N I E D E R S C H R I F T. (Nr. 04/2012) 16. Oktober 2012

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1 E-026/8 MARKT ERGOLDSBACH N I E D E R S C H R I F T (Nr. 04/2012) über die Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses Ergoldsbach am 16. Oktober 2012 im Rathaus-Sitzungssaal Ergoldsbach. Anwesend: Erster Bürgermeister Ludwig Robold, Vorsitzender 2. Bürgermeister Sebastian Hutzenthaler die Mitglieder des Marktgemeinderates MGR Günter Wisgalla MGR Willi Wittmann MGR Alfons Gmelch MGR Georg Eichstetter MGR Lorenz Heilmeier Abwesend: MGR Alfred Mittermeier (beruflich entschuldigt) MGR Helmuth Radlmeier (Vertreter für MGR Alfred Mittermeier) MGR Konrad Schweiberger (krank) MGR Karl-Heinz Böhm (Vertreter für MGR Konrad Schweiberger) Sonstige Anwesende: Herr Robert Meindl, Geschäfsstellenleiter Herr Hartmut Klenner, Kämmerer Schriftführer: VFA Kiermeier Beginn: 19:05 Uhr Ende: 20:50 Uhr Zuhörer: keine Presse: keine

2 Tagesordnung: A) Öffentlicher Teil: P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 19. September 2012 V P. 2 Neufestsetzung der Konzessionsabgabe hier: Grundlageninformationen V P. 3 Erörterung der Feststellungen zur örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2011 (öffentliche TZ) P. 4 Mitteilungen, Berichte und Anfragen B) Nichtöffentlicher Teil: Sitzungsverlauf: Die Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung war gegeben. Einwendungen gegen die Tagesordnung wurden nicht erhoben. Mit 6 : 0 Stimmen wurde beschlossen, dass die Grundlageninformationen über den aktuellen Stand für die Neufestsetzung der Konzessionsabgabe im öffentlichen Teil mitgeteilt werden, die Beratung über die Konzessionsabgabe jedoch in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verlegt wird. A) Öffentlicher Teil: Herr Bürgermeister Robold begrüßte die Mitglieder des Finanz- und Wirtschaftsausschusses zur Sitzung. (Herr MGR Gmelch ist zur Sitzung erschienen.) P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 19. September 2012 Mit 7 : 0 Stimmen wurde die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 19. September 2012 genehmigt. V P. 2 Neufestsetzung der Konzessionsabgabe hier: Grundlageninformationen Herr Bürgermeister Robold verwies nochmals auf den Ausgangspunkt für den Grund der Beratung über die Neufestsetzung der Konzessionsabgabe. Hierzu erklärte er, dass durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband bei der Prüfung der Haushaltsjahre von 2006 bis 2010 im Prüfungsbericht vermerkt wurde, dass im Gemeindegebiet mit zwei Energieversorgern Konzessi- 2

3 onsverträge abgeschlossen sind, jedoch für den südlichen und östlichen Teil des Gemeindegebietes, welches von der ÜZW versorgt wird, keine Konzessionsabgabe erhoben wird. Im Rahmen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung besteht hier ein nicht unerheblicher Ermessensspielraum zur Ausschöpfung der Konzessionsabgabe und die Gemeinde müsse hier sorgfältig prüfen, ob man sich den Verzicht im Hinblick auf die Gesamtbelastung des Haushaltes leisten könne. Die Mehreinnahmen durch die Erhöhung bei EON und die Neuerhebung bei der ÜZW beträgt jährlich ca ,00. Vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurde deshalb dringend empfohlen, zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe für das gesamte Gemeindegebiet ein einheitlicher Konzessionsabgabesatz festzulegen wäre. Im Landkreis Landshut (ausgenommen Markt Essenbach, Gemeinde Niederaichbach, Gemeinde Postau) ist der Markt Ergoldsbach die Ausnahme mit dem geringsten Abgabesatz in Höhe von 0,15 ct/kwh bzw. 0,11 ct/kwh bei Sondervertragskunden. Eine entsprechende Aufstellung wurde als Tischvorlage ausgehändigt. Die EON verlangt von den Fremdanbietern (z.b. Yello, Stadtwerke usw.) den vollen Abgabesatz über das erhobene Netzentgeld. Die Fremdanbieter haben jedoch den vollen Abgabensatz in ihrer Mischkalkulation enthalten und führen diesen auch an die EON ab. Derzeit führt die EON jedoch nur den geringen Abgabesatz lt. Konzessionsvertrag an den Markt Ergoldsbach ab. Direkt betroffen von der Erhöhung der Konzessionsabgabe sind nur diejenigen Kunden von EON, die sich noch im sogenannten Grundversorgertarif befinden. Ein Wechsel ist jedoch ohne Probleme jederzeit möglich, auch für die Landwirte. Zu beachten ist auch, dass sich die Rahmenbedingungen und Grundsätze in der Stromwirtschaft grundlegend geändert haben. Die Zahl der Kunden, die sich vor einigen Jahren noch in der Grundversorgung befanden, hat sich sukzessive derzeit bereits bis auf 54 % gesenkt. Die weitere Beratung über die Neufestsetzung der Konzessionsabgabe wurde in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verlegt. V P. 3 Erörterung der Feststellungen zur örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2011 (öffentliche TZ) unerledigte öffentliche Feststellungen aus Vorjahren gibt es keine. Neue öffentliche Feststellungen: TZ 2: Auflistung von vom Markt übernommene Bürgschaften und über Zwischenfinanzierungen an Vereine: Dem Finanzausschuss soll regelmäßig einmal jährlich eine Auflistung über die vom Markt Ergoldsbach für Vereine übernommenen Bürgschaften sowie der aktuelle Stand von Zwischenfinanzierungen von Zuschüssen und Darlehen zur Kenntnis vorgelegt werden. Eine Aufstellung der aktuellen übernommenen Bürgschaften, sowie eine Aufstellung über die erfolgten Zwischenfinanzierung lt. der vorgelegten Tischvorlage wurde aufgezeigt und erläutert. 3

4 Zu der Bürgschaft des Tennisclubs Ergoldsbach 70 e.v. über ,00 teilte Herr Bürgermeister Robold mit, dass diese bereits nach 4 Jahren zurückgegeben wurde. Zur Sicherung eines weiterhin zinsgünstigen Darlehens wird diese Bürgschaft nochmals vom Tennisclub Ergoldsbach in Anspruch genommen. Die Verwaltung legt ab sofort, regelmäßig einmal jährlich dem Finanzausschuss eine Auflistung über die vom Markt Ergoldsbach für Vereine übernommenen Bürgschaften sowie den aktuellen Stand von Zwischenfinanzierungen von Zuschüssen und Darlehen zur Kenntnis vor. Weiter wurde davon Kenntnis genommen, dass dem Tennisclub Ergoldsbach 70 e.v. eine bereits zurückgegebene Bürgschaft in Höhe von ,00 zur Inanspruchnahme eines zinsgünstigen Darlehens nochmals ausgegeben wird. TZ 3: Aufstellung über entbehrliche Versicherungen und über Kleinspenden und sonstiger Beiträge zu Verbänden Dem Finanzausschuss soll eine Aufstellung über nicht verpflichtend abzuschließende Versicherungen (z.b. dynamische Waldversicherung) und über regelmäßig wiederkehrende Kleinspenden und Beiträge zu Verbänden (z.b. Waldbauernvereinigung Schierling) zur Kenntnis vorgelegt werden. Die betreffenden Kleinspenden aus dem Jahre 2011 wurden anhand einer Tischvorlage dargestellt. Im laufenden Kalenderjahr 2012 wurde intern bereits vereinbart, dass die bisherige Praxis für Kleinspenden in Höhe von 10,00 reduziert bzw. minimiert wird. Künftig erfolgen hier nur noch Kleinspenden für örtlich bezogene Adressen (z.b. Kloster Mallersdorf). Die dynamische Waldversicherung ist eine freiwillige Versicherung gegen Waldbrand, mit automatischer Zugrundelegung der jeweils gültigen Entschädigungstabelle der Waldbewertungstabelle der Bayer. Versicherungsverband AG. In der vorgelegten Tischvorlage wurden die betreffenden Kleinspenden aus dem Jahr 2011 rot markiert, die künftig nicht mehr gewährt werden. TZ 4: Viehwaage in Paindlkofen Für die Viehwaage in Paindlkofen sind Kosten für die Eichung in Höhe von 146,00 angefallen. Die Verwaltung soll überprüfen, ob die Viehwaage in Paindlkofen noch genutzt wird und deren weiterer Betrieb noch aufrecht erhalten werden soll. Die öffentliche Viehwaage in Paindlkofen wird von einem Landwirt als öffentlich bestellter Wäger betrieben. Diese Waage wird nach dessen Aussage höchstens zweimal im Jahr genutzt. Ab genügt zum Betrieb einer öffentlichen Waage nicht mehr der öffentlich bestellte Wäger, sondern der Betreiber der Waage muß eine Sachkundeprüfung nachweisen können Die geringe Inanspruchnahme der Waage und der zusätzliche Aufwand zum Betrieb der Waage spricht, auch nach Aussage des Wägers, für das Auflassen der öffentlichen Waage. 4

5 Es wurde bereits auch ein Kaufinteresse an der Waage signalisiert, sollte diese nicht mehr weiter betrieben werden. Ein Verkauf an den Eigentümer sollte evtl. erfolgen um weitere Folgekosten zu sparen. TZ 5: Angebote über Glückwunsch-, Einladungs- und Trauerkarten Es wurde festgestellt, dass die Glückwunsch-, Einladungs- und Trauerkarten überwiegend von auswärtigen Firmen gekauft werden, weil diese günstigere Preise anbieten. Für einen aktuellen Preisvergleich sollen Angebote, auch von einheimischen Firmen, eingeholt werden. Vor dem nächsten Einkauf von Glückwunsch-, Einladungens- und Trauerkarten, wird die Verwaltung Preisvergleiche einholen. TZ 6: Tarifgerechte Entschädigung der Feuerwehrkommandanten Bei der Überprüfung der ausbezahlten Kommandantenentschädigungen der örtlichen Feuerwehren wurde festgestellt, dass die Entschädigungen in tarifgerechter Höhe geleistet werden. Es handelt sich hierbei um eine Feststellung. Eine Beschlussfassung erfolgte nicht. TZ 7: Umbuchung von geleisteten Feuerwehr-Einsatzstunden durch Personal des Marktes Ergoldsbach Werden von markteigenem Personal Stunden für den Einsatz bei der Freiwilligen Feuerwehr geleistet, sind diese künftig im Haushalt darzustellen und entsprechend umzubuchen. Bereits jetzt werden die Stunden des Bauhofpersonales und des Hallenwartes der Goldbachhalle, welche für die Feuerwehr aufgewendet werden, im Abschnitt Brandschutz bei der Haushaltsstelle als Ausgabe gebucht. Im Rechnungsjahr 2011 war dies ein Gesamtbetrag von 2.522,34. P. 4 Mitteilungen, Berichte und Anfragen Mitteilungen, Bericht und Anfragen erfolgten im öffentlichen Teil der Sitzung keine. E N D E D E R Ö F F E N T L I C H E N S I T Z U N G 5

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