Protokoll Ausschuss für Technik und Umwelt
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- Miriam Färber
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1 Protokoll Ausschuss für Technik und Umwelt Niederschrift über die 9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt der Gemeinde Gottmadingen am 15. Oktober 2013 Die Sitzung fand auf schriftliche Einladung des Bürgermeisters vom 10. Oktober 2013 statt. Beginn: 18:00 Uhr Ende: 18:35 Uhr Anwesende: () - entschuldigt Vorsitzender: Bürgermeister Dr. Michael Klinger Gemeinderäte: Binder Daniel -Urkundsperson- Beyl Walter -Urkundsperson- Brachat Herbert (Gassner Bernhard) -Entschuldigt- Dreier Markus Geyer Joachim Graf Wolfgang Koch Titus Ruh Christof Ruf Georg -Urkundsperson- Koch Eberhard -Umweltbeauftragter- Verwaltung: Gramlich Urban Kopp Alexander Pingitzer Patrick Baumann Bärbel - als Schriftführerin Ertl Katharina 1
2 Der Vorsitzende begrüßt die Ausschussmitglieder, die Vertreterin der Presse und die anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Er stellt fest, dass rechtzeitig und formgerecht eingeladen wurde. 1. Fragestunde Von den anwesenden Bürgern werden keine Fragen gestellt. 2. Bekanntgabe der Niederschrift der 8. öffentlichen Sitzung vom 10. September 2013 Die Niederschrift wird ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen. 3. Bauanträge und Bauanfragen a) Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube und 2 Dachterrassen auf dem Grundstück Flst. Nr. 67, Ottilienstraße 2, Gottmadingen-Randegg Herr Gemeinderat Titus Koch ist befangen und verlässt den Verhandlungstisch. Herr Gramlich stellt das Bauvorhaben anhand des Lageplanes und der Ansichten vor. Er erklärt, dass das ehemalige alte Schulgebäude in Randegg zu Wohnungen umgenutzt wird und der Bauherr nunmehr den Einbau einer Dachgaupe und zwei Dachterrassen beabsichtigt. Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplans und ist daher nach 34 BauGB zu beurteilen. Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein. Die erforderlichen Grenzabstände sind nach Ansicht der Verwaltung eingehalten. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. b) Bauantrag zur Errichtung von beleuchteten und unbeleuchteten Werbeanlagen am Gebäude sowie einem beleuchteten Werbeschild an der Einfahrt zum Kundenparkplatz auf dem Grundstück Flst.Nr. 288/12, Johann-Georg-Fahr-Straße 2, Gottmadingen Herr Gramlich zeigt das Vorhaben anhand des Lageplanes und der Ansichten auf. Für den ehemaligen Standort des REWE-Marktes ist ein Antrag zur Anbringung einer neuen, teilweisen beleuchteten Werbeanlage eingegangen. Der neue Eigentümer hat die Fläche des Lebensmittelmarktes erworben und will einen neuen Discounter Treff 3000 einrichten. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sanierungsgebiet I Ortskern. Herr Gramlich führt aus, dass dieser Bebauungsplan Werbeanlagen pro Betrieb auf 2 m2 begrenzt. Da bereits für den aufgegebenen REWE-Markt von dieser Festsetzung befreit wurde, kann in Betracht der Gleichbehandlung, diese Befreiung heute nicht einfach verwehrt werden. Außerdem gibt es einen Aufstellungsbeschluss für eine Bebauungsplanänderung, mit der die Fläche für die Nutzung als Lebensmitteleinzelhandel ausgeschlossen werden soll, da diese Lebensmittelfläche in den Bereich des Bebauungsplanes Fachmärkte Stegleacker verschoben wurde. Somit sollte dem Antrag nicht einfach 2 9. öffentliche Sitzung am 15. Oktober 2013
3 zugestimmt werden, da dies unter Umständen gegen die begonnene Bebauungsplanänderung sprechen könnte. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Konstanz und dem Anwaltsbüro Sparwasser schlägt die Verwaltung vor, diesen Antrag nicht uneingeschränkt zu befürworten, sondern das Einvernehmen mit der auflösenden Bedingung auszusprechen, dass die Genehmigung derwerbeanlagen nur solange gilt, wie der dazugehörige Markt Treff 3000 betrieben wird. Der Vorsitzende macht nochmals deutlich, dass auf der einen Seite der Rechtsanspruch auf die Befreiung für die Werbeanlagen für den Lebensmittelmarkt, der Bestandsschutz genießt, steht und auf der anderen Seite das Ziel der Bebauungsplanänderung, das nicht gefährdet werden darf. Deshalb schlage die Verwaltung diesen Vorbehalt vor. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt unter dem Vorbehalt der auflösenden Bedingung, dass die Genehmigung der Werbeanlage erlischt, wenn die Nutzung des Lebensmittelmarktes Treff 3000 aufgegeben wird, da diese Werbeanlage an den Betrieb gebunden ist. c) Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst.Nr. 2315, Im Tal, Gottmadingen - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Im Tal bezüglich der nicht überbaubaren Grundstücksfläche Herr Gramlich stellt das Bauvorhaben anhand des Lageplanes und von Ansichten vor. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Im Tal. HerrGramlich führt aus, dass die Bauherrschaft das Baufeld mit dem Neubau voll ausschöpft und mit dem Dachvorsprung die im Bebauungsplan festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche geringfügig überschreitet. Da die Abstandsflächen teilweise auf dem angrenzenden Gemeindegrundstück des Gewässerrandstreifens liegen, wird die Baurechtsbehörde beim Landratsamt Konstanz eine Baulast fordern. Da es sich um eine geringfügige Überschreitung handelt, schlägt die Verwaltung vor, der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Im Tal bezüglich der Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche das Einvernehmen zu erteilen. Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Im Tal bezüglich der Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche wird erteilt. d) Bauantrag zum Neubau eines Carports auf dem Grundstück Flst.Nr. 4422, Murbacher Straße 7/1, Gottmadingen-Randegg Herr Gemeinderat Binder und Herr Gemeinderat Titus Koch sind befangen und verlassen den Verhandlungstisch. Herr Gramlich stellt den Sachverhalt anhand der Powerpoint-Präsentation vor. Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines Carports außerhalb des Baufeldes an die Grundstücksvorderkante im Bereich des Erlaufweges zu erstellen. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Murbacher Straße. Er erklärt, dass im Bebauungsplan der Standort der Garage für dieses Grundstück entlang der Murbacher Straße vorgesehen ist. Die Verwaltung vertritt die 9. öffentliche Sitzung am 15. Oktober
4 Auffassung, dass an dieser Stelle keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vorstellbar ist. Eine Notwendigkeit den Carport an der Grundstücksvorderkante zu erstellen, ist nicht erkennbar. Die Verwaltung kann sich den geplanten Carports außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche vorstellen, jedoch nicht näher zumerlaufweg, als das Baufeld auf diesem Grundstück zum Erlaufweg reicht. Damit wäre die vom Bauantragsverfasser vorgetragene Vorstellung des städtebaulich wirksamen Außenraums berücksichtigt. Der Vorsitzende ergänzt, dass sich die anderen Eigentümer bislang alle an die Vorschriften des Bebauungsplanes gehalten haben und man keinen Präzidenzfall schaffen wolle. Das gemeindliche Einvernehmen für die Erstellung eines Carports am beantragten Standort wird nicht erteilt. Der Bauherr kann mit seinem Vorhaben außerhalb des Baufeldes bis zur Baugrenze an den Erlaufweg rücken oder einen Carport innerhalb des Baufeldes, es wie im Bebauungsplan Murbacher Straße vorgesehen ist, errichten. e) Bauantrag zur Errichtung eines Raucherzimmers auf der vorhandenen Terrasse, auf dem Grundstück Flst.Nr. 1030, Gemeinschaftszollanlage Bietingen Herr Gramlich stellt das Bauvorhaben anhand des Lageplanes und der Ansichten vor. Er führt aus, dass sich das Bauvorhaben im Außenbereich befindet und daher nach 35 BauGB zu beurteilen ist. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Raucherzimmers an den bestehenden Imbiss auf dem Grundstück der Gemeinschaftszollanlage. Da die Nutzung des Betriebes der Zollanlage dient, schlägt die Verwaltung Zustimmung vor. Das Einverständnis des Grundstückseigentümers liegt für dieses Vorhaben nun ebenfalls vor. Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Raucherzimmers wird erteilt. 4. Kindergarten Im Täschen Überdachung Eingangsbereich Der Sachverhalt wird von Herrn Architekt Binder anhand der Powerpoint-Präsentation vorgetragen. Er berichtet, dass seit einigen Jahren eine Feuchtigkeitsproblematik beim Eingangsbereich des Kindergartens Täschen besteht und er vom Ausschuss beauftragt wurde nach dauerhaften Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Die ursprüngliche Anbringung eines Sonnensegels war leider nicht tauglich. Eine Überdachung des Eingangsbereichs soll nun im Zuge des Anbaus einer zweiten Kleinkindgruppe erstellt werden, sofern die bereitgestellten Haushaltsmittel dies zulassen. Im Haushaltsplan sind zudem Mittel für Außenraffstore im Flurbereich sowie ein Sonnenschutz bei der Kleinkindgruppe eingestellt, die mit einem Sperrvermerk versehen sind. Diese sollen ebenfalls für die Finanzierung eingesetzt werden, da mit dem Vordach eine Beschattung angebracht werden soll öffentliche Sitzung am 15. Oktober 2013
5 Da zwischenzeitlich der Anbau der zweiten Kleinkindgruppe fertig gestellt ist und nunmehr die Kostenübersicht Einsparungen von ca ,0 aufweist, wurden in der Ausschreibung drei Varianten für eine Überdachung ausgeschrieben. Variante 1: Variante 2: Variante 3: Anbringung eines Vordaches im Bereich des Eingangsbereiches des Altbaues Anbringung eines Vordaches zwischen Anbau Kleinkindgruppe I und Altbau Anbringung eines Vordaches beim Personaleingang auf der Südseite Bei der Ausschreibung haben drei Bieter teilgenommen. Die Ausführung des Vordaches beim Eingangsbereich des Altbaues soll auf senkrechten Pfosten mit einer waagrechten Rahmenkonstruktion aus Stahl und einer rahmenlosen aufgelegten Verglasung erfolgen. Unter der Verglasung soll ein Markisensystem alternativ der Marke Markilux mit Schienenführung oder der Marke Warema mit Seilzugführung angebracht werden. Die Ausführung mit Schienen- oder Seilzugführung ist fast kostenneutral. Bei einer Ausführung mit Schienenführung sind insgesamt 8 Einzelanlagen erforderlich, die jeweils in einer Kassette eingesetzt werden. Bei der Seilzuführung sind aus geometrischen Gründen 3 Anlagen erforderlich. Vorteil wäre, dass hier keine massive Konstruktion benötigt wird und nur 3 anstatt wie bei der Alternative 8 Motoren verbaut werden. Der Vorsitzende bemerkt, dass eine dauerhafte Lösung einer Überdachung mit Sonnenschutz dringend erforderlich ist, um auch das Problem mit der Holzeingangstüre bei Starkregen zu lösen. In der anschließenden Diskussion fragt Herr Gemeinderat Beyl nach den Kosten der Bauhofmitarbeiter. Herr Kopp von der Verwaltung entgegnet, dass der Bauhof im Zuge der Verlegung des neuen Bodenbalgs vor der Kleinspielgruppe nur die Löcher für die Fundamente aushebt und der Schlosser das Betonfundament herstellt. Auf Nachfrage von Herrn Gemeinderat Graf wie die Steuerung der Markisen erfolgt, antworten der Vorsitzende und Herr Architekt Binder, dass die Markisen nicht automatisch, sondern einzeln gesteuert werden und natürlich bei starkem Wind selbstständig einfahren. Herr Gemeinderat Ruf vertritt auch die Auffassung, dass im Hinblick auf die Problematik mit der Eingangstüre die vorgeschlagene Lösung sinnvoll ist und die Maßnahme wie von Herrn Binder vorgestellt, zur Ausführung kommen soll. Im Anschluss an die eingehende Beratung schlägt der Vorsitzende vor, dem Gemeinderat zu empfehlen, die drei Vordächer auszuführen und für die Beschattung die Markisen mit der Seilzugtechnik zu wählen sowie die Sperrvermerke aufzuheben. Dem Gemeinderat wird empfohlen, die drei Vordächer auszuführen und für die Beschattung die Markisen mit der Seilzugtechnik zu wählen sowie die Sperrvermerke aufzuheben. 5. Fragestunde Es werden keine Fragen gestellt. 6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge 9. öffentliche Sitzung am 15. Oktober
6 Es liegen keine Wortmeldungen vor. Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung. Gottmadingen, den Der Vorsitzende: Die Urkundspersonen: Der Schriftführer: 6 9. öffentliche Sitzung am 15. Oktober 2013
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