Steuerfreie Familienzulagen: Jetzt sind die Familien dran

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1 Steuerfreie Familienzulagen: Jetzt sind die Familien dran Freitag, 23. Januar 2015, 14 Uhr Sperrfrist: 23. Januar 2015, 14 Uhr

2 Medienkonferenz: Ja zur Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen Freitag, 23. Januar 2015, Uhr Medienmitteilung Steuerfreie Familienzulagen: Jetzt sind die Familien dran! Am 8. März wird das Schweizer Stimmvolk über die CVP-Familieninitiative Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen abstimmen. Damit haben es die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in der Hand, die Familien als Fundament der Gesellschaft zu stärken. Durch die Steuerbefreiung der Familienzulagen werden in der Schweiz eine Million Familien finanziell entlastet. Vor drei Jahren reichte die CVP Schweiz knapp Unterschriften für ihre Volksinitiative zur Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen ein. Davon profitieren alle steuerpflichtigen Familien mit Kindern und Jugendlichen in Ausbildung. Das sind in der Schweiz rund eine Million Haushalte. Steuerbefreiung steigert Kaufkraft der Familien Wurden in den letzten Jahren vor allem Unternehmen von Steuern erleichtert, sind nun endlich die Familien dran. Die grosse Mehrheit der Schweizer Familien braucht heute zwei Einkommen, um über die Runden zu kommen. Gerade mal sechs Prozent aller Kinder in der Schweiz leben in Familien mit hohen Einkommen. Dem gegenüber leben 73 Prozent aller Kinder in Familien mit einem steuerbaren Einkommen unter Franken. Sie müssen jetzt und nicht erst in ein paar Jahren unterstützt werden. Dazu kommt, dass der Staat durch die Familieninitiative keine Steuern verliert, sondern er verliert ungerechtfertigt angeeignete Familienzulagen. Geld, das den Familien gehört. Die Steuerbefreiung der Familienzulagen steigert die Kaufkraft der Familien sofort. Die Familien können ihre hohen Kosten damit besser decken und ihr Konsum wird angekurbelt, was insbesondere in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit wichtig ist. Familien mit tiefen Einkommen gewinnen doppelt erhalten Eltern, unabhängig vom gewählten Lebens- oder Erwerbsmodell, kantonal festgelegte Familienzulagen. Diese werden vom Arbeitgeber bezahlt und sollen die Familien finanziell unterstützen. Denn Kinder zu haben, ist nicht nur wunderschön, sondern finanziell für jede Familie auch eine finanzielle Belastung. werden die Familienzulagen zum steuerbaren Einkommen gerechnet. Damit geraten Familien in höhere Progressionen, was höhere Steuern zur Folge hat. Mindestens 20 Prozent der Zulagen fliessen umgehend in die Kassen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Die Steuerbefreiung der Familienzulagen entlastet alle steuerpflichtigen Familien, jene mit tiefen Einkommen gar doppelt. Denn sie zahlen danach nicht nur weniger Steuern, sondern erhalten dank tieferem steuerbarem Einkommen erleichterten Zugang zu Prämienverbilligungen, bezahlen weniger für einen Kita- Platz oder erhalten Stipendien. Dies wird ihnen heute verwehrt. Die CVP wird bei ihrer Familieninitiative von der EVP, der EDU und von ProFamilia Schweiz unterstützt. Zusammen mit unseren Partnern machen wir uns stark für alle Familien in der Schweiz. Am Samstag, 24. Januar sind wir in den Kantonen für die Familien auf der Strasse:

3 Alle Informationen zur : Kontakt Christophe Darbellay Parteipräsident der CVP Schweiz und Nationalrat (VS) Mobil: Pirmin Bischof Ständerat (SO) Mobil: Lucrezia Meier-Schatz Nationalrätin (SG) Mobil: Barbara Schmid-Federer Nationalrätin (ZH) Mobil: Lilian Studer EVP-Grossrätin und Fraktionspräsidentin (AG) Mobil: Béatrice Wertli Generalsekretärin CVP Schweiz Mobil: Thomas Jauch Kommunikationschef CVP Schweiz Mobil:

4 Medienkonferenz zur Volksinitiative Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen. Redetext von Christophe Darbellay, CVP-Parteipräsident und Nationalrat (VS) Es gilt das gesprochene Wort Einführung und Leitung: Christophe Darbellay (Französisch) Begrüssung Wir machen uns stark für alle Familien in der Schweiz. L initiative du PDC «Aider les familles! Pour des allocations pour enfant et des allocations de formation professionnelle exonérées de l impôt» sera soumise en votation le 8 mars prochain. Les citoyens suisses pourront alors décider eux-mêmes de renforcer les familles en tant que fondement de la société. L exonération fiscale des allocations familiales permettra de soulager financièrement 1 million de familles suisses. L histoire de l initiative: Il y a trois ans de cela, le PDC suisse a déposé un peu plus de signatures en faveur de son initiative populaire afin d exonérer fiscalement les allocations pour enfants et de formation professionnelle. Une exonération qui profitera à l ensemble des familles soumises à l impôt qui ont des enfants et des jeunes en formation. Kinder zu haben, ist nicht nur wunderschön, sondern finanziell für jede Familie auch eine finanzielle Belastung. Kinder kosten. Der Familienbericht des BFS aus dem Jahre zeigt im Einzelnen auf, welche Kosten mit einem Kind verbunden sind. Für ein erstes Kind ist mit direkten monatlichen Kinderkosten von 819 Franken zu rechnen. Dazu kommen die indirekten Kosten durch den Verzicht von Einkommen (1000 Franken) sowie unentgeltliche Haus- und Familienarbeit. Zusätzlich drücken die Kosten für familienergänzende Kinderbetreuung und die Krankenkassenprämien aufs Budget. Die Familieninitiative setzt genau hier an und entlastet alle Familien mit der Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen. Denn Familien dürfen nicht zum Luxus werden. Les opposants à notre initiative se sont lancés dans une guerre des chiffres. Pour nous, il y a 1 chiffre vraiment important à retenir, qui ne peut pas être contesté : il y a en Suisse familles avec enfants. 90% d entre elles paient des impôts cantonaux. TOUTES ces familles profiteront de notre initiative. De plus, selon les chiffres de l administration fédérale des contributions, familles en profiteront également au niveau de l impôt fédéral direct.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! 1 Bundesamt für Statistik (2008): Familien in der Schweiz. Statistischer Bericht Link.

5 Medienkonferenz zur Volksinitiative Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen. Redetext von Pirmin Bischof, CVP-Ständerat (SO) Es gilt das gesprochene Wort Die Familien unterstützen und nicht unnötig besteuern: Pirmin Bischof Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: kann nicht der Sinn der Familienzulagen sein, dass die Arbeitgeber die Familien mit einer Hand unterstützen und Kinder- und Ausbildungszulagen bezahlen, und der Staat mit der andern Hand einen Teil dieses Geldes mittels Steuern gleich wieder einkassiert. Dies widerspricht auch dem staatlich festgelegten Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Gleichstellung mit anderen Unterstützungen: Auch alle anderen öffentlichen und privaten Unterstützungen, insb. Kitasubventionen und individuelle Prämienverbilligungen werden nicht zum Einkommen addiert und sind steuerfrei. Kein Grund, dies bei Familienzulagen anders zu machen. Das Geld kommt aus der Wirtschaft: Arbeitgeber bezahlen den Familien pro Jahr 5,5 Milliarden Kinder- und Ausbildungszulagen als Kaufkraftkompensation. Der Staat nimmt davon gleich wieder einen Teil weg. Dieses Geld war nie für den Staat bestimmt, sondern für Familien. Steigerung der Kaufkraft aller Familien: Mit dieser werden alle Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung entlastet, unabhängig vom gewählten Lebens- oder Erwerbsmodell. Werden Kinder- und Ausbildungszulagen von den Steuern befreit, kommen sie den Familien sofort zugute. Sie kompensieren die Kinder- und Ausbildungskosten direkt und verbessern ihre Kaufkraft. Das fördert dann wieder die Wirtschaft (durch Konsum). Selbst Familien, die keine Steuern zahlen, profitieren, da nicht nur der Steuerbetrag, sondern v.a. das steuerbare Einkommen für viele Leistungsbezüge ausschlaggebend ist. Beispiel: Familie, 2 Kinder, Steuerbares Einkommen , aus dem Kanton SO, zeigt, dass die Argumente der Gegner doppelt falsch sind: - Tiefe Einkommen profitieren nicht : FALSCH Steuerreduktion 931. : Progressionseffekt nur im Mittelstand und: günstigerer Zugang zu Prämienverbilligungen, Kita, Sozialwohnungen - Sozialer wären höhere Kinderzulagen oder Steuerrabatte : FALSCH - Kinderzulagen erhöhen: höhere Besteuerung und schlechterer Zugang zu obigen Leistungen - Steuerrabatte: Schlechterer Zugang zu obigen Leistungen (steuerbares Einkommen bleibt hoch!) Resultat: Familien mit tiefen Einkommen profitieren von der doppelt.!

6 Medienkonferenz des überparteilichen Komitees Ja zu steuerfreien Familienzulagen Es gilt das gesprochene Wort Barbara Schmid-Federer, Nationalrätin CVP (ZH) Jetzt sind die Familien dran Es war FDP-Bundesrat Merz, der uns nach der Unternehmenssteuerreform II versprochen hat, als nächstes kämen die Familien dran. Dieses Versprechen holen wir jetzt ein. Verschiedene Gegner unserer haben keine Hemmungen, hohe Milliardenbeträge für Unternehmen zu sprechen ich spreche von den Unternehmenssteuerreformen - und die Familien aussen vor zu lassen. Wir meinen, diese vom Bundesrat versprochene Investition in Familien lohnt sich. Keine höhere Progression Kein Zugang zu anderen Vergünstigungen Wenn eine Familie nota bene unabhängig von ihrer Lebensform Kinder- und Ausbildungszulagen als Einkommen erhält, gerät sie nicht selten in eine höhere Progressionsstufe. Dies, obwohl die Familienzulagen ungerechtfertigt dem Einkommen zugerechnet werden. Denn das Ziel der Zulagen ist, einen Teil der hohen finanziellen Belastung von Familien mit Kindern und besonders mit Kindern in Ausbildung zu kompensieren. Durch den Einzug in die höhere Progressionsstufe verliert die Familie den Zugang zu Verbilligungen wie Krankenkassenprämien oder Stipendien. Gleichzeitig bezahlt die betroffene Familie höhere Preise für die Fremdbetreuung. Das ist ungerecht. Um es auf den Punkt zu bringen: Die Familienzulage frisst sich sozusagen selbst auf. Die angestrebte Wirkung nämlich die Unterstützung der Familie verpufft, generiert aber einen grösseren bürokratischen Aufwand. Das ist wohl kaum im Sinne des Erfinders der Zulage, und auch nicht im Interesse der übrigen Steuerzahlenden. Die Gegnerinnen und Gegner unserer argumentieren, dass nur gut verdienende Familien profitieren würden, weil die Hälfte der Familien keine direkte Bundessteuer bezahle. Dieses Argument ist aus verschiedenen Gründen falsch: 1. Familien, die Kantons- und Gemeindesteuern bezahlen, profitieren von der. Es gibt nur sehr wenige Familien, die keine Kantons- und Gemeindesteuern bezahlen und somit keinen Nutzen von der haben: Rund 1 Million der 1,15 Millionen Haushalte mit Kindern profitieren direkt von der. 2. 6,3 % (!) aller Kinder leben in gut verdienenden Familien, das ist also eine kleine Minderheit % aller Kinder leben in Mittelstandsfamilien und genau diese profitieren von der : Der Mittelstand, das geht leider immer wieder vergessen, ist diejenige Bevölkerungsgruppe, die unsere Wirtschaft trägt und die ihren Lebensunterhalt und ihre Familienentwicklung noch aus eigenen Mitteln bewältigt. Und das soll so bleiben. Die Familien mit sehr tiefen Einkommen zu unterstützen, ist gut und wichtig. Aber wir müssen auch verhindern, dass die Schere weiter auf geht und mehr Familien ins vom Staat abhängig werden. Auch die Sozialpolitik ist ein Mehrsäulenprogramm, in dem die Prävention eine wichtige Rolle spielt. Eine Familie mit einem steuerbaren Einkommen von Franken spart mit unserer im Durchschnitt etwa 1000 Franken pro Jahr. Erklären Sie einmal einer Familie, dass der Bundesrat dies ablehnt, gleichzeitig aber auf der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital beharrt, was Mindereinnahmen von jährlich 217 Millionen Franken bedeutet.

7 Medienkonferenz zur Volksinitiative Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen. Redetext von Lilian Studer, EVP-Grossrätin und Fraktionspräsidentin (AG) Es gilt das gesprochene Wort Schweiz ist ein Entwicklungsland in der Familienpolitik Die Haltung der EVP ist: Tragfähige Familien sind entscheidend für das Wohlergehen der Schweiz. Die Schweiz gilt leider immer noch nicht als besonders familienfreundlich. Um ein konkretes monetäres Beispiel zu nennen: Im Vergleich mit skandinavischen Ländern setzt die Schweiz einen dreimal kleineren Betrag des Bruttosozialproduktes für die Kinder und Familien ein. Nur schon diese Zahl zeigt auf, dass Entwicklungsbedarf gegeben ist. Doch nicht nur der finanzielle Aspekt spricht für sich. Auf Grund meiner norwegischen Wurzeln erlebe und kenne ich die Unterschiede. Dankbar ist die EVP für die Kinder- und Ausbildungszulagen. Dies ist eine wichtige Unterstützung unserer Familien. Der Staat hat dies erkannt und ist für unsere Schweiz eine Errungenschaft. Auf den ersten Blick scheint dies in Bezug auf unsere Familienpolitik somit fortschrittlich. Beim näheren Betrachten ist es aber ein weiteres gutes Beispiel, um aufzuzeigen, welchen Stellenwert die Familie in der Schweiz hat und in welchem familienpolitischen Entwicklungsland wir uns befinden. Unverständlich ist es nämlich, wenn diese Zulagen besteuert werden, obwohl sie eigentlich mit dem Zweck geschaffen wurden, die Kaufkraft der Familien zu stärken. Denn das Ziel dieser gesetzlichen Zulagen wäre es, die zusätzlich anfallenden Kosten für die Ausbildung der Kinder bzw. Jugendlichen teilweise zu kompensieren. Dabei profitiert nun der Staat. Dies aber ohne jeglichen vernünftigen Grund und auf dem Buckel der Kinder und ihre Familien. Widersprüchlich ist es zudem, da der Staat dies den Arbeitgebern vorschreibt. Die Arbeitgeber mit einer Hand nun diese Zulage unterstützen und bezahlen, der Staat mit der andern Hand einen Teil dieses Geldes mittels Steuern gleich aber wieder einkassiert. Dies gilt es durch den neuen Verfassungssatz zu verhindern und wenigstens in einem Bereich die Familien wieder Vorrang und ihren Stellenwert zu geben. Die EVP hat sich übrigens schon an der Unterschriftensammlung beteiligt. Sie unterstützt auch höhere Kinder- und Ausbildungszulagen und Ergänzungsleistungen für Familien mit tiefen Einkommen (Working Poor).

8 Eidgenössische Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» Argumentarium Deine Stimme zählt!

9 Argumentarium Die CVP Schweiz reichte am 5. November 2012 mit gültigen Unterschriften die «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» ein. Mit dieser will die CVP die Kinder- und Ausbildungszulagen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene von der Steuer befreien. Familien mit Kindern und insbesondere Familien mit Kindern in Ausbildung sind starken finanziellen Belastungen ausgesetzt. Familienzulagen sollen diese Mehrbelastung mindern. kommt diese Unterstützung den Familien nur teilweise zugut, da durch die Besteuerung der Kinder- und Ausbildungszulagen ein Teil des Geldes wieder in die Staatskassen fliesst. Worum geht es? Wer eine Familie gründet, fragt nicht zuerst nach den Kosten. Trotzdem: Mit der Geburt des ersten Kindes erleiden Eltern eine Kaufkraftminderung von 40 Prozent. Um diese Kaufkraftminderung zu kompensieren, werden Kinder- und Ausbildungszulagen ausgerichtet. Bis anhin kommen diese Zulagen einer Lohnerhöhung gleich, die ausschliesslich durch Elternschaft begründet wird. Dieser Lohnzuschlag ist fiskalisch von Bedeutung. Nur weil sie Kinder haben, rutschen Familien in eine höhere Steuerprogression und zahlen dadurch mehr Steuern. gilt der Grundsatz: gleiche Arbeit = gleicher Lohn. Das Gleichstellungsgesetz verbietet, dass die mitarbeitenden Männer und Frauen innerhalb eines Lohnsystems für gleiche und gleichwertige Arbeit unterschiedlich entlöhnt werden. Die erbrachten familialen Leistungen können daher, ganz im Gegensatz zu früher, nur noch mittels Steuerabzügen und Kinder- und Ausbildungszulagen honoriert werden, und nicht mehr durch einen höheren Lohn, der durch Vaterschaft oder Mutterschaft begründet würde. Es ist gerecht, das Einkommen, das durch die Arbeit erzielt wurde, zu besteuern, nicht aber den Beitrag, den die Familie zur Kaufkraftkompensation erhält. Was die eine Hand gibt, soll die andere nicht wieder nehmen! Die will die Kinder- und Ausbildungszulagen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene von der Steuer befreien. Es kann nicht der Sinn dieser Zulagen sein, dass die Arbeitgeber die Familien mit einer Hand unterstützen und Kinder- und Ausbildungszulagen bezahlen, und der Staat mit der andern Hand einen Teil dieses Geldes mittels Steuern gleich wieder einkassiert. Dies widerspricht auch dem staatlich festgelegten Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Werden Kinder- und Ausbildungszulagen von den Steuern befreit, kommen sie den Familien sofort zugute. Sie kompensieren die Kinder- und Ausbildungskosten direkt und verbessern ihre Kaufkraft. Mit dieser werden alle Familien entlastet, unabhängig vom gewählten Lebens- oder Erwerbsmodell.

10 Rund ein Fünftel der Kinder- und Ausbildungszulagen zieht der Bund ein! werden jährlich Familienzulagen in der Höhe von über fünf Milliarden Franken ausbezahlt. Von diesem Betrag nimmt der Staat den Familien gleich wieder fast eine Milliarde weg. Etwa 250 Millionen Franken jährlich gehen an den Bund. Der Rest, ca. 650 Mio. Franken, kassieren die Kantone, wobei deren Minderertrag von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist. Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 116 Abs. 2 zweiter Satz (neu) 2 Kinder- und Ausbildungszulagen sind steuerfrei. Die CVP ist die Familienpartei. Das Herzstück unserer Politik ist und bleibt die Familie. Wir setzen uns für eine familien- und mittelstandsfreundliche Politik ein. 5 MILLIARDEN Familienzulagen 1 MILLIARDE Bundes- und Kantonssteuern Deine Stimme zählt!

11 Eidgenössische Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» FAQ Deine Stimme zählt!

12 gestellte Fragen 1. Was will die «Familie stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen»? 2. Warum will die CVP diesen Verfassungsartikel ändern? 3. Wem nützt die? 4. Wäre nicht die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen der bessere Weg? 5. Profitieren nicht nur die Reichen? 6. Braucht es diese überhaupt? Hat das Parlament nicht bereits einen Entscheid gefasst? 7. Widerspricht diese nicht dem Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit? 8. Ist dies nicht ein Eingriff in die kantonale Kompetenz? 9. Kostet das nicht zu viel? Sind die Mindereinnahmen verkraftbar? 10. Wird das nicht generell zu Steuererhöhungen führen?

13 1. Was will die «Familie stärken! Steuerfreie Kinderund Ausbildungszulagen»? Mit der will die CVP Schweiz die Kinder- und Ausbildungszulagen von den Steuern befreien. Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 116 Abs. 2 zweiter Satz (neu) 2 Kinder- und Ausbildungszulagen sind steuerfrei. 2. Warum will die CVP diesen Verfassungsartikel ändern? Familien mit Kindern und im Besonderen Familien mit Kindern in Ausbildung sind starken finanziellen Belastungen ausgesetzt. Familienzulagen sollen diese Mehrbelastung mindern. kommt diese Unterstützung den Familien nur teilweise zugute, da durch die Besteuerung der Kinder- und Ausbildungszulagen ein Teil des Geldes wieder in die Staatskassen fliesst. Es kann nicht der Sinn dieser Zulagen sein, dass die Arbeitgeber die Familien mit einer Hand unterstützen und Kinder- und Ausbildungszulagen bezahlen, und der Staat mit der andern Hand einen Teil dieses Geldes mittels Steuern gleich wieder einkassiert. Dies widerspricht auch dem staatlich festgelegten Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. 3. Wem nützt die? Mit dieser werden alle Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung entlastet, unabhängig vom gewählten Lebens- oder Erwerbsmodell. Werden Kinder- und Ausbildungszulagen von den Steuern befreit, kommen sie den Familien sofort zugute. Sie kompensieren die Kinder- und Ausbildungskosten direkt und verbessern ihre Kaufkraft. 4. Wäre nicht die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen der bessere Weg? Sicher würden höhere Kinder- und Ausbildungszulagen einen Beitrag zur Stärkung der Kaufkraft der Familien leisten. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass durch die Besteuerung der Zulagen deren effektive Wirkung gleich wieder reduziert wird. Es käme auch niemand auf die Idee, Prämienverbilligungen, welche die Kaufkraft der Bezüger verbessern, versteuern zu wollen.

14 So lange Kinder- und Ausbildungszulagen nicht steuerfrei sind, hilft es dem Mittelstand nicht, diese zu erhöhen. Im Gegenteil, eine Erhöhung hätte paradoxe Auswirkungen auf die Steuerprogression: Mit erhöhten Kinderzulagen würde auch das steuerbare Einkommen steigen und Familien fielen in eine höhere Steuerkategorie. Der Effekt höherer Kinderzulagen verpufft, da Familien sie gleich wieder mit mehr Steuern dem Staat zurückzahlen müssten. Alle Familien profitieren von einem tieferen steuerbaren Einkommen! Durch Familienzulagen erhöht sich das steuerbare Einkommen. Die Betroffenen geraten in eine höhere Progressionsstufe. Dadurch erhöht sich nicht nur der Steuersatz der Familien. Sie haben zudem einen erschwerten oder gar keinen Zugang mehr zu Vergünstigungen, welche Familien mit tieferem Einkommen erhalten; zu Prämienverbilligungen, zu Stipendien etc. Diese Familien sind damit doppelt bestraft. Familien, die wenig Steuern bezahlen, profitieren ebenfalls von der. Weil sie ein tieferes steuerbares Einkommen ausweisen können. Damit erhalten sie erleichterten Zugang zu den Vergünstigungen für tiefe Einkommen: Kinderbetreuungszulagen, Prämienverbilligung, Stipendien usw. Je tiefer das steuerbare Einkommen ist, desto mehr profitiert eine Familie und das schenkt ein. 6. Braucht es diese überhaupt? Hat das Parlament nicht bereits einen Entscheid gefasst? Eine Volksinitiative ist notwendig, weil die CVP im Parlament keine Mehrheit für dieses Anliegen erhalten hat. Tatsächlich fordern die Standesinitiativen der Kantone St. Gallen und Aargau ( SG und AG), die Steuerbefreiung von Kinder- und Ausbildungszulagen, jedoch nur auf kantonaler und kommunaler Ebene. Es muss aber eine ganzheitliche Lösung durchgebracht werden. Eine Differenz zwischen direkter Bundessteuer und Kantonssteuer ist nicht wünschenswert. Zudem hat sich nur der Nationalrat mit einer sehr knappen Mehrheit für den Grundsatz der Steuerbefreiung entschieden. 7. Widerspricht diese nicht dem Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit? Nein, denn es gibt verschiedene Bereiche, die von der Steuer befreit sind, zum Beispiel der Sold für Militär- und Schutzdienst oder Unterstützungen aus öffentlichen oder privaten Mitteln (vgl. Art. 7 Abs 4 StHG). 8. Ist dies nicht ein Eingriff in die kantonale Kompetenz? Ja, aber bereits mit dem Steuerharmonisierungsgesetz hat der Bundesgesetzgeber Rahmenbedingungen festgelegt, die von allen Kantonen eingehalten werden müssen. Diese neue Rahmenbedingung die Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen fügt sich in eine Reihe von weiteren ein.

15 9. Kostet das nicht zu viel? Sind die Mindereinnahmen verkraftbar? Einerseits stärken wir dadurch die Kaufkraft der Familien und leisten somit auch einen Beitrag zur Förderung der Wirtschaft (zum Beispiel erhöhter Konsum). Andererseits werden jährlich Familienzulagen in der Höhe von über fünf Milliarden Franken ausbezahlt, von denen der Staat gleich wieder fast eine Milliarde wegnimmt. Es ist sind in diesem Sinne also keine Mindereinnahmen. Es handelt sich um Geld, das nicht dem Staat bzw. den Kantonen zusteht, sondern den Familien (ca. 250 Mio. Franken gehen an den Bund und ca. 650 Mio. an die Kantone, wobei deren Minderertrag von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist). 10. Wird das nicht generell zu Steuererhöhungen führen? Nein, der Bundessteuersatz ist in der Verfassung festgelegt, an diesem wird nichts geändert. Ausserdem würde eine Steuererhöhung den Mittelstand belasten und das würden wir konsequent und in aller Deutlichkeit bekämpfen. Zudem hat die Bevölkerung bis anhin verschiedenen Steuererleichterungen (auch für die Familien) zugestimmt. Sie weiss, dass ihr Ja nicht zu höheren Steuern geführt hat.

16 Rechnungsbeispiele - Auswirkungen der Volksinitiative auf die Prämienverbilligungen für ein Ehepaar mit zwei Kindern (12 und 17 Jahre) * Lausanne St. Gallen Aarau Zürich Basel Freiburg Sitten Zulage: Kinder Ausbildung steuerbares Einkommen Zu bezahlende Steuer Betrag Prämienverbilligung (monatlich) Betrag Prämienverbilligung (jährlich) Mehrbetrag durch Prämienverbilligung Ersparnis nach Steuerbefreiung Total Entlastung * Quellen: Steuerrechner der Eidg. Steuerverwaltung (Daten von 2014) / Merkblätter der indiv. Prämienverbilligung der Kantone und Prämienverbilligungsrechner der Kantone

17 Rechnungsbeispiele für ein Ehepaar mit zwei Kindern (12 und 17 Jahre)* Lausanne St. Gallen Aarau Zürich Basel Bern Freiburg Zulage: Kinder Ausbildung steuerbares Einkommen Zu bezahlende Steuer Steuerbelastung insgesamt Bund Kanton Ersparnis nach Steuerbefreiung steuerbares Einkommen Zu bezahlende Steuer Steuerbelastung insgesamt Bund Kanton Ersparnis nach Steuerbefreiung * Quelle: Steuerrechner der Eidg. Steuerverwaltung (Daten von 2014)

18 Rechnungsbeispiele für ein Ehepaar mit zwei Kindern (12 und 17 Jahre)* Genf Luzern Solothurn Bellizona Sitten Zug Zulage: Kinder Ausbildung steuerbares Einkommen Zu bezahlende Steuer Steuerbelastung insgesamt Bund Kanton Ersparnis nach Steuerbefreiung steuerbares Einkommen Zu bezahlende Steuer Steuerbelastung insgesamt Bund Kanton * Quelle: Steuerrechner der Eidg. Steuerverwaltung (Daten von 2014) Ersparnis nach Steuerbefreiung

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