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1 Hochbau und Planung Saurenbachstrasse Männedorf Tel Fax Feuern mit Holz gewusst wie! Rauch bedeutet Feinstaub! - Ein paar einfache Regeln! 12. März 2009 / ps

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3 Feuern mit Holz gewusst wie! Holz ist eine klimafreundliche, erneuerbare und einheimische Energie quelle, deren Potenzial es zu nutzen gilt. Dass Holz als Brennstoff zunehmend an Be - liebtheit gewinnt, belegt die steigende Zahl moderner, vollautomatischer Holz - feuerungen. Ein Cheminée-Feuer bedeutet für viele Leute hohe Wohn qualität. Die Kehrseite der Medaille: Vor allem ältere und handbeschickte Holz öfen verursachen Feinstaub. Werden aber ein paar einfache Regeln beachtet, lassen sich auch kleine Holzfeuerungen wie abgebildet feinstaubarm betreiben. Ein guter Start ist das A und O! Was benötigen Sie dazu? Zum Beispiel 4 trockene Tannenholzscheiter mit einem Querschnitt von ca. 3x3 cm und einer Länge von ca. 20 cm sowie eine Anzündhilfe wie wachsgetränkte Holzwolle. Wo platzieren Sie das Anfeuermodul? Im Ofen wird das Anfeuermodul oben auf dem Brenn - stoffstapel aufgebaut. Je nach Platzverhältnissen schichten Sie das Brennholz ungekreuzt (Bild oben) oder als Kreuzbeige (Bild unten) ein. Wichtig ist ein genügender Abstand zwischen den Holzscheitern. Er sollte etwa ein Zentimeter und bei der Kreuzbeige noch etwas mehr betragen. Z Ü R C H E R UMWELTPRAXIS Wie bauen Sie Ihr Anfeuermodul für einen emissionsarmen Start? Stellen Sie die 4 Hölzer und die Anfeuerhilfe wie abgebildet zusammen. AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft

4 Rauch bedeutet Feinstaub. Bei richtigem An feuern brennt ein Holzfeuer nach spätes tens 15 Minuten rauchfrei. Raucht eine Holz feuerung anhaltend, verletzt sie die Ab gas - vorschriften der Luft rein halte ver ord nung (LRV). In diesem Fall verlangt die Behörde eine Kohlen monoxid (CO)-Messung und anschliessend wenn nötig eine Sa nie rung der Anlage. Geeignete Holzbrennstoffe Zusätzlich sollten Sie folgendes beachten: Füllen des Brennraumes: Weniger ist mehr. Nicht überfüllen. Bedienungsanleitung befolgen. Vor dem Start und während dem ganzen Abbrand: Luftklappen am Ofen auf max. Leistung und Kamin - schieber ganz offen. Sobald nur noch starke Glut vorhanden ist: Nachlegen oder Luftklappe am Ofen drosseln. Was sollen Sie verbrennen? Verwenden Sie in Ihrem Ofen nur naturbelassenes Stück holz wie Scheiter aus trockenem Nadel- oder Laub - holz. Möglich sind auch bindemittelfreie Briketts aus naturbelassenem Holz. Nachlegen: Nur ein Holzscheit oder ein Brikett auf starke Glut und nicht ins Feuer. Briketts nur zum Nachlegen verwenden. Erst wenn keine Glut mehr vorhanden ist: Auch den Kaminschieber schliessen. Fragen Sie bei Unklarheiten Ihren Feuerungskontrolleur oder Kaminfeger Was sollen Sie nicht verbrennen? Zum Anfeuern sind Anzündhilfen besser geeignet als Papier. Auch Karton, Holz von Ein- und Mehr weg - paletten, Kisten und Harassen sind kein Brennstoff für Holzfeuerungen. Wer Holz von Möbeln und von Ge bäuderenovationen oder Abbrüchen verbrennt, schadet sich und der Umwelt. Es ist verboten, diese Materialien zu verbrennen. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder informieren Sie sich beim AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Abteilung Lufthygiene, Idee und Erstherausgabe: Amt für Natur und Umwelt Graubünden Januar 2007 AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft

5 Holzfeuerungen richtig betreiben Einfach, sicher, umweltfreundlich Dieses Merkblatt richtet sich an Betreiber von Holzfeuerungen und enthält Informationen zum richtigen Umgang mit verschiedenen Brennholzsortimenten sowie über die sachgerechte und vorschriftsgemässe Entsorgung von Holzresten. Es klärt auf über geeignete Feuerungen, mögliche Entsorgungsarten sowie über die Konsequenzen illegaler Verbrennung. Wer Holzmaterialien vorschriftsgemäss verbrennt oder entsorgt, leistet nicht nur einen wertvollen Beitrag zur Luftreinhaltung und zum Bodenschutz, sondern schont auch die Feuerung und vermeidet kostspielige Strafverfahren. Das unsachgemässe Verbrennen von Holz hingegen beeinträchtigt unsere Umwelt gleich zweifach: Die Luft wird durch Schadstoffe im Abgas und der Boden durch das Ausbringen von Asche belastet. Gesetzgeber und Behörden haben aufgrund des Belastungsrisikos die Holzmaterialien in vier Kategorien (gemäss Luftreinhalteverordnung) eingeteilt: Naturbelassenes Holz aus dem Wald, aus Sägereien Restholz aus Holz verarbeitenden Betrieben, von Baustellen Altholz aus Gebäudeabbrüchen, Verpackungen, Möbeln Problematische Holzabfälle Konsequenzen illegaler Verbrennung Wer Restholz, Altholz oder problematische Holzabfälle illegal verbrennt, macht sich strafbar und muss neben einer Busse auch unrechtmässig erwirtschaftete Gewinne aus entfallenen Entsorgungsgebühren zurückerstatten. Mit chemischen Analysen an Verbrennungsrückständen respektive an Rückständen in den Feuerungsanlagen lässt sich eine illegale Abfall- oder Altholzentsorgung zweifelsfrei nachweisen. Die Zuordnung zu diesen Kategorien erfolgt einzig nach der Herkunft der Materialien. Im Zweifelsfall entscheidet die Vollzugsbehörde. Für alle vier Kategorien gelten präzise Vorschriften bezüglich der Verbrennung und der Ascheentsorgung.

6 2 Naturbelassenes Holz Restholz Als naturbelassenes Holz gelten: stückiges (naturbelassenes) Holz aus dem Wald, einschliesslich anhaftender Rinde (z.b. Scheiter, Reisig und Zapfen, Schwarten und Spreissel aus Sägereien sowie bindemittelfreie Holzbriketts und Pellets). nichtstückiges (naturbelassenes) Holz aus dem Wald (z.b. Hackschnitzel, Rinde oder Sägemehl aus Sägereien). Geeignete Anlage: die Holzfeuerung In handbeschickten Öfen und Holzheizkesseln unter 40 kw Leistung und in Cheminées darf nur stückiges, naturbelassenes Holz verbrannt werden. Nichtstückiges, naturbelassenes Holz darf nur in automatisch beschickten Feuerungen verbrannt werden. Asche Asche kann beschränkt als Zusatzdünger verwendet werden. Auskünfte über die erlaubten Ausbringungsmengen erteilen die kantonalen landwirtschaftlichen Beratungs- und Umweltschutzfachstellen. Häufig wird Asche über die Kehrichtabfuhr oder in Absprache mit den kantonalen Behörden auf einer geeigneten Deponie entsorgt. Die Ascheentsorgung im Wald ist verboten. Als Restholz gelten: Produktionsabfälle aus Holz verarbeitenden Industrie- und Gewerbebetrieben wie Schreinereien, Zimmereien und Möbelfabriken (z.b. Spanplattenabschnitte, Hobelspäne, Schleifstaub). Holzresten von Baustellen (z.b. Schalungstafeln, Gerüstbretter, Kanthölzer, Spriessmaterial). Gemische aus Restholz und naturbelassenem Holz. Achtung: Druckimprägniertes und mit halogen-organischen Verbindungen zum Beispiel PVC beschichtetes Holz ist kein Restholz; siehe problematische Holzabfälle. Geeignete Anlage: die gewerbliche Restholzfeuerung Restholz aus Holz verarbeitenden Betrieben und von Baustellen darf nur in Holzfeuerungen ab 40 kw Leistung verbrannt werden. Restholzfeuerungen sind messpflichtig. Für die Restholzverwertung gelten tiefere Emissionsgrenzwerte als für naturbelassenes Holz (Kohlenmonoxid). Asche Asche aus Restholzfeuerungen ist in Absprache mit den kantonalen Behörden auf einer geeigneten Deponie zu entsorgen. Illegale Verbrennung Wer Gemische von naturbelassenem Holz mit anderen Stoffen Restholz, Altholz, Abfälle etc. verbrennt, handelt nicht nur widerrechtlich, sondern beschädigt die Feuerung, emittiert unzulässig grosse Schadstoffmengen und beeinträchtigt damit die Gesundheit von Menschen und Tieren. Illegale Verbrennung Restholz darf nicht im Freien verbrannt werden und ist auch nicht erlaubt als Brennstoff für Zimmeröfen, Kachelöfen, Holzheizkessel und Cheminées! Insbesondere Holzwerkstoffplatten wie Sperrholz und Spanplatten erzeugen in Feuerungen kleiner Leistung unzulässig hohe Emissionen an Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffen. In Holzheizkesseln, Öfen und Cheminées darf nur naturbelassenes Holz verbrannt werden! Restholz gehört in eine messpflichtige Restholzfeuerung, die Asche in eine behördlich kontrollierte Deponie.

7 Altholz Problematische Holzabfälle 3 Als Altholz gelten: Holzbauteile und Holzmaterialien aus Gebäudeabbrüchen, Umbauten und Renovationen (z.b. Balken, Böden, Täfer, Decken, Treppen, Fenster, Türen, Einbauten). Holzmöbel ohne Bezüge aus anderen Materialien (z.b. Tische, Schränke, Stühle, Holzteile von Polstermöbeln). hölzerne Verpackungen (z.b. Kisten, Verschläge, Harasse, Einweg- und Mehrwegpaletten). Gemische aus Altholz und anderen Holzmaterialien ohne problematische Holzabfälle. Geeignete Anlage: die Altholzfeuerung Altholz darf nur in speziell bewilligten Altholzfeuerungen oder in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) verbrannt werden. Nur diese Anlagen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Abgasreinigung ausgerüstet. Asche Rostasche aus Altholzfeuerungen muss in Absprache mit den kantonalen Behörden auf einer geeigneten Deponie entsorgt werden. Rückstände und Flugaschen aus Feinfilteranlagen wie Gewebe-, Keramik- oder Elektrofiltern sind als Sonderabfälle zu behandeln und zu entsorgen. Als problematische Holzabfälle gelten: mit Holzschutzmitteln intensiv behandeltes Holz (z.b. druckimprägniertes oder mit Pentachlorphenol oder ähnlichen Mitteln behandeltes Holz wie Eisenbahnschwellen und Telefonstangen, Wasser- und Silobauten, Baum- und Rebpfähle, Gartenmöbel und Parkbänke, Zäune und Lärmschutzwände, Palisaden und Spundwände, Holzbrücken). halogen-organisch beschichtete Holzabfälle (z.b. PVC-Beschichtung) Gemische aus problematischen Holzabfällen und anderem Holz. Geeignete Anlage: KVA oder behördlich bewilligte Spezialfeuerungen (z.b. Zementwerke) Problematische Holzabfälle müssen in Kehrichtverbrennungsanlagen, welche über die geeigneten Einrichtungen und kantonalen Bewilligungen verfügen, entsorgt werden. In Kehrichtverbrennungsanlagen werden die Abgase mit Elektrofiltern, Rauchgaswäschern und Entstickungsanlagen gereinigt. Illegale Verbrennung Das Verbrennen von Altholz sowie Gemischen aus Altholz und anderen Holzmaterialien ist in Holzfeuerungen, gewerblichen Restholzfeuerungen sowie im Freien verboten! Altholz und dessen Aschen dürfen zudem nicht unkontrolliert deponiert werden. Illegale Verbrennung Das Verbrennen von problematischen Holzabfällen im Freien sowie das Deponieren sind verboten. Weder problematische Holzabfälle noch irgendwelche andere Abfälle dürfen in Altholz-, Restholz- und gewöhnlichen Holzfeuerungen verbrannt oder beseitigt werden. Altholz gehört in die Altholzfeuerungen oder in die KVA. Die Verbrennungsrückstände müssen gesetzeskonform entsorgt werden. Problematische Holzabfälle müssen in der KVA oder in Spezialfeuerungen entsorgt werden.

8 4 Hintergrundinformationen Verwendung von Asche als Dünger Voraussetzung für eine landwirtschaftliche Verwendung von Holzasche ist in jedem Fall eine Nährstoff- und Schwermetallanalyse. Um eine ausgewogene Nährstoffbilanz und die Bodenfruchtbarkeit langfristig zu sichern, ist eine einschlägige Düngeberatung bei einer kantonalen landwirtschaftlichen Beratungsstelle einzuholen. Fachliche Beratung Holzenergie Schweiz Seefeldstrasse 5a 8008 Zürich Tel Fax Folgen der illegalen Verbrennung Bei der Verbrennung von Restholz, Altholz oder problematischen Holzabfällen ausserhalb der dafür vorgesehenen Feuerungen entstehen grosse Mengen an Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffen, Stickoxiden, Salzsäure, Dioxinen, Furanen, Formaldehyd, Schwermetallen und anderen Schadstoffen. Messungen belegen, dass bei der nicht vorschriftgemässen Verbrennung bis mal mehr Dioxine freigesetzt werden als in einer modernen Kehrichtverbrennungsanlage. Verbotene Entsorgungswege: Restholz in Stückholzfeuerungen unter 40 kw Leistung Altholz in Holz- oder Restholzfeuerungen Problematische Holzabfälle in Holz-, Restholz oder Altholzfeuerungen Das Verbrennen von Restholz, Altholz und problematischen Holzabfällen im Freien Das wilde Deponieren von Restholz, Altholz und problematischen Holzabfällen sowie deren Aschen Vermeiden unnötiger Emissionen: Holzfeuerungen sind gemäss Vorgaben der Hersteller zu betreiben. Dadurch lassen sich zusätzliche Emissionen am einfachsten vermeiden. Beim Kauf einer Holzfeuerung ist unbedingt auf das Qualitätssiegel von Holzenergie Schweiz zu achten. Brennstoffe für kleine Holzfeuerungen, Cheminées etc. In kleinen Holzfeuerungen dürfen gemäss Gesetz nur naturbelassene Holzbrennstoffe wie Holzscheiter aus dem Wald, Reisig und Zapfen sowie Abschnitte von Sägereien eingesetzt werden. Unbelastetes Altholz gibt es nicht Wie einschlägige Untersuchungen zeigen, können Balken und Latten, Einweg- und Mehrweg-Paletten und Kisten belastet sein, ohne dass eine Behandlung oder Beschichtung sichtbar ist. Die Sortierung allein aufgrund visueller Kriterien ist nicht zulässig. Allein die Herkunft entscheidet über die Zuordnung. Altholz ist kein Füllmaterial Das wilde Deponieren von Restholz, Altholz und problematischen Holzabfällen und deren Aschen ist nicht erlaubt. Dasselbe gilt für das Vermischen von Altholz-Schnitzeln mit Humus sowie die Verwendung von belastetem Holz für Transportpisten und Hinterfüllungen auf Baustellen. Fragen zum Altholz: IG Altholz Lavaterstrasse Zürich Tel Fax Fragen zur Asche: FAL Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau Reckenholzstrasse 191/ Zürich Tel Fax Regionale Kehrichtverbrennungsanlagen Kantonale Fachstellen Herausgeber: Bundesamt für Energie BFE Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL Umweltschutzbehörden aller Kantone Holzenergie Schweiz Cercl Air Abbruch-, Aushub und Recycling-Verband EMPA St. Gallen Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau Zürich Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Waldwirtschaft Verband Schweiz Schweiz. Kaminfegermeister Verband IG Altholz Schweizerischer Baumeisterverband Schweizerischer Verband Dach und Wand Holzindustrie Schweiz Holzbau Schweiz Schweiz. Ingenieur- und Architektenverein Verband Schweiz. Sperrholzhändler Verband Schweiz. Hafner- und Plattengeschäfte Verband Schweiz. Spanplatten-Fabrikanten Verband Schweiz. Schreinermeister und Möbelfabrikanten SFIH Holzfeuerungen Schweiz IG Holzenergie Nordwestschweiz VHPI Verband Holzverpackungen und Paletten-Industrie EnergieSchweiz Holzenergie Schweiz Seefeldstrasse 5a 8008 Zürich Tel Fax info@holzenergie.ch

9 Richtig Anfeuern Holzfeuerungen mit oberem Abbrand Feuern ohne Rauch die neue Anfeuermethode ist eine einfache und sehr wirksame Möglichkeit, den Schadstoffausstoss des Feuers deutlich zu senken. Das Holz brennt dabei schrittweise von oben nach unten ab. Im Gegensatz zum Anfeuern von unten verläuft diese Verbrennung über den ganzen Abbrand langsamer und kontrollierter. Die entstehenden Gase strömen durch die heisse Flamme und brennen nahezu vollständig aus. Das Feuer wird oben angezündet und brennt nach unten, wie bei einer Kerze! Für welche Stückholzfeuerungen ist diese Anfeuermethode geeignet? Für Stückholzfeuerungen mit Austritt der Abgase nach oben Cheminées Kochherde Cheminéeöfen Speicheröfen Kachelöfen Specksteinöfen Wie gehen Sie vor? Vorbereitung: Für einen emissionsarmen Start legen Sie sich 4 trockene Tannenholzscheiter mit einem Querschnitt von ca. 3 x 3 cm und einer Länge von ca. 20 cm sowie eine Anzündhilfe (z.b. wachsgetränkte Holzwolle) zurecht. Anfeuermodul: Dieses sogenannte Anfeuermodul kann einfach selber hergestellt werden und ersetzt Papier und Karton. Die vier Scheiter legen Sie übers Kreuz aufeinander und die Anzündhilfe dazwischen (roter Kreis). Einschichten des Holzes in Cheminées: In grossen Feuerräumen, wie beispielsweise in Cheminées, schichten Sie die Scheiter mit etwas Abstand als Kreuzbeige ein, unten die dickeren und oben die dünneren. Platzieren des Anfeuermoduls: Das Anfeuermodul wird oben auf dem Brennstoffstapel aufgebaut (untere Scheiter des Anfeuermoduls quer zu den obersten Brennholzscheitern). Ein Streichholz genügt, und das Feuer ist entfacht.

10 Wie füllen Sie andere Feuerräume ein? Bei schmalen Feuerräumen legen Sie die Holzscheiter mit der Stirnseite nach vorne ein. In schmalen und hohen Feuerräumen stellen Sie die Holzscheiter auf. Breite Feuerräume mit wenig Tiefe befüllen Sie mit der Längsseite nach vorne. In Speicheröfen werden die Scheiter mit der Stirnseite nach vorne eingefüllt Weitere Hinweise zum Betrieb Brennraum nicht überfüllen und Bedienungsanleitung beachten. Feuer nie durch Schliessen der Luftzufuhr oder der Kaminklappe drosseln. Zum Nachlegen nur einzelne Scheiter oder Holzbriketts verwenden. Diese auf starke Glut legen, damit das Holz sofort Feuer fängt. Auch beim Nachlegen das Feuer nicht drosseln (Verpuffungsgefahr). In Speicheröfen nicht nachlegen. Luftklappen erst schliessen, wenn die Glut kaum mehr sichtbar ist, damit der Ofen nicht zu rasch auskühlt. Kaminschieber erst schliessen, wenn keine Glut mehr erkennbar ist. Ausgekühlte Holzasche am besten mit dem Kehricht entsorgen. Regelmässige Reinigungen durch den Kaminfeger bewirken tiefere Staubemissionen. Weitere Auskünfte erhalten Sie vom Kaminfeger und bei den zuständigen Fachstellen (Gemeinde, Kanton). Beachten Sie auch und Was darf verbrannt werden? Naturbelassenes Stückholz, das 1-2 Jahre an einem geschützten Ort getrocknet wurde. Briketts aus naturbelassenem Holz. Die Kantenlänge der Hölzer sollte maximal ca. 7-9 cm betragen. Brennholz vor Gebrauch mindestens einen Tag in einem beheizten Raum zwischenlagern. Kaltes Holz brennt schlecht. Anzündhilfen sind im Detailhandel sowie in Bau- und Hobbymärkten erhältlich. Was darf nicht verbrannt werden? Zum Anfeuern sind Anzündhilfen besser geeignet als Papier. Karton, Holz von Ein- und Mehrwegpaletten, Kisten, Harassen, Holz von Möbeln und Gebäuderenovationen sowie von Abbrüchen und Baustellen gehören nicht in Holzfeuerungen. Abgase von solchen Materialien greifen Anlageteile an und schaden unserer Gesundheit sowie der Umwelt. Es ist verboten, diese Materialien zu verbrennen. Nach 15 Minuten rauchfrei: Rauch bedeutet auch Feinstaub. Bei richtigem Betrieb brennt das Feuer von Stückholzfeuerungen nach spätestens 15 Minuten rauchfrei. Raucht eine Holzfeuerung länger, werden die Anforderungen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) nicht eingehalten. Die zuständige Behörde kann in diesem Fall Messungen oder andere Massnahmen anordnen. Dieses Merkblatt wird unterstützt von: Bundesamt für Energie BFE und Energie Schweiz Bundesamt für Umwelt BAFU Holzfeuerungen Schweiz SFIH Schweiz. Kaminfegermeister Verband Verband Schweiz. Hafner- und Plattengeschäfte VHP Lufthygieneämter der Kantone EnergieSchweiz Holzenergie Schweiz Neugasse Zürich Tel Fax info@holzenergie.ch Publikation-Nr /

11 Richtig Anfeuern Holzfeuerungen mit unterem Abbrand Feuern ohne Rauch die neue Anfeuermethode ist eine einfache und sehr wirksame Möglichkeit, den Schadstoffausstoss des Feuers deutlich zu senken. Das Holz brennt dabei gleichmässig über den ganzen Feuerraumboden von unten ab. Im Gegensatz zum früher üblichen Anfeuern werden mit dieser Anfeuermethode kritische Betriebszustände (Hohlbrand) vermieden und über den ganzen Abbrand deutlich tiefere Emissionen erreicht. Für welche Stückholzfeuerungen ist diese Anfeuermethode geeignet? Für Stückholzfeuerungen mit Austritt der Abgase nach unten (Pfeil): seitlicher Abbrand (1) hinterer Abbrand (2) Sturzbrand (3) Zentralheizungskessel Vorgehen bei seitlichem Abbrand (1) Zentralheizungsherde Kachelöfen Vorgehen bei hinterem Abbrand (2) Für einen emissionsarmen Start benötigen Sie ein Anfeuermodul. Dieses können Sie aus trockenen, max. 4 cm dicken Tannenholzscheitern und einer Anzündhilfe (wachsgetränkte Holzwolle) selber herstellen. Die Anzündhilfe platzieren Sie zwischen den beiden Holzscheitern (roter Kreis) und direkt vor der Öffnung, durch welche die Abgase den Feuerraum verlassen (Pfeilrichtung). Vorbereitung: Bereiten Sie 6 Scheiter vor - 2 lange (ca. Rostlänge) und 4 kurze (ca. Rostbreite). Anfeuermodul: Stellen Sie die 6 Scheiter und die Anzündhilfe (Kreis) wie oben abgebildet zusammen. Um das Anzünden zu erleichtern, kann die Anzündhilfe mit den beiden benachbarten Scheitern etwas nach vorne verschoben werden. Vorbereitung: Bereiten Sie 6 Scheiter - 4 lange (ca. Rostlänge) und 2 kurze (ca. Rostbreite) sowie 1 bis 2 Anzündhilfen vor. Anfeuermodul: Scheiter und Anzündhilfe (roter Kreis) wie oben abgebildet zusammenstellen. Ist die Anzündhilfe nach dem Einschichten nicht mehr erreichbar, eine zweite Anzündhilfe davor legen. Diese (unterbrochener Kreis) wird nach dem Einlegen des Anfeuermoduls gezündet, danach wird das restliche Holz eingelegt.

12 Vorgehen bei Sturzbrand (3) Platzieren und anzünden Vorbereitung: Benötigt werden 4 trockene Tannenholzscheiter mit einem Querschnitt von ca. 4 x 4 cm und einer Länge von ca. 20 cm sowie eine Anzündhilfe (z.b. wachsgetränkte Holzwolle). Ein Scheit wird zusätzlich halbiert. Anfeuermodul: Stellen Sie die 5 Scheiter (halbiertes Scheit vorne) und die Anzündhilfe (Kreis) wie oben abgebildet zusammen. Die Anzündhilfe muss über der Öffnung liegen, wo die Abgase den Feuerraum verlassen. Zentralheizungskessel Zentralheizungsherd Kachelofen Die Holzkohle vom vorherigen Abbrand belassen. Das Anfeuermodul unten auf dem Feuerraumboden aufbauen. Direkt darüber dünne Scheiter legen, danach kommen die dickeren Scheiter. Die Anzündhilfe wird mit einem langen Feuerzeug oder Streichholz gezündet. Weitere Hinweise zum Betrieb Zentralheizungskessel Anfahrprogramme: für einen emissionsarmen Abbrand sind Anfahrprogramme erforderlich, welche nach dem Start die Leistung des Verbrennungsventilators reduzieren. Verlangen Sie vom Feuerungslieferanten die Installation eines solchen Programms. Übergangslösung: Falls das Feuer auslöscht, können Sie zwei Anzündhilfen verwenden und den Ventilator 3-5 Minuten nach dem Anzünden starten (Rauch im Heizraum vermeiden). Bitte auch Bedienungsanleitung beachten! Holzasche gut auskühlen lassen (Brandgefahr) und am besten mit dem Kehricht entsorgen. Regelmässige Reinigungen durch den Kaminfeger bewirken tiefere Staubemissionen. Kachelöfen, Zentralheizungsherde Brennraum nicht überfüllen Feuer nie durch Schliessen der Luftzufuhr oder der Kaminklappe drosseln. Zum Nachlegen nur einzelne Scheiter oder Holzbriketts verwenden, auf starke Glut legen. In Kachelöfen nicht nachlegen. Luftklappen erst schliessen, wenn die Glut noch schwach sichtbar ist. Kaminschieber erst schliessen, wenn keine Glut mehr erkennbar ist. Weitere Auskünfte erhalten Sie vom Kaminfeger und bei den zuständigen Fachstellen (Gemeinde, Kanton). Beachten Sie auch und Was darf verbrannt werden? Naturbelassene Stückholz, das 1-2 Jahre an einem geschützten Ort getrocknet wurde. Briketts aus naturbelassenem Holz. Kachelöfen / Zentralheizungsherde: Die Kantenlänge der Hölzer sollte maximal ca. 7-9 cm betragen. Brennholz vor Gebrauch mindestens einen Tag in einem beheizten Raum zwischenlagern. Kaltes Holz brennt schlecht. Anzündhilfen sind im Detailhandel sowie in Bau- und Hobbymärkten erhältlich. Was darf nicht verbrannt werden? Zum Anfeuern sind Anzündhilfen besser geeignet als Papier. Karton, Holz von Ein- und Mehrwegpaletten, Kisten, Harassen, Holz von Möbeln und Gebäuderenovationen sowie von Abbrüchen und Baustellen gehören nicht in Holzfeuerungen. Abgase von solchen Materialien greifen Anlageteile an und schaden unserer Gesundheit sowie der Umwelt. Es ist verboten, diese Materialien zu verbrennen. Nach 15 Minuten rauchfrei: Rauch bedeutet auch Feinstaub. Bei richtigem Betrieb brennt das Feuer von Stückholzfeuerungen nach spätestens 15 Minuten rauchfrei. Raucht eine Holzfeuerung länger, werden die Anforderungen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) nicht eingehalten. Die zuständige Behörde kann in diesem Fall Messungen oder andere Massnahmen anordnen. Dieses Merkblatt wird unterstützt von: Bundesamt für Energie BFE und Energie Schweiz Bundesamt für Umwelt BAFU Holzfeuerungen Schweiz SFIH Schweiz. Kaminfegermeister Verband Verband Schweiz. Hafner- und Plattengeschäfte VHP Lufthygieneämter der Kantone EnergieSchweiz Holzenergie Schweiz Neugasse Zürich Tel Fax info@holzenergie.ch Publikation-Nr /

13 Keine Abfälle in den Ofen Brennstoff und Ascheentsorgung von kleinen Holzheizungen und Cheminées Mit steigenden Entsorgungsgebühren wächst die Versuchung, Abfall illegal zu entsorgen. Vor allem der Missbrauch der eigenen Holzheizung als «Kehrichtverbrennungsanlage» wie auch das Verbrennen oder Deponieren von Abfällen im Freien zählen zu den häufigsten Irrwegen des Haushaltkehrichts. Wer seinen Abfall auf diese Weise entsorgt, schadet der Umwelt, seinen Mitmenschen und sich selber. Denn die vorschriftswidrig verbrannten oder deponierten Abfälle hinterlassen in der Luft und im Boden Schadstoffe, die vor allem in der unmittelbaren Umgebung wirken. Nicht nur das: Die Verbrennungsprodukte des Kehrichts beschädigen auch den Ofen. Was ist erlaubt? In handbeschickten Stückholzheizungen in Öfen, Cheminées und Stückholzkesseln darf nur naturbelassenes, trockenes und stückiges Holz (Scheiter aus dem Wald, Abschnitte aus Sägereien, Reisig, Wellen, Zapfen, Holzbriketts) verbrannt werden. Zum Anfeuern sind Anzündhilfen (z.b. wachsgetränkte Holzwolle) besser geeignet als Zeitungen. Für Papier und Karton gibt es Separat-Sammlungen. Was ist verboten? Verboten ist das Verbrennen von Abfällen aller Art, insbesondere: Papier, Karton und Kunststoff von Verpackungen, Milchtüten und ähnlichem Restholz aus Schreinereien, Zimmereien und Möbelfabriken Altholz von Baustellen, Möbeln, Fenstern, Türen, Böden, Täfer und Balken (aus Gebäudeabbrüchen, Umbauten und Renovationen) sowie Verpackungsholz (Kisten, Harasse, Paletten, etc.) Die Verbrennung von Abfällen eingeschlossen Alt- und Restholz in Feuerstellen und anderen Anlagen im Freien ist verboten. Der 1. August ist, wie alle anderen Tage, kein Anlass zur illegalen Abfall- und Altholzbeseitigung! Das wilde Deponieren von Abfällen ist verboten. Dies gilt auch für die Verwendung von Altholz für Transportpisten, auf Wegen und für Hinterfüllungen auf Baustellen. Vermischen von Altholzschnitzeln mit Humus ist nicht erlaubt. Asche von ausschliesslich naturbelassenem Holz darf in geringen Mengen im eigenen Garten als Dünger verwendet werden. Bei einer Gartenfläche von 100 m 2 sind dies 30 Liter pro Jahr, was der Asche von 5 Ster Brennholz entspricht. Eine intensivere Düngung belastet Böden und Gewässer. Überschussmengen sind daher mit dem Hauskehricht zu entsorgen. Mit einfachen Mitteln eine grosse Wirkung erzeugen Die korrekte Entsorgung reduziert den Schadstoffausstoss erheblich: Messungen zeigen, dass bei der Abfallverbrennung im Cheminée oder im Holzofen rund 1 000mal mehr Dioxine freigesetzt werden als in einer Kehrichtverbrennungsanlage.

14 Schadstoffe reduzieren wo es einfach möglich ist So ist es richtig In Stückholzheizungen gehört ausschliesslich naturbelassenes Holz. Die konsequente Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschrift lohnt sich aus vielen Gründen. Asche aus Holz als Dünger für den Garten Asche von naturbelassenem Holz enthält vor allem die Nährstoffe Kalium und in geringerem Masse Phosphor. Um eine Überdüngung und damit eine Belastung der Gewässer durch angeschwemmte Nährstoffe zu vermeiden, ist die maximale Ausbringmenge festzulegen. Falls Kompost verwendet wird, ist der Nährstoffbedarf gedeckt, und es sollte keine Holzasche zusätzlich ausgebracht werden. Ebenso sollte auf vorbelasteten Böden keine Holzasche verwendet werden. Wie detaillierte Untersuchungen zeigen, führt bereits die Verbrennung kleiner Mengen von behandelten Holzabfällen zu stark belasteten Aschen. Diese stellen bei der Verwendung als Dünger im Garten eine erhebliche Belastung für unsere Böden und über die Nahrungskette eine Gefahr für uns Menschen dar ein Bumerang. Daher darf für den Garten nur Asche von naturbelassenem Holz verwendet werden. Das Auge trügt Balken und Latten, Paletten und Kisten können belastet sein, ohne dass eine Behandlung oder Beschichtung sichtbar ist. Derartige Holzmaterialien dürfen deshalb nicht in kleinen Holzöfen verbrannt werden, sondern sind in Altholzheizungen oder Kehrichtverbrennungsanlagen energetisch nutzbar. Diese Heizungen besitzen die vorgeschriebenen Abgasfilter. Alle übrigen Abfälle gehören zwingend in die Kehrichtabfuhr, damit sie umweltgerecht beseitigt werden. Abfälle hält auf die Länge keine Holzheizung aus Die Abfallentsorgung im eigenen Holzofen führt zu aggressiven Abgasen und damit zu Korrosion an einzelnen Teilen der Anlage (Wärmetauscher, Kamin, etc.). Die Schäden verursachen happige Sanierungskosten, welche die eingesparten Entsorgungsgebühren bei weitem übersteigen. Aufgrund der zähen Ablagerungen im Inneren des Ofens und des Kamins fallen auch die Wartungskosten höher aus der Kaminfeger stellt dies in Rechnung. Kaminbrände sind gefährlich Ablagerungen im Kamin sind aber nicht nur ein Thema für den Kaminfeger, sie sind es auch für die Brandversicherung. Denn diese Rückstände erhöhen das Brandrisiko. Bei grobfahrlässiger Handhabung der Holzheizung und dazu gehört die Abfallverbrennung kann die Versicherungsgesellschaft Regressforderungen stellen. Mittels chemischer Analysen der Rückstände lässt sich der Einsatz unzulässiger Brennstoffe eindeutig nachweisen und strafrechtlich verfolgen. Der Mensch ist kein Filter Viele brennbare Abfälle ob belastetes Holz, Papier, Kunststoff oder Verbundmaterialien sind mit Schwermetallen (Cadmium, Blei, Zink, Kupfer, Chrom, etc.) und Halogenen (Chlor, Fluor, etc.) belastet. Bei einer illegalen Entsorgung durch unsachgemässe Verbrennung oder Deponierung werden diese Stoffe freigesetzt, oder es entstehen Schadstoffe wie Stickoxide, Salzsäure, Kohlenwasserstoffe, Dioxine und Furane. Der Schaden für Menschen, Tiere, Böden und Grundwasser ist gross. Aufgrund der relativ geringen Kaminhöhen gilt dies vor allem für den eigenen und den nachbarlichen Garten. Folgen illegaler Entsorgung Die illegale Entsorgung von Abfällen, auch von Altholz und Holzresten, belastet Atemluft, Pflanzen, Böden und Grundwasser und damit auch uns Menschen; sie ist deshalb strafbar. Beachten Sie allfällige kantonale und kommunale Vorschriften und Empfehlungen. Fachliche Beratung und Bezug des Merkblattes: Holzenergie Schweiz Neugasse Zürich Tel Fax info@holzenergie.ch Ihre Umweltschutzfachstelle: Herausgeber: Bundesamt für Energie BFE Bundesamt für Umwelt BAFU Umweltschutzbehörden aller Kantone Holzenergie Schweiz Cercl Air Abbruch-, Aushub und Recycling-Verband EMPA St. Gallen Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau Zürich Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Waldwirtschaft Verband Schweiz Schweiz. Kaminfegermeister Verband Schweizerischer Baumeisterverband Schweizerischer Verband Dach und Wand Holzindustrie Schweiz Holzbau Schweiz Schweiz. Ingenieur- und Architektenverein Verband Schweiz. Sperrholzhändler Verband Schweiz. Hafner- und Plattengeschäfte Verband Schweiz. Spanplatten-Fabrikanten Verband Schweiz. Schreinermeister und Möbelfabrikanten SFIH Holzfeuerungen Schweiz VHPI Verband Holzverpackungen und Paletten-Industrie EnergieSchweiz Holzenergie Schweiz Neugasse Zürich Tel Fax info@holzenergie.ch Publikation Nr /

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