Erwerb neu errichteter Wohnungen/Reihenhäuser. 1. Persönliche Voraussetzungen. 2. Förderung. Stadt Salzburg
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- Adam Geisler
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1 6 1. Persönliche Voraussetzungen begünstigte, natürliche Person: siehe Seite 4 den und dürfen nicht aus einer Fremdfinanzierung stammen. Eigenmittel-Mindesteinsatz: Mindestens 10 % des Gesamtkaufpreises bezogen auf die förderbare Nutzfläche müssen aus Eigenmitteln finanziert wer- Die Finanzierung muss gesichert sein. siehe dazu Gesicherte Finanzierung Das Land Salzburg gewährt ein rückzahlbares, verzinsliches Förderungsdarlehen. Fördersätze in der Stadt Salzburg in den sonstigen Gemeinden Die Fördersätze erhöhen sich für Jungfamilien um 100,- und kinderreiche Familien 2. Förderung um 200,-, soweit der Gesamtkaufpreis je m² förderbarer Nutzfläche 50 % der Fördersätze nicht übersteigt. Sie erhöhen sich um 50,- für Jungfamilien und 100,- für kinderreiche Familien, soweit der Gesamtkaufpreis je m² förderbarer Nutzfläche 60 % der Fördersätze nicht überschreitet. Die Fördersätze vermindern sich um 10 %, soweit der Gesamtkaufpreis je m² förderbarer Nutzfläche die Fördersätze um mehr als 80 % überschreitet. Stadt Salzburg Kaufpreis Generell Jungfamilie kinderreiche Familie 3.000,- > 3.000,- bis 3.200,- > 3.200,- bis 3.600,- > 3.600, , , , ,- Sonstige Gemeinden im Land Salzburg Kaufpreis (gerundet) Generell Jungfamilie kinderreiche Familie 2.625, , ,- > 2.625,- bis 2.800, ,- > 2.800,- bis > , , ,-
2 7 Zuschlag für ökologische Maßnahmen: Die Fördersätze erhöhen sich um 15,- je Punkt und Quadratmeter förderbarer Nutzfläche bei ökologischen Maßnahmen anhand des Zuschlagspunktesystems. Beachten Sie die energiebezogenen Mindestanforderungen. Es handelt sich dabei um generelle Förderungsvoraussetzungen! siehe energieökologische Mindestvoraussetzungen und Zuschlag für ökologische Maßnahmen sowie das entsprechende 3. Konditionen des Förderungsdarlehens Höhe des Förderungsdarlehens = Summe Fördersatz x förderbare Nutzfläche siehe förderbare Nutzfläche Laufzeit: 30 Jahre (beginnend mit dem Kalendermonat, der auf die Übergabe folgt) Zinsen: 2 % (jährliche Verzinsung zum Ende eines Kalenderjahres, dekursiv auf der Basis von 360 Zinstagen). Die Verzinsung beginnt mit dem Kalendermonat, der auf die Auszahlung folgt. Das Land Salzburg hat die Möglichkeit Zinsanpassungen durchzuführen, dabei ist der 12-Monats- EURIBOR abgerundet auf das nächstniedrigere 1/8 % die Obergrenze. Annuität: 4,43 % Tilgung: Diese erfolgt in monatlichen Annuitätsraten. Gänzliche oder verstärkte vorzeitige Tilgung ist zulässig. Eine verstärkte Tilgung erfolgt immer dann, soweit der zumutbare Wohnungsaufwand die Annuität des Förderungsdarlehens übersteigt und allenfalls gewährte Annuitätenzuschüsse zurückbezahlt sind. Verstärkte vorzeitige Tilgungen verkürzen die Laufzeit. siehe zumutbarer Wohnungsaufwand 4. Annuitätenzuschüsse zum Förderungsdarlehen Übersteigt die Annuität des Förderungsdarlehens den zumutbaren Wohnungsaufwand, werden Annuitätenzuschüsse zur Tilgung des Förderungsdarlehens gewährt. Annuitätenzuschüsse werden nicht verzinst. Tilgung der Annuitätenzuschüsse: Die Tilgung der Annuitätenzuschüsse erfolgt soweit der zumutbare Wohnungsaufwand die Annuität des Förderungsdarlehens übersteigt. Spätestens erfolgt die Tilgung nach Rückzahlung des Förderungsdarlehens. siehe zumutbarer Wohnungsaufwand
3 8 5. Auszahlung des Förderungsdarlehens Bei Übergabe bzw. Übernahme des Kaufgegenstandes unter folgenden Voraussetzungen: 1. Vorliegen des Kaufvertrags und 2. Vorliegen einer Einzugsermächtigung zugunsten des Landes Salzburg und 3a) grundbücherlicher Einverleibung eines Pfandrechts für das Förderungsdarlehen im ersten Rang oder 3b) treuhändige Haftung durch Notar oder Rechtsanwalt für die rangrichtige grundbücherliche Einverleibung des Pfandrechts oder 3c) Besicherung des Förderungsdarlehens bis zur Einverleibung des Pfandrechts in anderer Weise (bei Errichtung durch eine gemeinnützige Bauvereinigung im Sinne des WGG ). 4) Vorlage des vom Referat 4/04 des Amtes der Salzburger Landesregierung geprüften Fertigstellungs-Energieausweises Einige weitere Voraussetzungen müssen erfüllt bzw. zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart werden. Zum Teil sind die Vereinbarungen/Bestätigungen in der Bauträgererklärung zusammengefasst. Diese ist dem Förderungsansuchen beizulegen und von Käufer, Verkäufer und Treuhänder zu unterfertigen: Der Verkäufer muss gewerblicher oder gemeinnütziger Bauträger sein. Der Verkäufer muss grundbücherlicher Eigentümer der Kaufliegenschaft sein. Die Wohnung muss entweder in einem Haus in der Gruppe oder in einem Bau mit mindestens drei Wohnungen im Wohnungseigentum sein. Der Grundstückbedarf darf im Durchschnitt der Gesamtanlage je Wohnung 350 m² nicht übersteigen. Aufschließungs- und Nebenflächen, die der Gesamtanlage dienen, sind nicht einzurechnen. 6. Weitere Voraussetzungen siehe Häuser in der Gruppe Der Übergabetermin muss vertraglich vereinbart sein und darf 24 Monate ab Vertragsunterzeichnung nicht überschreiten. Die Bauvollendung darf im Zeitpunkt der Einbringung des Ansuchens höchstens drei Jahre zurückliegen und die Wohnung darf noch nicht für Wohnzwecke genutzt worden sein, außer der bisherige Erstmieter übernimmt die Wohnung ins Eigentum. Die Wohnungsübergabe darf zum Zeitpunkt der Einbringung des Förderansuchens nicht länger als 6 Monate zurückliegen, außer der Erstmieter erwirbt. Die Bestimmungen zur Kaufpreissicherstellung müssen eingehalten werden. Mit dem Käufer ist vereinbart, dass er von der zum Erwerb der Wohnungen führen-
4 9 den Vereinbarung oder Vertragserklärung kostenfrei zurücktreten kann, wenn das dem Erwerb zu Grunde gelegte Förderansuchen abgelehnt wird und der Rücktritt innerhalb von drei Wochen ab Zustellung der Ablehnung der Förderung schriftlich isd 3 Abs. 4 KSchG erklärt wird. Die energiebezogenen Mindestanforderungen sind einzuhalten und müssen mit dem Ansuchen durch einen Planungs- Energieausweis samt Anlagenbeschreibung sowie nach Bauvollendung durch einen Fertigstellungs-Energieausweis bestätigt werden. Die Prüfung erfolgt durch das Referat 4/04. Die Förderungszusichrung wird erst nach Vorlage eines vom Referat 4/04 des Amtes der Salzburger Landesregierung geprüften Fertigstellungs- Energieausweises erteilt. siehe Energiebezogene Mindestanforderung 7. Grundbücherliche Sicherstellung Rang 1 Pfandrecht zugunsten des Landes Salzburg für das Förderungsdarlehen Rang 2 Hypothekardarlehen einer Bank oder Bausparkasse (Vor dem Pfandrecht zugunsten der Annuitätenzuschüsse können Pfandrechte von insgesamt 90 % des auf die förderbare Nutzfläche fallenden Teils des Gesamtkaufpreises der Wohnung besichert werden. Das Pfandrecht für das Förderungsdarlehen ist dabei zu berücksichtigen.) Rang 3 Höchstbetragshypothek zugunsten des Landes Salzburg für die Annuitätenzuschüsse in Höhe von 75 % des Förderungsdarlehens Weitere Voraussetzungen für die Besicherung des Bank- oder Bausparkassendarlehens das vorrangig zu besichernde Darlehen dient der Finanzierung zum Kauf der Wohnung 6-Monats-Euribor oder Sekundärmarktrendite für Emittenten gesamt (SMR) als Zinsbasis (ausgenommen Fixzinsvereinbarung sowie Bausparkassendarlehen) schriftliche Zustimmung zur Offenbarung des Bankgeheimnisses hinsichtlich aller im Finanzierungsplan enthaltener Darlehen Zugunsten des Landes Salzburg ist ein Belastungs- und Veräußerungsverbot einzuverleiben.
5 10 8. Beispiel E in Ehepaar (beide unter 40 und noch nicht länger als 10 Jahre verheiratet) mit einem Kind kauft in Salzburg Stadt eine 95 m² große Wohnung. Der Kaufpreis beträgt 3.100, /m² inklusive Tiefgaragenabstellplatz. Das Haushaltseinkommen beträgt 2.500, (1/12 Jahreseinkommen). Eigenmittel sind in Höhe von , vorhanden. 10 Ökopunkte Annahmen Gesamtkaufpreis , Nebenkosten (Annahme ca. 7 %) ~ , Gesamtkosten (Kaufpreis und Nebenkosten) , tatsächliche Wohnnutzfläche 95 m² tatsächlicher Kaufpreis/m² 3.100, Personenanzahl 3 (Jungfamilie) Haushaltseinkommen 2.500, Eigenmittel , förderbare Nutzfläche 90 m² Ökopunkte 10 Eigenmittelmindesteinsatz 10 % des Kaufpreises der Wohnung bezogen auf die förderbare Nutzfläche Gesamtkaufpreis der Wohnung 3.100, x 90 m² , davon 10 % , Förderung Fördersatz Fördersatz/m² 2.000, Zuschlag für Jungfamilie 50, (bis 3.200, /m² Kaufpreis) Zuschlag für Ökopunkte 150, (10 Punkte à 15, ) Summe Fördersatz 2.200, Gegenrechnung: 3.100, (Kaufpreis/m²) 310, (Mindesteigenmittel/m²) = 2.790, (Das Ergebnis wird mit der Summe des Fördersatzes 2.200, verglichen. Der niedrigere Wert wird zur weiteren Berechnung des Förderungsdarlehens herangezogen.)
6 11 Förderungsdarlehen und Annuitätenzuschüsse Monatl. Belastung Förderungsdarlehen des Landes 2.200, x 90 m² , Berechnung der Tilgung lt. Schuldschein 2 % Zinsen auf 30 Jahre, Annuität: 4,43 % monatliche Rate 730,95 Finanzierung Zumutbarer Wohnungsaufwand mindestens: 4,31 x 90 m² = 387,90 Tabellenwert: 34 % Abzüge: 5 % Prozentwert: 29 % Maximum der Zumutbarkeit: 25 % von 2.500, monatlicher Annuitätenzuschuss des Landes 105,95 Restfinanzierung 625, Gesamtkosten , Förderungsdarlehen , vorhandene Eigenmittel , Restfinanzierung , über Bank- oder Bausparkassendarlehen Annahme 4,5 % Zinsen (Annuität 7,61 %) Geschätzte Betriebskosten ca. 3, /m² Gesamte monatliche Belastung 298,79 285, 1.208,79 Folgende Beträge sollten gesichert zur Verfügung stehen Gesicherte Finanzierung Existenzminimum für eine Person 783, für zwei weitere Personen (à 156, ) 312, Mindestzumutbarkeit 387,90 Rückzahlungsrate für weiteres Darlehen 298,79 Gesamt 1.781,90
7 12 Grundbücherlicher Rang Grundbücherliche Sicherstellung 1. Rang , zugunsten des Landes Salzburg für das Förderungsdarlehen 2. Rang , zugunsten der ausfinanzierenden Bank oder Bausparkasse 3. Rang , zugunsten des Landes Salzburg für die Annuitätenzuschüsse Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des Landes Salzburg Berechnung der vorrangigen Besicherung des Bank- oder Bausparkassendarlehens Gesamtkaufpreis bezogen auf die förderbare Nutzfläche , davon 90 % , abzüglich Förderungsdarlehen , maximal möglicher Vorrang vor den AZ , 9. Förderungsansuchen und zuständige Mitarbeiter Ansuchen auf Erteilung der Förderung sind an die Wohnbauförderungsabteilung des Landes zu richten (Adresse siehe Seite 4), bei der Sie auch die entsprechenden Formulare erhalten. Formulare für diese Förderung können auch via Internet ( weiterer Link Bauen/Wohnen ) oder über das SIR bezogen werden. Wohnbauförderungsabteilung, Tel. (0662) 8042 Folgende SachbearbeiterInnen der Wohnbauförderungsabteilung sind für die Bearbeitung Ihres Förderungsansuchens und die laufende Förderungsbearbeitung zuständig: Fr. Windauer Zi. B 282 DW 3719 Salzburg Stadt (A - L) und Seekirchen Fr. Spindler Zi. B 279 DW 3721 Salzburg Stadt (M - R), Lungau und Tennengau Fr. Schlager Zi. A 216 DW 3734 Salzburg Stadt (S - Z) Hr. Vereno Zi. B 285 DW 3739 Flachgau (Gemeinden A, F - H und M - O) Fr. Flöcklmüller Zi. B 279 DW 3731 Flachgau (Gemeinden B - E) Fr. Zankl Zi. B 281 DW 3729 Flachgau (K - L, P - Z ohne Seekirchen) Fr. Tockner Zi. B 280 DW 3738 Pinzgau und Pongau Fr. Gruber Zi. B 234 DW 3726 AUSKUNFT S. WFG 1990 Fr. Mayrhofer Zi. A 208 DW 3730 AUSKUNFT WFG 1968 und 1984 Dr. Schuchter Zi. B 284 DW 3736 Referatsleitung Fr. Hagenauer Zi. B 283 DW 3728 Sekretariat, Auskunft Technische Auskünfte zu den energiebezogenen Mindestvoraussetzungen und zum Zuschlagspunktesystem siehe Seite 39.
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