1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB
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- Juliane Hase
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1 Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB Art der baulichen Nutzung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird als Gewerbegebiet nach 8 BauNVO unter Ausschluss von - Einzelhandelsbetrieben - Lagerplätzen - Tankstellen - Gewerblich betriebenen Anlagen für Freizeiteinrichtungen und für sportliche, kirchliche, soziale und gesundheitliche Zwecke dienende Anlagen - Vergnügungsstätten - Bordellbetriebe festgesetzt. Ausnahmsweise kann Einzelhandel zugelassen werden, wenn er unmittelbar in Verbindung zu einem Produktions- oder Handwerksbetrieb steht, nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt und über ein nicht innenstadtrelevantes Sortiment verfügt. Maß der baulichen Nutzung Aus städtebaulicher Sicht ist es zur Schaffung einer Raumkante im Kreuzungsbereich der Diesel-/Kaufbeurer Straße als nordöstliche Stadteinfahrt notwendig, eine Baulinie mit einer Gebäude-Mindestlänge und einer Mindest- und Maximalhöhe der Gebäude für die dort entstehenden Bauvolumina festzusetzen. Die Höhenfestsetzung des Anwesens Holzbachweg 12 folgt dem natürlichen Geländeverlauf und der Lage am Außenbereich. Einer Ausweitung der Baugrenzen der Flst.Nr nach Osten und Südosten wird auf Grund der vorhandenen Leitungstrassen und dem Abstand zur geplanten Straßenverkehrsfläche nicht entsprochen. Die 7 und 8 der BP-Satzung werden dahingehend angepasst, dass außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und der für Stellplätze gesondert ausgewiesenen Flächen, Stellplätze, Lager- und Werbeflächen Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom (TOP 1) 1
2 zulässig sind, sofern eine ausreichende Durchgrünung des Grundstücks gewährleistet bleibt. Ausgenommen davon bleiben die Bereiche außerhalb der Baulinien zur Kaufbeurer bzw. Dieselstraße. Das Baufenster der Flst.Nr. 4231/3 wird im Süden bis zum Schutzstreifen der Leitungstrasse des Mischwasserkanals und bis auf 10,0 m an die neue Straßenverkehrsfläche vergrößert. Leitungstrassen Die Baulinie und die Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen werden an die Leitungstrassen samt einzuhaltender Schutzstreifen der Versorger angepasst. Die Leitungstrassen samt notwendiger Schutzstreifen werden im Bebauungsplan als Trassen mit Leitungsrechten festgesetzt. Verkehr / Erschließung / Stellplätze Zur Minimierung des Flächenverbrauchs und des Eingriffs in bestehende Strukturen wird die Wendemöglichkeit am Holzbachweg nicht um 55 m weiter nach Westen verlegt. Die Erschließung des Grundstücks Flst.Nr ist in ausreichendem Maße sichergestellt. 9 der BP-Satzung wird dahingehend ergänzt, dass die für eine max. 10,0 m breite Zufahrt notwendige Verschiebung der öffentlichen LKW-Stellplätze und die damit verbundene Überfahrung des Fuß- und Radweges und der Verkehrsgrünfläche zulässig ist. Die Erschließung der Gewerbeflächen des ehemaligen Röhrenwerks ist damit gesichert. Der in der Bebauungsplanzeichnung dargestellte Fuß- und Radweg wird beibehalten. Die 8 und 11 der BP-Satzung werden so angepasst, dass ein wasserdurchlässiger Belag nur bei PKW-Stellplätzen gefordert wird, bei denen nicht die Gefahr des Eintrags von Schadstoffen in den Untergrund besteht. Die für den Ausbau des Holzbachweges erforderlichen Böschungsflächen bleiben auf Privatgrund, weil dadurch erforderliche Pflanzmaßnahmen der 2 Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom (TOP 1)
3 jeweiligen Grundstückseigentümer (Grünordnung, Ausgleichsflächen) gleich auf diesen Bereichen angeordnet werden können. Die Darstellung und Festsetzung dieser Böschungsflächen wird in der Bebauungsplanzeichnung deutlicher herausgearbeitet und die Umgrenzung von Pflanzflächen darauf ausgedehnt. Ein Ausgleich für den Flächenverlust des Ausbaus der öffentlichen Straße auf dem benachbarten Privatgrund kann nur privatrechtlich mit dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Einfriedungen / Werbeanlagen Die Höhe der im 16 der BP-Satzung zulässigen Einfriedungen der Grundstücksgrenzen wird auf max. 2,0 m beschränkt. Fremdwerbung ist im Bereich des Bebauungsplans auch weiterhin nicht zulässig. 2. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB Immissionsschutz Wegen der hohen Verlärmung des Gewerbegebietes durch den Straßenverkehr sind neue Betriebsleiterwohnungen und neue Bürogebäude erst in einem Abstand von mindestens 45 m zur Kaufbeurer Straße und mindestens 25 m zur Dieselstraße zulässig (gemessen von Straßenachse). Für die bestehenden Betriebsleiterwohnungen der Fa. Liebherr gilt weiterhin Bestandsschutz. 12 der BP-Satzung wird entsprechend angepasst. Umwelt- und Naturschutz Regenüberlaufbecken (RÜB) Das im Landschaftsschutzgebiet liegende Regenüberlaufbecken ist naturnah mit einer Umfahrungsmöglichkeit zu gestalten. Die auf Grund der LSG- Verordnung erforderliche Ausgleichsfläche wird nach Vorlage des genauen Eingriffs der Maßnahme im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens mit dem Kompensationsfaktor 1,8 ermittelt und vom Ökokonto in Lugemanns abgebucht. Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom (TOP 1) 3
4 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Für den Ausbau der öffentlichen Straßenverkehrsfläche des Holzbachweges erfolgt eine separate Eingriffs- und Ausgleichsberechnung. Dieser Ausgleich ist vom Ökokonto in Lugemanns abzubuchen. Die durch private Neu- oder Erweiterungsmaßnahmen verursachten Ausgleichsflächen sind direkt auf den Pflanzflächen der jeweiligen privaten Grundstücke anzulegen. Öffnung Holzbach Auf Grund eines zu großen Eingriffs in die vorhandenen Böschungen nördlich des Holzbachweges bzw. einer zu großen Einschränkung der gewerblichen Nutzung der Flst.Nr. 4231/2 wird der Holzbach erst am Landschaftsschutzgebiet offen geführt und sonst verrohrt. Grünordnung Die Bereiche für die Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen bleiben auf Privatgrund, da dort auch die jeweiligen privaten Ausgleichsmaßnahmen ausgeführt werden. Die bestehenden Gehölzstrukturen südlich der Kreuzung Kaufbeurer Straße/ Dieselstraße können auf Grund der Lage innerhalb des Schutzstreifens der Fernwärmeleitung nicht als zu erhaltende Bäume festgesetzt werden. Niederschlagswasser/Altlasten Die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes, dass für die Einleitung des Niederschlagswassers eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist und dass im Rahmen der Baumaßnahmen für den Rad- und Fußweg im Bereich der ehemaligen Hausmülldeponie der Erhalt der Dichtungs- und Sicherungssysteme zu gewährleisten ist, werden in den Begründungstext zum Bebauungsplan aufgenommen. Verkehr Werbeanlagen Die Auflagen, dass Anlagen der Außenwerbung nicht außerhalb der Baulinien und Baugrenzen zur Kaufbeurer und Dieselstraße errichtet werden dürfen, nicht die Sichtverhältnisse beeinträchtigen dürfen, nicht in Signalfarben ausgeführt werden dürfen, deren Beleuchtung nicht die Verkehrsteilnehmer blenden oder täuschen dürfen und der Einbau von Unterbrechern nicht zulässig ist, wird in den 17 der BP-Satzung aufgenommen. 4 Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom (TOP 1)
5 B) Satzungsbeschluss Der Stadtrat beschließt gemäß Gutachten des Planungs- und Bauausschusses vom den Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr gemäß Plan des Stadtplanungsamtes vom / / mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht als Satzung. Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom (TOP 1) 5
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