4. Structured FINANCE Deutschland 3. November 2008 in Karlsruhe. Herzlich Willkommen zum Thema:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "4. Structured FINANCE Deutschland 3. November 2008 in Karlsruhe. Herzlich Willkommen zum Thema:"

Transkript

1 4. Structured FINANCE Deutschland 3. November 2008 in Karlsruhe Herzlich Willkommen zum Thema: Optimale Finanzierung nach der Unternehmenssteuerreform (2008) Teil 1: Steuerrechtliche Grundlagen Referent: Dipl.-Kfm. Lothar Müller Wirtschaftsprüfer Steuerberater Fachberater für Internationales Steuerrecht 1

2 Ziele der Steuerreform Investitionsstandort Deutschland soll im internationalen Vergleich attraktiver werden (Absenkung der nominalen Unternehmenssteuerbelastung unter 30%) Steuerentlastung für [vor allem] Kapitalgesellschaften soll neue Arbeitsplätze schaffen Die Gewerbesteuer soll revitalisiert werden Die Gewinne sollen in Deutschland versteuert werden und nicht in Niedrigsteuerländern Abgeltungssteuer als Finanzierungsmittel und Anreiz zur Repatrierung von im Ausland angelegten Kapital 2

3 Gewinner und Verlierer der Unternehmenssteuerreform 2008 Profitieren werden: - gewinnstarke, planungstüchtige, gut beratene Unternehmen Verlieren werden: - weniger gewinnstarke, krisengeschüttelte, verlustträchtige bzw. nicht in erforderlichem Umfang beratene Unternehmen (Zitat: Prof. Dr. Wolfgang Schön, FAZ v , S. 12) 3

4 Wesentliche Änderungen durch die Unternehmenssteuerreform 2008 Tarifabsenkung bei Kapitalgesellschaften Thesaurierungsbegünstigung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften Zinsschranke Neuregelung der Gewerbesteuer Mantelkauf (Verlustnutzung wird bei jedem Gesellschafterwechsel ab 2008 stark eingeschränkt bzw. fällt weg) Verrechnungspreise und Funktionsverlagerungen Abgeltungssteuer Weitere wichtige Änderungen (geringwertige Wirtschaftsgüter, Abschaffung der degressiven Abschreibungen, Investitionsbetrag nach 7g EStG für kleine Unternehmen) 4

5 Steuersenkung bei Kapitalgesellschaften Gesellschaftsebene - Senkung der durchschnittlichen Steuerbelastung von 38,65% auf 29,83% (bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 400%; bei Hebesatz von 450 % = 31,575%; bei Hebesatz von 490% = 32,975%) - Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25% auf 15% und der Gewerbesteuermesszahl von 5,0 % auf 3,5%. Gesellschafter-Ebene - Ausschüttungen aus einer GmbH an den Gesellschafter (Beteiligung im Privatvermögen) = zu 100 % steuerpflichtig. - Steuersatz von 25 % + Soli 5,5 % + Kirchensteuer. Damit ist ab die Einkommensteuer auf diese Kapitaleinkünfte abgegolten. - Bei niedrigerem individuellen Steuersatz (< 25 %) kann der GmbH- Gesellschafter die Ausschüttungseinkünfte unter Anrechnung der Kapitalertragsteuer in seiner Einkommensteuererklärung angeben. - Bei Haltung der Beteiligung im Betriebsvermögen wird das Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig) angewendet. 5

6 Personengesellschaften Gewinne werden ab mit maximal 45 % Einkommensteuer (bisher max. 42 % auf gewerbliche Einkünfte) plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belastet. Thesaurierungsbegünstigung = Bleiben die Gewinne im Unternehmen, beträgt die gesamt Steuer nur 29,83 % bei GewSt-Hebesatz von 400 %. Die Begünstigung kann für jeden Betrieb oder jeden Mitunternehmeranteil beansprucht werden, an dem der Steuerpflichtige entweder zu mehr als 10 % beteiligt ist, oder bei dem sein Gewinnanteil 10 T übersteigt. Nachversteuerung bei nachträglicher Entnahme von zuvor begünstigten Gewinnen Vorteilhaftigkeit kann nur individuell durch Vergleichsberechnungen der Besteuerung der Gewinne der Gesellschafter einer Personengesellschaft für 2008 ermittelt werden (komplex und aufwendig!). 6

7 Beispiel: eines Steuerbelastungsvergleichs von Personen- und Kapitalgesellschaft ab 2008/2009 in Personen unternehmen thesauriert Personen unternehmen volle Entnahme GmbH thesauriert GmbH schüttet aus Gewinn = zu versteuern GewSt (Hebesatz: 400 %) ESt 28,25% bzw. 45% Anrechnung der GewSt Solidaritätszuschlag KSt und Soli (15,83 %) gesamte Steuern = Gewinn nach Steuern Steuersatz Unternehmen 29,8% 47,4% 29,8% 29,8% Gesamtsteuersatz bei späterer Ausschüttung 48,3% 47,4% 48,3% 48,3% 7

8 Rangfolge aus gewählter Unternehmenssteuerreform- Themen nach Untersuchung von Prof. Dr. Norbert Herzig (Der Betrieb 2008, 593) Median (Mittelwert) Modalwert (häufigster Wert) Zinsschranke 2 1 Gewerbesteuer 2 2 Funktionsverlagerung 3 2 Mantelkauf AO 4 5 Bei 71,4 % aller befragten Unternehmen hat die Zinsschranke Einfluss die Steuerplanung. 8

9 vereinfachtes Prüfschema zur Zinsschranke Zinsertrag -Zinsaufwand Zinssaldo > 0 Nein Zinssaldo > - 1Mio Nein Zinssaldo < 30% steuerliches EBITDA Nein Zinsaufwand steuerlich abzugsfähig: Ja Ja Ja Volle Abzugsfähigkeit des Zinsaufwands Volle Abzugsfähigkeit des Zinsaufwands Volle Abzugsfähigkeit des Zinsaufwands Stand-alone-Klausel keine Konzernzugehörigkeit und bei Kapitalgesellschaften keine schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung Ja Volle Abzugsfähigkeit des Zinsaufwands Nein Escape-Klausel Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital ist kleiner oder gleich dem Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital im Konzern und bei Kapitalgesellschaften keine schädliche Gesellschafterfremfinanzierung von außerhalb des Konzerns Ja Volle Abzugsfähigkeit des Zinsaufwands Nein Zinsschranke Beschränkung des Zinsabzugs auf 30 % des steuerlichen EBITDA, aber Vortrag möglich 9

10 Einführung einer Zinsschranke Die Zinsschrankenregelung greift in folgenden Fällen nicht ein: Konzern-Klausel: Der finanzierte Betrieb gehört nicht zu einem Konzern. Bei Kapitalgesellschaften darf zusätzlich keine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung vorliegen. Escape-Klausel: Die Eigenkapitalquote des finanzierten Betriebs liegt nicht unter der Eigenkapitalquote im Konzern (Toleranzbereich 1 Prozent). Hinweis: nicht abziehbare Zinsen sind steuerlich nicht verloren. Denn der nicht abzugsfähige Teil dieser Schuldzinsen ist unbegrenzt vortragsfähig (die Verrechnung ist aber sehr schwierig!). 10

11 Berechnung des steuerlichen EBITDA GmbH T handelsrechtl. Verlust -500 Zinsaufwand Abschreibungen (nach Steuerrecht) steuerliche sonstige Hinzurechnungen 500 (u.a. nicht abzugsfähige sonstige Betriebsausgaben z.b. KSt, Soli, GewSt) steuerliches EBITDA

12 Beispiel: Berechnung zur Zinsschranke GmbH 2007 T 2008 T Steuerliches EBITDA Zinsaufwand Mindestbemessungsgrundlage (30 % EBITDA = T ) (1.500 T Zinsvortrag) GewSt (Hebesatz 450 % = 15,75 %) auf T KSt und Soli (15,83 %) Steuern gesamt

13 Gestaltungshinweise zur Zinsschranke Nach der Regierungsbegründung soll die Zinsschranke mind. 1,5 Mrd. Mehrsteuern einbringen. Die Beachtung der Zinsschranke ist für mittelgroße und große Unternehmen das bedeutendste Problem der Unternehmenssteuerreform Auch nach dem BMF-Schreiben zur Zinsschranke v und dem Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 sind keine bedeutenden Erleichterungen dazu vorgesehen. Bei schwachem steuerlichen EBITDA und einem negativen Zinssaldo ist die Einhaltung der Freigrenze (< ) besonders wichtig. Jedem Unternehmen steht die Freigrenze gesondert zu. Bei einem negativen Zinssaldo von weniger als 1,0 Mio. kommt die Zinsschranke grundsätzlich nicht zum Zuge. Daher kann auch die Umstrukturierung eines Unternehmens in mehrere Unternehmen steuerlich sinnvoll sein. In kritischen Fällen gilt es durch Senkung der schädlichen Zinsaufwendungen bei Einsatz von von verschiedenen Finanzierungsinstrumenten (u.a. Factoring, Forfaitierung und Leasing) die Zinsschranke zu unterschreiten. Bei Leasing ist es wichtig eine echte off-balancing Gestaltung (steuerliche Hinzurechnung beim Leasinggeber nach den Leasingerlassen) zu bewirken. Das Gleiche gilt sinngemäß für Factoring / Forfaitierung (Verkauf von Forderungen als true sale). Außerdem kann mit diesen oder ähnlichen Gestaltungen zusätzlich die Eigenkapitalquote nach HGB, IFRS und US-GAAP deutlich verbessert werden. Es kann sinnvoll sein, steuerlich abziehbarer Zinsaufwand in steuerlich nicht abziehbare Sondervergütungen an Gesellschafter einer Personengesellschaft umzuwandeln insbesondere durch Einsatz von mezzaninem Kapital (z.b. atypisch stille Gesellschaft). Durch die Einrichtung einer Organschaft (i.s. der Zinsschranke gilt der Organkreis nur als ein Unternehmen) liegt ggf. kein Konzern vor (Problem: bei Rückgriff auf einen Gesellschafter außerhalb des Organkreises). Gegebenenfalls könnte dafür gesorgt werden, dass die Eigenkapitalquote des zu finanzierenden Unternehmens stets höher ist als die Konzerneigenkapitalquote und keine Gesellschafterfremdfinanzierung stattfindet. Bei der Finanzierung der ausländischen Tochtergesellschaften sind soweit möglich ausländische Betriebsstätten dazwischen zu schalten. 13

14 Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe mehr Ab 2008 ist Gewerbesteuer keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr Dafür sinkt die Gewerbesteuermesszahl von 5,0 auf 3,5 Prozent Der Anrechnungsfaktor für die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die persönliche Einkommensteuerschuld steigt vom 1,8 - auf das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags 14

15 Änderungen bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen Ab 2008 entfällt die bisherige 50prozentige Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer Zukünftig erfolgt die Hinzurechnung von 25 % aller Zinsen und 25 % der Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten und Lizenzen Der Finanzierungsanteil (Zinsanteil) bei mobilen Wirtschaftsgütern beträgt 20% und bei immobilen Wirtschaftsgütern 65 % (JStG 2008) Es wird ein Freibetrag von eingeführt. Insoweit erfolgt keine Hinzurechnung zum Gewerbeertrag 15

16 Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen Grundsätzlich alle wirtschaftlichen Zinsen (Schuldzinsen für Geldschulden, Diskontbeträge und Zinsen aus Forfaitierung und Factoring; nach den gleichlautenden Erlassen der Finanzverwaltung zur Gewerbesteuer v sollen Nebenkosten nicht zu dem gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsbetrag gehören) Renten und dauernde Lasten Stille Gesellschaft Leasinggebühren und Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter Lizenzgebühren Freibetrag 16

17 Beispiel: gewerbesteuerliche Hinzurechnungen GmbH % 2007 % 2008 Zinsaufwand langfr. Schulden Zinsaufwand kfr. Schulden Aufwand für Forfait../Diskont Renten u. dauernde Lasten Mieten u. Leasing bew. WG Mieten u. Leasing unbew. WG Lizenzaufwendungen Gesamtbetrag /. Freibetrag Bemessungsgr. f. Hinzurechn Hinzurechnung

18 Ersparnispotential im Inland in Abhängigkeit vom Gewerbesteuerhebesatz Gewerbesteuer wird zur dominierenden Unternehmenssteuer Steuerplanung wird sich verstärkt auf Gewerbesteuer konzentrieren müssen Innerstaatlicher Steuerwettbewerb zwischen Kommunen dürfte sich verschärfen 18

19 gewerbesteuerlicher kommunaler Belastungsvergleich GmbH in 2008 % Nom. Bel. Ges. Ebene in % Mehrbelastung gegenüber Vergleichsgemeinde Vergleichsgemeinde (Mindesthebesatz) , andere ländliche Beispielsgemeinde ,925 2,100 %-Punkte kleinstädtische Beispielsgemeinde ,425 5,600 %-Punkte Berlin, Karlsruhe ,175 7,350 %-Punkte Stuttgart ,525 7,700 %-Punkte Düsseldorf ,400 8,575 %-Punkte Köln, Dresden ,575 8,750 %-Punkte Frankfurt a.m., Leverkusen ,925 9,100 %-Punkte Hamburg, Essen ,275 9,450 %-Punkte München ,975 10,150 %-Punkte 19

20 Steuerliche Gestaltungshinweise zu Finanzierungsaufwendungen Um für ein Unternehmen die optimale Finanzierung zu finden, sind für dieses Unternehmen grundsätzlich Vergleichsrechnungen und Szenarien für die verschiedenen Finanzierungen durchzuführen. Zunächst ist festzustellen, welche Finanzierungen für das Unternehmen unabhängig von der steuerlichen Beurteilung in Frage kommen. Dabei sind unter anderem auch andere betriebswirtschaftliche Überlegungen zur Eigenkapitalquote, Sicherheitsgestellung und gewünschten off-balance - Gestaltungen (entsprechend HGB, IFRS, US-GAAP) zu berücksichtigen.. Ein Unternehmen sollte unbedingt vermeiden, im Sinne der Zinsschranke nicht abzugsfähige Zinsaufwendungen zu haben. Dafür lohnt es sich in aller Regel, auch teuere alternative Finanzierungen in Anspruch zu nehmen. Als alternative und ergänzende Finanzierungen kommen vor allem Leasing, Factoring, Forfaitierung und Mezzanine-Finanzierungen (letzteres als steuerliche Eigenkapital) in Frage. Soweit das Gewerbesteuergefälle zwischen den verschiedenen Kommunen für die Gesamtsteuerbelastung von Bedeutung ist, sollte dies in Zukunft bei neuen großen betrieblichen Investitionen und bei ausgliederbaren Aktivitäten (Rechte, Know-How, etc. z.b. in Form einer GmbH & Co. KG) in Betracht gezogen werden. 20

21 ENDE: Teil 1 Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und stehen Ihnen selbstverständlich bei Rückfragen immer gerne zur Verfügung. Vielen Dank! Referent: Dipl.-Kfm. Lothar Müller Wirtschaftsprüfer Steuerberater Fachberater für Internationales Steuerrecht, Köln info@muc-koeln.de 21

22 Mögliche Reaktionen aus der Praxis 4. Structured FINANCE Deutschland 3. November 2008 in Karlsruhe Herzlich Willkommen zum Thema: Optimale Finanzierung nach der Unternehmenssteuerreform (2008) Teil 2: Praxisbeispiel Glave Gruppe 1 Glave Gruppe

23 Mögliche Reaktionen aus der Praxis Vorstellung der Glave - Gruppe Glave Gruppe Stefan Glave Blaufärberstraße 2 Fon: Norden Fax: Mail: info@glave.de weitere Informationen: 2 Glave Gruppe

24 Mögliche Reaktionen aus der Praxis Kurzvorstellung Glave Gruppe Familienunternehmen in 2. Generation 200 Mio. Umsatz & 270 Beschäftigte NB eines der größten privaten Servicecenter in Europa für Bandstahl aus Edelstahl NLT eigene Forschung & Entwicklung marktführend in der Automatisierung von Spaltanlagen 3 Glave Gruppe

25 Mögliche Reaktionen aus der Praxis 4 Glave Gruppe

26 Mögliche Reaktionen aus der Praxis Mögliche Reaktionen aus der Praxis Zinsen Veränderungen zum Vorjahr Leasing / Sale Lease Back Factoring Firmenort -> Hebesatz Sonstige Möglichkeiten 5 Glave Gruppe

27 Mögliche Reaktionen aus der Praxis Zinsen Veränderungen zum Vorjahr Neue Finanzierungsstruktur Alternativen zum herkömmlichen Kredit» Neue Bewertung und Verteilung der Sicherheiten» Zusätzlicher Erfolg - Zinssatz gesenkt» Caps zur Zins-Sicherung 6 Glave Gruppe

28 Mögliche Reaktionen aus der Praxis Leasing / Sale Lease Back Fuhr- & Maschinenpark (schon seit 1998)» Volumen ca. 7,25 Mio. EUR» ca. 13% der Bilanzsumme von GKG, EK-Hebel +6% Grundstücke & Gebäude (seit 2007)» Volumen ca. 12,5 Mio. EUR» ca. 18% der Bilanzsumme von GKG, EK-Hebel +24% 7 Glave Gruppe

29 Mögliche Reaktionen aus der Praxis Factoring werthaltige Forderungen Marge ist bonitätsabhängig» Volumen ca. 9 Mio. EUR» ca. 23% der Bilanzsumme von NB, EK-Hebel +11%» Voraussetzung freie Sicherheiten 8 Glave Gruppe

30 Mögliche Reaktionen aus der Praxis Firmenort -> Hebesatz Norden 360%» Korridor: 200% (Mindestvorgabe) - 490% (München) Standort-Alternativen? Im nahen Umland? 9 Glave Gruppe

31 Mögliche Reaktionen aus der Praxis Sonstige Möglichkeiten: Off-Balancing vom Lagervermögen» (Senkung der Bilanzsumme, Optimierung im Verhältnis Tochter Mutterkonzern; Escape-Klausel ) Organschaft» KSt und GewSt, nicht nur USt! Ausgliederung in mehrere selbständige Gesellschaften» jeweils einzelne Bewertung ( Stand-alone-Klausel ) 10 Glave Gruppe

32 Mögliche Reaktionen aus der Praxis NB Norder Bandstahl GmbH Beispiel: gewerbesteuerliche Hinzurechnungen % bisher % neu Zinsaufwand langfr. Schulden % % 0 Zinsaufwand kfr. Schulden (nur anteilig) % % Aufwand für Forfait../Diskont. 0% 0 100% 0 Renten u. dauernde Lasten 100% 0 100% 0 Mieten u. Leasing bew. WG 0% % Mieten u. Leasing unbew. WG 0% % Lizenzaufwendungen 0% 0 25% 0 Gesamtbetrag /. Freibetrag Bemessungsgrundlage für Hinzurechnung Hinzurechnung 100% % Gewerbesteuermeßbetrag 5% ,5% Gewerbesteuer auf Finanzierungskosten 360% % Glave Gruppe

33 Mögliche Reaktionen aus der Praxis Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Für Rückfragen stehe ich immer gerne zur Verfügung. Vielen Dank! Stefan Glave Glave Gruppe, Norden 12 Glave Gruppe

Zum 1. Januar 2008 wird das Unternehmenssteuerreformgesetz

Zum 1. Januar 2008 wird das Unternehmenssteuerreformgesetz Foto: dpa Die Reform der Unternehmenssteuer Auswirkungen auf die Besteuerung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs einer gemeinnützigen Krankenhaus GmbH : Dr. M. Kaufmann, Dr. F. Schmitz-Herscheidt Die

Mehr

WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Agenda 1. Einleitung 2. Prüfungsschema 3. Sonderthemen 4. Lösungs- und Gestaltungsansätze 07. Juni 2007 2 Einleitung Was geht nicht mehr? Unschädliche

Mehr

Unternehmenssteuerreform 2008

Unternehmenssteuerreform 2008 Unternehmenssteuerreform 2008 Kosten und Nutzen der Reformvorschläge Wollten Sie das wirklich schon immer wissen?... 4 1 Deutschland: Ein Sanierungsfall?... 17 Teil A : Bestandsaufnahme und Analyse...

Mehr

Die Zinsschranke eine beispiellose Steuerinnovation. StB Prof. Dr. Stefan Homburg Leibniz Universität Hannover Steuerberater in Hannover

Die Zinsschranke eine beispiellose Steuerinnovation. StB Prof. Dr. Stefan Homburg Leibniz Universität Hannover Steuerberater in Hannover Die Zinsschranke eine beispiellose Steuerinnovation StB Prof. Dr. Stefan Homburg Leibniz Universität Hannover Steuerberater in Hannover 23. Berliner Steuergespräch 18. Juni 2007 2 Gliederung A. Funktionsweise

Mehr

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern

Mehr

Merkblatt Gewerbesteuer

Merkblatt Gewerbesteuer Merkblatt Gewerbesteuer Stand: Juni 2011 Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Gewerbesteuer zum 1.1.2008 grundlegend geändert. Dieses Merkblatt erläutert die wichtigsten Elemente der Gewerbesteuer.

Mehr

STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN

STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN Referent: Dipl.-Kfm. Harald Braschoß WP, StB Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) Partner der BWLC Partnerschaft, Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Ertragsteuerlicher Belastungsvergleich

Ertragsteuerlicher Belastungsvergleich Ertragsteuerlicher Belastungsvergleich GmbH und GmbH & Co. KG München 10.05.2013 Haftungsbeschränkung Gesellschaftsformen, die eine Haftungsbeschränkung bieten und Mittelstandstauglich sind: Gesellschaft

Mehr

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann

Mehr

Corporate Finance. Sale-and-Lease-Back-Immobilien Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Immobilien in Bewegung bringen

Corporate Finance. Sale-and-Lease-Back-Immobilien Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Immobilien in Bewegung bringen Corporate Finance Sale-and-Lease-Back-Immobilien Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Immobilien in Bewegung bringen Sale-and-Lease-Back-Immobilien Motivation/Transaktion Ihr Unternehmen wächst dynamisch und

Mehr

Gewerbesteueränderungen im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008

Gewerbesteueränderungen im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 Mercator Leasing Infobrief 2/2009 Gewerbesteueränderungen im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 Die Unternehmensteuerreform 2008 wurde durchgeführt um Unternehmen zu entlasten. Die Körperschaftsteuer

Mehr

Personengesellschaften in der Insolvenz. Prof. Dr. Gerrit Frotscher

Personengesellschaften in der Insolvenz. Prof. Dr. Gerrit Frotscher Prof. Dr. Gerrit Frotscher Seite 1 Fehlende Konvergenz zwischen Zivil-/Insolvenzrecht und Steuerrecht Die Problematik der Personengesellschaft in der Insolvenz liegt in der Unabgestimmtheit von Zivilrecht/Insolvenzrecht

Mehr

Latente Steuern. Urheberrechtlich geschützt Stollfuß Medien GmbH & Co. KG

Latente Steuern. Urheberrechtlich geschützt Stollfuß Medien GmbH & Co. KG Urheberrechtlich geschützt Stollfuß Medien GmbH & Co. KG Inhaltsverzeichnis Latente Steuern... 3 Diese Hilfe als PDF...... 7 Andere Hilfen aufrufen...... 7 2 / 7 Latente Steuern Mit der Neufassung des

Mehr

Übung IV Innenfinanzierung

Übung IV Innenfinanzierung KfW-Stiftungslehrstuhl für Entrepreneurial Finance Wintersemester 2010/11 Übung Einführung in die BWL aus finanzwirtschaftlicher Sicht Übung IV Innenfinanzierung Wiederholung wesentlicher Punkte aus Übung

Mehr

Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht. Nicole Ruetz - Steuerberaterin -

Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht. Nicole Ruetz - Steuerberaterin - Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht Nicole Ruetz - Steuerberaterin - GmbH GbR e.k. GmbH & Co KG UG OHG Grundsätzliche Unterscheidung Einzelkaufmann Personengesellschaft Kapitalgesellschaft

Mehr

IHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 1. Technischer Fachwirt, Fach Steuern. Gewerbesteuer

IHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 1. Technischer Fachwirt, Fach Steuern. Gewerbesteuer IHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 1 Technischer Fachwirt, Fach Steuern Gewerbesteuer IHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 2 Inhalt Allgemeines zur Gewerbesteuer...

Mehr

Die Gewerbesteuer. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover. 1. Welche Bedeutung hat die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover. 1. Welche Bedeutung hat die Gewerbesteuer? Die Gewerbesteuer Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover 1. Welche Bedeutung hat die Gewerbesteuer? Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer. Sie macht im Schnitt rund 43 Prozent der

Mehr

MANDANTENINFORMATION 2008/2009

MANDANTENINFORMATION 2008/2009 MANDANTENINFORMATION 2008/2009 INFORMATIONEN RUND UM KAPITALGESELLSCHAFTEN Vorwort: Die nachstehende Information soll Ihnen einen Überblick geben über allgemeine steuerliche Regelungen. Die Ausführungen

Mehr

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater

Mehr

Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und -besteuerung Prof. Dr. Stefan Göbel WS 2001/02

Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und -besteuerung Prof. Dr. Stefan Göbel WS 2001/02 Thema 1: Entscheidungsneutralität von Steuern Referent: K. Krause 1. Das gegenwärtig gültige Steuersystem ist allein wegen der Regelungen zum Verlustabzug und -ausgleich nicht entscheidungsneutral. 2.

Mehr

Editorial für den Monat Februar 2006

Editorial für den Monat Februar 2006 Editorial für den Monat Februar 2006 Viele Reformen plant die neue Regierung. Ab 2008 soll die Unternehmensbesteuerung grundlegend reformiert werden. Gestern erst berichtete die NN (Politik, Seite 4) über

Mehr

Zinssicherung im B2B Markt April 2010

Zinssicherung im B2B Markt April 2010 Zinssicherung im BB Markt Ergebnisse einer repräsentativen Telefonbefragung bei 400 BB-Finanzentscheidern (Februar-März 00) Zinssicherung im BB Markt April 00 0.06.00 7:8:58 Zusammenfassung der Ergebnisse

Mehr

Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung

Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung 10. Deutscher Medizinrechtstag, 04.09.2009 1 Referent Steuerberater Michael Hieret, Mülheim an der Ruhr Fachberater

Mehr

Übungsskript zur Vorlesung. Besteuerung von Unternehmen

Übungsskript zur Vorlesung. Besteuerung von Unternehmen Übungsskript zur Vorlesung Besteuerung von Unternehmen Aufgabe 1: Unternehmensbesteuerung Berechnen Sie zum Beispielfall im Skript, Folie 31, eine weitere Abwandlung. Unterstellen Sie, dass sich U statt

Mehr

BEVÖLKERUNGS- UND UNTERNEHMERBEFRAGUNG»VERMÖGENSTEUER UND EIGENTUM«

BEVÖLKERUNGS- UND UNTERNEHMERBEFRAGUNG»VERMÖGENSTEUER UND EIGENTUM« BEVÖLKERUNGS- UND UNTERNEHMERBEFRAGUNG»VERMÖGENSTEUER UND EIGENTUM«Inhaltsverzeichnis 1. Vermögensbildung und Vermögensbesteuerung 2. Erwartete Folgen der Vermögensbesteuerung 3. Staatssanierung durch

Mehr

Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds

Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds Hamburg, 6. November 2014 Dr. Helder Schnittker, LL.M. / Timo Steinbiß, LL.M. Agenda Vermögensverwaltende Fonds Investoren Vermögensverwaltende

Mehr

Auslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds

Auslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds Auslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds Dipl.-Kfm. Hans-Georg Acker H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH Funds & Finance 2006 1 Wirtschaftliche Entwicklung der H.F.S. Platziertes

Mehr

Unternehmensnachfolge. Hans Jürgen Langguth Steuerberater Vortrag zur Erbschafts- und Einkommenssteuer Am 25.03.2015, Sulzfeld

Unternehmensnachfolge. Hans Jürgen Langguth Steuerberater Vortrag zur Erbschafts- und Einkommenssteuer Am 25.03.2015, Sulzfeld Unternehmensnachfolge Hans Jürgen Langguth Steuerberater Vortrag zur Erbschafts- und Einkommenssteuer Am 25.03.2015, Sulzfeld Urteil des BVerfG vom 17. Dezember 2014: Regelverschonung bisher Neuregelungen

Mehr

Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf

Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf Robert-Perthel-Str. 81, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de variables

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

Aufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer.

Aufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. Aufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. Aufgabe 46) Nehmen Sie Stellung zu folgenden Aussagen: a) Kapitalgesellschaften wird im Gewerbesteuertarif

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien Überblick Das Abkommen ist am 6. April 1985 in Kraft getreten. Persönlicher Anwendungsbereich des Abkommens Das Abkommen gilt für (natürliche und juristische) Personen,

Mehr

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG In Kooperation mit ; Entwurf eines neuen BMF-Schreibens zu 8c KStG 1. Rechtsgrundlagen Wortlaut 8c Abs. 1 KStG: 1 Werden innerhalb von fünf

Mehr

Steuereinnahmen aus der Windenergie für das Land Brandenburg

Steuereinnahmen aus der Windenergie für das Land Brandenburg für das Land Brandenburg 19. Windenergietage Bad Saarow, 3./ 4. November 2010 Gerhard Schmitt Rechtsanwalt Steuerberater Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 2 I. Daten &

Mehr

3. Operatives Controlling 3.24Kosten- und Erfolgscontrolling

3. Operatives Controlling 3.24Kosten- und Erfolgscontrolling Aufgabe 18 3. Operatives Controlling 3.24Kosten- und Erfolgscontrolling Die A-OHG und die B-GmbH weisen in ihren Gewinn- und Verlustrechnungen für das Geschäftsjahr 2015 die folgenden Posten aus. Die A-OHG

Mehr

WTS Immobilien Summit Gewerbesteuerliche Chancen und Fallstricke sowie Besonderheiten bei Inbound Investitionen

WTS Immobilien Summit Gewerbesteuerliche Chancen und Fallstricke sowie Besonderheiten bei Inbound Investitionen WTS Immobilien Summit Gewerbesteuerliche Chancen und Fallstricke sowie Besonderheiten bei Inbound Investitionen Agenda Gewerbesteuerliche Rahmenbedingungen - Gewerbesteuersatz - Hinzurechnungstatbestände

Mehr

Steuerliche Rahmenbedingungen

Steuerliche Rahmenbedingungen Steuerliche Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung Photovoltaik am 28. Juli 2010 Referentin: WP/StB Dipl.-Kffr. Doreen Mottl Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. 1 Steuerliche

Mehr

Vorlesung 4. Semester

Vorlesung 4. Semester Vorlesung 4. Semester Modul Wirtschaftsprüfung WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky März/April/Mai 2012 1 Gliederung 4. Semester Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung 1. Warm up 2. Verbindlichkeiten 3. Rückstellungen

Mehr

Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht. 0. Vorbemerkung

Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht. 0. Vorbemerkung Inhaltsübersicht 0. Vorbemerkung 1. Betriebsvermögen 1.1 Wertermittlung 1.2 Wertansatz 1.3 Nichtanwendung des Abschlags und Abzugsbetrags 1.4 Prüfschema 1.5 Anzeigepflicht 1.6 Hinweise für die Beratung

Mehr

Unkelbach Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Unkelbach Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Unkelbach Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Kaiser-Joseph-Straße 260 D-79098 Freiburg Telefon 0761/38542-0 Telefax 0761/38542-77 e-mail: info@unkelbach-treuhand.de

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII

Mehr

11 Verbindlichkeiten 371

11 Verbindlichkeiten 371 11 Verbindlichkeiten 371 Verbindlichkeiten 11.1 Überblick Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden in folgende Bereiche unterteilt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen

Mehr

Finanzwirtschaft Wertpapiere

Finanzwirtschaft Wertpapiere Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet? Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder

Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Gert Müller-Gatermann Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der

Mehr

Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung. Nittendorf, den 28.

Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung. Nittendorf, den 28. Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung Nittendorf, den 28. Oktober 2010 Nur zwei Dinge sind uns auf dieser Welt sicher: der Tod und die Steuer

Mehr

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Ab einem bestimmten Wert dürfen Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerwirksam

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen

Mehr

NISSAN FINANCE MIT NISSAN FINANCE BRINGEN SIE AUCH UNERWARTETE EREIGNISSE NICHT AUS DER RUHE

NISSAN FINANCE MIT NISSAN FINANCE BRINGEN SIE AUCH UNERWARTETE EREIGNISSE NICHT AUS DER RUHE NISSAN FINANCE MIT NISSAN FINANCE BRINGEN SIE AUCH UNERWARTETE EREIGNISSE NICHT AUS DER RUHE HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! Sie interessieren sich für ein innovatives Fahrzeug und die dazu passende, erstklassige

Mehr

KLAIBER-SCHLEGEL STEUERBERATUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UNTERNEHMENSBERATUNG. KLAIBER-SCHLEGEL Steuerberatungs GmbH

KLAIBER-SCHLEGEL STEUERBERATUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UNTERNEHMENSBERATUNG. KLAIBER-SCHLEGEL Steuerberatungs GmbH STEUERBERATUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UNTERNEHMENSBERATUNG KLAIBER-SCHLEGEL Steuerberatungs GmbH Gartenstraße 5 72458 Albstadt Tel. 07431 9379-00 Fax 07431 9379-50 mail@klaiber-schlegel.de www.klaiber-schlegel.de

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie

Mehr

Die besten Steuertipps für den Ruhestand

Die besten Steuertipps für den Ruhestand Beck kompakt Die besten Steuertipps für den Ruhestand von Bernhard Schmid 1. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 67358 0 Zu Inhalts- und Sachverzeichnis

Mehr

Bilanzierung des Eigenkapitals

Bilanzierung des Eigenkapitals Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Eigenkapitals Inhalte dieser Einheit Bilanzierung von Eigenkapital Bilanzierung Rücklagen Übertragung stiller Reserven Das Eigenkapital in der Bilanz Vermögen

Mehr

Anlage GSE 2006. Anlage GSE. Thomas Arndt Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb.

Anlage GSE 2006. Anlage GSE. Thomas Arndt Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb. Anlage GSE 2006 Anlage GSE Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb.de 1 Inhaltsverzeichnis Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte Neues BMF

Mehr

Unternehmensplanung Fallbeispiele, Vorgehensweise

Unternehmensplanung Fallbeispiele, Vorgehensweise Unternehmensplanung Fallbeispiele, Vorgehensweise Werner Seebacher Seite 1 www.seebacher.com INHALT Unternehmensplanung - Fallbeispiele Seite 3 Fallbeispiele zum Download Seite 6 Vorgehensweise bei der

Mehr

je Anteil in EUR 5 Abs. 1 Nr. InvStG Betriebsvermögen

je Anteil in EUR 5 Abs. 1 Nr. InvStG Betriebsvermögen Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2009/2010 30. September 2010 Datum Ausschüttungsbeschluss: 21.01.2011 LBLux Fonds T.OP Zins AL Ex-Tag: 26.01.2011 LU0226340460 für die in der Bundesrepublik

Mehr

Gesellschafts- und steuerrechtliche Betrachtungen zur Unternehmergesellschaft bzw. Ein-Mann-GmbH/-KG

Gesellschafts- und steuerrechtliche Betrachtungen zur Unternehmergesellschaft bzw. Ein-Mann-GmbH/-KG Gesellschafts- und steuerrechtliche Betrachtungen zur Unternehmergesellschaft bzw. Ein-Mann-GmbH/-KG Inhalt des Vortrages 1. Vorstellung Kanzlei 2. Überblick 3. Unternehmergesellschaft (UG) 4. Ein-Mann/-Frau-GmbH

Mehr

Tag der Betriebswirtschaft 2007. Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG) Sachsen-Anhalt

Tag der Betriebswirtschaft 2007. Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG) Sachsen-Anhalt Tag der Betriebswirtschaft 2007 Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG) Sachsen-Anhalt Referent: RA Simon Jäckel, Deutscher Bauernverband, Berlin Thema: Aktuelle steuerliche Aspekte

Mehr

Unternehmensübergabe zur Finanzierung des Ruhestandes oder besser selbst vorsorgen? Mag. Markus Schaller

Unternehmensübergabe zur Finanzierung des Ruhestandes oder besser selbst vorsorgen? Mag. Markus Schaller Unternehmensübergabe zur Finanzierung des Ruhestandes oder besser selbst vorsorgen? Mag. Markus Schaller Themenübersicht 1. Definition Verpachtung 2. Verpachtung a. Einkünfte b. Betriebsaufgabe durch Verpachtung

Mehr

Option zum Teileinkünfteverfahren bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ab 2009

Option zum Teileinkünfteverfahren bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ab 2009 Steuerberater Thomas Gebhardt Kaiser-Wilhelm-Ring 24 D-50672 Köln Fon 0221-130 530-0 Fax 0221-130 530-11 www.kgb-koeln.de Option zum Teileinkünfteverfahren bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ab

Mehr

Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?

Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? MUSTERFALL Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? von Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, Rösrath, www.instrumenta.de Steuerlich kann es vorteilhaft sein, die Beiträge zur Kranken- und zur

Mehr

TRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH

TRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH Rürup - Basisrente Rürup- oder Basisrente wird umgangssprachlich die Form der seit 2005 staatlich subventionierten Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Hans-Adalbert "Bert"

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Handelsrechtliche und steuerliche Behandlung der Limited (Ltd.) und der Ltd. & Co. KG

Handelsrechtliche und steuerliche Behandlung der Limited (Ltd.) und der Ltd. & Co. KG Handelsrechtliche und steuerliche Behandlung der Limited (Ltd.) und der Ltd. & Co. KG Dipl.-Kfm. Matthias Witt Wirtschaftsprüfer/Steuerberater RWWD e-mail: matthias.witt@roggelin.de I. Aufbau und Gründung

Mehr

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.

Mehr

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und

Mehr

Fall 36 a)/ b)/ c) BRD. Holland

Fall 36 a)/ b)/ c) BRD. Holland Fall 36 a)/ b)/ c) A-AG a) Die A-AG ist seit 1988 mit 15 % an der B-N.V. in den Niederlanden beteiligt, die umfangreiche Lizenzen verwaltet und Lizenzeinnahmen erzielt. In 2013 verkauft die A-AG ihre Beteiligung

Mehr

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Herlitz Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Mercoline GmbH gemäß 295, 293a Aktiengesetz über die Änderung des Gewinnabführungsvertrages vom 24. November

Mehr

Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015

Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015 Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015 Siegfried Büdinger Finanzamt Trier VTU Trier 20. Januar 2016 Folie 1 Inhalt Folie 1. Allgemeines 3 2. Rechtsprechung 4 3. BMF-Schreiben v. 19.05.2015 3.1 Betrieblich

Mehr

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei.

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei. Absender: Name Straße PLZ, Ort zurück: per Post (incl. Belege) oder per Fax (incl. Belege) Vogel & Vogel Steuerberater Wettinerstr. 28 04600 Altenburg Telefax +49 3447 502683 Fragebogen zur Gewinnermittlung

Mehr

Know-how Finanzierung

Know-how Finanzierung Know-how Finanzierung Die Frage der Finanzierung ist für jeden Unternehmensgründer und bei jeder Unternehmensgründung von besonderer Bedeutung. Erst wenn die Finanzierung bis zu einem gewissen Grad gesichert

Mehr

Swiss Finance & Property Funds AG Zürich / Schweiz. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Swiss Finance & Property Funds AG Zürich / Schweiz. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 Swiss Finance & Property Funds AG Zürich / Schweiz Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Verwaltungsgesellschaft Swiss Finance

Mehr

Gewerblicher Grundstückshandel

Gewerblicher Grundstückshandel Gewerblicher Grundstückshandel Veranstaltungsort: 17. Juni 2015 in München Diplom-Volkswirt Steuerberater, München Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.v. Gewerblicher

Mehr

Informationsbrief zum 3. November 2009

Informationsbrief zum 3. November 2009 Dipl.Kfm. Martin Löfflad Steuerberater Romantische Straße 10 86753 Möttingen Tel.: 09083/9697935 Fax: 09083/969755 1. Allgemeines Informationsbrief zum 3. November 2009 Inhalt 2. Verluste aus typisch stillen

Mehr

Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur!

Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur! Name: Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur! Viel Erfolg! Fach: Dozent: StB Dr. A. Schaffer Datum /

Mehr

Abgeltungssteuer 2009

Abgeltungssteuer 2009 Abgeltungssteuer 2009 Referent Heiko Geiger Dipl.-Bw. (BA) Steuerberater 1 Es bliebe auch im Rahmen des gesetzgeberischen Einschätzungsspielraums, wenn der Gesetzgeber alle Kapitaleinkünfte an der Quelle

Mehr

Ermittlung von Tantiemen mittels Excel-Zielwertsuche für Bemessungsgrundlagen nach Gewerbesteuer und nach der Tantieme selbst

Ermittlung von Tantiemen mittels Excel-Zielwertsuche für Bemessungsgrundlagen nach Gewerbesteuer und nach der Tantieme selbst Newsletter März 2005 Ermittlung von Tantiemen mittels Excel-Zielwertsuche für Bemessungsgrundlagen nach Gewerbesteuer und nach der Tantieme selbst Die Ermittlung von Tantiemen, deren Bemessungsgrundlage

Mehr

Auswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2

Auswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2 KA11 Unternehmensergebnisse aufbereiten, bewerten und nutzen Auswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2 Kennzahlen zur Bilanzanalyse Die aufbereitete Bilanz kann mit Hilfe unterschiedlicher Kennzahlen

Mehr

Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2014/2015, neue PO Musterlösung

Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2014/2015, neue PO Musterlösung Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2014/201, neue PO Musterlösung 1. Aufgabe Pkt. a) Ermittlung der Steuerbelastung für die GmbH & Co. KG (Gewerbesteuer) Aufgrund der Tatsache, dass bis zum 30.12.14

Mehr

SONNIGE AUSSICHTEN: SOLARPARK III

SONNIGE AUSSICHTEN: SOLARPARK III SONNIGE AUSSICHTEN: SOLARPARK III Jetzt Anteile sichern! Die Stadtwerke Karlsruhe planen einen neuen Solarpark in Karlsruhe und der Region. Machen Sie mit. Ein Erfolgsprojekt wird fortgesetzt Die Sonne

Mehr

Rechtsformwahl für Gründer

Rechtsformwahl für Gründer Am Anfang steht die Rechtsformwahl -> beschränkte oder unbeschränkte Haftung? Unbeschränkte Haftung: Einzelunternehmen oder ab zwei Personen: GbR (je nach Umfang: ohg) Grundsatz: Haftung mit Betriebs-/Gesellschafts-

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Wesen der Liquidation

Wesen der Liquidation Wesen der Liquidation Auflösungsgründe Gesellschafterbeschlüsse Zeitablauf Gerichtsentscheid Zeitraum Erstreckt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum (Abwicklungszeitraum) Merkmale Einstellung

Mehr

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009 Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein

Mehr

Herzlich Willkommen 04.09.2012 1

Herzlich Willkommen 04.09.2012 1 Herzlich Willkommen 04.09.2012 1 Dr. Mary Lachmann, LL.M. Rechtsanwältin Relevante Steuern für Gründer 04.09.2012 2 Gliederung A. Besteuerungsgrundsätze B. Einkommensteuer C. Körperschaftsteuer D. Gewerbesteuer

Mehr

Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS

Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS Januar 2008 1 IFRS: Zusammenfassung für GJ 2007 Keine wesentlichen Unterschiede der Finanzkennzahlen EBIT Verbesserung von 3 Millionen EUR: Höhere Rückstellungsbildung

Mehr

Bau einer Windkraftanlage Finanzierung. Eugen Schlachter Sprecher des Vorstandes der Raiffeisenbank Dellmensingen eg

Bau einer Windkraftanlage Finanzierung. Eugen Schlachter Sprecher des Vorstandes der Raiffeisenbank Dellmensingen eg Bau einer Windkraftanlage Finanzierung Eugen Schlachter Sprecher des Vorstandes der Raiffeisenbank Dellmensingen eg I. Anlagebeschreibung Es werden insgesamt 2 Windräder errichtet (WEA-P01 + WEA-P03),

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Sparen mit der Sparkassen-RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf.

Sparen mit der Sparkassen-RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf. Sparen mit der Sparkassen-RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf. Staatlicher Zuschuss: Über 51% sind möglich!* Sparkassen-Finanzgruppe * Die Höhe der staatlichen Förderung ist abhängig von

Mehr

Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 1 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 2 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 3 Von der Geschäftsidee bis

Mehr

Steuerliche Aspekte bei der Finanzierung von Auslandsaktivitäten.

Steuerliche Aspekte bei der Finanzierung von Auslandsaktivitäten. Steuerliche Aspekte bei der Finanzierung von Auslandsaktivitäten. Dr. Thomas Scheipers Partner Deloitte München 06.11.2008 1. Einleitung 1.1 Ausgangssituation Inländisches Unternehmen Kapital Deutschland

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.

Mehr

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr