Erwerb neu errichteter Wohnungen/Reihenhäuser. 1. Persönliche Voraussetzungen. 2. Förderung. Stadt Salzburg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erwerb neu errichteter Wohnungen/Reihenhäuser. 1. Persönliche Voraussetzungen. 2. Förderung. Stadt Salzburg"

Transkript

1 6 1. Persönliche Voraussetzungen begünstigte, natürliche Person: siehe Seite 4 den und dürfen nicht aus einer Fremdfinanzierung stammen. Eigenmittel-Mindesteinsatz: Mindestens 10 % des Gesamtkaufpreises bezogen auf die förderbare Nutzfläche müssen aus Eigenmitteln finanziert wer- Die Finanzierung muss gesichert sein. siehe dazu Gesicherte Finanzierung Das Land Salzburg gewährt ein rückzahlbares, verzinsliches Förderungsdarlehen. Fördersätze in der Stadt Salzburg in den sonstigen Gemeinden Die Fördersätze erhöhen sich für Jungfamilien um 100,- und kinderreiche Familien 2. Förderung um 200,-, soweit der Gesamtkaufpreis je m² förderbarer Nutzfläche 50 % der Fördersätze nicht übersteigt. Sie erhöhen sich um 50,- für Jungfamilien und 100,- für kinderreiche Familien, soweit der Gesamtkaufpreis je m² förderbarer Nutzfläche 60 % der Fördersätze nicht überschreitet. Die Fördersätze vermindern sich um 10 %, soweit der Gesamtkaufpreis je m² förderbarer Nutzfläche die Fördersätze um mehr als 80 % überschreitet. Stadt Salzburg Kaufpreis Generell Jungfamilie kinderreiche Familie 3.000,- > 3.000,- bis 3.200,- > 3.200,- bis 3.600,- > 3.600, , , , ,- Sonstige Gemeinden im Land Salzburg Kaufpreis (gerundet) Generell Jungfamilie kinderreiche Familie 2.625, , ,- > 2.625,- bis 2.800, ,- > 2.800,- bis > , , ,-

2 7 Zuschlag für ökologische Maßnahmen: Die Fördersätze erhöhen sich um 15,- je Punkt und Quadratmeter förderbarer Nutzfläche bei ökologischen Maßnahmen anhand des Zuschlagspunktesystems. Beachten Sie die energiebezogenen Mindestanforderungen. Es handelt sich dabei um generelle Förderungsvoraussetzungen! siehe energieökologische Mindestvoraussetzungen und Zuschlag für ökologische Maßnahmen sowie das entsprechende 3. Konditionen des Förderungsdarlehens Höhe des Förderungsdarlehens = Summe Fördersatz x förderbare Nutzfläche siehe förderbare Nutzfläche Laufzeit: 30 Jahre (beginnend mit dem Kalendermonat, der auf die Übergabe folgt) Zinsen: 2 % (jährliche Verzinsung zum Ende eines Kalenderjahres, dekursiv auf der Basis von 360 Zinstagen). Die Verzinsung beginnt mit dem Kalendermonat, der auf die Auszahlung folgt. Das Land Salzburg hat die Möglichkeit Zinsanpassungen durchzuführen, dabei ist der 12-Monats- EURIBOR abgerundet auf das nächstniedrigere 1/8 % die Obergrenze. Annuität: 4,43 % Tilgung: Diese erfolgt in monatlichen Annuitätsraten. Gänzliche oder verstärkte vorzeitige Tilgung ist zulässig. Eine verstärkte Tilgung erfolgt immer dann, soweit der zumutbare Wohnungsaufwand die Annuität des Förderungsdarlehens übersteigt und allenfalls gewährte Annuitätenzuschüsse zurückbezahlt sind. Verstärkte vorzeitige Tilgungen verkürzen die Laufzeit. siehe zumutbarer Wohnungsaufwand 4. Annuitätenzuschüsse zum Förderungsdarlehen Übersteigt die Annuität des Förderungsdarlehens den zumutbaren Wohnungsaufwand, werden Annuitätenzuschüsse zur Tilgung des Förderungsdarlehens gewährt. Annuitätenzuschüsse werden nicht verzinst. Tilgung der Annuitätenzuschüsse: Die Tilgung der Annuitätenzuschüsse erfolgt soweit der zumutbare Wohnungsaufwand die Annuität des Förderungsdarlehens übersteigt. Spätestens erfolgt die Tilgung nach Rückzahlung des Förderungsdarlehens. siehe zumutbarer Wohnungsaufwand

3 8 5. Auszahlung des Förderungsdarlehens Bei Übergabe bzw. Übernahme des Kaufgegenstandes unter folgenden Voraussetzungen: 1. Vorliegen des Kaufvertrags und 2. Vorliegen einer Einzugsermächtigung zugunsten des Landes Salzburg und 3a) grundbücherlicher Einverleibung eines Pfandrechts für das Förderungsdarlehen im ersten Rang oder 3b) treuhändige Haftung durch Notar oder Rechtsanwalt für die rangrichtige grundbücherliche Einverleibung des Pfandrechts oder 3c) Besicherung des Förderungsdarlehens bis zur Einverleibung des Pfandrechts in anderer Weise (bei Errichtung durch eine gemeinnützige Bauvereinigung im Sinne des WGG ). 4) Vorlage des vom Referat 4/04 des Amtes der Salzburger Landesregierung geprüften Fertigstellungs-Energieausweises Einige weitere Voraussetzungen müssen erfüllt bzw. zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart werden. Zum Teil sind die Vereinbarungen/Bestätigungen in der Bauträgererklärung zusammengefasst. Diese ist dem Förderungsansuchen beizulegen und von Käufer, Verkäufer und Treuhänder zu unterfertigen: Der Verkäufer muss gewerblicher oder gemeinnütziger Bauträger sein. Der Verkäufer muss grundbücherlicher Eigentümer der Kaufliegenschaft sein. Die Wohnung muss entweder in einem Haus in der Gruppe oder in einem Bau mit mindestens drei Wohnungen im Wohnungseigentum sein. Der Grundstückbedarf darf im Durchschnitt der Gesamtanlage je Wohnung 350 m² nicht übersteigen. Aufschließungs- und Nebenflächen, die der Gesamtanlage dienen, sind nicht einzurechnen. 6. Weitere Voraussetzungen siehe Häuser in der Gruppe Der Übergabetermin muss vertraglich vereinbart sein und darf 24 Monate ab Vertragsunterzeichnung nicht überschreiten. Die Bauvollendung darf im Zeitpunkt der Einbringung des Ansuchens höchstens drei Jahre zurückliegen und die Wohnung darf noch nicht für Wohnzwecke genutzt worden sein, außer der bisherige Erstmieter übernimmt die Wohnung ins Eigentum. Die Wohnungsübergabe darf zum Zeitpunkt der Einbringung des Förderansuchens nicht länger als 6 Monate zurückliegen, außer der Erstmieter erwirbt. Die Bestimmungen zur Kaufpreissicherstellung müssen eingehalten werden. Mit dem Käufer ist vereinbart, dass er von der zum Erwerb der Wohnungen führen-

4 9 den Vereinbarung oder Vertragserklärung kostenfrei zurücktreten kann, wenn das dem Erwerb zu Grunde gelegte Förderansuchen abgelehnt wird und der Rücktritt innerhalb von drei Wochen ab Zustellung der Ablehnung der Förderung schriftlich isd 3 Abs. 4 KSchG erklärt wird. Die energiebezogenen Mindestanforderungen sind einzuhalten und müssen mit dem Ansuchen durch einen Planungs- Energieausweis samt Anlagenbeschreibung sowie nach Bauvollendung durch einen Fertigstellungs-Energieausweis bestätigt werden. Die Prüfung erfolgt durch das Referat 4/04. Die Förderungszusichrung wird erst nach Vorlage eines vom Referat 4/04 des Amtes der Salzburger Landesregierung geprüften Fertigstellungs- Energieausweises erteilt. siehe Energiebezogene Mindestanforderung 7. Grundbücherliche Sicherstellung Rang 1 Pfandrecht zugunsten des Landes Salzburg für das Förderungsdarlehen Rang 2 Hypothekardarlehen einer Bank oder Bausparkasse (Vor dem Pfandrecht zugunsten der Annuitätenzuschüsse können Pfandrechte von insgesamt 90 % des auf die förderbare Nutzfläche fallenden Teils des Gesamtkaufpreises der Wohnung besichert werden. Das Pfandrecht für das Förderungsdarlehen ist dabei zu berücksichtigen.) Rang 3 Höchstbetragshypothek zugunsten des Landes Salzburg für die Annuitätenzuschüsse in Höhe von 75 % des Förderungsdarlehens Weitere Voraussetzungen für die Besicherung des Bank- oder Bausparkassendarlehens das vorrangig zu besichernde Darlehen dient der Finanzierung zum Kauf der Wohnung 6-Monats-Euribor oder Sekundärmarktrendite für Emittenten gesamt (SMR) als Zinsbasis (ausgenommen Fixzinsvereinbarung sowie Bausparkassendarlehen) schriftliche Zustimmung zur Offenbarung des Bankgeheimnisses hinsichtlich aller im Finanzierungsplan enthaltener Darlehen Zugunsten des Landes Salzburg ist ein Belastungs- und Veräußerungsverbot einzuverleiben.

5 10 8. Beispiel E in Ehepaar (beide unter 40 und noch nicht länger als 10 Jahre verheiratet) mit einem Kind kauft in Salzburg Stadt eine 95 m² große Wohnung. Der Kaufpreis beträgt 3.100, /m² inklusive Tiefgaragenabstellplatz. Das Haushaltseinkommen beträgt 2.500, (1/12 Jahreseinkommen). Eigenmittel sind in Höhe von , vorhanden. 10 Ökopunkte Annahmen Gesamtkaufpreis , Nebenkosten (Annahme ca. 7 %) ~ , Gesamtkosten (Kaufpreis und Nebenkosten) , tatsächliche Wohnnutzfläche 95 m² tatsächlicher Kaufpreis/m² 3.100, Personenanzahl 3 (Jungfamilie) Haushaltseinkommen 2.500, Eigenmittel , förderbare Nutzfläche 90 m² Ökopunkte 10 Eigenmittelmindesteinsatz 10 % des Kaufpreises der Wohnung bezogen auf die förderbare Nutzfläche Gesamtkaufpreis der Wohnung 3.100, x 90 m² , davon 10 % , Förderung Fördersatz Fördersatz/m² 2.000, Zuschlag für Jungfamilie 50, (bis 3.200, /m² Kaufpreis) Zuschlag für Ökopunkte 150, (10 Punkte à 15, ) Summe Fördersatz 2.200, Gegenrechnung: 3.100, (Kaufpreis/m²) 310, (Mindesteigenmittel/m²) = 2.790, (Das Ergebnis wird mit der Summe des Fördersatzes 2.200, verglichen. Der niedrigere Wert wird zur weiteren Berechnung des Förderungsdarlehens herangezogen.)

6 11 Förderungsdarlehen und Annuitätenzuschüsse Monatl. Belastung Förderungsdarlehen des Landes 2.200, x 90 m² , Berechnung der Tilgung lt. Schuldschein 2 % Zinsen auf 30 Jahre, Annuität: 4,43 % monatliche Rate 730,95 Finanzierung Zumutbarer Wohnungsaufwand mindestens: 4,31 x 90 m² = 387,90 Tabellenwert: 34 % Abzüge: 5 % Prozentwert: 29 % Maximum der Zumutbarkeit: 25 % von 2.500, monatlicher Annuitätenzuschuss des Landes 105,95 Restfinanzierung 625, Gesamtkosten , Förderungsdarlehen , vorhandene Eigenmittel , Restfinanzierung , über Bank- oder Bausparkassendarlehen Annahme 4,5 % Zinsen (Annuität 7,61 %) Geschätzte Betriebskosten ca. 3, /m² Gesamte monatliche Belastung 298,79 285, 1.208,79 Folgende Beträge sollten gesichert zur Verfügung stehen Gesicherte Finanzierung Existenzminimum für eine Person 783, für zwei weitere Personen (à 156, ) 312, Mindestzumutbarkeit 387,90 Rückzahlungsrate für weiteres Darlehen 298,79 Gesamt 1.781,90

7 12 Grundbücherlicher Rang Grundbücherliche Sicherstellung 1. Rang , zugunsten des Landes Salzburg für das Förderungsdarlehen 2. Rang , zugunsten der ausfinanzierenden Bank oder Bausparkasse 3. Rang , zugunsten des Landes Salzburg für die Annuitätenzuschüsse Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des Landes Salzburg Berechnung der vorrangigen Besicherung des Bank- oder Bausparkassendarlehens Gesamtkaufpreis bezogen auf die förderbare Nutzfläche , davon 90 % , abzüglich Förderungsdarlehen , maximal möglicher Vorrang vor den AZ , 9. Förderungsansuchen und zuständige Mitarbeiter Ansuchen auf Erteilung der Förderung sind an die Wohnbauförderungsabteilung des Landes zu richten (Adresse siehe Seite 4), bei der Sie auch die entsprechenden Formulare erhalten. Formulare für diese Förderung können auch via Internet ( weiterer Link Bauen/Wohnen ) oder über das SIR bezogen werden. Wohnbauförderungsabteilung, Tel. (0662) 8042 Folgende SachbearbeiterInnen der Wohnbauförderungsabteilung sind für die Bearbeitung Ihres Förderungsansuchens und die laufende Förderungsbearbeitung zuständig: Fr. Windauer Zi. B 282 DW 3719 Salzburg Stadt (A - L) und Seekirchen Fr. Spindler Zi. B 279 DW 3721 Salzburg Stadt (M - R), Lungau und Tennengau Fr. Schlager Zi. A 216 DW 3734 Salzburg Stadt (S - Z) Hr. Vereno Zi. B 285 DW 3739 Flachgau (Gemeinden A, F - H und M - O) Fr. Flöcklmüller Zi. B 279 DW 3731 Flachgau (Gemeinden B - E) Fr. Zankl Zi. B 281 DW 3729 Flachgau (K - L, P - Z ohne Seekirchen) Fr. Tockner Zi. B 280 DW 3738 Pinzgau und Pongau Fr. Gruber Zi. B 234 DW 3726 AUSKUNFT S. WFG 1990 Fr. Mayrhofer Zi. A 208 DW 3730 AUSKUNFT WFG 1968 und 1984 Dr. Schuchter Zi. B 284 DW 3736 Referatsleitung Fr. Hagenauer Zi. B 283 DW 3728 Sekretariat, Auskunft Technische Auskünfte zu den energiebezogenen Mindestvoraussetzungen und zum Zuschlagspunktesystem siehe Seite 39.

SIR-Konkret SIR. Wohnbauförderung in Salzburg. Kauf Sanierung. Miete Errichtung

SIR-Konkret SIR. Wohnbauförderung in Salzburg. Kauf Sanierung. Miete Errichtung SIR-Konkret Eine Information des Salzburger Instituts für Raumordnung und Wohnen im Auftrag des Landes Salzburg Kauf Sanierung Miete Errichtung Wohnbauförderung in Salzburg Förderungsvoraussetzungen Erwerb

Mehr

Jahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. März 2009

Jahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. März 2009 Jahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. März 2009 27. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. März 2009 über die Gewährung von Nachlässen für Konversionen und Rückzahlungen

Mehr

SIR-Konkret. Die Förderung besteht in rückzahlbaren, Erwerb neu errichteter Wohnungen/Reihenhäuser. 1. Persönliche Voraussetzungen. 2.

SIR-Konkret. Die Förderung besteht in rückzahlbaren, Erwerb neu errichteter Wohnungen/Reihenhäuser. 1. Persönliche Voraussetzungen. 2. 1. Persönliche Voraussetzungen Begünstigte, natürliche Person (siehe Seite 5), die die notwendigen Eigenmittel aufbringt. Eigenmittelmindesteinsatz Ein bestimmter Mindestanteil des Kaufpreises muss mit

Mehr

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich

Mehr

Salzburger Wohnbauförderungsgesetz

Salzburger Wohnbauförderungsgesetz Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 Die wichtigsten Änderungen im Überblick Büro LR Hans Mayr / Abteilung 10 Stand: 15.01.2015 Michaela Schneider-Manns Au, Landes-Medienzentrum Salzburg Wesentliche

Mehr

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen 124/134 Kredit Förderziel Förderziel Das unterstützt den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten

Mehr

Stadtnah im Grünen über den Dächern von Linz

Stadtnah im Grünen über den Dächern von Linz über den Dächern von Linz Unverbindliches Schaubild!! Architektur: Bauträger: Vertrieb: INFOLINE: 07239/8123-20 GRAMASTETTEN Der Ort: Der Markt Gramastetten liegt auf einer Bergkuppel über dem Rodltal,

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael

Mehr

seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011

seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011 Mai 2011 RückzahlungsbegünstigungsVerordnung 2005 seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011 Vom SIR aktualisierter Verordnungstext Impressum: Herausgeber und Verleger: SIR-Salzburger Institut

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

RICHTLINIEN zur Förderung von Maßnahmen im Sinne des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes

RICHTLINIEN zur Förderung von Maßnahmen im Sinne des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes NÖ Schul- und Kindergartenfonds beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Kultur, Wissenschaft und Unterricht - Abteilung Schulen Postanschrift 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Tel.: (02742)

Mehr

Sonniges Sûd-Grundstûck!

Sonniges Sûd-Grundstûck! Auftrags-Nr.: 1000003737 Sonniges Sûd-Grundstûck! Baugrundstück, Osterheider Straße, 32339 Espelkamp-Frotheim Das attraktiv nach Süden ausgerichtete Grundstück verfügt über einen individuellen und besonders

Mehr

Wohnstudie 2016 Bundeslandbericht Salzburg

Wohnstudie 2016 Bundeslandbericht Salzburg Wohnstudie 2016 Bundeslandbericht Josef Schmidinger, Generaldirektor s Bausparkasse Markus Sattel, Vorstandsdirektor er Sparkasse 25. Mai 2016 METHODE UND ZIELSETZUNGEN - Methode und Stichprobe: - 200

Mehr

Richtlinien Förderung Photovoltaik

Richtlinien Förderung Photovoltaik A B 2 6. M Ä R Z 2 0 1 5 Richtlinien Förderung Photovoltaik für Betriebe zur Abwasserbehandlung Gültig bis: 30.11.2016 Fertigstellung und Abrechnung binnen 6 Monaten. Abteilung 4 Lebensgrundlagen und Energie

Mehr

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung 1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Exposé. Etagenwohnung in Trier

Exposé. Etagenwohnung in Trier Exposé Etagenwohnung in Trier Attraktives Wohnen im Grünen im Energiesparhaus zwischen Innenstadt und Universität - günstige Darlehen ab 1 % Zins möglich Objekt-Nr. FF_ETNB80117G Etagenwohnung Verkauf:

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-ID: Adresse: 21 DE-16775 Löwenberger Land Grüneberg Deutschland 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage

Mehr

Richtlinie. über die Vergabe von. städtischen Wohnbaugrundstücken in Neubaugebieten. vom 06. November 2007

Richtlinie. über die Vergabe von. städtischen Wohnbaugrundstücken in Neubaugebieten. vom 06. November 2007 Stadt Mühlheim/Donau Bauplatzvergaberichtlinien Richtlinie über die Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken in Neubaugebieten vom 06. November 2007 1 Grundsätze der Baulandpolitik Die Stadt Mühlheim

Mehr

MIETKAUFWOHNUNG CHANCE ODER FALLE?

MIETKAUFWOHNUNG CHANCE ODER FALLE? MIETKAUFWOHNUNG CHANCE ODER FALLE? EIN RATGEBER ZU MIETKAUFWOHNUNGEN! Aus zahlreichen Anfragen in unserer Wohn- und Mietrechtsberatung wissen wir, dass die Bezeichnung Mietkauf immer wieder zu Verwirrung

Mehr

Der Fachbereich Wohnen informiert über

Der Fachbereich Wohnen informiert über Fachbereich Wohnen Der Oberbürgermeister Der Fachbereich Wohnen informiert über die Wohnberechtigung im geförderten Wohnungsbau AnsprechpartnerInnen für Fragen der Wohnberechtigung oder Wohnungsvermittlung

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

Hypothek aufnehmen Das müssen Sie wissen!

Hypothek aufnehmen Das müssen Sie wissen! Hypothek aufnehmen Das müssen Sie wissen! Ein eigenes Haus mit Garten für viele Menschen ist das noch immer der klassische Lebenstraum. Eine Möglichkeit wenn auch bei weitem nicht die einzige um diesen

Mehr

Beteiligungserklärung

Beteiligungserklärung GenoScOLAR eg Manfred Ringer, Vorstand Hölderlinstraße 3 36199 Rotenburg a.d. Fulda Tel.: 06623-6612 Mail: genoscolar@ish.de Beteiligungserklärung Ich möchte der Genossenschaft beitreten und beantrage

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Anleitung ebase Inhalt 1. Einführung und Voraussetzungen 2. Transaktionsempfehlung für einen Kunden erstellen 3. Möglichkeiten des Kunden 4. Verwaltung von

Mehr

Darlehen - als Möglichkeit der... -Finanzierung

Darlehen - als Möglichkeit der... -Finanzierung Darlehen - als Möglichkeit der.... -Finanzierung Situation: Bestattungsinstitut Thomas Bayer e. K. benötigt für ein Investitionsprojekt 0.000 Euro. Die Hausbank bietet dieses Darlehen mit folgenden Konditionen

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN

STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN Referent: Dipl.-Kfm. Harald Braschoß WP, StB Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) Partner der BWLC Partnerschaft, Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Info-Telegramm Wegfall der Anschlussförderung Merkblatt -

Info-Telegramm Wegfall der Anschlussförderung Merkblatt - Allgemeines Inanspruchnahme aus der Landesbürgschaft Verzicht auf das Aufwendungsdarlehen Von den zuständigen Senatsverwaltungen wurden eindeutige Kriterien festgelegt, in deren Rahmen sich das Land Berlin

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 25. März 2013 (10 3.2 A 4512)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 25. März 2013 (10 3.2 A 4512) ARBEITSFASSUNG 23301 Förderung der Bildung von selbst genutztem Wohnraum durch ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB-Darlehen Wohneigentum Rheinland-Pfalz) Verwaltungsvorschrift

Mehr

Baufinanzierung mit Wohnriester

Baufinanzierung mit Wohnriester 12 finanzplanung konkret 1/2009 Finanz-Training Von Prof. Heinrich Bockholt Baufinanzierung mit Wohnriester 1. Kurzer Produktüberblick Seit dem 1.1.2008 ist rückwirkend das Eigenheimrentengesetz (=Wohnriester)

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG Käufer: Regio Capital AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Hurtz, Luisenstraße 9, 40215 Düsseldorf Verkäufer: Händler

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Neues Namens- und Bürgerrecht

Neues Namens- und Bürgerrecht Neues Namens- und Bürgerrecht RA lic. iur. Simon Bachmann Ab 1. Januar 2013: Neues Namens- und Bürgerrecht Überblick Das Namensrecht ab 2013 Übergangsbestimmungen Partnerschaftsgesetz Bürgerrecht Namensänderung

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Verordnung über Zuweisungen zum Bau von Abwasseranlagen

Verordnung über Zuweisungen zum Bau von Abwasseranlagen Verordnung über Zuweisungen zum Bau von Abwasseranlagen Vom 8. Februar 2006 GVBl. I S. 31 Aufgrund des 32 des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung vom 16. Januar 2004 (GVBl. I S. 22), zuletzt geändert

Mehr

Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße

Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Bauen im Wohngebiet Kirchstraße Die Gemeinde Straßberg bietet in der Kirchstraße drei Grundstücke an. Die Bauplätze sind 494, 495 und 534 Quadratmeter groß. Der

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit

Mehr

Setzen Sie jetzt auf einen sicheren Vermögensaufbau! Mit dem Sutor-Banksparplan

Setzen Sie jetzt auf einen sicheren Vermögensaufbau! Mit dem Sutor-Banksparplan Setzen Sie jetzt auf einen sicheren Vermögensaufbau! Mit dem Sutor-Banksparplan Zinssparen ist ein Zeichen der Zeit Die aktuelle Finanzkrise bewegt viele Sparer dazu, bei der Anlage ihrer Sparbeiträge

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Salzburg Senat 3 GZ. RV/0381-S/04 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Soini-Wolf und die weiteren Mitglieder Mag. Eva Bernroider, Mag. Gottfried

Mehr

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften

Mehr

EIGENTUMSWOHNUNGEN IM GÜNSTIGEN ERBBAURECHT

EIGENTUMSWOHNUNGEN IM GÜNSTIGEN ERBBAURECHT Haus Süd Haus Nord EIGENTUMSWOHNUNGEN IM GÜNSTIGEN ERBBAURECHT München Modell * * ausgenommen DG-Wohnungen München-Trudering, WA 7 Typisch Trudering perfektes Ensemble Wer in Trudering lebt, kennt die

Mehr

IFB-Konstantdarlehen Produktinformation für die Finanzierung zum Erwerb von Wohnimmobilien in Kooperation mit Kreditinstituten

IFB-Konstantdarlehen Produktinformation für die Finanzierung zum Erwerb von Wohnimmobilien in Kooperation mit Kreditinstituten IFB-Konstantdarlehen Produktinformation für die Finanzierung zum Erwerb von Wohnimmobilien in Kooperation mit Kreditinstituten Gültig ab 1. August 2014 Wichtiger Hinweis: Die IFB Hamburg gewährt dieses

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Eine Baufinanzierung dient dem Erwerb von Immobilien.

Eine Baufinanzierung dient dem Erwerb von Immobilien. Eine Baufinanzierung dient dem Erwerb von Immobilien. Damit ist sie eine Form der langfristigen Kapitalanlage und dient zugleich der kurzfristig beginnenden Nutzung von Wohneigentum. 2011 Wolters Kluwer

Mehr

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael

Mehr

Zinsrechnung Z leicht 1

Zinsrechnung Z leicht 1 Zinsrechnung Z leicht 1 Berechne die Jahreszinsen im Kopf! a) Kapital: 500 Zinssatz: 1 % b) Kapital: 1 000 Zinssatz: 1,5 % c) Kapital: 20 000 Zinssatz: 4 % d) Kapital: 5 000 Zinssatz: 2 % e) Kapital: 10

Mehr

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Beteiligungsvertrag Zwischen der Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Högerstrasse 10 D-85646 Anzing HRB 109364 und Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bankverbindung:

Mehr

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis.

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)

Mehr

CHECKLISTE FÜR IHRE EIGENHEIMFÖRDERUNG

CHECKLISTE FÜR IHRE EIGENHEIMFÖRDERUNG der nö Wohnbau-ratgeber CHECKLISTE FÜR IHRE EIGENHEIMFÖRDERUNG Stand: 01. 02. 2015 www.noe.gv.at Wohnbauförderung Eigenheim Liebe niederösterreicherinnen und niederösterreicher, der wichtigste Platz auf

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Gemeinde Lehre. Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Wohnungslosenunterkunft

Gemeinde Lehre. Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Wohnungslosenunterkunft Gemeinde Lehre Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wohnungslosenunterkunft in der Gemeinde Lehre Gemeinde Lehre - 2 - Gebührensatzung Wohnungslosenunterkunft Inhaltsverzeichnis 1 Gebührenerhebung...

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Komfortables Wohnen ohne Barrieren. Förderprogramme für Eigentümer

Komfortables Wohnen ohne Barrieren. Förderprogramme für Eigentümer Komfortables Wohnen ohne Barrieren Förderprogramme für Eigentümer Inhalt Vorwort 3 Was und wer wird gefördert? 4 Welche Anforderungen müssen nach dem Umbau erreicht werden? 5 Wie hoch sind die Darlehen

Mehr

R. Brinkmann http://brinkmann-du.de Seite 1 23.02.2013

R. Brinkmann http://brinkmann-du.de Seite 1 23.02.2013 R. Brinkmann http://brinkmann-du.de Seite 1 23.02.2013 SEK I Lösungen zur Zinseszinsrechnung I Ergebnisse und ausführliche Lösungen zum nblatt SEK I Rechnen mit Zinseszinsen I. Zinseszins Rechenaufgaben

Mehr

Bau einer Windkraftanlage Finanzierung. Eugen Schlachter Sprecher des Vorstandes der Raiffeisenbank Dellmensingen eg

Bau einer Windkraftanlage Finanzierung. Eugen Schlachter Sprecher des Vorstandes der Raiffeisenbank Dellmensingen eg Bau einer Windkraftanlage Finanzierung Eugen Schlachter Sprecher des Vorstandes der Raiffeisenbank Dellmensingen eg I. Anlagebeschreibung Es werden insgesamt 2 Windräder errichtet (WEA-P01 + WEA-P03),

Mehr

Reglement über den Sozialfonds der Stadt Luzern

Reglement über den Sozialfonds der Stadt Luzern Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 5.4..1.1 Ausgabe vom 1. April 007 Reglement über den Sozialfonds der Stadt Luzern vom 30. November 1995 Der Grosse Stadtrat von Luzern, gestützt auf Art.

Mehr

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von spy & track - Unternehmen Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder

Mehr

Verordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988

Verordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988 45. Verordnung zum Stipendiengesetz vom 4. April 988 vom 4. Oktober 988 (Stand. Oktober 009) Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 4 Abs. des Stipendiengesetzes vom 4. April 988

Mehr

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz)

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Vernehmlassungsfassung Fettschrift: materielle Änderungen Unterstreichung: redaktionelle Anpassung 165.2 Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden,

Mehr

E N T S C H E I D S A U S Z U G

E N T S C H E I D S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5736 Entscheid Nr. 137/2014 vom 25. September 2014 E N T S C H E I D S A U S Z U G In Sachen: Vorabentscheidungsfrage in Bezug auf Artikel 43 des Gesetzes vom 11. Juni

Mehr

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einführung... 7 Vorratsgesellschaften sind Kapitalgesellschaften... 8 Die Grundlagen... 8 Was ist

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

Rente = laufende Zahlungen, die in regelmäßigen Zeitabschnitten (periodisch) wiederkehren Rentenperiode = Zeitabstand zwischen zwei Rentenzahlungen

Rente = laufende Zahlungen, die in regelmäßigen Zeitabschnitten (periodisch) wiederkehren Rentenperiode = Zeitabstand zwischen zwei Rentenzahlungen 5.2. entenrechnung Definition: ente = laufende Zahlungen, die in regelmäßigen Zeitabschnitten (periodisch) wiederkehren entenperiode = Zeitabstand zwischen zwei entenzahlungen Finanzmathematisch sind zwei

Mehr

III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG)

III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG) Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 17. Teil: Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen I (Zwangsversteigerung; 866, 869 i.v.m. ZVG) I. Anordnung der Zwangsversteigerung 1. Voraussetzungen

Mehr

Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca. 3.914 m²

Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca. 3.914 m² Beispielhafte Darstellung Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca. 3.914 m² Bebaubarkeit 3 Vollgeschosse GRZ 0,8 von ca. 2.641 qm GFZ 2,0 von

Mehr

1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung... 3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)

1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung... 3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) Nebenkostenübersicht Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder empfohlene Geschäftsbedingungen nach 10 IMV 1996. Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung

Mehr

Ventegis Capital EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN DER. Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920

Ventegis Capital EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN DER. Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 11. Juli 2002, um

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) 1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät

Mehr

Mathematik-Klausur vom 05.10.2011 Finanzmathematik-Klausur vom 26.09.2011

Mathematik-Klausur vom 05.10.2011 Finanzmathematik-Klausur vom 26.09.2011 Mathematik-Klausur vom 05.10.2011 Finanzmathematik-Klausur vom 26.09.2011 Studiengang BWL DPO 2003: Aufgaben 2,3,4 Dauer der Klausur: 60 Min Studiengang B&FI DPO 2003: Aufgaben 2,3,4 Dauer der Klausur:

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Bauerwartungsland, nur wenige PKW-Minuten von Wolfsburg, Gifhorn und Braunschweig entfernt. Wohngrundstück / Kauf

Bauerwartungsland, nur wenige PKW-Minuten von Wolfsburg, Gifhorn und Braunschweig entfernt. Wohngrundstück / Kauf Bauerwartungsland, nur wenige PKW-Minuten von Wolfsburg, Gifhorn und Braunschweig entfernt. Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-ID: Adresse: 24 DE-38547 Calberlah Jelpke

Mehr

Mietänderungen im preisgebundenen Wohnraum

Mietänderungen im preisgebundenen Wohnraum Mietänderungen im preisgebundenen Wohnraum Bitte bearbeiten Sie die folgenden Aufgaben zur Wirtschaftlichkeitsberechnung und zur Kostenmiete. Nr.: 10-20-025 Kopien brauchen Originale! Die Nutzung der Aufgaben

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 215.229.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2001 Nr. 128 ausgegeben am 10. Juli 2001 Gesetz vom 16. Mai 2001 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VersVG) Dem nachstehenden

Mehr

Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1

Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1 Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1 Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel

Mehr

Rechnen Sie mit uns. Die Fördermittelexperten.

Rechnen Sie mit uns. Die Fördermittelexperten. Rechnen Sie mit uns. Die Fördermittelexperten. Öffentliche Finanzierungshilfen und Informationen zum Bankgespräch 20. November 2015, Gründer- und Jungunternehmermesse Leverkusen Tobias Kraus Die Agenda

Mehr

Bundesministerium der Finanzen. Bekanntmachung der Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe. Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe

Bundesministerium der Finanzen. Bekanntmachung der Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe. Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe Bundesministerium der Finanzen Bekanntmachung der Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe Vom 1. August 2006 Die Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

Ich beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Kinder- und Betreuungsfreibeträge auf mich übertragen werden.

Ich beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Kinder- und Betreuungsfreibeträge auf mich übertragen werden. Steuernummer der antragstellenden Person Anlage K für den Veranlagungszeitraum 200 Zustimmung zur Übertragung von Kinder- und Betreuungsfreibeträgen/ zur Zuordnung von Kindern für den Haushaltsfreibetrag

Mehr

Vererben, verschenken, verkaufen

Vererben, verschenken, verkaufen Vererben, verschenken, verkaufen Dos and Don ts in der Unternehmensnachfolge Referent: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Erbrecht BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Paderborn

Mehr