Ordnung KBC-Visa Business

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1 Ordnung KBC-Visa Business Registriert in Brüssel am 30 November 2012 und mit Wirkung vom 3 Dezember Diese Publikation zählt 7 Seiten. I ORDNUNG FÜR DIE KBC-VISA BUSINESS 1 Einleitung 2 Begriffsbestimmung 3 Die Karte 4 Geheimzahl 5 Nutzung der Karte 6 Visa-Sammelabrechnung und Beschwerden 7 Zahlung 8 Kosten, Gültigkeit und Erneuerung 9 Pflichten des Karteninhabers 10 Risikoregelung 11 Beweisvereinbarung 12 Pflichten des Herausgebers 13 Rückerstattung von Zahlungstransaktionen, die von einem oder über einen Begünstigten initiiert wurden 14 Rückgabe der Karte 15 Datenverarbeitung 16 Beendung und Änderung des Vertrags 17 Rechtsmittel Sitz der Gesellschaft: KBC Bank AG Havenlaan Brussel België MwSt. BE RJP Brüssel FSMA A Ein Unternehmen des KBC-Konzerns AA1160D V /- P. 1/7

2 I ORDNUNG FÜR DIE KBC-VISA BUSINESS 1 Einleitung Diese Ordnung regelt die besonderen Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten, die die Anwendung der Karte sowohl für den Kontoinhaber als auch für den Inhaber der KBC-Visa Business, die Bank und die Gesellschaft mit sich bringen. Diese Ordnung ist eine Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Zusammen mit der Preisliste bilden sie den Rahmenvertrag. Die Unterzeichnung des Antrags oder der Empfangsbescheinigung, oder die Unterzeichnung der Karte, eventuell mit elektronischer Unterschrift, gelten als ausdrückliche Anerkennung dieser Ordnung und der Konditionen, die auf den monatlichen Visa-Sammelabrechnungen zu finden sind. Während der Vertragsdauer sind Kontoinhaber und Karteninhaber jederzeit berechtigt, die Bereitstellung dieser Ordnung auf Papier oder auf einem sonstigen dauerhaften Träger zu verlangen. 2 Begriffsbestimmung Art. 1 Zur Anwendung in dieser Ordnung ist zu verstehen unter: Gesellschaft: Atos Worldline, NV Haachtsesteenweg Brüssel Die Gesellschaft behandelt die Schadensfälle aus dem Missbrauch der Karte für die Rechnung der Bank; Card Stop: Meldestelle, die von der Atos Worldline NV verwaltet wird, zur Mitteilung des Verlusts und Diebstahls der Karte; Bank/Herausgeber: KBC Bank AG Gesellschaftssitz: Havenlaan 2, 1080 Brüssel, Belgien; FSMA A; RJP Brüssel, MwSt. BE kbc.telecenter@kbc.be; Karte: Eine KBC-Visa Business; Konto: das Konto, an das die Karte im System immer gekoppelt ist und auf dem alle Last- und Gutschriften über das Konto im Rahmen des Systems gebucht werden; Kontoinhaber: die natürliche oder juristische Person, auf deren Namen das Bankkonto, an das die Karte gebunden ist, bei der Bank eröffnet wurde; Karteninhaber: die Person, auf deren Namen oder zu deren Gebrauch die Bank eine Visa ausgegeben hat; KBC-Kartenleser: ein Gerät (Unconnected Card Reader), in das der Karteninhaber seine Karte einführt und die zur Karte gehörende Geheimzahl eingibt Der Kartenleser berechnet dann eine neue Geheimzahl, mit der der Karten-inhaber sich identifizieren und Aufträge unterzeichnen kann. 3 Die Karte Art. 2 Die Karte ist persönlich und nicht übertragbar. Die Karte wird, je nach Wunsch des Antragstellers, in der Bankfiliale des Karteninhabers bereitgestellt oder per Post an die zuletzt vom Karteninhaber angegebene Adresse gesandt. Aus Sicherheitsgründen muss der Karteninhaber die Karte bei der Entgegennahme sofort mit einem Kugelschreiber unterschreiben. Art. 3 Auf Bitte des Kontoinhabers kann die Bank Zusatzkarten an einen oder mehrere Bevollmächtigte ausgeben, oder an Drittpersonen, die vom Kontoinhaber benannt werden und von ihm die Erlaubnis erhalten, die Karte zu benutzen. Wenn eine oder mehrere Karten auf den Namen einer oder mehrerer Bevollmächtigter oder an Drittpersonen ausgegeben wurden, ist der Kontoinhaber, vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 21, vollständig für alle Beträge haftbar, die sowohl infolge des rechtmäßigen als auch des unrechtmäßigen Gebrauchs der Karte durch die Karteninhaber zu zahlen sind. 4 Geheimzahl Art. 4 Mit der Karte ist eine Geheimzahl verbunden. Diese Geheimzahl wird, je nach Wunsch des Antragstellers, entweder per SMS an eine vom Kartenantragsteller mitgeteilte Mobiltelefonnummer, per Post oder über einen vom Karteninhaber frei gewählten Bankautomaten unmittelbar nach Abgabe der Karte in der Bankfiliale übermittelt. Wenn die Geheimzahl per SMS versandt wird, muss der Karteninhaber diese Mitteilung so schnell wie möglich löschen. Die SMS mit der Geheimzahl wird innerhalb von sieben Tagen automatisch überschrieben. Die Geheimzahl ist streng persönlich und nicht übertragbar. Wenn der Kunde selbst eine Geheimzahl wählt oder seine Geheimzahl anpasst, darf er keine Geheimzahl wählen, die von Dritten leicht ermittelt werden kann (z. B. sein Geburtsdatum, 1234, 0000,...). Sowohl bei der Anfertigung als auch bei jeder Verwendung der Karte bleibt der geheime Charakter der Geheimzahl gewährleistet. 5 Nutzung der Karte Art. 5 Der Karteninhaber kann mit seiner Karte die unten aufgeführten Transaktionen abwickeln. Die Karte darf nicht zu anderen Zwecken benutzt werden. Er stimmt den Zahlungstransaktionen auf die unten beschriebene Weise zu. Einmal erteilt, kann der Karteninhaber die Zustimmung nicht mehr widerrufen. Wenn eine Zahlungstransaktion nicht abgewickelt werden kann, wird dem Karteninhaber dies über den Automaten, das Terminal oder die Anwendung mitgeteilt, wo die Transaktion erfolgt. Dafür können Kosten berechnet werden. Der Karteninhaber kann selbst bestimmen, in welchen Ländern er mit seiner Karte Geld abheben und bei Händlern zahlen kann (alle Länder, alle Länder mit Ausnahme der Vereinigten Staaten, nur Europa). Er kann das über KBC-Online und KBC-Online for Business selbst tun. Der Karteninhaber kann sich außerdem mit seiner Filiale oder unter Nummer mit dem KBC-Telecenter in Verbindung setzen. Der Karteninhaber kann sich darüber unter oder beim KBC-Telecenter informieren. Wenn der Kunde insoweit nichts unternommen hat, kann er seine Karte außer in den Vereinigten Staaten überall weltweit benutzen. Für Karten mit Zugang zu allen Ländern mit Ausnahme der Vereinigten Staaten bleiben in den Vereinigten Staaten Transaktionen mittels der Geheimzahl möglich. Transaktionen mit Unterschrift sind nicht möglich. Art. 6 Der Karteninhaber kann mit der Karte Waren oder Dienstleistungen bezahlen, die er bei Vertragsunternehmen die dem Visa-Netz angeschlossen sind, gekauft hat. Dabei muss der Karteninhaber den Restbetrag seines Ausgabenlimits berücksichtigen. Diese Funktion ist, wie in Art. 5 beschrieben, im In- und Ausland möglich. Art. 7 Der Karteninhaber kann auf Vorlage seiner Karte und durch Unterzeichnung eines Verkaufsbelegs bei bestimmten Bankfilialen im Ausland die mit dem Visa-Logo gekennzeichnet sind, Bargeld abheben, wobei der Karteninhaber den Restsaldo des Ausgabenlimits zu berücksichtigen hat. Diese Funktion ist, wie in Art. 5 beschrieben, im In- und Ausland möglich. Art. 8 Mit der Karte und der Geheimzahl kann der Karteninhaber an bestimmten Geldautomaten die mit dem Visa-Logo gekennzeichnet sind, Bargeld abheben. Diese Geldabhebungen sind auf 620 Euro in vier Tagen begrenzt, wobei der Karteninhaber jedoch auch den Restsaldo seines Ausgabenlimits berücksichtigen muss. Diese Funktion ist, wie in Art. 5 beschrieben, im In- und Ausland möglich. Art. 9 Mit der Unterzeichnung des Verkaufsbelegs oder der Vorlage der Karte beim Vertragsunternehmen und/oder der elektronischen Identifizierung seiner Karte, gegebenenfalls zusammen mit der Verwendung der Geheimzahl, erteilt der Karteninhaber der Bank den unwiderruflichen Auftrag, dem Vertragsunternehmen die Einkäufe zu bezahlen oder dem Finanzinstitut die Geldabhebungen zu vergüten, und dies vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 21. Für AA1160D V /- Ordnung KBC-Visa Business P. 2/7

3 die Verwaltung und Ausführung dieser Kreditkartentransaktionen nimmt die Bank die Gesellschaft in Anspruch. Art. 10 Der Karteninhaber kann mit seiner Karte und dem KBC- Kartenleser Zahlungen sicher abwickeln, um Waren und Dienstleistungen zu bezahlen, die übers Internet erworben wurden, die Zahlungen über den Visa-Zahlknopf akzeptieren. Der Karteninhaber muss seinen Kartenleser entsprechend den Bestimmungen dieser Ordnung und insbesondere unter Berücksichtigung der Artikel 21 und 22 sicher aufbewahren und benutzen. Die Bank kann für den Kartenleser einen Preis berechnen, der in der Preisliste der Bank angegeben wird. Der Karteninhaber kann auch durch Angabe seiner Kartennummer und des Verfalldatums der Karte Waren oder Dienstleistungen bezahlen, die telefonisch, brieflich, per Telefax oder im Internet verkauft werden. Der Karteninhaber kann auch durch einmalige Angabe seiner Kartennummer und des Verfalldatums der Karte eine Reihe von Waren und Dienstleistungen (z. B. Abonnements) bezahlen. Im letzteren Fall ist der Karteninhaber gehalten, die Zahlungen selbst bei den Händlern zu beenden, sobald der betreffende Vertrag beendet oder seine Karte gesperrt, vernichtet oder an die Bank zurückgegeben wird. Der Karteninhaber verpflichtet sich, diesen Zahlungsmodus nur bei Vertragsunternehmen zu verwenden, die ihm wohlbekannt sind. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Art. 21 gilt der vom Vertragsunternehmen ausgefüllte Verkaufsbeleg als Vermutung eines vom Kunden der Bank erteilten Auftrags zur Bezahlung des Vertragsunternehmens. Art. 11 Kontoinhaber und Karteninhaber müssen dafür sorgen, dass der Betrag des Ausgabelimits nicht überschritten wird. Das Ausgabenlimit wird von der Bank je Karte und je Konto festgelegt und wird bei der Ausgabe der Karte mitgeteilt. Das Ausgabenlimit wird auf der monatlichen Visa-Sammelabrechnung erwähnt. Bei jeder Belastung des Kontos des Kontoinhabers mit dem Betrag der Sammelabrechnung wird das Ausgabenlimit freigegeben und kann der Karteninhaber wieder Transaktionen in Höhe des vollen Ausgabenlimits tätigen. Der Kunde kann die ursprünglich festgelegten Limits nach seinen Bedürfnissen und entsprechend den von der Bank festgelegten Bedingungen (nicht unter dem Mindestlimit und nicht über dem Höchstlimit) anpassen lassen, und dies zweimal im Jahr. Auch bei Verlust oder Diebstahl seiner Karte und immer dann, wenn er auf seiner Sammelabrechnung oder seinem Kontoauszug eine Transaktion feststellt, für die er keine Zustimmung erteilt hat, kann er das Limit ändern lassen. Der Kunde, der von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, muss sich an seine Bankfiliale wenden. Um zu beurteilen, ob das Ausgabenlimit überschritten worden ist, werden die erfassten Transaktionen berücksichtigt, wie in den Artikeln 6 bis 11 beschrieben. Innerhalb des Gesamtlimits für Geldabhebungen und Bezahlungen von Einkäufen wird zugleich ein individuelles Limit für die in Artikel 8 und 9 erwähnten Geldabhebungen festgelegt. Die Bank kann dieses Limit ändern, wenn sie den Kunden gemäß Art. 30 vorher davon in Kenntnis setzt. Die Bank kann jedoch die Limits jederzeit mit sofortiger Wirkung anpassen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Rahmenvertrag nicht nachkommt. Art. 12 Gesellschaft und Bank können keinesfalls haftbar gemacht werden, wenn ein Handelsbetrieb die Karte nicht akzeptiert. Alle möglichen Streitigkeiten, zu denen es zwischen dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmen kommt, müssen ausschließlich zwischen diesen beiden geschlichtet werden und entbinden den Karteninhaber nicht von seiner Zahlungspflicht. 6 Visa-Sammelabrechnung und Beschwerden Art. 13 Die Gesellschaft sendet monatlich für die Rechnung der Bank eine Visa-Sammelabrechnung an den Karteninhaber, auf dem die mit der Karte abgewickelten Transaktionen aufgeführt sind. Der Kontoinhaber kann jedoch verlangen, dass die Sammelabrechnung an ihn selbst und nicht an den Karteninhaber geschickt wird. Streitfälle in Bezug auf zu Unrecht oder verkehrt abgerechnete Beträge werden für den Herausgeber von der Gesellschaft bearbeitet, und zwar nach von Letzterer zu bestimmenden Regeln und Verfahren. Jede Anfechtung einer Transaktion auf der Sammelabrechnung, die nicht genehmigt oder nicht korrekt ausgeführt wurde, ist der Gesellschaft unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Monaten nach der Abbuchung, schriftlich unter der in Art. 1 genannten Adresse mitzuteilen, damit die Bank nachweisen kann, dass die Transaktion authentifiziert, richtig erfasst und gebucht und nicht durch eine technische Störung oder einen anderen Mangel beeinflusst wurde. Dieser Nachweis wird entsprechend Art. 22 erbracht. Danach werden die Sammelabrechnung und der darin genannte Saldo unwiderruflich als vollständig akzeptiert betrachtet. Im Fall einer nicht genehmigten Zahlungstransaktion wird die Bank, nachdem sie geprüft hat, ob kein Betrug seitens des Kundes vorliegt, dem Kunde den Betrag der nicht genehmigten Zahlungstransaktion sofort zurückzahlen und ggf. den Zustand des um diesen Betrag belasteten Kontos wiederherstellen, als hätte die nicht genehmigte Zahlungstransaktion nicht stattgefunden, ggf. zuzüglich der Zinsen für diesen Betrag. Die etwaigen weiteren finanziellen Aufwendungen, insbesondere die dem Inhaber wegen der Ermittlung des zu ersetzenden Schadens getragenen Kosten, wird die Bank ebenfalls vergüten. Art. 14 Auf der Sammelabrechnung findet der Karteninhaber folgende Angaben: das mit der Karte verbundene Ausgabenlimit, den Gesamtbetrag der vorigen Sammelabrechnung und den gezahlten Betrag der vorigen Sammelabrechnung, die Kartennummer, das Transaktionsdatum (Datum, an dem die Transaktion erfolgte), das Verrechnungsdatum (Datum, an dem die Transaktion auf dem internen Konto verarbeitet wurde), eine Beschreibung der Transaktion, der Transaktions-betrag mit Angabe der Originalwährungseinheit und dem Umrechnungsfaktor zum Euro, die Gebühren bei Geldabhebung, Gesamtbetrag der Sammelabrechnung. Die Wechsel-kursmarge wird im Wechselkurs verrechnet und wird nicht gesondert wiedergegeben. Die Sammelabrechnung wird am 7. Kalendertag jedes Monats abgeschlossen. Aus Sicherheitsgründen wird die Kartennummer auf der Sammelabrechnung verkürzt wiedergegeben. Es werden die ersten sechs und die letzten vier Ziffern der Kartennummer gezeigt. Die übrigen Zahlen werden durch den Großbuchstaben X ersetzt. Auch auf Antrags- und Schalterformularen, am KBC-Matic, in KBC-Online (for Business) und anderer von der Bank ausgehender Kommunikation wird die Kartennummer auf dieselbe verkürzte Weise dargestellt. 7 Zahlung Art. 15 Vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 22 ermächtigt der Kontoinhaber die Bank unwiderruflich und ohne Vorbehalt, alle auf der monatlichen Visa-Sammel-abrechnung genannten Beträge sofort vom Konto, an das die Karte gebunden ist, abzubuchen. Wenn der Karteninhaber in einem Mitgliedsland der Europäischen Union eine Transaktion mit der Karte ausführt, dann folgt die Belastung des Kontos, an das die Karte gebunden ist, in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach der Transaktion. Die Bank behält sich das Recht vor, die Belastung zu einem früheren Zeitpunkt auszuführen, wenn die Umstände dies erfordern. Der Kontoinhaber muss dafür sorgen, dass genügend Mittel auf dem zu belastenden Konto vorhanden sind. Eine eventuell gestattete Abweichung kann nie als stillschweigende Kreditgewährung interpretiert werden, und der Kontoinhaber muss die eventuell entstandenen nicht genehmigten Sollsalden sofort bereinigen. 8 Kosten, Gültigkeit und Erneuerung Art. 16 Die Karte bleibt bis zum letzten Tag des Verfallmonats, der auf ihr angegeben ist, gültig. Der Kontoinhaber zahlt jährlich für die Karte und die damit verknüpften Dienstleistungen eine Gebühr, die, wenn nicht anders aufgeführt, jährlich zu Beginn des Jahres durch Abbuchung vom Konto bezahlt wird. Bei Beantragung der AA1160D V /- Ordnung KBC-Visa Business P. 3/7

4 Karte im Lauf des Kalenderjahres wird die Jahresgebühr anteilig berechnet. Der Kontoinhaber muss für bestimmte Dienstleistungen jeweils je Transaktion eine Gebühr zahlen. Die Gebühren werden nach den in der Preisliste aufgeführten geltenden Tarifen berechnet. Der Kontoinhaber kann diese Gebührensätze auch in allen Filialen der Bank zur Kenntnis nehmen. Art. 17 Die Transaktionen in an der Brüsseler Börse notierten Fremdwährungen werden zu einem Kurs, den die Gesellschaft unter Zugrundelegung des Richtkurses der Europäischen Zentralbank am Tag des Eingangs des Belegs dieser Transaktionen bestimmt, in die Währung des Kartenkontos umgerechnet. Die Transaktionen in nicht an der Brüsseler Börse notierten Fremdwährungen werden zu einem Kurs, den die Gesellschaft von den internationalen Gesellschaften am Tag des Eingangs des Belegs dieser Transaktionen erhält, in die Währung des Kartenkontos umgerechnet. Für die Länder, die nicht Teil der Europäischen Währungsunion sind, wird dieser Kurs um eine in der Preisliste erwähnte Marge erhöht. Dies gilt sowohl für Geldabhebungen an ausländischen Geldautomaten oder bei Banken als auch für Zahlungen bei ausländischen Vertragsunternehmen. Die Wechselkurse schwanken und können sich zwischen dem Zeitpunkt der Transaktion und der Belastung des Kontos ändern. Art. 18 Bei Beendung des Rahmenvertrags kann der Kontoinhaber Anspruch auf eine anteilige Erstattung der bereits im Voraus zu bestimmten Zeitpunkten gezahlten Gebühren erheben. Sie werden anteilig zum Monat nach dem Datum der Beendigung erstattet. Art. 19 Die Karte wird vor dem Verfalldatum erneuert. In diesem Augenblick wird dem Karteninhaber eine neue Karte zur Verfügung gestellt werden, und dies per Post oder in der Bankfiliale, sofern nicht er oder der Kontoinhaber die Bank vor der Fälligkeit des Jahresbeitrags schriftlich davon in Kenntnis setzt, dass er auf die Karte verzichtet und die Karte abgibt, oder wenn die Bank die Erneuerung ablehnt. Die neue Karte unterliegt ebenfalls den Bestimmungen des Rahmenvertrags. Der Karteninhaber verpflichtet sich, die alte Karte bei Erhalt der neuen sofort zu vernichten. Der Kunde hat Anspruch auf eine Ersatzkarte oder einen Bargeldvorschuss bei Verlust oder Diebstahl der Karte im Ausland. Der Kunde ruft Card Stop an, erhält eine örtliche Telefonnummer und kann unter dieser Nummer entweder eine Ersatzkarte oder einen Bargeldvorschuss beantragen und einen Ort für die Abhebung vereinbaren. Der Wert des Betrags auf der Karte bzw. die Bargeldmenge richtet sich nach dem Restbetrag seines Ausgabenlimits. 9 Pflichten des Karteninhabers Art. 20 Da die sichere Funktionsweise des Visa-Netzes erfordert, dass die Karte nur von einem rechtmäßigen Karteninhaber benutzt wird, verpflichtet sich der Karteninhaber zu Folgendem: die Karte gemäß den Bedingungen dieses Rahmenvertrags zu benutzen; die Karte sorgfältig aufzubewahren und insbesondere den geheimen Charakter seiner persönlichen Geheimzahl zu wahren, indem sie niemandem mitgeteilt wird und indem sie auf der Karte selbst oder auf irgend einem anderen Dokument, das zusammen mit der Karte aufbewahrt wird, in einer erkennbaren Form zu notieren. Der Karteninhaber darf die Karte nie unbeaufsichtigt (etwa Arbeitsplatz, Hotel, Fahrzeug selbst wenn dieses abgeschlossen ist oder in faktisch der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen) hinterlassen. Der Karteninhaber darf niemals eigenmächtig die Karte Dritten (einschließlich Ehegatten, Familienmitgliedern und Freunden) übertragen oder diese sie gebrauchen lassen; bei Bezahlung mit seiner Karte bei einem Händler muss der Karteninhaber dafür sorgen, dass die Karte stets unter seiner Aufsicht verwendet wird; eine sichere Geheimzahl zu wählen, die nicht von Dritten auf einfache Weise ermittelt werden kann; Die Karte darf nur in genügend sicheren Umständen benutzt werden, wobei unter anderem der geheime Charakter des Kodes gewahrt wird; die Karte nicht zu knicken, in die Nähe eines Magnetfelds kommen zu lassen, sie nicht extremen physischen Umständen auszusetzen oder auf eine andere Weise zu beschädigen; seine Karte nur zu gesetzlichen Zwecken zu verwenden; seine Karte nie zum Glückspiel im Internet zu verwenden; den von der Bank genehmigten Betrag des Ausgabenlimits nicht zu überschreiten; Diebstahl, Verlust, Fälschung oder jedes andere Risiko eines Missbrauchs seiner Karte, zum Beispiel dem Verlust des geheimen Charakters der persönlichen Geheimzahl, der Gesellschaft sofort mitzuteilen, sodass besagte Gesellschaft die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs ergreifen kann. Der Karteninhaber kann Card Stop zur Meldung von Verlust, Diebstahl oder sonstigem Risiko eines Missbrauchs seiner Karte an allen Tagen der Woche einschließlich Wochenendtagen sowohl nachts als auch tagsüber telefonisch unter der Nummer erreichen. Diese telefonische Mitteilung muss innerhalb von drei Tagen per Einschreiben, Telefax, Telex oder Telegramm an die Adresse von Atos Worldline NV und der Bank bestätigt werden. Diese Mitteilung an Card Stop hat auch umgehend jedes Mal dann zu erfolgen, wenn die Karte an einem Geldautomaten oder an einem Terminal eingezogen wird; der Gesellschaft alle ihm bekannten Informationen über die Umstände des Diebstahls oder Verlusts mitzuteilen und die Gesellschaft bei ihrer Untersuchung zu unterstützen. Darüber hinaus muss der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte innerhalb von 24 Stunden bei der örtlichen Polizei anzeigen; sofort die Geheimzahl zu ändern, wenn deren geheimer Charakter verloren gegangen ist; Er muss die Gesellschaft und/oder die Bank sofort von jeder Buchung infolge unrechtmäßig vorgenommener Transaktionen sowie von jedem Fehler oder jeder Unregelmäßigkeit bei der Führung dieses Kontos unterrichten; die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um seinen Pflichten nachzukommen. 10 Risikoregelung Art. 21 Die Bank trägt die Risiken für jede Versendung an den Karteninhaber oder jedes Mittels, das die Kartenverwendung ermöglicht. Der Kontoinhaber haftet von der Auslieferung der Karte an für alle Schuldforderungen, die durch die Verwendung der Karte entstehen, unter Vorbehalt folgender Bestimmungen. Bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauch des Zahlungsinstruments und wenn es der Kunde versäumt hat, die Sicherheit der persönlichen Sicherheitsmerkmale zu gewährleisten, trägt der Kontoinhaber kein Risiko aus der unberechtigten Benutzung bis zum Zeitpunkt der in Artikel 20. Das Risiko zulasten des Inhabers des/der kartengebundenen Kontos/Konten ist jedoch auf 150 Euro je Schadensfall begrenzt. Als Schadensfall gilt jeder Verlust infolge missbräuchlicher Verwendung der verlorenen oder entwendeten Karte. Die genannte Risikobegrenzung gilt nicht bei Vorsatz, Betrug oder grober Fahrlässigkeit. Der Richter urteilt in letzter Instanz über die Tatsache, ob unter den gegebenen Umständen grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ohne dass er dabei durch die Qualifizierung der Bank gebunden ist. Der Karteninhaber muss sich dessen bewusst sein, dass er die Karte auf eine sichere und vorsichtige Weise gemäß den näheren Erläuterungen in Artikel 20 verwahren und benutzen muss, sonst kann die Karte missbraucht werden. Die Bank warnt den Karteninhaber, dass unter anderem folgende Handlungsweisen Schadensfälle, für die er haftbar gemacht werden kann, mit herbeiführen können: die Nichteinhaltung der Pflichten des Karteninhabers oder die Verletzung der Sicherheitsvorschriften, zum Beispiel das gemeinsame Aufbewahren der Karte und der Geheimzahl in erkennbarer Form, das Mitteilen der Geheimzahl an Dritte, darunter Ehegatte, Fami- AA1160D V /- Ordnung KBC-Visa Business P. 4/7

5 lienmitglieder oder Freunde; das Zulassen der Verwendung der Karte durch Dritte außerhalb der unter Artikel 20 aufgeführten Fälle; die Verwendung der Karte unter unsicheren Umständen, das unbeaufsichtigte Liegenlassen der Karte (etwa am Arbeitsplatz, in einem Hotel, in einem Fahrzeug (selbst wenn dieses abgeschlossen ist) oder in öffentlich zugänglichen Räumen (z. B. ein Krankenhaus), die nicht rechtzeitige Verständigung der Gesellschaft bei Verlust oder Diebstahl der Karte, bei der Buchung jeder Transaktion, für die der Karteninhaber keine Zustimmung erteilt hat oder bei der Feststellung eines Fehlers oder einer Unregelmäßigkeit auf den Kontoauszügen, die nicht sofortige Veranlassung der Sperrung der Karte nach deren Einzug an einem Geldautomaten bzw. Zahlungsterminal oder in den anderen in Artikel 20 benannten Fällen. Der Kontoinhaber trägt kein Risiko für eventuelle Schäden, die auf Verlust, Diebstahl oder Missbrauch der Karte zurückzuführen sind und nach der in Artikel 20 vorgeschriebenen Meldung entstanden, außer in Fällen von Betrug durch den Karteninhaber oder Kontoinhaber. In Abweichung von dieser Regelung und vorbehaltlich Betrugs oder Vorsatzes haftet der Inhaber nicht: wenn die Transaktion ohne physische Vorlage der Karte und ohne elektronische Identifikation erfolgte. Die alleinige Benutzung eines vertraulichen Codes oder eines anderen ähnlichen Identitätsnachweises reicht nicht, eine Haftung des Kundes entstehen zu lassen. wenn die Karte von Dritten nachgemacht oder zu Unrecht benutzt wurde, sofern der Kunde im Besitz der Karte war. Weder die Bank noch die Gesellschaft, noch die Institutionen, die die ausländischen Systeme verwalten, über-nehmen die Haftung, wenn die Terminals und Apparate oder bestimmte Verwendungsmöglichkeiten der Karte wegen Wartungsarbeiten, Defekten oder höherer Gewalt vorübergehend nicht verfügbar sind. Die Bank haftet im Falle einer Nichtausführung oder mangelhaften Ausführung der Transaktionen mit der Karte, sofern die Transaktionen bereits an innerhalb des Visa-Netzes anerkannten Terminals oder Apparaten eingeleitet wurden, es sei denn, der Kunde hat seine Pflichten nicht erfüllt. 11 Beweisvereinbarung Art. 22 Alle relevanten Daten einer Transaktion werden registriert. Für manche Transaktionen wird dem Karteninhaber ein Dokument in der Form eines Belegs ausgehändigt. Das vom Geldautomaten oder vom Verkaufsstellenterminal ausgegebene Dokument (Beleg) wird dem Karteninhaber zur Information oder zur Kontrolle zur Verfügung gestellt. Der Kontoinhaber und die Bank akzeptieren jeweils für den sie betreffenden Bereich, dass der Journalstreifen oder ein gleichwertiger Datenträger, auf dem alle Angaben zu den Transaktionen erfasst sind, ein verbindliches und ausreichendes Beweismittel für die korrekte Erfassung und Buchung der Transaktion ist und nicht durch eine technische Störung oder einen sonstigen Defekt beeinflusst wurde. Die Registrierung der Benutzung der Karte gilt zusammen mit dem korrekten Code oder der Unterschrift als ausreichender Nachweis, dass die Transaktion vom Karteninhaber selbst mithilfe seiner Zugangsmittel ausgelöst wurde. 12 Pflichten des Herausgebers Art. 23 Der Herausgeber verpflichtet sich: dem Kunden nicht unaufgefordert eine Karte auszuhändigen, außer zum Austausch der bestehenden Karte nach Art. 19; während einer Zeit von mindestens 5 Jahren ab Ausführung der Transaktionen eine interne Liste der Transaktionen aufzubewahren; dem Inhaber die erforderlichen Mittel bereitzustellen, um die in Art. 20 vorgeschriebene Bekanntgabe jederzeit zu verrichten und dem Kunden ein Identifizierungsmittel zu geben, anhand dessen er die Bekanntgabe nachweisen kann; jede neue Verwendung der Karte sofern technisch möglich zu verhindern, sobald der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder Missbrauch gemeldet hat; den Karteninhaber regelmäßig über die zu ergreifenden Vorsorgemaßnahmen zu informieren, um jede unrechtmäßige Benutzung der Karte zu verhindern; dafür zu sorgen, dass die Geheimzahl für andere Parteien nicht zugänglich ist. Abweichend von den Artikel 50 bis 52 des Gesetzes über die Zahlungsdienstleistungen beschränkt sich die Haftung der Bank bei einer nicht oder mangelhaft ausgeführten Zahlungstransaktion auf den Ausfall der Guthabenzinsen. Andere Kosten oder Vergütungen für eventuelle weitere finanzielle Folgen werden von der Bank nicht erstattet. 13 Rückerstattung von Zahlungstransaktionen, die von einem oder über einen Begünstigten initiiert wurden Art. 24 Die Bank wird eine erlaubte Zahlungstransaktion, die von einem oder über einen Zahlungsempfänger initiiert wurde und die bereits ausgeführt ist, unter folgenden Bedingungen dem Kunde zurückerstatten: Bei Genehmigung der Transaktion wurde der genaue Betrag nicht spezifiziert und der Betrag der Zahlungstransaktion liegt höher, als es der Kunde aufgrund seines bisherigen Zahlungsverhaltens, der Bedingungen seines Rahmenvertrags und relevanter Aspekte des Geschäfts vernünftigerweise erwarten konnte. Der Kunde wird auf Verlangen der Bank die faktischen Elemente zu diesen Bedingungen mitteilen. Die Rückerstattung besteht aus dem vollständigen Betrag der ausgeführten Zahlungstransaktion. Auf Gründe bezüglich eines Währungswechsels kann man sich nicht berufen, sofern der vereinbarte Referenzwechselkurs angewendet wurde. Der Kunde kann die Bank innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Belastung seines Kontos zu dieser Rückzahlung auffordern. Innerhalb von zehn Tagen wird die Bank dann den vollständigen Betrag zurückzahlen oder begründen, warum sie eine Rückzahlung ablehnt. 14 Rückgabe der Karte Art. 25 Die Bank bleibt Eigentümerin der von ihr ausgegebenen Karten. Der Kontoinhaber und der Karteninhaber verpflichten sich, der Bank umgehend die Karte(n) zurückzugeben: bei Sperrung oder endgültigem Abschluss des/der kartengebundenen Kontos/Konten, aus welchen Gründen auch immer; wenn die Bank aus berechtigten Gründen dazu auffordert. Die Weiterbenutzung der Karte nach Aufforderung zur Rückgabe wird als Straftat betrachtet. Der Kontoinhaber verpflichtet sich, die an einen Bevollmächtigten oder eine Drittperson abgegebene Karte zurückzugeben bzw. deren Rückgabe zu veranlassen, wenn er diese Vollmacht widerruft, wenn die Vollmacht aus beliebigen gesetzlichen Gründen verfällt, oder wenn die Bank ihn dazu auffordert. Der Kontoinhaber haftet für alle Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Karteninhaber trotz des Widerrufs seiner Vollmacht seine Karte nicht zurückgegeben hat. Außerdem ist er zur Rückzahlung aller Beträge, die sich auf mit einer zurückgegebenen Karte vor ihrer Rückgabe ausgeführte Transaktionen beziehen, gehalten. Die Bank behält es sich vor, die Karte sperren oder durch einen Bankautomaten oder in einer Verkaufsstelle einbehalten zu lassen, wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte, mit einem Vermuten unzulässiger oder betrügerischer Nutzung der dies rechtfertigen, oder wenn das Risiko beträchtlich gestiegen ist, dass der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen kann, unter anderem in folgen-den Fällen: Es wird dreimal hintereinander eine falsche Geheimzahl eingegeben. Die Karte erweist sich als defekt. AA1160D V /- Ordnung KBC-Visa Business P. 5/7

6 Die Karte wird im Geldautomaten oder Verkaufsstellenterminal zurückgelassen. Die Karte wurde auf Ersuchen des Karteninhabers oder Kontoinhabers, oder auf Initiative der Bank oder der Gesellschaft im System gesperrt. Der Karteninhaber überzieht das Ausgabenlimit. wenn sich zeigt, dass der Karteninhaber die Karte zu ungesetzlichen Zwecken verwendet wenn sich zeigt, dass der Karteninhaber die Karte zum Glückspiel im Internet verwendet Der Vertrag wird durch die Bank, den Kontoinhaber oder den Karteninhaber beendet. Die zur Besicherung der Beträge, die der Kontoinhaber im Rahmen der Kartenbenutzung durch den Kontoinhaber und/oder Karteninhaber schuldet oder schulden könnte, bestellten Sicherheiten verringern sich oder entfallen. Das Girokonto, an das die Karte gekoppelt ist, wurde gekündigt wurde oder weist einen unerlaubten Sollstand auf. Die Bank wird den Karteninhaber über diese Sperrung per Anlage zum Kontoauszug bzw. per Kontoauszug, einfachen Brief, KBC- Online-Mitteilung, Faxnachricht, Mitteilung per elektronischer Post, SMS oder auf eine andere angemessene Weise informieren. 15 Datenverarbeitung Art. 26 Die Bank verwendet die Angaben des Kontoinhabers und des Karteninhabers in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz, ihrer Datenschutzerklärung und ihren Verträgen mit dem Karteninhaber und Kontoinhaber. Die vom Kontoinhaber und Karteninhaber gelieferten Angaben zur Person und die Daten in Bezug auf die von ihnen mit der Karte ausgeführten Transaktionen werden in einer oder mehreren Dateien erfasst. Inhaberin der Datei ist die Bank, Verwalterin der Datei ist die Gesellschaft. Eigens im Rahmen der Kartenbenutzung werden die Angaben zu folgenden Zwecken verwendet: Vorbereitung und Verwaltung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kontoinhaber, dem Karteninhaber, der Bank und der Gesellschaft Vorbeugung von Missbrauch Erfüllung gesetzlicher Pflichten Anfertigen von Statistiken Überprüfung bei Unklarheiten/Streitfällen im Zusammenhang mit Sperrungen (bei Registrierung oder im Card Stop und nach Mitteilung durch das Card Stop, bei Registrierung durch die Bank). Vorbehaltlich Einspruchs des Kontoinhabers und des Karteninhabers kann die KBC Bank die personenbezogenen Daten sowie Daten zu den mit der Karte ausgeführten Transaktionen für die Kundenakquirierung und für die Verkaufsförderung aller Dienstleistungen und Produkte, die ein Finanzinstitut anbieten darf, einschließlich aller Versicherungsprodukte und -dienstleistungen, verwenden. Das bedeutet, dass die Angaben zum Kontoinhaber und zum Karteninhaber auch dazu verwendet werden können, ihn wegen Mitteilungen, Werbung oder (auf sie zugeschnittenen) Angeboten zu kontaktieren. Kontoinhaber und Karteninhaber sind berechtigt, Einsicht in die Daten zu ihrer Person zu nehmen, die verarbeitet worden sind. Sie sind außerdem berechtigt, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen, wenn diese Daten fehlerhaft, unvollständig oder nicht (mehr) relevant sind. Weitere Informationen über die Verarbeitung und den Austausch von Daten durch die Bank finden Sie in Artikel I.13 und I.14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank und in der allgemeinen Datenschutzerklärung der Bank, die Sie in jeder KBC- Bankfiliale und auf der KBC-Website ( einsehen können. Weitere Informationen über die Rechte (Einspruch, Einsichtnahme, Berichtigung) des Karteninhabers und des Kontoinhabers finden Sie in der genannten allgemeinen Datenschutzerklärung oder auf der Website der Datenschutzkommission ( Art. 27 Sms-Dienst Wenn der Karteninhaber der Bank seine Handynummer mitgeteilt hat, bietet die Bank dem Karteninhaber automatisch einen kostenlosen SMS-Dienst an, durch die die Bank rein informative, mit Blick auf eine angemessene Dienstleistung bei der Kartenverwendung nichtkommerzielle SMS-Nachrichten an den Karteninhaber schickt. Dieser SMS-Dienst umfasst unter anderem folgende Arten von SMS-Mitteilungen: Betrugsvermutung : Wenn die Karte vermutlich mit einem Betrugsfall im Zusammenhang steht, kann die Bank dem Karteninhaber insoweit eine SMS schicken. Eine aktuelle Liste und Beschreibung des Inhalts dieses SMS- Dienstes ist in jeder KBC-Bankfiliale und auf der KBC-Webseite ( erhältlich. Die Bank verschickt die SMS-Mitteilungen an die Handynummer des Karteninhabers, die in den Kontaktdaten des Karteninhabers geführt wird. Der Karteninhaber kann sie in seiner KBC-Bankfiliale oder in KBC-Online (wenn der Karteninhaber ein KBC-Online- Abonnement hat) prüfen. Möchte der Karteninhaber lieber keine SMS-Mitteilungen dieses kostenlosen SMS-Dienstes erhalten, kann er sie unter oder in seiner KBC-Bankfiliale abbestellen. Weitere Auskünfte zur Verwendung der Handynummer durch die Bank sind der Datenschutzerklärung der Bank zu entnehmen, die in jeder KBC-Bankfiliale und auf der KBC-Website ( erhältlich ist. Da dieser SMS-Dienst eine rein zusätzliche und informative Dienstleistung ist, kann der Karteninhaber weder den Kontoinhaber noch die Bank für den nicht rechtzeitigen Erhalt einer SMS- Nachricht mittels dieses SMS-Dienstes haftbar machen. Art. 28 Programm épargnez & cueillez Durch die Benutzung der Karte können die Karteninhaber dank dem Programm épargnez & cueillez Gutscheine erwerben. Ihre Personalien und Kontaktdaten des Karteninhabers können dazu Atos Worldline zur Verfügung gestellt werden, um die von Ihnen erworbenen Gutscheine zu verwalten. Der Karteninhaber kann jederzeit kostenlos in schriftlicher Form gegen die weitere Bearbeitung dieser Daten durch Atos Worldline NV (épargnez & cueillez), Haachtsesteenweg 1442, 1130 Brüssel Widerspruch einlegen sowie kostenlos aus diesem Programm épargnez & cueillez austreten. Auf der Website sind weitere Informationen über das Programm épargnez & cueillez sowie die Ordnung zu finden. Die KBC Bank AG selbst ist am Anbieten solcher Vorteile nicht beteiligt und haftet nicht für deren Änderung oder Annullierung. 16 Beendung und Änderung des Vertrags Art. 29 Dieser Rahmenvertrag wird unbefristet abgeschlossen. Kontoinhaber und Karteninhaber können diesen Vertrag jederzeit kostenlos beenden, indem sie den Vertrag ohne vorherige Mitteilung und ohne Begründung durch schriftliche Mitteilung an die Bank kündigen. Die Bank kann diesen Rahmenvertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten kündigen. Die Bank kann den Vertrag jedoch jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn das Vertrauen in die andere Vertragspartei ernsthaft beeinträchtigt ist (etwa wenn die Bank Transaktionen oder Handlungen seitens des Kunden feststellt, die nicht den gesetzlichen oder ethischen Vorschriften entsprechen) sowie bei schwerer Nichterfüllung seitens des Kunden. Diese Beendung berechtigt nicht zur Erstattung eventuell bereits gezahlter Gebühren, und sie verpflichtet zur sofortigen Rückgabe der Karte an die Bank. AA1160D V /- Ordnung KBC-Visa Business P. 6/7

7 Art. 30 Die Bank behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit zu ergänzen oder zu ändern. Jede Änderung wird dem Inhaber zwei Monate vor Inkrafttreten schriftlich oder mittels eines dauerhaften Trägers mitgeteilt. Wenn der Karteninhaber oder der Kontoinhaber der Bank vor dem Tag des Inkrafttretens nicht mitgeteilt hat, dass er die Änderungen nicht akzeptiert, wird davon ausgegangen, dass er die Änderungen akzeptiert hat. In diesem Fall ist er berechtigt, den Vertrag vor dem Datum des Inkrafttretens kostenlos zu kündigen. Die Erweiterung oder Verbesserung der Möglichkeiten des Systems wird den Kunden auf die übliche Weise mitgeteilt und kann am Tag der Mitteilung in Kraft treten. Änderungen beim angewendeten Wechselkurs können sofort in Kraft treten, sofern dies auf einem vereinbarten Referenzwechselkurs basiert. 17 Rechtsmittel Art. 31 Dieser Rahmenvertrag unterliegt belgischem Recht. Für alle Streitfälle sind die belgischen Gerichte zuständig. Mit Beschwerden muss sich der Kontoinhaber/Karten-inhaber an die kontoführende KBC-Bankfiliale wenden. Wird die Beschwerde dort nicht auf eine für den Kontoinhaber/Karteninhaber zufriedenstellende Weise bearbeitet, kann er sich an den Ombudsdienst der Bank wenden: KBC Bank & Versicherung Ombudsdienst Brusselsesteenweg Löwen Tel.: (gratis) oder (gebührenpflichtig) Fax: oder über die Website (Rubrik Kontakt Vorschläge oder Beschwerden? ) Ist der Kunde mit der Bearbeitung seiner Beschwerde durch den Ombudsdienst nicht zufrieden, kann er sich an folgende Stellen wenden: Schlichtungsstelle Banken - Kredit Anlagen Belliardstraat Fach Brüssel Tel.: Fax: ombudsman@ombfin.be Website: FÖD Wirtschaft, KMU, Mittelstand und Energie Generaldirektion Kontrolle und Vermittlung WTC III, Simon Bolivarlaan Brüssel Tel.: Fax: eco.inspec.fo@economie.fgov.be Formulare sind auf der Website verfügbar AA1160D V /- Ordnung KBC-Visa Business P. 7/7

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