4. Structured FINANCE Deutschland 3. November 2008 in Karlsruhe. Herzlich Willkommen zum Thema:
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1 4. Structured FINANCE Deutschland 3. November 2008 in Karlsruhe Herzlich Willkommen zum Thema: Optimale Finanzierung nach der Unternehmenssteuerreform (2008) Teil 1: Steuerrechtliche Grundlagen Referent: Dipl.-Kfm. Lothar Müller Wirtschaftsprüfer Steuerberater Fachberater für Internationales Steuerrecht 1
2 Ziele der Steuerreform Investitionsstandort Deutschland soll im internationalen Vergleich attraktiver werden (Absenkung der nominalen Unternehmenssteuerbelastung unter 30%) Steuerentlastung für [vor allem] Kapitalgesellschaften soll neue Arbeitsplätze schaffen Die Gewerbesteuer soll revitalisiert werden Die Gewinne sollen in Deutschland versteuert werden und nicht in Niedrigsteuerländern Abgeltungssteuer als Finanzierungsmittel und Anreiz zur Repatrierung von im Ausland angelegten Kapital 2
3 Gewinner und Verlierer der Unternehmenssteuerreform 2008 Profitieren werden: - gewinnstarke, planungstüchtige, gut beratene Unternehmen Verlieren werden: - weniger gewinnstarke, krisengeschüttelte, verlustträchtige bzw. nicht in erforderlichem Umfang beratene Unternehmen (Zitat: Prof. Dr. Wolfgang Schön, FAZ v , S. 12) 3
4 Wesentliche Änderungen durch die Unternehmenssteuerreform 2008 Tarifabsenkung bei Kapitalgesellschaften Thesaurierungsbegünstigung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften Zinsschranke Neuregelung der Gewerbesteuer Mantelkauf (Verlustnutzung wird bei jedem Gesellschafterwechsel ab 2008 stark eingeschränkt bzw. fällt weg) Verrechnungspreise und Funktionsverlagerungen Abgeltungssteuer Weitere wichtige Änderungen (geringwertige Wirtschaftsgüter, Abschaffung der degressiven Abschreibungen, Investitionsbetrag nach 7g EStG für kleine Unternehmen) 4
5 Steuersenkung bei Kapitalgesellschaften Gesellschaftsebene - Senkung der durchschnittlichen Steuerbelastung von 38,65% auf 29,83% (bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 400%; bei Hebesatz von 450 % = 31,575%; bei Hebesatz von 490% = 32,975%) - Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25% auf 15% und der Gewerbesteuermesszahl von 5,0 % auf 3,5%. Gesellschafter-Ebene - Ausschüttungen aus einer GmbH an den Gesellschafter (Beteiligung im Privatvermögen) = zu 100 % steuerpflichtig. - Steuersatz von 25 % + Soli 5,5 % + Kirchensteuer. Damit ist ab die Einkommensteuer auf diese Kapitaleinkünfte abgegolten. - Bei niedrigerem individuellen Steuersatz (< 25 %) kann der GmbH- Gesellschafter die Ausschüttungseinkünfte unter Anrechnung der Kapitalertragsteuer in seiner Einkommensteuererklärung angeben. - Bei Haltung der Beteiligung im Betriebsvermögen wird das Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig) angewendet. 5
6 Personengesellschaften Gewinne werden ab mit maximal 45 % Einkommensteuer (bisher max. 42 % auf gewerbliche Einkünfte) plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belastet. Thesaurierungsbegünstigung = Bleiben die Gewinne im Unternehmen, beträgt die gesamt Steuer nur 29,83 % bei GewSt-Hebesatz von 400 %. Die Begünstigung kann für jeden Betrieb oder jeden Mitunternehmeranteil beansprucht werden, an dem der Steuerpflichtige entweder zu mehr als 10 % beteiligt ist, oder bei dem sein Gewinnanteil 10 T übersteigt. Nachversteuerung bei nachträglicher Entnahme von zuvor begünstigten Gewinnen Vorteilhaftigkeit kann nur individuell durch Vergleichsberechnungen der Besteuerung der Gewinne der Gesellschafter einer Personengesellschaft für 2008 ermittelt werden (komplex und aufwendig!). 6
7 Beispiel: eines Steuerbelastungsvergleichs von Personen- und Kapitalgesellschaft ab 2008/2009 in Personen unternehmen thesauriert Personen unternehmen volle Entnahme GmbH thesauriert GmbH schüttet aus Gewinn = zu versteuern GewSt (Hebesatz: 400 %) ESt 28,25% bzw. 45% Anrechnung der GewSt Solidaritätszuschlag KSt und Soli (15,83 %) gesamte Steuern = Gewinn nach Steuern Steuersatz Unternehmen 29,8% 47,4% 29,8% 29,8% Gesamtsteuersatz bei späterer Ausschüttung 48,3% 47,4% 48,3% 48,3% 7
8 Rangfolge aus gewählter Unternehmenssteuerreform- Themen nach Untersuchung von Prof. Dr. Norbert Herzig (Der Betrieb 2008, 593) Median (Mittelwert) Modalwert (häufigster Wert) Zinsschranke 2 1 Gewerbesteuer 2 2 Funktionsverlagerung 3 2 Mantelkauf AO 4 5 Bei 71,4 % aller befragten Unternehmen hat die Zinsschranke Einfluss die Steuerplanung. 8
9 vereinfachtes Prüfschema zur Zinsschranke Zinsertrag -Zinsaufwand Zinssaldo > 0 Nein Zinssaldo > - 1Mio Nein Zinssaldo < 30% steuerliches EBITDA Nein Zinsaufwand steuerlich abzugsfähig: Ja Ja Ja Volle Abzugsfähigkeit des Zinsaufwands Volle Abzugsfähigkeit des Zinsaufwands Volle Abzugsfähigkeit des Zinsaufwands Stand-alone-Klausel keine Konzernzugehörigkeit und bei Kapitalgesellschaften keine schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung Ja Volle Abzugsfähigkeit des Zinsaufwands Nein Escape-Klausel Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital ist kleiner oder gleich dem Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital im Konzern und bei Kapitalgesellschaften keine schädliche Gesellschafterfremfinanzierung von außerhalb des Konzerns Ja Volle Abzugsfähigkeit des Zinsaufwands Nein Zinsschranke Beschränkung des Zinsabzugs auf 30 % des steuerlichen EBITDA, aber Vortrag möglich 9
10 Einführung einer Zinsschranke Die Zinsschrankenregelung greift in folgenden Fällen nicht ein: Konzern-Klausel: Der finanzierte Betrieb gehört nicht zu einem Konzern. Bei Kapitalgesellschaften darf zusätzlich keine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung vorliegen. Escape-Klausel: Die Eigenkapitalquote des finanzierten Betriebs liegt nicht unter der Eigenkapitalquote im Konzern (Toleranzbereich 1 Prozent). Hinweis: nicht abziehbare Zinsen sind steuerlich nicht verloren. Denn der nicht abzugsfähige Teil dieser Schuldzinsen ist unbegrenzt vortragsfähig (die Verrechnung ist aber sehr schwierig!). 10
11 Berechnung des steuerlichen EBITDA GmbH T handelsrechtl. Verlust -500 Zinsaufwand Abschreibungen (nach Steuerrecht) steuerliche sonstige Hinzurechnungen 500 (u.a. nicht abzugsfähige sonstige Betriebsausgaben z.b. KSt, Soli, GewSt) steuerliches EBITDA
12 Beispiel: Berechnung zur Zinsschranke GmbH 2007 T 2008 T Steuerliches EBITDA Zinsaufwand Mindestbemessungsgrundlage (30 % EBITDA = T ) (1.500 T Zinsvortrag) GewSt (Hebesatz 450 % = 15,75 %) auf T KSt und Soli (15,83 %) Steuern gesamt
13 Gestaltungshinweise zur Zinsschranke Nach der Regierungsbegründung soll die Zinsschranke mind. 1,5 Mrd. Mehrsteuern einbringen. Die Beachtung der Zinsschranke ist für mittelgroße und große Unternehmen das bedeutendste Problem der Unternehmenssteuerreform Auch nach dem BMF-Schreiben zur Zinsschranke v und dem Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 sind keine bedeutenden Erleichterungen dazu vorgesehen. Bei schwachem steuerlichen EBITDA und einem negativen Zinssaldo ist die Einhaltung der Freigrenze (< ) besonders wichtig. Jedem Unternehmen steht die Freigrenze gesondert zu. Bei einem negativen Zinssaldo von weniger als 1,0 Mio. kommt die Zinsschranke grundsätzlich nicht zum Zuge. Daher kann auch die Umstrukturierung eines Unternehmens in mehrere Unternehmen steuerlich sinnvoll sein. In kritischen Fällen gilt es durch Senkung der schädlichen Zinsaufwendungen bei Einsatz von von verschiedenen Finanzierungsinstrumenten (u.a. Factoring, Forfaitierung und Leasing) die Zinsschranke zu unterschreiten. Bei Leasing ist es wichtig eine echte off-balancing Gestaltung (steuerliche Hinzurechnung beim Leasinggeber nach den Leasingerlassen) zu bewirken. Das Gleiche gilt sinngemäß für Factoring / Forfaitierung (Verkauf von Forderungen als true sale). Außerdem kann mit diesen oder ähnlichen Gestaltungen zusätzlich die Eigenkapitalquote nach HGB, IFRS und US-GAAP deutlich verbessert werden. Es kann sinnvoll sein, steuerlich abziehbarer Zinsaufwand in steuerlich nicht abziehbare Sondervergütungen an Gesellschafter einer Personengesellschaft umzuwandeln insbesondere durch Einsatz von mezzaninem Kapital (z.b. atypisch stille Gesellschaft). Durch die Einrichtung einer Organschaft (i.s. der Zinsschranke gilt der Organkreis nur als ein Unternehmen) liegt ggf. kein Konzern vor (Problem: bei Rückgriff auf einen Gesellschafter außerhalb des Organkreises). Gegebenenfalls könnte dafür gesorgt werden, dass die Eigenkapitalquote des zu finanzierenden Unternehmens stets höher ist als die Konzerneigenkapitalquote und keine Gesellschafterfremdfinanzierung stattfindet. Bei der Finanzierung der ausländischen Tochtergesellschaften sind soweit möglich ausländische Betriebsstätten dazwischen zu schalten. 13
14 Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe mehr Ab 2008 ist Gewerbesteuer keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr Dafür sinkt die Gewerbesteuermesszahl von 5,0 auf 3,5 Prozent Der Anrechnungsfaktor für die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die persönliche Einkommensteuerschuld steigt vom 1,8 - auf das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags 14
15 Änderungen bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen Ab 2008 entfällt die bisherige 50prozentige Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer Zukünftig erfolgt die Hinzurechnung von 25 % aller Zinsen und 25 % der Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten und Lizenzen Der Finanzierungsanteil (Zinsanteil) bei mobilen Wirtschaftsgütern beträgt 20% und bei immobilen Wirtschaftsgütern 65 % (JStG 2008) Es wird ein Freibetrag von eingeführt. Insoweit erfolgt keine Hinzurechnung zum Gewerbeertrag 15
16 Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen Grundsätzlich alle wirtschaftlichen Zinsen (Schuldzinsen für Geldschulden, Diskontbeträge und Zinsen aus Forfaitierung und Factoring; nach den gleichlautenden Erlassen der Finanzverwaltung zur Gewerbesteuer v sollen Nebenkosten nicht zu dem gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsbetrag gehören) Renten und dauernde Lasten Stille Gesellschaft Leasinggebühren und Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter Lizenzgebühren Freibetrag 16
17 Beispiel: gewerbesteuerliche Hinzurechnungen GmbH % 2007 % 2008 Zinsaufwand langfr. Schulden Zinsaufwand kfr. Schulden Aufwand für Forfait../Diskont Renten u. dauernde Lasten Mieten u. Leasing bew. WG Mieten u. Leasing unbew. WG Lizenzaufwendungen Gesamtbetrag /. Freibetrag Bemessungsgr. f. Hinzurechn Hinzurechnung
18 Ersparnispotential im Inland in Abhängigkeit vom Gewerbesteuerhebesatz Gewerbesteuer wird zur dominierenden Unternehmenssteuer Steuerplanung wird sich verstärkt auf Gewerbesteuer konzentrieren müssen Innerstaatlicher Steuerwettbewerb zwischen Kommunen dürfte sich verschärfen 18
19 gewerbesteuerlicher kommunaler Belastungsvergleich GmbH in 2008 % Nom. Bel. Ges. Ebene in % Mehrbelastung gegenüber Vergleichsgemeinde Vergleichsgemeinde (Mindesthebesatz) , andere ländliche Beispielsgemeinde ,925 2,100 %-Punkte kleinstädtische Beispielsgemeinde ,425 5,600 %-Punkte Berlin, Karlsruhe ,175 7,350 %-Punkte Stuttgart ,525 7,700 %-Punkte Düsseldorf ,400 8,575 %-Punkte Köln, Dresden ,575 8,750 %-Punkte Frankfurt a.m., Leverkusen ,925 9,100 %-Punkte Hamburg, Essen ,275 9,450 %-Punkte München ,975 10,150 %-Punkte 19
20 Steuerliche Gestaltungshinweise zu Finanzierungsaufwendungen Um für ein Unternehmen die optimale Finanzierung zu finden, sind für dieses Unternehmen grundsätzlich Vergleichsrechnungen und Szenarien für die verschiedenen Finanzierungen durchzuführen. Zunächst ist festzustellen, welche Finanzierungen für das Unternehmen unabhängig von der steuerlichen Beurteilung in Frage kommen. Dabei sind unter anderem auch andere betriebswirtschaftliche Überlegungen zur Eigenkapitalquote, Sicherheitsgestellung und gewünschten off-balance - Gestaltungen (entsprechend HGB, IFRS, US-GAAP) zu berücksichtigen.. Ein Unternehmen sollte unbedingt vermeiden, im Sinne der Zinsschranke nicht abzugsfähige Zinsaufwendungen zu haben. Dafür lohnt es sich in aller Regel, auch teuere alternative Finanzierungen in Anspruch zu nehmen. Als alternative und ergänzende Finanzierungen kommen vor allem Leasing, Factoring, Forfaitierung und Mezzanine-Finanzierungen (letzteres als steuerliche Eigenkapital) in Frage. Soweit das Gewerbesteuergefälle zwischen den verschiedenen Kommunen für die Gesamtsteuerbelastung von Bedeutung ist, sollte dies in Zukunft bei neuen großen betrieblichen Investitionen und bei ausgliederbaren Aktivitäten (Rechte, Know-How, etc. z.b. in Form einer GmbH & Co. KG) in Betracht gezogen werden. 20
21 ENDE: Teil 1 Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und stehen Ihnen selbstverständlich bei Rückfragen immer gerne zur Verfügung. Vielen Dank! Referent: Dipl.-Kfm. Lothar Müller Wirtschaftsprüfer Steuerberater Fachberater für Internationales Steuerrecht, Köln info@muc-koeln.de 21
22 Mögliche Reaktionen aus der Praxis 4. Structured FINANCE Deutschland 3. November 2008 in Karlsruhe Herzlich Willkommen zum Thema: Optimale Finanzierung nach der Unternehmenssteuerreform (2008) Teil 2: Praxisbeispiel Glave Gruppe 1 Glave Gruppe
23 Mögliche Reaktionen aus der Praxis Vorstellung der Glave - Gruppe Glave Gruppe Stefan Glave Blaufärberstraße 2 Fon: Norden Fax: Mail: info@glave.de weitere Informationen: 2 Glave Gruppe
24 Mögliche Reaktionen aus der Praxis Kurzvorstellung Glave Gruppe Familienunternehmen in 2. Generation 200 Mio. Umsatz & 270 Beschäftigte NB eines der größten privaten Servicecenter in Europa für Bandstahl aus Edelstahl NLT eigene Forschung & Entwicklung marktführend in der Automatisierung von Spaltanlagen 3 Glave Gruppe
25 Mögliche Reaktionen aus der Praxis 4 Glave Gruppe
26 Mögliche Reaktionen aus der Praxis Mögliche Reaktionen aus der Praxis Zinsen Veränderungen zum Vorjahr Leasing / Sale Lease Back Factoring Firmenort -> Hebesatz Sonstige Möglichkeiten 5 Glave Gruppe
27 Mögliche Reaktionen aus der Praxis Zinsen Veränderungen zum Vorjahr Neue Finanzierungsstruktur Alternativen zum herkömmlichen Kredit» Neue Bewertung und Verteilung der Sicherheiten» Zusätzlicher Erfolg - Zinssatz gesenkt» Caps zur Zins-Sicherung 6 Glave Gruppe
28 Mögliche Reaktionen aus der Praxis Leasing / Sale Lease Back Fuhr- & Maschinenpark (schon seit 1998)» Volumen ca. 7,25 Mio. EUR» ca. 13% der Bilanzsumme von GKG, EK-Hebel +6% Grundstücke & Gebäude (seit 2007)» Volumen ca. 12,5 Mio. EUR» ca. 18% der Bilanzsumme von GKG, EK-Hebel +24% 7 Glave Gruppe
29 Mögliche Reaktionen aus der Praxis Factoring werthaltige Forderungen Marge ist bonitätsabhängig» Volumen ca. 9 Mio. EUR» ca. 23% der Bilanzsumme von NB, EK-Hebel +11%» Voraussetzung freie Sicherheiten 8 Glave Gruppe
30 Mögliche Reaktionen aus der Praxis Firmenort -> Hebesatz Norden 360%» Korridor: 200% (Mindestvorgabe) - 490% (München) Standort-Alternativen? Im nahen Umland? 9 Glave Gruppe
31 Mögliche Reaktionen aus der Praxis Sonstige Möglichkeiten: Off-Balancing vom Lagervermögen» (Senkung der Bilanzsumme, Optimierung im Verhältnis Tochter Mutterkonzern; Escape-Klausel ) Organschaft» KSt und GewSt, nicht nur USt! Ausgliederung in mehrere selbständige Gesellschaften» jeweils einzelne Bewertung ( Stand-alone-Klausel ) 10 Glave Gruppe
32 Mögliche Reaktionen aus der Praxis NB Norder Bandstahl GmbH Beispiel: gewerbesteuerliche Hinzurechnungen % bisher % neu Zinsaufwand langfr. Schulden % % 0 Zinsaufwand kfr. Schulden (nur anteilig) % % Aufwand für Forfait../Diskont. 0% 0 100% 0 Renten u. dauernde Lasten 100% 0 100% 0 Mieten u. Leasing bew. WG 0% % Mieten u. Leasing unbew. WG 0% % Lizenzaufwendungen 0% 0 25% 0 Gesamtbetrag /. Freibetrag Bemessungsgrundlage für Hinzurechnung Hinzurechnung 100% % Gewerbesteuermeßbetrag 5% ,5% Gewerbesteuer auf Finanzierungskosten 360% % Glave Gruppe
33 Mögliche Reaktionen aus der Praxis Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Für Rückfragen stehe ich immer gerne zur Verfügung. Vielen Dank! Stefan Glave Glave Gruppe, Norden 12 Glave Gruppe
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