SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Obligatorische Unfallversicherung (UV)

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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2010 Obligatorische Unfallversicherung (UV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 11 Keine Maximale Punktzahl: 55 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte 1 Experte 2

2 Aufgabe 1: Zuständigkeit / versicherte Personen 4 Florian Hebeisen gründete am in Basel die Einzelfirma INSTALL- SERVICE. Zweck: Service an Spielautomaten. Zusätzlich ist Florian Hebeisen noch Inhaber der Bar "Cocktail-Treff" in Allschwil und des Spielsalons "Timeout" im deutschen Lörrach. Personal: - In Basel: 2 Elektromonteure, Maschinenschlosser Jakob Meierhans, die Ehefrau des Betriebsinhabers, Gabriela Hebeisen (Administration) - In Allschwil: 1 Barmann, 1 Serviertochter, Putzfrau Maria Rodriguez - In Lörrach: 1 Betriebsleiter, 2 Angestellte (Aufsicht Salon) Frage: Florian Hebeisen hat sich selber gemäss UVG der freiwilligen Versicherung angeschlossen. Versicherter Verdienst: CHF 126' Seine Ehefrau (Vollzeitpensum) möchte sich nun ebenfalls freiwillig nach UVG versichern und zwar mit einem versicherten Verdienst von CHF 36' Unter welchen Bedingungen könnte sie das tun? Nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 4 Seite 2

3 Aufgabe 2: Gegenstand der Versicherung 2 Die in Allschwil beschäftigte Putzfrau Maria Rodriguez arbeitet von Montag bis Freitag jeweils 1 ½ Stunden am Abend. Zusätzlich ist sie tagsüber in der Chemiefabrik Xerifil AG als Speditionsaushilfe während 3 Tagen in der Woche à je 2 ½ Stunden tätig. Auftrag: Beurteilen Sie die Versicherungsfrage (BU-/NBU-versichert?) von Maria Rodriguez in beiden Arbeitsverhältnissen, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 2 Seite 3

4 Aufgabe 3: Zeitlicher Geltungsbereich 5 Maschinenschlosser Jakob Meierhans arbeitet vom 1.1. bis (Vollpensum). Anschliessend gewährt ihm Betriebsinhaber Florian Hebeisen einen zweimonatigen unbezahlten Urlaub. Vereinbarte Wiederaufnahme der Arbeit: Vom 13. bis absolviert Jakob Meierhans seinen militärischen Wiederholungskurs. Unmittelbar danach (ab 1.5.) geniesst er seine 3-wöchigen Tauchferien in Ägypten. Arbeitgeber Florian Hebeisen macht ihn pflichtbewusst auf die Möglichkeit der Abredeversicherung aufmerksam. Jakob Meierhans erachtet einen Abschluss dieser Versicherung nicht als nötig. Einerseits sei er während des Militärdienstes ohnehin bei der Militärversicherung versichert, andererseits laufe auch noch die allgemeine Nachdeckungsfrist gemäss UVG, und schliesslich habe er ja das Unfallrisiko auch noch bei seiner Krankenkasse eingeschlossen. Auftrag: Nehmen Sie zur Deckungsfrage ausschliesslich nach UVG Stellung. Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 5 Seite 4

5 Aufgabe 4: Räumlicher Geltungsbereich 4 Der Betriebsleiter des "Timeout" ist Holländer, wohnt in der Schweiz und arbeitet nebst seiner Tätigkeit im "Timeout" noch in Strasbourg (Frankreich) in einem französischen Reisebüro. Frage: Welchen sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen ist er unterstellt? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 4 Seite 5

6 Aufgabe 5: Unfallbegriff / unfallähnliche Körperschädigung 10 Am erlitt Florian Hebeisen beim Fussballspielen nach einem abrupten Abdrehen auf dem rechten Bein eine vordere Kreuzbandruptur im rechten Knie. Eine Arbeitsunfähigkeit entstand primär nicht. Die medizinischen Abklärungen ergaben zusätzlich noch eine erhebliche Kniearthrose rechts. Die Heilung schreitet voran. Der Verunfallte leidet aber auch ein Jahr nach dem Ereignis immer noch unter Kniebeschwerden. Der UVG-Versicherer lässt Florian Hebeisen durch einen Spezialisten begutachten. Dieser stellt fest, dass der aktuelle Zustand aufgrund des krankhaften Vorzustands (Kniearthrose) früher oder später auch ohne Unfall eingetreten wäre. Insofern sei die natürliche Kausalität nicht mehr gegeben. Der Status quo sine sei erreicht. Der Anwalt des Versicherten lässt dazu einen Bericht eines anderen Spezialisten zu den Akten geben. Dieser Arzt stellt fest, dass ein krankhafter Vorzustand vorliege, dieser jedoch mit Wahrscheinlichkeit nicht den aktuellen Zustand aufweisen würde. Vielmehr müsse davon ausgegangen werden, dass der Status quo sine nie mehr erreicht werden könne (dauernde Verschlimmerung). Fragen: 5.1 Liegt ein versichertes Ereignis vor? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 3 Seite 6

7 Aufgabe 5: Unfallbegriff / unfallähnliche Körperschädigung (Fortsetzung) 5.2 Welche Partei muss vorliegend das Vorhandensein oder Fehlen der natürlichen Kausalität beweisen? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n) Wie beurteilen Sie die natürliche Kausalität aus der Sicht des UVG- Versicherers zu dieser Angelegenheit? Begründen Sie Ihre Antwort. 4 Seite 7

8 Aufgabe 6: Unfallbegriff / unfallähnliche Körperschädigung 10 Jakob Meierhans absolviert während seinem Aufenthalt in Ägypten einen Tauchkurs. Während einem Tauchgang am gerät er zu nahe an den voraus schwimmenden Tauchlehrer. Durch einen Flossenschlag des Tauchlehrers reisst es ihm die Taucherbrille sowie das Mundstück weg. In Panik taucht Jakob Meierhans aus 30 Meter Tiefe in einem Stück auf. Er erleidet als Folge des nicht vollzogenen Druckausgleichs eine komplette Paraplegie. Jakob Meierhans kommt mit seinem Schicksal nicht zurecht. Es stellt sich in der Folge eine behandlungsbedürftige mittelschwere Depression ein. Fragen: 6.1 Wie beurteilen Sie die Leistungspflicht des UVG-Versicherers? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n) Wie beurteilen Sie die adäquate Kausalität zwischen dem Unfallereignis und der mittelschweren Depression? Begründen Sie Ihre Antwort. Führen Sie nur jene Kriterien der Adäquanzbeurteilung auf, die für Ihren Entscheid massgebend sind. 6 Seite 8

9 Aufgabe 7: Geldleistungen 14 Jakob Meierhans wird am umgehend ins nächste Akutspital in Ägypten eingeliefert. Via TCS eti-schutzbrief kann erwirkt werden, dass er am Folgetag in die Schweiz ins Schweiz. Paraplegikerzentrum Nottwil überführt wird. Die Erstrehabilitation in Nottwil dauert bis Freitag, Er wird als "Rollstuhl-Gänger" entlassen. Die medizinische Behandlung dauert über das Jahr 2009 hinaus an. Eine Rückkehr in die ursprüngliche Tätigkeit ist nicht mehr möglich. Die zuständige IV-Stelle hat infolge Verzögerungen zu allfälligen beruflichen Massnahmen noch nicht Stellung genommen. Verdienstverhältnisse von Jakob Meierhans: Monatslohn: CHF 5' Monatslohn: CHF 5' Pauschalspesen: CHF /Mt. Wegentschädigung: CHF /Mt. Auftrag: Beurteilen Sie den Anspruch auf Taggeld, Integritätsentschädigung sowie Invalidenrente im Jahr 2009 und berechnen Sie diese für das Jahr Begründen Sie Ihre Beurteilung, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n) in Bezug auf den Anspruch. Zeigen Sie den Berechnungsweg auf. 14 Seite 9

10 Aufgabe 7: Geldleistungen (Fortsetzung) Seite 10

11 Aufgabe 8: Leistungspflicht der Versicherer 6 Nach der Arbeit bei der Chemiefabrik Xerifil AG begibt sich Maria Rodriguez mit dem Tram von Basel nach Allschwil zum zweiten Arbeitgeber. Beim Aussteigen rutscht sie vom Trittbrett und stürzt aus dem Tram. Sie erleidet eine Radiusfraktur loco classico links. Fragen: 8.1 Welcher UVG-Versicherer von welchem Arbeitgeber ist für diesen Unfall zuständig? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n) sowie allfällige weitere Quellen Der zuständige UVG-Versicherer berechnet die Taggeldleistungen auf der Basis des Verdienstes, welchen Maria Rodriguez bei diesem Arbeitgeber effektiv erzielt. Wie beurteilen Sie diesen Entscheid? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 2 Seite 11

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