Sitzung des Stadtrates der Stadt Velburg

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1 Sitzung des es der Stadt Velburg Sitzungstag: Donnerstag, den Beginn: 19:00 Uhr, Ende ca. 20:55 Uhr Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses, Velburg Anwesende stimmberechtigte Teilnehmer Bernhard Kraus Klemens Meyer Helmut Braun Stephan Hollweck Peter Burnickl Bernhard Dürr Josef Feihl Erwin Gradl Michael Gruber Rainer Götz Albert Pürzer Dr. Roland Schlusche Johann Simon Thomas Schmaußer Martin Pruy Johann Karg jun. Peter Mederer Abwesende stimmberechtigte Teilnehmer Willibald Ferstl Doris Friedl Thomas Brandl Stefan Segerer Nicht stimmberechtigte Teilnehmer Peter Götz Willibald Meier Carolin Lautenschlager Funktion 1. Bürgermeister Stadträtin Ortssprecher Ortssprecher Schriftführerin Anmerkung

2 Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 2 Art. 47 Abs. 3 GO war gegeben. Tagesordnung A) Öffentlicher Teil: 1. Bauanträge, Bauvoranfragen und unerledigte Angelegenheiten aus der Bauausschusssitzung 1.1. Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr.:1765/1 Gmkg. Oberwiesenacker; Antragsteller Metschl Michael und Goßler Martina; 1.2. Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 944/15 Gmk. Velburg; Antragsteller: Kastner-Ziegaus Heike und Ziegaus Andreas; Beratung und Beschlussfassung; 1.3. Bauantrag auf Genehmigung zur Anbringung von Werbeanlagen auf Fl.Nr.: 661 Gmkg. Velburg; Antragsteller REWE Markt GmbH; 1.4. Bauantrag auf Neubau einer Handwerkstatt, einer Kfz-Waschanlage und einer Garage sowie Nutzungsänderung einer Waschanlage zum Lagerraum auf Fl.Nr.: 24, 27, 392/10, 392/18 Gmkg. Lengenfeld; Antragsteller Stiegler GmbH & Co. KG Tankstelle und Kfz-Handel; 1.5. Bauvoranfrage auf Neubau Wohnhaus auf Fl.Nr.: 756 Gmkg Velburg; Antragsteller Bernhard und Christina Knoll; 1.6. Veränderungssperre für den Gebietsumgriff Bebauungsplan "Im Haag Bauabschnitt C"; 1.7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergie im Gemeindegebiet; 1.8. Antrag gemäß 15 Abs. 3 BauGB auf Zurückstellung vom Baugesuch "Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung und Betrieb von 5 Windkraftanlagen auf Grundstück Fl.Nr. 734, 745, 1309 Gmkg. Günching, Fl.Nr Gmkg. Lengenfeld für 12 Monate; 1.9. Tektur zum Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr.: 793 Gmkg. Oberweiling; Antragsteller: Bögerl Matthias; Beratung und Beschlussfassung 2. Musikverein Stadtkapelle Velburg; Zuschuss für die Anschaffung eines Wandschrankes 3. Außenrenovierung der Filialkirche "Maria Opferung" in Prönsdorf; Zuschuss der Stadt Velburg 4. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen ssitzung vom Verschiedenes, Anfragen

3 Sitzung des es Velburg Sitzungstag: Einladung erfolgte ordnungsgemäß. Herr 1. Bürgermeister Bernhard Kraus stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Tagesordnung wurden keine Einwände erhoben. A) Öffentlicher Teil: Bürgermeister Kraus stellt einen Antrag auf Änderung der Tagesordnung (gem. 24 Abs. 2 Nr. 1 GeschO), TOP 1.9. Tektur zum Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Antragsteller: Bögerl Matthias soll aufgenommen werden und TOP 1.8. Antrag gemäß 15 Abs. 3 BauGB auf Zurückstellung vom Baugesuch soll vertagt werden. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 15 dafür: 15 dagegen: 0 TOP 1 Bauanträge, Bauvoranfragen und unerledigte Angelegenheiten aus der Bauausschusssitzung lfd.nr.:9 TOP 1.1 Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr.:1765/1 Gmkg. Oberwiesenacker; Antragsteller Metschl Michael und Goßler Martina; Herr Metschl Michael und Frau Goßler Martina stellen Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr.:1765/1 Gmkg. Oberwiesenacker. Das Grundstück des Bauherrn befindet sich am Schanzweg oberhalb des Elternhauses. Vorgesehen ist ein Wohnhaus mit den Außenmaßen 12,74m x 9,24m. Die Errichtung soll in zweistöckiger Bauweise mit Dachgeschoss, Ausführung des Daches als Satteldach, Dachneigung 35, Dacheindeckung mit Dachziegel Farbe anthrazit, erfolgen. Die angebaute Doppelgarage sowie der integrierte Eingangsbereich erhalten eine Flachdachausführung. Das zuständige Architekturbüro (W.Röth GmbH) für die laufende Angelegenheit Dorferneuerung Wiesenacker wurde über das anstehende Bauvorhaben informiert und wird diesbezüglich Stellung nehmen. Die straßenmäßige Erschließung ist gegeben. Für den Anschluss an die Abwasserentsorgung ist eine Vereinbarung mit der Stadt Velburg abzuschließen. Ebenso ist eine Vereinbarung zur Wasserversorgung mit dem Zweckverband Prönsdorfer Gruppe zu schließen. Mit dem zuständigen Vertreter des Zweckverbandes wurde bereits Kontakt aufgenommen. Zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers soll im Bereich der späteren Garagenzufahrt eine Grabenverrohrung in Absprache mit dem Bauamt der Stadt Velburg erfolgen. Die Nachbarschaftsunterschriften sind vollständig. Der beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Metschl Michael und Frau Goßler Martina auf Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr.:1765/1 Gmkg. Oberwiesenacker, unter folgenden Auflagen, zu erteilen. Für den Anschluss an die Abwasserentsorgung ist eine Vereinbarung mit der Stadt Velburg abzuschließen. Ebenso ist eine Vereinbarung zur Wasserversorgung mit dem Zweckverband Prönsdorfer Gruppe zu schließen.

4 Zur Ableitung des Oberflächenwassers soll im Bereich der späteren Garagenzufahrt eine Grabenverrohrung in Absprache mit dem Bauamt der Stadt Velburg erfolgen. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 16 dafür: 16 dagegen: 0 ( Gruber war noch nicht anwesend.) lfd.nr.:10 TOP 1.2 Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 944/15 Gmk. Velburg; Antragsteller: Kastner-Ziegaus Heike und Ziegaus Andreas; ; Frau Kastner Ziegaus Heike und Herr Ziegaus Andreas stellen Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr.: 944/15, Gmkg Velburg. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Am Finkenherd Süd, Ottfried Schmidt Str. 13. Beabsichtigt ist ein Wohnhaus mit den Aussenmaßen 10,99 m x 9,49 m. Die Errichtung soll in zweistöckiger Bauweise, Dachgeschoss als Vollgeschoss, Ausführung des Daches als Zeltdach, Dachneigung 18, Dacheindeckung mit Dachziegel Farbe schiefergrau, erfolgen. Die an das Wohnhaus angebaute Doppelgarage erhält eine Flachdachausführung die zugleich als Terrasse benutzt werden kann. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Erschließung ist gewährleistet. Der beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Kastner-Ziegaus Heike und Ziegaus Andreas auf Erstellung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 944/15 Gmk. Velburg zu erteilen. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 16 dafür: 16 dagegen: 0 ( Gruber war noch nicht anwesend.) lfd.nr.:11 TOP 1.3 Bauantrag auf Genehmigung zur Anbringung von Werbeanlagen auf Fl.Nr.: 661 Gmkg. Velburg; Antragsteller REWE Markt GmbH; Die REWE Markt GmbH, vertreten durch Fa. Guttenberger & Partner GmbH Lichtwerbung, stellt Bauantrag zur Anbringung von Werbeanlagen auf Fl.-Nr.: 661, Gmkg Velburg. Das Grundstück liegt im Gewerbegebiet Velburg Nord. Die vorgesehenen Werbeanlagen umfassen Fahnenanlagen, Hinweisstelen, Werbetafeln, Flachtransparente etc. sowie einen dreiseitigen Pylon. Die Anbringung der Werbeanlagen erfolgt verteilt auf das Baugrundstück sowie auf das Gebäude. Der Antragsteller bedarf folgender Befreiungen vom Bebauungsplan: Anbringung von Werbeanlagen auf Dachflächen Höhe Werbepylon = 15 m, max. Höhe baulicher Anlagen = 11 m, Überschreitung um 4 m Die Nachbarunterschriften sind vom Bevollmächtigten noch einzuholen.

5 Der beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag der REWE Markt GmbH, vertreten durch Fa. Guttenberger & Partner GmbH Lichtwerbung, auf Anbringung von Werbeanlagen auf Fl.-Nr.: 661, Gmkg Velburg, zu erteilen und folgende Befreiungen vom Bebauungsplan auszusprechen: Beschluss 1: Anbringung von Werbeanlagen auf Dachflächen dafür: 16 dagegen: 0 ( Gruber war noch nicht anwesend.) Beschluss 2: Höhe Werbepylon = 15 m, max. Höhe baulicher Anlagen = 11 m, Überschreitung um 4 m dafür: 16 dagegen: 0 ( Gruber war noch nicht anwesend.) lfd.nr.:12 TOP 1.4 Bauantrag auf Neubau einer Handwerkstatt, einer Kfz-Waschanlage und einer Garage sowie Nutzungsänderung einer Waschanlage zum Lagerraum auf Fl.Nr.: 24, 27, 392/10, 392/18 Gmkg. Lengenfeld; Antragsteller Stiegler GmbH & Co. KG Tankstelle und Kfz-Handel; Die Firma Stiegler GmbH & Co. KG Tankstelle und Kfz Handel stellt Bauantrag auf Neubau einer Handwerkstatt, einer Kfz Waschanlage und einer Garage, sowie eine Nutzungsänderung der best. Waschanlage zum Lagerraum auf Fl.-Nr.: 24, 27, 392/10, 392/18 Gmgk. Lengenfeld. Vor Beginn der Neubauarbeiten erfolgt der Abbruch eines bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück. Der neu zu errichtende Gebäudekomplex mit den Außenmaßen 18,60 m x 16,02 m ist in einem Teilbereich der Größe 10,61 m x 7,55 m unterkellert. Die Ausführung der Dachkonstruktion erfolgt als Satteldach, Dachneigung 15, Dacheindeckung mit Sandwichelementen Farbe anthrazit. Die Außenwände werden mit Sandwichpaneelen Farbe Grau verkleidet. Dem Hauptgebäude wird in nördlicher Richtung auf Kellerniveau eine Garage angebaut, Dachkonstruktion als Pultdach, Dachneigung 10, Dacheindeckung Sandwichelemente Farbe anthrazit. Da sich die Abstandsflächen der bestehenden und neuen Gebäude überlappen sowie die Abstandsfläche im Westen über der Mitte der öffentlichen Straße zu liegen kommt stellt der Bauherr Antrag auf isolierte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Die Zufahrt ist gesichert. Die Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung ist über Haus-Nr. 3, Fam. Metschl, gesichert. Da jedoch der Antragsteller nicht Grundstückseigentümer ist, müssen neu zu errichtende Leitungen über entsprechende Dienstbarkeiten mit dem Grundstückseigentümer Fam. Metschl sowie der Stadt Velburg gesichert werden. Der Antragsteller muss über einen Entwässerungsplan die geordnete Ableitung sicherstellen. Die Nachbarunterschriften liegen vor.

6 Der beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag der Firma Stiegler GmbH & CO. KG Tankstelle und Kfz Handel für Neubau einer Handwerkstatt, einer Kfz Waschanlage und einer Garage sowie Nutzungsänderung der bestehenden Waschanlage zum Lagerraum auf Fl.-Nr.: 24, 27, 392/10, 392/18 Gmgk. Lengenfeld, unter folgenden Auflagen, zu erteilen. Der Antragsteller muss über einen noch nachzureichenden Entwässerungsplan die geordnete Ableitung sicherstellen. Da der Antragsteller nicht Grundstückseigentümer ist müssen neu zu errichtende Leitungen über entsprechende Dienstbarkeiten mit dem Grundstückseigentümer Fam. Metschl sowie der Stadt Velburg gesichert werden. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 16 dafür: 16 dagegen: 0 ( Gruber war noch nicht anwesend.) lfd.nr.:13 TOP 1.5 Bauvoranfrage auf Neubau Wohnhaus auf Fl.Nr.: 756 Gmkg Velburg; Antragsteller Bernhard und Christina Knoll; Frau Knoll Christina und Herr Knoll Bernhard stellen Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit angebauter Doppelgarage auf Fl.-Nr.: 756 Gmkg. Velburg. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Im Haag-Nord, Bauabschnitt A, Birkenweg. Beabsichtigt ist ein Hauptgebäude als Wohnhaus mit den Außenmaßen 11,35 m x 8,90 m und einer angebauten Garage im Kellergeschoss als Nebengebäude. Die Errichtung soll in zweistöckiger Bauweise erfolgen. Ausführung des Daches als Satteldach, Dachneigung 20, Dacheindeckung mit Dachziegel Farbe Anthrazit (dunkelgrau). Die angebaute Garage im Kellergeschoss als Nebengebäude erhält eine Flachdachausführung die als Terrasse benutzt werden kann. Der Antragsteller bedarf folgender Befreiungen vom Bebauungsplan: Drehung der Firstlinie um ca. 9 in Richtung Osten, daraus resultiert eine Überschreitung der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenze und Baulinie um ca. 1,80 m in Richtung Osten Errichtung der Garage erfolgt nicht an der Grundstücksgrenze lt. Bebauungsplan, sondern Garage vorgesehen als Anbau an das Hauptgebäude im Kellergeschoss, Überschreitung der höchstens zulässigen Länge bzw. Breite von ¼ der Länge bzw. Breite des Hauptgebäudes Der vorgesehene Anbau soll eine Lärchen- bzw. Fichtenverschalung mit heller Holzlasur an Stelle des vorgesehenen Putzes in gebrochenem Weiß erhalten Farbe der Metall- bzw. Konststofffenster/ -türen, Ausführung der Außenschale in Anthrazit an Stelle dunkelbraun Änderung der Geschosshöhe Kellergeschoss von 2,25 m auf 2,84 m, Änderung der Geschosshöhe Erdgeschoss von 2,75 m auf 2,96 m Die Erschließung ist gesichert.

7 Der beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage von Christina und Bernhard Knoll auf Erstellung eines Einfamilienwohnhauses mit angebauter Doppelgarage auf Fl.-Nr.:756 Gmkg. Velburg zu erteilen. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 17 lfd.nr.:14 TOP 1.6 Veränderungssperre für den Gebietsumgriff Bebauungsplan "Im Haag Bauabschnitt C"; Der der Stadt Velburg hat in seiner Sitzung vom den Aufstellungsbeschluss zur Änderung/Aufhebung des Bebauungsplanes Im Haag Nord Teil C vom beschlossen. Zur Sicherung der Bauleitplanung und Umsetzung der Aufhebung des Bebauungsplanes Im Haag Nord Teil C ist es unumgänglich, eine Veränderungssperre für den Flächenumgriff des Teiles C zu erlassen. Einen Entwurf der Veränderungssperre wird somit von Seiten der Verwaltung dem zur Beschlussfassung vorgelegt. Der beschließt eine Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung für den Flächenumgriff Bebauungsplan Im Haag Nord Teil C. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 17 dafür: 12 dagegen: 5 lfd.nr.:15 TOP 1.7 Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergie im Gemeindegebiet; Windenergieanlagen sind gem. 35 (1) Nr. 5 BauGB im Außenbereich privilegierte Vorhaben. Es besteht demnach ein Rechtsanspruch auf Genehmigung, sofern die Erschließung gesichert ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Zur Vermeidung einer Verteilung von Windenergieanlagen über das Gemeindegebiet und darüber hinaus wurde über 35 (3) Satz. 3 BauGB ein so genannter Planvorbehalt eingefügt. Dies ermöglicht es den Gemeinden, steuernd tätig zu werden und eine oder mehrere Konzentrationszonen für Windenergie auszuweisen. Innerhalb dieser Zonen sind dann Anlagen zulässig. Für das übrige Gemeindegebiet bewirkt dies den Ausschluss von Anlagen. Der erste Schritt hierfür ist die Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Aufstellungsbeschluss zur Erstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windkraftanlagen für das gesamte Gemeindegebiet Velburg wird gem. 5 Abs.2 Nr. 2 b BauGB gefasst. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 17

8 TOP 1.8 Antrag gemäß 15 Abs. 3 BauGB auf Zurückstellung vom Baugesuch "Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung und Betrieb von 5 Windkraftanlagen auf Grundstück Fl.Nr. 734, 745, 1309 Gmkg. Günching, Fl.Nr Gmkg. Lengenfeld für 12 Monate; Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt! lfd.nr.:16 TOP 1.9 Tektur zum Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr.: 793 Gmkg. Oberweiling; Antragsteller: Bögerl Matthias; Herr Bögerl Matthias stellt Tektur zum Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr.: 793 Gmkg. Oberweiling. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Hollerstetten Süd. Der Antragsteller beantragt folgende Befreiungen vom Bebauungsplan: - Dacheindeckung anthrazit statt naturrot oder rotbraun - Dachneigung 30 statt 38 bis 42 - Dachüberstand: Traufe 1 m statt 0,80 m Ortgang 2 m statt 0,80 m Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Der beschließt, das gemeindliche Einvernehmen der Tektur zum Bauantrag von Herrn Bögerl Matthias auf Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr.: 793, Gmkg Oberweiling, zu erteilen und folgende Befreiungen vom Bebauungsplan auszusprechen: Beschluss 1: Dacheindeckung anthrazit statt naturrot oder rotbraun Beschluss 2: Dachneigung 30 statt 38 bis 42 Beschluss 3: Dachüberstand: Traufe 1 m statt 0,80 m; Ortgang 2 m statt 0,80 m

9 lfd.nr.:17 TOP 2 Musikverein Stadtkapelle Velburg; Zuschuss für die Anschaffung eines Wandschrankes Der Musikverein Stadtkapelle Velburg hat in der Ausschusssitzung vom beschlossen, einen Wandschrank zur Aufbewahrung von Noten, Instrumenten, Utensilien, Trachten und deren Stoffe anzuschaffen. Dabei wurde dem Angebot des Möbelhofes Parsberg mit der Zuschlag erteilt. Mit Schreiben vom wurde um eine Unterstützung der Stadt Velburg im Rahmen der Vereinsförderung gebeten. Entsprechend den Richtlinien für die Förderung von Vereinsinvestitionen werden diese grundsätzlich mit 12 v.h. gefördert. Bei einem Anschaffungspreis von errechnet sich eine gemeindliche Förderung in Höhe von 1.050,--. Der beschließt, für die Anschaffung eines Wandschrankes dem Musikverein Stadtkapelle Velburg auf der Grundlage der Förderrichtlinien einen Zuschuss in Höhe von zu gewähren. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 17 lfd.nr.:18 TOP 3 Außenrenovierung der Filialkirche "Maria Opferung" in Prönsdorf; Zuschuss der Stadt Velburg Durch die Kath. Kirchenstiftung Oberwiesenacker wurde eine Außenrenovierung der Filialkirche Maria Opferung in Prönsdorf durchgeführt. Neben der Sanierung des Sockel- putzes wurden insbesondere die Dachdeckung sowie der Glockenturm mit Glockenstuhl erneuert. Ferner wurden im Eingangsbereich vor der Kirche das Pflaster ausgetauscht und ein neuer Außenanstrich an der Filialkirche aufgebracht. Im Inneren der Kirche wurden die vorhandenen Risse geschlossen und die Wände neu getüncht. Die Gesamtkosten der Sanierung betragen einschließlich der Eigenleistung ,10, die zuwendungsfähigen Kosten ,10. Durch die staatlichen, kirchlichen und sonstigen Zuschussgebern wurden insgesamt Zuwendungen in Höhe von ,-- gewährt. Durch die Stadt Velburg werden entsprechend dem Grundsatzbeschluss 5% der nicht gedeckten Bauwerkskosten übernommen. Bei einer fiktiven Deckungslücke von ,10 (die vorhandenen Eigenmittel und Eigenleistungen sind hierbei unberücksichtigt) errechnet sich eine Förderung in Höhe von 1.487,96 durch die Stadt Velburg. Der beschließt, die Außenrenovierung der Filialkirche in Prönsdorf mit einem Zuschuss in Höhe von zu unterstützen. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 17

10 TOP 4 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen ssitzung vom Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen ssitzung vom wird ohne Erinnerungen genehmigt. TOP 5 Verschiedenes, Anfragen TOP 5.1. Gründung eines Zweckverbands für kommunale Verkehrssicherheit; Schreiben von Herrn Landrat Mirbeth Herr Bürgermeister Kraus informierte den über das Schreiben von Herrn Landrat Mirbeth aus Regensburg. Es wird ein Zweckverband für Kommunale Verkehrsüberwachung in der Oberpfalz angestrebt. Bürgermeister Kraus erinnerte den, dass bereits im Jahr 2005 im und im Kreisverband des Bayerischen Gemeindetags eine Beteiligung an einer kommunalen Verkehrsüberwachung abgelehnt wurde. Der beschließt, dass sich die Stadt Velburg nicht am Zweckverband für Kommunale Verkehrsüberwachung Oberpfalz beteiligen wird. TOP 5.2. Netto-Markt in Velburg; Expansion Bürgermeister Kraus las dem ein Protokoll von einem Gesprächstermin mit dem Herrn Mohr, dem Expansionsleiter von Netto vor und informierte auf diese Weise über aktuelle Expansionsabsichten zum Netto-Markt.

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