du so erschrocken? Auf Zimmer 19 liegt ein Skelett im Bett! Ach, das ist doch Herr Mayer! Der wurde doch schon vor drei Wochen isoliert! Isolierungsstufen

Mehr

Schimmelpilze sitzen auf dem Trockenen

Schimmelpilze sitzen auf dem Trockenen Wie Feuchtigkeit in der Wohnung vermeidbar ist Schimmelpilze sitzen auf dem Trockenen Duschen, waschen, kochen, wohnen in einem Haushalt mit drei Personen werden jeden Tag bis zu 14 Liter Wasser freigesetzt.

Mehr

Bekommen durch Ansteckung. H Human Beim Menschen. Acquired I D. Schwäche des Immunsystems. Schwäche des Immunsystems.

Bekommen durch Ansteckung. H Human Beim Menschen. Acquired I D. Schwäche des Immunsystems. Schwäche des Immunsystems. Test 3.1.1 HIV / Aids: Was ist das? H Human Beim Menschen A Acquired Bekommen durch Ansteckung I Immunodeficiency Schwäche des Immunsystems I D Immune Deficiency Schwäche des Immunsystems V Virus Virus

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Kurzinformation Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Jeder Unternehmer / Arbeitgeber unterliegt Grundpflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION 24.1.2013 Amtsblatt der Europäischen Union C 22/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION EUROPÄISCHE KOMMISSION Mitteilung der Kommission

Mehr

Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung

Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung Seite 1 von 5 Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung Medizinprodukte können in der Regel nicht ohne klinische Daten und deren Bewertung auf den Markt gelangen. Zudem besteht für Medizinprodukte

Mehr

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitgeber-Info Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsrechtlicher Teil * Kennen Sie das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Das AGG ist am 18. August 2006 in Kraft getreten

Mehr

GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER. Viscosan - Augentropfen Wirkstoff: Hypromellose

GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER. Viscosan - Augentropfen Wirkstoff: Hypromellose GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER Viscosan - Augentropfen Wirkstoff: Hypromellose Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, denn sie enthält wichtige Informationen für Sie.

Mehr

Sie werden am... zurück erwartet bei Dr... orthopädischer Chirurg/Chirurg im Gipszimmer (Poliklinik Nr. 3)

Sie werden am... zurück erwartet bei Dr... orthopädischer Chirurg/Chirurg im Gipszimmer (Poliklinik Nr. 3) Gipsanleitung Sie werden am... zurück erwartet bei Dr.... orthopädischer Chirurg/Chirurg im Gipszimmer (Poliklinik Nr. 3) um... Uhr. Möchten Sie einen Termin festlegen? Telefonnummer der Chirurgen: (0223)

Mehr

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem

Mehr

LEGIONELLEN in Trinkwasser-Installationen

LEGIONELLEN in Trinkwasser-Installationen Wärmetechnik... weil Energie wertvoll ist! LEGIONELLEN in Trinkwasser-Installationen Verbraucherinformation Was sind Legionellen? Legionellen sind eine Gattung stäbchenförmiger Bakterien aus der Familie

Mehr

Rechtsanwälte - Notare Legal Consultants. LEITFADEN Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter- Geschäftsführern einer GmbH

Rechtsanwälte - Notare Legal Consultants. LEITFADEN Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter- Geschäftsführern einer GmbH Rechtsanwälte - Notare Legal Consultants LEITFADEN Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter- Geschäftsführern einer GmbH 2 SCHLÜTER GRAF & PARTNER Kanzlei Dortmund/Deutschland Partnerschaftsgesellschaft

Mehr

RSV. RSV kennen. Das Virus, das Eltern kennen sollten. Informationen. Kinder schützen

RSV. RSV kennen. Das Virus, das Eltern kennen sollten. Informationen. Kinder schützen RSV kennen Kinder schützen RSV Das Virus, das Eltern kennen sollten. Informationen zu einem wenig bekannten Virus sowie praktische Ratschläge, wie Sie das Risiko einer RSV-Infektion verringern können.

Mehr

Implantate. Modernste Zahnmedizin für perfekte Ästhetik. Lust auf schöne Zähne

Implantate. Modernste Zahnmedizin für perfekte Ästhetik. Lust auf schöne Zähne Implantate Modernste Zahnmedizin für perfekte Ästhetik. Lust auf schöne Zähne Implantate Künstliche Zahnwurzeln Von den meisten Patienten wird festsitzender Zahnersatz gegenüber herausnehmbaren Versorgungen

Mehr

Softwarevalidierung aus Anwendersicht. DGSV Kongress / Dr. B. Gallert / Fulda / 16.10.2009

Softwarevalidierung aus Anwendersicht. DGSV Kongress / Dr. B. Gallert / Fulda / 16.10.2009 Softwarevalidierung aus Anwendersicht DGSV Kongress / Dr. B. Gallert / Fulda / 16.10.2009 Softwarevalidierung aus Anwendersicht Geräte mit automatischen Prozessabläufen zur Aufbereitung von Medizinprodukten

Mehr

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage

Mehr

Trinkwasser nur zum Trinken? Dipl. Ing. (BA) Anica Schulze Mai 2011

Trinkwasser nur zum Trinken? Dipl. Ing. (BA) Anica Schulze Mai 2011 Trinkwasser nur zum Trinken? Dipl. Ing. (BA) Anica Schulze Mai 2011 Rechtliche Grundlagen Infektionsschutzgesetz und Trinkwasser 7. Abschnitt Wasser 37 Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch

Mehr

Erste Hilfe für Geeks. Sebastian Fischer <fischer.sebastian@gmail.com>

Erste Hilfe für Geeks. Sebastian Fischer <fischer.sebastian@gmail.com> Erste Hilfe für Geeks Sebastian Fischer Wer bin ich? Rettungssanitäter derzeit neben dem Studium beim Rettungsdienst i.a.d. Berliner Feuerwehr Inhalt 1. Grundsätzliches 2.

Mehr

PATIENTENINFORMATION. Bakterien und Viren. Hintergründe, Behandlung & Vorsorge - im Krankenhaus und zu Hause.

PATIENTENINFORMATION. Bakterien und Viren. Hintergründe, Behandlung & Vorsorge - im Krankenhaus und zu Hause. PATIENTENINFORMATION Bakterien und Viren Hintergründe, Behandlung & Vorsorge - im Krankenhaus und zu Hause. 1 Liebe Leserin, lieber Leser, Todeskeime und Horrorviren geistern immer wieder durch die Medienlandschaft.

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Screening-Umsetzung: Screening als Versicherung CONSTANZE WENDT

Screening-Umsetzung: Screening als Versicherung CONSTANZE WENDT Screening-Umsetzung: Screening als Versicherung CONSTANZE WENDT Warum screenen wir nicht Die Empfehlungen sind nicht eindeutig Wir müssen viele Abstrichorte inkl. Rektalabstriche berücksichtigen Es besteht

Mehr

WAS finde ich WO im Beipackzettel

WAS finde ich WO im Beipackzettel WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden

Mehr

Einmalhandschuhe sollen verwendet werden, wenn ein direkter Handkontakt mit erregerhaltigem Material vorhersehbar ist, so z.b. bei

Einmalhandschuhe sollen verwendet werden, wenn ein direkter Handkontakt mit erregerhaltigem Material vorhersehbar ist, so z.b. bei Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene Seite 1 von 5 HÄNDEHYGIENE Händehygiene umfasst die Verwendung von Einmalhandschuhen (Nonkontamination), die hygienische und chirurgische Händedesinfektion,

Mehr

Arbeitssicherheit 09.12.2008 Margit Facklam Fachkraft für Arbeitssicherheit Tel. 450 570468 U N I V E R S I T Ä T S M E D I Z I N B E R L I N

Arbeitssicherheit 09.12.2008 Margit Facklam Fachkraft für Arbeitssicherheit Tel. 450 570468 U N I V E R S I T Ä T S M E D I Z I N B E R L I N Arbeitssicherheit 09.12.2008 Margit Facklam Fachkraft für Arbeitssicherheit Tel. 450 570468 U N I V E R S I T Ä T S M E D I Z I N B E R L I N Arbeitsschutz hat das Ziel der Prävention Schutz von Leben

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Checkliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip

Checkliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Das Pareto-Prinzip ist eine Methode des Zeitmanagements. Diese Checkliste stellt Ihnen das Pareto-Prinzip

Mehr

Aufbereitungsanleitung

Aufbereitungsanleitung Aufbereitungsanleitung MukoStar Patientenanwendungsteil Für den HomeCare Bereich Ausgabe 2014-07 Rev 02 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 1 1.1 Allgemeines für den HomeCare Anwendungsbereich 1 1.2 Wiederverwendbarkeit

Mehr

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 25.11.2015 Inhaltsverzeichnis I Zweckbestimmung und Geltungsbereich... 3 II Regulatorische

Mehr

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010 Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.

Mehr

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung

Mehr

Prophylaxe. Zähne lebenslang gesund erhalten. Lust auf schöne Zähne

Prophylaxe. Zähne lebenslang gesund erhalten. Lust auf schöne Zähne Prophylaxe Zähne lebenslang gesund erhalten. Lust auf schöne Zähne Prophylaxe Prophylaxe ein Leben lang Gepflegte natürliche Zähne sind der schönste Schmuck eines Gesichts, sie verleihen einem Lächeln

Mehr

Innovationszentren in der GKV-Versorgung -

Innovationszentren in der GKV-Versorgung - Innovationszentren in der GKV-Versorgung Patientenwohl als Wettbewerbsvorteil Derzeit wenden Krankenhäuser neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden an, ohne dass vorab Nutzen und Schaden geprüft werden.

Mehr