für das individuelle Bachelorstudium mit der Bezeichnung: Wasserwirtschaft und Pedologie als Grundlage nachhaltigen Ressourcenschutzes
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- Karlheinz Weiß
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1 Universität für Bodenkultur Wien University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna Curriculum für das individuelle Bachelorstudium mit der Bezeichnung: Wasserwirtschaft und Pedologie als Grundlage nachhaltigen Ressourcenschutzes 1
2 INHALT 1 Qualifikationsprofil Aufbau des Studiums Lehrveranstaltungen Freie Wahllehrveranstaltungen Pflichtpraxis Bachelorarbeit Abschluss Akademischer Grad Prüfungsordnung
3 1 QUALIFIKATIONSPROFIL Das individuelle Bachelorstudium Wasserwirtschaft und Pedologie als Grundlage nachhaltigen Ressourcenschutzes ist ein Studium, das der wissenschaftlichen Berufsvorbildung und der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten dient ( 51 Abs. 2 Z 4 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Den AbsolventInnen dieses Bachelorstudiums werden die Wissensgebiete und Arbeitsmethoden der angewandten Naturwissenschaften und deren nachhaltige Umsetzung näher gebracht. Zeil ist es, den Studierenden ein breit gefächertes und zusammenhängendes Wissen zu vermitteln und sie bezüglich Ressourcenknappheit und verantwortungsbewusstem Umgang mit Boden, Wasser und Pflanzen zu sensibilisieren. 1a) Kenntnisse, Fertigkeiten, persönliche und fachliche Kompetenzen Nach Vollendung der sechs Semester des Studiums Wasserwirtschaft und Pedologie als Grundlage nachhaltigen Ressourcenschutzes verfügen die AbsolventInnen über die Fähigkeit, Fragestellungen in den vier Kernbereichen Bodenwissenschaften, Geologie, Wasserwirtschaft und Botanik auf einer sozial und ökologisch verträglichen Basis zu behandeln. Neben den theoretischen Grundlagen der naturwissenschaftlichen und technischen Kernbereiche verfügen die Studierenden dank Exkursionen und dank eines Pflichtpraktikums auch über praktische Fertigkeiten und können somit Problemstellungen mit einer ganzheitlichen Herangehensweise behandeln und lösen. Im Bereich der Wasserwirtschaft, der Hydraulik und der Hydromechanik kann der/die AbsolventIn mit Hilfe von breit gefächertem Wissen in Strömungslehre, Hydrologie und Flussgebietsmanagement und dem technischen Verständnis der Messmethoden der Hydrometrie und der Geodäsie sowohl siedlungswasserwirtschaftliche als auch wasserwirtschaftliche Problemstellungen in der Landeskultur behandeln und auf der Basis des Verständnisses von nachhaltigem Ressourcenverbrauch Maßnahmen planen, durchführen und koordinieren. Er/sie verfügt sowohl über theoretisches Wissen als auch über praktische Erfahrung im Bereich der Limnologie und kennt die chemischen und biologischen Vorgänge in den verschiedenen Wasserarten bzw. -vorkommen. Im Bereich der Pedologie beherrscht der/die AbsolventIn den Umgang mit technischen Messgeräten zur Ermittlung der bodenphysikalischen Beschaffenheit eines Bodens, in situ oder im Labor, sowie die Interpretation und Darstellung der Ergebnisse. Er/sie ist in der Lage, einen Boden im Gelände anzusprechen, verfügt über breite Kenntnisse der Pedogenese, der Bodenbearbeitung, der Bodenschätzung und des Bodenschutzes bzw. der Bodensanierung. Im Bereich der Geologie verfügt der/die Studierende über ein breites Wissen in den Disziplinen Geologie, Geomorphologie, Gesteinskunde und Mineralogie und ist in der Lage, die chemische und physikalische Zusammensetzung der Lithosphäre sowie deren Entstehungsund Veränderungsprozesse zusammenhängend zu verstehen und als Grundlage für die Anfertigung und die Interpretation geologischer Karten sowie geologischer Profile zu nützen. 3
4 Im Bereich der Botanik kennt der/die AbsolventIn breite Teile der Systematik unserer Flora, kann die wichtigsten Pflanzen und Gehölze bestimmen und kennt deren physiologische Eigenschaften. Außerdem verfügt er/sie über einschlägige Kenntnisse der Ökologie und der Standortkunde und kann somit interdisziplinäre Fragestellungen der Bereiche Geologie, Bodenkunde und Botanik auf Basis von fundiertem Wissen behandeln. Der/die Studierende ist in der Lage, technische Maßnahmen zur Hang-, Graben- und Ufersicherung mit Hilfe von ingenieurbiologischen Bauwerken zu planen und durchzuführen. Nach Beendigung des Bachelorstudiums Wasserwirtschaft und Pedologie als Grundlage nachhaltigen Ressourcenschutzes hat der/die AbsolventIn ebenfalls grundlegende Kenntnisse der Volkswirtschaftslehre, des Rechts, der Soziologie und der Ethik. Es werden ihm/ihr während des Studiums nachhaltige und ethische Werte im Bereich des Naturschutzes, der Umweltethik und der nachhaltigen Wirtschaft vermittelt, die als Basis für einen sozioökonomischen und ökologischen Umgang mit Ressourcen dienen sollen. 1b) Berufs- und Tätigkeitsfelder Für die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Wasserwirtschaft und Pedologie als Grundlage nachhaltigen Ressourcenschutzes bestehen insbesondere in folgenden Bereichen Beschäftigungsperspektiven, wobei jeweils die entsprechenden Anstellungserfordernisse zu beachten sind: Öffentlicher Sektor, z.b. Ministerien, Ämter der Landesregierungen und InfrastrukturträgerInnen Dienstleistungsbereich, z.b. in Ingenieur- und Planungsbüros, NGOs, bei Interessenvertretungen, in Beratung, Planung und Projektausführung Selbstständige, z.b. als Sachverständige und Projektausführende Forschung und Entwicklung, z.b. an Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie in Entwicklungsabteilungen von Unternehmen 4
5 2 AUFBAU DES STUDIUMS 2a) Dauer, Umfang (ECTS-Punkte) und Gliederung des Studiums Das Studium umfasst einen Arbeitsaufwand im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten. Das entspricht einer Studiendauer von sechs Semestern (gesamt 4500 Stunden à 60 Minuten). Das Studium gliedert sich in: Lehrveranstaltungen: davon entfallen auf Freie Wahllehrveranstaltungen: Fremdsprachige LVA: Bachelorarbeit: Praxisseminar: Gesamt: mindestens 165 ECTS-Punkte max. 10 ECTS-Punkte 22 ECTS-Punkte 12 ECTS-Punkte 3 ECTS-Punkte (Ersatzleistung) ECTS-Punkte Die Studierenden haben fremdsprachige Lehrveranstaltungen (einschließlich Fremdsprachenunterricht) im Ausmaß von mindestens 10 ECTS-Punkten zu absolvieren. Auf diese Lehrveranstaltungen sind Pflichtlehrveranstaltungen, Wahllehrveranstaltungen, Praxis, freie Wahllehrveranstaltungen sowie Lehrveranstaltungen, die an Universitäten im fremdsprachigen Ausland absolviert wurden, anzurechnen. Im Rahmen des Pflicht- und Wahlfachangebotes dieses Curriculums müssen jedenfalls Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 ECTS-Punkten in englischer Sprache angeboten werden. 2b) 3-Säulen-Prinzip Das 3-Säulen-Prinzip ist das zentrale Identifikationsmerkmal sowohl der Bachelor- als auch der Masterstudien an der Universität für Bodenkultur Wien. Im Bachelorstudium besteht die Summe der Inhalte der Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen aus mindestens je 25% Technik, Ingenieurwissenschaften, 25% Naturwissenschaften sowie 25% Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften. Ausgenommen vom 3-Säulen-Prinzip sind die Bachelorarbeit, die Pflichtpraxis sowie die freien Wahllehrveranstaltungen. Beim individuellen Bachelor Wasserwirtschaft und Pedologie als Grundlage nachhaltigen Ressourcenschutzes sind die drei Säulen wie folgt verteilt: 31.5% Technik, Ingenieurwissenschaften, 42.7% Naturwissenschaften sowie 25.8% Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften. 5
6 3 LEHRVERANSTALTUNGEN Das Studium setzt sich aus folgenden Fächern/Lehrveranstaltungen zusammen: LVA Nr. LVA Titel LVA Typ ECTS-Punkte Anteil/Säule (%) Kennzahl Techn./Ing. NaWi WiSoRe Schwerpunkt Wasser /225/ allgemeine Hydrobiologie - Übungen UE Gewässerkunde und Hydrometrie VU Übungen zu Hydrologie und Wasserwirtschaft 1 UE /225 Landeskulturelle Wasserwirtschaft und Ressourcenschutz VU Exkursion zu landeskultureller Wasserwirtschaft (in Eng.) EX Siedlungswasserwirtschaft und Gewässerschutz VU /225/ Hydrologie und Wasserwirtschaft 1 VO PSTE71 Hydraulique I VU STE PSTE72 Hydraulique II VU STE PSTEUE74 Hydrobiologie 2 VU STE PSTEUE73 Chimie des Eaux VU STE PSTEUE76 Microbiologie De l'epuration VU STE Schwerpunkt Boden Bodenkunde VX Boden als Pflanzenstandort VU Bodenphysik VU Altlasten und Bodenschutz VO /427 keine Zuordnung Feldbodenkundliches Praktikum PR Bestimmung und Ansprache von Bodengefügezustand im Gelände UX Bodenkunde und Geologie EX Beschreibung und Untersuchung landwirtschaftlicher Böden UE Schwerpunkt Geologie 12 Geologische Karten und Profilzeichnen für KT, FW, LW, LAP, Technische Geologie VO Geologie VO Tonminerale und Tone - natürliche Nanomaterialien keine Zuord mit besonderen Eigenschafte VU nung Mensch und Stein - Historisches, Technisches und Menschliches zur Nutzung von mineralischen keine Zuord Ressourcen seit der Steinzeit VO nung keine Zuordnung Geomorphologie VO
7 Schwerpunkt Botanik Ingenieurbiologie VO / /226/ Allgemeine Botanik VO Spezielle Botanik VU Gehölzkunde VO Gehölzkunde Praxis PR Technische Grundlagen Einführung in die Fernerkundung VU Vermessung VU Geoinformatik VU Mechanik VU Technische Geometrie und Computergestütztes Zeichnen (CAD) VU Kulturtechnisches Feldpraktikum UE Naturwissenschaftliche Grundlagen Statistik für KTWW VO Physik (KTWW + HNT) VO / Mathematik I VU Mathematik II VU /226/ Allgemeine Chemie VO /255/ Meteorologie VO
8 Schwerpunkt WiSoRe Grundlagen des Rechts VO Wirtschaftliche Grundlagen Volkswirtschaftslehre VO /227/ Umweltethik VO Einführung in die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit VU / Umweltsoziologie VU keine Zuordnung Mut zur Nachhaltigkeit SV Ländliche Neuordnung VO / /419/ Nachhaltige Entwicklung 1 Grundlagen nachhaltigen 417/432/ Wirtschaftens VO Umwelt- und Ressourcenökonomie VO Umwelt- und Ressourcenökonomie UE Zukunftsfähiges Wirtschaften 1 LVP Integrativer Naturschutz VO /423 Praxisseminar SE Schwerpunkt Wasser 45 Schwerpunkt Boden 16 Schwerpunkt Geologie 12 Schwerpunkt Botanik 12 Technische Grundlagen 25 Naturwissenschaftliche Grundlagen Schwerpunkt WiSoRe Techn./Ing. NaWi WiSoRe Prozentualer Anteil an den drei Säulen ECTS KTWW 93 Anteil KTWW [%] Techn./Ing.= Technik und Ingenieurwissenschaften NaWi = Naturwissenschaften WiSoRe = Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften STE = Siences et technologies de l'eau (Studiengang an der Université de Montpellier 2) = fremdsprachige Lehrveranstaltung; = Wirtschaftsuniversität Wien 8
9 4 FREIE WAHLLEHRVERANSTALTUNGEN Im Rahmen des Studiums können maximal 10 ECTS-Punkte in Form von freien Wahllehrveranstaltungen absolviert werden. Diese können aus dem gesamten Angebot an Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten gewählt werden. Die freien Wahllehrveranstaltungen dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahestehenden Gebieten als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. 5 PFLICHTPRAXIS Für die Pflichtpraxis sind unabhängig von der tatsächlichen Anzahl Arbeitswochen drei ECTS-Punkte zu vergeben. Die Vergabe der ECTS-Punkte erfolgt für die Absolvierung des Pflichtpraxisseminars und nicht für die eigentliche Praxis. Die Teilnahme am Pflichtpraxisseminar setzt die bereits erfolgte Absolvierung der Pflichtpraxis voraus. Als Nachweis ist eine Pflichtpraxisbestätigung zu erbringen. (1) Die Pflichtpraxis dient der Vertiefung der im Studium vermittelten Kompetenzen. Des Weiteren hat sie zum Ziel, die aufgabenorientierte Anwendung des Gelernten und die Herstellung von Beziehungen zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern. (2) Die Pflichtpraxis dauert mindestens 5 Wochen. Es wird empfohlen, die Pflichtpraxis zwischen dem 2. und 3. oder zwischen dem 4. und 5. Semester zu absolvieren. Eine Absolvierung in Teilen ist möglich. (3) Die fachliche Aufarbeitung der Pflichtpraxis erfolgt im Rahmen des Pflichtpraxisseminars. (4) Der/die Studierende hat sich in angemessener Zeit vor dem beabsichtigten Beginn der Pflichtpraxis zwecks Betreuung an den Leiter/die Leiterin des Pflichtpraxisseminars zu wenden. Dem Leiter/der Leiterin obliegt es, die Studierenden bezüglich der Wahl des Praxisplatzes zu beraten und hinsichtlich des Ablaufs der Pflichtpraxis und der Berichterstellung anzuweisen. Die Absolvierung der Pflichtpraxis in Teilen erfordert die Zustimmung des Leiters oder der Leiterin des Pflichtpraxisseminars. (5) Kann trotz redlichen Bemühens keine Stelle für eine Pflichtpraxis im Sinne von Abs. (1) gefunden werden, ist im Einvernehmen mit dem Leiter/der Leiterin des Pflichtpraxisseminars eine Ersatzform zu wählen. Als Ersatzform kommt z.b. die Mitarbeit in einem Projekt an der Universität für Bodenkultur Wien oder an einer anderen facheinschlägigen Forschungsinstitution in Frage. (6) Die ordnungsgemäße Absolvierung der Pflichtpraxis bzw. Erbringung der Ersatzleistung wird mit der Absolvierung des Pflichtpraxisseminars bestätigt. 9
10 6 BACHELORARBEIT Im Rahmen des Studiums ist eine eigenständige schriftliche Bachelorarbeit im Ausmaß von 12 ECTS-Punkten abzufassen. Ziel der Bachelorarbeit ist es, eine dem vorgesehenen Arbeitsaufwand angemessene Aufgabenstellung zu bewerkstelligen bzw. ein definiertes wissenschaftliches Problem zu bearbeiten. Die Durchführung der Bachelorarbeit erfolgt im Rahmen der Lehrveranstaltung Bachelorseminar. Wird die Bachelorarbeit im Rahmen einer anderen LVA (z.b. Laborübung) absolviert, so dient die LVA Bachelorseminar nur als Verrechnungskonto. Die Bachelorarbeit kann aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil bestehen. Auf jeden Fall müssen die Ergebnisse der Bachelorarbeit in schriftlicher Form dargelegt werden. Der schriftliche Teil der Bachelorarbeit hat folgenden Aufbau: Titel Zusammenfassung (Abstract) Fragestellung/Stand des Wissens Material und Methoden Ergebnisse Diskussion der Ergebnisse Literaturverzeichnis 7 ABSCHLUSS Das Studium gilt als abgeschlossen, wenn alle Lehrveranstaltungen positiv absolviert und die Bachelorarbeit positiv bewertet wurde. Die Bestätigung des Abschlusses erfolgt per Bescheid. 8 AKADEMISCHER GRAD An Absolventen und Absolventinnen eines individuellen Bachelorstudiums wird der akademische Grad Bachelor, abgekürzt BA, verliehen. Wird der akademische Titel geführt, so ist dieser dem Namen nachzustellen. 10
11 9 PRÜFUNGSORDNUNG (1) Das Studium ist abgeschlossen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen ( 3 und 4) - Die positive Beurteilung der Bachelorarbeit - Pflichtpraxis erfüllt und bestätigt (2) Die Beurteilung des Studienerfolges erfolgt in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen. Die Lehrveranstaltungsprüfungen können schriftlich und/oder mündlich nach Festlegung durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung unter Berücksichtigung des ECTS-Ausmaßes absolviert werden. (3) Der Leistungsnachweis erfolgt für jedes Fach durch den Leistungsnachweis der zum Fach gehörenden Lehrveranstaltungen. Die Gesamtbeurteilung für ein Fach ergibt sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Mittelwert der innerhalb des Faches absolvierten Lehrveranstaltungen. Ist der Mittelwert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5, wird auf die bessere Note gerundet, sonst auf die schlechtere Note. (4) Die Prüfungsmethode hat sich am Typ der Lehrveranstaltung zu orientieren: Vorlesungen sind mit mündlichen und/oder schriftlichen Prüfungen abzuschließen, sofern diese nicht vorlesungsbegleitend beurteilt werden. Lehrveranstaltungen des Typs SE und PJ können mit selbstständig verfassten schriftlichen Seminararbeiten, deren Umfang vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festzulegen ist, abgeschlossen werden. Bei allen anderen Lehrveranstaltungen wird die Prüfungsmethode vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festgelegt. 11
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