Förderung der Errichtung von Gründerzentren und des Aufbaus von Netzwerken im Bereich Digitalisierung

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1 Förderung der Errichtung von Gründerzentren und des Aufbaus von Netzwerken im Bereich Digitalisierung

2 Sehr geehrte Damen und Herren, Fortschritt wird in Bayern groß geschrieben. Wir sind stolz darauf, dass die bayerische Wirtschaft seit Generationen auf Innovationen setzt. An der Spitze finden sich Großunternehmen und Mittelständler in gleicher Weise. Die Digitalisierung ist der neue Treiber der Entwicklung und sie geht alle an! Wir haben uns im Freistaat das Ziel gesteckt, im Bereich Digitalisierung der Taktgeber für Deutschland zu werden. Wir haben dazu das Potenzial mit unseren Hochschulen und Unternehmen. Bayernweit gibt es viele kluge Köpfe. Das belegt nicht nur die Zahl der Start-ups im Bereich Digitalisierung, sondern deren Nachhaltigkeit und der kontinuierliche Gewinn an neuen Arbeitsplätzen. Ilse Aigner Das Spektrum Bayerns ist weit: Von 3D-Druckern über Navigationsgeräte für Gebäudeinnenräume bis hin zu Softwaredienstleistungen. In diesem Sinne wird unser Augenmerk weiter darauf liegen, allen vielversprechenden und innovativen Köpfen eine gute Basis für ihre erfolgreiche Entwicklung zu bieten regional, national und international. Ganz Bayern wird davon profitieren. Bayerns Regionen zeichnen sich schon immer durch ihre unternehmerische Vielfalt aus. In jedem der sieben Regierungsbezirke treffen wir unterschiedliche Vorzüge und Stärken an. Sie sind die Basis für die Unterstützung aktueller und künftiger Gründer. Deshalb soll in jedem Regierungsbezirk mindestens ein besonders qualifiziertes Gründerzentrum für den Bereich Digitalisierung gefördert werden. Wir arbeiten mit neuen Konzepten zur Gründerförderung. Neben die Errichtung oder den Ausbau treten Kooperationen mit Hochschulen, das Engagement von Unternehmen, kurz die Vernetzung der Ebenen und Akteure. Das verbessert die Chancen für junge Start-ups von Anfang an und etablierte Unternehmen können eigene Projekte vorantreiben und Trends frühzeitig erkennen und aufnehmen. Franz Josef Pschierer Wir wollen eine neue Gründerzeit. Die Regionen sind zum Wettbewerb um die besten Vorschläge aufgerufen. Am Ende soll ein Ökosystem im Bereich Digitalisierung stehen, das nicht nur Mut zur Gründung, sondern die Vorteile der Digitalisierung für alle in Bayern sicht- und nutzbar macht. Ilse Aigner Bayerische Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und Stellvertretende Ministerpräsidentin Franz Josef Pschierer Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

3 Förderung der Errichtung von Gründerzentren und des Aufbaus von Netzwerkaktivitäten im Bereich Digitalisierung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Ziel ist es, Bayern als treibende Kraft der Digitalisierung in Deutschland zu etablieren. Die Entwicklung neuer innovativer Ideen bildet den Grundstein der künftigen bayerischen Unternehmenslandschaft. Um das Potenzial zu heben, ist die Unterstützung von Existenzgründern von zentraler Bedeutung. Der Freistaat wird das Ökosystem für Existenzgründer im Rahmen der Initiative Gründerland.Bayern weiter verbessern. Zentrale Bausteine sind die stärkere Vernetzung der Bereiche Forschung und Entwicklung untereinander und mit der Praxis sowie die Förderung einer Gründerkultur und des Unternehmertums schlecht- hin. Nächster wichtiger Schritt ist die Etablierung von Gründerzentren neuen Typs im Bereich Digitalisierung, beruhend auf hochmoderner Infrastruktur, mit passgenauer Beratung und weiteren Unterstützungsleistungen. Es geht um den Wettbewerb der besten Ideen. In einem Wettbewerbsverfahren müssen die Konzepte der einzelnen Städte und Regionen durch ihre Kombination aus Infrastruktur und Vernetzung überzeugen. Mit einem umfassenden Unterstützungsangebot rund um das Thema Existenzgründung wird der nachhaltige Erfolg ermöglicht: Modern und zweckmäßig ausgestattete Räume Ausgearbeitete Coaching-Angebote für die Gründer Enge Zusammenarbeit mit Universität oder Hochschule Frühzeitige Beteiligung von Unternehmen aus der Region Zusammenwirken mit anderen Einrichtungen zur Gründerförderung Koordinierte Kommunikation 1. Gegenstand der Förderung 1.1 Gründerzentren In jedem Regierungsbezirk entsteht eine hoch- wertige Infrastruktur für Existenzgründer im Bereich Digitalisierung. Es können hierzu bestehende Gründerzentren ertüchtigt werden, d. h. vorhandene Räume um- oder ausgebaut und entsprechend ausgestattet werden, oder eine neue Einrichtung entstehen, z. B. durch die Errichtung neuer Ge- bäude oder die Anmietung erforderlicher Flächen. Laufende Betriebskosten des Gründerzentrums müssen aus den Einnahmen finanziert werden und sind insofern nicht förderfähig. Die Höhe der Investitionsförderung beträgt bis zu 75 % und in den sogenannten Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (siehe dazu Karte im Anhang) bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. 1.2 Netzwerkaktivitäten Durch ein tragfähiges Netzwerk für Existenz- gründer und etablierte Unternehmen in der Region sollen individuelle Standortvorteile im Bereich Digitalisierung gehoben werden. Die Netzwerkaktivitäten stehen grundsätzlich allen Interessierten im gesamten Regierungsbezirk und darüber hinaus zur Verfügung.

4 Der zentrale Aspekt ist die vorausschauende Einbindung von Partnern (also Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder BayStartUP, Zentrum Digitalisierung.Bayern, Bayern Kapital, Bayerische Forschungs- und Innovationsagentur). So ist sichergestellt, dass ein kontinuierlicher und substantieller Erfahrungsaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren etabliert wird, also auch überregionale Impulse entstehen. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten über den Bewilligungs- zeitraum hinweg, insgesamt aber maximal Euro pro Jahr und für maximal fünf Jahre. Die Kofinanzierung darf nicht aus weiteren öffentlichen Mitteln erfolgen, hier ist die Initiative der Region, der Unternehmen gefragt. Ergänzend erhalten die Gründerzentren zentral durch das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie organisiert personelle Unterstützung, um in allen Regionen qualitativ hochwertige Coachingangebote sowie Unterstützungsleistungen bei der Investoren- und Finanzierungssuche für die Existenzgründer zur Verfügung zu stellen. Dies entlastet die Gründer- zentren und schafft zugleich überregionale Standards. Durch die zentrale Organisation wird gleichzeitig ein intensiver Kontakt und Austausch der Gründerzentren im Bereich Digitalisierung erreicht. 1.3 Kreis der möglichen Zuwendungsempfänger Gemeinden, Landkreise und kommunale Zweckverbände Hochschulen Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Natürliche oder juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtet sind 1.4 Fördergebiet In jedem der sieben bayerischen Regierungsbezirke wird mindestens ein Gründerzentrum für den Bereich Digitalisierung gefördert. Gründerzentren können sich bewerben in Unter-, Mittel- und Oberfranken, der Oberpfalz, Schwaben, Ober- und Niederbayern. Mit dem WERK1.Bayern besteht in München bereits ein überregionales Gründerzentrum, die Errichtung eines weiteren Gründerzentrums in der Landeshauptstadt München und im Landkreis München wäre nicht förderfähig. 2. Wettbewerbsverfahren Dem Antragsverfahren ist ein Wettbewerbsverfahren vorgeschaltet. Die Bewerber müssen hierfür Konzepte einreichen, die die Schaffung eines Öko- systems für Existenzgründer und die Hebung der regionalen Potenziale im Bereich Digitalisierung zum Gegenstand haben. 2.1 Teilnahmevoraussetzungen Berücksichtigung der inhaltlichen und formalen Vorgaben u. a. aus den Förderrichtlinien (z. B. Darstellung der Anbindung von Hoch- schulen und Forschungseinrichtungen, des Engagements der regionalen Unternehmen, Verbände und Kammern, der Beteiligung der Gebietskörperschaft(en)) Fristgerechte Einreichung des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens bis Gesicherte Gesamtfinanzierung auf Basis einer ausreichenden Eigenbeteiligung (siehe dazu 1.1 und 1.2) Kein Beginn des Vorhabens mit Ausnahme von Vorplanungen 2.2 Auswahlkriterien Wichtigste Faktoren bei Auswahl der Konzepte sind der zu erwartende Beitrag zur Entwicklung eines aktiven Ökosystems für Existenzgründer, ferner die Unterstützung des Wirtschaftsstandortes Bayern im Bereich Digitalisierung insgesamt. Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt anhand folgender acht Kriterien Stringenz des Gesamtkonzepts Gewichtung 10 % Einbindung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen Gewichtung 15 % Engagement von Unternehmen, Kammern und Verbänden aus der Region Gewichtung 15 % Einbindung der Kommune und Anschlusskonzept für die Existenzgründer Gewichtung 15 %

5 Konzept für die Netzwerkaktivitäten Gewichtung 10 % Potenzial der Region Gewichtung 10 % Zeitliche Realisierbarkeit des Projekts Gewichtung 10 % Finanzielle Umsetzung (u. a. Wirtschaftlichkeit des Vorhabens, Mietkonditionen für die Existenzgründer) Gewichtung 15 % Die Gesamtpunktzahl bestimmt sich nach den jeweils vergebenen Punkten (Skala 0 10) gewichtet nach obiger Kriterientabelle. Maximal können 100 Punkte erreicht werden. 2.3 Wettbewerbsjury Eine unabhängige Jury prüft und schlägt förderungs- würdige Projekte für das Antragsverfahren vor. Die Jury besteht aus unabhängigen Experten. Das Wirtschaftsministerium nimmt nur beratend an den Sitzungen teil. Die Zusammensetzung des Gutachtergremiums wird unter bekannt gegeben. Notwendige Änderungen (z. B. infolge Ausscheidens) werden ebenfalls unter bekannt gemacht. Alle Bewerber werden durch das Wirtschafts- ministerium über das Ergebnis informiert. 2.4 Termine Veröffentlichung der Dezember 2015 dem Teilnahmewettbewerb zugrundeliegenden Unterlagen: Einreichungstermin für die , 12 Uhr Bewerbungsunterlagen: Juryentscheidung: 2. Quartal 2016 Antragstellung: spätestens drei Monate nach Auswahl durch die Jury Förderbeginn: Ende 2016 /Anfang Verfahren Die schriftlichen Bewerbungen im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens sind zu richten an: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Referat 72 Gründerland Bayern München Maßgebend sind der Bewerbungsbogen und die entsprechenden Vorgaben (Umfang, Format). Der Bewerbungsbogen ist einseitig auf DIN A4 auszudrucken, nicht zu heften oder zu lochen. Der ausgefüllte Bewerbungsbogen und etwaige Anlagen sind zusätzlich im PDF-Format auf einem Datenträger einzureichen. Bei Rückfragen im Wettbewerbsverfahren stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Ansprechpartner Telefon Christoph Pfaff Karl-Heinz Sirtl Christian Müller Jutta Schreiber oder per an: info@gruenderland.bayern Alle Bewerber erklären sich durch die Teilnahme am Wettbewerb einverstanden, dass ihre Namen, der Titel des Vorhabens und auch eine Kurzbeschreibung veröffentlicht werden dürfen. Durch die Einreichung einer Bewerbung besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. An das Wettbewerbsverfahren schließt sich ein reguläres Antrags- und Bewilligungsverfahren an, für das die örtlichen Bezirksregierungen zuständig sind. Die Antragsunterlagen sind spätestens drei Monate nach Auswahl durch die Jury einzureichen. Auf Basis der eingereichten Anträge entscheiden dann die Bezirksregierungen unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien und der verfügbaren Haushaltsmittel.

6 Anlage Raum mit besonderem Handlungsbedarf in Bayern Grundkarte Stand Quelle: Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung (

7 Gründerland.Bayern BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Telefon oder per unter erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung. IMPRESSUM Herausgeber: Inhaltliche Zusammenstellung: Druck: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Prinzregentenstraße München Postanschrift München Telefon Telefax Referat 72 (StMWi) Druck+Verlag Ernst Vögel GmbH, Stamsried Gedruckt auf umweltzertifiziertem Papier Stand: HINWEIS Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeit- raum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben von parteipolitischen Informationen oder Werbemitteln. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahl- werbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Die Druckschrift wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts kann dessen ungeachtet nicht übernommen werden.

8 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

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