Niederschrift über die Sitzung Nr. 12/2010 des Marktgemeinderates Marktl am 14. Dezember 2010

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1 Niederschrift über die Sitzung Nr. 12/2010 des Marktgemeinderates Marktl am 14. Dezember 2010 im Sitzungssaal des Rathauses Marktl Seite 97 Zur Sitzung sind anwesend: 1.Bgm Gschwendtner und die Marktgemeinderatsmitglieder (12) Frész Josef, Grabmeier Manfred, Heimerl-Sejpka Jutta, Hofenauer Wolfgang, Hüttinger Johann, Obermeier Ludwig, Schneidermeier Walter, Schreder Ludwig Schwarzfischer Klaus, Sprüderer Maria, Stadler Roland, Völker Günter; Es fehlen entschuldigt: Baumgartner Max, Neumayr Peter; Weiter anwesend: Kämmerer Strasser Die Beschlussfähigkeit wurde vom Bürgermeister zu Beginn der Marktgemeinderatssitzung festgestellt. Vorsitzender: 1. Bgm Gschwendtner Schriftführer: Biebl Tagesordnung: Öffentlich 1. Genehmigung der Niederschrift 11/2010 vom Dienstag, 16. November Bericht des Bürgermeisters 3. Bauplanvorlagen ( 4. Antrag dpw Deutsche Plakatwerbung GmbH, Koblenz, auf Erteilung der Genehmigung zur Anbringung einer Werbetafel auf dem Grundstück Burghauser Straße 2 5. Bebauungsplan Ortsmitte Nr. 14: Änderung im Bereich Flurstück Erlass Friedhofsgebührensatzung Nachtragshaushalt 2010: Beratung der Haushaltsansätze und Erlass der Haushaltssatzung 8. Verschiedenes, Wünsche, Anträge Beschluss Nr. 130/2010: einstimmig Genehmigung der Tagesordnung ohne Einwendungen Tagesordnungspunkte 1. Genehmigung der Niederschrift 11/2010 vom Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzungen Nr. 11/2010 vom wurde mit der Ladung zur Sitzung zugestellt. Beschluss Nr. 131/2010: einstimmig Genehmigung der Niederschrift 11/2010 vom ohne Einwendungen. 2. Bericht des Bürgermeisters 2.1. Wasserleitung Schatzhof Nach Mitteilung des beauftragten Planungsbüros vom verzögern sich die Arbeiten zur Verlegung der Wasserleitung in Marktlberg. Aufgrund der starken Auftragslage waren im Novem-

2 des Marktgemeinderates Marktl am öffentlich- Seite 98 ber 2010 keine Kapazitäten für Spül-Bohr-Arbeiten verfügbar. Wegen des Wintereinbruchs ist außerdem ein Einbau der PE-Leitung nicht möglich. Je nach Witterung kann der Leitungsbau ab Mitte Februar 2011 erfolgen Städtebauförderung Die Regierung von Oberbayern hat die Mitteilung der Marktgemeinde Marktl hinsichtlich des Verzichts auf die Stellung eines Jahresantrags zur Erlangung von Städtebauförderungsmitteln zur Kenntnis genommen. Mit Beschluss Nr. 129/2010 hatte der Marktgemeinderat mangels ausreichender Haushaltsmittel auf eine Bedarfsanmeldung verzichtet. Frau Steinkirchner erklärte sich bereit, eine erneute Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm zu unterstützen, sollte sich die finanzielle Situation der Marktgemeinde soweit verbessert haben Gehweg Bereich Innbrücke Nettomarkt in Bergham der Marktgemeinderat Marktl sprach sich in seiner Sitzung am mit einstimmigem Beschluss Nr. 112/2010 dafür aus, mit Rücksichtnahme auf die Anlieger aus dem Bereich Gewerbegebiet Bergham, Aiching, Dornitzen und Oberpiesing, den geplanten Gehweg Oberstrom außerhalb der Innbrücke bis zum Nettomarkt zu verlängern. Beim Abstimmungsgespräch zur Straßenbauplanung am mit den Vertretern des Bauamtes Traunstein, des Landratsamtes Altötting und den Grundeigentümern wurde vereinbart, dass der Markt Marktl die Grundstücksfragen direkt mit dem Landratsamt Altötting bespricht und regelt. Mit Schreiben vom wurde das Landratsamt Altötting um Mitteilung gebeten, ob seitens des Landkreises Altötting Bereitschaft besteht, für den geplanten Gehweg Innbrücke Nettomarkt die erforderlichen Grundstücksflächen zur Verfügung zu stellen. Mit Schreiben vom teilte das Landratsamt Altötting mit, dass die erforderlichen Flächen zur Verfügung gestellt werden. Es ist jedoch eine Vereinbarung für die Verkehrssicherungspflicht zwischen Landkreis und Gemeinde zu treffen Innbrücke Gestern am Montag, wurde ab Uhr der Verkehr auf den neuen Brückenüberbau gelegt. In den letzten Wochen waren noch die Straßenanschlüsse auf den neuen Überbau hergestellt worden und es wurden die Leitungen der Telekom und die Entwässerungsleitung der Gemeinde verlegt. In den verbleibenden Arbeitstagen vor der Weihnachtspause sollen noch die Leitplanken sowie der Straßenbelag und das Geländer der alten Brücke ausgebaut bzw. demontiert werden. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse muss die Kreisstraße AÖ 16 im Brückenbereich weiterhin zur Benutzung als Baustelleneinrichtungsfläche gesperrt bleiben. Voraussichtlich Ende März 2011 wird der alte Überbau der Innbrücke abgebrochen sein. Im Anschluss werden die drei Brückenpfeiler erneuert. Auch die alten Widerlager werden bis auf die Fundamente abgebrochen und neu eingerichtet. Im Spätherbst 2011 ist geplant, den neuen Überbau in seine endgültige Lage zu verschieben. Das Staatliche Bauamt Traunstein bittet alle Verkehrsteilnehmer auch im Namen des Landkreises Altötting und des Marktes Marktl um Verständnis und vorsichtige Fahrweise im Bereich der Brückenbaustelle Gefahrenstelle Fußgängerquerung Simbacher Straße beim EDEKA-Marktl Die aufgrund des Hinweises von MGr Neumayr im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall erneut beantragte Verkehrsschau (s. SN10/2010, vom , Seite 82, TOP 6.1.) fand am Montag, , mit den Vertretern der Polizei und des Landratsamts im Anschluss an den Termin anlässlich der Umlegung des Verkehrs auf den Überbau der neuen Innbrücke statt. Die Vertreter der Behörden lehnten jegliche vorgeschlagene Maßnahme (Verkehrsspiegel, Abweisbaken) ab. Maßnahmen werden nicht für notwendig erachtet.

3 des Marktgemeinderates Marktl am öffentlich- Seite 99 Im Marktgemeinderat wird Kritik an der Haltung der Verkehrsbehörden geübt. Gefahrene 50 km/h seien einfach zu schnell in diesem Gefahrenbereich. Weitere Schritte wolle sich das Gremium vorbehalten. 3. Bauplanvorlagen 3.1. Bauantrag Maierhofer Franz, Fürstenberg 38, Marktl Der Marktgemeinderat hat Einsicht in den Bauantrag Maierhofer Franz, Fürstenberg 38, Marktl, genommen. Das Bauvorhaben umfasst den Anbau eines Einfamilienwohnhauses an das bestehende Wohnhaus in Marktl, Fürstenberg 38, auf dem Grundstück Fl.Nr. 715 der Gemarkung Marktlberg. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und fällt unter die Beurteilungskriterien des 35 BauGB Bauen im Außenbereich. Die Nachbarunterschriften sind vollzählig aufgeführt. Nach Erstellung des Schnurgerüstes ist die Gemeindeverwaltung rechtzeitig zu verständigen. Bei der Behandlung der häuslichen Abwässer sind die technischen Regeln für den Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen (TRKleinkläranlagen) zu beachten: Die anfallenden Dach und Oberflächenabwässer sind auf dem eigenen Grundstück breitflächig unter Ausnutzung des Filtervermögens der oberen belebten Bodenzone, zu versickern. Die technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser TRENGW (AllMBl >Nr. 3/2000 S. 84) vom sind dabei zu beachten. Die punktuelle Versickerung von Regenwasser über einen Sickerschacht ist nur noch in Ausnahmefällen zulässig, bzw. wenn zwingende Gründe eine der vorgenannten Lösungen ausschließen. Die Gemeinde ist vor Fertigstellung der Sickereinrichtungen zu verständigen. Auf der Baustelle sind Bauschutt und Baustellenabfälle getrennt zu erfassen und anschließend getrennt zu entsorgen. Bauschutt ist nur in Bauschuttdeponien und Baustellenabfälle sind nur auf dem Gelände des Müllheizkraftwerkes Burgkirchen abzulagern. Beschluss Nr. 132/2010: einstimmig Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur eingereichten Planung Bauantrag Kronwitter Hermann, Gerling 44, Marktl Der Marktgemeinderat hat Einsicht in den Bauantrag Kronwitter Hermann, Gerling 44, Marktl, genommen. Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines Carports in Marktl, Gerling 44, auf dem Grundstück, Fl.Nr. 577 der Gemarkung Marktlberg. Mit Bescheid des Landratsamtes Altötting vom , BV.Nr. 2008/0512 wurde die Genehmigung zur Errichtung einer Fertigungs- und Lagerhalle als Betriebserweiterung, erteilt. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und fällt unter 35 Abs. 2 BauGB. Die Nachbarunterschriften sind vollzählig aufgeführt. Nach Erstellung des Schnurgerüstes ist die Gemeindeverwaltung rechtzeitig zu verständigen. Die anfallenden Dach und Oberflächenabwässer sind auf dem eigenen Grundstück breitflächig unter Ausnutzung des Filtervermögens der oberen belebten Bodenzone, zu versickern. Die technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser TRENGW (AllMBl >Nr. 3/2000 S. 84) vom sind dabei zu beachten.

4 des Marktgemeinderates Marktl am öffentlich- Seite 100 Die punktuelle Versickerung von Regenwasser über einen Sickerschacht ist nur noch in Ausnahmefällen zulässig, bzw. wenn zwingende Gründe eine der vorgenannten Lösungen ausschließen. Die Gemeinde ist vor Fertigstellung der Sickereinrichtungen zu verständigen. Auf der Baustelle sind Bauschutt und Baustellenabfälle getrennt zu erfassen und anschließend getrennt zu entsorgen. Bauschutt ist nur in Bauschuttdeponien und Baustellenabfälle sind nur auf dem Gelände des Müllheizkraftwerkes Burgkirchen abzulagern. Beschluss Nr. 133/2010: einstimmig Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur eingereichten Planung. 4. Antrag dpw Deutsche Plakatwerbung GmbH, Koblenz, auf Erteilung der Genehmigung zur Anbringung einer Werbetafel auf dem Grundstück Burghauser Straße 2 Der Marktgemeinderat hat Einsicht in den Antrag der Firma dpw Deutsche Plakatwerbung GmbH, Koblenz, vom , auf Erteilung der Genehmigung zur Anbringung einer Werbetafel auf dem Grundstück Burghauser Straße 2. Die Tafel aus Aluminiumblech hat eine Größe von 2,90 m Höhe x 3,90 m Breite und soll direkt an der Außenwand des Nebengebäudes der Tankstelle angebracht werden. Die Werbeanlage soll der Ankündigung von Veranstaltungen, der Parteien und Wirtschaftswerbung dienen. Es wird Antrag auf Befreiung nach 31 Abs. 2 BauGB von Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt. Das gemeindliche Planungsbüro, das mit der Erstellung des gemeindlichen Bebauungsplans Ortsmitte betraut ist, nicht aus städtebaulicher Sicht wie folgt Stellung: Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplans Nr. 3 südlich der alten Bahnhofstraße vom sowie im Umgriff des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 14 Ortsmitte. Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 14 enthält folgende Festsetzungen: 9 Werbeanlagen Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Sie müssen unterhalb der jeweils obersten Geschossdecke angebracht werden. Werbeanlagen auf, an oder in Dachflächen sind nicht zulässig. Am Gebäude sind Werbeanlagen bis zu einer Höhe von max. 40 cm und einer maximalen Fläche von 1,5 m² als Wandbeschriftungen oder Einzelbuchstaben zulässig, größere Werbeanlagen können in begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden. Unzulässig sind Werbeanlagen in grellen Farben, übermäßiger Größe, hoher Lichtleistung, wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven sowie Laserwerbung, Skybeamer oder ähnliches. Die Aufzählung ist abschließend. Nicht aufgeführte Werbeanlagen sind gemäß dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan nicht zulässig. Gemäß 33 BauGB sind Vorhaben in Gebieten, für die ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst ist, zulässig, wenn anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegensteht. Mit der vorgesehenen Größenordnung entspricht die geplante Werbeanlage nicht den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 14 und ist somit nicht zulässig. Mit den bereits umgesetzten Maßnahmen im Ortskern (Parken Ortsmitte, Begrünung, Bushaltestelle mit Ortsinformation) wurde von der Marktgemeinde das Ziel verfolgt, die Identität und Qualität des Ortskernes zu stärken und zu erhalten. Diesem Ziel würde eine Werbeanlage in der geplanten Größenordnung aufgrund der für den Ortskern fremden Maßstäblichkeit widersprechen. Das gemeindliche Planungsbüro empfiehlt, den Bauantrag abzulehnen.

5 des Marktgemeinderates Marktl am öffentlich- Seite 101 Nach Kenntnisnahme und Erörterung des Sachverhalts erging folgender Beschluss Nr. 134/2010: einstimmig Der Marktgemeinderat spricht sich mit Verweis auf die Festsetzungen in 9 des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Ortsmitte Nr. 14 gegen eine Erteilung der Baugenehmigung zur Anbringung einer Werbetafel auf dem Grundstück Burghauser Straße 2 aus. 5. Bebauungsplan Ortsmitte Nr. 14: Änderung im Bereich Flurstück 91 Im Bereich des Parkplatzes an der Schulstraße ist nach dem Bebauungsplan Ortsmitte Nr. 14 eine mögliche Erweiterung der Parkplatzfläche vorgesehen. Aufgrund der Einwendungen des Grundstückseigentümers sollte der Umgriff des Bebauungsplans reduziert werden. Bürgermeister Gschwendtner erläutert anhand des Lageplanes den Sachverhalt und die Empfehlung des gemeindlichen Planungsbüros. Nach Kenntnisnahme und Erörterung des Sachverhalts erging folgender Beschluss Nr. 134/2010: einstimmig Der Gemeinderat beschließt den Umgriff des Bebauungsplans Nr. 14 Ortsmitte um den als Parkplatz ausgewiesenen Bereich des Grundstückes mit der Fl.Nr. 91 zu reduzieren. Die in der Klappe dargestellten Zeichnungsinhalte ersetzen den entsprechenden Bereich der Plandarstellung des Bebauungsplanes. Der Grundstückseigentümer ist diesbezüglich zu informieren. 6. Erlass Friedhofsgebührensatzung 2011 Nach dem Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen des Marktes Marktl für die Jahre waren die Friedhofsgebühren neu zu kalkulieren und es ist die Friedhofsgebührensatzung neu zu erlassen. Die Friedhofsgebühren wurden neu kalkuliert und vom Marktgemeinderat in der Sitzung am 14. September 2010 beschlossen (s. SN 9/2010, Seite 75, TOP 5., Beschluss Nr 103/2010). Die neue Friedhofsgebührensatzung liegt nun im Entwurf vor. Sie wird von Verwaltungsleiter Biebl erläutert. Von praktischer Bedeutung sind vor allem die Grabgebühr und die Bestattungsgebühren, die bei dem von der Gemeinde bestellten Generalübernehmer (Bestattungsunternehmen) anfallen. Die Bestattungsgebühren sind nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom , zuletzt geändert am 7. Mai 2010, durch die Gemeinde zu erheben. Nach Kenntnisnahme des Entwurfs der Friedhofsgebührensatzung sowie Erläuterung der wesentlichen Satzungsinhalte durch Verwaltungsleiter Biebl erging folgender Beschluss Nr. 135/2010: einstimmig Der Marktgemeinderat beschließt, den vorliegenden Entwurf vom einer Satzung des Marktes Marktl über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofs und des Leichenhauses des Marktes Marktl sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses. 7. Nachtragshaushalt 2010: Beratung der Haushaltsansätze und Erlass der Haushaltssatzung Bürgermeister Gschwendtner erläuterte den Nachtragshaushalt 2010, der den Mitgliedern des Marktgemeinderates mit der Einladung zur Sitzung zugestellt worden war. Im Verwaltungshaushalt

6 des Marktgemeinderates Marktl am öffentlich- Seite 102 erhöhten sie die Einnahmen und Ausgaben um Euro auf Euro. Bei den Ausgaben im Vermögenshaushalt waren bei nur 4 Positionen Ansatzerhöhungen von insgesamt Euro veranlasst. Im 2 Jahresvergleich mit 2008 ergibt sich eine verschlechterte Finanzsituation von Euro die auf den landesweiten Einbruch der Konjunktur zurückzuführen ist. Nach Beantwortung von Fragen aus dem Gemeinderat zu den Reparaturkosten für den Unimog, zum Verfahren hinsichtlich der Gewerbesteuerumlage, zum aktuellen Schuldenstand pro Einwohner und zu den Schulbuskosten verlas abschließend Kämmerer Strasser die Nachtragshaushaltssatzung, in der auch die Höhe der erforderlichen Kreditaufnahme von Euro festgesetzt ist. Es erging folgender Beschluss Nr. 136/2010: einstimmig (13 : 0) Der Nachtragshaushaltsplan 2010 und die Nachtragshaushaltssatzung 2010 dokumentiert in den Anlagen 2 und 3 zur Niederschrift - werden genehmigt. 8. Verschiedenes, Wünsche, Anträge Jahresrückblick des Bürgermeisters In seinem Rückblick auf das Jahr 2010, das ein äußerst schwieriges Haushaltsjahr für die Marktgemeinde Marktl war, erinnerte Bürgermeister Gschwendtner an die großen Investitionen zur Erschließung des Gewerbegebietes Bergham, zur Errichtung der Bushaltestelle und des Parkplatzes an der Burghauser Straße, zur Erschließung des ehemaligen Antoniusheimgeländes für die Errichtung des EDEKA-Marktes mit Verwaltungsgebäude und die Schaffung von Bauparzellen zur Errichtung von Wohneigenheimen für Familien sowie die Gestaltung des Parkgeländes mit Öffnung zur Kreisstraße hin. Weiter wies er auf die Straßenbaumaßnahmen im Außenbereich hin, die in Zusammenarbeit mit dem Amt für ländliche Entwicklung verwirklicht werden konnten. In dem Zusammenhang dankte er den Anliegern, die sämtliche mit freiwilligen Beiträgen zur Finanzierung der Maßnahmen entscheidend beitrugen. Seinen Dank richtete Bürgermeister Gschwendtner an seine beiden Stellvertreter im Amt Roland Stadler und Ludwig Schreder für die Unterstützung und die faire partnerschaftliche Zusammenarbeit,sowie an den Marktgemeinderat für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Weiter dankte er der Gemeindeverwaltung für die effektive, fleißige und bürgerfreundliche Arbeit. Abschließend, aber nicht zuletzt, dankte er Herrn und Frau Kleiner von der Presse für die ausgezeichnete Berichterstattung. Mit den besten Wünschen zum Weihnachtsfest und zum neuen Jahr 2011 beschloss Bürgermeister Hubert Gschwendtner die letzte Marktgemeinderatssitzung im ausklingenden Jahr Zweiter Bürgermeister Roland Stadler dankte Bürgermeister Gschwendtner für seine fleißige und konstruktive Arbeit und wünschte insbesondere ein gesundes neues Jahr in Erinnerung die schwere Erkrankung die er vor einem Jahr zu überstehen hatte und wieder genesen ist. Ende: Uhr Gschwendtner Biebl 1. Bürgermeister Schriftführer

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