Sanierung von Dachstühlen, die mit Holzschutzmitteln und KMF belastet sind
|
|
- Steffen Lorentz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Partner for progress Sanierung von Dachstühlen, die mit Holzschutzmitteln und KMF belastet sind Dipl.-Ing. Anke Himmelreich Kiwa Control GmbH, Fachbereich Consulting 1. Kiwa-Fachtag Berlin
2 INHALT 1. Holzschutzmittel (HSM) Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen Sanierungsbedarf und -varianten 2. Kunststoffmineralfasern (KMF) Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen Sanierungsbedarf und -varianten 3. HSM und KMF Risikofaktoren im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen 4. Konsequenzen für Sanierungsmaßnahmen an Dachstühlen 5. Vorbereitung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen an Dachstühlen 2
3 Holzschutzmittel (HSM) Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen 1. - Holzschutzmittel - Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen 3
4 Holzschutzmittel (HSM) Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen Definition Holzschutzmittel (HSM): Holzschutzmittel = alle biozid wirkenden Stoffe und Zubereitungen, mit denen Holz behandelt wurde bzw. wird - Biozide/ biozide Wirkung: abgeleitet von - bios = Leben (griechisch) und - caedere = töten (lateinisch) erwünschte Wirkbereiche: - Verhinderung oder Bekämpfung eines Befalls von Holz oder Holzwerkstoffen durch holzzerstörende oder holzverfärbende Organismen - Bekämpfung von Insekten = Insektizid - Bekämpfung von Pilzen =Fungizid Einsatz von Holzschutzmitteln im Baubereich seit über 100 Jahren 4
5 Holzschutzmittel (HSM) Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen Differenzierung von Holzschutzmitteln Organische Holzschutzmittel - überwiegender Teil aus Lösemitteln Anorganische Holzschutzmittel - hauptsächlich aus Salzen der Elemente Arsen, Bor, Chrom, Fluor, Kupfer, Zink, Quecksilber Steinkohlenteerhaltige Holzschutzmittel - vor allem aromatische Kohlenwasserstoffe: Naphthalin, PAK Typische Anwendung im Bereich von Dachstühlen: vor allem organische Holzschutzmittel nachranging anorganische Holzschutzmittel 5
6 Holzschutzmittel (HSM) Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen Verarbeitung / Eindringtiefen Organische Holzschutzmittel - Streichen und Spritzen - Eindringtiefen wenige Millimeter Anorganische Holzschutzmittel - Kesseldruckimprägnierung - Eindringtiefen wenige Zentimeter Steinkohlenteerhaltige Holzschutzmittel - Tauchen/ Tränkung - bis zur vollständigen Durchtränkung 6
7 Holzschutzmittel (HSM) Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen Wirkstoffgruppen in organischen HSM: Organochlorpestizide (OCP, synonym COP=chlororganische Pestizide) - DDT (Dichlor-diphenyl-trichlorethan u. Isomere) - Lindan (g - Hexachlorcyclohexan) - Endosulfan (Cyclodien mit mehreren Isomeren) PCP (Pentachlorphenol) Schwermetalle und Arsen TBT (Tributylzinnverbindungen, Tributylzinnoxid=TBTO) Chlornaphthaline Chlorthalonil Dichlorfluanid Permethrin 7
8 Holzschutzmittel (HSM) Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen Handelsnamen (Auswahl) Holzschutzmittel DDR - Hylotox (zunächst nur PCP, später auch DDT u. Lindan) - Donalith (Natrium- u. Kaliumsalze) - Karbolineum (steinkohlenteerhaltig) - Kulbasal (Bohrsalze) - Vogel-Fluat (Zinkhexafluorosilikat) - Kombinal (Tributylzinnoxid) - Deltox (Permethrin) Holzschutzmittel ehem. BRD - Xyladekor (PCP und Lindan) - Xylamon (PCP und Lindan) 8
9 Holzschutzmittel (HSM) Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen Schwerpunkte in der Schadstoffsanierung von Dachstühlen bilden die Stoffgruppen DDT, Lindan, PCP Schwermetallverbindungen (TBTO) Unterschiede in der Relevanz (Stiftung Warentest, 2000) Alte Bundesländer: vor allem PCP u. Lindan Neue Bundesländer: vor allem DDT 9
10 Holzschutzmittel (HSM) Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen Beispiele: DDT, Lindan, PCP Holzschützende Eigenschaften DDT Insektizid (Schutz vor holzschädigenden Insekten) Lindan Insektizid (Schutz vor holzschädigenden Insekten) PCP Fungizid (Schutz vor holzschädigenden Pilzen) Physikochemische Eigenschaften gering wasserlöslich gering flüchtig, jedoch Anstieg des Ausgasungsvermögens beim Anstieg der Umgebungstemperatur bevorzugte Anlagerung an Feststoffen und Stäuben DDT: bei hohen Konzentrationen nadelförmige, kristalline Ausblühungen 10
11 Holzschutzmittel (HSM) Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen DDT-Ausblühungen 11
12 Holzschutzmittel (HSM) Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen Expositionen Primärkontamination - alle mit Holzschutzmitteln behandelten Bauteile, wie Stiele, Sparren, Pfetten Sekundärkontaminationen - von Stäuben und der Innenraumluft - in Dachbodenschüttungen und Unterbauten - ggf. in Teppichen und Tapeten - ggf. an/ in Möbel, Einbauten und gelagerten Gegenständen - angrenzende Räumlichkeiten - 12
13 Holzschutzmittel (HSM) Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen Gefahrstoffrelevante Eigenschaften von DDT, Lindan und PCP Anreicherung im Fettgewebe nach Aufnahme durch Einatmen, Verschlucken oder über die Haut nur sehr langsamer Abbau vom Körper Nervengifte: Übererregbarkeit, Zittern, Kopfschmerzen, Krämpfe Akut Wirkungen: Übelkeit, Bauchschmerzen, Fieber, Schweißausbrüche möglich Hautveränderungen möglich Krebserzeugende Wirkung wird vermutet Erbgutverändernde Wirkung wird vermutet (PCP) Schädigung des Kindes im Mutterleib möglich (PCP) Leber- und Nierenschäden Hormonaktive Wirkung (Lindan) 13
14 Holzschutzmittel (HSM) Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen Herstellungs- und Verwendungsverbot DDT in der BRD seit 1972, ehem. DDR seit 1989 (DDT-Gesetz, BRD , aktuell Chemikalienverbotsverordnung und Gefahrstoffverordnung) PCP seit 1989 (PCP-Richtlinie, BRD 1989, letzte Änderung 1997) Verwendungsverbot Lindan als Pflanzenschutzmittel in BRD seit 1998 und in Europa seit 2002 (POP-Verordnung, 2010) Kein Produktionsverbot für Lindan in der BRD Kein Verbot von Lindan als Holzschutzmittelzusatz 14
15 Holzschutzmittel Sanierungsbedarf und -varianten Sanierungsbedarf Bewertungsgrundlagen - PCP-Richtlinie - DDT und Lindan: eine bundeseinheitlichen Vorgaben, jedoch länderspezifische Regelungen: z. B. Hamburger Liste, - Rückgriff auf Erkenntnisse einer ad-hoc-kommission aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes und Vertretern der Länder Vorsorgerichtwerte=Sanierungszielwert (RW I) Handlungsrichtwerte=Gefahrenwert (RW II) Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der Art und Dauer der Raumnutzung anhand der HSM-Konzentrationen - in der Innenraumluft - im Staub - im Feststoff 15
16 Holzschutzmittel Sanierungsbedarf und -varianten Sanierungsvarianten Rückbau und Entsorgung mechanische Beseitigung HSM-belasteter Schichten Maskierung - Chemisch wirksame Anstriche (sofern bei vorhandenen HSM wirksam; z. B. Schelllack, Schadstoffvernichter) - Verkleiden mit (semi)diffusionsdichten Folien - ggf. nach vorheriger mechanischer Reinigung (Abwaschen und/ oder Abbürsten) der Holzbauteile zur Entfernung von Stäuben und losen Kleinstteilen HSM-belastete Stäube und Kleinstteile sind stets zu entfernen (Industriesauger Typ H) 16
17 KMF Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen 2. Kunststoffmineralfasern (KMF) Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen 17
18 KMF Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen Definition Kunststoffmineralfasern (KMF) künstlich hergestellte Mineralfasern aus silikatischen und teilweise nicht silikatischen Ausgangsstoffen - Glasrohstoffen Glasfasern / Glaswolle (aus üblichen Glasrohstoffen wie Altglas (zu ca. 60%, z.b. Flaschenglas, Fensterglas, etc), Sand, Soda und Kalk - Basaltgestein Steinfasern / Steinwolle (aus Basalt oder Diabas und Zuschlagstoffen) - Hochofenschlacken Schlackenfasern / Schlackenwolle (Schlacken der Stahl- und Buntmetallindustrie; Schlackenwolle wird zwischenzeitlich in Deutschland nicht mehr verwendet) Anteile an den KMF-Produkten - 95% Mineralwolle und textile Glasfasern - 5% Keramikfasern und Glasmikrofasern 18
19 KMF Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen Herstellungsverfahren 1. Schritt: Schmelzen der mineralischen Rohstoffe 2. Schritt: unter Zugabe von Bindemitteln (Kunstharze für Form und Öle zur Staubminderung) - a) Zentrifugieren der Schmelze - b) Zerblasen der Schmelze (Mineralwolle-Dämmstoffe, Keramikfasern) - c) Ziehen im Düsenziehverfahren (textile Glasfasern) - d) Flammenblasverfahren (Glasmikrofasern) 3. Schritt: Aushärten der Kunstharze in Trockenöfen 19
20 KMF Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen Eigenschaften der KMF als Baustoffe Unbrennbarkeit sehr gute Wärmedämmung zum Teil Verspinnbarkeit (textile Glasfasern) thermische Stabilität begrenzte Beständigkeit gegen Wasser und Chemikalien Geringes Gewicht - Rohdichten Mineralwolle-Dämmstoffe: kg/m³ (z. T. bis 180 kg/m³) - Flächengewichte Mineralwolle-Dämmstoffe: 0,75 bis 3,0 kg/m 20
21 KMF Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen Einsatzbereiche im Bauwesen Mineralwolldämmstoffe - Wärme-Dämmstoffe - Akustik-Dämmstoffe - Isolierungen - Brandschutzbauteile (Türen, Abschottungen, Beschichtungen, Ummantelungen, ) - abgehängte Deckenkonstruktionen - mineralfaserhaltige Putze und Tapeten - faserverstärkte Zementprodukte in Deutschland 1993: Einbau von insg. ca. 17,2 Mio. m³ Mineralwolledämmstoffen 21
22 KMF Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen Keramikfasern - Isolierungen von Öfen, Heizkesseln und Elektrogeräten - Verfüllung von Dehnfugen mit Brandschutzansprüchen - Brandschutzvorhänge (auf organischer Tragfaser) - Spritzisolierungen Textilen Glasfasern und die Glasmikrofasern - Glasfaservliese - Glasfaser-Tapete - Glasseidenvorhänge - Faserverstärkte Kunststoffe (z.b. Wellpolyester - Platten) - Gipskartonplatten - Zementprodukte 22
23 KMF Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen Expositionen in Dachstühlen Primärkontamination - Dämmwolle (Matten, Rohrummantelungen usw.) - Faserhaltige Tapeten und Putze Sekundärkontaminationen - der Innenraumluft (vor allem bei bautechnischen Mängeln und bei Ausbau-/ Rückbauarbeiten) 23
24 KMF Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen Gefahrstoffrelevante Eigenschaften der KMF grobe Fasern der Mineralwolle (dicker als 3 µm) - Hautreizungen bei Hautkontakt: Juckreiz, ggf. stärkere Reizreaktionen (Rötung, Schwellungen u. ä.) Stäube der Mineralwolle - Einstufung als möglicherweise krebserregend - Reizungen der Augen und Atemwege Glasmikrofasern aus Herstellung im Flammenblasverfahren - Durchmesser von 0,1 bis 1 µm lungengängig krebserzeugend Textile Endlosfasern - mittleren Durchmesser von 6 bis 15 µm nicht lungengängig - keine Längsspaltung dieser Fasern 24
25 KMF Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen Typische KMF in Dachstühlen (Dachausbau, Dämmung, Spritzisolierungen) Glasmikrofasern aus Herstellung im Flammenblasverfahren: - Durchmesser von 0,1 bis 1 µm lungengängig krebserzeugend (=kanzerogen) Kanzerogenität ist die Eigenschaft von Stoffen, bösartige Tumoren (Krebs) hervorzurufen als kritisch geltende Fasergeometrie (sogenannte WHO-Fasern): Länge > 5 μm + Durchmesser < 3 μm und + Länge : Durchmesser > 3:1 25
26 KMF Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen Bestimmung der Gefährlichkeit der KMF nach Gefahrstoffverordnung auf Grundlage der TRGS 905 mittels Kanzerogenitätsindex (KI): - Fasergeometrie (glasige WHO-Fasern) - Beständigkeit/Löslichkeit in Lebewesen (über chemische Zusammensetzung o. Tierversuche) Mögliche Einstufungen für KMF mittels Kanzerogenitätsindex (KI) in Verbindung mit Kategorie (K) für krebserzeugende Stoffe gem. EU-Richtlinie 67/548/EWG Anhang VI: - KI 30 K2: krebserzeugend - KI 30 bis 40 K3: möglich krebserregend - KI 40 nicht krebserzeugend 26
27 KMF Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung in Dachstühlen Anhaltspunkte für die Ersteinschätzung - Produkteinbau vor 1996: stets Krebsverdacht; zur Widerlegung Einzelfallprüfung erforderlich (sogenannte alte Mineralwolle ) - seit 1996 in Deutschland Herstellung von Mineralwolleprodukten, die als unbedenklich gelten Aufnahme des Gütezeichens Erzeugnisse aus Mineralwolle (Faserstäube frei von Krebsverdacht nach GefstoffV Anhang V Nr.7) in die RAL-Gütezeichenliste Verbote Juni 2000: KMF-Verbotsverordnung für Erzeugnisse aus Mineralwolle, die keines der Einstufungskriterien gemäß GefstoffV Anhang V Nr.7 erfüllen 27
28 KMF Sanierungsbedarf und -varianten KMF- Sanierung bei Faserbefrachtung der Innenraumluft infolge - bautechnischen Mängeln - Konstruktionen, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen Handlungsbedarf in Abhängigkeit der Faserkonzentrationen in der Innenraumluft - gesetzliche Regelungen existieren nicht, Empfehlungen aus der Literatur: Fasern/ m³ Prüfung weiterer Maßnahmen, Minderungsmaßnahmen > Fasern/ m³ Prüfung und Beseitigung von Mängeln, ggf. Sanierungsmaßnahmen Kein Wiedereinbau von KMF der Kategorien K2 und K3 28
29 KMF Sanierungsbedarf und -varianten Sanierungsvarianten Rückbau und Entsorgung Austausch der alten KMF gegen neue KMF Räumliche Trennung des KMF-Bereichs vom genutzten Bereich zur Unterbindung der Exposition - z. B. durch Einschalen 29
30 HSM+KMF Risikofaktoren im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen 3. Holzschutzmittel (HSM) und Kunststoffmineralfasern (KMF) - Risikofaktoren im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen 30
31 HSM+KMF Risikofaktoren im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen Ausgangssituation Holzschutzmittel - gesundheitsgefährdende Eigenschaften - akut und chronisch toxische Wirkungen - krebserzeugende Wirkungen - ggf. fruchtschädigende und erbgutveränderte Wirkungen - umweltgefährdende Eigenschaften Kunststoffmineralfasern - hautreizende Wirkungen - potentiell krebserzeugende Wirkungen Wesentliche Aufnahmewege - Hautkontakt (dermal) - Einatmen (inhalativ) - Verschlucken (oral) 31
32 HSM+KMF Risikofaktoren im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen Unmittelbare Risikofaktoren Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten Gefährdung Dritter durch Kontaminationsverschleppung Mittelbare Risikofaktoren Erhöhte Aufwendungen für den besonderen Arbeitsschutz - Erhöhter Zeitbedarf - Erhöhte Kosten Erhöhte Aufwendungen für den Transport und die Entsorgung kontaminierter Hölzer - Erhöhter Zeitbedarf - Erhöhte Kosten Erhöhte Aufwendung für das Entsorgungsmanagement - Erhöhte Aufwendungen für elektronisches Abfallnachweisverfahren (Zeit und Kosten) 32
33 Konsequenzen für Sanierungsmaßnahmen an Dachstühlen 4. Konsequenzen für Sanierungsmaßnahmen an Dachstühlen 33
34 Konsequenzen für Sanierungsmaßnahmen an Dachstühlen Bauarbeiten in Bereichen, die mit Holzschutzmitteln u./o. (alter) KMF belastet sind: Besonders gefährliche Arbeiten (Baustellenverordnung, Anhang II) und + Arbeiten in kontaminierten Bereichen (TRGS 524 / BGR 128) und/ oder + Arbeiten mit alter Mineralwolle (TRGS 521) Ggf. außerdem relevant: Entsorgung gefährlicher Abfälle / POP-Abfälle (POP = persistant organic pollutants = persistente organische Schadstoffe) 34
35 Konsequenzen für Sanierungsmaßnahmen an Dachstühlen Primäre Verantwortung für Arbeitsschutz und umweltverträgliche Entsorgung: Bauherr - als Verursacher - als Abfallerzeuger ausführende Unternehmen - als Arbeitgeber - ggf. als Sachkundiger - als Abfallbesitzer Verantwortungsdelegation an sachkundige Dritte teilweise möglich 35
36 Konsequenzen für Sanierungsmaßnahmen an Dachstühlen Allgemeine rechtliche u. fachliche Grundlagen Chemikalien- und Gefahrstoffrecht - Chemikaliengesetz - Gefahrstoffverordnung - Technische Regeln für Gefahrstoffe - Richtlinie für die Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol (PCP)-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden (PCP- Richtlinie) - ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) Arbeitsschutzrecht - Arbeitsschutzgesetz - Baustellenverordnung - Arbeitssicherheitsgesetz - Betriebssicherheitsverordnung 36
37 Konsequenzen für Sanierungsmaßnahmen an Dachstühlen Abfallrecht - Kreislaufwirtschaftsgesetz - Abfallverzeichnisverordnung - Verordnung über persistente organische Substanzen (POP- Verordnung) - Nachweisverordnung - bundesländerspezifische Gesetze und Verordnungen sowie Vollzugshinweise Verkehrsrecht - Güterkraftverkehrsgesetz Regelwerke der gesetzlichen Unfallversicherungsträger - Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) 37
38 Konsequenzen für Sanierungsmaßnahmen an Dachstühlen Spezifische rechtliche Grundlagen (Auswahl) Baustellenverordn., Regeln z. Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) - Besonders gefährliche Arbeiten (BaustellV, Anhang 2) - RAB 30 Geeigneter Koordinator (SiGeKo) Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) - Holzschutzmittel: TRGS 524 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen, ggf. weitere TRGS wie TRGS 505 Blei - Kunststoffmineralfasern: TRGS 521 Abbruch-, Sanierungsund Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle, - TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe Berufsgenossenschaftliche Regeln - Holzschutzmittel: BGR 128 Arbeiten in kontaminierten Bereichen 38
39 Vorbereitung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen an Dachstühlen 5. Vorbereitung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen an Dachstühlen 39
40 Vorbereitung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen an Dachstühlen Betroffene Tätigkeiten (Auswahl) Entrümpeln Entfernung von Dämmung Entfernung von Holzdielen, Schüttungen Entfernung von Dachziegeln, Dachlattungen Ausbauen und Bearbeiten konstruktiver Hölzer Konfektionieren, Verpacken und Transportieren ausgebauter Materialien Verkleiden, Beschichten, Maskieren HSM-belasteter Bauteile Verkleiden KMF-belasteter Bereiche Entsorgung ausgebauter Materialien 40
41 Vorbereitung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen an Dachstühlen Planungsphase - Arbeitsschutz Ermitteln der Gefahren: Prüfung auf Gefahrstoffe - Holzschutzmittel: 1. Innenraumluftuntersuchungen 2. Staubuntersuchungen 3. ggf. Feststoffuntersuchungen - Kunststoffmineralfasern: Innenraumluftuntersuchungen Ermitteln der erforderlichen (Bau)Tätigkeiten Gefährdungsbeurteilung - Beurteilung der Gefährdungen und Maßnahmen Festlegung und Dokumentation von organisatorischen, technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen 41
42 Vorbereitung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen an Dachstühlen Planungsphase Arbeitsschutz Dokumentation der ermittelten Gefährdungen und festgelegten Maßnahmen im - Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (BaustellenV) - Arbeits- und Sicherheitsplan (TRGS 524) Berücksichtigung der Maßnahmen in der Planung und Ausschreibung der Bauleistungen, z. B. - Schwarz-Weiß-Trennung, Schleusen, Verpackung von KMF - Dekontaminationseinrichtungen, Absaugeinrichtungen - Zusätzliche Persönliche Schutzausrüstung, Tragzeitbegrenzungen - Vergabe an sachkundiges Unternehmen - Vorgaben zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen - Überwachungsmaßnahmen - zeitliche und räumliche Trennung von Gewerken 42
43 Vorbereitung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen an Dachstühlen Planungsphase Arbeitsschutz Bei Bedarf Bestellung von Koordinatoren (Delegation von Bauherren-/ Auftraggeberpflichten) - Gemäß BaustellenV: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) - Gemäß TRGS 524 / BGR 128: Koordinator von Arbeiten in kontaminierten Bereichen Planungsphase Entsorgungsmanagement Ermittlung ungefährlicher und gefährlicher Abfälle (z. B. im Rahmen eines Schadstoffkatasters) - Bestimmung der Chargen hinsichtlich Qualität und Menge - Zuordnung der Abfällen zu Abfallschlüsselnummern (AVV) - Festlegung des Entsorgungsweges (Verwertung oder Beseitigung, Beachtung der Vollzugshinweise der Länder) - Vollständige Deklarationsuntersuchungen 43
44 Vorbereitung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen an Dachstühlen Planungsphase Entsorgungsmanagement Ausschreibung der Entsorgungsleistungen - Transport gefährlicher Abfälle durch zertifizierte Entsorgungsfachgebetriebe - Chargendifferenzierte Ausschreibung (Kostenreduzierung) Nachweisführung - Ggf. Beantragung einer Abfallerzeugernummer bei der zuständigen Abfallbehörde - Registrierung der Erzeugernummer bei der Zentralen Koordinierungsstelle Abfall (ZKS) - Ggf. Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten zur Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens ggf. Berücksichtigung von bundeslandspezifischen Andienungspflichten - z. B. in Brandenburg, Berlin und Niedersachsen 44
45 Vorbereitung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen an Dachstühlen Planungsphase Einbeziehung sach- und fachkundiger Architekten und Ingenieure ist empfehlenswert Erfahrung ist, wenn man den gleichen Fehler wiedererkennt, den man schon mal gemacht hat. 45
46 Vorbereitung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen an Dachstühlen Ausschreibungsphase / Vergabe der Leistungen Auswahl geeigneter Unternehmen - Fach- und Sachkunde (Nachweise abfordern) - Erforderliche Zulassungen für geforderte Leistungen (z.b. Entsorgungsfachbetrieb, zugelassene Entsorgungsanlage) - Leistungsfähigkeit (personelle und technische Ausstattung) - Referenzen - Nachweis der erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen für die Beschäftigten - Benennung von Aufsichtführenden und Führungskräften (Eignungsnachweise abfordern) - Zuverlässigkeit (Nachweis der Zahlung von Steuern und Beiträgen) - Nachunternehmer in die Eignungsprüfung einbeziehen, entsprechende Nachweise und Erklärungen abfordern 46
47 Vorbereitung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen an Dachstühlen Ausschreibungsphase / Vergabe der Leistungen Entsorgungsleistungen möglichst getrennt von Bauleistungen ausschreiben (VOL-Leistungen, i. d. R. Kostenersparnis) Zuschlag auf das wirtschaftlichste (!) Angebot (d. h. nicht zwingend auf das billigste Angebot) Vor Beginn der Bauausführung Aktualisierung des SiGe-Plans und des Arbeits- und Sicherheitsplans Erstellen von Betriebsanweisungen durch den Auftragnehmer Ein- und Unterweisung der Beschäftigten in die Gefährdungssituation und die Arbeitsschutzmaßnahmen durch die Koordinatoren des Auftraggebers und durch den Arbeitgeber Abstimmung / Koordinierung der Arbeitsabläufe zwischen den Gewerken; Bestimmung von Aufsichtsführenden 47
48 Vorbereitung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen an Dachstühlen Während der Bauausführung - Arbeitsschutz Bedarfsorientierte Fortschreibung des SiGe-Plans und des Arbeitsund Sicherheitsplans Ggf. Aktualisierung oder Ergänzung von Betriebsanweisungen durch den Auftragnehmer Ein- und Unterweisung der Beschäftigten in die Gefährdungssituation und die Arbeitsschutzmaßnahmen bei neu hinzukommenden Tätigkeiten oder Bedingungsänderungen Ein- und Unterweisung neu hinzukommender Beschäftigter in die Gefährdungssituation und die Arbeitsschutzmaßnahmen Abstimmung / Koordinierung der Arbeitsabläufe zwischen den Gewerken Überwachung durch den SiGeKo und den Koordinator der Arbeiten in kontaminierten Bereichen (ggf. in Personalunion) inkl. Dokumentation 48
49 Vorbereitung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen an Dachstühlen Während der Bauausführung Entsorgungsmanagement für gefährliche Abfälle für verzögerungsfreien Ablauf sehr wichtig - Frühzeitige Erstellung der Entsorgungsnachweise im elektronischen Abfallnachweisverfahren - Ggf. frühzeitige Andienung (sofern ausreichende Deklaration vorliegt) - Ggf. erforderliche Nachuntersuchungen durchführen - Bereitstellung von Begleitscheinen: enge Abstimmung zwischen Auftraggeber bzw. Verfahrensbevollmächtigtem, ausführenden Unternehmen, beförderndem Unternehmen und Entsorger erforderlich für Abfälle, die unter die POP-Verordnung fallen, sind erhöhte Anforderungen an die Entsorgung einzuhalten wichtig: vollständige Dokumentation der Entsorgung 49
50 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Unterstützungsbedarf? Noch offene Fragen? Die KIWA Control GmbH unterstützt Sie gerne. 50
RAB 33 Stand: 12.11.2003
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Allgemeine Grundsätze nach 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung RAB 33 Stand: 12.11.2003 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrBaustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.
... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft
MehrArchitektenkammer Thüringen / Ingenieurkammer Thüringen Fortbildungsangebot September 2011 bis Februar 2012
Architektenkammer Thüringen / Ingenieurkammer Thüringen Fortbildungsangebot September 2011 bis Februar 2012 Zusatzqualifikation für Architekten und Bauingenieure Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator
Mehr5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren
Erfahrungsaustausch 5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen 27. November 2002, 09.00-16.30 Uhr RAB 30: Geeigneter Koordinator Diese Regel bietet dem
MehrSymposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe Dr. Ursula Vater Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 26. -28. Januar 2009 Situation
MehrVerordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) (1) Red. Anm.:
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrArbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention
Neuordnung im Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben Dienstag, 10. November 2009 2 Arbeitsschutzrichtlinien Art. 137 EGV EG-Richtlinien - Rahmenrichtlinie - Zahlreiche Einzelrichtlinien
MehrAbfalltransport von A-Z
Abfalltransport von A-Z Alle tragen Verantwortung das Abfallnachweisverfahren 15.10.2013 Dagmar Pekow Abfallwirtschaft Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Großbeerenstr. 231, 14480 Potsdam
MehrBGV B1. BG-Vorschrift Umgang mit Gefahrstoffen VBG. Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV B1 (bislang vorgesehene VBG 91) BG-Vorschrift Umgang mit Gefahrstoffen vom 1. April 1999 VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
MehrBerücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen
28. Oktober 2014 Berücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen Dr. Winfried Golla FachDialog Nanotechnologie und Abfall Was sind Abfälle aus rechtlicher
MehrBetreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.
Mehr4.2 Sicherheitsunterweisungen
4.2 Sicherheitsunterweisungen 51 5. Baustellenverordnung 52 5.1 Grundsätzliche Pflichten Ziel: Wesentliche Verbesserung der Sicherheit auf Baustellen Berücksichtigung des Arbeitsschutzes bereits in der
MehrGefahrstoffe wieder einmal neu. Dr. Norbert Graf; BG RCI, Branchenprävention Chemie
Gefahrstoffe wieder einmal neu Dr. Norbert Graf; BG RCI, Branchenprävention Chemie GefStoffV 2005 Nachbesserungen zur Umsetzung von EU-RL notwendig gewesen - Erweitertes Sicherheitsdatenblatt - Schwerpunkt
MehrZweistufige SiGe-Planung
Zweistufige SiGe-Planung 2. Bundeskoordinatorentag 2006 19. Oktober 2006 Berlin Dipl.-Phys. Michael Jäger Bau-Atelier BVKSG e.v., Leipzig Seite: 1 Zweistufige SiGe-Planung Ausgangssituation Erfahrungen
MehrRechtsrahmen in Deutschland
Deutsch-französisches Forum Chaos auf der Baustelle: muss das sein? Rechtsrahmen in Deutschland Matthias Morath, E-Mail: Matthias.Morath@sm.bwl.de www.sm.baden-wuerttemberg.de Straßburg, Planung der Arbeitsschutzmaßnahmen
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrGesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)
Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)
MehrKrefeld. RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst
RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst Aus Sicht einer SiFa und SiGeKo Aus der Praxis 2 Deine Haut, die wichtigsten 2m 2 Deines Lebens. Kernaussagen Arbeitsschutzgesetz Sicherstellung und Verbesserung
MehrMerkblatt. Hinweise zu entzündlichen Flüssigkeiten
Merkblatt Hinweise zu entzündlichen Flüssigkeiten Lagerung von entzündlichen/entzündbaren Flüssigkeiten Der Umgang mit Gefahrstoffen, zu denen auch die entzündlichen bzw. entzündbaren Flüssigkeiten gehören,
MehrKoordination nach Baustellenverordnung. Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen. Maßnahmen bei rhenag
Koordination nach Baustellenverordnung Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen Maßnahmen bei rhenag Dipl.-Ing. (TH), Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Tobias Meurer Kontakt: rhenag Rheinische
MehrNeue Kennzeichnung für Gefahrstoffe
Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien () Die CLP-Verordnung Chemische Stoffe und Gemische werden künftig weltweit nach identischen
MehrInformationen zur GHS Verordnung
Informationen zur GHS Verordnung Sehr geehrte Kunden, bitte kennzeichnen Sie Ihre UN Kanister unter Berücksichtigung der neuen GHS Verordnung. 2.1. GHS-Verordnung die neue Gefahrstoffkennzeichnung Ziel
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern
z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von
MehrGefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen. 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3
Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3 Inhalte Wozu Arbeitsschutz? Gesetze im Arbeitsschutz Wo steht was zur Gefährdungsbeurteilung?
Mehr1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz
Sicherheitsdatenblatt deutsch_2013-05-14.doc 1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Beschreibung: Handelsnamen: Hersteller: Verwendung: Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz nt-trading GmbH
MehrEG - Sicherheitsdatenblatt ZirCAD Zirkonoxid
EG - Sicherheitsdatenblatt ZirCAD Zirkonoxid Handelsname: ZirCAD Zirkonoxid 1. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Bezeichnung des Stoffes oder der Zugabe ZirCAD Zirkonoxid transluzent Verwendung
MehrFragebogen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz E.ON Energy from Waste Leudelange S.àr.l., Stand 09/2008
Wird von der Sicherheitsfachkr aft ausgefüllt! Zuständiger Einkäufer, Datum: Zuständige Sicherheitsfachkraft: Freigabe, Datum: Unterschrift Sicherheitsfachkraft: Ja Nein Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits-
MehrLithium-Batterien. Lagern und Transportieren
Lagern und Transportieren Welche Gefahren drohen durch Lithium-Batterien bei unsachgemäßem Umgang? Welche Gefahren drohen durch Lithium-Batterien bei sachgemäßem Umgang? Elektrisch Entladung KEINE Erwärmung
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)
MehrDÜNGEMITTELRECHTLICHE ASPEKTE BÖDEN. Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz
DÜNGEMITTELRECHTLICHE ASPEKTE DESEINSATZESVON EINSATZES BIOKOHLE IN BÖDEN Berlin, den 05.10.2011 Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz Das Aufbringen und Einbringen von
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.
MehrAufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz
Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz mit Quellenangaben Version 1.8 vom September 2015 Creative Commons Lizenzvertrag Stand: September 2015 Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz mit Quellen Seite 1 von
MehrHolz, Abfall, Gebäudeschadstoffe Ein ökologischer Baustoff wird zu b. ü. Abfall
Holz, Abfall, Gebäudeschadstoffe Ein ökologischer Baustoff wird zu b. ü. Abfall Ein Vortrag innerhalb der Informationsveranstaltung Altholzentsorgung der 07.10.2005 1 Holz, Abfall, Gebäudeschadstoffe Ein
MehrArbeitskreis erstellt durch: Datum
Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung
MehrEine Information des Ingenieurbüro Körner zur Baustellenverordnung
Eine Infrmatin des Ingenieurbür Körner zur Baustellenverrdnung Ihr Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Frank Körner Wasserbank 6 58456 Witten Ruf- Nr. (02302) 42 98 235 Fax- Nr. (02302) 42 98 24 e-mail: kerner@ibkerner.de
MehrNeue Regelungen für den Gerüstbau
Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?
MehrVerordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel
Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel (Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt) Änderung
MehrAUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS
Stadt Weil der Stadt Marktplatz 4 71263 Weil der Stadt An Firma XXX Ort, Datum Weil der Stadt, Zuständiger Bearbeiter (Vergabestelle) Bürgermeister Thilo Schreiber Tel / Fax Tel.: +49 7033/521-131 Fax:
MehrAbschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich
13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.
MehrL E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G
L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G über die Ausführung der nachfolgend beschriebenen Arbeiten/Leistungen aus dem Bereich Schutz nicht zu bearbeitender Bauteile Bauvorhaben / Objekt Architekturbüro
MehrSicherheitsdatenblatt für Gasfeuerzeug 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND FIRMENBEZEICHNUNG
Walter Twistel GmbH & Co. KG Postfach 140949 33629 Bielefeld Sicherheitsdatenblatt für Gasfeuerzeug Mai 2011 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND FIRMENBEZEICHNUNG Produkteinzelheiten Handelsname
MehrMerkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik
Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände
MehrEU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)
Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser
MehrBetriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG
Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG BetrSichV 2 Teil A: Teil B: Teil C: Einführung Die Verordnung Was ist zu tun? Einführung 3 Kern: Vorgaben für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.
MehrInhaltsverzeichnis. Ordner 1. Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Wegweiser. Inhaltsverzeichnis. Stichwortverzeichnis. 1 Rechtsvorschriften
Inhaltsverzeichnis Ordner 1 Vorwort Wegweiser Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 1 Rechtsvorschriften 1.0 Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit
MehrDie Verantwortung des Bauherrn in der Planungs- und Ausführungsphase
Chaos auf der Baustelle muss das sein? Deutsch-Französisches Forum, 27. Nov. 2014, Straßburg Die Verantwortung des Bauherrn in der Planungs- und Ausführungsphase Matthias Deufel Gliederung 2. Umsetzungsdefizite
MehrKompetenz und Know-how
Kompetenz und Know-how Bauwesen Arbeitsschutz Umweltschutz Brandschutz Entwicklung der Geschäftsanteile 100 90 80 70 60 Bauwesen Umweltschutz Arbeitssicherheit / SiGeKo Brandschutz 50 40 30 20 10 0 1984
MehrBGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer
BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer DGUV Information 5190 (Fassung April 2010) Standort Dresden Dr. Jelena Nagel Gr. 2.4
MehrFAQs zum Thema Gefahrstoffe
Wir machen Arbeit sicher FAQs zum Thema Gefahrstoffe Arbeitskreis Gefahrstoffe Woran sind Gefahrstoffe zu erkennen? Im Handel erhältliche Gefahrstoffe sind durch Symbole gekennzeichnet. Die Symbole sind
MehrGanzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz
Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Aktiv gegen Stress und Burnout Praxisleitfaden für Betriebsräte Dipl.-Ing. Harald Lehning, Institut für kritische Sozialforschung und Bildungsarbeit
MehrGlobally Harmonized System (GHS)
Globally Harmonized System (GHS) Internationale Harmonisierung von Gefahrgut- und Arbeitsschutzrecht sowie angrenzender Rechtsbereiche (Umweltschutz) Folie 1 LogiMAT 2004 Expertenkomitee über die Beförderung
MehrNiederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen. EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen Stefan Rost, 24.11.2015, Leipzig 1 EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting TÜV Rheinland Consulting GmbH EU-Beratungsstelle Tillystrasse
MehrHandelsname: DMEM mit 3,7 g/l NaHCO 3, mit 4,5 g/l D-Glucose, mit Na-Pyruvat Kat.-Nr.: F 0445 F 0445
Dok.-Bez.: SDB-F0445-de-02.doc Seite 1 von 5 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung: 1.1. Handelsname: Kat.-Nr. DMEM mit 3,7 g/l NaHCO 3, F 0445 1.2 Hersteller/Lieferant: Leonorenstr. 2-6 12247
Mehr10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg
Experimental Vortrag Brände und Explosionen im Industrie- Werkstatt- und Laborbereich 10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg Mittwoch, 29.Juni 2011 Thomas Pietschmann Fachbereichsleiter Katalogfachhandel
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrGefährdungsbeurteilungen im Bereich der Elektrotechnik
Gefährdungsbeurteilungen im Bereich der Elektrotechnik Grundlagen der Gefährdungsbeurteilungsthematik im Bereich elektrischer Anlagen und Betriebsmittel: Strukturierung, Zuständigkeiten, Verfahren, praktische
MehrVerordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.
Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
MehrIGÖB-Anforderungen an Reinigungsmittel
IGÖB-Anforderungen an Reinigungsmittel Ein Hauptziel der IGÖB ist, die ökologische öffentliche Beschaffung zu fördern und in diesem Bereich eine Vorreiterrolle zu spielen (siehe IGÖB-Statuten, Art. 3).
Mehrkontinuierlich verbessern
Durch Schadenmanagement Abläufe kontinuierlich verbessern Institut t für Schadenverhütung hüt und Schadenforschung (IFS) Am Karlsbad 4-5 10785 Berlin Tel. 030 288 84 98 20 Gliederung Der Brandschaden an
MehrBerufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
MehrBetriebsanweisung gem. 14 GefStoffV Stand: 02/2013. Umgang mit Gefahrstoffen
Schule: Städtisches Labenwolf- Gymnasium Nürnberg Betriebsanweisung gem. 14 GefStoffV Stand: 02/2013 Ansprechpartner: Fr.Riege/Hr.Wawra (Sammlungsleitung) Arbeitsbereich: Chemie- / Biologie-Unterrichts-
MehrEbolafieber Abstimmung zu Fragen der Abfallentsorgung in Deutschland
Ebolafieber Abstimmung zu Fragen der Abfallentsorgung in Deutschland Prof. Dr. Roland Grunow Robert Koch-Institut Informationsveranstaltung zum Umgang mit infektiösen Abfällen unter besonderer Beachtung
MehrBefähigte Person Wer ist das?
Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
MehrSicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung
Nachbarschaftsveranstaltung der DWA Thema: Erfahrungsaustausch Secova/Arbeitssicherheit Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung Dipl.-Ing. (FH) Alexander
MehrAsbestentsorgung. Merkblatt Nummer 3 (Asbest) vom März 2005. -Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin -
Asbestentsorgung Merkblatt Nummer 3 (Asbest) vom März 2005 -Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin - Dipl.-Ing. Ulf Berger 23.03.2005 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Merkblatt Asbest
MehrSicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Merkblatt zur Baustellenverordnung
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Merkblatt zur Baustellenverordnung Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Beschäftigte im Baubereich sind einem hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko
MehrVerordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007
26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
MehrKurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers
Kurzinformation Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Jeder Unternehmer / Arbeitgeber unterliegt Grundpflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner
MehrCO 2 CONTROL Gaswarnsystem
CO 2 CONTROL Gaswarnsystem Rechtliche Vorgaben wie Vorschriften, Regeln und Informationen in Bezug auf die allgemeine Absicherung von Räumen gegen Unfälle/ Gefährdung durch CO 2. Diese Betrachtung richtet
MehrRAB 31 Stand: 24.04.2001
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan - RAB 31 Stand: 24.04.2001 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit
MehrArbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten
Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten Verwaltungsvorschrift vom 29. März 2001 Az.: 15-0304.5/83 1. Verantwortlichkeiten Für die Beachtung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften ist als Arbeitgeber
MehrBefähigte Person im Gerüstbau
Befähigte Person im Gerüstbau Das Thema Befähigte Person ist in Gerüstbauunternehmen ein viel diskutiertes Thema. Viele der Aufsichtsführenden in den Kolonnen sind zwar langjährige erfahrene Gerüstbauer,
MehrTARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014
TARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014 INHALT: 1) Tarife Zertifizierung innerhalb der Provinz Bozen, Klasse Gold, A, B, C Neubau oder Sanierung
MehrFachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik
Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik auf der Basis der FgVO 1999/03 FG-Handreichung 2004 FgPVO 2001 EPA 1989 Lehrpläne 2002 Stand 07.12.2004 1. Fachliche Qualifikationen Die Schülerinnen
MehrTechnisches Merkblatt. MEM Trockene Wand
1. Eigenschaften/Anwendung bildet eine neue, dauerhafte Horizontalsperrschicht gegen aufsteigende Feuchtigkeit in allen üblichen Mauerwerken wie Beton, Kalksandstein, Ziegel etc. für Innen und Außen. ist
MehrXylamon, Hylotox, Paratectol Arbeiten im kontaminierten Bereich Biozideliminierung am Beispiel der evangelischen Stadtkirche Monschau
Xylamon, Hylotox, Paratectol Arbeiten im kontaminierten Bereich Biozideliminierung am Beispiel der evangelischen Stadtkirche Monschau Holger Schmidt-Schuchardt Dipl.-Ing. gepr. Sachverständiger für Holzschutz
Mehr3-1 KEIN ZUFALL QUALITÄT. Visuelle Beurteilung organisch beschichteter, dekorativer Oberflächen
DAMIT QUALITÄT KEIN ZUFALL IST Die QIB ist Generallizenznehmer des Qualitätszeichens QUALISTEELCOAT in Deutschland 3-1 Visuelle Beurteilung organisch beschichteter, dekorativer Oberflächen Visuelle Beurteilung
MehrArbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben
Über meine Person: Dr. agr. Michael Reininger Referent in der Abteilung Allgemeine Warenwirtschaft beim DRV in Bonn und dort u. a. zuständig für: Agrartechnik Betrieblicher Umweltschutz & Arbeitssicherheit
MehrSebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt
Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt Neubeuern, 08.10.2013 Vorstellung Architekt bei der Bauunternehmung Emil Hönninger in München Tätigkeit im Bereich Schlüsselfertigbau und Generalunternehmerkalkulation
Mehr1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Handelsname R+M de Wit Enthärter-Flüssigkeit 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs
MehrSicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen
Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage
Mehr: Disbopox 971 ESD-Rollschicht Härter
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname Stoffname : : ALT Rn. 2901a 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs
MehrAllgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke
Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen
MehrAuswirkungen von REACH auf den Arbeitsschutz
Auswirkungen von REACH auf den Arbeitsschutz Schnittstellen zwischen Chemikalienrecht und Arbeitsschutzrecht Inhalt Rechtliche Vorgaben im Chemikalienrecht / Arbeitsschutz EG-Verordnungen / -Richtlinien
MehrREACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015
REACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015 Inhalt Zahlen SVHC Roadmap national Erzeugnisse Zulassung Bedeutung von REACH REACH ist eine europäische Verordnung, die
MehrMikro Glasfaservlies
Mikro Glasfaservlies ABSCHNITT 0. ALLGEMEINE ANGABEN Diese Produkte sind Erzeugnisse gemäß Artikel 3.3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Sie enthalten keine Stoffe welche unter normalen oder vernünftigerweise
MehrAlte Gefahren neue Zeichen
Alte Gefahren neue Zeichen Partieführerschulung 2011 1 GHS System GHS Globally Harmonized System Angleichung von Einstufungskriterien Global einheitliches System zur Gefahrenkennzeichnung Partieführerschulung
MehrManagementsysteme und Arbeitssicherheit
Managementsysteme und Arbeitssicherheit 1. Managementsysteme: Welche gibt es? 2. Managementsysteme aus Sicht des Mitarbeiters 3. Schlussfolgerungen für integrierte Managementsysteme 4. 3 Arbeitsschutzgesetz
MehrSichere Entsorgung von Laborabfällen
LOUNGES 2012 PACKAGING SCHUTZ VOR KONTAMINATION Sichere Entsorgung von Laborabfällen Ihr Referent Dipl.-Ing. Thomas Hinrichs Managing Director BERNER INTERNATIONAL GMBH Elmshorn Germany Abfälle aus humanmedizinischer
MehrWas ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?
Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung
MehrElektroG Inhalte und deren Umsetzung. Reiner Jilg
ElektroG Inhalte und deren Umsetzung Reiner Jilg Zu meiner Person: Ver- und Entsorger Fachrichtung Abfall Fachkraft für Abfallwirtschaft Seit 1991 bei der GfA tätig in den Bereichen Eingangskontolle Sonderabfall
MehrKooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen von Professor Dr.-Ing. Peter Hartung
Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen von Professor Dr.-Ing. Peter Hartung ID 034384 Übersicht Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen 1. Gesetzeslage 2. Einsatz
MehrDie neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Welche Neuerungen ergeben sich für die Werkstatt? Vortrag Werkstättenmesse 2015 Dipl.-Ing. Ulf Dohne Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
MehrLeistungsangebot. Planung und fachgutachtliche Begleitung von Rückbaumaßnahmen
Leistungsangebot Altlastenerkundung und -sanierung Baugrunduntersuchungen/Geotechnik Versickerung von Niederschlagswasser Verdichtungskontrollen (Eigen-/Fremdüberwachung) Schadstoffe in Gebäuden Planung
Mehr2 Begriffsbestimmungen
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 2 Begriffsbestimmungen HI2516425 (1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind 1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach 3, 2. Stoffe,
Mehr