Geografische Angaben. Geografische Koordinaten. Stadtmitte Nördliche Breite Östliche Länge. Ortszeit 12:00:00 MEZ.

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2 Geografische Angaben Geografische Koordinaten Ortszeit Höhenlage Fläche Größte Ausdehnung Länge der Stadtgrenze (ohne Küstenlänge) Küstenlänge (ohne Seekanal) Seekanal Länge der Warnow im Stadtgebiet Uferlänge der Warnow im Stadtgebiet Fläche der Warnow mit Breitling Stadtmitte 12:00:00 MEZ Stadtmittelpunkt Nord-Süd Ost-West Nördliche Breite Östliche Länge 11:48:34 h 13 m über Normal-Null ha 21,3 km 19,2 km 70,7 km 18,5 km 2,8 km 16,0 km 56,5 km ha Verkehrsanbindung: Seehafen Fährverbindung nach Gedser (Dänemark), nach Trelleborg (Schweden), nach Hanko (Finnland) nach Liepaja und Ventspils (Lettland) Autobahn Bundesstraßen Flughafen Eisenbahnanschluss A 19 nach Berlin A 20 nach Lübeck A 20 nach Szczecin B 103, B 105, B 110 Rostock-Laage (15 Autominuten von Rostock) u.a. nach Berlin, Leipzig, Hamburg, Schwerin

3 Bevölkerung Merkmal ME Bestand am Bevölkerung mit Hauptwohnung Insgesamt ¹ davon: männlich ¹ weiblich ¹ davon im Alter von: 0 bis unter 15 Jahren ¹ 15 bis unter 65 Jahren ¹ 65 Jahren und älter ¹ darunter: Ausländer ² davon: männlich ² weiblich ² nach Stadtbereichen: ² A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U Warnemünde Rostock-Heide Lichtenhagen Groß Klein Lütten Klein Evershagen Schmarl Reutershagen Hansaviertel Gartenstadt / Stadtweide Kröpeliner-Tor-Vorstadt Südstadt Biestow Stadmitte Brinckmansdorf Dierkow-Neu Dierkow-Ost Dierkow-West Toitenwinkel Gehlsdorf Rostock-Ost Bevölkerung mit Nebenwohnung Insgesamt ² davon: männlich ² weiblich ² ¹ Amtliche Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern ² Angaben des Einwohnermelderegisters der Hansestadt Rostock

4 Altersstruktur der Bevölkerung der Hansestadt Rostock am 31. Dezember Männlich Hansestadt Rostock Haupt- und Finanzverwaltungsamtamt, Kommunale Statistikstelle Amtliche Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern Weiblich

5 Altersstruktur der Ausländischen Bevölkerung der Hansestadt Rostock am 31. Dezember Männlich Hansestadt Rostock Haupt- und Finanzverwaltungsamt, Kommunale Statistikstelle Angaben des Einwohnermelderegisters der Hansestadt Rostock Weiblich

6 Wirtschaft Merkmal ME 2001 bzw bzw bzw bzw bzw bzw Erwerbstätige insgesamt davon: - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei - Produzierendes Gewerbe darunter: Verarbeitendes Gewerbe - Dienstleistungsbereiche ,5 0,7 16,3 8,1 85,6 101,6 0,8 15,2 7,8 85,6 100,0 0,9 14,2 7,6 84,9 99,8 0,7 13,5 7,4 85,6 98,1 0,4 12,5 7,1 85, Gewerbebestand Saldo der Gewerbeanmeldungen gegenüber der Gewerbeabmeldungen Gewerbeabmeldungen je 100 Anmeldungen Verarbeitendes Gewerbe ¹ Betriebe (Jahresdurchschnitt) Beschäftigte (Jahresdurchschnitt) Gesamtumsatz Mio. EUR Bauhauptgewerbe ¹ Betriebe (Jahresdurchschnitt) Beschäftigte (Jahresdurchschnitt) Gesamtumsatz Mio. EUR Ausbaugewerbe ¹ Betriebe (Jahresdurchschnitt) Beschäftigte (Jahresdurchschnitt) Gesamtumsatz Mio. EUR Arbeitsmarkt Hansestadt Rostock ² Arbeitslosenquote insgesamt ³ davon: Männer ³ Frauen ³ in % In % in % 16,9 17,1 16,8 18,2 18,9 17,5 20,1 21,4 18,8 20,6 21,9 19,3 21,4 22,8 20,0 19,5 20,7 18,3 Arbeitslose insgesamt davon: Männer Frauen davon: Arbeiter Angestellte und zwar: Jugendliche unter 20 Jahren Jugendliche unter 25 Jahren Ältere 55 Jahre und älter Schwerbehinderte Ausländer Teilzeitarbeitssuchende Langzeitarbeitslose insgesamt ¹ in Betrieben von Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten ² Jahresdurchschnittsangaben ³ der abhängig zivilen Erwerbspersonen (sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Beamte, Arbeitslose)

7 Bautätigkeit und Wohnungen Merkmal ME bzw. bzw. bzw. bzw. bzw. bzw Baugenehmigungen Insgesamt 1 davon: Wohngebäude insgesamt dar.: Neubau Nichtwohngebäude dar.: Neubau Wohnungen insgesamt (Neubau) davon: in Wohngebäuden in Nichtwohngebäuden Baufertigstellungen Insgesamt 1 davon: Wohngebäude insgesamt dar.: Neubau Nichtwohngebäude dar.: Neubau Wohnungen insgesamt (Neubau) davon: in Wohngebäuden in Nichtwohngebäuden Wohnungen 2 Wohnungen je Einwohner Räume je 100 Einwohner Wohnfläche je Einwohner m , , , , , ,7 Wohngebäude insgesamt davon: Gebäude mit 1 Wohnung Gebäude mit 2 Wohnungen Gebäude mit 3 Wohnungen Wohnberechtigungsscheine Gültige Wohnberechtigungsscheine insgesamt und zwar für: HH mit behinderter Person Altersrentner kinderreiche Haushalte ausländische Bürger ¹ Errichtung neuer Gebäude und Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden ² Wohnungsbestand in Wohn- und Nichtwohngebäuden - ohne Wohnheime - eigene Fortschreibung der Kommunalen Statistikstelle

8 Versorgung, Entsorgung und Umwelt Wasserversorgung Merkmal ME bzw. bzw. bzw. bzw. bzw. bzw Wasserförderung (Stadt und Umland) Netzabgabe (Stadt und Umland) Wasserabgabe an Haushalte der Stadt Wasserabgabe je Einwohner und Tag m³ m³ m³ l/ew und Tag , , , , , , , , , , , , Stromabgabe Insgesamt davon: an Haushalte an Gewerbe / Industrie darunter: an Sondervertragskunden an Straßenbeleuchtung MWh MWh MWh MWh MWh 705,4 204,1 488,8 395,2 12,4 699,8 204,4 484,2 367,7 11,3 701,3 205,2 485,7 378,3 10,3 685,3 192,5 482,8 363,9 9,9 714,7 200,2 504,8 386,2 9,7 741,4 201,1 530,8 408,1 9,5 Fernwärmeabgabe Insgesamt davon: an Haushalte an Gewerbe / Industrie MWh MWh MWh 813,2 521,3 291,9 790,0 490,3 299,7 767,7 483,2 284,5 734,8 464,0 270,8 703,1 448,7 254,4 696,3 452,0 244,2 Gasabgabe Erdgasabgabe insgesamt MWh 816,8 853,4 854,5 845,7 826,3 827,9 Überlassungspflichtige Abfälle zur Beseitigung Haus- und Geschäftsmüll t Autowrackentsorgung PKW Kräder Lastkraftwagen / Sonstige Abfälle zur Verwertung insgesamt t darunter: Glas Alttextilien Altpapier Leichtverpackungen Bio-Tonne (Bevölkerung) Sonderabfall aus Haushalten Sperrmüll t t t t t t t außerdem: Kehrgut /Papierkorbabfälle t Schadstoffkonzentration in der Luft (Jahresmittelwerte ) Messstation Rostock: Stickstoffdioxid Stickstoffmonoxid Schwefeldioxid Kohlenmonoxid Ozon Feinstaub/PM 10 µg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³ Messstation Stuthof: Stickstoffdioxid Stickstoffmonoxid Schwefeldioxid Kohlenmonoxid Ozon Feinstaub/PM 10 µg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³

9 Verkehr und Reiseverkehr Güterumschlag Merkmal ME bzw. bzw. bzw. bzw. bzw. bzw Güterumschlag insgesamt davon: Empfang Versand t t t Schiffsverkehr über See Ankunft von Schiffen insgesamt davon: mit Ladung ohne Ladung Abgang von Schiffen insgesamt davon: mit Ladung ohne Ladung Zugelassene Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge insgesamt davon: Krafträder kraftwagen Lastkraftwagen Zugmaschinen/Traktoren übrige Kraftfahrzeuge außerdem: Kraftfahrzeuganhänger kraftwagen je Einwohner Führerscheine Erteilte Führerscheine dar.: Internationale Führerscheine Erteilte Fahrgastbeförderungsnachweise Verkehrsunfälle Schwerwiegende Verkehrsunfälle ¹ davon: mit schaden mit schwerwiegendem Sachschaden sonstige Alkoholunfälle Verunglückte insgesamt davon: Getötete Schwerverletzte Leichtverletzte Fremdenverkehr Beherbergungsstätten ab 9 Gästebetten (ohne Camping) Betten Ankünfte darunter: Auslandsgäste Übernachtungen darunter: Auslandsgäste ¹ ab 1995 schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden (im engeren Sinne), d.h. Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) und mindestens ein Kraftfahrzeug musste abgeschleppt werden

10 Merkmal ME bzw. bzw. bzw. bzw. bzw. bzw beförderung der Rostocker Straßenbahn AG Beförderte im Linienverkehr insgesamt davon: im allgemeinen Linienverkehr davon: im Straßenbahnverkehr im Busverkehr Sonderformen des Linienverkehrs darunter: Schülerverkehr Gelegenheitsverkehr Linien und Linienlänge Straßenbahnverkehr Linien Linienlänge Kraftomnibusverkehr Linien Linienlänge km km 4 52, ,0 4 52, ,8 6 78, ,0 6 81, ,0 6 81, ,0 6 87, ,0 Fährverkehr Warnemünde - Hohe Düne und Schmarl - Oldendorf ¹ Beförderte insgesamt Transportierte Fahrzeuge darunter: Transportierte kraftwagen Stück Stück Straßennetzlänge Bundesautobahn Bundesstraße Landesstraße Gemeindestraße Kreisstraßen km km km km km Flughafen Rostock-Laage Flugbewegungen insgesamt Fluggäste insgesamt ¹ Fährlinie Schmarl-Oldendorf nur bis zur Tunnelöffnung am

11 Öffentliche Sicherheit Merkmal ME Rettungswesen Fahrten insgesamt darunter mit Rettungstransportwagen mit Krankentransportwagen mit Notarzteinsatzfahrzeugen Ordnungswidrigkeiten Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bereich fließender Verkehr: Anhängig gewordene Bußgeldverfahren insgesamt darunter: mit Fahrverbot darunter: Geschwindigkeitsüberschreitungen Fahren bei Rot / Wechsellicht Verkehrsunfälle Alkohol Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bereich ruhender Verkehr: Ausgestellte Verwarnungen wegen unzulässigen Parkens insgesamt darunter: auf Geh- und Radwegen in Fußgängerzonen an Parkuhren und Parkscheinautomaten auf Behindertenparkplätzen Allgemeine Ordungswidrigkeiten Anzeigen insgesamt darunter: Verstoß gegen Grünflächensatzung Straßen- und Wegegesetz Landesmeldegesetz Personalausweisgesetz Gewerbeordnung / Gaststättengesetz Straftaten Insgesamt: davon: Straftat gegen das Leben Straftat gegen sexuelle Selbstbestimmung Roheit / persönliche Freiheit Diebstahl insgesamt Straftat gegen Vermögen / Fälschung Sonstige Straftaten nach Strafgesetzbuch Strafrechtliche Nebengesetze

12 Gesundheitswesen und Sozialwesen Merkmal ME bzw. bzw. bzw. bzw. bzw. bzw Krankenhäuser Aufgestellte Betten in Krankenhäuser Betten je 1000 Einwohner , , , , , ,2 Niedergelassene Ärzte Niedergelassene Zahnärzte Apotheken Bestattungen Insgesamt davon: Neuer Friedhof Rostock Westfriedhof Neuer Friedhof Warnemünde Friedhof Biestow Friedhof Toitenwinkel Alten- und Pflegeheime (vollstationär) Plätze in Alten- und Pflegeheimen Wohnungslose In Einrichtungen der Hansestadt Rostock untergebracht davon: männlich weiblich darunter: Familien mit Kindern Kindertagesstätten Einrichtungen insgesamt (einschließlich Horte an Schulen) davon: Kommunale Einrichtungen Einrichtungen in freier Trägerschaft Versorgungssituation in den Kindertagesstätten insgesamt Versorgung der Kinder im Kinderkrippenalter Kinderzahl Betreute Kinder Betreute Kinder in Einrichtungen je Kinder im entsprechenden Alter % , , , , , ,3 Versorgung der Kinder im Kindergartenalter Kinderzahl Betreute Kinder Betreute Kinder in Einrichtungen je Kinder im entsprechenden Alter % , , , , , ,1 Versorgung der Hortkinder Kinderzahl Betreute Kinder Betreute Kinder in Einrichtungen je Kinder im entsprechenden Alter % , , , , , ,4

13 Bildung Merkmal ME 2001/ 2002 Allgemein bildende Schulen ( Stand 1.10.) Schulen insgesamt darunter:grundschulen Regionale Schule Gesamtschulen Gymnasien Abendgymnasium Förderschulen Waldorfschule Schüler insgesamt davon: männlich weiblich davon nach Schularten: Grundschule Hauptschule Regionale Schule Gesamtschule Gymnasium Abendgymnasium Förderschule Waldorfschule Berufliche Schulen Schulen Schüler insgesamt davon: Metalltechnik A. Schmorell am Klinikum Südstadt Wirtschaft ¹ Elektronik und Elektrotechnik Dienstleistung und Gewerbe 2 Bautechnik Fachbereich Seefahrt Warnemünde 3 EWS Wirtschafts- u. Sprachenschulung ggmbh IB-Medizinische Bildungsakademie Rostocker Technische Kunstschule Universität Rostock Studenten insgesamt davon: männlich weiblich darunter: Ausländer Neuzulassungen / Studienanfänger (Studienjahr) Absolventen / Bestandene Abschlussprüfungen Hochschule für Musik und Theater Rostock Studenten insgesamt davon: männlich weiblich darunter: Ausländer Neuzulassungen / Studienanfänger (Studienjahr) Absolventen / Bestandene Abschlussprüfungen Fachbereich Seefahrt Warnemünde der Hochschule Wismar Studenten insgesamt davon: männlich weiblich Konservatorium Rudolf Wagner-Regeny Schüler Lehrkräfte Veranstaltungen Besucher Neue Musikschule Carl Orff e.v. Schüler Lehrkräfte Veranstaltungen Besucher Schuljahr bzw. Wintersemester 2003/ 2004/ / / ¹ Schuljahr 2003/2004 fusionierte die Berufliche Schule Wirtschaft und Verwaltung mit der Beruflichen Schule Handel zur Beruflichen Schule Wirtschaft 2 Schuljahr 2004/2005 fusionierte die Berufliche Schule Ernährung und Hauswirtschaft und die Berufliche Schule Sonderpädagogische Aufgabenstellung zur Beruflichen Schule Dienstleistung und Gewerbe 3 angegliederte Bildungsgänge des Fachbereiches Seefahrt Warnemünde der Hochschule Wismar, Fachhochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung 2006/

14 Kultur und Sport Merkmal ME Volkstheater Rostock Besucher insgesamt davon: laut Kartenverkaufssystem darunter: Großes Haus Theater im Stadthafen Ateliertheater Theater mobil Barocksaal, Aula Kleine Komödie Warnemünde Vorstellungen Besucher Auslastung Vorstellungen Besucher Auslastung Vorstellungen Besucher Auslastung Vorstellungen Besucher Auslastung Vorstellungen Besucher Auslastung Vorstellungen Besucher Auslastung Vorstellungen Besucher Auslastung außerhalb des Kartenverkaufssystems Besucher % % % % % % % , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Museen Besucher insgesamt davon: Schifffahrtsmuseum Traditionsschiff 1 Heimatmuseum Warnemünde Kulturhistorisches Museum Kröpeliner Tor Kunsthalle Filmtheater Besucher Stadtbibliothek Bestand Entleihungen Benutzer Besucher Stück in Archiv Benutzer (Neuanmeldungen) Benutzertage Öffnungstage ausgehobene Archivalien Zoologischer Garten Besucher (einschließlich Jahreskartenbesucher) Sportvereine Sportangebote Mitglieder der Sportvereine Schwimmhalle Neptun Besucher Traditionsschiff gehört ab 2003 der IGA Gesellschaft

15 2. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2006 Im 1 der Haushaltssatzung 2006 sind die Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgesetzt worden: - in EUR - im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben insgesamt Fehlbedarf davon struktureller Fehlbedarf Die Bürgerschaft hat am die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen. Durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde mit Erlass vom die Haushaltssatzung 2006 mit Auflagen genehmigt. Mit Veröffentlichung im Städtischen Anzeiger am war die Haushaltssatzung rechtskräftig. Die Durchführung des Haushaltsplanes in den ersten 10 Monaten war somit geprägt von der vorläufigen Haushaltsführung entsprechend 51 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern. Durch die vorläufige Haushaltsführung nach 51 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern wurde der Haushaltsvollzug verzögert, teilweise oder ganz verhindert, so dass die ausgewiesene Haushaltsersparnis bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2006 eine Folge der stringenten Haushaltsführung ist. Mit dem Erlass zur Genehmigung des Haushaltes 2006 wurde folgende Auflage erteilt: Nach 82 Abs. 1 KV M-V ordne ich an, dass der Oberbürgermeister zeitgleich mit der Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2006 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß 27 GemHVO über alle Ausgabenansätze verfügt. Hierdurch hat die Hansestadt Rostock sicherzustellen, dass der neue (strukturelle) Fehlbetrag gemäß Jahresrechnung 2006 um mindestens 30 Mio. EUR unter dem neuen geplanten (strukturellen) Fehlbedarf von rd. 70 Mio. EUR gemäß Haushaltssatzung 2006 liegt. Die Bürgerschaft ist unverzüglich über die veranlassten haushaltswirtschaftlichen Sperren zu unterrichten. Eine Freigabe gesperrter Beträge ist im Einvernehmen mit der Bürgerschaft nur zulässig für Ausgaben, zu deren Leistung die Hansestadt Rostock gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind, für sachlich und zeitlich unabweisbare Leistungen und im Übrigen im Einzelfall unter der Voraussetzung, dass die vorgenannte Reduzierung des Fehlbetrages durch bereits realisierte Einnahmeverbesserungen in Verbindung mit endgültigen Sperren von Ausgabenansätzen sichergestellt ist. Dabei sind bei realisierten Mehreinnahmen aus Gewerbesteuern wegen den Auswirkungen auf die Finanzausgleichsleistungen des Jahres 2008 nur 75 % als Mehreinnahme zur Reduzierung des Fehlbetrages anrechenbar. Die sofortige Vollziehung der Anordnung wurde gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet. Der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock verfügte am eine haushaltswirtschaftliche Sperre.

16 Im Haushaltsvollzug 2006 hat dieser massive Eingriff und die erheblichen Mehreinnahmen dazu beigetragen, dass die Anordnung entsprechend dem Erlass des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Haushaltssatzung 2006 und zum Haushaltssicherungskonzept, den strukturellen Fehlbedarf um mindestens 30,0 Mio. EUR zu senken, eingehalten werden konnte. Mit der Feststellung des Ergebnisses zur Jahreshaushaltsrechnung 2006 wurde das Haushaltsjahr mit 33,3 Mio. EUR Mehreinnahmen abgeschlossen. Dabei war bei den realisierten Mehreinnahmen aus Gewerbesteuern wegen den Auswirkungen auf die Finanzausgleichsleistungen des Jahres 2008 nur 75 % als Mehreinnahme zur Reduzierung des Fehlbetrages anrechenbar. Die Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer betragen 9,2 Mio. EUR. Davon werden dem Einsparungsziel 6,9 Mio. EUR angerechnet. 2,3 Mio. EUR dienen zur Senkung des Altfehlbetrages. Bestandteil des Erlasses des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern war weiterhin der Widerruf der Ausnahmezulassung zur umfassenden Budgetierung vom zum In Folge dessen war die Budgetrücklage aufzulösen und zur Verringerung des Haushaltsfehlbetrages einzusetzen. Die Budgetrücklage in Höhe von 2,6 Mio. EUR wurde aufgelöst. Weitere Mehreinnahmen sind insbesondere zurückzuführen auf einen höheren Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (3,5 Mio. EUR), Leistungen des Landes und des Bundes in Umsetzung der Hartz IV-Gesetze (11,0 Mio. EUR), Erstattungen im Bereich der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfe aufgrund gestiegener Leistungen (4,6 Mio. EUR) und weitere Zuführungen vom Vermögenshaushalt von zusätzlichen Verkaufserlösen und der Auflösung der allgemeinen Rücklage (2,0 Mio. EUR). Den Mehrausgaben in Höhe von 17,0 Mio. EUR, insbesondere für soziale Leistungen und Hartz IV (10,1 Mio. EUR) sowie für Kindertagesstätten (3,2 Mio. EUR) stehen Minderausgaben aufgrund der eingeschränkten Haushaltsdurchführung in Höhe von 22,3 Mio. EUR gegenüber, so dass der Verwaltungshaushalt insgesamt mit 5,3 Mio. EUR Minderausgaben abgeschlossen werden konnte. Im 1 der Haushaltssatzung waren die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes der Hansestadt Rostock mit 90,3 Mio. EUR festgesetzt. Mit Erlass vom genehmigte das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern den in der Haushaltssatzung 2006 unter 2, Ziffer 1 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 3,9 Mio. EUR mit einem Teilbetrag in Höhe von 3,8 Mio. EUR. Der in 2, Ziffer 2 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6,8 Mio. EUR wurde gemäß 49 Abs. 1 KV Mecklenburg- Vorpommern vollständig genehmigt. Mit dem durch den Landtag am 17. Mai 2006 beschlossenen 1. Änderungsantrag zum AG-SGB II entfiel die veranschlagte Einnahme in Höhe von ,00 EUR im Vermögenshaushalt, die als allgemeine Deckungsquelle für investive Vorhaben und Maßnahmen eingeordnet war. Zur Vermeidung eines Fehlbetrages im Vermögenshaushalt 2006 wurde eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß 27 GemHVO in Höhe von ,00 EUR am durch den Oberbürgermeister verfügt. In der Jahresrechnung 2006 wurden Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt von 106,8 Mio. EUR erzielt und Haushaltsausgabereste von 20,6 Mio. EUR gebildet.

17 Die Rechnungsergebnisse der Jahre zeigt folgende Übersicht: - in EUR - EINNAHMEN Solleinnahmen Verwaltungshaushalt , , ,04 Solleinnahmen Vermögenshaushalt , , ,78 Summe Solleinnahmen , , ,82 + Neue Haushaltseinnahmereste Abgang alter Haushaltseinnahmereste Abgang alter Kasseneinnahmereste Verwaltungshaushalt , , ,16 Vermögenshaushalt , , ,44 Summe bereinigte Solleinnahmen , , ,54 AUSGABEN Sollausgaben Verwaltungshaushalt , , ,10 Sollausgaben Vermögenshaushalt , , ,12 Summe Sollausgaben , , ,22 + Neue Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt , , ,48 Vermögenshaushalt , , ,72 - Abgang alter Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt , , ,69 Vermögenshaushalt , , ,52 - Abgang alter Kassenausgabereste Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Summe bereinigte Sollausgaben , , ,23 Fehlbetrag , , ,69 davon struktureller Fehlbetrag , , ,00

18 3. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2007 Im 1 der Haushaltssatzung 2007 sind die Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgesetzt worden: - in EUR - im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben insgesamt Fehlbedarf davon struktureller Fehlbedarf Die durch die Bürgerschaft am beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen wurde der Rechtsaufsichtsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Prüfung und Genehmigung übergeben. Mit Schreiben vom wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde ein Entwurf der beabsichtigten Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2007 wie folgt zur Kenntnis und Stellungnahme übergeben: A. Rechtsaufsichtliche Anordnungen Gemäß 82 Abs. 1 KV M-V ordne ich an, dass die Bürgerschaft bis zum 30. September 2007 einen Beschluss zu einer Nachtragshaushaltssatzung 2007 fasst, die im Vergleich zur Ursprungshaushaltssatzung 2007 einen um mindestens 23 Mio. EUR geringeren Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt ausweist. In diese Verbesserungsvorgabe können alle Einnahme- und Ausgabeansätze mit Ausnahme folgender Einnahmehaushaltsstellen einbezogen werden: Gewerbesteuer Grundsteuer B Gewerbesteuervollverzinsung. Mehreinnahmen (Erhöhung der bisher veranschlagten Haushaltsansätze) bei den genannten Haushaltsstellen sind zusätzlich zur Verbesserungsvorgabe zur Reduzierung des Fehlbedarfes einzusetzen, wobei bei den Gewerbesteuermehreinnahmen die hierauf entfallenden Ausgaben für Gewerbesteuerumlage abgesetzt werden können. Etwaige Erhöhungen sind ausschließlich zur weiteren Verbesserung des Haushaltsergebnisses einzusetzen. Darüber hinaus sind im Nachtragshaushaltsplan Ausgabesenkungen und Einnahmeerhöhungen auszuweisen, die im (derzeit noch nicht beschlossenen) überarbeiteten Haushaltssicherungskonzept für das laufende Haushaltsjahr vorgesehen sind. Gemäß 82 Abs. 1 KV M-V ordne ich an, dass die Bürgerschaft im Rahmen der Beschlussfassung zur Nachtragshaushaltssatzung 2007 auf der Grundlage der Prüfergebnisse des Landesrechnungshofes einen Nachtragsstellenplan für das Haushaltsjahr 2007 beschließt, der einen künftigen Stellenumfang von Stellen (VbE) nicht überschreitet. Darüber hinaus vorhandene notwendige Stellen sind gemäß 3 Abs. 1 Stellenplanverordnung (StPlV) mit einem kw-vermerk zu versehen. Gemäß 82 Abs. 1 KV M-V ordne ich an, dass im Rahmen der Beschlussfassung zur Nachtragshaushaltssatzung 2007 der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung unter Beachtung der haushalts- und eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften zu überarbeiten und zu beschließen ist.

19 Gleichzeitig wurde im Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt, dass die Notwendigkeit besteht, die relevanten Gründe für die vorgesehenen Entscheidungen in einem Gespräch zu erörtern. Die Anhörung zum Entwurf der rechtsaufsichtlichen Anordnungen fand am im Innenministerium M-V statt. Durch den Oberbürgermeister wurde deutlich gemacht, dass es sehr schwierig sein wird, die beabsichtigte Anordnung umzusetzen. So erscheint die Erarbeitung einer 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 vor dem Hintergrund des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2008 arbeitstechnisch schwierig. Auch ist es nicht möglich, den zusätzlichen Konsolidierungsbedarf in Höhe von 23 Mio. EUR aufzubringen. Nach ersten Hochrechnungen konnte zum Zeitpunkt der mündlichen Anhörung von einer Haushaltsverbesserung von etwa 13 Mio. EUR ausgegangen werden, die im weiteren Prozess der Erarbeitung des Nachtragshaushaltsplanes weiter untersetzt werden sollte. Am verfügte der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock, dass eine 1. Nachtragshaushaltsatzung mit Haushaltsplan und Anlagen zu erarbeiten und der Bürgerschaft am zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Durch die Bürgerschaft wurde am eine 1. Nachtragshaushaltssatzung wie folgt beschlossen: erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf EUR EUR EUR EUR 1. im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben Das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat in Auswertung der von der Bürgerschaft am beschlossenen Haushaltssatzung 2007 am u.a. folgende rechtsaufsichtliche Entscheidung getroffen: A. 2 Gemäß 82 Abs. 1 KV M-V ordne ich an, dass die Bürgerschaft bis zum 30. November 2007 einen Beschluss zu einer Nachtragshaushaltssatzung 2007 fasst, die im Vergleich zur Ursprungshaushaltssatzung 2007 einen um mindestens 20 Mio. EUR geringeren Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt ausweist. A.3 Gemäß 82 Abs. 1 KV M-V ordne ich an, dass der Oberbürgermeister unmittelbar nach der Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2007 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß 27 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in dem Umfang verfügt, der erforderlich ist, um die Erfüllung der Anordnung zu A.2 zu sichern. Die Sperrverfügung ist innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung hier vorzulegen. Für diese Anordnungen wurde gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO die sofortige Vollziehung angeordnet. Der Arbeitsprozess zur Aufstellung der 1. Nachtragshaushaltssatzung war Ende August des laufenden Jahres abgeschlossen, so dass der Entwurf nebst Anlagen am in den Beratungsgang der Bürgerschaft gegeben werden konnte. Wesentliche Ergebnisse der 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2007 gegenüber der Ursprungshaushaltssatzung waren die weitere Verringerung des Fehlbedarfes sowie die umfangreiche Anbringung von zeitlich nicht näher definierten kw-vermerken. Die mit den rechtsaufsichtlichen Entscheidungen getroffenen Anordnungen gingen über die von der Bürgerschaft beschlossenen haushaltswirtschaftlichen Verbesserungen der 1. Nachtragshaushaltssatzung hinaus.

20 Mit Blick auf den Arbeits- und damit auch Kostenaufwand, die eine 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2007 verursachen würde und mit dem Blick auf das bereits fast abgelaufene Haushaltsjahr, was die Realisierung des Arbeitsprozesses zur Erstellung einer 2. Nachtragshaushaltssatzung unter zumindest zeitlichen Gesichtspunkten unmöglich machen würde, war die Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre, die geeignete Maßnahme, um die angeordnete Haushaltsverbesserung von 20,0 Mio. EUR mit dem Jahresabschluss 2007 zu sichern. Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung hat die Bürgerschaft am eine Haushaltsverbesserung in Höhe von 17,4 Mio. EUR beschlossen. Unter Berücksichtigung, dass zusätzlich geplante Einnahmen in der 1. Nachtragshaushaltssatzung in Höhe von 0,1 Mio. EUR gemäß Haushaltserlass der Rechtsaufsichtsbehörde nicht zur Haushaltsverbesserung eingesetzt werden können, hat der Oberbürgermeister am eine Haushaltssperre nach 27 Gemeindehaushaltsverordnung Mecklenburg-Vorpommern in erforderlicher Höhe von insgesamt 2,7 Mio. EUR verfügt. Um der Anordnung des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom , Punkt A.2, zu entsprechen, ist nach Beschlussfassung der Bürgerschaft zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 eine Bestätigung zur verfügten Haushaltssperre durch die Bürgerschaft eingeholt worden.

21 4. Vorbericht zum Haushaltsplan 2008 Nach 3 der Gemeindehaushaltsverordnung ist dem Haushaltsplan ein Vorbericht beizufügen, der einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft gibt. Die Anweisung zur Erarbeitung der Haushaltssatzung 2008, des Finanzplanes und des Investitionsprogramms wurde an die Senatsbereiche/Ämter am übergeben, so dass unter Berücksichtigung der verbindlich vorgegebenen Eckwerte der Planentwurf für die Teilhaushalte ausgearbeitet werden konnte. Verwaltungshaushalt Der Verwaltungshaushalt 2008 weist Einnahmen von 425,9 Mio. EUR und Ausgaben von 564,1 Mio. EUR sowie einen Fehlbedarf von 138,2 Mio. EUR aus. Unter Berücksichtigung einer Fehlbetragsabdeckung aus dem Rechnungsergebnis 2006 von 116,1 Mio. EUR ergibt sich ein unbereinigter struktureller Fehlbedarf für 2008 in Höhe von 22,1 Mio. EUR. Dazu folgende Übersicht: - in Mio. EUR - Planentwurf Nachtragshaushalt 2007 Haushaltsplan 2007 Ergebnis Jahresrechnung 2006 Einnahmen 425,9 438,4 425,3 412,0 Ausgaben ohne Fehlbeträge/-bedarfe 448,0 452,7 457,0 443,6 struktureller Fehlbetrag/-bedarf 22,1 14,3 31,7 31,6 Altfehlbetrag/-bedarf 116,1 99,0 99,0 84,5 Fehlbetrag/-bedarf insgesamt 138,2 113,3 130,7 116,1 Ausgaben insgesamt 564,1 551,7 556,0 528,1 Im Vergleich zu den im 1. Nachtragshaushalt 2007 mit 438,4 Mio. EUR veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (ohne Fehlbetrag Vorjahre) von 452,7 Mio. EUR bedeutet das eine Verringerung bei den Einnahmen um 12,5 Mio. EUR und bei den Ausgaben um 4,7 Mio. EUR. Mit der Begrenzung der Ausgaben auf das unbedingt notwendige Maß ist eine Ausgabenreduzierung von insgesamt 4,7 Mio. EUR mit dem Haushalt 2008 erreicht worden. Insbesondere bei den Personalausgaben sind 7,7 Mio. EUR weniger als im Vorjahr veranschlagt worden. Die Verringerung der Haushaltsansätze der Gewerbesteuerumlage (0,8 Mio. EUR), der Zuschüsse an die Eigenbetriebe und Gesellschaften (0,3 Mio. EUR), den Erstattungen des Verwaltungshaushaltes (4,6 Mio. EUR), der Jugendhilfe in Einrichtungen (0,3 Mio. EUR), der Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen (0,5 Mio. EUR), der Leistungen Asylbewerber (0,2 Mio. EUR), der Zinsausgaben für langfristige Kredite (0,3 Mio. EUR) sowie bei den kalkulatorischen Kosten (0,3 Mio. EUR) führen zu Minderausgaben in Höhe von 15,1 Mio. EUR.

22 Demgegenüber stehen höhere Aufwendungen für gesetzliche Leistungen der Sozialhilfe und Jugendhilfe von 5,7 Mio. EUR. Für die Finanzierung der Kassenkredite sind 3,9 Mio. EUR aufgrund der dauernden Unterfinanzierung des Verwaltungshaushaltes zusätzlich bereitzustellen. Die Haushaltsermächtigung für die Tilgung von langfristigen Krediten des Vermögenshaushaltes (Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt) ist um 0,5 Mio. EUR erhöht worden. Die Fortschreibung der mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 veranschlagten zusätzlichen Einnahmen ist mit dem Plan 2008 nicht möglich und ist damit Ursache für den Anstieg des unbereinigten strukturellen Fehlbedarfes. Mit der vollständigen Auflösung der allgemeinen Rücklage (3,1 Mio. EUR) im Haushaltsjahr 2007 stehen keine weiteren Mittel zur Verfügung. Erstattungen vom Land für den Weltwirtschaftsgipfel G 8 (2,4 Mio. EUR), Altfälle bei Heimaufenthalt (1,5 Mio. EUR) und Unterhaltsvorauszahlungen der Jugendhilfe (0,6 Mio. EUR) sind überwiegend einmalig und somit nicht im Plan 2008 zu veranschlagen. Weiterhin sind für die Erstattungen sonstiger Bereiche (1,0 Mio. EUR) die Haushaltsansätze nicht dem Vorjahr anzupassen. Auch werden die Gebühren und Entgelte in Höhe von 2,4 Mio. EUR geringer gegenüber dem Haushaltsjahr 2007 zu veranschlagen sein, da insbesondere die Leistungen für die Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Spülfelder rückläufig eingeschätzt werden. Bei der Gewerbesteuer werden für 2008 Mindereinnahmen gegenüber dem Haushaltsplan 2007 in Höhe von 1,0 Mio. EUR erwartet. Die Gewinnanteile der WIRO Wohnungsgesellschaft Rostock GmbH und der RVV sind mit 8,7 Mio. EUR im Plan 2008 zu reduzieren. Durch die Reduzierung der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft sind die geplanten Einnahmen um 1,8 Mio. EUR zu mindern. Für den Verwaltungshaushalt sind in den unterschiedlichen Einnahmepositionen somit Mindereinnahmen von 25,8 Mio. EUR zu erwarten, dem gegenüber stehen Mehreinnahmen von 13,2 Mio. EUR. So konnten im Planentwurf 2008 u.a. für die Grundsteuer (0,8 Mio. EUR), Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer (5,2 Mio. EUR), allgemeine Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz (4,3 Mio. EUR) zusätzliche Einnahmen veranschlagt werden. Entsprechend dem Erlass zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2008 sind bezogen auf die Hansestadt Rostock Erlöse aus Immobilienverkäufen (in Höhe von 4,3 Mio. EUR) und der Teil der FAG-Mittel, der über die auf der Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung ermittelten Schlüsselzuweisungen hinausgeht (16,2 Mio. EUR), zur Abdeckung der Altfehlbeträge einzusetzen. Unter Berücksichtigung des Erlasses zur Aufstellung der Haushaltspläne erhöht sich der geplante unbereinigte strukturelle Fehlbedarf von 22,1 Mio. EUR wie folgt: - in Mio. EUR - 1. NT 2007 Plan Zusätzliche FAG Mittel 11,8 16,2 - Erlöse aus Vermögensveräußerungen 4,5 4,3 Zum Abbau der Altfehlbeträge einzusetzen 16,3 20,5 - Zuweisungen 6 Abs. 1 Satz 2 FAG 3,9 3,9 - Zuweisungen 6 AG SGB II 2,6 2,6 Zusätzliche Einnahmen des Vermögenshaushalt (nach HH-Ausgleich) 6,5 6,5 Summe der nach Erlass gebundenen Einnahmen 22,8 27,0 - unbereinigter struktureller Fehlbedarf 14,3 22,1 - bereinigter struktureller Fehlbedarf 37,1 49,1 Der im Jahr 2008 veranschlagte Fehlbetrag aus der Jahresrechnung 2006 in Höhe von 116,1 Mio. EUR wird um 20,5 Mio. EUR gleich 17,7 % reduziert. Damit wird der Forderung des Innenministeriums, den zu veranschlagenden Altfehlbetrag jährlich mindestens um 10 % zu senken, entsprochen.

23 Vermögenshaushalt Die Hansestadt Rostock hat gemäß 43 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die gesetzliche Pflicht zum Haushaltsausgleich bzw. zur schnellstmöglichen Wiedererlangung der dauernden Leistungsfähigkeit. Dieser Grundsatz hat Vorrang vor allen anderen Erwägungen. Daraus ergeben sich folgende Einschränkungen für den Vermögenshaushalt: Die Genehmigung von Krediten gemäß 49 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern wird vom Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich versagt und nur noch in Ausnahmen für rentierliche Kredite vorgenommen. Im Planentwurf 2008 ist keine Kreditaufnahme eingeordnet. Mit Erlass zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen für das Haushaltsjahr 2007 vom verwies das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern stringent darauf, dass bei einem defizitären Verwaltungshaushalt Investitionen neben rentierlichen Investitionen nur nach strengen Vorgaben des 51 der Kommunalverfassung Mecklenburg Vorpommern zulässig und Verkaufserlöse primär zur Entlastung des Verwaltungshaushaltes einzusetzen sind. Damit gestaltet sich die Erarbeitung des Vermögenshaushaltes äußerst schwierig, da nach wie vor ein großer Bedarf zur Erneuerung und zum Ausbau der öffentlichen Infrastruktur in der Hansestadt Rostock besteht. Der Vermögenshaushalt 2008 umfasst ein Volumen von 74,4 Mio. EUR und enthält somit gegenüber dem Planjahr 2007 (1. Nachtragshaushalt) eine Reduzierung in den Einnahmen und Ausgaben von 2,4 Mio. EUR. Mit dem Plan 2008 können Zuweisungen von Bund und Land in Höhe von 45,9 Mio. EUR (1. Nachtragshaushalt 2007 = 42,3 Mio. EUR) zur Förderung objektkonkreter Vorhaben veranschlagt werden, die insbesondere für die Investitionstätigkeit der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften durchgereicht werden. Weiterhin wird mit dem Haushaltsplan 2008 ein Investitionsvolumen bei den eigenen Baumaßnahmen in Höhe von 13,2 Mio. EUR bereitgestellt, so dass das Auftragsvolumen der Stadtverwaltung im Haushaltsvollzug gegenüber dem Vorjahr um 4,7 Mio. EUR erhöht wird.

24 Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) Derzeit sind in den Prozess zur Einführung der KLR außer dem Volkstheater Rostock alle Organisationseinheiten der Verwaltung einbezogen worden. Aber auch in den Ämtern ist mit der Einführung der KLR die eigentliche Arbeit noch nicht abgeschlossen. Vielmehr gilt es, die KLR an die sich ständig ergebenen Veränderungen anzupassen (Umstrukturierung des Haupt- und Finanzverwaltungsamtes und des Amtes für Haushalt- und Ressourcenmanagement) bzw. weiter zu optimieren um eine aussagefähige Berichterstattung zu erhalten. Schwerpunkte hierbei sind: - Anpassung der Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerpläne - Zeitnahe Anpassung der Stellenprofile und deren Umsetzung - Prüfung und Anpassung der Umlagen - Prüfung und Erweiterung der Indikatoren - Umfassende Nutzung von Vorbelegungen in der AS Absicherung des Datentransfers aus dem neuen Lohn- und Gehaltsprogramm LOGA - Nutzung vorhandener Software (Musikschulmanager) - Zeitnahe Auswertungen als Grundlage für andere Berechnungen (Schullastenausgleich) Darüber hinaus gibt es im Wesentlichen folgende Aufgabenschwerpunkte für die kommenden Jahre: - Einarbeitung der kalkulatorischen Kosten - Darstellung der Inneren Leistungsverrechnungen - Anpassung der städtischen KLR an den Produktkatalog des Landes M-V - Erarbeitung eines städtischen Produkthaushaltes Im Zuge der Ausschreibung einer Finanzsoftware wird auch das derzeit angewandte Modul Kostenund Leistungsrechnung der Firma infoma mit neu ausgeschrieben. Ziel ist es zukünftig, dass das KLR-Verfahren fest in ein doppisches Anwendungsverfahren für das Neue Kommunale Haushalt- und Rechnungswesen integriert ist. Damit werden dann Schnittstellen entfallen, die derzeit manuell bedient werden müssen und erhebliche zeitliche Verzögerungen bzw. Nacharbeiten erforderlich machen. Auf Grund der zeitlichen Verschiebung der Funktionalreform wird sich die der zu betreuenden Ämter in den folgenden Jahren nicht wesentlich reduzieren. Die Einführung der KLR auf der Basis von Produkten und Leistungen bringt eine große Datenflut hervor. Diese muss für die unterschiedlichen Verwaltungsebenen strukturiert werden, damit sie praktisch angewendet werden kann und ein Nutzen erzielt wird. Deshalb muss eine bessere zielgruppenorientierte Gliederung und Zusammenfassung der Daten erfolgen. Relevante Kennzahlen sind aus der Vielzahl der möglichen Daten herauszufiltern und in den Mittelpunkt zu rücken. Hierfür soll ein Raster für die unterschiedlichen Verwaltungsebenen entwickelt werden.

25 Gesamthaushalt Das Volumen des Verwaltungshaushaltes 2008 beträgt in den Einnahmen 425,9 Mio. EUR und in den Ausgaben 564,1 Mio. EUR. Der Vermögenshaushalt umfasst ein Volumen in den Einnahmen und Ausgaben von je 74,4 Mio. EUR. 4.1 Verwaltungshaushalt - in Mio. EUR - Haushaltsplan Nachtragshaushalt 2007 Ergebnis Jahresrechnung 2006 Einnahmen gesamt 425,9 438,4 412,0 a) Steuern 104,4 99,4 100,8 b) Allgemeine Finanzzuweisungen des 135,6 131,6 113,3 Landes c) Einnahmen von Bund und Land, aus 185,9 207,4 197,9 Ämtern, Einrichtungen sowie sonstige Finanzeinnahmen Ausgaben gesamt 564,1 551,7 528,1 a) Personalausgaben 109,8 117,5 116,4 b) sächlicher Verwaltungs- und Betriebs- 170,6 171,3 167,5 aufwand c) Zuweisungen und Zuschüsse 136,4 136,0 131,4 d) Sonstige Finanzausgaben 147,3 126,9 112,8 Fehlbedarf 138,2 113,3 116, Einnahmen des Verwaltungshaushaltes Im Haushaltsplan 2008 sind Gesamteinnahmen in Höhe von 425,9 Mio. EUR veranschlagt. Das sind gegenüber dem Nachtragshaushaltsplan ,5 Mio. EUR weniger Einnahmen. Einnahmen von Bund und Land, aus Ämtern, Einrich-tungen sowie sonstige Finanzeinnahmen 43,6 % Allgemeine Finanzzuweisungen des Landes 31,4 % Steuern 24,5 %

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