Niederschrift über die 10. Sitzung des Bauausschusses der Stadtvertretung Rüthen am

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1 Niederschrift über die 10. Sitzung des Bauausschusses der Stadtvertretung Rüthen am Anwesend: 1. Stadtvertreter Kruse (Vorsitzer) 2. die Stadtvertreter Authmann, Becker, Flormann, Deuke, Erling (für Ausschussmitglied Bartzsch-Erling), Kulke, Modes (für Ausschussmitglied Witthaut), Oesterhoff, Sauerborn und Wilmesmeier 3. die stimmberechtigten Ausschussmitglieder Betten, Fleischer, Hövelbrinks, und Kirsch 4. die Stadtvertreter Schrewe (ab Pkt. 4) als Zuhörer 5. Herr Strümper, Herr Heidrich, Herr Westermeier und Herr Neumann als Schriftführer Beginn: Uhr Ende: Uhr Öffentlicher Teil: T a g e s o r d n u n g: 1. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit 2. Mitteilungen der Verwaltung 2.1 Gestaltung des Parkplatzes am Friedrich-Spee-Gymnasium Rüthen - Vorstellung der Planung Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Rüthen 3. Anfragen und Anträge 4. Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses zu einem Mietshaus mit vier Wohneinheiten in Rüthen-Drewer, Drewerstraße 22a - Vorlage-Nr. 025/07 5. Bauantrag zur Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu KFZ- Werkstatt / Handel in Rüthen-Drewer, Am Kirchplatz 1 - Vorlage-Nr. 026/07 -

2 6. Antrag im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG zur Änderung einer Brech- und Klassieranlage (Erweiterung der Betriebszeit auf Uhr bis 6.00 Uhr) in Rüthen-Kallenhardt, Im Kliev 8 - Vorlage-Nr. 027/07 7. Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage in Rüthen- Westereiden, Dorfstraße 18a - Vorlage-Nr. 028/07 8. Bauantrag zur Erweiterung des Wohnhauses Rosenstraße 12 in Rüthen-Hoinkhausen - Vorlage-Nr. 029/07-9. Bauantrag zur Errichtung eines Lagerplatzes zum Trocknen von Brennholz in Rüthen, Kneblinghauser Weg - Vorlage-Nr. 030/ Instandsetzung der Stadtstraßen in Rüthen hier: Prioritätenliste - Vorlage-Nr. 033/ Weitergereichte Bauanträge 2 Öffentlicher Teil: 1. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit Vom Ausschussvorsitzenden Kruse wird die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses festgestellt. Einwendungen werden nicht erhoben. 2. Mitteilungen der Verwaltung Gestaltung des Parkplatzes am Friedrich-Spee-Gymnasium - Vorstellung der Planung Das Konzept zur Gestaltung des Parkplatzes wird von Herrn Westermeier anhand der ausgearbeiteten Pläne erläutert. Danach erfolgt die Zufahrt, wie bisher, über die Straße Schlangenpfad. Der Unterbau der Parkplatzfläche ist ausreichend. Zurzeit können 42 bis 44 Fahrzeuge (rechts, links und mittig der Fläche) parken. Nach dem Konzept werden ca. 53 Parkplätze geschaffen. Dies ist durch das Anlegen einer Hauptspur sowie drei kurzen Stichwegen möglich.

3 3 Zur Gestaltung der Parkplätze werden Rasengittersteine verwandt. Die Einfassung erfolgt durch Tief- und Hochborde. Bei den Pflanzflächen werden Bodendecker und ortsübliche Laubhölzer gepflanzt. Die Fahrbahn kann als Asphaltfläche oder mit Ökopflaster versehen werden. Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass das Kollegium des städtischen Gymnasiums dem Plan bereits zugestimmt hat. Die Arbeiten sollen in den Sommerferien durchgeführt werden. Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen. 2.2 Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Rüthen Dem von der Verwaltung vorgelegten Plan zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Rüthen wird vom Bauausschuss einstimmig zugestimmt. Der Ausschuss bittet darum, zukünftig keine Mitteilungen, sondern Beschlussvorlagen vorzulegen. 3. Anfragen und Anträge Stadtvertreter Authmann stellt, wie auch die übrigen Ausschussmitglieder fest, dass in den Vorlagen keine Namen angegeben wurden. Hierzu teilt Herr Heidrich mit, dass personenbezogene Daten, d.h. Name und Anschrift der Antragsteller für die baurechtliche Entscheidung im Fachausschuss nicht erforderlich sind und aus Gründen des Datenschutzes aus den Beschlussvorlagen, soweit es sich um Tagesordnungspunkte für die Öffentliche Sitzung handelt, entfernt wurden. Auf Vorschlag von Stadtvertreter Becker sollen in den Beschlussvorlagen für die Fraktionsvorsitzenden, den Ausschussvorsitzenden und den stellv. Ausschussvorsitzenden auch zukünftig die Namen der Antragsteller bekannt gegeben werden. Einstimmig wird die Verwaltung gebeten, entsprechend zu verfahren. 4. Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses zu einem Mietshaus mit vier Wohneinheiten in Rüthen-Drewer, Drewerstraße 22a - Vorlage-Nr. 025/ Der Bauausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 5. Bauantrag zur Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu KFZ- Werkstatt / Handel in Rüthen-Drewer, Am Kirchplatz 1

4 4 - Vorlage-Nr. 026/ Der Bauausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 6. Antrag im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG zur Änderung einer Brech- und Klassieranlage (Erweiterung der Betriebszeit auf Uhr bis 6.00 Uhr) in Rüthen-Kallenhardt, Im Kliev 8 - Vorlage-Nr. 027/ Über den Antrag auf Änderung einer Brech- und Klassieranlage und Erweiterung der Betriebszeit wird eingehend diskutiert. In Abänderung des von der Verwaltung gemachten Beschlussvorschlages beschließt der Bauausschuss auf Vorschlag der CDU-Fraktion einstimmig wie folgt: Da befürchtet wird, dass sich die bisher bereits erhebliche Beeinträchtigung, insbesondere der Nachbarschaft und des Erholungsortes Kallenhardt insgesamt erheblich erhöht, wird die Einhaltung der vorgeschlagenen Werte von 40dB(A) in Abrede gestellt. Zudem ist zu befürchten, dass sich der Abtransport ebenfalls auf die Nachtzeiten ausweitet. Das gemeindliche Einvernehmen wird aus den vorgenannten Gründen nicht erteilt. 7. Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage in Rüthen- Westereiden, Dorfstraße 18a - Vorlage-Nr. 028/ Der Bauausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 8. Bauantrag zur Erweiterung des Wohnhauses Rosenstraße 12 in Rüthen-Hoinkhausen - Vorlage-Nr. 029/ Der Bauausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 9. Bauantrag zur Errichtung eines Lagerplatzes zum Trocknen von Brennholz in Rüthen, Kneblinghauser Weg - Vorlage-Nr. 030/ Der Bauausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. 10. Instandsetzung der Stadtstraßen in Rüthen hier: Prioritätenliste

5 - Vorlage-Nr. 033/ Der Bauausschuss beschließt einstimmig die beiliegende Prioritätenliste Weitergereichte Bauanträge Bauantrag Johannes Fredebeul, Meiste, Hammweg 31, Rüthen - Errichtung eines Schweinemast- und Ziegenstalles in Rüthen-Meiste, Hammweg 31 - Das Vorhaben befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich gem. 35 BauGB und gilt als privilegiertes Vorhaben gem. 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingestuft - Auf die bereits erteilte Baugenehmigung-Nr vom zur Errichtung eines Ziegenstalles mit Käserei, Gerätehalle, Heu- und Strohlager an gleichem Standort wird verwiesen 02. Bauantrag Türenwerk H. Ebbers GmbH & co.. KG, Hankerfeld 8, Rüthen - Errichtung einer Ausstellungshalle in Rüthen, Hankerfeld 8 - Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 Industrie-und Gewerbegebiet Hankerfeld der Stadt Rüthen - Die geplante Ausstellungshalle überschreitet die festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche im südöstlichen Bereich um eine Fläche von ca. 8 m x 9 m - Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar 03. Freistellungsantrag Wilhelm Gödde, Grabenweg 1, Rüthen - Neubau einer Garage in Rüthen, Auf dem Kamp - Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20a Bereich zwischen Grabenweg und Lippstädter Straße der Stadt Rüthen - Die Festsetzungen werden eingehalten - Genehmigungsfreistellung gem. 67 BauO NRW 04. Bauantrag Detlef Kirsch, Nikolausstraße 1, Rüthen - Errichtung einer Dachgaube in Rüthen, Nikolausstraße Bauantrag Bauherrengemeinschaft Britta Blumenröhr und Christian Kloer, Graf- Landsberg- Straße 9, Erwitte - Errichtung eines Carport mit Abstellraum in Rüthen, Paul-Gerhardt-Straße 15 - Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der 1. (vollständigen) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9c Schlangenpfad der Stadt Rüthen - Der Abweichung (mittlere Höhe 3,62 m) hat der Eigentümer des Nachbargrundstücks zugestimmt - Das gemeindliche Einvernehmen wurde durch den Bürgermeister (im Auftrag) erteilt

6 06. Bauantrag Katharina Vollmayer, Klosterweg 2, Rüthen - Nutzungsänderung eines vorh. Verkaufsraumes zu einem Sonnenstudio in Rüthen, Hachtorstraße 28 - Es besteht die Gestaltungssatzung der Stadt Rüthen vom Gemäß 13 Abs. 1 der Gestaltungssatzung dürfen die Schaufenster für Werbeanlagen und Sichtschutz nicht beklebt werden. Werbeanlagen sind genehmigungspflichtig. - Auf die bereits erteilte Baugenehmigung-Nr vom zur Nutzungsänderung des vorh. Verkaufsraumes wird hingewiesen. 07. Bauantrag RWE Westfalen-Weser-Ems AG, Freistuhl 7, Dortmund - Komplettrückbau eines Schaltanlagen- und Betriebsgebäudes in Rüthen, Schlangenpfad 44 - Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich gem. 35 BauGB 08. Bauantrag Franz Füser, Hemmern, Alter Hellweg 1, Rüthen - Anbau eines Balkons und eines Vordaches in Rüthen-Hemmern, Alter Hellweg 1 - Das gemeindliche Einvernehmen wurden durch den Bürgermeister erteilt 09. Bauantrag Wilhelm Betten KG, Fürstenberger Straße 33, Büren - Nutzungsänderung eines Betriebes zum Handel und Reparatur von Landmaschinen und Motorgeräten in Rüthen-Oestereiden, Tünsberg 31 und innerhalb der Abrundungssatzung gem. 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB i. V. m. 2a BauGB-MaßnahmenG vom für die Ortschaft Oestereiden der Stadt Rüthen - Das gemeindliche Einvernehmen wurden durch den Bürgermeister erteilt Bauantrag Irmgard Diemel, Meiste, Bürener Weg 20a, Rüthen - Errichtung eines Carport in Rüthen-Menzel, Heckenweg Bauantrag Franz-Josef Dohle, Kallenhardt, Schützenstraße 129, Rüthen - Sanierung und Erweiterung eines Ferienhauses in Rüthen-Kallenhardt, Am Rabennest 7 - Dass Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich gem. 35 BauGB 12. Bauantrag Hermann Fahle, Graf-Galen-Straße 8, Salzkotten - Neubau eines Balkons an das vorh. Wohnhaus in Rüthen, Niedere Straße 2 - Das Vorhaben befindet sich im planungsrechtlichen Innenbereich gem. 34 BauGB

7 7 - Es besteht die Gestaltungssatzung der Stadt Rüthen vom Es handelt sich hier um ein Baudenkmal - Mit der Unteren Denkmalbehörde ist bezüglich der Abmessungen und Positionierung des Vorhabens an dem Gebäude eine Abstimmung erfolgt 13. Bauantrag Ulrich Wolfkühler, Kallenhardt, Untere Steinpforte 27, Rüthen - Errichtung eines Carport mit Abstellraum in Rüthen-Kallenhardt, Untere Steinpforte 28 - Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 10 Fläche zwischen Markusweg und Untere Steinpforte für die Ortschaft Kallenhardt der Stadt Rüthen - Der Befreiung bezüglich der rückwärtigen Überschreitung überbaubaren Grundstücksfläche wird zugestimmt - Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind in die Baugenehmigung aufzunehmen 14. Bauantrag Martin Herbst, Langenstraße, Zum Alten Berg 9, Rüthen - Errichtung eines Legehennenstralles in Rüthen-Langenstraße, Zum Alten Berg 9 - Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und wird gem. 35 Abs. 1 (privilegiertes Vorhaben) eingestuft 15. Freistellungsantrag Steffen und Kathrin Schnorbus, Mittlere Straße 6, Rüthen - Neubau eines Einfamilienhauses mit Kellergarage in Rüthen, Maximilian-Kolbe- Straße 1 - Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der 1. (vollständigen) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9c Schlangenpfad der Stadt Rüthen - Genehmigungsfreistellung gem. 67 BauO NRW 16. Bauantrag Eheleute Thomas und Christiane Rötz, Jürgenstraße 10, Rüthen - Neubau eines Einfamilienhauses in Rüthen-Drewer, Raimundstraße 2 - Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches der Ergänzungssatzung gem. 34 (4) Nr. 3 BauGB Bereich südlich der Raimundstraße für die Ortschaft Drewer der Stadt Rüthen vom Bauantrag Stephan Weidig, Kallenhardt, Kampstraße 21, Rüthen - Anbau eines Balkons an ein vorh. Zweifamilienhaus in Rüthen-Kallenhardt, Kampstraße 21 - Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Innenbereich gem BauGB 18. Bauantrag CONSTAB Polyofelin Additives GmbH, Industriestraße 16, Rüthen

8 8 - Errichtung einer Trafostation in Rüthen, Industriestraße Möhnetal 16, Rüthen 19. Bauvoranfrage Hubert Köchling, Bleichstraße 67, Paderborn zur - Errichtung eines Holzwohnhauses in Rüthen, Zum Teufelssiepen 6 - Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 16 Wohnbaugebiet zwischen Bergstraße / Harringhuser Straße der Stadt Rüthen Das Vorhaben entspricht in folgenden Punkten nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes: - Baukörperstellung - Rückwärtige Baugrenzen (mögliche Überschreitung) - Stützmauer höher als die zulässigen 0,80 m - Aus Gründen der Fristwahrung wurde in Abstimmung mit Herrn Ausschussvorsitzer Kruse und Herrn Stadtvertreter Becker das gemeindliche Einvernehmen zunächst nicht erteilt - Ortstermin zur Sitzung des Bauausschusses am ist vorgesehen. 20. Bauantrag Georg Nau, Bibertal 34, Rüthen - Errichtung einer Unterstellhalle für landwirtschaftliche Geräte und Produkte in Rüthen (Außenbereich zw. Hankerfeld u. Schawiggenknapp) - Das Vorhaben befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich gem. 35 BauGB Es bestehen seitens der Stadt Rüthen folgende Bedenken: 1. Eine Privilegierung des Antragstellers im Sinne des Außenbereichserlasses wird in Abrede gestellt 2. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes und die mögliche Gefahr der Entstehung einer Splittersiedlung stehen dem Vorhaben entgegen 3. Es ist keine ausreichende Erschließung (Wasserversorgung) gewährleistet. 4. Somit werden durch das Vorhaben öffentliche Belange beeinträchtigt. - Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt 21. Bauantrag Bauherrengem. Karl und Hubertus Seibel, Bahnhofstraße 40, Erwitte - Errichtung von zwei baulichen Anlagen zur Wildfutteraufbewahrung (Stahlblechsilo und Betonlagerfläche) in Rüthen, Bibertal 34 - Das Vorhaben befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich gem. 35 BauGB sowie in Waldnähe und in einem Landschaftsschutzgebiet Es bestehen seitens der Stadt Rüthen folgende Bedenken: 1. Es wird in Abrede gestellt, dass das Vorhaben in dieser Größenordnung i.s.d. Forstwirtschaft privilegiert bzw. erforderlich ist 2. Die eigentumsrechtlichen Vorbehalte der Stadt Rüthen stehen dem Vorhaben entgegen 3. Es ist keine ausreichende verkehrliche Anbindung der Vorhaben gewährleistet. 4. tlw. werden durch das Vorhaben vorhandene Grenzen überbaut- - Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt Der Bauausschuss nimmt davon Kenntnis, dass zu den vorstehend aufgeführten Bauanträgen, Anträgen auf Vorbescheid und Anträgen in der Genehmigungsfreistellung gem. 67 BauO NRW das gemeindliche Einvernehmen erteilt bzw. nicht erteilt worden ist.

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