Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung des Nationalen Integrationsplans. Erster Zwischenbericht Arbeitsmarkt und Erwerbsleben. (Stand:

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1 Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung des Nationalen Integrationsplans Erster Zwischenbericht Arbeitsmarkt und Erwerbsleben (Stand: )

2 Nationaler Aktionsplan Integration Erster Zwischenbericht Arbeitsmarkt und Erwerbsleben INHALT I. Einleitung II. Bislang eingeleitete Maßnahmen III. Perspektiven I. EINLEITUNG In einer stark von Erwerbsarbeit geprägten Gesellschaft ist die Integration in den Arbeitsmarkt eine Kernaufgabe der Integrationspolitik. Die Teilnahme am Erwerbsleben bedeutet für den Einzelnen nicht nur wirtschaftliche Eigenständigkeit, sondern auch aktive Teilhabe an der Gesellschaft. Trotz vielfältiger Bemühungen bestehen bei der Integration von Personen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt weiterhin erhebliche Probleme. Seit vielen Jahren liegt die Arbeitslosigkeit von Ausländerinnen und Ausländern etwa doppelt so hoch wie die der Deutschen. Die vorhandenen Potenziale dieser Bevölkerungsgruppe werden somit nur unzureichend ausgeschöpft. Neben teilweise mangelnden deutschen Sprachkenntnissen sind dafür vorrangig fehlende, nicht passgenaue bzw. anerkannte berufliche Qualifikationen, geringe oder weit zurückliegende Berufserfahrungen, fehlendes Wissen über den deutschen Arbeitsmarkt aber auch reale und subjektiv wahrgenommene Diskriminierungserfahrungen verantwortlich. Bedingt durch die demografische Entwicklung und den wirtschaftlichen Strukturwandel zeichnet sich in Teilbereichen schon heute ein Fachkräfteengpass ab, der auf mittel- und langfristige Sicht erheblich steigen kann. Um dem demografischen Trend entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung die Sicherung der Fachkräftebasis zu einem wesentlichen Ziel ihrer Politik gemacht. Mit dem im Juni 2011 beschlossenen Fachkräftekonzept verfolgt die Bundesregierung mit fünf Sicherungspfaden ein langfristig angelegtes Konzept zur Sicherung der Fachkräftebasis. Es geht um die Nutzung und Förderung inländischer - 2 -

3 - 2 - Potenziale ebenso wie um qualifizierte Zuwanderung. Hier setzt einer der Sicherungspfade der Fachkräftestrategie an, der beide wichtigen Stränge in sich vereint: 1. Die Förderung des vorhandenen Potenzials der Migrantinnen und Migranten sowie 2. die Förderung einer gezielten qualifizierten Zuwanderung. Um ein attraktives Zielland für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland zu werden, wurden und werden bürokratische Hindernisse abgebaut und Rahmenbedingungen für ihren Zugang zum Arbeitsmarkt verbessert. Nach der Blauen Karte EU und den dort geregelten leichteren Einstiegschancen für Akademiker und ausländische Studierende aus Drittstaaten ist die neue Beschäftigungsverordnung ein weiterer Meilenstein für qualifizierte Zuwanderung, denn diese öffnet den Arbeitsmarkt auch im mittleren Qualifikationssegment über eine sogenannte Positivliste, wenn ein entsprechender ungedeckter Bedarf besteht. Auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bestätigt in ihrer Deutschlandstudie, dass die bestehenden rechtlichen Bestimmungen und Rahmenbedingungen kaum noch ein Hindernis für qualifizierte Zuwanderung sind. Trotzdem bewegt sich die Arbeitsmigration im internationalen Vergleich auf einem niedrigen Niveau, wenn auch mit steigender Tendenz. Es sind offensichtlich auch andere Faktoren, die für eine Zuwanderungsentscheidung nach Deutschland eine Rolle spielen, z.b.: Beherrschung der deutschen Sprache, das oft noch vorherrschende Bild Deutschlands im Ausland als ein wenig zuwanderungsfreundliches Land, mangelnde Informationen über die tatsächlichen zuwanderungsrechtlichen Regelungen. Die Fachkräfte-Offensive ergänzt und begleitet das Fachkräftekonzept der Bundesregierung und beinhaltet neben einer Informations- und Mobilisierungskampagne, die sich an Unternehmen und Fachkräfte richtet, zwei Internetportale. Über können sich insbesondere Fachkräfte im Ausland über das Leben und Arbeiten in Deutschland informieren. Mittlerweile verzeichnet das für die Fachkräfte-Offensive eingerichtete Inlandsportal ( seit Juni 2012 über und das Auslandsportal - 3 -

4 - 3 - bereits über eine Million Besucherinnen und Besucher, wobei rund 80 % von ihnen aus dem Ausland zugegriffen haben. Das Portal steht für eine neue Willkommenskultur in Deutschland, soll internationale Fachkräfte für Deutschland gewinnen und die Attraktivität Deutschlands im Wettbewerb um kluge Köpfe steigern. Mit dem Nationalen Aktionsplan Integration legt die Bundesregierung einen entscheidenden Schwerpunkt auf das Thema Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund. Dabei verfolgt der Aktionsplan eine langfristig angelegte Gesamtstrategie mit verbindlichen und überprüfbaren Zielvorgaben. Im Dialogforum 3 Arbeitsmarkt und Erwerbsleben wurden Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Bund, Ländern, Kommunen und wichtiger zivilgesellschaftlicher Akteure auf eine gemeinsame Grundlage gestellt. Auf dieser Basis formulierten die Beteiligten umfangreiche Selbstverpflichtungen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich, deren Umsetzung und Weiterentwicklung eine langfristige Aufgabe bleibt. Die zahlreichen Maßnahmen des Bundes, die zur Umsetzung des Aktionsplans eingeleitet wurden, sollen in dem vorliegenden Zwischenbericht dargestellt werden. Im Zentrum der Diskussionen im Dialogforum 3 standen Maßnahmen zur Erhöhung des Qualifikationsniveaus von Erwerbsfähigen mit Migrationshintergrund. Die Mitglieder des Dialogforums vereinbarten dabei folgende strategische Ziele, die mit entsprechenden Maßnahmen unterlegt worden sind: (1) Beschäftigungs- und Erwerbschancen sowie Qualifizierung erhöhen (2) Interkulturelle und migrationsspezifische Qualifizierung des Beratungspersonals sicherstellen (3) Betriebliche Integration verbessern (4) Fachkräftebasis sichern - 4 -

5 - 4 - II. BISLANG EINGELEITETE MASSNAHMEN Der Bericht gibt einen Zwischenstand der bisher durch den Bund eingeleiteten Maßnahmen des Dialogforums Arbeitsmarkt und Erwerbsleben im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Integration wieder. Als ein zentrales arbeitsmarktpolitisches Instrument der Bundesregierung hat sich in den letzten Jahren das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales initiierte und inzwischen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit durchgeführte Förderprogramm Integration durch Qualifizierung-IQ (nachfolgend Förderprogramm IQ) etabliert. Dieses Förderprogramm hat sich zu einer leistungsfähigen, bundesweiten Struktur regionaler Netzwerke mit drei zentralen Aufgabenschwerpunkten ausgebaut und weiterentwickelt: Schaffung einer regionalen Unterstützungsstruktur für das am 1. April 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen; Unterstützung der für die Integration in den Arbeitsmarkt zuständigen Regelinstitutionen, insbesondere die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter, bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beispielsweise durch Schulungsangebote zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz der Beratungsfachkräfte; Verzahnung der verschiedenen arbeitsmarktbezogenen Förderangebote (z.b. allgemeine Integrationskurse sinnvoll mit der berufsbezogenen Sprachförderung und beruflichen Qualifizierungen verknüpfen). In allen 16 Bundesländern arbeiten regionale Netzwerke mit insgesamt ca. 240 Teilprojekten auf der Grundlage verbindlicher Verabredungen der arbeitsmarktrelevanten Akteure (Akteure sind insbesondere Landesministerien, Kommunalverwaltungen, Arbeitsagenturen, Jobcenter, Migrantenorganisationen, Kammern, regionale Wirtschaft und Bildungsträger). Zudem wurden 5 Fachstellen mit dem Ziel eingerichtet, die wissenschaftliche Expertise in den wesentlichen arbeitsmarktpolitischen Handlungsfeldern bereitzustellen (Anerkennung, Qualifizierung, Berufsbezogene Sprachförderung, Existenzgründung, Diversity Management). Sie sollen bundesweit als Fachgremium wirken und sich als Stelle der Impulsgebung, Dienstleistung und (Weiter-)Entwicklung von Qualitätsstandards für Handlungskonzepte und Instrumente im jeweiligen Themenfeld etablieren. Dabei arbeiten sie eng mit - 5 -

6 - 5 - den Regionalen Netzwerken, der Politik und Wissenschaft und den Auftraggebern zusammenarbeiten wurden im Rahmen des Förderprogramms IQ u.a Veranstaltungen selbst oder aktiv mitgestaltet, bei denen mehr als Teilnehmer erfasst wurden Teilnehmende wurden insgesamt mit den Aktivitäten von IQ erreicht, ein Großteil davon Fachpersonal aus den Regelinstitutionen. Grundlage dafür waren u.a. 23 Kooperationsvereinbarungen mit Jobcentern, 17 mit Agenturen für Arbeit, 18 mit Kommunen und 14 mit Migrantenorganisationen. Die vom Bund dafür eingesetzten Haushaltsmittel haben sich von rund 7 bis 12 Mio. Euro jährlich im Zeitraum 2005 bis 2012 auf rund 60 Mio. Euro in den Jahren 2013 und 2014 erhöht. Das Förderprogramm IQ unterstützt damit bundesweit die im Nationalen Aktionsplan Integration formulierten folgenden vier strategischen Ziele: - 6 -

7 - 6 - (1) Beschäftigungs- und Erwerbschancen sowie Qualifizierung erhöhen Berufsbezogene Sprachförderung Die Beherrschung der deutschen Sprache ist eine wichtige Voraussetzung für die Integration in den Arbeitsmarkt. Neben den Integrationskursen unterstützt das Programm zur berufsbezogenen Sprachförderung für Personen mit Migrationshintergrund im Bereich des Bundes (ESF-BAMF-Programm) seit August 2008 die Verbesserung der berufsbezogenen Deutschkenntnisse mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Damit sollen die Chancen von Menschen mit Migrationshintergrund zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt erhöht werden. Deutschunterricht wird dazu mit Elementen der beruflichen Weiterbildung verknüpft. Das Angebot richtet sich primär an Arbeitsuchende (SGB II und SGB III). Aber auch Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen zum Erhalt ihrer Beschäftigungsfähigkeit gefördert werden. Ende 2011 wurde der Kreis der Berechtigten auf Teilnehmende am ESF Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt erweitert. Durch die Verzahnung der berufsbezogenen Maßnahmen zur Stärkung der Sprachkompetenz mit den Integrationskursen nach dem Aufenthaltsgesetz erfährt das Grundförderangebot des Bundes eine sinnvolle Ergänzung. Für das Programm wurde bundesweit eine flächendeckende Förderstruktur neu aufgebaut. Die ersten Kurse begannen im Februar Im Verlauf des Programms konnte die Zahl der Kursteilnehmer sukzessive gesteigert werden. Bis Ende 2012 wurden insgesamt Kurse neu gestartet. Für das Jahr 2013 werden rund Eintritte in Maßnahmen erwartet. Nach vorläufigen Erkenntnissen liegt die Integrationsquote in Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisse sowie in berufliche Weiterbildungsmaßnahmen mit mehr als 40 % deutlich über der angestrebten Mindestquote von 20 %. Das Programm hat eine Laufzeit bis Ende 2013 und verfügt über ein Finanzvolumen für die Gesamtlaufzeit in Höhe von 230 Mio. Euro (ESF-Mittel). Die fachliche Begleitung des Programms und dessen Umsetzung ist u.a. auch elementarer Bestandteil des Förderprogramms IQ. Dabei ist seit Beginn der Förderperiode eins der zentralen Themen die Qualifizierung der Lehrkräfte. Berufsbezogene Deutschkurse erfordern hier fachliche Kompetenzen, die weit über die Anforderungen an Lehrkräfte in Integrationskursen hinausgehen. Das Förderprogramm IQ hat daher in Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im September 2012 die bundesweite Pilotierung einer modularen praxisbegleitenden Fortbildungsreihe an vier Standorten für insgesamt 80 Lehrkräfte auf den Weg gebracht. Aufgrund des hohen Bedarfs ist eine Weiterführung - 7 -

8 - 7 - und ein Ausbau dieser Qualifizierungsangebote durch das Förderprogramm IQ ab 2014 geplant. Die fachliche Steuerung und Koordination erfolgt durch die IQ-Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch. Nutzung von Unterstützungsstrukturen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz), das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist, hat der Bund für die in seiner Zuständigkeit geregelten Berufe den Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren ausgeweitet und die Voraussetzung für eine stärkere Vereinheitlichung der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen geschaffen. Das Anerkennungsgesetz verbessert die Chancen für Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen, in Deutschland in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. Es trägt damit zur Integration von in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten bei und macht Deutschland für ausländische Fachkräfte attraktiver. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden bereits hunderte Auslandsqualifikationen anerkannt. Begleitende Unterstützungsstrukturen für die Umsetzung des Anerkennungsgesetzes gewährleistet seit Mitte 2011 das Förderprogramm IQ. 131 Teilprojekte sind in dem Schwerpunkt Begleitung des Anerkennungsgesetzes aktuell tätig. Davon sind insgesamt 71 regionale Erstanlaufstellen, die bundesweit vorgehalten werden, um Informationen vorzuhalten, Anerkennungsinteressierte an die zuständigen Stellen zu verweisen und Schulungen für Fachkräfte der Regelinstitutionen anzubieten. Im Zeitraum vom 1. August 2012 bis 31. Dezember 2012 wurden insgesamt Personen bundesweit von IQ-Anlaufstellen beraten. Vor allem Personen zwischen 25 und 44 Jahren (75,7 %) und weitaus mehr Frauen (65,8 %) als Männer (34,2 %) suchten die Anerkennungsberatungsstellen auf. Etwa ein Drittel aller Abschlüsse von Ratsuchenden wurde in Polen, der Russischen Föderation oder der Türkei erworben. Insgesamt fanden zu 210 verschiedenen Referenzberufen Beratungen in IQ-Anlaufstellen statt. Mit Abstand am häufigsten, 18 %, wurden Personen mit dem möglichen Referenzberuf Lehrer/-in beraten. Weitere Referenzberufe, zu denen viele Anerkennungssuchende beraten wurden, sind Ingenieur/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Ökonom/-in, Arzt/Ärztin und Erzieher/-in. Die bisherigen Erfahrungen aus der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes zeigen: das Gesetz leistet bereits jetzt einen erfolgreichen Beitrag zur Willkommenskultur in Deutschland, denn die neuen Regelungen stoßen auf ein breites Interesse. Ergänzt wird diese Beratungsstruktur durch weitere zentrale Informations- und Beratungsangebote zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen. Mit Inkrafttreten des Ge

9 - 8 - setzes stellt das Online-Portal Anerkennung in Deutschland des Bundesinstituts für Berufsbildung, das im Rahmen des Förderprogramms IQ finanziert wird, zentral Informationen zu Anerkennungsverfahren und gesetzlichen Grundlagen in Deutsch und Englisch zur Verfügung. Kernstück ist der so genannte Anerkennungsfinder, der Interessierte mit wenigen Klicks zur richtigen zuständigen Stelle und zu individuellen Verfahrensinformationen leitet. Zusätzlich bietet die Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für Interessierte aus dem In- und Ausland telefonische Beratung auf Deutsch und Englisch an. Repräsentative Daten aus der im Gesetz vorgesehenen Bundesstatistik, von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Ländern vorbereitet, werden in der zweiten Jahreshälfte 2013 vorliegen. Für die Berufe in Länderzuständigkeit sind im weiteren Verlauf entsprechende Länderregelungen zu schaffen. Fünf Länder-Anerkennungsgesetze, dazu zählen Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Saarland, sind bereits in Kraft getreten. Eine Reihe weiterer Gesetzgebungsverfahren stehen kurz vor dem Abschluss. Darüber hinaus wurde im März 2012 das BQ-Portal, das Informationsportal für ausländische Berufsabschlüsse, frei geschaltet. Es besteht aus einem öffentlich zugänglichen Informations- und einem passwortgeschützten Arbeitsbereich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Stellen. Das BQ-Portal stellt allgemeine Informationen zum Anerkennungsgesetz, seiner Umsetzung und den aktuellen politischen Entwicklungen im Bereich der Bewertung ausländischer Abschlüsse in Deutschland bereit. Der passwortgeschützte Arbeitsbereich stellt darüber hinaus Beispiele für Originalurkunden, Fälschungen, übersetzte Urkunden und Dokumente aus verschiedenen Ländern sowie Hinweise zu Echtheitsmerkmalen der Urkunden bereit. Zudem haben registrierte Nutzerinnen und Nutzer Zugang zu Arbeitshilfen, das heißt inhaltlichen und methodischen Informationen, die die Durchführung eines Bewertungsverfahrens erleichtern. Die Länder- und Berufsprofile werden laufend aktualisiert, ergänzt und erweitert. Seit Herbst 2012 gibt es zusätzliche Schulungsangebote für Kammermitarbeiterinnen und -mitarbeiter, eine Weiterentwicklung als Kommunikationsplattform sowie die Verbesserung des Schnittstellenmanagements. Bis zum Sommer 2013 soll zudem die Ausweitung des Informationsangebots für Unternehmen und Arbeitgeber (kleine und mittlere Unternehmen) erfolgen. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt PROTOTYPING (Laufzeit: Mitte 2011 bis Anfang 2014), unterstützt den einheitlichen Vollzug des Anerkennungsgesetzes im Bereich der Ausbildungsberufe, indem standardisierte Verfahren und Arbeitshilfen zur Durchführung der Qualifikationsanalyse (Verfahren nach - 9 -

10 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz) entwickelt werden. Ergebnisse des Projekts werden Kammern laufend im BQ-Portal zur Verfügung gestellt. Die Erprobung der Projektergebnisse läuft weiter und wird in den Kammern etabliert. Anpassungs- und Nachqualifizierung Die Neuregelung der Verfahrensansprüche durch das Anerkennungsgesetz hat zu einer differenzierteren Nachfrage nach Angeboten zur Anpassungs- und Nachqualifizierung geführt, die über den Bereich der rein berufsfachlichen Qualifizierung hinausgeht. Das Anerkennungsgesetz sieht für die nicht reglementierten Berufe des dualen Systems vor, dass die zuständige Stelle in der Begründung des Bescheids darstellt, welche Qualifikationen vorhanden sind und in welchen Punkten sich die Qualifikationen unterscheiden, damit diese gegebenenfalls ausgeglichen werden können. Durch die Ausweitung der Verfahrensansprüche in den reglementierten Berufen steigt auch in diesem Bereich die Nachfrage nach Qualifizierungsangeboten. Im Rahmen des Förderprogramms Integration durch Bildung werden ab 2013 bundesweit 46 Pilotprojekte zur Entwicklung von Angeboten und Begleitstrukturen für Anpassungsqualifizierungen im Bereich des dualen Systems, der Gesundheitsberufe und der pädagogischen Berufe gefördert. Ein weiterer Schwerpunkt der Projektförderung liegt auf der Förderung von Qualifizierungsangeboten für Zugewanderte mit akademischen Abschlüssen. Die Entwicklung von Angeboten der Hochschulen zur beruflichen Weiterbildung wird im Rahmen des Wettbewerbs Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschulen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert. Die 26 Projekte (16 Einzel und 10 Verbundprojekte) der ersten Wettbewerbsrunde starteten im Oktober In jeder Wettbewerbsrunde werden die Projekte jeweils maximal sechs Jahre gefördert. Die geförderten Projekte werden von der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg zusammen mit der Deutschen Universität für Weiterbildung, Berlin sowie der Humboldt-Universität zu Berlin wissenschaftlich begleitet. Eine Evaluation (Hochschul-Informations-System GmbH, Hannover) soll die für die Steuerung des Wettbewerbs erforderlichen Entscheidungsgrundlagen bereitstellen, die im Sinne eines lernenden Programms fortlaufend in die Weiterentwicklung des Wettbewerbs einfließen werden. Die erste Wettbewerbsrunde wird bis September 2017 andauern, eine zweite Runde wird sich voraussichtlich Mitte 2014 bis 2020 anschließen. Ob eine Berücksichtigung von Qualifizierungsbedarfen im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse gegebenenfalls im Rahmen der zweiten Förderwelle erfolgen kann, wird von den Ergebnissen und der Evaluierung

11 der ersten Förderwelle, den Erfahrungen mit den neuen Anerkennungsverfahren sowie der weiteren Fokussierung des Wettbewerbs durch Bund und Länder abhängen. Das ebenfalls aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanzierte Programm Akademikerinnen und Akademiker qualifizieren sich für den Arbeitsmarkt" (AQUA) wird von der Programmstelle bei der Otto-Benecke-Stiftung e.v. (OBS) durchgeführt. Ziel und Zweck des Programms AQUA ist die berufliche Integration von arbeitslosen und arbeitsuchenden Akademikerinnen und Akademikern mit und ohne Migrationshintergrund. Entsprechend den Erfordernissen des Arbeitsmarktes werden für die Zielgruppe der arbeitslosen Akademikerinnen und Akademiker spezielle Studienergänzungen angeboten, mit denen die erworbenen Kenntnisse um spezifische, arbeitsmarktrelevante Kenntnisse erweitert werden (Nachqualifizierung), um eine ausbildungs- und berufserfahrungsadäquate Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Für ausländische Mediziner werden Vorbereitungskurse auf die Kenntnisprüfung zur Erlangung der Approbation angeboten. Zur Erreichung des Programmziels sollen vornehmlich Hochschulen (überwiegend Fachhochschulen) ihre Ausstattung, ihr Lehrpersonal und bereits bestehende Weiterbildungsmodule für die Zielgruppe öffnen und hierdurch in den kommenden Jahren stärker in die Qualifizierung eingebunden werden. Kompetenzen und Ressourcen der Hochschulen sollen künftig intensiver und umfangreicher für den Prozess des Lebenslangen Lernens und den Weiterbildungssektor nutzbar gemacht werden. Hiermit leistet das Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Beitrag, um den zunehmenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften zu sichern sowie den Ausbau der Hochschulen zu fortschrittlichen Weiterbildungsanbietern zu unterstützen. Die Einbindung der Hochschulen im Programm AQUA erfolgt durch deren Beauftragung mit der Durchführung der Qualifikations- und Weiterbildungsangebote für die geförderten Akademikerinnen und Akademiker. Jährlich werden etwa 5 Mio. Euro an nationalen Mitteln für die Durchführung des Programms bereitgestellt. Mit dem Programm Perspektive Berufsabschluss des Bundesministeriums für Bildung und Forschung werden/wurden 97 Projekte gefördert, die zum einen wirksame Strukturen im Übergang von der Schule in die Berufsausbildung und zum anderen abschlussorientierte Nachqualifizierung junger Erwachsener ohne Berufsabschluss etablieren und optimieren. Das Thema Cultural Mainstreaming ist im Programm ein zentrales Querschnittsthema. So wurden interkulturelle Elternarbeit forciert und Institutionen für interkulturelle Belange sensibilisiert. Zur Flankierung förderte das Bundesministerium für Bildung und Forschung von 2009 bis 2012 das Begleitprojekt Mit MigrantInnen für MigrantInnen Interkulturelle Kooperation

12 zur Verbesserung der Bildungsintegration. Bundesweit wurden 16 Projekte in der intensiven Einbindung von Migrantenorganisationen in regionale/kommunale Bildungsnetzwerke beraten. 118 Vertreterinnen und Vertreter aus Migrantenorganisationen wurden als ehrenamtliche Bildungsbeauftragte in Berufs- und Bildungsthemen geschult. Sie konnten so zu ersten Ansprechpartnern in Bildungsfragen innerhalb der Migrantenorganisation werden. Diese Bildungsbeauftragten nehmen eine Vermittlungsfunktion zwischen Regelinstitutionen und Migrantencommunity ein. Darüber hinaus unterstützten sie u.a. die Nachqualifizierungsprojekte bei der zielgruppengenauen Ausrichtung der regionalen Förderstrategien. Von Juli 2010 bis Juni 2012 wurde im Rahmen des Programms ein weiteres Begleitprojekt umgesetzt. Es trug den Titel Bildung ist Zukunft biz und hatte die Erhöhung der Ausbildungsbeteiligung junger Menschen mit türkischem Migrationshintergrund zum Ziel. Dies erfolgte durch intensives Einbeziehen türkischsprachiger Medien. Angeregt durch das Projekt wurde im Februar 2011 ein Mediennetzwerk gestartet. Dieses Mediennetzwerk vereinbarte die langfristige Kooperation führender türkischsprachiger Medien in einem Netzwerk, um zielgruppenbezogen über das deutsche Ausbildungssystem und die Nachqualifizierungsmöglichkeiten zu informieren. Das Programm startete im Mai 2008 und endet im Herbst Rund 67 Mio. Euro werden durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung und den Europäischen Sozialfonds zur Programmumsetzung zur Verfügung gestellt. Potenzialanalyse und berufliche Qualifizierung Im Interesse einer bedarfsgerechten und passgenauen beruflichen Qualifizierung ist eine vorgeschaltete Potenzialanalyse unerlässlich. Durch sie können arbeitsmarktpolitische Instrumente effizienter und bedarfsgerechter eingesetzt werden. Die Bundesagentur für Arbeit verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt, da am individuellen Handlungsbedarf ausgerichtete Strategien am effektivsten sind. Die Sozialpartner haben sich im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit dafür eingesetzt, dass in der Vermittlungsarbeit die oft spezifischen Kompetenzen von Migrantinnen und Migranten besser abgebildet werden und so gezielter genutzt werden können. Mit dem 4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit (bestehend aus den Phasen: (1) stärken- und potenzialorientiertes Profiling, (2) Integrationsziel festlegen, (3) Strategie auswählen, (4) Umsetzen und Nachhalten ) verfügt die Bundesagentur für Arbeit über ein schlüssiges Integrationskonzept und unterstützt Menschen mit Migrationshintergrund durch gezielte individuelle Begleitmaßnahmen

13 Es stellt dafür explizit die Handlungsstrategien Ausländische Bildungsabschlüsse, Qualifikation, Zertifikate anerkennen und Deutsche Sprachkenntnisse erwerben bzw. verbessern sowie lokale Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Weitere Handlungsfelder sind die Sprachförderung, Anpassungs- und Nachqualifizierungen, der Deutsch-Test (DT), die Dienstleistungen zur Kompetenzfeststellung, die Initiative zur Flankierung des Strukturwandels und das Modellprojekt zur Entwicklung und Zertifizierung von Teilqualifikationen. Das 4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit wurde 2009 als Standardkonzept zur Beratung eingeführt. Mit der Beratungskonzeption folgte die beratungsmethodische Ausgestaltung, die im SGB III umgesetzt ist und im SGB II im Jahr 2013 in 20 weiteren Jobcentern in einer auf die Bedürfnisse der Grundsicherung zugeschnittenen Ausgestaltung pilotiert wird. Die vorhandenen beraterischen Stärken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gefördert und weiterentwickelt. Beide Konzepte werden im Hinblick auf Beratungserfordernisse, z.b. Beratung von Bedarfsgemeinschaften als auch Erhöhung der Integrationsergebnisse, stetig weiter entwickelt. Die Forschungsinitiative zur beruflichen Kompetenzmessung Technologieorientierte Kompetenzmessung in der beruflichen Bildung (Ascot Technology-based Assessment of Skills and Competencies in VET) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hat zum Ziel, innovative Verfahren zur Messung beruflicher Handlungskompetenzen (weiter) zu entwickeln, zu erproben und in die Praxis zu transferieren. Ziel ist die valide Messung beruflicher Kompetenzen mit Hilfe technologiebasierter Verfahren in der beruflichen Bildung. Um die Handlungskompetenzen von Auszubildenden möglichst realitätsnah erfassen zu können, braucht es entsprechende Messinstrumente. Grundlage für deren Gestaltung im Rahmen von Ascot ist die realitätsnahe Abbildung beruflicher Arbeits- und Geschäftsprozesse. Dies erfolgt in der Regel in Form von Simulationen, die zentrale Ausschnitte der Praxis widerspiegeln und ein Denken in Abläufen und Zusammenhängen fördern. Derzeit werden auf nationaler Ebene Kompetenzmodelle und Testinstrumente für Kfz- Mechatroniker, Elektroniker für Automatisierungstechnik, Industriekaufleute, medizinische Fachangestellte und Altenpfleger entwickelt, erprobt und analysiert. Insgesamt werden 21 in sechs Projektverbünden zusammengefasste Projekte gefördert. Gemeinsamer Projektstart war der 1. Dezember Im Jahr 2013 sollen die Testinstrumente in allen Projekten in Pretests erprobt werden, die Haupterhebungen sind für 2014 vorgesehen. Die Transferperspektive wird von Anfang an in allen Projekten mitgedacht, die Verfahren sind so angelegt, dass sie mit geringem Aufwand zu einem späteren Zeitpunkt auf andere Berufe sowie in Prüfungs- und Weiterbildungskontexte übertragen werden können. Die Simulationen können unter anderem Hinweise für die Verbesserung der Prüfungspraxis geben, in Lehr-Lernprozessen eingesetzt werden sowie für die Weiterentwicklung von

14 Ausbildungsordnungen, die Ausdifferenzierung von schulischen Curricula und betrieblichen Ausbildungsplänen genutzt werden. Auch im Rahmen des Förderprogramms IQ wurden Modelle entwickelt, die den Integrationsprozess unterstützen und einen erfolgreichen Übergang in den Arbeitsmarkt gewährleisten. Im IQ-Modell der Prozesskette der beruflichen Integration für Menschen mit Migrationshintergrund stehen die Bedarfe des Einzelnen im Mittelpunkt. Das Modell sieht die arbeitsteilige Zusammenarbeit unterschiedlicher lokaler Akteure vor und ist mit aktuell 140 Teilprojekten innerhalb dieses Schwerpunkts ein zentraler Referenzrahmen der Arbeit im Netzwerk IQ geworden. Ziel der Projekte ist es, Menschen mit Migrationshintergrund so zu unterstützen, dass sie notwendige und passgenaue Unterstützung erhalten, damit die berufliche Integration in den Arbeitsmarkt gelingt. Die Prozesskette definiert fünf idealtypische Phasen, die für eine berufliche Integration wichtig sind und zu denen Angebote bereitgehalten und vernetzt werden sollen: Zugang, Ansprache, Information, berufliche Orientierung und Planung, Umsetzung und Qualifizierung, Einstieg in die Erwerbstätigkeit, Erwerbstätigkeit sichern und entwickeln. Nicht für jeden Menschen ist es sinnvoll, alle Teilprozesse der Prozesskette von Anfang bis Ende zu durchlaufen. Ein Einstieg ist in jeder Phase möglich. Mitunter ist es sinnvoll, Teilprozesse zu überspringen oder mehrfach zu absolvieren. Wichtig sind nahtlose und sinnvolle Übergänge zwischen den Angeboten der verschiedenen Phasen. Dies setzt voraus, dass vorhandene Angebote koordiniert und die Zielgruppe erreicht werden. Doppelförderungen oder Förderungen ohne Anschluss werden dadurch vermieden und abgestimmte Unterstützungsleistungen kombiniert. Die Integration jedes Einzelnen gelingt besonders gut, denn die erforderlichen Schritte und Maßnahmen sind immer auf den individuellen Bedarf abgestimmt. Arbeitsmarktpolitische Angebote müssen regionale Bedingungen und Bedarfe vor Ort berücksichtigen. In der Regel werden sie nicht von einem Anbieter allein geleistet. Hier sind Netzwerke gefragt, die auf die regionalen Veränderungen insbesondere in den Städten und Gemeinden zeitnah reagieren können. Ganz besonders stark sind diese Veränderungen in den sozial benachteiligten Stadtquartieren zu spüren. Häufig leben dort Langzeitarbeitslose mit geringen beruflichen Qualifikationen. Damit sich die Schere zwischen Menschen mit Arbeit und denjenigen, die auf

15 Transferleistungen angewiesen sind, nicht weiter öffnet, sind verstärkte Anstrengungen aller relevanten Akteure gerade in diesen Quartieren nötig. In Ergänzung zu den Investitionen im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt Investitionen im Quartier hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung daher das stadt- und ortsteilbezogene Arbeitsmarktprogramm Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ) aufgelegt. Für die Umsetzung stehen zwischen 2008 und 2015 insgesamt bis zu 184 Mio. Euro zur Verfügung, davon bis zu 124 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds und 60 Mio. Euro vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Mit den rund 220 Projekten konnten bislang (Stand: 18. März 2013) rund Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreicht werden, davon rund 42 % Migrantinnen und Migranten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Oktober 2012 mit der Förderung von Modellprojekten im Rahmen der Initiative "Ressourcen stärken - Zukunft sichern: Erwerbsperspektiven für Mütter mit Migrationshintergrund" begonnen. 16 Modellstandorte in ganz Deutschland haben ihre Arbeit aufgenommen und entwickeln übertragbare Ansätze zur Unterstützung beim Einstieg in den Arbeitsmarkt. Knapp eine Million Mütter mit Migrationshintergrund mit Kindern unter 18 Jahren sind derzeit nicht erwerbstätig. Trotz steigender Nachfrage nach Arbeitskräften gelingt vielen Frauen mit Migrationshintergrund der Einstieg in die Erwerbstätigkeit nicht. Während 72 % der Mütter ohne Migrationshintergrund erwerbstätig sind, sind es nur 50 % der Mütter mit Migrationshintergrund. Ziel der Initiative ist die Verbesserung der Unterstützungsangebote für diese Personen. Ergänzend zu den vorhandenen Angeboten für diese Zielgruppe eröffnen die Projekte z.b. Perspektiven im Anschluss an Integrations-/Sprachkurse, begleiten bei Übergängen zwischen den vorhandenen Angeboten zur Erwerbsintegration, unterstützen bei der Selbstorganisation im Alltag und hier insbesondere bei der Organisation der Kinderbetreuung, fördern die Entdeckung eigener Potenziale für die Vorbereitung/Aufnahme einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit und zielen darauf ab, noch teilweise bestehende Vorbehalte bei Arbeitgebern gegenüber der Zielgruppe abzubauen. Dabei werden die Kooperationen mit Jobcentern/Arbeitsagenturen, Migrantenselbstorganisationen, Unternehmen, Verbänden, Kammern und anderen Organisationen weiter ausgebaut. Für die Personengruppe der geringqualifizierten und älteren Beschäftigten können die Qualifizierungsanstrengungen durch das Sonderprogramm Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU) der Bundesagentur für Arbeit flankiert werden. Mit dem Programm können sinnvolle Impulse und Anstöße für die Qualifizierung von an- und ungelernten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen sowie für eine verstärkte Weiterbildung speziell von älteren Personen in kleinen und mittleren Unternehmen gesetzt werden.

16 Gemäß 44 c SGB II beschließen die Jobcenter in ihrer lokalen Verantwortung Maßnahmen zur Erschließung von ungenutzten bzw. nicht hinreichend entwickelten Kompetenzen, zur Reduzierung des Anteils Geringqualifizierter sowie zur verstärkten Aktivierung und intensiven Vermittlung arbeitsmarktferner Kunden. Grundsätzlich profitieren auch Menschen mit Migrationshintergrund von allen Programmen, welche die Bundesagentur für Arbeit im Zuge der Investitionen in die Qualifikationsstruktur der Bevölkerung aufsetzt. Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit der sogenannten Bildungsprämie insbesondere Personengruppen, die sich bisher aus finanziellen Gründen nicht an Weiterbildungsaktivitäten beteiligen, bei der individuellen berufsbezogenen Weiterbildung. Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten: 1. Mit dem Prämiengutschein werden 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro, übernommen. Der Prämiengutschein kann von Erwerbstätigen genutzt werden, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen Euro ( Euro bei Zusammenveranlagung) nicht übersteigt. 2. Das Weiterbildungssparen erlaubt die vorzeitige Entnahme aus dem nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) angesparten Guthaben, um Weiterbildung zu finanzieren. Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage bleibt weiterhin bestehen. Beide Komponenten können miteinander kombiniert werden. Im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit wurden besonders Personen mit Migrationshintergrund angesprochen. So wurden Flyer u.a. auf Englisch, Arabisch, Russisch und Türkisch gedruckt und der Kontakt zu in Deutschland erscheinenden fremdsprachigen Medien (Zeitungen und Rundfunk) hergestellt. Aktuell liegt der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund, die den Prämiengutschein genutzt haben, bei 17 %, was ungefähr ihrem Anteil unter allen Nutzungsberechtigten entspricht. Insgesamt wurden im Rahmen der Bildungsprämie (Laufzeit: 1. Dezember 2008 bis 30. November 2013) über Prämiengutscheine ausgegeben. Zur Finanzierung der Gutscheine stehen 80 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Existenzgründung und Existenzfestigung Selbstständige mit Migrationshintergrund sind ein starker Wirtschafts- und Arbeitsmarktfaktor. Das Institut für Mittelstandsforschung der Universität Mannheim schätzt den Gesamterwerbseffekt auf etwa 2 Mio. Arbeitsplätze. Laut Gewerbeanzeigenstatistik des Bundes 2012 betrug der Anteil der ausländischen Neugründungen an allen Neugründungen rund 45 %. Bei dieser hohen Gründungsintensität, stehen migrantische Selbststän

17 dige bei der Unternehmensgründung und -festigung vor erheblichen strukturellen und persönlichen Herausforderungen: Bis April vergangenen Jahres die Nicht-Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse, sprachliche Anforderungen in Wort und Schrift, der Zugang zu Informationen, der Umgang mit Behörden und Verwaltungsverfahren, das notwendige fachliche und branchenspezifische Wissen und der Zugang zu Krediten für die Gründungsfinanzierung stellen für die Gründerinnen und Gründer mit Migrationshintergrund vielfach Barrieren dar. Diese Situation erfordert ein hohes Maß an migrationssensiblen, individuellen und bedarfsgerechten Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Für die spezifischen Belange weiblicher Gründerinnen wurde zusätzlich das Portal aufgebaut. Wichtige Hilfestellungen bei Gründungen sind die Beratung, Begleitung und Qualifizierung durch Gründungsinitiativen, Institutionen und öffentliche Unterstützungsdienste (z.b. Angebote der Kammern, der Länder, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Internetportals der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter). Mit der Heranführung an eine selbständige Tätigkeit und dem Gründungszuschuss im SGB III einerseits und dem Einstiegsgeld sowie den Darlehen und/oder Zuschüssen im SGB II andererseits hat die Bundesregierung Förderinstrumente im Bereich der Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit etabliert und gezielt weiter entwickelt. Diese werden ergänzt durch die vom Europäischen Sozialfonds finanzierten Gründercoaching -Programme der Bundesregierung, die Existenzgründungen in Deutschland begleiten und festigen. Zur Existenzsicherung von hilfebedürftigen Selbstständigen stehen SGB II-Leistungen zur Verfügung. Darüber hinaus können im Rechtskreis SGB II Sach- und Beratungsleistungen zur Festigung der Existenz und zur Vermittlung von Kenntnissen gewährt werden. Auch die Kammern vor Ort leisten mit ihrem Gründerservice einen Beitrag dazu, dass Gründerinnen und Gründer mit Migrationshintergrund gut vorbereitet in die Selbstständigkeit starten. So stellen die Industrie- und Handelskammern und die Handwerksorganisationen entweder selbst oder durch spezialisierte Kooperationspartner in vielen Regionen in Kooperation mit Migrantenorganisationen migrationsspezifische Gründungsberatungsangebote zur Verfügung

18 (2) Interkulturelle und migrationsspezifische Qualifizierung des Beratungspersonals sicherstellen Bei der Integration von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt fällt den Beraterinnen und Beratern in den Arbeitsagenturen, Jobcentern und bei anderen Arbeitsmarktakteuren vor Ort eine Schlüsselrolle zu. Hierbei ist es von zentraler Bedeutung, dass die Beratungsfachkräfte über interkulturelle Sensibilität und migrationsspezifische Vermittlungs- und Beratungskompetenzen verfügen und eine auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte, migrationssensible Beratung ermöglichen können. Die Bundesagentur für Arbeit hat bereits Konzepte zur interkulturellen Qualifizierung des Beratungspersonals entwickelt. Ihre Beschäftigten, insbesondere Führungskräfte, Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte sowie Beschäftigte aus dem Personalbereich, werden fortlaufend in Sensitivität gegenüber (interkultureller) Vielfalt qualifiziert. An der Hochschule der Bundesagentur sind entsprechende Qualifizierungsinhalte verankert. Darüber hinaus verfolgt die Bundesagentur eine Diversity-Strategie und fördert die Entwicklung einer vielfältig zusammengesetzten Belegschaft. Des Weiteren leistet die Bundesregierung mit dem flächendeckenden Ausbau des Förderprogramms IQ zu einer bundesweiten Struktur regionaler Netzwerke einen Beitrag zur weiteren Verbesserungen in diesem wichtigen Handlungsfeld. Eine der wesentlichen Aufgaben dieser regionalen Netzwerke, in Ergänzung zu bestehenden zentralen Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit, ist das Angebot für eine interkulturelle und migrationsspezifische Qualifizierung der Beratungsfachkräfte in den Regelinstitutionen vor Ort (insbesondere Jobcenter, aber auch kommunale Einrichtungen und Beratungsstellen in freier Trägerschaft) durch passgenaue Schulungen und Fortbildungen. Gemeinsames Ziel ist es, durch den flächendeckenden Aufbau migrationssensibler Beratungs- und Vermittlungskompetenz bei den Arbeitsmarktakteuren einen verbesserten Zugang von Personen mit Migrationshintergrund zu den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zu erreichen und damit die Integration in Beschäftigung zu verbessern. In 2012 wurden in diesem Programmbereich rund 120 Schulungen mit mindestens Teilnehmenden durchgeführt. Etwas mehr als (60 %) waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Jobcentern und Arbeitsagenturen. Auch die Verbände der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege setzen sich für die Verbesserung der Kompetenzen der Mitarbeitenden in den Einrichtungen und Diensten vor Ort ein. Zu diesem Zweck haben alle Verbände der Bundesarbeitsgemeinschaft mit ihren Diensten und Einrichtungen Prozesse zur interkulturellen Öffnung ange

19 stoßen. Im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen werden auch die Beschäftigten interkulturell geschult und sensibilisiert

20 (3) Betriebliche Integration verbessern Interkulturelle Öffnung von Unternehmen / Diversity-Management Bei einem professionellen, systematischen und ganzheitlichen Diversity-Management geht es im Kern um eine bewusste Entscheidung für eine Unternehmenspolitik und - kultur, die die Vielfalt innerhalb der Belegschaft fördert, als Bereicherung wahrnimmt und die daraus erwachsenden Potenziale als strategische Ressource für das Unternehmen nutzt. Zahlreiche Großunternehmen haben den Diversity-Gedanken bereits fest in ihren Personalentwicklungsstrategien verankert. Auch viele kleine und mittlere Unternehmen haben den Nutzen von Vielfalt in ihren Belegschaften erkannt und setzen dies in der Praxis um. Die Spitzenverbände der Wirtschaft unterstützen derartige Konzepte zur konsequenten interkulturellen Öffnung von Unternehmen, wie z.b. die Charta der Vielfalt, ausdrücklich. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände engagiert sich insbesondere dafür, den Blick auf die Chancen von vielfältigen Belegschaften zu lenken. Damit dies letztlich in den Unternehmen überhaupt erfolgreich sein kann, muss dabei auch der ökonomische und ganzheitliche Charakter von Diversity-Management im Blick behalten werden. Kulturelle Vielfalt führt erst dann zu Wettbewerbsvorteilen für die Unternehmen, wenn betriebswirtschaftlich relevante Fragestellungen ausreichend berücksichtigt werden und Diversity mit konkreten Zielen, wie der Verbesserung der Innovationsfähigkeit, der Stärkung des Images als attraktiver Arbeitgeber oder auch einer besseren Kundenansprache, verbunden wird. Diversity-Management ist darüber hinaus auch ein Instrument zur Verbesserung von Chancengleichheit in Ausbildung und Beschäftigung in Unternehmen sowie zur Erhöhung von Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation. Die Förderung von kultureller Vielfalt (Diversity-Management) und der Abbau arbeitsmarktbezogener Diskriminierung in Betrieben und öffentlichen Verwaltungen erweitern sind auch Ziele des Programms XENOS Integration und Vielfalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, um die Zugangsmöglichkeiten und die Chancen von Migrantinnen und Migranten auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu erhöhen. Damit soll auch die Beschäftigungsfähigkeit von besonders benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen und ihre Motivation zur Arbeitssuche bzw. -aufnahme durch berufsbezogene und interkulturelle Qualifizierung verbessert werden

21 Dieses ESF-Bundesprogramm wird in zwei Förderrunden umgesetzt: In der ersten Förderrunde von 2008 bis 2012 wurden bundesweit insgesamt 252 Projekte gefördert. Insgesamt haben Personen an geförderten Maßnahmen teilgenommen (darunter 47,6 % Frauen). Etwa 30 % sind Personen mit Migrationshintergrund. In einer zweiten Förderrunde von 2012 bis Ende 2014 werden bundesweit weitere 113 Projekte und Projektverbünde gefördert. In der neuen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds von 2014 bis 2020 ist ein XENOS-Nachfolgeprogramm IsA - Integration statt Ausgrenzung geplant. Um künftigen Führungskräften bereits während der Ausbildung Auslandserfahrungen zu ermöglichen und frühzeitig ein Verständnis für die interkulturelle Dimension von Wirtschaftsbeziehungen zu fördern, haben der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Mobilitätsberatungsprojekt aufgelegt, mit dem die beiden Kammerorganisationen mit örtlichen Schwerpunkten Betriebe beraten können. Das Projekt zielt darauf ab, vor allem die Leistungsfähigeren unter den Auszubildenden durch die Chance auf ausbildungsintegrierte Aufenthalte in Ländern außerhalb Deutschlands für den Mittelstand zu begeistern. Das ESF-Programm Berufsbildung ohne Grenzen fördert durch das Beraternetzwerk grenzüberschreitende Mobilität von jungen Beschäftigten und Auszubildenden. Das Projektziel ist die deutliche Steigerung der Auslandspraktika von Auszubildenden und jungen Fachkräften. Zu den Aufgaben zählen: Beratung von Unternehmen, Auszubildenden und jungen Erwachsenen, Informationen zu Fördermöglichkeiten, Unterstützung bei der Suche nach Partnerbetrieben, Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandspraktikums. Bisher wurden etwa Beratungen durchgeführt, ca junge Erwachsene ins Ausland gesendet und ca. 900 Praktika in Deutschland organisiert. Ziel ist es, dass die Kammern ihre Beratungsstrukturen nach Ablauf der Förderung weiterführen. Die Charta der Vielfalt ist eine Unternehmensinitiative zur Anerkennung, Wertschätzung und Förderung von Vielfalt in der Arbeitswelt in Deutschland. Der gemeinnützige Verein Charta der Vielfalt e.v. wurde am 10. September 2010 gegründet und nahm im Januar 2011 als Public-Private-Partnership-Initiative die Arbeit auf. Er gestaltet die Aktivitäten der Unternehmensinitiative Charta der Vielfalt inhaltlich und übernimmt die finanzielle Verantwortung. Die Vereinsmitglieder sind, neben der Beauftragten der Bundesregierung für

22 Migration, Flüchtlinge und Integration, fast ausschließlich Großunternehmen. So wird die Charta stärker in der Wirtschaft angesiedelt und kehrt damit zu ihrem Ursprung als Unternehmensinitiative zurück. Die Charta-Unterzeichner verpflichten sich, eine Unternehmenskultur zu pflegen, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägt ist. Die Personalprozesse sollen den vielfältigen Fähigkeiten und Talenten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerecht werden und die Vielfalt der Gesellschaft innerhalb und außerhalb des Unternehmens anerkennen und nutzen. Die Initiative setzt sich dafür ein, mehr Unternehmen und Organisationen für die Prinzipien der Charta der Vielfalt zu gewinnen und damit das Diversity-Management in der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft stärker zu verankern. Darüber hinaus wird der Verein die bestehenden Unterzeichnerorganisationen im gegenseitigen Lernprozess und Erfahrungsaustausch sowie bei der Umsetzung von Diversity-Management-Maßnahmen unterstützen. Mehr als Unternehmen, Vereine und öffentliche Einrichtungen haben die Charta der Vielfalt bereits unterzeichnet und kontinuierlich kommen neue Unterzeichner hinzu.

23 (4) Fachkräftebasis sichern Die Fachkräftesicherung ist aufgrund des demografischen Wandels und seiner Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt eine der wichtigsten Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte. Der demografische Wandel verändert unsere Gesellschaft und wird Deutschland künftig vor erhebliche sozioökonomische Herausforderungen stellen. Zwar besteht derzeit kein genereller flächendeckender Fachkräftemangel, jedoch gibt es in einigen Branchen, Berufen und Regionen Stellenbesetzungsschwierigkeiten. Künftig können sich diese Probleme aufgrund der demografischen Entwicklung, des wirtschaftlichen Strukturwandels und erhöhter Qualifikationsanforderungen verstärken. Es ist entscheidend, bereits jetzt die Weichen zu stellen. Ermittlung des Fachkräftebedarfs Effektive und gezielte Maßnahmen zur Sicherung der Fachkräftebasis erfordern Analyseinstrumente, die eine möglichst präzise und differenzierte Diagnose aktueller und künftiger Engpässe im Arbeitsmarkt ermöglichen. Zur Feststellung des aktuellen und zukünftigen Arbeitskräftebedarfs wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zwei Analyse-Tools installiert: Zum einen der Arbeitskräftereport, der Daten am aktuellen Rand verarbeitet und jeweils eine Kurzfristprognose (drei Jahre) abgibt. Der erste Arbeitskräftereport wurde im November 2011 veröffentlicht. Zum anderen soll der Jobmonitor eine Langfristprognose bis 2030 abgeben. Der erste Sachstandsbericht hierzu wurde im Februar 2012, der zweite zum 30. Juni 2012 vorgelegt. Der erste Hauptbericht wird bis April 2013 um eine regionale Prognose ergänzt. Die Folgeveröffentlichung zum Arbeitskräftereport ist durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung für den 25. März 2013 geplant. Gesamtstrategie zur Fachkräftesicherung: Fachkräftekonzept Um die Fachkräftebasis in Deutschland mittel- und langfristig zu sichern, ist eine systematische Förderung und Mobilisierung der inländischen Potenziale notwendig. Mit dem Fachkräftekonzept, das die Bundesregierung am 22. Juni 2011 im Kabinett beschlossen hat, wird ein systematischer Ansatz zur langfristigen Sicherung der Fachkräftebasis verfolgt. Es geht darum, die Menschen in Deutschland noch besser zu qualifizieren, zu moti

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