Leitfaden. Nachhaltigkeit. der Bundesfinanzdirektion Südwest Beschaffung für die Bundesfinanzverwaltung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leitfaden. Nachhaltigkeit. der Bundesfinanzdirektion Südwest Beschaffung für die Bundesfinanzverwaltung"

Transkript

1 Leitfaden Nachhaltigkeit der Bundesfinanzdirektion Südwest Beschaffung für die Bundesfinanzverwaltung 1. Auflage: Stand März 2014 Seite 1 von 24

2 Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG WAS BEDEUTET ÜBERHAUPT NACHHALTIGKEIT? BESCHAFFUNGSPRAXIS IN RF WIRTSCHAFTLICHE ASPEKTE NACHHALTIGER BESCHAFFUNG RECHTSGRUNDLAGEN GESETZ GEGEN WETTBEWERBSBESCHRÄNKUNGEN (GWB) VERGABEVERORDNUNG (VGV) VERGABEVERORDNUNG VERTEIDIGUNG UND SICHERHEIT (VSVGV) VERGABE- UND VERTRAGSORDNUNG FÜR LEISTUNGEN (VOL/A) KREISLAUFWIRTSCHAFTSGESETZ (KRWG) VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN UMSETZUNG IN DIE VERGABEPRAXIS BEDARFSANALYSE UND AUSWAHL DES AUFTRAGSGEGENSTANDES EIGNUNGSKRITERIEN LEISTUNGSBESCHREIBUNG UMWELTZEICHEN ZUSCHLAGSKRITERIEN LEBENSZYKLUSKOSTEN / BETRIEBSKOSTEN AUFTRAGSAUSFÜHRUNG / VERTRAGLICHE REGELUNGEN SOZIALE KRITERIEN OBERHALB DER SCHWELLENWERTE NACHHALTIGKEITSKRITERIEN UNTERHALB DER SCHWELLENWERTE ANSPRECHPARTNER Seite 2 von 24

3 Cultura Oeconomica Hinweis zum Leitfaden: Die Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit in RF 5 (AG Nachhaltigkeit) hat den vorliegenden Leitfaden aus den zur Verfügung stehenden Informationsquellen erarbeitet. Die Arbeitsgruppe weist darauf hin, dass dieser Leitfaden keine umfassende wissenschaftliche Ausarbeitung darstellt. Insbesondere kann diese Abhandlung insbesondere angesichts der Vielfalt und der Dynamik dieses Themas nicht abschließend sein. Seite 3 von 24

4 Seite 4 von 24

5 Das Konzept der Nachhaltigkeit beschreibt die Nutzung eines regenerierbaren Systems in einer Weise, dass dieses System in seinen wesentlichen Eigenschaften erhalten bleibt und sein Bestand auf natürliche Weise regeneriert werden kann [1]. Der Ursprung der Nachhaltigkeit geht ins 18. Jahrhundert zurück. Damals war Holz der alles dominierende Rohstoff, heute ist es die Kohle oder das Rohöl. Die Ausgangssituation ist also vergleichbar. Zitat: Dauerhaft ist eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können [2]. Abbildung 1: Energievorrat 1 Deutscher Bundestag, 14. Wahlperiode: Schlussbericht der Enquete-Kommission Globalisierung der Weltwirtschaft Herausforderungen und Antworten Drucksache 14/9200, 12. Juni Brundtland-Kommission 1987 Seite 5 von 24

6 1 Einleitung Am 17. April 2002 beschloss die Bundesregierung die nationale Nachhaltigkeitsstrategie "Perspektiven für Deutschland" und hat damit unterstrichen, dass eine nachhaltige Entwicklung zentrales Ziel ihres Regierungshandelns ist. Die Bundesregierung hat mit ihrem Maßnahmenprogramm vom Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln umsetzen die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung durch die öffentliche Verwaltung gefordert, so dass sich das Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung auch im Verwaltungshandeln äußert. Die öffentlichen Auftraggeber werden dieser Vorbildfunktion nur gerecht, indem sie gezielt Waren und Dienstleistungen beziehen, die umweltverträglich und unter menschenwürdigen Bedingungen hergestellt wurden. Mit der Reform des deutschen Vergaberechts im April 2009 erlangten die öffentlichen Auftraggeber erstmalig die Möglichkeit, soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte (nachfolgend als Nachhaltigkeitsaspekte bezeichnet) rechtssicher für die Ausführung von Aufträgen zu verlangen, sofern diese im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Ziel dieses Leitfadens ist es, gesetzlich vorgeschriebene und weitere mit dem Beschaffungsauftrag zu vereinbarende Nachhaltigkeitsaspekte sowie den Prozessschritt innerhalb der Vergabeverfahren aufzuzeigen, in dem diese berücksichtigt werden können. Für ausgewählte Produktgruppen, die durch RF 5 beschafft werden, wurden zu diesem Zweck als zentraler Bestandteil dieses Leitfadens Produktblätter entwickelt (siehe Anlagen). 1.1 Was bedeutet überhaupt Nachhaltigkeit? Der Begriff Nachhaltigkeit setzt sich aus ökologischen, ökonomischen und sozialen Komponenten zusammen, auch als Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit bezeichnet. Ziele sind der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen für heutige und zukünftige Generationen, ökonomische und ökologische Entwicklungen in den Vergabeprozess zu integrieren und soziale Aspekte zu berücksichtigen. Seite 6 von 24

7 Damit wird versucht, der Entwicklung einer sozial ausgleichenden Gesellschaft, die eine lebenswerte und tragfähige Zukunft für alle Gesellschaftsmitglieder ermöglicht, näher zu kommen Beschaffungspraxis in RF 5 Viele Nachhaltigkeitsaspekte werden bereits in den Vergabeverfahren des Referates RF 5 berücksichtigt. Dies hat eine zur Vorbereitung dieses Leitfadens durchgeführte Bestandsaufnahme in RF 5 und die Auswertung von KdB - Daten gezeigt. Darunter sind Aspekte, die aufgrund bereits bestehender Rechtsquellen angewendet werden müssen, z.b. die Vermeidung von Verpackungsmüll sowie die Beschaffung wieder verwertbarer und langlebiger Produkte gem. 45 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG). Es werden aber auch nachhaltige Kriterien in den Vergabeverfahren aus anderen Gründen berücksichtigt, z.b. aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Darunter fallen beispielsweise Überlegungen zur Nutzungsdauer, ob ein Bürogerät repariert statt ausgetauscht wird oder die Vorgabe der Reparaturmöglichkeit in Ortsnähe. In Leistungsbeschreibungen werden Umweltauswirkungen durch Anforderungen zum Energieverbrauch, durch Anforderungen an eine Begrenzung von Emissionswerten sowie der Festlegung von Zuschlagskriterien berücksichtigt. Dies geschieht z.b. in der Form, dass ein niedrigerer Energieverbrauch oder ein geringerer Schadstoffausstoß bei der Beschaffung von Kraftfahrzeugen eine bessere Bewertung erhält oder der Energieverbrauch bei Elektrogeräten in die Wertung einfließt. Da diese Eigenschaften ebenso vielfältig sind, wie die vom Referat RF 5 beschafften Produkte, hat sich die AG Nachhaltigkeit dazu entschieden, in diesem Leitfaden neben den allgemeinen Ausführungen zur Nachhaltigkeit schwerpunktmäßig auf folgende Produktgruppen näher einzugehen (siehe Anlagen): Dienstkleidung und Stoffe Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge Fahrzeugreifen Möbel 3 Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen: Gutachten Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik Konzepte für eine langfristige Orientierung öffentlicher Haushalte (Heft 71), Berlin, November 2001 Vgl. ngnahmen/gutachten_und_stellungnahmen.html Seite 7 von 24

8 Büroverbrauchsmaterialien Büromaschinen Papier Lampen / Leuchten / Vorschaltgeräte Einzelheiten zu diesen Produkten bzw. Produktgruppen finden Sie in den dazugehörigen Produktblättern, die diesem Leitfaden als Anlagen beigefügt sind. 1.3 Wirtschaftliche Aspekte nachhaltiger Beschaffung In der Beschaffungspraxis besteht zwischen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auf der einen Seite und der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten auf der anderen Seite ein Spannungsverhältnis. Es ist denkbar, dass bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in ein Vergabeverfahren die Leistungen (bezogen auf den Einzelpreis) teurer werden. Durch nachhaltige Beschaffung kann sich aber auch ein finanzielles Einsparpotenzial ergeben, wenn die Lebenszykluskosten miteinbezogen werden. Bei der Lebenszykluskostenberechnung werden neben den Anschaffungskosten beispielsweise auch Energiekosten oder Entsorgungskosten berücksichtigt. Der höhere Einzelpreis relativiert sich dabei auf lange Sicht und bewirkt trotz höherer Anschaffungskosten durchaus eine effiziente Beschaffung Letztendlich hängt der Erfolg nachhaltiger Beschaffung aber davon ab, welche strategische Ausrichtung die Auftraggeber verfolgen und welche Mittel sie bereit sind, dafür einzusetzen. Dabei müssen die Auftraggeber über den Tellerrand hinausschauen, denn auf lange Sicht werden die Anschaffungskosten der öffentlichen Hand nur reduziert, wenn sich alle Beschaffungsstellen der nachhaltigen Beschaffung verschreiben. Ein Auftraggeber hat im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechts durchaus die Möglichkeit, die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen seines Beschaffungsauftrags zu fordern, sofern diese Kriterien im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen. Seite 8 von 24

9 2 Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im öffentlichen Beschaffungswesen in Deutschland sind im Oberschwellenbereich das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV), die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), die Sektorenverordnung (SektVO), die EG-Regelungen in VOL/A und VOB/A sowie die nationalen Regelungen in VOL/A, VOB/A und VOF im Unterschwellenbereich. Weiterhin ist im nationalen Bereich noch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrwG) von Bedeutung. Das Übergewicht an supranationalen Rechtsgrundlagen bedeutet nicht, dass bei Verfahren unterhalb der Schwellenwerte geringere Maßstäbe anzulegen sind als bei Verfahren oberhalb der Schwellenwerte. Dies ist daran ersichtlich, dass in den drei Vergabe- und Vertragsordnungen VOL/A, VOB/A und VOF sowohl für den nationalen als auch für den supranationalen Bereich Umwelteigenschaften bei der Zuschlagsentscheidung zu berücksichtigen sind und darüber hinaus beispielsweise für die Beschaffungen des Bundes die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (AVV-EnEff) gilt. Aus diesem Grund sollte bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sowohl im Unterschwellenbereich als auch im Oberschwellenbereich einheitlich verfahren werden, um sich als öffentlicher Auftraggeber nicht dem Vorwurf auszusetzen, bei nationalen Vergabeverfahren weniger nachhaltig zu verfahren. Der Leitfaden verweist im Wesentlichen auf deutsche Normen. Es wird nur dort auf die europäischen Vergaberichtlinien Bezug genommen, wo diese noch nicht in das deutsche Recht umgesetzt worden sind und dies zur Verdeutlichung notwendig ist. Gleiches gilt für die Rechtsprechung. 2.1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009 (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz) wurde die ausdrückliche Zulassung sozialer, umweltbezogener und innovativer Aspekte bei der Auftragsvergabe in 97 Abs. 4 GWB ( ) in supranationalen Vergabeverfahren erstmals gesetzlich verankert. Nach 97 Abs. 4 Satz 1 GWB werden Aufträge an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben. Die geforderte Gesetzestreue eines Bieters bedeutet, dass ein Bieter z.b. die Einhaltung der Tarifverträge sicher stellt und sich an Umweltgesetze zu halten hat. Seite 9 von 24

10 97 Abs. 4 Satz 2 GWB regelt die Möglichkeit für den Auftraggeber, zusätzliche d.h. über die in Satz 1 formulierten Eignungsanforderungen hinausgehende Anforderungen an die Bieter zu stellen. Dies sind insbesondere soziale, unweltbezogene und/oder innovative Aspekte. Voraussetzung ist allerdings der sachliche Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand und die Zuordnung dieser Aspekte in der Leistungsbeschreibung. 97 Abs. 5 GWB regelt, dass der Zuschlag auf das wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen ist. Wirtschaftlich bedeutet in diesem Zusammenhang das günstigste Verhältnis zwischen der gewünschten Leistung und dem angebotenen Preis zu erzielen. 2.2 Vergabeverordnung (VgV) Die VgV enthält in 4 Abs. 4 6 b materielle Regelungen zur Beachtung von Umweltkriterien bei der Lieferung von energieverbrauchsrelevanten 4 Waren, technischen Geräten oder Ausrüstungen in supranationalen Vergabeverfahren oder wenn deren Einsatz wesentliche Voraussetzung zur Ausführung einer Dienstleistung sind. Die Abs des 4 VgV enthalten materielle Regelungen zur Berücksichtigung von Energieverbrauch und Umweltauswirkungen bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen. Die einzuhaltenden Regelungen werden in den Produktblättern für Büromaschinen sowie für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge erläutert. In geeigneten Fällen sind nach 4 Abs. 6 Nr. 2 VgV ( ) eine Analyse minimierter Lebenszykluskosten (Absatz 6 Nr. 2 a) oder die Ergebnisse einer vergleichbaren Methode zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit (Absatz 6 Nr. 2 b) zu fordern. Geeignet ist eine Analyse minimierter Lebenszykluskosten immer dann, wenn ein zu beschaffendes Gerät in verschiedenen Betriebsmodi mit variierendem Energieverbrauch betrieben wird oder wenn eine langfristige Nutzung beabsichtigt ist, beispielsweise die 10-jährige Nutzung eines Fotokopierers. Für den Fall, dass Energieverbrauch und Umweltauswirkungen von Straßenfahrzeugen finanziell bewertet werden sollen gilt 4 Abs. 9 VgV mit den Anlagen 2 und 3 der VgV. 5 4 Energieverbrauchsrelevant sind Waren oder technische Geräte nach Artikel 2 Buchstabe a) der RL 2010/30/EU, wenn diese selbst Energie verbrauchen oder zur Einsparung von Energie beitragen. 5 Vgl. Nr. 3.6 des Leitfadens Seite 10 von 24

11 2.3 Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) Zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des europäischen Parlaments und Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsverträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit in nationales Recht wurden das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) und die Sektorenverordnung (SektVO) geändert. Die Verfahrensvorschriften wurden in einer separaten Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) ( ) geregelt. Die in den Anwendungsbereich der VSVgV fallenden Vergaben berühren wichtige nationale Verteidigungs-, Sicherheits-, und Geheimhaltungsinteressen. Nach der Begründung zur VSVgV hat diese keine Auswirkungen auf Fragen der Nachhaltigkeit. Zu beachten ist 28 VSVgV - Nachweis für die Einhaltung von Normen des Qualitäts- und Umweltmanagements. 28 VSVgV regelt, inwiefern öffentliche Auftraggeber Nachweise der Unternehmen über ihr Qualitäts- und Umweltmanagement fordern und bei der Eignungsprüfung berücksichtigen dürfen. 2.4 Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) Die VOL/A ist unterteilt in Abschnitt 1 (Verfahren unterhalb der Schwellenwerte) und 2 (Verfahren oberhalb der Schwellenwerte). Die meisten konkreten Bestimmungen zu Nachhaltigkeitsaspekten sind in Abschnitt 2 zu finden. In Abschnitt 1 sind einzig in 16 Abs. 8 VOL/A Umwelteigenschaften und Lebenszykluskosten aufgeführt, die bei der Entscheidung über den Zuschlag als Kriterien berücksichtigt werden können. Das bedeutet jedoch nicht, dass bei Verfahren unterhalb der Schwellenwerte Nachhaltigkeitsaspekte nicht berücksichtigt werden sollten. Grundsätzlich haben öffentliche Auftraggeber unterhalb der Schwellenwerte sogar einen größeren Handlungsspielraum als im Geltungsbereich des Europäischen Vergaberechts. Das liegt zunächst daran, dass die ersten Abschnitte der VOL/A für den Unterschwellenbereich lediglich den Charakter von Verwaltungsvorschriften haben. Diese entfalten somit lediglich eine Binnenwirkung für die Verwaltung. Hinzu kommt, dass der am Ende des Vergabeverfahrens abzuschließende Vertrag der Privatautonomie unterliegt. Der hiermit einhergehende Grundsatz der Vertragsfreiheit ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern somit, auch ökologische und soziale Belange in Unterschwellenverfahren oder aber im abzuschließenden Vertrag zu berücksichtigen. Seite 11 von 24

12 2.5 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Mit dem neuen KrWG, das am im Wesentlichen in Kraft getreten ist, wurde die EU Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) 6 in nationales Recht umgesetzt. Mit dieser Regelung soll eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen erreicht werden. Die für die Beschaffung relevanten Regelungen finden sich in 45 KrWG 7. Aus 45 Abs. 1 KrWG ergibt sich, dass bei der Beschaffung auch zu prüfen ist, ob Erzeugnisse eingesetzt werden können, die im Wege der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder des Recyclings hergestellt worden sind oder die sich nach Ablauf ihrer Lebensdauer auf diese Weise verwerten lassen. Diese Prüfung hat bereits bei den Vorüberlegungen zu einer Neu- oder Ersatzbeschaffung zu erfolgen. Nach 45 Abs. 3 KrWG sind dabei u.a. Regelungen zum Schutz von Mensch und Umwelt zu berücksichtigen. 2.6 Verwaltungsvorschriften Durch verschiedene Vorschriften/Regelungen sind Bundesbehörden direkt aufgefordert, Umweltaspekte bei der Beschaffung zu beachten, z.b. durch den gemeinsamen Erlass der Ministerien BMWi, BMELV, BMU und BMVBS zur Beschaffung von Holzprodukten 8 und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen 9 (AVV- EnEFF) ( Darüber hinaus beinhaltet auch das Maßnahmenprogramm der Bundesregierung Nachhaltigkeit in Verwaltungshandeln umsetzen vom 6. Dezember 2010 verschiedene Maßnahmen zur nachhaltigeren Ausrichtung des Beschaffungswesens. Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung 10 hat unter Punkt 6 seines Maßnahmenprogramms wichtige Aussagen hierzu getroffen. Insbesondere handelt es sich um folgende Maßnahmen. Die Bundesressorts sowie die Behörden und Dienststellen der Geschäftsbereiche werden im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen unter Beachtung des vergaberechtlichen Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes nur noch Produkte der jeweils höchsten Energieeffizienzklasse (z.b. Bürogeräte) beschaffen, sofern die Produkte das erforderliche Leistungsprofil aufweisen; v. 27. Dezember Stand: 16. Januar Ist gemäß BMF-Erlass vom III A 5 O 1080/11/10003 verbindlich anzuwenden! Seite 12 von 24

13 bei Ausschreibungen, wo dies bereits möglich ist, die Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel verwenden; ansonsten werden die Kriterien des Europäischen Umweltzeichens, des Energy Stars oder vergleichbaren Label genutzt oder deren Standards; den Anteil des Einsatzes von Recyclingpapier (z.b. für Kopierarbeiten, Briefumschläge und Druckerzeugnisse) wo wirtschaftlich und technisch möglich schrittweise von heute rund 70 % auf mindestens 90 % in 2015 steigern; die Energieeffizienz ihrer Fuhrparks verbessern; ausgenommen sind wo erforderlich - Sonderfahrzeuge. Bei der Beschaffung handelsüblicher Dienstwagen wird bis 2015 ein durchschnittlicher Emissionswert der Dienstwagenflotte von 130 g C0²/km angestrebt; bei geeigneten Ausschreibungen bei Bietern als Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit eine Zertifizierung nach einem Umweltmanagementsystem (EMAS und ISO oder nach gleichwertigen Standards) abfragen. Seite 13 von 24

14 3 Umsetzung in die Vergabepraxis Je nach Produkt und Branche gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, Nachhaltigkeitsaspekte in die Ausschreibung einzubeziehen. Als Hilfestellung liegen diesem Leitfaden Produktblätter zu unterschiedlichen Warengruppen bei. Hier kann der SB Vergabe die von ihm gewählten (notwendigen) Maßnahmen zum Vergabeablauf zuordnen. Die Produktblätter können in die interne Dokumentation (in AI) abgelegt werden. Nachfolgend werden die Möglichkeiten 11 erläutert, Umweltaspekte und soziale Kriterien einzubeziehen. 3.1 Bedarfsanalyse und Auswahl des Auftragsgegenstandes Im ersten Schritt geht es darum, die relevanten sozialen Belange und ökologischen Kriterien zu identifizieren. Es gilt festzustellen, ob und in welcher Ausführung (nachhaltige Herstellung) das Produkt oder die Dienstleistung auf dem Markt verfügbar ist. Es sollte geprüft werden, ob der Bedarf auch auf andere Art und Weise (z.b. Tauschbörse, Reparatur) gedeckt werden kann, welche besonderen Anforderungen an das Produkt/Dienstleistung gestellt werden (Kaufen/Mieten/Leasen, Ersatzteillieferung, Nutzungsdauer des Produktes, bei energierelevanten Produkten ist zu prüfen, ob auf Sonderausstattungen verzichtet werden kann, da diese den E- nergieverbrauch erhöhen), welche Aspekte prioritär sind (z.b. leistungsstarker Aktenvernichter mit hohem Energieverbrauch oder ein leistungsschwächerer Aktenvernichter mit energieeffizienterem Stromverbrauch), wie das Produkt entsorgt wird. Bei dieser Prüfung sind bestehende Ausstattungskonzepte zu beachten. Weitere Überlegungen: Lange Lieferwege sind verbunden mit einem hohen CO² Ausstoß (ökologisch/ökonomisch?). Große Preisunterschiede können ein Indikator für schlechte Arbeitsbedingungen sein (sozial?). Gibt es ökologische Alternativen zum Beschaffungsgegenstand. 11 Siehe Handbuch für die umweltfreundliche Beschaffung, Teil B 8 Nr. 6.1, (Standort des Buches bei RF 5: Justitiariat) Seite 14 von 24

15 Praxistipp: Der SB Vergabe kann sich an den 5 W-Fragen orientieren: Wer sind meine Wirtschaftspartner? Wo wird das Produkt hergestellt? Was für Rohstoffe werden verwendet und gibt es Alternativen? Wie wird das Produkt entsorgt? Woher kommt das Halbfertigprodukt/Produkt? Diese sind ein wichtiger Einstieg, der nach 45 KrWG vorzunehmen ist. Langlebige Produkte dienen im Sinne des KrwG der Schonung der natürlichen Ressourcen und der Abfallvermeidung. Weitere Aspekte des 45 KrWG sind Wiederverwertbarkeit, Reparaturfreundlichkeit und Recycling. Diese potenziellen Umweltauswirkungen stehen am Anfang der Überlegungen. Diese Phase ist von besonderer Bedeutung für die umweltfreundliche Beschaffung. Denn für die Berücksichtigung von Umweltkriterien bei Vergabeverfahren ist eine frühzeitige Entscheidung erforderlich. Auch hat der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit, von vornherein einen umweltfreundlichen Gegenstand zu beschaffen. Beispiel: Die Vergabestelle kann sich darauf beschränken Recyclingpapier auszuschreiben. In der Leistungsbeschreibung sind dann Angaben aufzunehmen, die dieses Produkt präzisieren. Dabei ist zu beachten, dass vor allem Anbieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten nicht diskriminiert werden dürfen. Artikel 8, 30, 49 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV - verbieten alle offenen Diskriminierungen von Waren und Dienstleistungen aus anderen Mitgliedstaaten, bei denen der öffentliche Auftraggeber ausdrücklich einheimische Waren oder Dienstleistungen bevorzugt. 3.2 Eignungskriterien Bei den Eignungskriterien werden Anforderungen an den Bieter erstellt. Von den Unternehmen dürfen zum Nachweis ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit nur Unterlagen und Angaben gefordert werde, die durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sind. Es werden grundsätzlich Eigenerklärungen verlangt. Die Prüfung der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bietet dabei auch Anknüpfungspunkte für die Berücksichtigung von Umweltkriterien. Seite 15 von 24

16 Leistungsfähigkeit Insbesondere bei der Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit sind Umweltkriterien relevant. Bei der Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit kommt es vor allem darauf an, ob der Bieter über ausreichend personelle und maschinelle Ausrüstung zur Erfüllung des Auftrages verfügt. So können in Bezug auf die Leistungsfähigkeit auch umweltbezogene Kompetenzen oder Ausrüstungen gefordert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass daran ein besonderes Interesse besteht und dieses im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand steht sowie sich aus der Leistungsbeschreibung ergibt ( 97 Abs. 4 GWB). Im Dienstleistungsbereich (nicht bei Lieferleistungen) besteht zudem die Möglichkeit, als Nachweis für die technische Leistungsfähigkeit vom Bieter die Einführung und Praktizierung eines Umweltmanagementsystems in seinem Unternehmen zu verlangen ( 7 EG Abs. 11 VOL/A). Als Nachweis kann eine Zertifizierung nach EMAS 12 oder nach anderen europäischen oder internationalen Normen vorgelegt werden. Gleichwertige Nachweise müssen auch anerkannt werden. Verbreitet sind folgende Zertifizierungen von Umweltmanagementsystemen: EMAS Zertifizierung, Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001, Zertifizierung DIN ISO Zuverlässigkeit Nach 97 Abs. 4 GWB werden Aufträge an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben. Weiter enthält 6 EG Abs. 4 VOL/A eine Regelung zu Ausschlussgründen bei Vorliegen bestimmter Straftatbestände. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob ein Bieter wegen rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen Umweltrecht vom Verfahren ausgeschlossen werden kann. Es ist durchaus möglich, dass ein öffentlicher Auftraggeber im Rahmen seines Ermessens einen Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren oder sein Angebot von der weiteren Angebotsprüfung ausschließen kann, wenn er zum Schluss gekommen ist, dass aufgrund eines Umweltdeliktes, das ein Bieter oder Bewerber begangen hat, eine schwere Verfehlung vorliegt ( 6 EG Abs. 6 c), 19 EG Abs. 4 VOL/A). Das bedeutet, dass bekannt gewordene Verstöße wegen eines Umweltdeliktes zur Unzuverlässigkeit und folglich zur Nichteignung eines Unternehmens führen können. 12 EMAS = Eco-Management and Audit Scheme - Seite 16 von 24

17 3.3 Leistungsbeschreibung Die Leistungsbeschreibung ist ein entscheidendes Instrumentarium für die Berücksichtigung von Umweltaspekten in einem Vergabeverfahren. Dies ergibt sich auch aus der Formulierung des 97 Abs. 4 S. 2 GWB, wo geregelt ist, dass u. a. Anforderungen mit umweltbezogenen Aspekten an Auftragnehmer gestellt werden können, wenn sie in sachlichem Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Auch die Regelungen in 4 VgV zur Berücksichtigung von Energieeffizienz bei der Beschaffung von energieverbrauchsrelevanten 13 Waren, technischen Geräten und Straßenfahrzeugen knüpfen an die Leistungsbeschreibung an. Es steht dem öffentlichen Auftraggeber frei, die von ihm benötigten Leistungen so zu beschreiben, dass möglichst umweltfreundliche Produkte zur Auswahl stehen. Dies kann in Form der konstruktiven Leistungsbeschreibung aufgenommen oder durch eine Mischform aus konstruktiver und funktionaler Leistungsbeschreibung umgesetzt werden. Nach 8 EG Abs. 5 VOL/A i.v.m. Abs. 2 Nr. 2 VOL/A können Umwelteigenschaften in Form von Leistungs- und Funktionsanforderungen als technische Spezifikation vorgegeben werden. Dies ist z.b. möglich durch das Einbeziehen von Produktspezifikationen. Der Auftraggeber kann z.b. verlangen, dass ein Produkt aus einem bestimmten Material (z.b. Holz statt Plastik) besteht oder bestimmte Inhaltsstoffe (z.b. Chemikalien) nicht enthält. Auch ist es möglich, eine Vorgabe für die Verwendung eines bestimmten Anteils von Recyclingmaterial in einem Produkt zu treffen. Weiter können bestimmte Produktionsverfahren gefordert werden, wenn sie dazu beitragen, das Produkt zu charakterisieren (Ökostrom bei Strom aus erneuerbaren Energien). Der Auftraggeber kann des Weiteren Bestimmungen zur Lebensdauer und Reparaturfreundlichkeit treffen sowie einen niedrigen Energieverbrauch und niedrige Emissionswerte verlangen. Bei energieverbrauchsrelevanten Waren, technischen Geräten oder Ausrüstungen bzw. wenn diese Gegenstand einer Lieferleistung oder wesentliche Voraussetzung zur Ausführung einer Dienstleistung sind, müssen in der Leistungsbeschreibung folgende Anforderungen gestellt werden: das höchste Leistungsniveau an Energieeffizienz ( 4 Abs. 5 Nr. 1 VgV), soweit vorhanden, die höchste Energieeffizienzklasse im Sinne der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - EnVKV- ( 4 Abs. 5 Nr. 2 VgV), konkrete Angaben zum Energieverbrauch ( 4 Abs. 6 Nr. 1 VgV), in geeigneten Fällen eine Analyse minimierter Lebenszykluskosten oder die Ergebnisse einer vergleichbaren Methode zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit ( 4 Abs. 6 Nr. 2 VgV / vgl. auch Produktblatt für Bürogeräte). 13 Energieverbrauchsrelevant sind Waren oder technische Geräte nach Artikel 2 Buchstabe a) der RL 2010/30/EU, wenn diese selbst Energie verbrauchen oder zur Einsparung von Energie beitragen. Seite 17 von 24

18 Die Energieeffizienzklasse ist eine Bewertungsskala für das europäische Energie-Label zur Förderung energiesparender (Haushalts-) Elektrogeräte. Eine Auflistung der Gerätetypen, für die in Deutschland Energieeffizienzklassen festgelegt wurden, enthält die Anlage I der EnVKV. Bei diesen Produkten hat der Auftraggeber laut Begründung der Bundesregierung zum Verordnungsentwurf noch genügend Spielraum für wertbare Unterschiede (Bundesrat Drucksache 345/11, S. 9). Ist für ein Produkt noch keine Energieeffizienzklasse vorhanden, sind anhand technischer Spezifikationen zur Erlangung einer Produktkennzeichnung Energieeffizienzkriterien festzulegen, z.b. Energy Star oder andere vergleichbare Label für energiesparende Bürogeräte. Die auf vorgenannte Art ermittelten Energieeffizienzkriterien sind als Mindestkriterien in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen. Nach Festlegung der Kriterien müssen Anforderungen definiert werden, um eine vergleichende Bewertung der Angebote hinsichtlich ihrer Leistungsmerkmale zu ermöglichen. Energieeffizienzklassen gibt es auch für Reifen und Straßenfahrzeuge. Unzulässig ist es dagegen auch weiterhin, in der Leistungsbeschreibung Produkte einer bestimmten Marke oder eines bestimmten geographischen Ursprungs zu fordern. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz erfordern auch bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Beschaffung, dass die technischen Spezifikationen allen Bietern gleichermaßen zugänglich sind und die Öffnung der Beschaffungsmärkte für den Wettbewerb nicht ungerechtfertigt behindert werden. Sie sind daher so genau zu fassen, dass sie den Bietern ein klares Bild vom Auftragsgegenstand vermitteln. Es wird empfohlen, die umweltfreundliche Beschaffung durch Schwerpunktsetzung schrittweise anzugehen. 3.4 Umweltzeichen Gem. 8 EG Abs. 5 VOL/A ist es zulässig, die in Umweltzeichen definierten Kriterien als Leistungs- und Funktionsanforderungen zu verwenden. Ein bloßer Verweis auf die Vergabegrundlagen zu den Umweltzeichen ist nicht zulässig (siehe 8 EG Abs. 2 Nr. 1 VOL/A). Es ist nicht zulässig den Bieter herausfinden zu lassen, welches die Spezifikationen im Einzelnen sind. Die Anforderungen, die das Umweltzeichen aufstellt und die die Vergabestelle übernehmen möchte, müssen vielmehr in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich benannt werden. In der Ausschreibung muss darauf geachtet werden, dass neben dem Nachweis durch das Umweltzeichen ausdrücklich der Nachweis durch andere geeignete Beweismittel zugelassen wird. Andere Nachweise können beispielsweise technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen sein. Hilfestellung bei der Suche nach umweltfreundlichen (Produkt-) Alternativen, die den Beschaffungszweck ebenso gut erreichen, bieten Umweltzeichen und andere Labels (bspw. an (siehe Anlage 9). Seite 18 von 24

19 Die Hinzuziehung von Umweltzeichen bedeutet für die Beschaffung eine erhebliche Vereinfachung. Umweltzeichen sind Kennzeichen/Label, mit denen eine oder mehrere bestimmte Umwelteigenschaften eines Produktes oder Dienstleistung belegt werden sollen und auf Antrag vergeben werden. So können Spezifikationen verwendet werden, die in europäischen, multinationalen oder anderen Umweltzeichen definiert sind ( 8 EG Abs. 5 VOL/A, EuGH-Urteil vom C 368/10). Die Anforderungen an die Umweltzeichen werden gem. 8 EG Abs. 5 VOL/A kumulativ wie folgt bestimmt: das Umweltzeichen muss zur Definition der Merkmale des Auftragsgegenstandes geeignet sein, die Anforderungen an das Umweltzeichen müssen auf der Grundlage von wissenschaftlich abgesicherten Informationen ausgewertet werden, das Erlassverfahren für das Umweltzeichen muss interessierten Kreisen wie staatlichen Stellen, Verbrauchern, Herstellern, Händlern und Umweltorganisationen eine Teilnahmemöglichkeit eröffnen und das Umweltzeichen muss für alle Betroffenen zugängig und verfügbar sein. Dies trifft auf Umweltzeichen zu, die durch die DIN EN ISO Umweltkennzeichnung Typ I zertifiziert sind: wie der Blaue Engel, der Nordische Schwan und die Euroblume. 14 Liegen diese Voraussetzungen vor, so können im Verfahren Waren oder Dienstleistungen, die damit ausgestattet sind, als die technischen Anforderungen erfüllend unterstellt werden. Umweltkriterien können Teil der geforderten Eigenschaften des Auftragsgegenstandes sein, solange sie notwendig sind, um den vorgegebenen Zweck zu erreichen und sich auf den Auftragsgegenstand beziehen. Eine beispielhafte Auflistung gängiger Zertifikate, Gütesiegel und Prüfsiegel, die neben Umweltkriterien auch soziale Kriterien berücksichtigen ist Anlage zu diesem Leitfaden. 14 Siehe Ratgeber Umweltfreundliche Beschaffung des UBA, S. 8 (Standort des Ratgebers: Bibliothek des Referates RF 5, Standort Offenbach) Seite 19 von 24

20 3.5 Zuschlagskriterien Als Zuschlagskriterien kommen verschiedene Kriterien in Betracht wie z.b. Preis, Qualität, Betriebskosten, Kundendienst, Lebenszykluskosten, Umwelteigenschaften ( 19 EG Abs. 9 VOL/A). Bedingung für die Einbeziehung der Zuschlagskriterien ist jedoch, dass auch diese Kriterien durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sein müssen, in den Vergabeunterlagen aufgeführt sind und den Grundsätzen der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz entsprechen. Zuschlagskriterien und somit auch die Umweltkriterien sind dann durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt, wenn es sich bei diesen Kriterien um Eigenschaften handelt, die dem Produkt oder der Dienstleistung unmittelbar anhaften. Unter den vorgenannten Bedingungen können auch Umweltkriterien gewählt werden, die die Produktionsphase des Auftragsgegenstandes betreffen. Beispiel: Der Auftraggeber kann fordern, dass das Holz, aus dem Büromöbel gefertigt werden sollen, aus nachweislich legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen soll. Unzulässig wäre es jedoch z.b. als Kriterium die Verwendung von Recyclingpapier in den Büros des Büromöbelherstellers zu bewerten, weil sich dieses Kriterium ausschließlich auf das allgemeine Umweltverhalten des Bieters bezieht und kein Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand besteht. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob Zuschlagskriterien aus Umweltschutzgründen zulässig sind, die zu einer Einengung auf wenige oder sogar auf einen einzelnen Bieter führen. Der EuGH hat hierin im Concordia Bus -Urteil hier waren nur wenige Bieter in der Lage, die vom Auftraggeber aufgestellten Kriterien zu erfüllen noch keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gesehen. 3.6 Lebenszykluskosten / Betriebskosten Werden in geeigneten Fällen nach 4 Abs. 6 Nr. 2 b) VgV minimierte Lebenszykluskosten oder die Ergebnisse einer vergleichbaren Methode zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit gefordert (vgl. Nr. 3.3), können diese miteinander verglichen werden. Im betriebswirtschaftlichen Sinne umfassen die Lebenszykluskosten neben den Energiekosten unter anderem auch Anschaffungs-, Schulungs-, Entsorgungs- und Abschreibungskosten. Die so verstandenen Lebenszykluskosten darf der Auftraggeber ohnehin bei der Wertung berücksichtigen. Dies stellt 19 EG Abs. 9 VOL/A klar, der ausdrücklich von Lebenszykluskosten spricht. Insofern kann mit dem Seite 20 von 24

21 Begriff der Lebenszykluskosten im Sinne des 4 Abs. 6 Nr. 2 a) VgV nicht die betriebwirtschaftliche Kategorie der Lebenszykluskosten gemeint sein. Mit dem Begriff der Lebenszykluskosten ist im Vergaberecht ein viel engerer minimierter Teilausschnitt aus dem weiten Spektrum der Lebenszykluskosten im Sinne der Betriebswirtschaft gemeint: Der im Verlauf des Lebenszyklus eines Gerätes typischerweise anfallende Nutzungsmix von Betriebsarten und der daraus resultierende Energieverbrauch wird in Stromkosten umgerechnet. Das Angebot mit den niedrigsten minimierten Lebenszykluskosten /Stromkosten ist zugleich das energieeffizienteste und damit, auf den Energieverbrauch bezogen, das wirtschaftlichste. Eine Analyse minimierter Lebenszykluskosten ist demnach immer dann notwendig, wenn das zu beschaffende Gerät in verschiedenen Betriebsarten mit variierendem Energieverbrauch betrieben wird. Derartig variierenden Energieverbrauch weisen beispielsweise Lüftung, Heizung, Klimaanlage ( an, aus, stark, schwach, warm, kalt ) oder Arbeitsplatz-PC, Zentraler-Daten-Server und Drucker auf ( an, aus, standby, Leerlauf, Volllast ). Um die Angaben im Rahmen der Analyse minimierter Lebenszykluskosten / Stromkostenberechnung gegebenenfalls auch überprüfen zu können, müssen Angaben zum Energieverbrauch für alle Betriebsarten, auch für die Betriebsbereitschaft, angefordert werden. Geeignete Fälle für die Forderung einer Analyse der minimierten Lebenszykluskosten können in der Beschaffung langlebiger Produkte mit zunächst höheren Anschaffungskosten liegen, deren Erwerb sich jedoch anhand einer solchen Analyse im Hinblick auf geringere Lebenszeit-Energiekosten als wirtschaftlich sinnvoll erweisen kann. Die Forderung einer Analyse minimierter Lebenszykluskosten ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Ergebnis für die Angebotswertung erheblich ist. In diesem Fall wird ein eigenes Zuschlagskriterium Lebenszykluskosten empfohlen. Fazit: Bei der Berechnung minimierter Lebenszykluskosten wird der Energieverbrauch eines energieverbrauchsrelevanten Produktes in umgerechnet. Es handelt sich somit um einen Teilausschnitt der Betriebskostenberechnung, die ohnehin bei Produkten mit einer langen Nutzungsdauer aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durchzuführen ist. 4 Abs. 9 VgV eröffnet den öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit, den Energieverbrauch und die Umweltauswirkungen von Straßenfahrzeugen ebenfalls finanziell zu bewerten. Die Berechnungsweise der finanziellen Bewertung über die Gesamtlebensdauer des Fahrzeugs ist in Anlage 3 der VgV zu finden. Ein Berechnungsbeispiel ist dem Produktblatt für Personenfahrzeuge und leichte Nutzfahrzeuge als Anlage beigefügt. Seite 21 von 24

22 3.7 Auftragsausführung / Vertragliche Regelungen Auch in der Phase der Auftragsausführung können nachhaltige Umweltaspekte in Form von Vertragklauseln umgesetzt werden. Z.B. können Anforderungen an die Lieferung von Ware und ihre Verpackung und an die Rücknahme der Verpackung oder nicht mehr brauchbaren Produkten gestellt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Anforderungen konkret auf die Auftragsausführung beziehen. Jedoch ist zu beachten, dass Regelungen in der Auftragsausführung unzulässig sind, wenn sie Bieter diskriminieren. Über Vertragsbedingungen, die für den Vertragspartner verpflichtend sind, können zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags gestellt werden. Es bietet sich auch an, sich für die in einer Leistungsbeschreibung geforderten Angaben z.b. zur Energieeffizienz über eine Garantiezusage im Vertrag Rechte zu sichern. Denn im Regelfall wird sich erst nach Inbetriebnahme herausstellen, dass z.b. die Energieeffizienzangaben die in der Leistungsbeschreibung gemacht worden sind, von dem Gerät nicht erfüllt werden. 3.8 Soziale Kriterien oberhalb der Schwellenwerte Zu den sozialen Belangen einer supranationalen Ausschreibung gibt es keine Handhabung, die Subunternehmer der deutschen Lieferanten zu kontrollieren. Deshalb ist die Forderung von einigen sozialen Kriterien wie z.b. Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen kritisch zu sehen. Auch bei der Einbeziehung sozialer Kriterien in Vergabeverfahren sind die vergaberechtlichen Grundsätze von Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit der Anforderungen zu beachten. Weiter müssen die Anforderungen in Form der sozialen Kriterien im sachlichen Zusammenhang mit der Auftragsausführung stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Die Möglichkeit zur Berücksichtigung von sozialen Aspekten bei der Eignung ist im Allgemeinen auf ein Minimum beschränkt. Der einzige soziale Aspekt, der im Rahmen der Eignungsprüfung ausdrücklich erwähnt wird, ist die Zahlung der Sozialbeiträge ( 6 EG Abs. 6 d) VOL/A). Sie steht im Zusammenhang mit den für die Zuverlässigkeit des Bewerbers bzw. Bieters relevanten gesetzlichen Pflichten zur Rechtstreue und Zahlung von Abgaben. Zu der in 97 Abs. 4 GWB geforderten Gesetzestreue eines Unternehmers zählt auch, dass der Unternehmer die Einhaltung von Mindestlohnregelungen (Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen) sicherstellt. Seite 22 von 24

23 In der Leistungsbeschreibung können geeignete soziale Aspekte dann berücksichtigt werden, wenn sie den Leistungsgegenstand nach Art, Eigenschaft und Güte beeinflussen. Am zweckmäßigsten erscheint jedoch die Möglichkeit, soziale Aspekte im Rahmen der Vertragsausführung einzubeziehen. Über Vertragsbedingungen, die für den Vertragspartner verpflichtend sind, können zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags gestellt werden. So ist es durch eine Vertragsklausel möglich, z.b. auf die Durchsetzung der Grundprinzipien und Kernarbeitsnormen der IAO15 hinzuwirken. Beispiele für eine vertragliche Regelung finden sich auch im Leitfaden Die Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht 16 des Deutschen Städtetags. 3.9 Nachhaltigkeitskriterien unterhalb der Schwellenwerte Begriffe und Instrumente wie Umweltzeichen und Umweltmanagementsysteme sind in den Regelungen zu den Unterschwellenverfahren nicht enthalten. Weder im Haushaltsrecht noch im ersten Abschnitt der VOL/A sind Regelungen zur Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien enthalten. Einzig in 16 Abs. 8 VOL/A sind Umwelteigenschaften und Lebenszykluskosten aufgeführt, die bei der Entscheidung über den Zuschlag als Kriterien berücksichtigt werden können. Das bedeutet jedoch nicht, dass solche Kriterien im Unterschwellenbereich nicht vorgesehen werden können. Die Anwendung der in den letzten Jahren getroffenen Regelungen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in Vergabeverfahren kann nicht von der Höhe eines geschätzten Auftragswertes abhängig gemacht werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Vorgabe von Umwelteigenschaften und die Nutzung von Umweltzeichen im Rahmen einer Leistungsbeschreibung gem. 7 Abs. 2 Satz 2 VOL/A ebenso zulässig ist wie im Oberschwellenbereich, soweit die Grundfreiheiten des EU-Vertrages (Grundsätze der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz) eingehalten werden 17. Es ist also auch im Unterschwellenbereich möglich Umwelteigenschaften zu fordern, ohne dass dies so ausdrücklich in Abschnitt 1 der VOL/A geregelt ist. Dies lässt sich insbesondere daraus ableiten, dass eine funktionale Leistungsbeschreibung die Freiheit einräumt, technische Neuerungen anzubieten (siehe auch Anhang IV zur VOL/A Kapitel III Erläuterungen zu 7 Abs. 2, Abs. 3 VOL/A. 15 Die Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und damit beauftragt, soziale Gerechtigkeit sowie Menschen- und Arbeitsrechte zu befördern. [ siehe Handbuch für die umweltfreundliche Beschaffung, Teil B 8 Nr. 6.1 Seite 23 von 24

24 Hinzu kommt, dass das KrWG, die AVV-EnFF, der gemeinsame Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten sowie das Maßnahmenprogramm der Bundesregierung Nachhaltigkeit in Verwaltungshandeln umsetzen auch bei Unterschwellenverfahren anzuwenden sind. Auch soziale Kriterien können in Unterschwellenverfahren beispielweise im Prozess der Auftragsausführung berücksichtigt werden. Der in einem Vergabeverfahren abzuschließende Vertrag unterfällt der Privatautonomie. Der hiermit einhergehende Grundsatz der Vertragsfreiheit ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern somit, auch soziale Belange im Verfahren oder aber im abzuschließenden Vertrag zu berücksichtigen Ansprechpartner Freiburg: Offenbach: Günter Leukel Elisabeth Heiny Nicole Bielewicz Benedikt Amann Angelika Kipper Joachim Unger Richard Krüger 18 Siehe vom Nachhaltige Beschaffung soziale und ökologische Kriterien im Vergabeverfahren. Seite 24 von 24

Nachhaltiges Wirtschaften der öffentlichen Hand: Ökologische, soziale und ökonomische Auftragsvergabe in Bremen

Nachhaltiges Wirtschaften der öffentlichen Hand: Ökologische, soziale und ökonomische Auftragsvergabe in Bremen Nachhaltiges Wirtschaften der öffentlichen Hand: Ökologische, soziale und ökonomische Auftragsvergabe in Bremen Dr. Kirsten Wiese, Referentin bei der Senatorin für Finanzen, Bremen und Projektleiterin

Mehr

Entwurf Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen vom..

Entwurf Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen vom.. - 3 - Entwurf Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen vom.. Nach Artikel 86 des Grundgesetzes werden folgende Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Mehr

Nachhaltige Beschaffung

Nachhaltige Beschaffung Frank Rumpp Tel. 02843 171 408 Frank.Rumpp@Rheinberg.de Umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung Abs. 1 neuer Leitsatz ÖAG sind verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen - Kriterien des Umweltschutzes

Mehr

Vergaberecht und Nachhaltigkeit

Vergaberecht und Nachhaltigkeit Vergaberecht und Nachhaltigkeit Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in das öffentliche Beschaffungswesen Iris Kneißl, FH Schmalkalden & Tina Heinemann, WUQM Consulting 23.06.2014 Vergaberecht und Nachhaltigkeit

Mehr

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge IHK Düsseldorf, 20.04.2012 Rechtsanwalt Dr. Hendrik Röwekamp Kapellmann und Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf Kapellmann und Partner

Mehr

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS Stadt Weil der Stadt Marktplatz 4 71263 Weil der Stadt An Firma XXX Ort, Datum Weil der Stadt, Zuständiger Bearbeiter (Vergabestelle) Bürgermeister Thilo Schreiber Tel / Fax Tel.: +49 7033/521-131 Fax:

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Kriterien der EU für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung von Strom

Kriterien der EU für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung von Strom Kriterien der EU für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung von Strom Die umweltorientierte öffentliche Beschaffung (Green Public Procurement, GPP) ist ein freiwilliges Instrument. Im vorliegenden

Mehr

ES GIBT EINFACHERE WEGE, UM ZUM SCHUTZ DER UMWELT BEIZUTRAGEN. Ihre Wahl hat Gewicht

ES GIBT EINFACHERE WEGE, UM ZUM SCHUTZ DER UMWELT BEIZUTRAGEN. Ihre Wahl hat Gewicht ES GIBT EINFACHERE WEGE, UM ZUM SCHUTZ DER UMWELT BEIZUTRAGEN Ihre Wahl hat Gewicht Es gibt viele verschiedene Umweltzeichen. Mit dieser Broschüre möchten wir Sie über die verschiedenen Umweltzeichen informieren.

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Neue Möglichkeiten sozial-nachhaltiger Beschaffung mit der nationalen Umsetzung der EU- Vergaberechtsnovelle

Neue Möglichkeiten sozial-nachhaltiger Beschaffung mit der nationalen Umsetzung der EU- Vergaberechtsnovelle Neue Möglichkeiten sozial-nachhaltiger Beschaffung mit der nationalen Umsetzung der EU- Vergaberechtsnovelle 19.04.2016, Schwerin 2. Norddeutscher Bieterdialog Nachhaltige Textilien für die öffentliche

Mehr

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle (VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle Datum Vergabenummer Information/ Absage nach 101a GWB Maßnahme Leistung Angebot vom Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informieren

Mehr

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind (von Deutschland vorgelegter Antrag) Bezug: REC : 4/98 --------------------

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl

Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl 1 Gliederung Rechtliche Grundlagen Persönlicher Geltungsbereich Sachlicher Geltungsbereich Verfahrensarten Ablauf des Vergabeverfahrens

Mehr

Ökologische Beschaffung Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes am Beispiel Bremens

Ökologische Beschaffung Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes am Beispiel Bremens Ökologische Beschaffung Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes am Beispiel Bremens Dr. Diana Wehlau Referatsleiterin Umweltinnovation, Kommunikation beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr der

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Konsolidierte Fassung der AVV-EnEff ab 25. Januar 2013

Konsolidierte Fassung der AVV-EnEff ab 25. Januar 2013 Konsolidierte Fassung der AVV-EnEff ab 25. Januar 2013 (Änderungen rot markiert) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (AVV-EnEff) vom 17. Januar

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht

Mehr

Der nachhaltigere Anbieter sollte den Auftrag kriegen Interview mit Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundes

Der nachhaltigere Anbieter sollte den Auftrag kriegen Interview mit Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundes Der nachhaltigere Anbieter sollte den Auftrag kriegen Interview mit Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundes Der öffentliche Einkaufskorb soll nach dem Willen der Bundesregierung

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung

Mehr

Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen

Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen DSK-Fachtagung Brandenburg am 09.11.2015 im Mercure Hotel Potsdam City Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht AnwaltMediator (DAA) Turgut Pencereci

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen

Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Der Bewerber versichert, dass gem. 6 EG Abs. 4 VOL/A keine Gründe

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen ab dem 01.04.2012 6. September 2012

Häufig gestellte Fragen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen ab dem 01.04.2012 6. September 2012 1. Allgemeine Fragen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen 1.1. Allgemeine Fragen Weshalb gibt es zukünftig für alle Träger der Arbeitsförderung die Pflicht zur Zulassung? Aus der Gesetzesbegründung

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24 Ausgabe April 2009 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49 (0) 22 41-2 55 16-0 Telefax: +49

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren Rotenburg a.d.f, den 15. März 2015 Basis des Verwaltungshandelns Straßenverkehrsgesetz (StVG) In Verbindung mit Fahrerlaubnis-Verordnung

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1/11 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:46235-2014:text:de:html Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Energieaudit. Energieaudit.

Energieaudit. Energieaudit. Energieaudit Energieaudit. Wir begleiten Sie ganzheitlich. Von der Prüfung, ob ein Energieaudit für Sie verpflichtend wird, bis zur erfolgreichen Realisierung. Neue gesetzliche Vorgaben ab 2015 Klimaaktiv!

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert.

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert. Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen im gesundheitlichen Verbraucherschutz 1 Vorwort Die in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Mean Time Between Failures (MTBF)

Mean Time Between Failures (MTBF) Mean Time Between Failures (MTBF) Hintergrundinformation zur MTBF Was steht hier? Die Mean Time Between Failure (MTBF) ist ein statistischer Mittelwert für den störungsfreien Betrieb eines elektronischen

Mehr

Was beinhaltet ein Qualitätsmanagementsystem (QM- System)?

Was beinhaltet ein Qualitätsmanagementsystem (QM- System)? Was ist DIN EN ISO 9000? Die DIN EN ISO 9000, 9001, 9004 (kurz ISO 9000) ist eine weltweit gültige Norm. Diese Norm gibt Mindeststandards vor, nach denen die Abläufe in einem Unternehmen zu gestalten sind,

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE

INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE Workshop 2 Öffentliche Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden Themenrelevanz

Mehr

Wettbewerbsfreie Vergabe von Schülerverkehren

Wettbewerbsfreie Vergabe von Schülerverkehren > 1 Wettbewerbsfreie Vergabe von Schülerverkehren Werkstattgespräch Schülerverkehre am Rechtsanwältin Daniela Klinger, BBG und Partner BBG und Partner Contrescarpe 75 A 28195 Bremen T +49 (0) 421.335410

Mehr

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt. Checkliste für die Beurteilung psychologischer Gutachten durch Fachfremde Gliederung eines Gutachtens 1. Nennung des Auftraggebers und Fragestellung des Auftraggebers. 2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

Mehr

Freiberufliche Bodenkunde

Freiberufliche Bodenkunde Freiberufliche Bodenkunde 07.04.2011, Göttingen Dr. Mark von Wietersheim Geschäftsführer forum vergabe e.v. 1 Vergaberecht als Werkzeug zur ordnungsgemäßen Auftragsvergabe Vergabeverfahren folgen in vielen

Mehr

Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren

Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren Mit der Online-Umfrage sollen Informationen zur Nutzung der Möglichkeiten des 97 GWB durch Vergabestellen erhoben werden. Ziel ist es

Mehr

Aufhebung von Verwaltungsakten. 1. Überblick. Auf welche Weise kann ein Verwaltungsakt (VA) aufgehoben werden? auf drei Arten:

Aufhebung von Verwaltungsakten. 1. Überblick. Auf welche Weise kann ein Verwaltungsakt (VA) aufgehoben werden? auf drei Arten: Aufhebung von Verwaltungsakten 1. Überblick Auf welche Weise kann ein Verwaltungsakt (VA) aufgehoben werden? auf drei Arten: 1. durch verwaltungsgerichtliches Urteil, 113 Abs. 1 S. 1 VwGO 2. durch Abhilfe-

Mehr

Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung

Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung Seite 1 von 5 Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung Medizinprodukte können in der Regel nicht ohne klinische Daten und deren Bewertung auf den Markt gelangen. Zudem besteht für Medizinprodukte

Mehr

17. Dresdner Abwassertagung Preiskampf und Vergaberecht. Referent: Dr. Ludger Meuten Fachanwalt für Verwaltungsrecht

17. Dresdner Abwassertagung Preiskampf und Vergaberecht. Referent: Dr. Ludger Meuten Fachanwalt für Verwaltungsrecht 17. Dresdner Abwassertagung Preiskampf und Vergaberecht Referent: Dr. Ludger Meuten Fachanwalt für Verwaltungsrecht 18. März 2015 IHR ANSPRECHPARTNER DR. LUDGER MEUTEN Fachanwalt für Verwaltungsrecht FACHLICHE

Mehr

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

DIN Deutsches Institut für Normung e. V. DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Charakterisierung der Größe und Geschwindigkeit des Volumendurchflusses und der Konzentration von Tropfen in Sprays (INS 1455) Ausschreibende Stelle: DIN Deutsches

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist

Mehr

D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung

D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung DTAD.de - Deutscher Auftragsdienst ID: 5406032, D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung Seite: 1 D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung Art des Dokumentes: Ausschreibung Frist:

Mehr

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 489/2012 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Artikels

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Praktische Ratschläge für die nachhaltige öffentliche Auftragsvergabe im IT-Bereich mithilfe von TCO Certified

Praktische Ratschläge für die nachhaltige öffentliche Auftragsvergabe im IT-Bereich mithilfe von TCO Certified Praktische Ratschläge für die nachhaltige öffentliche Auftragsvergabe im IT-Bereich mithilfe von TCO Certified Anleitung für umweltbezogene und soziale Forderungen an IT-Produkte und deren Produktion vor,

Mehr

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Verabschiedet von der Generalversammlung der Confédération Fiscale Européenne am 13. September 1991 in Zürich und geändert durch Beschluss des

Mehr

Richtlinie. Förderprogramm Blauer Engel - Zertifizierung für Rechenzentren mittelständischer Unternehmen

Richtlinie. Förderprogramm Blauer Engel - Zertifizierung für Rechenzentren mittelständischer Unternehmen Richtlinie Förderprogramm Blauer Engel - Zertifizierung für Rechenzentren mittelständischer Unternehmen _ 1. Ziel des Förderprogramms Der Klimaschutz, die Verminderung des Energieverbrauchs und die Schonung

Mehr

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude STATISTISCHES LANDESAMT MAINZER STRASSE 14-16 56130 BAD EMS Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude Ausschreibungsbestimmungen

Mehr

Antwort auf Bieteranfrage 2: Diese Annahme ist richtig.

Antwort auf Bieteranfrage 2: Diese Annahme ist richtig. Bieterfragen und Antworten zum Verhandlungsverfahren vom 28.08.2014 Auftragsbekanntmachung: Medizinsoftwarepaket Lieferung, Einrichtung und Integration eines Krankenhausinformationssystems für die Kliniken

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung

Mehr

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei

Mehr

Vereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Vereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Vereinigtes Königreich Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Nein.

Mehr

STAATLICHE REGELSCHULE Carl August Musäus - ST Schöndorf Weimar

STAATLICHE REGELSCHULE Carl August Musäus - ST Schöndorf Weimar STAATLICHE REGELSCHULE Carl August Musäus - ST Schöndorf Weimar Berichtsheft Name:. Schuljahr:.. Inhaltsverzeichnis 1. Thema der Arbeit (Präzisierung) 2. Allgemeine Hinweise 2.1. Ziel 2.2. Zeitlicher Ablauf

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische

Mehr

Checkliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip

Checkliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Das Pareto-Prinzip ist eine Methode des Zeitmanagements. Diese Checkliste stellt Ihnen das Pareto-Prinzip

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

Vergabekammer Sachsen

Vergabekammer Sachsen Kommentar zum Seite 1 Urteil der Vergabekammer Sachsen Beschluss vom 18.06.2009 1 Problem/Sachverhalt [.. 1..] Die Vergabestelle (VSt) schreibt Baumaßnahmen für den Hochwasserschutz im Offenen Verfahren

Mehr

Lieferauftrag - 182851-2013

Lieferauftrag - 182851-2013 Page 1 of 6 Lieferauftrag - 182851-2013 05/06/2013 S107 Mitgliedstaaten - Lieferauftrag - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren I.II.III.IV.VI. D-Göttingen: Parkuhren Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party)

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party) Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1.1 bis 1.10 unter Verwendung der EN 9100 und ISO 19011 innerhalb von 20 Minuten zu

Mehr

2 Grundsätze der Datenbeschaffung im Bewerbungsverfahren

2 Grundsätze der Datenbeschaffung im Bewerbungsverfahren M erkblatt O nline-recherchen über Stellenbewerber 1 Ziel und Adressaten des Merkblatts Dieses Merkblatt informiert darüber, in welchen Fällen ein öffentliches Organ als Arbeitgeberin im Bewerbungsverfahren

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2 juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: LKW-MautV Ausfertigungsdatum: 24.06.2003 Gültig ab: 01.07.2003 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2

Mehr

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Vortrag zur Regelung des 127 SGB V Untertitel

Vortrag zur Regelung des 127 SGB V Untertitel Kundentage Vortrag zur Regelung des 127 SGB V Untertitel Rechtsanwalt Thomas J. Diekmann Überblick Akzeptanz der Internetplattformen Raum für die Suche nach einem günstigeren Angebot trotz Festbetrag?

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5087 Urteil Nr. 156/2011 vom 13. Oktober 2011 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in Bezug auf die Artikel 67, 81 und 82 des Gesetzes vom 3. Juli

Mehr