für 14- bis 17-Jährige

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1 bournemouth für 14- bis 17-Jährige k wissenswertes Das am Meer liegende Bournemouth gehört der Grafschaft Dorset an. Hier leben über Menschen. Mit Christchurch im Osten und Poole im Westen bildet Bournemouth ein Ballungszentrum, genannt South East Dorset Conurbation. Wenn du in Dover ankommst, trennen dich noch 290 Kilometer von deinem Ziel. Diese Region bietet dir ein mildes Klima; in den Sommermonaten gehört sie sogar zu den trockensten Gegenden in England. Am sieben Meilen weiten Sandstrand findest du den Bournemouth Pier, welcher einiges an Unterhaltung für dich bereithält. Wenn du dir einen Überblick über Bournemouth verschaffen möchtest, kannst du das in einer angrenzenden Parkanlage tun dort befindet sich das Bournemouth Eye. In 150 Metern Höhe ermöglicht der Heliumballon einen atemberaubenden Ausblick über die Studentenstadt und ihre Bucht. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten bieten sich dir in der Innenstadt mit ihren weitläufigen Malls und ausgedehnten Einkaufsstraßen. k was kann man hier erleben? Shoppen, Wassersport und einzigartige Attraktionen Die Stadt hat so viel zu bieten! Deine Privatunterkunft liegt im Norden der Stadt, ganz in der Nähe der Trainingsplätze für die Teilnehmer, die sich für Fußball interessieren und das Sportprogramm Kick and Talk gewählt haben. Neben den wunderschön angelegten Gartenanlagen, die sich wie eine grüne Lunge durch die Stadt ziehen, lädt der Strand zum Träumen ein. Auch dafür muss nach dem Unterricht mal Zeit sein! Deine Ausflugshighlights auf dieser Sprachreise: Neben dem großen Oceanarium mit seinem Unterwassertunnel führen dich die Ausflüge zum Küstenwandern an die Jurassic Coast mit Durdle Door, einer beeindruckenden Felsformation am Meer, oder zum Corfe Castle, einer altertümlichen Talburgruine. Kurze Besuche in die Nachbarstädte Poole oder Christchurch sind mit dem Bus schnell geplant und mit der Gruppe umgesetzt. Schnupperstunden für Stand Up Paddling, Windsurfen oder Segeln füllen einen vergnügten Nachmittag am Strand mit sportlichem Leben. London Bournemouth k interessante links City: Action: akkreditierungen und zertifizierungen Facebook-Gruppen

2 k im reisepreis enthalten Anreise & Unterkunft + Busreise: 17 Reisetage (Fr. So.) + Hin-/Rückreise im modernen Fernreisebus + Busreise: Fährüberfahrten Calais Dover oder ggf. Eurotunnel + 14 Übernachtungen in Privatunterkünften in der Regel in 2er- bis 4er-Belegung + Vollpension (Frühstück, Lunchpaket, Abendessen) Unterricht in der europartner-schule + Englisch-Sprachkurs: Basiskurs mit 15 Lektionen à 45 Min. pro Woche (Level A1 C1) + Einstufungstest am ersten Schultag + Bereitstellung von Unterrichtsmaterial, Kursbuch und Heft + europartner-teilnahmezertifikat k Reisepreis 2-Wochen-Grundangebot Euro Zuschläge (für 2 Wochen) Einzelzimmer 182 Besondere Verpflegung (z. B. vegan, diätetisch) 70 Ergänzende Kurse (Aufpreis für 2 Wochen) Standardkurs 80 (zusätzliche 10 Lektionen) Minigruppenkurs 200 (zusätzliche 10 Lektionen in Kleingruppen mit mind. 3 und max. 5 Personen) k reisetermine Busreise (Abfahrt Freitag / Rückkehr Sonntag) Sommer: Mindestens 30 Teilnehmer pro Reisetermin und mindestens 15 Teilnehmer pro Einstiegsort. Ein- und Ausstiegsort der Busreise können variieren. Bitte beachten Sie, dass die Busabfahrten je nach Entfernung im Vormittagsbereich liegen können. k Infos & buchung Freizeitprogramm + Ein Ganztagsausflug nach London + Zwei Halbtagsausflüge, z. B. zum Corfe Castle oder nach Lulworth/ Durdle Door + Tägliches europartner-freizeit- und Aktivprogramm + Vier weitere Freizeitaktivitäten, z. B. Discobesuch, Kinobesuch, Picknick oder Barbecue, Besuch des Oceanariums + Ein weiterer Londonaufenthalt auf der Rückfahrt inkl. U-Bahn-Tagesticket (Gruppe) für London BDKJ Ferienwelt Antoniusstraße Wernau/Neckar Tel.: Fax: ferienwelt@bdkj.info Service + Stadtpläne vom Kursort und von London + Umfangreiches Informationsmaterial + europartner-teilnehmerausweis + Regionale europartner-infoveranstaltung (Mindestteilnehmerzahl: 15) oder Online-Vorbereitungsseminar (Webinar) + Reisebetreuung durch europartner-teamer + Betreuerschlüssel: pro 15 Teilnehmer ein Teamer (1:15)

3 reiseanmeldung k travel and talk k sports/arts jahre 2016 Sprachreisen für Teens (13 / Jährige) Act and Talk Dance and Talk Q u alität England for Young Teens (11 13-Jährige) Golf and Talk Kick and Talk Sprachcamp Deutschland (15 20-Jährige) k Chinesisch (8 15-Jährige) k Englisch (8 15-Jährige) k Französisch k Specials Paint and Talk Sail and Talk Stage and Talk Ride and Talk Splash and Talk Surf and Talk Abitur Fit (15 19-Jährige) Travel 2 Talk (16 17-Jährige) Tennis and Talk Kursort Reisedatum von bis Basiskurs Anderer Kurs: Standardkurs Minigruppenkurs Intensivkurs Abitur- Vorbereitung k ANGABEN des Schülers Name Vorname Personalausweis-Nummer Geburtsdatum Alter zum Zeitpunkt der Reise Geschlecht Nationalität Straße PLZ/Ort (Schüler) Handy-Nummer während der Reise (Schüler) k ANGABEN der/des Erziehungsberechtigten (Bitte alle Erziehungsberechtigten angeben) Name 1) Name 2) Telefon 1) Telefon 2) 1) 2) 1) = Mutter Vater Vormund 2) = Mutter Vater Vormund kkkim Notfall zu benachrichtigende Person oder ggf. Urlaubsadresse Name, Anschrift Telefon/ k ANGABEN zur Reise Busreise Flugreise Privatunterkunft Residenz Evtl. gemeinsame Unterkunft mit: gewünschter Busabfahrtsort/Flughafen Name Zuschlag Vorname Optionale kostenpflichtige Leistungen laut Ausschreibung: Einzelzimmer Besondere Verpflegung (z.b. diätisch, vegan) Grundpreis lt. Ausschreibung ggf. weitere Zu- bzw. Abschläge

4 k Angaben zur Sprachkenntnis Schulart Klasse Vorkenntnisse in Jahren letzte Note k Erklärung der/des Erziehungsberechtigten zum Teilnehmer Zu beachten: Vegetarier Veganer Diabetiker Allergiker regelmäßige Medikamenteneinnahme erforderlich Behinderung akute/chronische Krankheit Nichtschwimmer mein Kind kann/darf NICHT schwimmen kkkbitte genaue Angaben zu sämtlichen Besonderheiten, Allergien, Krankheiten etc. Bitte nicht ausschließlich Fachbegriffe, sondern Erklärung und Auswirkung. k Hast du bereits an einer Sprachreise Teilgenommen? NEIN JA, mit europartner reisen JA, mit: k Wie bist du auf uns aufmerksam geworden? Messe in: Infoveranstaltung von: Regionaler Verband von: Schülerzeitung Online-Suche Empfehlung Sonstiges: Hiermit buche ich verbindlich für mich und, als deren Vertreter, für den vorstehend genannten Reiseteilnehmer die oben bezeichneten Reiseleistungen auf der Grundlage der Reiseausschreibung. Ich erkläre mich - zugleich für den von mir gebuchten Teilnehmer - mit der Gültigkeit der Reisebedingungen, die mir übermittelt und von mir zur Kenntnis genommen wurden, einverstanden. Ich erkläre hiermit, für alle Verpflichtungen, des von mir gebuchten Reiseteilnehmer, wie für meine eigenen einzustehen. Datum, 1. Unterschrift(en) des/der anmeldenen Kunden / Erziehungsberechtigten Datum, 2. Unterschrift(en) des/der anmeldenen Kunden/ Erziehungsberechtigten k Bitte einsenden an: k schickt bitte den Katalog auch an Name Vorname BDKJ Ferienwelt Antoniusstraße Wernau/Neckar Straße PLZ/Ort Veranstalter: europartner reisen + Auf dem Rügge Bad Wünnenberg + Tel.: Fax: info@europartner.de

5 k REISEBeDINGUNGEN Sie haben sich entschlossen, eine europartner-reise zu buchen. Es ist selbstverständlich, dass wir unsere Reisen sorgfältig vorbereiten, denn wir möchten zufriedene Kunden, die uns weiterempfehlen. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen nachfolgend Kunde und der europartner reisen Walter Beyer GmbH nachstehend ep zustande kommenden Reisevertrages. Sie sorgen damit für klare Verhältnisse über die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen daher sorgfältig durch. 1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES 1.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots von ep und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von ep vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. c) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. d) ep weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften ( 312 Abs. 2 Ziff. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach 651a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, s, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde ep den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch ep zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt ep eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Reisenden. Mündliche oder telefonische Buchungen des Reisenden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Kunden nicht zugeht Bei Buchungen, die über das Internet (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Reisenden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt von ep erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. c) Soweit der Vertragstext von ep im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. d) Mit Betätigung der Schaltfläche zahlungspflichtig buchen bietet der Kunde ep den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. e) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung der Schaltfläche zahlungspflichtig buchen begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. ep ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht. f) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von ep beim Kunden zu Stande. 2. BEZAHLUNG 2.1. ep und deren Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein gemäß 651k BGB übergeben wurde Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises (höchstens 260) zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7. genannten Grund abgesagt werden kann Zahlungen sind ausschließlich an die auf der Buchungsbestätigung/Rechnung genannte Kontoverbindung zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist jeweils die Gutschrift auf dem angegebenen Konto maßgeblich Leistet der Kunde die Anzahlung und/ oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl ep zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist ep berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.3. bis 4.6 zu belasten. 3. PREISÄNDERUNGEN 3.1. ep behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern: 3.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für ep nicht vorhersehbar waren Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann ep den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann ep vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) Andernfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann ep vom Kunden verlangen Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber ep erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für ep verteuert hat Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat ep den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ep in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von ep über die Preiserhöhung gegenüber ep geltend zu machen. 4. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR REISEBEGINN / STORNOKOSTEN 4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ep unter der nachstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert ep den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann ep, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen ep hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug bis 30 Tage vor Reiseantritt 25% vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40% vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% vom 14. bis 10. Tag vor Reiseantritt 55% vom 9. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75% ab dem 6. bis zum 3. Tag 80% ab dem 2. Tag vor Reiseantritt, bei Rücktritt am Abreisetag oder bei Nichtanreise 90% Gruppen-IT (IT = Inclusive Tour) bis 95 Tage vor Reiseantritt 10% vom 94. bis 45. Tag vor Reiseantritt 15% vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40% vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75% ab dem 6. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtanreise 90% Bus- und Bahnreisen bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40% vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75% ab dem 6. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtanreise 90% 4.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ep nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale ep behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit ep nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht ep einen solchen Anspruch geltend, so ist ep verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des Kunden, gem. 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 5. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht

6 in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ep wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 6. RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS DER MINDESTTEILNEHMERZAHL 6.1. ep kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ep müssen deutlich in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein. b) ep hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen. c) ep ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt von ep später als 30 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig. e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn ep in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch ep dieser gegenüber geltend zu machen. f) Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 7. KÜNDIGUNG AUS VERHALTENS- BEDINGTEN GRÜNDEN 7.1. ep kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von ep nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt ep, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge Bei minderjährigen Teilnehmern ist/sind der/die gesetzliche(n) Vertreter verpflichtet, die Heimreise auf eigene Kosten zu organisieren und insbesondere eine erforderliche Begleitung des Minderjährigen sicherzustellen. Geschieht dies nicht oder ist es den gesetzlichen Vertretern nicht möglich, ist ep berechtigt, den Heimtransport selbst zu organisieren und hierfür Aufwendungsersatz vom Teilnehmer, bzw. den gesetzlichen Vertretern zu beanspruchen. 8. OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN 8.1. Die sich aus 651d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit ep wie folgt konkretisiert: a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von ep (Reiseleitung, Beauftragter) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von ep wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert. c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber ep unter der unten angegebenen Anschrift anzuzeigen. d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von ep nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen ep anzuerkennen Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, ep erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn ep oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von ep oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird Weitere Obliegenheiten und Hinweise für den Reisenden: Gepäckverlust und Gepäckverspätung: Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sind vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von ep anzuzeigen. 9. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG 9.1. Die vertragliche Haftung von ep für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit ep für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist ep haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von ep sind. ep haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von ep ursächlich geworden ist. Eine etwaige Vermittlerhaftung von ep bleibt durch diese Bestimmungen unberührt. 10. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber ep unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu ma-chen. 11. INFOS ZUR IDENTITÄT AUSFÜHRENDER LUFTFAHRTUNTERNEHMEN ep informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist ep verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald ep weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird sie den Kunden informieren Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird ep den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte Black List (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf der Internetseite von ep abrufbar und in den Geschäftsräumen von ep einzusehen. 12. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITS- VORSCHRIFTEN ep wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, die Durchführung eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn ep nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 13. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und ep die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können ep ausschließlich an deren Sitz verklagen Für Klagen von ep gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ep vereinbart. Reiseveranstalter: europartner reisen Walter Beyer GmbH Geschäftsführer: Walter Beyer, Ursula Beyer, Ilka Beyer Handelsregister: HR B 865 beim AG Paderborn Auf dem Rügge Bad Wünnenberg Tel.: Fax: info@europartner.de Stand: August 2015

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