Kanzlei & Markt INFORMATIONSBRIEF DER ARBEITSGEMEINSCHAFT KANZLEIMANAGEMENT IM DEUTSCHEN ANWALTVEREIN e.v.

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1 Kanzlei & Markt INFORMATIONSBRIEF DER ARBEITSGEMEINSCHAFT KANZLEIMANAGEMENT IM DEUTSCHEN ANWALTVEREIN e.v. 3/2012 Mediationsgesetz Von Schlichtern und Richtern Forderungsmanagement Ausfallrisiken vermeiden Interprofessionelle Zusammenarbeit Alles aus einer Hand PartG mbb Gedeckelte Haftung

2 Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn wir die Zahl unserer Baustellen gerne begrenzen: Nicht nur der Anwaltsmarkt hat sich dramatisch verändert. Auch der Blick auf das, was Recht und Rechtsprechung leisten können, ist realistischer geworden. Neben der Rechtsdurchsetzung auch an alternative Methoden der Streitbeilegung zu denken, wird dauerhaft zu unseren Aufgaben zählen. Und weiter: Auch der hohe Spezialisierungsgrad sucht nach Ausgleich. Der Ruf nach intra- und interprofessioneller Zusammenarbeit ist inzwischen deutlich vernehmbar. Dies sind nur zwei der spannenden Themen aus unserem neuen Newsletter. Viel Spaß beim Lesen! Ihr Ralph Binder Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement Kanzlei & Markt 02/10

3 Mediationsgesetz Von Schlichtern und Richtern Mediation hat sich als Zusatzgeschäft für Rechtsanwälte etabliert. Nun hat die Dienstleistung einen neuen rechtlichen Rahmen bekommen. Bei Gericht werden Güterichter eingeführt, die auch Mediation anbieten können. Nun ist beides möglich: Mediation könnte einen neuen Schub bekommen oder für Rechtsanwälte uninteressant werden, da es für den Mandanten günstigere richterliche Alternativen gibt. Diese Fragen sollten Sie sich nach der Lektüre des Textes beantworten: Lohnt sich in Hinblick auf das kommende Gesetz eine Weiterbildung zum Mediator, bzw. sollte ich meine Mediatorentätigkeit weiter ausbauen? Welchen Mandantengruppen könnte ich in Zukunft Mediation anbieten? Welche Schwerpunkte werden von mir gefragt? Es hat lange gedauert, nun hat Deutschland endlich ein eigenes Mediationsgesetz bekommen. Ganz, wie es die Richtlinie 2008/52/EG des europäischen Parlaments und des Rates seit vier Jahren vorschreibt. Nach Verhandlungen im Vermittlungsauschuss haben Bundesrat und Bundestag ihre Zustimmung erteilt. Noch in diesem Jahr könnte das Mediationsgesetz in Kraft treten. Vielleicht arbeiten auch Sie als Mediator oder haben zumindest darüber nachgedacht, sich entsprechend weiterzubilden. Neben den Anforderungen an die Mediatorenausbildung wird der Rahmen für die richterliche Mediation gesteckt. Das Gesetz sieht ein Güterichtermodell vor, bei dem der Richter moderiert und gleichzeitig eine rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes erbringen kann. Der Richter darf hierbei alle Werkzeuge der Konfliktlösung anwenden auch die Mediation. In der Anwaltschaft ist dieser Weg umstritten. Denn prinzipiell ist es möglich, dass damit Rechtsanwälten ein Gutteil des Mediations-Geschäfts entgehen kann. Schließlich werden die Güterichter kostenlos tätig, während Anwälte gegen Honorar arbeiten müssen. Dass die Mediation von den Gerichten ohne zusätzliche Kosten angeboten werden soll, ist eine Subventionierung der staatlichen Mediation sie benachteiligt die Anbieter auf dem freien Markt, sagt Rechtsanwalt Dr. Christian Duve, Partner der Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer (Frankfurt/Main) und Vorsitzender des Ausschusses für Konfliktbeilegung im Deutschen Anwaltverein (DAV). Sie müssen sich darauf einstellen, mit Ihrer Dienstleistung also gegen kostenlose Konkurrenz anzutreten. Die neue Regelung bietet allerdings auch Chancen, wie Rechtsanwalt und Mediator Jörg G. Schumacher, geschäftsführender Gesellschafter der JGS Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, befindet. Die Chance des Güterichtermodells liegt darin, dass der Mandant hierbei anwaltlich begleitet werden kann, indem man ihn zum Beispiel für den Termin coacht oder ihn dorthin begleitet. Und noch weitere Punkte sprechen dafür, dass Sie den Gedanken, als Mediator zu arbeiten oder sich in diese Richtung fortzubilden, nicht gleich an den Nagel hängen müssen. Denn Rechtsanwälte sollen in Zukunft ihre Mandanten bereits vor Klageerhebung auf die Möglichkeit einer Mittlere Nutzungshäufigkeit von Verfahren zur Streitbeilegung aus Sicht von Unternehmen. Quelle: PwC/Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) außergerichtlichen Mediation hinweisen. Schon deswegen könnte diese Option größere praktische Bedeutung gewinnen, sagt Dr. Christian Duve. Und noch eine Option des Gesetzes könnte für Ihre Arbeit als Mediator interessant sein: Die Bundesländer haben die Möglichkeit, Gerichtskosten zu erlassen, wenn nach erhobener Klage während einer außergerichtlichen Mediation eine Beilegung des Streits gelingt. Sollten die Bundesländer davon Gebrauch machen, steigt natürlich der Anreiz für den Mandanten, sich auf eine Mediation einzulassen. Grundsätzlich hält Rechtsanwalt Schumacher das Gesetz für gelungen. Dennoch sieht er auch Nachbesserungsbedarf. Denn was das Finanzielle betrifft, ist die Möglichkeit, Mandanten zum Güterichter zu begleiten, nicht weiter gesetzlich geregelt. Bisher gibt es keine gesetzliche Regelung für die Vergütung einer solchen Dienstleistung. Wenn der Staat die Mediation fördern will, muss auch Geld in die Hand genommen werden, sagt Rechtsanwalt Schumacher. Kanzlei & Markt 03/10

4 Bewertung der Verfahren nach ihren Vorteilen, Quelle: PwC/Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Das neue Gesetz wird die Mediation als Mittel der Konfliktbewältigung bekannter machen. Das hat sie allerdings auch nötig. Denn bisher wächst das Angebot an Mediatoren stetig, doch angenommen wird die Dienstleistung nur in seltenen Fällen. So erreichte die Mediation bei einer Umfrage der Wirtschaftsberatung PricewaterhouseCoopers bei Unternehmen Höchstwerte als geeignetes Mittel der Konfliktbewältigung im Gegensatz zur Gerichtsverhandlung, die deutlich schlechter abschnitt. Doch tatsächlich durchgeführt wird Mediation bei Konflikten nach Auskunft der Unternehmen selten bis nie. Anders als der Weg etwa vor Gericht: Der Prozess führt die Liste der häufigsten Methoden der Streitbeilegung an. Es spricht allerdings einiges dafür, dass die Unternehmen ihre Haltung überdenken werden. Zum Beispiel Initiativen wie der Roundtable Mediation und Konfliktmanagement, zu dessen Mitgliedern Konzerne wie SAP, Audi oder Siemens gehören. Der Roundtable setzt sich für alternative Methoden zur Streitbeilegung ein. Viele Privatmandanten hingegen werden sich wahrscheinlich von der Kostenersparnis des Güterichterverfahrens leiten lassen und in weniger Fällen in Mediation ausgebildete Rechtsanwälte konsultieren. Durch das neue Gesetz wird es wohl zu einer Marktbereinigung kommen. Neben dem einfachen Mediator, für den keine sonderliche Ausbildung erforderlich ist, tritt der zertifizierte Mediator. Es ist zu erwarten, dass sich dieser als Gold-Standard herauskristallisiert. Mit der gesetzlichen Regelung der Ausbildung der Mediatoren und der Ausgestaltung der Anforderungen an eine Zertifizierung wird die Mediation insgesamt aufgewertet, sagt Rechtsanwalt Schumacher. Die Mediatorenausbildung von Rechtsanwälten war ohnehin schon gesetzlich geregelt. Damit werden die Zugangshürden für den Marktzutritt angeglichen. Rechtsanwalt Dr. Christian Duve ist sich sicher, dass sich etwas durch das Gesetz auf dem Markt bewegen wird. Das Spektrum der Konfliktbewältigung wird durch die Mediation vervollständigt. [hez] Tipps: Bereiten Sie sich auf das Honorargespräch für eine Mediation gut vor. Denn das Honorar ist nicht gesetzlich geregelt. Denken Sie darüber nach, welche Mandanten Sie mit Ihrer Dienstleistung ansprechen wollen. Unter Umständen bietet sich nun ein Zeitfenster, in dem Sie Unternehmen als Mediationskunden gewinnen können. Überlegen Sie, welchen Service Sie rund um das richterliche Mediationsverfahren anbieten können. Infos: Roundtable Konfliktmanagement: Konfliktmanagement: Von den Elementen zum System, PwC und Europauniversität Viadrina, de/de/pdf/studie_konfliktmanagement_iii.pdf Aus der AG Umfrage zur Anwaltlichen Werbung Die Universität Salamanca (Spanien) führt im Rahmen einer Dissertation eine Umfrage zur anwaltlichen Werbung in Deutschland und Spanien durch. Es ist die laut Verfasser die erste Umfrage, die einen europäischen Vergleich zu diesem Thema erstrebt. Es soll herausgefunden werden, inwieweit sich die Anwaltschaft im Zeitalter der neuen Medien bestimmten Werbe- und Marketingmaßnahmen bedient. Die Ergebnisse werden dem DAV zur Verfügung gestellt und können den interessierten Kanzleien einen interessanten Einblick in die von den Kollegen angewandten Werbe- und Marketingmaßnahmen geben. Über den folgenden Link können Sie an der Umfrage teilnehmen. Web: Markt Urteil: Notar darf keine Beurkundungen in der EU außerhalb Deutschlands vornehmen Das Berliner Kammergericht hat die Klage eines Notars abgewiesen, der eine Genehmigung für die Vornahme von Beurkundungen nach deutschem Recht und in deutscher Sprache in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten außerhalb Deutschlands gerichtlich erzwingen wollte. Weder die Bundesnotarordnung noch europarechtliche Regelungen würden im entschiedenen Fall eine Genehmigungsmöglichkeit eröffnen. Der Senat hat gegen sein Urteil die Berufung zum Bundesgerichtshof zugelassen (Az.: Not 27/11). Web: KG, Urteil vom Not 27/11, berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/kammergericht/presse/not_27_11_kg_urteil_des_notarsenats_vom_ _anonymisi.pdf?start&ts= &file=not_27_11_kg_urteil_des_notarsenats_ vom_ _anonymisi.pdf Kanzlei & Markt 04/10

5 Forderungsmanagement Ausfallrisiken vermeiden Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland verlieren durchschnittlich rund 8 Prozent ihrer Honorare dadurch, dass Forderungen nicht beglichen werden. Seit einigen Jahren bieten aus diesem Grund Factoring-Unternehmen ihre Dienste für Rechtsanwälte an. Die garantieren das Honorar und übernehmen das Mahnwesen. Und natürlich kosten sie Geld. Wann lohnt sich für Sie der Service? Diese Fragen sollten Sie sich nach der Lektüre des Textes beantworten: Kann ich aus meinen Unterlagen ersehen, wie viele Forderungen unbeglichen bleiben? Wie hoch ist die Summe der Forderungen, die noch nicht beglichen sind? Wie alt sind diese Forderungen? Könnte es für mich sinnvoll sein, den Service einer Abrechnungsstelle in Anspruch zu nehmen? Eine Kanzlei sollte sich auf andere Dinge konzentrieren, als auf den Einzug der Forderungen gegen die eigenen Mandanten. Denn säumige Zahler sind in fast allen Kanzleien ein Problem. Manch eine Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte ist den wesentlichen Teil ihrer Zeit damit beschäftigt, Forderungen einzutreiben. Sei es von privaten Mandanten, Unternehmen oder auch von den Rechtsschutzversicherern, die immer wieder Rechnungen aus den verschiedensten Gründen um einen nicht unbeträchtlichen Teil kürzen. Nach einer Umfrage des Soldan Instituts in Köln liegen zudem die Forderungsausfälle in der Anwaltschaft bei rund acht Prozent vom Umsatz. Eine Alternative könnten Full-Service-Factoring-Angebote sein. Sie können damit das Mahnwesen und das Eintreiben der Forderungen gegen eine Gebühr an Externe abgeben. Zugleich wird Ihnen das Honorar garantiert und innerhalb von einem Tag bis zu einer Woche auf das Konto Ihrer Kanzlei überwiesen. Die Vorteile liegen in der wiedergewonnen Liquidität, im Ausschluss des Ausfallrisikos und natürlich in der Abwicklung des Mahnwesens bis hin zur Prozessführung, sagt Sven Ries. Der Rechtsanwalt ist Gründer und Vorstand des Factoring-Anbieters Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG. Das Unternehmen bietet preislich gestaffelt unterschiedliche Diensleistungen für Rechtsanwälte an. Das Grundpaket liegt bei einer Gebühr von 6,0 Prozent des Forderungswertes. Und mindestens Euro müssen über die Verrechnungsstelle pro Jahr abgewickelt werden. Dafür übernimmt das Unternehmen auch einen Ausfallschutz für die Forderung. Sollte der Mandant zahlungsunfähig werden, bevor er das Honorar beglichen hat, bleiben Sie als Rechtsanwalt normalerweise auf Ihren Forderungen sitzen. Wenn Sie hingegen mit dem Factoringdienst einen Ausfallschutz vereinbart haben, dann erwirbt dieser Ihre Forderungen gegenüber den Mandanten. Bei einer Insolvenz des Mandanten trägt nun der Factoringdienst das Risiko, dass nicht gezahlt wird. Damit die Factoring-Anbieter nicht systematisch auf faulen Forderungen sitzen bleiben, führen sie vor der Übernahme des Mandanten eine Bonitätsprüfung der Mandanten durch. So handhabt es auch Opta Data, der zweite große Anbieter auf dem Markt. Hier liegt die Abrechnungspauschale bei 3,95 Prozent. Dann allerdings wird kein Ausfallschutz übernommen. Wer dies möchte, muss bis maximal 5,95 Prozent Gebühren bezahlen. Dann zahlt Opta Data innerhalb von einer Woche 90 Prozent der Forderungssumme aus. Die übrigen zehn Prozent folgen, wenn der Mandant die Forderung beglichen hat. Sie werden auch dann ausgezahlt, wenn sich herausstellt, dass der Mandant gar nicht zahlen kann. Kosten von 6,0 oder 5,95 Prozent der Forderungssumme sind keine kleinen Werte. Unter Umständen liegen die Forderungsausfälle bei Ihrer Kanzlei deutlich darunter. Insgesamt müssen Sie auch die Kosten und Ersparnisse gut durchkalkulieren! Natürlich ist der Service nicht umsonst. Bei Euro Kanzleiumsatz kostet der Dienst der Deutschen Anwaltlichen Verrechnungsstelle AG etwas mehr als 400 Euro im Monat, wenn der gesamte Forderungsbestand darüber abgewickelt wird. Auch dieses Geld muss erst einmal erwirtschaftet werden. Ablauf des Factoring am Beispiel Opta-Data Kanzlei & Markt 05/10

6 Bedenken sollten Sie, dass Sie, sollten Sie einen Factoring- Service nutzen, eventuell im Prozess des Anbieters gegen den Mandanten als Zeuge aufgerufen werden können. Schwierigkeiten kann es hierbei mit ihrer Schweigepflicht geben. Wenn Sie eigene Honoraransprüche durchsetzen wollen, sind Sie von dieser befreit, soweit dies für die Durchsetzung der Ansprüche erforderlich ist. Wenn Sie die Forderung allerdings veräußert haben, gilt dieser Passus nicht mehr. Damit Sie dennoch als Zeuge im Prozess auftreten können, benötigen Sie von Ihrem Mandanten eine Entbindung von der anwaltlichen Schweigepflicht. Diese muss sich auf Informationen beziehen, die Abrechnung und Zahlung betreffen. Diese Erklärung sollten Sie Ihrem Mandanten schon vor der Mandatierung vorlegen, zusammen mit der Einwilligung in das Factoring. Viele Rechtsanwälte scheuen davor zurück, mit ihren Mandanten unangenehme Gespräche über nicht bezahlte Rechnungen zu führen, sagt Ewald Rübel, Vertriebsleiter der Opta Data Abrechnungs GmbH. Auch dieses Problem könnte man sich durch das Factoring sparen. [hez] Tipps: Berechnen Sie Ihren Umsatz laut Rechnungsstellung der letzten drei Jahre. Wie viel Geld haben Sie davon abgeschrieben oder nur durch Prozesse eintreiben können? Liegt der Anteil über 5 %, oder gar mehr als 8 %, ist es sinnvoll, ein Factoringangebot einzuholen. Markt Reform: Rechtsanwaltsgebühren sollen angehoben werden Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat auf dem 63. Deutschen Anwaltstag in München angekündigt, noch im Sommer 2012 einen Gesetzentwurf für eine Reform der Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren vorlegen zu wollen. Darin sollen die Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren in absehbarer Zeit angehoben werden. Ich halte das für angemessen und für richtig, sagte die Ministerin. Über Details soll noch mit den Bundesländern verhandelt werden. Es wird erwartet, dass der neue Vorschlag Änderungen zum bisherigen Referentenentwurf aufweisen wird. Über die Details wollte sich die Bundesjustizministerin jedoch nicht auf dem Anwaltstag äußern. Wann lohnt sich Factoring? Abrechnungsvolumen Euro pro Jahr/Jahreskosten Kostenpunkt Eigenregie Factoring 8% Forderungsausfall Euro - Vorfinanzierung bei 10% Zinsen und Euro Tagen Forderungslaufzeit Mitarbeiter (4 Std. pro Woche, 18 /Std.) Euro - Portokosten (Rechnungen, Mahnungen etc.) 634 Euro - Telefon 200 Euro - Anwaltskosten (10h, Kostensatz 150 ) Euro Factoring-Service Euro (voller Ausfallschutz, 6 % Gebühr, Zahlung sofort) Gesamt: Euro Euro Web: Referentenentwurf Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, Umfrage: Anwälte bewerten eigene Situation überwiegend gut Rund 49 Prozent der befragten Anwälte sehen die Entwicklung der eigenen Kanzlei positiv, 42 Prozent immerhin noch zufriedenstellend. Dies geht aus einer Umfrage Zur Zukunft des Anwaltsberufs: Die Sicht von Rechtsanwälten 2012 des Marktforschungsunternehmens IRES hervor. Bezogen auf das wirtschaftliche Umfeld hingegen fällt die Betrachtung deutlich schlechter aus: Für das Jahr 2012 erwarten nur noch 21 Prozent der Anwälte eine positive wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Im vergangenen Jahr schätzten noch 48 Prozent der Rechtsanwälte die Zukunftsaussichten positiv ein. Kanzlei & Markt 06/10

7 Best Practice: Interprofessionelle Zusammenarbeit Alles aus einer Hand Unternehmen als Mandanten haben meist ein ganzes Bündel von Themen, zu denen sie sowohl rechtlich, steuerlich oder wirtschaftlich beraten werden müssen. Viele Rechtsanwälte haben dieses Bedürfnis erkannt und bieten diese Dienstleistung in einem Haus an. Die Ansätze sind unterschiedlich. Sie reichen von doppelt qualifizierten Rechtsanwälten bis hin zu interprofessionellen Teams für große Fälle. Was wäre für Sie interessant? Diese Fragen sollten Sie sich nach der Lektüre des Textes beantworten: Braucht Ihre Mandantschaft Dienstleistungen aus den verschiedenen Themengebieten Bilanzen, Steuern und Recht? Sind Sie in der Lage, diese Bedürfnisse mit Ihrem aktuellen Angebot zu decken? Mit wem können Sie sich vorstellen, zusammenzuarbeiten? Rechtsanwalt Bruno Fraas, Gründer und Partner bei BFP Bruno Fraas & Partner, hatte schon einiges ausprobiert. Doch die Lösung, die nun seit rund 30 Jahren währt, hat ihn bis heute überzeugt. In der Kanzlei BFP Bruno Fraas & Partner arbeiten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte Seite an Seite. Es gibt bei vielen Themen eine Überschneidung von steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen, sagt Fraas. Um diese Fragen abzudecken, versuchte der Rechtsanwalt es zuerst mit Kooperationen. Doch dann besteht die Schwierigkeit, dass nicht immer ein externer Berater zur Verfügung steht, wenn man ihn braucht. Die Entscheidung: Bruno Fraas tat sich mit dem Steuerberater Norbert Wagner zusammen, um Rechts- und Steuerberatung aus einem Hause anbieten zu können. Heute arbeiten bei BFP Bruno Fraas & Partner zwölf Rechtsanwälte, vier Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer. Das Ziel des Konzepts: Verschiedene Themen in einem Haus abdecken bei gleichzeitiger starker Spezialisierung. Diese Situation kennen Sie bestimmt: Wenn Unternehmen einen Rechtsanwalt aufsuchen, hat dieser es gleich mit einem ganzen Bündel von rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen zu tun. Die Ansätze, damit umzugehen, sind unterschiedlich. Sie reichen von Kooperationen mit Steuerberatern über doppelt qualifizierte Rechtsanwälten bis hin zu interprofessionellen Teams für große Fälle. Wie reagieren Sie auf diese Anforderungen? Bei BFP Bruno Fraas & Partner arbeiten die Partner grundsätzlich getrennt voneinander. Wer den Mandanten angenommen hat, der behält ihn auch egal ob Steuerberater oder Anwalt. Wenn es darum geht, eine Fallgestaltung aus wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Aspekten heraus zu bewerten, zum Beispiel bei einer Unternehmenssanierung, dann arbeiten Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Team. Die Leitung des Teams behält wiederum derjenige, der das Mandat angenommen hat. Schwierig wird es, wenn ein Sachverhalt eine eher steuerliche oder eine eher rechtliche Lösung anbietet, sagt der Rechtsanwalt. Wer trägt in dieser Situation den Hut? Ein Großteil der Rechtsanwälte ist für die Erweiterung der sozietätsfähigen Berufe. Wenn auch nicht die Mehrheit. Quelle: Soldan Berufsrechtsbarometer 2009 BFP Bruno Fraas & Partner sehen hier eine einfache Lösung. Sie überlassen die Entscheidung dem Mandanten: Will er lieber Geld sparen oder lieber rechtlich auf der sicheren Seite sein? Das erspart uns interne Auseinandersetzungen um die Deutungshoheit, sagt Fraas. Aus seiner Sicht muss für das Gelingen einer interprofessionellen Partnerschaft insbesondere die Chemie stimmen. So sei man auch außerhalb der Kanzlei miteinander befreundet, sagt Fraas. Einen anderen Weg beschreitet die Kanzlei LTS Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater aus Herford. Die Mandanten der Kanzlei sind vor allem mittelständische Unternehmen. LTS Rechtsanwälte hat es sich zum Markenzeichen erhoben, Steuer- und Rechtsberatung nicht nur in einem Hause, sondern von ein und derselben Person anzubieten. Fast alle Berufsträger der Kanzlei sind doppelt oder gar dreifach qualifiziert: als Rechtsanwälte und Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Dadurch hat man als Mandant einen Ansprechpartner, es gibt keine Reibungsverluste. Zudem sind die Berufsträger in der Lage, ein Thema aus Kanzlei & Markt 07/10

8 verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten, sagt Dr. Stefan Hoischen, Partner bei LTS Rechtsanwälte Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Die Rechtsanwälte sollen im besten Falle schon bei der rechtlichen Erörterung steuerlicher Fragestellungen mitbedenken. Für uns ist die Doppelqualifikation ein Alleinstellungsmerkmal, sagt Dr. Hoischen. Es gebe inzwischen viele Kanzleien, bei denen interprofessionell zusammengearbeitet werde. Von diesen Kanzleien heben wir uns dadurch ab, sagt Dr. Hoischen. Einfach sei es allerdings nicht, Nachwuchs zu finden, der nach den Staatsexamina eine oder gar zwei weitere Ausbildung durchlaufen möchte. Für welches Modell Sie sich entscheiden, hängt von Ihrer Zielsetzung ab. Wollen Sie dem Mandanten einen ganzheitlichen Blick auf seine Probleme durch möglichst breitgefächertes Wissen bieten? Gibt es vielleicht Professionen, die zwar ausserhalb der sozietätsfähigen Berufe stehen, aber gut zu Ihrer Mandantschaft passen würden, wie Mediziner, Psychologen (etwa bei Familienrecht), Architekten (beim privaten Baurecht) oder Ingenieure (beim Anlagebau)? Wie könnte eine Zusammenarbeit aussehen, die Ihnen hilft, im Markt Alleinstellungsmerkmal zu realisieren? Die Beispiele für gelungene Kooperationen sind zahlreich. So pflegt die Kanzlei Scheele & Partner aus München eine jahrelang bewährte Kooperationen mit Architekten und Fachingenieuren, die ihr technisches Wissen sowohl bei Abschluss von Verträgen über kleine Baumaßnahmen als auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen über Großprojekte zur Verfügung stellen, wie es bei der Kanzlei heißt. Die Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwälte Maier Kiesel Dietrich aus Halle (Saale) kooperiert nicht nur mit Bausachverständigen, sondern auch mit Sachverständigen auf den Gebieten Medizin und Kfz. So ermögliche man den Mandanten, einen schnellen und qualitätsgeprüften Zugang zu den nötigen Fachleuten, erklärt die Kanzlei auf ihrer Webseite. Im Augenblick kann sich die Zusammenarbeit mit nichtsozietätsfähigen Berufen nur auf Kooperationen beziehen. Dabei ergeben sich Grenzen der Zusammenarbeit aus den anwaltlichen Pflichten der Unabhängigkeit und Verschwiegenheit. Es muss darauf geachtet werden, dass zwischen dem Mandanten und den Kooperationspartnern ein eigenständiges Vertragsverhältnis entsteht. In der Kooperationsvereinbarung muss der Kooperationspartner außerdem zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Doch im Rahmen dieser Grenzen können sich die Berufsgruppen zum Wohle Ihrer Mandanten sinnvoll ergänzen. [hez] Tipps: Bei einer interprofessionellen Zusammenarbeit kann der Mandant bei einer fachfremden Anfrage innerhalb der Kanzlei oder im Rahmen einer festen Kooperation von einem Berufsträger weiter beraten werden. So bleibt er der Kanzlei als Mandant erhalten. Beachten Sie, dass es bei der Fallbearbeitung in interprofessionellen Teams zu unterschiedlichen Lösungsansätzen kommen kann. Wie wollen Sie diese Konflikte lösen? Infos: Die interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit anderen Berufen, Vortrag Prof. Dr. Martin Henssler, PartG mbb Gedeckelte Haftung Seit Partner einer Partnerschaftsgesellschaft aufgrund eines BGH-Urteils (AZ.: IX ZR 12/09) auch für Altfälle persönlich haften, die sie nicht verursacht haben, hat die Akzeptanz dieser Rechtsform unter Rechtsanwälten nachgelassen. Vielleicht haben auch Sie darüber nachgedacht, in welcher Gesellschaftsform Sie Ihre Kanzlei zukünftig organisieren wollen. Die Bundesregierung hat nun eine neue Rechtsform aus dem Hut gezaubert doch kann die PartG mbb halten, was sie verspricht? Diese Fragen sollten Sie sich nach der Lektüre des Textes beantworten: Denken wir über die Haftungsfragen in unserer Partnerschaft nach? Kommt für uns eine PartG mbb infrage? Oder wäre eine andere Rechtsform, etwa die GmbH, für meine Geschäfte am sinnvollsten? Im Kern schwang immer auch ein Stück Stolz mit: Für die Qualität der eigenen Leistung persönlich einzustehen, bis hin zur Haftung, das wird von vielen Rechtsanwälten auch als Markenzeichen der Anwaltschaft gesehen. Doch an dieser Haltung wird gerüttelt. Nach Rechtsanwalts-AG und GmbH will die Bundesregierung nun auch Partnerschaften mit einer beschränkten Berufshaftung zulassen. Für Sie stellt sich nun die Frage: Ist die Rechtsform meiner Kanzlei noch die Richtige? Kanzlei & Markt 08/10

9 Die PartG mbb sollen ein Gegenstück zur englischen Limited Liability Partnership (LLP) darstellen. Mit der Reform des 8 PartGG soll die Haftung der PartG mbb auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt werden. Voraussetzung ist hierfür ein Versicherungsschutz von mindestens 2,5 Millionen Euro. Doch ist die neue Gesellschaftsform eine Alternative? Schließlich ist eine Haftungsbegrenzung schon über die GmbH möglich. Anwälten wird derzeit ein überzogenes Risiko aufgebürdet, sagt Prof. Barbara Grunewald, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Köln. Sie befürwortet eine Reform. Aus ihrer Sicht würde die Lösung allerdings nicht in einer neuen PartG mbb liegen. Sie hätte sich vielmehr gewünscht, dass die GmbH für Rechtsanwälte attraktiver gemacht würde. Dies wäre etwa durch eine Herabsetzung der gültigen Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen Euro auf einen niedrigeren Wert möglich. In dieser Versicherungssumme sieht Prof. Grunewald das Haupthindernis dafür, dass sich nicht mehr Rechtsanwälte für die GmbH entschieden. Die GmbH habe sich bewehrt und der Rechtsanwalt müsste nicht mit seinem Privatvermögen haften. Es müsste nur ein Satz geändert und keine neue Rechtsform entwickelt werden, sagt Prof. Grunewald. Zudem sei es nicht einleuchtend, dass die neue Rechtsform nur Rechtsanwälten und Steuerberatern offenstehen soll. Warum sollten andere Freiberufler von den Haftungsprivilegien der PartG mbb ausgeschlossen sein?, fragt Prof. Grunewald. Dr. Dieter Leuering, Rechtsanwalt und Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg in Bonn sieht die neue Rechtsform sehr viel positiver: Wer das Recht made in Germany stärken will, muss sich auch Gedanken über eine deutsche Alternative zur LLP machen. Statistik zur Anwaltshaftung, Quelle: DATEV Die Diskussion hat seit einem Urteil des BGH vom 19. November 2009 (AZ.: IX ZR 12/09) an Brisanz gewonnen. Danach haften Partner in der Partnergesellschaft nicht nur für eigene Fehler, sondern für jegliche Fehler, die bei der Bearbeitung eines Mandats begangen wurden, sobald man mit diesem befasst ist. Dies wird mit dem neuen Gesetz behoben, sagt Dr. Leuering. Er hält die Rechtsform der Kanzlei für einen wichtigen Bestandteil des Risikimanagements. Erstaunlicherweise sind immer noch viele Rechtsanwälte in einer GbR organisiert. Und haften unbeschränkt mit ihrem privaten Vermögen. Neben der Rechtsform sieht Rechtsanwalt Dr. Marcel Klugmann, zuständig für Risikomanagement und Compliance bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle, drei weitere wichtige Säulen des Risikomanagements in der Kanzlei. Dazu gehöre das vertragliche Risikomanagement, also vor allem Haftungsbegrenzungsvereinbarungen, organisatorische Managementleistungen und das Aufbauen eines Risikobewusstseins in der Kanzlei. Zur Säule der organisatorischen Managementleistungen zähle ich zum Beispiel die Fristenkontrolle, das vier Augenprinzip bei wichtigen Entscheidungen auch etwa bei fachlichen Stellungnahmen im Mandat - oder Regeln für den Umgang mit Fremdgeld, sagt Dr. Klugmann. Das Risikobewusstsein zu bilden sei mit am schwierigsten. Hier geht es um eine Kultur, offen mit Fehlern umzugehen, erklärt Dr. Klugmann. Schulungen seien dafür wichtig, bei denen am konkreten Beispiel benannt werde, was schief gelaufen ist und was man daraus lernen kann. Natürlich ist es dafür wichtig, dass Fehler auch aufgearbeitet werden. Viele Haftungsrisiken könnten nach Dr. Klugmann auch schon durch das vertragliche Risikomanagement angegangen werden. Auch wenn der Rahmen hierfür durch das Berufsrecht sehr eng gesetzt ist. Zudem ist es schwierig, den Mandanten von einer Begrenzung der Haftung zu überzeugen. Bei vielen Mandaten stößt dies auf Unverständnis. Wer alles daran setzt, nicht zu haften, dem kann ich auch fachlich nicht trauen, äußerte sich Dr. Volker Daum, General Counsel bei B. Braun Melsungen, gegenüber dem Magazin JUVE. Wer seinen Mandanten nicht vor den Kopf stoßen will, der sollte darauf achten, eigene Verantwortung und Haftung in ein gesundes Verhältnis zu setzen. [hez] Tipps: Überprüfen Sie Ihr Risikomanagement: Welche Sicherheitsmechanismen haben Sie in Ihrer Kanzlei eingeführt, um Haftungsfälle auszuschließen? Was könnten sie tun, um das zu verbessern? Befragen Sie Ihre Mandanten: Würde es für sie einen Unterschied ausmachen, wenn Sie eine Haftungsreduktion einführen? Was würde das konkret bedeuten? Infos: Anwaltliches Risikomanagement durch Kanzleiorganisation, DATEV, do?pid=dpi&cid= Kanzlei & Markt 09/10

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