Erfüllung der Anforderungen gem. Offenlegungsverordnung für die Gruppe der Österreichischen Volksbanken-AG

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1 Erfüllung der Anforderungen gem. Offenlegungsverordnung für die Gruppe der Österreichischen Volksbanken-AG Berichtsstichtag:

2 Erfüllung der Anforderungen gem. Offenlegungsverordnung für die Gruppe der Österreichischen Volksbanken-AG per Stichtag Vorbemerkung Das vorliegende Dokument dient zur Abdeckung der Erfordernisse gem. Offenlegungsverordnung für die Gruppe der Österreichischen Volksbanken-AG (ÖVAG). Da mehrfach Daten bzw. Informationen auch gem. IFRS erforderlich sind und diese bereits im Geschäftsbericht der ÖVAG dargestellt sind, wird in diesem Dokument auf die entsprechende Stelle im Geschäftsbericht verwiesen, sodass dieses Dokument gemeinsam mit dem Geschäftsbericht ein Dokument zur Erfüllung der Anforderungen gem. Offenlegungsverordnung bildet. Sofern nicht spezifisch angegeben sind die Forderungswerte als Werte aller bilanziellen Forderungen, aller außerbilanzmäßigen Geschäfte multipliziert mit den Kreditumrechnungsfaktoren (CCF) und aller Derivate als Wiedereindeckungskosten zuzüglich Add On zu verstehen. Da die Basis für die Kreditrisikominderung jedoch die Forderungswerte vor Multiplikation mit CCF sind, ist in manchen Tabellen der Forderungswert vor CCF-Berücksichtigung angegeben. Im weiteren orientiert sich die Gliederung dieses Dokuments an der Reihenfolge der Bestimmungen gem. Offenlegungsverordnung: 2

3 2 Risikomanagement für einzelne Risikokategorien Siehe dazu Geschäftsbericht Anhangangabe Nr. 53 Risikobericht / a) Risikomanagementstruktur und Risikopolitische Grundsätze, sowie b) Aufsichtsrechtliche Anforderungen 3

4 3 Anwendungsbereichsbezogene Informationen Siehe dazu Geschäftsbericht Anhangangabe Nr. 37 Eigenmittel nach österreichischem BWG 4

5 4 Eigenmittelstruktur Siehe dazu Geschäftsbericht Anhangangabe Nr. 37 Eigenmittel nach österreichischem BWG 5

6 5 Mindesteigenmittelerfordernis 5 Abs. 1 OffV: Siehe dazu Geschäftsbericht Anhangangabe Nr. 53 Risikobericht / c) Risikostrategie und interner Kapitaladäquanzprozess 5 Abs. 2-5 OffV: Eigenmittelerfordernis für das Kreditrisiko im Standardansatz (Abs. 2) und im IRB-Ansatz (Abs. 3), für das Marktrisiko (Abs. 4) sowie für das operationelle Risiko (Abs. 5): 6

7 Basel II Ansatz Mindesteigenmittelerfordernis gem 5 Abs. 2 bis 5 OffV Forderungsklasse Mindesteigenmittelerfordernis Mindesteigenmittelerfordernis in TEUR in % Forderungen an Zentralstaaten und % Forderungen an regionale Gebietskörperschaften % Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter im Besitz von Gebietskörperschaften % Forderungen an multilaterale 0 0% Forderungen an internationale Organisationen 1 0% Forderungen an Institute % Forderungen an Unternehmen % Retail-Forderungen % Standardansatz durch Immobilien besicherte Forderungen % überfällige Forderungen % Forderungen mit hohem Risiko % Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen % kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen 145 0% Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen % Sonstige Posten % Verbriefungspositionen % SUMME STANDARDANSATZ % Forderungen an Zentralstaaten und 0 0% Forderungen an Institute 0 0% Forderungen an Unternehmen % Retail-Forderungen, die durch Immobilien abgesichert sind 823 0% Qualifizierte revolvierende Retail-Forderungen 0 0% Sonstige Retail-Forderungen % IRB Ansatz Sonstige Posten % Verbriefungspositionen % Beteiligungspositionen nach PD/LGD Ansatz gem. 77 Abs. 1 SolvaV 0 0% Beteiligungspositionen nach dem einfachen risikogewichteten Ansatz gem. 77 Abs % Beteiligungspositionen nach Ansatz im internen Modell gem. 77 Abs. 5 SolvaV 0 0% SUMME IRB ANSATZ % GESAMTEIGENMITTELERFORDERNIS KREDITRISIKO % GESAMTEIGENMITTELERFORDERNIS MARKTRISIKO Basisindikatoransatz Standardansatz/Alternativer Standardansatz Fortgeschrittener Messansatz GESAMTEIGENMITTELERFORDERNIS OPERATIONELLES RISIKO % % 0 0% % 5 Abs. 3 OffV: Mindesteigenmittelerfordernis für Beteiligungspositionen, für die aufsichtliche Übergangsregelungen bzw. Bestandsschutzklauseln gelten: 7

8 Übergangsregelungen und Bestandsschutzklauseln für Beteiligungspositionen gem. 5 Abs. 3 Beteiligungspositionen mit Bestandsschutzklauseln (grandfathering provisions) im Standardansatz Beteiligungen an Versicherungsunternehmen, Rückversicherungsunternehmen und Versicherungsholdinggesellschaften gem. 103e Z 13 BWG

9 6 Kontrahentenausfallrisiko 6 Abs. 1 OffV: Siehe dazu Geschäftsbericht Anhangangabe Nr. 53 Risikobericht / c) Risikostrategie und interner Kapitaladäquanzprozess 6 Abs. 2 OffV: Siehe dazu Geschäftsbericht Anhangangabe Nr. 53 Risikobericht / d) Kreditrisiko / Collateral Management im Derivatehandel 6 Abs. 3 OffV: Als vertraglich festgelegte Sicherheiten werden derzeit ausschliesslich Cash oder ausgewählte Staatsanleihen akzeptiert. 6 Abs. 4 OffV: Siehe dazu Geschäftsbericht Anhangangabe Nr. 53 Risikobericht / d) Kreditrisiko / Collateral Management im Derivatehandel 6 Abs. 5 OffV: Netting von Derivaten im Handelsbuch positive Marktwerte negative Marktwerte Summe der Marktwerte Summe addon Auswirkungen von Netting Sicherheiten aufgerechnete Kreditforderungen Nettokreditforderungen Abs. 6 OffV: Alle Forderungswerte werden nach der Marktbewertungsmethode gem. SolvaV berechnet. 6 Abs. 7 OffV: In der ÖVAG erfolgt keine Absicherung des Kontrahentenausfallrisikos über Kreditderivate. 6 Abs. 8 OffV: Nominale und Marktwerte von Derivaten im Handelsbuch in TEUR 9

10 Produkt Nominale in TEUR Positive Marktwerte in TEUR Negative Marktwerte in TEUR Summe der Marktwerte in TEUR Risikogewichteter Forderungswert in TEUR EM- Erfordernis in TEUR ZINSBEZOGENE GESCHÄFTE Caps&Floors FRA` IRS Swaptions WÄHRUNGSBEZOGENE GESCHÄFTE Cross Currency Swaps Devisen Termin Devisen Optionen SONSTIGE GESCHÄFTE Optionen SUMME HANDELSBUCH Die Forderungswerte werden alle nach der Marktbewertungsmethode gem. SolvaV berechnet. Die Derivate im Handelsbuch werden in erster Linie für Hedging von Kunden- oder Bankbuchpositionen verwendet, was über Mikro- oder Makro-Hedges abgewickelt wird. Makro-Hedges werden primär verwendet, um kurzfristige Opportunitäten zu nutzen oder um mehrere kleine Positionen gebündelt abzusichern. Daher ist es nicht möglich, die Bestände in "Kreditbestand" und "Vermittlungstätigkeit" zu trennen. 6 Abs. 9 OffV: Da die ÖVAG bei der Berechnung des Kontrahentenrisikos kein internes Modell verwendet, entfällt diese Angabe. 10

11 7 Kredit- und Verwässerungsrisiko 7 Abs. 1 Z 1 OffV: Als überfällig werden Kredite bezeichnet, deren Zahlungen auf Zinsen und/oder Kapital seit mehr als 60 Tagen ausständig sind bzw. deren zugesagte Rahmen seit mehr als 60 Tagen überschritten sind. Als ausfallgefährdet werden alle Kredite gesehen, die in der Bonitätsklasse 5 eingestuft sind. 7 Abs. 1 Z 2 OffV: Siehe dazu Geschäftsbericht Anhangangabe Nr. 3 Rechnungslegungsgrundsätze o) Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten / Wertminderungen, sowie Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden p) und Rückstellungen aa) 7 Abs. 1 Z 3 OffV: Gliederung der Forderungsklassen gem. Standardansatz und IRB-Ansatz, Durchschnittsperiodenwerte für das Geschäftsjahr 2011: durchschnittlicher Forderungsklasse Forderungswert in Tausend Euro Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken Forderungen an regionale Gebietskörperschaften Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter im Besitz von Gebietskörperschaften Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken Forderungen an Institute Forderungen an Unternehmen Retail-Forderungen durch Immobilien besicherte Forderungen überfällige Forderungen Forderungen mit hohem Risiko Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen Sonstige Posten Beteiligungen Verbriefungspositionen Summe

12 7 Abs. 1 Z 4 OffV: Gliederung der Forderungsklassen nach geografischer Verteilung zum : EWR inkl. EU Zentral-/ Nicht EU USA & Österreich Forderungsklasse Schweiz Osteuropa Europa Kanada Sonstige Summe 1_Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken _Forderungen an regionale Gebietskörperschaften _Forderungen an PSE _Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken _Forderungen an Institute _Forderungen an Unternehmen _Retailforderungen _Verbriefungspositionen Summe Abs. 1 Z 5 OffV: Gliederung der Forderungsklassen nach Wirtschaftszweigen zum : Forderungsklasse Industrie Energie Transport Handel Immobilien Tourismus 1_Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken _Forderungen an regionale Gebietskörperschaften _Forderungen an PSE _Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken _Forderungen an Institute _Forderungen an Unternehmen _Retailforderungen _Verbriefungspositionen Summe Öffentliche Hand Baugewerbe Dienstleistungen Finanzwesen Privatkunden Sonstige Summe 7 Abs. 1 Z 6 OffV: Gliederung der Forderungsklassen nach Restlaufzeiten zum : keine bis 3 bis 10 größer als bis 1 Jahr bis 3 Jahre bis 5 Jahre Forderungsklasse Laufzeit Monate Jahre 10 Jahre Summe 1_Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken _Forderungen an regionale Gebietskörperschaften _Forderungen an PSE _Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken _Forderungen an Institute _Forderungen an Unternehmen _Retailforderungen _Verbriefungspositionen Summe Abs. 1 Z 7 OffV: 12

13 Gliederung der Forderungen, die überfällig oder ausfallgefährdet sind und Forderungen, zu denen eine Wertberichtigung oder Rückstellung gebildet wurde nach Wirtschaftszweigen zum : Anmerkung: Die Dotierung und Auflösung von Wertberichtigungen erfolgt im Konzern nach Kriterien der IFRS und kann daher von der aufsichtsrechtlichen Betrachtung abweichen. Daher ist das Risikoergebnis des Konzerns dem Geschäftsbericht Anhangangabe Nr. 5 Risikovorsorge für das Kreditgeschäft bzw. je Segment in der Anhangangabe Nr. 51 a) und b) Segmentberichterstattung zu entnehmen. 7 Abs. 1 Z 8 OffV: Gliederung der Forderungen, die überfällig oder ausfallgefährdet sind und Forderungen zu denen eine Wertberichtigung oder Rückstellung gebildet wurde nach geografischer Verteilung zum : ausfallgefährdetigungestellungen überfällig Wertberich- Rück- Wirtschaftszweig 01_Industrie _Energie _Baugewerbe _Transport _Handel _Immobilien _Tourismus _Dienstleistungen _Finanzwesen _Öffentliche_Hand _Privatkunden _Sonstige Summe ausfallgefährdetigungestellungen überfällig Wertberich- Rück- geografisches Gebiet 1_Österreich _EWR inkl. Schweiz _EU Zentral-/Osteuropa _Nicht EU Europa _USA und Kanada Sonstige Summe

14 7 Abs. 1 Z 9 und Abs. 3 OffV: EUR Tsd. Einzelwertberichtigung Kreditinstitute Einzelwertberichtigung Kunden Portfoliowertberichtigung Gesamt Hievon Veräußerungs gruppe Stand am Veränderung im Konsolidierungskreis Währungsumrechnung Umgliederungen Barwerteffekt Verbrauch Auflösung Zuführung Stand am EUR Tsd Direktabschreibung Forderung Erträge aus dem Eingang von abgeschriebenen Forderungen Abs. 2 OffV: Die Angaben gemäß Abs. 1 Z4 bis 6 erlauben eine ausreichende Beurteilung der Risikosituation. 14

15 8 Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes 8 Abs. 1 und 2 OffV: Bei der Ermittlung der Risikogewichte im Standardansatz werden - sofern vorhanden - externe Ratings von Moody's und Standard & Poor's gem. der Standardzuordnung zu den einzelnen Bonitätsstufen der SolvaV verwendet. Die Verwendung findet bei folgenden Forderungsklassen statt: - Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken - Forderungen an regionale Gebietskörperschaften - Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter im Besitz von Gebietskörperschaften - Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken - Forderungen an internationale Organisationen - Forderungen an Institute - Forderungen an Unternehmen 1 - Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen - Forderungen in Form von Verbriefungen 8 Abs. 3 OffV: Bei der Bestimmung des Risikogewichts einer Kundenforderung im Standardansatz verwendet die ÖVAG nur Ratings von Emittenten bzw. das Rating des jeweiligen Sitzlandes bei folgenden Forderungsklassen: - Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken - Forderungen an regionale Gebietskörperschaften - Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter im Besitz von Gebietskörperschaften - Forderungen an Institute - Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 1 nur bei Forderungen, die im Standardansatz gerechnet werden 15

16 8 Abs. 4 OffV: Die ÖVAG zieht für die Zuordnung der Ratings zu den Bonitätsstufen im Standardansatz die Zuordnung gem. 21b Abs. 6 BWG heran. 8 Abs. 5 OffV: Das Portfolio der ÖVAG im Standardansatz teilt sich wie folgt auf die einzelnen Forderungsklassen auf: Basel II Ansatz Verwendung des Standardansatzes gem. 8 OffV Forderungswert Risikogewicht Berücksichtung in TEUR ohne des CCF Standardansatz Forderungsklasse Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken Forderungen an regionale Gebietskörperschaften Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter im Besitz von Gebietskörperschaften Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken Forderungen an int. Organisationen 16 Forderungswert nach Kreditrisikominderung in TEUR Forderungswert nach CCF in TEUR 0% % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % 0 0 0

17 Forderungen an Institute Forderungen an Unternehmen Retail-Forderungen Durch Immobilien besicherte Forderungen Überfällige Forderungen Forderungen mit hohem Risiko 35% % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % %

18 Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen Sonstige Posten Verbriefungen 35% % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % andere Gewichte % % % % % % % % % % % % % % % % SUMME STANDARDANSATZ

19 Zu beachten ist, dass aufgrund von Kreditrisikominderungstechniken eine Forderung von einer Forderungsklasse in eine andere Forderungsklasse migrieren kann. Die Darstellung orientiert sich an den Ausweisungsrichtlinien der OeNB. 19

20 9 Spezialfinanzierungen und Beteiligungspositionen Aufteilung der Forderungswerte gem. 74 Abs. 3 SolvaV: Spezialfinanzierungen und Beteiligungspositionen gem. 9 OffV Basel II Ansatz Laufzeit Forderungswert in TEUR Forderungswert in % Risikogewicht 0% % 50% % <= 2,5 Jahre 70% % 90% 0 0% 115% % 250% % SUMME <= 2,5 Spezialfinanzierungen Jahre % 0% % 50% % > 2,5 Jahre 70% % 90% % 115% % 250% % SUMME > 2,5 Jahre % SUMME % Beteiligungen 190% % 290% % 370% % SUMME % 20

21 10 Sonstige Risikoarten Sonstige Risikoarten gem. 10 OffV Risikoarten des Handelsbuchs, Warenpositionsrisiko und Mindesteigen- Fremdwährungsrisiko (einschl. Gold) außerhalb des mittelerfor- dernis in TEUR Handelsbuchs Eigenmittelerfordernis für das Kontrahentenausfallrisiko Mindesteigenmittelerfordernis in % Positionsrisiko in Schuldtiteln und Substanzwerten, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiko (Standardansatz) % hievon spezifisches Positionsrisiko in zinsbezogenen Instrumenten % hievon allgemeines Positionsrisiko in zinsbezogenen Instrumenten % hievon spezifisches Positionsrisiko in Substanzwerten 299 0% hievon allgemeines Positionsrisiko in Substanzwerten 515 0% hievon Risiko aus Aktienindex-Terminkontrakten 0 0% hievon Risiko aus Investmentfondsanteilen 328 0% hievon sonstige mit Optionen verbundenen Risiken % hievon nach der Szenario-Matrix-Methode behandelte Optionen 0 0% hievon Abwicklungsrisiko 0 0% hievon Warenpositionsrisiko 170 0% hievon Fremdwährungsrisiko einschließlich des Risikos aus % Positionsrisiko in Schuldtiteln und Substanzwerten, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiko (Internes Modell) 0 0% Gesamtmindesteigenmittelerfordernis für das Positionsrisiko in Schuldtiteln und Substanzwerten, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiko (ohne Kontrahentenausfallsrisiko) % Hinweis: Im Handelsbuch befinden sich keine Verbriefungspositionen. 21

22 11 Interne Modelle zur Marktrisikobegrenzung Siehe dazu Geschäftsbericht Anhangangabe Nr. 53 Risikobericht / e) Marktrisiko 22

23 12 Operationelles Risiko 12 Abs. 1 Off V: Siehe dazu Geschäftsbericht Anhangangabe Nr. 53 Risikobericht / f) Operationelles Risiko 12 Abs. 2 und 3 OffV: Hier erfolgt eine Leermeldung, da der fortgeschrittene Messansatz nicht angewendet wird. 23

24 13 Beteiligungspositionen außerhalb des Handelsbuches 13 Abs. 1 und 2 OffV: Siehe dazu Geschäftsbericht Anhangangabe Nr. 3 Rechnungslegungsgrundsätze u) Beteiligungen 13 Abs. 3 und 4 OffV: Siehe dazu Geschäftsbericht Anhangangabe Nr. 18 Finanzinvestitionen und Nr. 21 Anteile und Beteiligungen 13 Abs. 5 und 6 OffV: Werte in Tsd. Euro 1-12/ /2010Veränderung Aktien und Beteiligungspositionen Realisierte Gewinne afs Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (afs) Beteiligungen Realisierte Verluste afs Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (afs) (-) Beteiligungen (-) Unrealisierte Gewinne afs Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (afs) Beteiligungen Unrealisierte Verluste afs Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (afs) (-) Beteiligungen (-) Unrealisierte Ergebnisse werden nicht in die Eigenmittelberechnung einbezogen. 24

25 14 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen Siehe dazu Geschäftsbericht Anhangangabe Nr. 53 Risikobericht / e) Marktrisiko 25

26 15 Abs. 1 OffV: Die ÖVAG tritt bei Verbriefungstransaktionen als Investor und als Sponsor auf. Die Rolle als Investor wird aus Gründen der Risikostreuung und Rendite-Überlegungen wahrgenommen. Um (im Wesentlichen) österreichischen mittelständischen Unternehmen ein innovatives Finanzierungsinstrument anzubieten, hat sich die ÖVAG-Gruppe auch entschieden, für die Erweiterung der Produktpalette als Sponsor aufzutreten. Die Funktion des Sponsors umfasst dabei die Überwachung der ordnungsgemäßen Abwicklung der Transaktionen (wie z.b. Debitorenmanagement durch Servicer, Ankaufsabwicklung, umfassendes Transaktionsmanagement, Prozesssteuerung, Monitoring Forderungsportfolio - teilweise mit Unterstützung durch die VB Factoring als Erfüllungsgehilfe - etc.), sowie Beratung der Verbriefungsgesellschaften und Steuerung der Zahlungsströme. 15 Abs. 2 OffV Die Sponsortätigkeit birgt außer operationellen Restrisikos keine Markt- oder Kreditrisiken. Als Risiken bei der Investitionstätigkeit in Verbriefungen sind das Kreditrisiko, das Marktrisiko und das Liquiditätsrisiko anzuführen. 15 Abs. 3 OffV Bei Wiederverbriefungen ist der zusätzliche Komplexitätsgrad anzuführen. Der Anteil der Wiederverbriefung von ca. 5% am gesamten Verbriefungsportfolio ist jedoch sehr gering. 15 Abs. 4 OffV Siehe hierzu die Erläuterungen zu 15 Abs. 1 OffV. 15 Abs. 5 OffV Der Umfang des Engagements in der Funktion des Investors beträgt auf Basis des ungewichteten Forderungswertes TEUR Abs. 6 und 7 OffV 26

27 Die Überwachung des Kreditrisikos erfolgt in einem mit dem Risikomanagement definierten standardisierten Beobachtungsprozess unter Verwendung von Portfoliospezifischen Werthaltigkeitsindikatoren. In diesem Prozess wird zwischen dem allgemeinen und dem Watchlist Beobachtungsverfahren unterschieden. Allgemeines Beobachtungsverfahren Das allgemeine Beobachtungsverfahren beruht auf einer laufenden Marktbeobachtung durch zuständige Marktabteilungen und operativem Risikomanagement und Credit Reviews. Im Rahmen einer Credit Review, die zumindest einmal jährlich zu erfolgen hat, sind vom Risikomanagement in Interaktion mit der Marktabteilung das Risiko zu evaluieren, etwaige risikoreduzierende Maßnahmen festzulegen und etwaige Impairmenterfordernisse festzustellen. Watchlist Beobachtungsverfahren Im Watchlist Beobachtungsverfahren werden sämtliche kritischen Verbriefungspositionen zusätzlich zur laufenden Marktbeobachtung und zu den Credit Reviews des allgemeinen Beobachtungsverfahrens vierteljährlich im Rahmen der Besprechung Beobachtungsliste zwischen zuständigen Risikomanagern und zuständigen Leiter/Analysten des Marktes (Mindestteilnehmerkreis) besprochen. Als Output der Besprechung Beobachtungsliste werden insbesondere etwaige risikoreduzierende Maßnahmen und Impairmenterfordernisse festgelegt. Portfoliospezifische Werthaltigkeitsindikatoren Die Bewertung der Verbriefungspositionen beruht zum überwiegenden Teil auf Deckungsbildern. Hierbei werden die Aktiva des verbrieften Portfolios einer mit dem Risikomanagement akkordierten Bewertung unterzogen und die auf diese Weise bewerteten Aktiven zur jeweiligen Tranche (inkl. vorrangiger Tranchen) in Beziehung gesetzt. Die daraus resultierenden Über- bzw. Unterdeckungen (Deckungsbilder) sind der wesentliche Faktor für die Risikoevaluierung und Ermittlung etwaiger Impairmenterfordernisse. 15 Abs. 8 OffV Die gewichteten Forderungsbeträge für das Verbriefungsportfolio im IRB-Ansatz werden nach dem Rating-basierten Ansatz gem. 166 ff SolvaV berechnet. Die 27

28 gewichteten Forderungsbeträge für Verbriefungspositionen im Standardansatz werden gem. Kreditrisiko-Standardansatz ( 161ff SolvaV) berechnet. 15 Abs. 9 OffV Verbriefungen, bei denen die Investkredit Bank AG als Sponsor auftritt, werden über folgende Zweckgesellschaften abgewickelt: - Symphony Purchasing Company (No. 1) Ltd, St. Helier/Jersey (eigentümerloses Vehikel) - IK Verbriefungs-GmbH, Wien (Enkelgesellschaft der Investkredit Bank AG) Verbrieft werden ausschließlich Handelsforderungen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) von Investkredit-Kunden. Die Refinanzierung der Forderungsankäufe wird vom Teilkonzern Investkredit Bank AG als einzigen Investor auf b.a.w. Basis übernommen. Investkredit Bank AG hat eine beratende Funktion und gibt Handlungsempfehlungen ab. Die Steuerung insb. die Auftragsabwicklung wird von Investkredit Bank AG durchgeführt. 15 Abs. 10 OffV Leermeldung, da die ÖVAG keine Rolle als Originator einnimmt. 15 Abs. 11 OffV Die ÖVAG verwendet bei der Risikoeinschätzung ihres Verbriefungsportfolios die Ratings von Moody s, Standard & Poor s und Fitch. Die ÖVAG tritt nicht als Auftraggeber von Ratingagenturen für die Ratingeinschätzung von Verbriefungen auf. 15 Abs. 12 OffV Leermeldung, da der Interne Bemessungsansatz nicht zur Anwendung kommt. 15 Abs. 13 OffV Insgesamt ist das Volumen der Verbriefungspositionen aufgrund der konzernweiten Maßnahmen zur Verminderung des Forderungsvolumens zurückgegangen. Durch den Einsatz von externen Ratings der Agentur Fitch wurde der Bestand an nicht gerateten Verbriefungen reduziert. 28

29 15 Abs. 14 OffV Leermeldung zu a), c), d) und f), da die ÖVAG keine Rolle als Originator einnimmt. Angaben zu b) enthalten die aus der Investortätigkeit der ÖVAG bestehenden Verbriefungspositionen bzw. Eigenmittelanforderungen. Hierbei handelt es sich lediglich um in der Bilanz ausgewiesene Verbriefungspositionen. Forderungswerte der Verbriefungspositionen Werte in TEUR nach Art der Forderung ABS Sonstige CMBS RMBS Prime ABS RMBS Subprime ABS Auto Loans ABS Leasing Summe CLO CDO of ABS CDO of CDO CDO Corporate CDO CBO CDO Sonstige Summe Gesamtsumme Angabe zu e): Per wurde ein Volumen von TEUR gem. 23 Abs 13 Z 4d BWG von den Eigenmitteln abgezogen. 15 Abs. 15 OffV Angabe zu a, b): Das Verbriefungsportfolio der ÖVAG nach Ansatz zur Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses, aufgeteilt nach Verbriefungen und Wiederverbriefungen sowie aufgeschlüsselt nach Risikogewichtsbändern: 29

30 Werte in TEUR Forderungswerte der Verbriefungspositionen nach Risikogewichten 7-10% 12-18% 20-35% 40-75% 100% 150% bis 250% bis 500% bis Kapitalabzug Summe 850% Risikogewichtete Forderungsbeträge Verbriefungen IRB Ansatz Wiederverbriefungen Summe Verbriefungen Standardansatz Wiederverbriefungen Summe Gesamtsumme In den Verbriefungen ist ein Volumen von TEUR durch die Euler Hermes Kreditversicherung (Rating Aa3 von Moody`s) voll besichert. Nach Sicherheitenanrechnung ergibt sich ein Risikogewicht von 20%, der Forderungswert ist in der Spalte Risikogewicht 20-35% enthalten. 15 Abs. 16 und 17 OffV Leermeldung, da die ÖVAG keine Rolle als Originator einnimmt. 30

31 15a Abs. 1 Zi 1 OffV Mit Beginn des Jahres 2011 wurde in der ÖVAG ein Vergütungsausschuss eingerichtet. Zusammensetzung: Der Vergütungsausschuss umfasst 12 Personen des Aufsichtsrates. Den Vorsitz hat ÖVAG Aufsichtsratsvorsitzender Prof. Mag. DDr. Hans Hofinger vom Österreichischen Genossenschaftsverband. Vorsitzender-Stellvertreter ist Direktor Dr. Rainer Kuhnle, Mitglied des Vorstandes der Volksbank Krems-Zwettl-AG. Bei den weiteren Mitgliedern handelt es sich um Vorsitzende bzw. Mitglieder des Vorstandes regionaler Volksbanken, der DZ Bank AG, der REWE International AG, zwei Staatskommissären und Vertretern des Betriebsrates. Mandat: Zu den Aufgaben des Vergütungsausschusses gehört die Genehmigung, Überwachung und Umsetzung der Vergütungspolitik, Vergütungspraktiken und vergütungsbezogenen Anreizstrukturen gem. 39c BWG und Punkt 3 der Anlage 39b BWG. Im Geschäftsjahr 2011 wurden 3 Sitzungen ( , und ) abgehalten. Externer Berater: Zur Sicherstellung einer marktgerechten Vergütung wird seit Jahren mit dem Beratungsunternehmen Towers Watson zusammengearbeitet. Bei Towers Watson handelt es sich um ein weltweit tätiges Unternehmen, mit Fokus auf Vergütungsbelange und Risk Insurance im Bereich Financial Services. Die Zusammenarbeit bezieht sich einerseits auf die regelmäßige Teilnahme an der jährlich durchgeführten Gehaltsstudie INbank und andererseits auf anlassbezogene Vergütungsvergleiche um Marktindikationen für spezifische Positionen zu erhalten. Aufgrund der im BWG bestehenden Festlegungen zu den Grundsätzen der Vergütungspolitik und der Notwendigkeit diese im Konzern umzusetzen, wurde im Frühjahr 2011 Towers Watson mit folgendem Beratungsauftrag betraut: 31

32 Unterstützung bei der Umsetzung der wesentlichen Eckpunkte der BWG Novelle (CRDIII) in Form der Erarbeitung eines neuen Vergütungsmodells - gültig ab dem Geschäftsjahr mit folgenden Schwerpunkten: Beratung bei der Anbindung des bestehenden Bonusmodells an das Risikomodell der Bank Beratung hinsichtlich Angemessenheit und Proportionalität Überarbeitung/Weiterentwicklung der bestehenden Bonusmodelle. Entscheidungsprozess & Rolle der maßgeblichen Akteure: Die Ergebnisse des Projektes wurden intensiv mit dem Vorstand diskutiert, in Teilbereichen adaptiert und in weiterer Folge von diesem genehmigt. Dem Vergütungsausschuss wurde das finale Ergebnis in der Sitzung vom vorgestellt und ebenfalls diskutiert. In der Sitzung vom wurde das Vergütungsmodell ab 2011 vom Vergütungsausschuss genehmigt. 15a Abs. 1 Zi 2 OffV Bezugnehmend auf die quantitativen Informationen, die unter Punkt 6 und 7 dargestellt sind, ist festzuhalten, dass es sich dabei um die Vergütung des Geschäftsjahres 2011 handelt. Im Detail zeigt diese die kumulierten Bruttogehälter der Monate 1 12/2011 gem. Lohnkonto (ohne Sachbezüge) inklusive des im Jahr 2011 ausbezahlten variablen Anteils. Der im Jahr 2011 ausbezahlte variable Anteil bezieht sich überwiegend auf die bis zum Jahr 2010 bestehenden Prämienmodelle. Da die Umsetzung der CRD III Vorgaben im Vergütungsmodelle ab 2011 erfolgt, die in Punkt 6 und 7 ausbezahlten variablen Anteile aber überwiegend auf den Prämienmodellen bis 2010 basieren können zu einigen Punkten dieser Verordnung (Punkt 7c, 7d, 7e) keine Angaben gemacht werden. Zu den Mitarbeiterkategorien, deren Tätigkeiten sich wesentlich auf das Risikoprofil auswirkt ist festzuhalten, dass es sich dabei um folgende Mitarbeitergruppen handelt: Geschäftsleiter der ÖVAG d.h. Vorstandsmitglieder 32

33 Höheres Management, dazu zählen alle Mitarbeiter, welche direkt dem Vorstand verantwortlich sind (Geschäftsführer / Vorstände von Tochterunternehmen, Bereichsleiter/Stabstellenleiter der ÖVAG und Investkredit AG) Risikokäufer, dazu zählen einzelne Mitarbeiter im Geschäftsbereich Financial Markets und Bankbuch / Allgemein Leitende Mitarbeiter in Kontrollfunktionen, dazu zählen die Leitungsfunktionen der Bereiche Compliance, Risikomanagement, Personal und interne Revision Sonstige Risikokäufer, dazu zählen all jene Mitarbeiter, die derselben Vergütungsgruppe wie die Geschäftsleitung und Risikokäufer angehören und deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil auswirkt. Festzuhalten ist weiters, dass es sich bei den offengelegten Vergütungsdaten um Mitarbeiter sowohl von Kreditinstituten im Konzern, als auch von Gruppenunternehmen die selbst kein Kreditinstitut sind, handelt. 15a Abs. 1 Zi 3 OffV Gestaltungsmerkmale des Vergütungssystems: Eine Leitlinie der ÖVAG Vergütungssystematik ist, dass sich die Grundvergütung im Vergleich zum externen Markt (Mitbewerber im Banken & Finanzdienstleistungssektor am österreichischen Arbeitsmarkt) am Marktmedian auszurichten hat. Die Erfüllung dieses Ansatzes wird durch die regelmäßig durchgeführten Vergütungsbenchmarks überprüft. Des Weiteren hat jeder Mitarbeiter prinzipiell die Möglichkeit, bei entsprechenden Unternehmensergebnissen und individueller Leistung eine Leistungsprämie zu erhalten. Die Gesamtvergütung hat sich am Marktmedian auszurichten. Auch für die Beurteilung der Angemessenheit und Marktüblichkeit der Vorstandsbezüge werden regelmäßig externe Vergleiche herangezogen. Prämienmodelle bis zum Jahr 2010 Wie bereits unter Punkt 2 aufgezeigt bezieht sich der im Jahr 2011 ausbezahlte variable Anteil auf die bis zum Jahr 2010 bestehenden Prämienmodelle. Dazu ist weiters anzuführen, dass die variablen Zahlungen der dargestellten Mitarbeitergruppen aus unterschiedlich ausgestalteten Prämienmodellen resultieren. Im folgenden werden die wesentlichsten Prämienmodelle in Eckpunkten dargestellt. 33

34 Vergütungssystem Vorstände ÖVAG: Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder setzen sich aus einem fixen Grundgehalt, einem erfolgsabhängigen Bonus und sonstigen Bezügen zusammen. Auch für die Beurteilung der Angemessenheit und Marktüblichkeit der Vorstandsbezüge werden regelmäßig externe Vergleiche herangezogen. Die erfolgsabhängigen Bezüge sind an das planmäßige Erreichen folgender Ziele geknüpft: EGT des Konzernabschlusses nach IFRS, Dividendenausschüttung, Cost- Income-Ratio sowie die Erreichung persönliche Ziele. Die maximale Bonusoption daraus beträgt 75% des Jahresbruttogehalts. Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2008 sind diese Prämienregelungen jedoch außer Kraft gesetzt und es erfolgte weder für das Geschäftsjahr 2008, 2009 noch für das Geschäftsjahr 2010 daraus eine Bonuszahlung. Auch für das Geschäftsjahr 2011 wird keine erfolgsabhängige Bonuszahlung an die Vorstände ausbezahlt werden. Vergütungssystem Geschäftsführer / Vorstände der Konzerntöchter (Inland) Die individuellen Prämienvereinbarungen für die jeweiligen Geschäftsführer / Vorstände der Konzerntöchter werden vom Konzernvorstand festgelegt und sind in aller Regel in Sidelettern zum Dienstvertrag dokumentiert. Zusammengefasst hier die wesentlichsten Details der individuellen Prämienregelungen der Geschäftsführer / Vorstände. Die vereinbarten Prämienoptionen bewegen sich in einer Bandbreite von 25% - 50% des fixen Jahresbruttogehaltes Bei den zu erreichenden Jahreszielen handelt es sich um ein Zielbündel von 2-3 Zielen, die wie folgt gewichtet und festgelegt sein können: 1/3 bei Erreichung des budgetierten EGT s bzw. Betriebsergebnisses, der budgetierten Jahreszielerreichung oder des relativen Wachstums des EGT s 1/3 Konzernergebnis 1/3 Individuelle qualitative bzw. auch quantitative Ziele bzw. persönliche Performance Alle Zielerreichungen werden addiert um die individuelle Prämienhöhe zu ermitteln. 34

35 Vergütungssystem ÖVAG Beim Prämienmodell bis 2010 der ÖVAG handelt es sich um ein Prämien Pool Modell. Dabei wird die Höhe der Prämien- Pools in Abhängigkeit vom Bereichsergebnis (bei Profit Centern) oder bezogen auf die fixen Jahresbruttogehälter (bei Stabs- und Servicebereichen) berechnet. Die finale Höhe des Prämienbudgets ist grundsätzlich vom Gesamtvorstand freizugeben. Das Prämienmodell ist so gestaltet, dass kein individueller Anspruch auf Prämienzahlungen im Dienstvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Die Zuteilung der individuellen Prämienhöhe aus dem Prämienpool erfolgt diskretionär. Vergütungssystem Investkredit Bank AG Um die variable Vergütung der Investkredit Bank AG darzulegen, muss deren Historie kurz beschrieben werden: Über den Zeitraum vieler Jahre erhielten die Mitarbeiter gewohnheitsmäßig ein sogenanntes Bilanzgeld in Höhe ca. eines Monatsgehaltes (im Durchschnitt). Daneben gab es abhängig vom Unternehmenserfolg diskretionäre Prämien für einzelne Mitarbeiter. Von der oben beschriebenen Bilanzgeldpraxis wurde ergebnisbedingt folgendermaßen abgegangen: Für das Geschäftsjahr 2008: Prämienzuteilung in der Höhe von ½ Monatsgehalt (maximal 2.000,--), für Bereichsleiter keine Prämienzahlung Für das Geschäftsjahr 2009: Prämienzuteilung in der Höhe von ½ Monatsgehalt (maximal 2.000,--), für Bereichsleiter keine Prämienzahlung Auswirkungen auf die variablen Zahlungen im Geschäftsjahr 2011: Prämien/Bilanzgeld - Nachzahlung für das Geschäftsjahr 2009: Mit März 2010 hat der Vorstand der Investkredit Bank AG den Mitarbeitern eine Prämiennach-zahlung für das GJ 2009 in Aussicht gestellt. Bei Erreichen der Gewinnschwelle - unabhängig von der Höhe wird eine Nachbesserung der Prämien für das Geschäftsjahr 2009 vorgenommen werden. Für die Dotierung dieses Prämientopfs wurde ein Betrag in Höhe der Gehaltssumme des Monats Dezember 35

36 2009 (ohne Sozialzulagen/ohne Sachbezüge) abzüglich der bereits mit Mai 2010 geleisteten Zahlungen (1/2 Monatsgehalt max ,--) budgetiert. Die Gewinnschwelle wurde erreicht und die Prämiennachzahlung erfolgte mir der Aprilabrechnung Die Zuteilung erfolgte durch die Führungskraft, wobei jedoch bei Mitarbeitern mit Eintritt vor eine Mindestzuteilungsvorgabe von 85% des Monatsgehalts vorgegeben war (Hintergrund: historisch bedingte Bilanzgeldzahlungen). Prämien/Bilanzgeld Geschäftsjahr 2010: Die Prämienregelung für das Geschäftsjahr 2010 wurde folgendermaßen gestaltet: Bei Mitarbeitern mit Eintritt bis erfolgte die Dotierung des Gesamtprämienbudgets mit einem Monatsgehalt (Stichtag: Dezember 2010 ohne Sozialzulagen/Sachbezüge), bei Mitarbeitern in Markbereichen (= Profit Center) ebenfalls ein Monatsgehalt und bei Mitarbeitern mit Eintritt ab ½ Monatsgehalt. Die Zuteilung erfolgte durch die Führungskraft, wobei jedoch bei Mitarbeitern mit Eintritt vor eine Mindestzuteilungsvorgabe von 50% eines Monatsgehalts vorgegeben war (Hintergrund: historisch bedingte Bilanzgeldzahlungen). Vermeidung Klagsrisiko Bilanzgeld Investkredit Bank AG: Da die Dienstverträge der Mitarbeiter der Investkredit Bank AG vor 2004 keine Regelung betreffend Einmaligkeit von Prämienzahlungen beinhalteten und außerdem wie bereits erwähnt - über viele Jahre Bilanzgeldzahlungen erfolgt sind, wurden den Mitarbeitern - aus Gründen juridischer Vorsicht und nach intensivsten Verhandlungen mit dem Betriebsrat - zur endgültigen Bereinigung und zur Vermeidung etwaiger Gerichtsprozesse Änderungen zum Dienstvertrag angeboten. Diese Vertragsänderungen beinhalteten einerseits eine teilweise Einrechnung eines Bilanzgeldes in das Fixgehalt (mit Wirkung ab ) und andererseits eine letztmalige Auszahlung eines 80% igen Bilanzgeldes für 2011 mit der Septemberabrechnung Vermeidung Klagsrisiko Prämienzahlungen Investkredit Frankfurt: 36

37 In Analogie zur Vorgehensweise betreffend der Prämienzahlungen für die Geschäftsjahre 2008 & 2009 in der Investkredit Bank AG wurden auch in der Niederlassung der Investkredit in Frankfurt am Main die Prämienzahlungen auf einen Betrag von 2.000,-- pro Mitarbeiter (und Geschäftsjahr) gekürzt. Dieses Vorgehen wurde von einem - im Jahr 2010 ausgeschiedenen Mitarbeiters der Niederlassung eingeklagt und vom Arbeitsgericht Frankfurt am Main wurde eine Nachzahlung von ca. 30% - bezogen auf die Prämienzahlung 2007 festgelegt. Um bei den bestehenden Mitarbeitern ein aus diesem Rechtsstreit resultierendes zukünftiges Klagsrisiko zu reduzieren, wurde mit allen Mitarbeitern eine Dienstvertragsänderung (inklusive Festlegung zukünftig ausschließlich diskretionärer Ansprüche) vereinbart. Die Zustimmung dazu erfolgte individuell vereinbart - durch die Gewährung einer Ausgleichszahlung für die Geschäftsjahre , welche sich hinsichtlich einer Gesamtbetrachtung an oben erwähnten Gerichtsurteil orientierte. Die Vertragsänderungen und Ausgleichszahlungen erfolgten im Jahr Punktuelle Retentionmaßnahmen für Schlüsselkräfte 2010 Im Frühjahr 2010 wurden vor dem Hintergrund eines schwierigen Marktumfeldes und zur Sicherung einer positiven Unternehmensentwicklung (Vermeidung von Fluktuation) punktuelle Retentionmaßnahmen für einige wenige Schlüsselkräfte gesetzt. Diesen wurde gebunden an eine aufrechtes und ungekündigtes Dienstverhältnis per Juli 2011 ein Retentionbonus in Aussicht gestellt. Bei Erfüllung der Bedingungen wurden diese Zahlungen 2011 geleistet. 15a Abs. 1 Zi 4 OffV Betreffend Erfolgskriterien variabler Vergütungskomponenten siehe Beschreibungen unter Punkt 3. Betreffend Aktien und Aktienbezugsrechten erfolgte im Geschäftsjahr 2011 keine Zuteilung. 15a Abs. 1 Zi 5 OffV Betreffend der wichtigsten Parameter und Grundprinzipien für Modelle mit variablen Vergütungskomponenten siehe Beschreibung unter Punkt 3. 37

38 Sonstige Sachleistungen Bei den sonstigen Sachleistungen der offengelegten Mitarbeitergruppe handelt es sich überwiegend um die Gewährung eines Dienstfahrzeuges. Die Details zur Gewährung eines Dienstfahrzeuges sind in der Dienstfahrzeugsregelung festgelegt und im Intranet (eohb) veröffentlicht. Die Dienstfahr-zeugsregelung gilt für alle Konzernbetriebe. Generell gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Zuerkennung und Nutzung eines Dienstautos bzw. Übernahme von dessen Leasingraten. In der Dienstfahrzeugrichtlinie sind 3 Anschaffungskategorien (1. Ebene unterhalb des Konzernvorstandes sowie 2 Vielfahrerkategorien ) festgelegt. Die Dienstfahrzeuge werden überwiegend aus dem Lieferumfang des VW-Konzerns, des BMW-Konzerns sowie der Marke VOLVO ausgewählt. 15a Abs. 1 Zi 6 OffV Geschäftsbereich Geschäftsleiter ÖVAG (Vorstände per ) Unternehmen enthaltene Institute Anzahl enthaltener Mitarbeiter Gesamtbrutto gem. Lohnkonto 1-12/2011 (ohne Sachbezüge) Im Gesamtbrutto enthaltener variabler Anteil ÖVAG VB Factoring, IK Frankfurt, VB Malta, IKIB, IK Kommerzg, IK Corporate Finance Immobilien IMMO KAG Retail VB Leasing International,VB Leasing Finanzierung, Leasing West, VBI Financial Markets ÖVAG Group Treasury, VB Investments, VB Invest KAG Bankbuch / Allgemein Stab & Backoffice ÖVAG & IK, VB Services Summe * *enthält Prämiennachzahlungen für die GJ 2008 und 2009 zur Bereinigung eines möglichen Klagsrisikos. 38

39 15a Abs. 1 Zi 7 OffV Aufschlüsselung nach: Geschäfts-leiter ÖVAG Mitarbeiter im höheres Management Mitarbeiter deren Tätigkeit sich w esentlich auf das Risikoprofil ausw irken a) Anzahl Begünstigte a) feste Vergütung a) variable Vergütung b) variable Vergütung in Bargeld b) variable Vergütung in Anteilen und mit Anteilen verknüpfte Instrumente b) variable Vergütung in andere Arten c) zurückgestellte Vergütung - erdient c) d) d) d) e) e) zurückgestellte Vergütung - noch nicht erdient zurückgestellte Vergütung - w ährend des Geschäftsjahres gew ährt zurückgestellte Vergütung - w ährend des Geschäftsjahres ausbezahlt zurückgestellte Vergütung - w ährend des Geschäftsjahres infolge von Leistungsanpassungen gekürzt variable Vergütung - davon Einstellungsprämien variable Vergütung - Anzahl der Begünstigten von Einstellungsprämien f) die Beträge der während des Geschäftsjahres gewährten Zahlungen für Abfindungen, die Anzahl der Begünstigten sowie der höchste Betrag dieser Zahlungen, der einer Einzelperson zugesprochen wurde Summe der im GJ gew ährten Zahlungen für Abfindungen * Anzahl der Begünstigten 1 höchster Betrag dieser Zahlung an eine Einzelperson 15a Abs. 2 OffV Geschäftsbereich Anzahl enthaltener Mitarbeiter Gesamtbrutto gem. Lohnkonto 1-12/2011 (ohne Sachbezüge) Im Gesamtbrutto enthaltener variabler Anteil Geschäftsleiter ÖVAG

40 16 Offenlegung bei Verwendung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes 16 Abs. 1 Z 1 OffV: Die Österreichische Volksbanken-AG hat für die unten näher spezifizierten Institute sowie Forderungsklassen die Bewilligung eines IRB Ansatzes zur Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses für das Kreditrisiko gemäß 21a BWG beantragt. Nach Prüfung durch die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Österreichische Nationalbank (OeNB) ist die Österreichische Volksbanken-AG berechtigt, die Bemessungsgrundlage für das Kreditrisiko ab mittels des auf internen Ratings basierenden (IRB) Ansatzes gem. 22b BWG zu ermitteln. In Übereinstimmung mit 22b Abs. 7 BWG ist folgendes Vorgehen umgesetzt. Für Retail-Forderungen kommen interne Schätzverfahren für die Parameter PD, LGD und CCF zum Einsatz. Außerhalb der Retail-Forderungsklasse wird die PD intern geschätzt und für CCF und LGD auf die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Schätzparameter zurückgegriffen. Die Genehmigung zur Anwendung des IRB Ansatzes umfasst neben der Österreichischen Volksbanken-AG folgende Konzerntochterbanken auf Einzelinstitutsbasis: Volksbank Malta Limited Investkredit Bank AG Investkredit Int. Bank p.l.c. Malta Daneben sind auch diesen Instituten nachgeordnete Finanzinstitute auf konsolidierter Basis von der Genehmigung des IRB Ansatzes mit umfasst. Für den gesamten ÖVAG Konzern kommen nachstehende Sonderregelungen zur Anwendung: Für die Forderungsklasse Zentralstaaten und Zentralbanken wird gem. 22b Abs. 9 Z 1 BWG permanenter Partial Use angewendet. Für Forderungen an Vereine, Leasingunternehmen und Versicherungsgesellschaften wird gem. 22b Abs. 9 Z 2 BWG permanenter Partial Use angewendet. Für Forderungen der Forderungsklassen an den Bund, die Länder und Gemeinden sowie öffentliche Stellen wird gem. 22b Abs. 9 Zi 3 BWG permanenter Partial Use angewendet. 40

41 Für Forderungen innerhalb der Kreditinstituts-Gruppe sowie Forderungen zwischen Instituten, die demselben institutionellen Sicherungssystem angehören wird gemäß 22b Abs. 9 Z 4 BWG permanenter Partial Use angewendet. Für Forderungen an Institute in Form von verpflichtend zu haltenden Mindestreserven wird gem. 22b Abs. 9 Z 6 BWG permanenter Partial Use angewendet. Für Haftungen und Rückbürgschaften von Zentralstaaten wird gem. 22b Abs. 9 Z 7 BWG permanenter Partial Use angewendet. Die Behandlung von Spezialfinanzierungen erfolgt gemäß dem Slotting Ansatz ( 74 Abs. 3 SolvaV). Für Beteiligungspositionen kommt der einfache Risikogewichtungsansatz unter Anwendung von Grandfathering zum Einsatz ( 103e Z 11 BWG). Für Verbriefungen kommt der Ratings basierte Ansatz nach 166 SolvaV zur Anwendung. Für die Kundengruppe Institute wird ein temporärer Partial Use angewendet. Im Zuge des Verkaufs der Volksbank International Gruppe wurde der stufenweise IRB-Roll out Plan für diese Institute gestoppt. Ein Antrag auf Verschiebung der Anwendung des IRB Ansatzes für die verbleibende Volksbank Romania auf wurde bei der FMA eingebracht Permanenter partial use gem. 22b Abs. 9 Z 2 BWG wird für folgende Institute angewendet: IK Investmentbank Bank AG VB Invest Kapitalanlage GesmbH IMMO Kapitalanlage AG Diese Banken erfüllen Spezialaufgaben, haben kein Kreditgeschäft und nur ein sehr niedriges Beteiligungsvolumen. Das gesetzlich vorgeschriebene Eigenkapital wird im Wesentlichen innerhalb der ÖVAG-Gruppe oder in Wertpapieren veranlagt. Für die VB Factoring Bank AG wird gemäß 22b Abs. 9 Z 2 BWG ein permanenter Partial Use wegen Unwesentlichkeit dieses Geschäftsfeldes angewendet. 16 Abs. 1 Z 2a OffV: 41

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